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PDF-Datei, 3,09 MB - Wasserburg am Inn!

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<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten<br />

12 / 2010 <strong>am</strong>tsblatt der stadt wasserburg <strong>am</strong> inn 18. Juni 2010<br />

theater das narrenschiff<br />

eheschliessungen und geburten<br />

im Mai, Seite 4<br />

veranstaltungskalender<br />

für den Juli, Seite 16<br />

carmina burana<br />

25 Jahre <strong>Wasserburg</strong>er Bach-Chor,<br />

Seite 21<br />

das sparschwein<br />

Belacqua Sommertheater, Seite 21<br />

gruselomedy<br />

Frankenstein –<br />

Die Schräge des Schreckens, Seite 23


SEITE 2 wasserburger heimatnachrichten<br />

12/2010<br />

<strong>am</strong>tliche mitteilungen<br />

informationen aus dem rathaus<br />

erster bürgermeister<br />

Bürgersprechstunden des Ersten Bürgermeisters<br />

Der Erste Bürgermeister Michael Kölbl bietet jeweils an zwei<br />

Tagen eines Monats Sprechstunden für Bürger im Rathaus an. Die<br />

nächsten Bürgersprechstunden:<br />

> Montag, 28. Juni, von 14 bis 17 Uhr<br />

> Montag, 12. Juli, von 14 bis 17 Uhr<br />

> Montag, 26. Juli, von 14 bis 17 Uhr<br />

Eine telefonische Voranmeldung mit Angabe des Besprechungsthemas<br />

ist erforderlich. Telefonische Anmeldung bitte bis spätestens<br />

12 Uhr des vorhergehenden Freitags bei Frau Scharlach oder<br />

Frau Hofmeister unter Telefon 08071/105-11.<br />

Impressum<br />

Die <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten sind<br />

das Amtsblatt der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>.<br />

Herausgeber, Anzeigen, Druck und Verlag:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Verantwortlich für den <strong>am</strong>tlichen Teil:<br />

Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Redaktion: Andreas Hiebl<br />

Anschrift der Redaktion:<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten<br />

Marienplatz 2, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Tel.: (0 80 71) 1 05-19, Fax: (0 80 71) 1 05 70<br />

E-Mail: whn@stadt.wasserburg.de<br />

Internet: www.wasserburg.de<br />

Verantwortlich für den nicht<strong>am</strong>tlichen Teil:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Leitung: Herbert W<strong>am</strong>bach und Franz Peiker<br />

Anschrift des Verlages:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Dr.-Fritz-Huber-Str. 12, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Tel.: (0 80 71) 39 04, Fax: (0 80 71) 63 99<br />

E-Mail: info@weigand-druck.de<br />

Internet: www.weigand-druck.de<br />

Auflage: 6.000 Stück<br />

Verteilung an alle Haushalte der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Erscheinung: Freitags, 14tägig<br />

Gestaltung und Konzept:<br />

ATNIC GmbH - Agentur für vernetzte Kommunikation<br />

www.atnic.de<br />

Druck: Offsetdruck auf umweltfreundlichem Papier<br />

Die <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten werden in Ausschnitten<br />

unter www.wasserburg.de auch im Internet veröffentlicht.<br />

Erscheinungstermine:<br />

Die nächsten Ausgaben der <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten erscheinen<br />

<strong>am</strong>:<br />

> Freitag, 2. 7. 2010, Redaktionsschluss 23. 6. 2010<br />

> Freitag, 16. 7. 2010, Redaktionsschluss 7. 7. 2010<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

abfallwirtschaft<br />

Altpapiers<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong> 26. Juni<br />

Bitte stellen Sie ihre Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften,<br />

Prospekte, Broschüren, Kataloge) gebündelt bereit. Die S<strong>am</strong>mlung<br />

findet <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 26. Juni, im Auftrag der Stadt <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> durch die Ortsgruppen des Bayerischen Roten Kreuzes und<br />

des Bund Naturschutzes <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> statt. Für die Abholung<br />

ist zu beachten, dass die fest verschnürten, nicht in Plastiktüten<br />

verpackten, Papierbündel vor 8 Uhr deutlich sichtbar <strong>am</strong><br />

Straßenrand bereitgestellt werden müssen. Machen Sie die einzelnen<br />

Bündel bitte nicht schwerer als 5 kg. Sollten die Bündel <strong>am</strong><br />

S<strong>am</strong>meltag nicht bis 13 Uhr abgeholt worden sein, benachrichtigen<br />

Sie bitte den eins<strong>am</strong>melnden Verein unter Tel. 08071-7055.<br />

energiedialog wasserburg 2050<br />

Kostenlose Bürgersprechstunde<br />

der <strong>Wasserburg</strong>er Energieberater<br />

Im Rahmen des Energiedialog <strong>Wasserburg</strong> 2050, einer Initiative,<br />

die das Erreichen der Klimaschutzziele in <strong>Wasserburg</strong> verfolgt,<br />

wird jeden letzten Freitag (Werktag) im Monat eine kostenlose<br />

Kurzberatung zum Thema Energiesparen angeboten.<br />

Die nächsten Termine sind:<br />

> 25. Juni 2010<br />

> 30. Juli 2010<br />

> 27. August 2010<br />

Die Beratungen werden in der Ratsstube im 1. OG im Rathaus angeboten,<br />

die Beratungstermine sind an den Beratungstagen in der<br />

Zeit von 16 bis 18 Uhr. Die Kurzberatung dauert 30 Minuten und<br />

richtet sich an Eigentümer und Nutzer von Immobilien im<br />

Gemeindegebiet <strong>Wasserburg</strong>. Anmeldungen hierzu werden von<br />

der Energieberatung der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Herrn<br />

Heinz Matzke unter der Telefonnummer 08071/9088-22 bzw. per<br />

E-Mail energieberatung@stadtwerke-wasserburg.de entgegengenommen.<br />

abfallwirtschaft<br />

Einsatz des Umweltmobiles für Problemabfälle<br />

<strong>am</strong> 1. Juli<br />

Das Umweltmobil des Landkreises Rosenheim steht <strong>am</strong><br />

> Donnerstag, den 1. Juli, von 9 bis 11 Uhr<br />

auf dem Parkplatz Am Gries in <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>.<br />

Zum Umweltmobil können kostenlos alle Problemabfälle aus<br />

Haushalten gebracht werden, z. B. Chemikalien, Farb-, Reinigungsmittelreste,<br />

Verdünner, Holz- und Pflanzenschutzmittel,<br />

Altmedik<strong>am</strong>ente, Haushaltsbatterien, Ölfilter, Leuchtstoffröhren,<br />

Säuren, Laugen. Außerdem können beim Umweltmobil auch<br />

gereinigte Aluminiumabfälle abgegeben werden.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

> Problemabfälle können nur in geschlossenen Gefäßen, zur<br />

Sortiererleichterung möglichst in der Originalverpackung, angenommen<br />

werden, da sie vom Personal des Umweltmobiles<br />

getrennt nach den einzelnen Abfallarten sortiert werden müssen.<br />

Diese Arbeit wird erheblich erleichtert, wenn Sie bei der<br />

Anlieferung genaue Angaben über die Art bzw. Herkunft der<br />

Abfälle machen können.<br />

> Leere Behältnisse oder Gefäße mit eingetrockneter Farbe können<br />

zum Hausmüll gegeben werden.<br />

> Sollten Sie eine größere Anzahl an Laborchemikalien haben,<br />

setzen Sie sich erst mit dem Landrats<strong>am</strong>t, Telefon 08031/392 -<br />

1512 oder -1513 in Verbindung.<br />

> Fixierbäder werden wie andere Problemabfälle nur in haushaltsüblichen<br />

Mengen beim Umweltmobil angenommen. Da


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 3<br />

Fixierbäder wieder verwertbares Silber enthalten, vermischen<br />

Sie diese bitte nicht mit Entwicklerflüssigkeiten.<br />

> Stellen Sie bitte keine Problemabfälle vor dem Eintreffen des<br />

Umweltmobils an den Standorten ab. Denken Sie daran, dass<br />

die Giftstoffe leicht in die Hände von Kindern gelangen können.<br />

> Altöl kann nicht, auch nicht in Kleinmengen, angenommen<br />

werden. Verkaufsstellen von Motorölen (auch Kaufhäuser und<br />

Supermärkte) sind gesetzlich verpflichtet, Altöl in der Menge,<br />

in der bei ihnen Frischöl gekauft wurde, kostenlos zurückzunehmen.<br />

Bitte geben Sie Ihr Altöl bei diesen Stellen zurück.<br />

> Kfz-Batterien und Dispersionsfarben werden ebenfalls nicht<br />

angenommen. Diese können <strong>am</strong> Wertstoffhof abgegeben werden.<br />

Übrigens: Auch für Problemabfälle gilt, dass der beste Abfall der<br />

ist, der erst gar nicht entsteht! Meiden Sie deswegen schadstoffhaltige<br />

Produkte.<br />

Bitte machen Sie von der Möglichkeit der kostenlosen Abgabe<br />

von Problemabfällen beim Umweltmobil regen Gebrauch! Helfen<br />

Sie mit, den Hausmüll von Problemabfällen zu entgiften.<br />

Weitere Auskünfte erteilt das Landrats<strong>am</strong>t unter den Telefonnummern<br />

08031 392 -1506, -1512, -1513<br />

Nächster Termin: 25. September<br />

personal<strong>am</strong>t<br />

Stellenausschreibung<br />

Wir sind eine dreigruppige Kindertagesstätte<br />

der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> und<br />

suchen ab September 2010<br />

eine(n) Kinderpfleger(in) - in Vollzeit.<br />

Die Stelle ist zunächst bis zum 31.08.2011<br />

befristet.<br />

Unsere pädagogische Arbeit basiert auf dem Grundgedanken:<br />

„Mit den Kindern leben!“<br />

Wir wünschen uns für unsere Kinder und unser Te<strong>am</strong> eine(n)<br />

engagierte(n), aufgeschlossene(n), flexible(n) und kooperative(n)<br />

Kollegin/Kollegen, die/der Freude an einer kindorientierten<br />

Arbeit hat.<br />

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten<br />

Sie bitte bis spätestens 25. Juni 2010 an die Personalstelle der<br />

Stadt 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Marienplatz 2.<br />

Für ein persönliches Vorstellungsgespräch bitten wir Sie, sich mit<br />

der Leitung der Kindertagesstätte (Frau Bachmaier, Telefon<br />

08071-1255) in Verbindung zu setzen.<br />

ordnungs<strong>am</strong>t<br />

Manövermitteilung des Landrats<strong>am</strong>tes<br />

Die Luftwaffe der Bundeswehr führt in der Zeit vom<br />

> 17. Juni bis 1. Juli 2010<br />

eine multinationale Großübung im Luftraum über Bayern und<br />

Baden-Württemberg und auf dem Truppenübungsplatz Heuberg<br />

durch. Übungsflüge finden jeweils Montag bis Donnerstag von 8<br />

bis 18.30 Uhr, sowie freitags von 8 bis 14 Uhr statt.<br />

Alle Nutzer des Luftraums werden angehalten, sich vor Antritt des<br />

Flugs über die entsprechenden Luftfahrtveröffentlichungen<br />

(NOTAMS, VFR Bulletin sowie AIP) zur Übung „ELITE 2010“ zu<br />

informieren, um die Sicherheit im Luftraum für sich, aber auch<br />

für die Übungsteilnehmer zu gewährleisten.<br />

Das Luftwaffen<strong>am</strong>t, Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr,<br />

überwacht den Flugbetrieb der Übung im Rahmen der Zentralen<br />

Flugüberwachung.<br />

Schadensbearbeitungen im Zus<strong>am</strong>menhang mit militärischem<br />

Flugbetrieb werden durch die zuständigen Wehrbereichsverwaltungen<br />

für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg<br />

durchgeführt.<br />

Beschwerden werden über das kostenfreie Bürgertelefon der<br />

Luftwaffe oder schriftlich an das Luftwaffen<strong>am</strong>t, Abteilung<br />

Flugbetrieb in der Bundeswehr, angenommen.<br />

abfallwirtschaft<br />

Benutzungszeiten der Wertstoffinseln einhalten!<br />

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass mit<br />

Rücksichtnahme auf die Anwohner von Wertstoffinseln die<br />

Benutzungszeiten einzuhalten sind. Die Wertstoffinseln dürfen<br />

> ausschließlich werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr<br />

benutzt werden. Dies gilt für alle Wertstoffe, die dort zu entsorgen<br />

sind, nicht nur für Altglas.<br />

Wird jemand außerhalb dieser Zeiten erwischt oder angezeigt,<br />

droht ein Verwarnungsgeld von mindestes 20 Euro.<br />

abfallwirtschaft<br />

Wertstoffhof s<strong>am</strong>stags länger geöffnet<br />

Gerade s<strong>am</strong>stags wurde es schon manchmal eng, d<strong>am</strong>it man seine<br />

Wertstoffe noch rechtzeitig vor „Torschluss“ <strong>am</strong> Wertstoffhof<br />

abgeben konnte. Seit Beginn des Jahres hat der Wertstoffhof deshalb<br />

<strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag eine Stunde länger geöffnet: bis 14 Uhr!<br />

Hier noch einmal die ges<strong>am</strong>ten Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:<br />

> Montag: 7.30 Uhr bis 18 Uhr<br />

> Dienstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr<br />

> Mittwoch: 7.30 Uhr bis 18 Uhr<br />

> Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr<br />

> Freitag: 7.30 Uhr bis 18 Uhr<br />

> S<strong>am</strong>stag: 7.30 Uhr bis 14 Uhr<br />

Tipp: Meiden Sie nach Möglichkeit die stark frequentierten Zeiten<br />

<strong>am</strong> Freitagnachmittag und S<strong>am</strong>stagvormittag.


SEITE 4 wasserburger heimatnachrichten<br />

12/2010<br />

kulturforum<br />

Jahresabschluss 2008 des Kommunalunternehmens<br />

Kulturforum <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Der Jahresabschluss 2008 wurde durch den Bayerischen Kommunalen<br />

Prüfungsverband geprüft.<br />

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2008 wurde <strong>am</strong><br />

12.11.20<strong>09</strong> durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband<br />

folgender Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt:<br />

„Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2008 entsprechen<br />

nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften<br />

und der Unternehmenssatzung. Der Jahresabschluss<br />

vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht<br />

steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und<br />

Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt.<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Erträge<br />

decken die Aufwendungen nicht.“<br />

Nach Auflösung des Kommunalunternehmens zum 31.12.20<strong>09</strong> ist<br />

der Stadtrat für die Feststellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse<br />

und die Entlastung des Vorstands zuständig.<br />

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 20.05.2010 den Beschluss<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses gefasst. Gemäß § 27<br />

Abs. 3 der Verordnung über Kommunalunternehmen wird der<br />

Beschluss hiermit bekannt gegeben.<br />

„Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss für das Jahr 2008 gemäß<br />

§ 27 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) fest.<br />

Der Vorstand wurde entlastet. Der Jahresfehlbetrag 2008 wird auf<br />

neue Rechnung vorgetragen.“<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom<br />

21. - 25.06.2010 jeweils Montag bis Donnerstag von 8:00 - 12:00<br />

Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie <strong>am</strong> Freitag von 8:00 -<br />

12:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsichtnahme aus.<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 08.06.2010<br />

Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Michael Kölbl<br />

1. Bürgermeister<br />

standes<strong>am</strong>t<br />

Eheschließungen und Geburten im Mai<br />

In der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2010 haben auf dem Standes<strong>am</strong>t<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die<br />

schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.<br />

> Sabine Birgit Geiger und Mathias Kucik geb. Behon, Neudecker<br />

Str. 2, 83547 Babensh<strong>am</strong>, GT Penzing, 05.05.10<br />

> Kathrin Seidinger und Marcel Schediwy, <strong>Inn</strong>werkstr. 10, 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 07.05.10<br />

> Claudia Feicht und Matthias Gerhard Meingast, Pfaffinger Str.<br />

31, 83533 Edling, 08.05.10<br />

> Manuela Struck geb. Johann und Lars Ludwig, Süd-<br />

Contrescarpe 9, 31737 Rinteln, 11.05.10<br />

> Sophie Sommer und Dieter Walter Ulrich Brenner,<br />

Buchenring 8, 83539 Pfaffing, 11.05.10<br />

> Melanie Turner und Stefan Albert Mayer, Nr. 5, 83547 Babensh<strong>am</strong>,<br />

GT Warmeding, 12.05.10<br />

> Christine Dorothea Mittermaier und Sebastian Kutschker, Kapuzinerweg<br />

4, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 14.05.10<br />

> Katharina Meister und Maximilian Michael Frei, Lärchenstr.<br />

3, 83533 Edling, 14.05.10<br />

> Susanne Stolpe und Thomas Müller, Dr.-Fritz-Huber-Str. 20 a,<br />

83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 14.05.10<br />

> Christine König und Christian Ludwig Latein, Seeberg 3,<br />

83547 Babensh<strong>am</strong>, GT Pening, 14.05.10<br />

> Ingrid Christine Steffinger und Christian Winfried Feller,<br />

Klaus-Honauer-Str. 3, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 25.05.10<br />

> Tanja Elvira Klingl und Marco Hinz, Wendelsteinstr. 3, 83134<br />

Prutting, GT B<strong>am</strong>h<strong>am</strong>, 27.05.10<br />

> Kathrin List und Robert Wallner, Seebachweg 12, 83547<br />

Babensh<strong>am</strong>, GT Bärnh<strong>am</strong>, 28.05.10<br />

> Anja Karola Meier, Nr: 8 a, 83549 Eiselfing, GT Hausmehring<br />

und Martin Zwiefelhofer, Mozartstr. 31, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>,<br />

29.05.10<br />

> Marion Probst und Hilmar Anton Walter Zinke, Nr. 18, 83564<br />

Soyen, GT Maierhof, 29.05.10<br />

In der Zeit vom 1. bis zum 31. Mai 2010 wurde im Standes<strong>am</strong>t<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> die Geburt folgender Kinder beurkundet; die<br />

schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.<br />

> Natthira Bunprasert und Tommaso Ferri, Schulstr. 6, 83539<br />

Pfaffing, <strong>09</strong>.04.10 Teresa Ferri, weiblich<br />

> Marion Theresia von der Heyden und Wolfgang von der<br />

Heyden geb. Hainz, Am Brunnfeld 12, 83543 Rott a. <strong>Inn</strong>, GT<br />

Arbing, 29.04.10 Aaron von der Heyden, männlich<br />

> Katrin Antonie Massimo geb. Seiser und Alfons Franz Vitus<br />

Massimo, Nr. 6, 83539 Pfaffing, GT Hart, 29.04.10 Dominic<br />

Raphael Massimo, männlich<br />

> Jaka Pagani geb. Caja und Aaron Pagani, Schulstr. 2, 83556<br />

Griesstätt, 01.05.10 Nicolà Leon Pagani, männlich<br />

> Magdalena Hanna Pfisterer geb. Schmidt und Henning Georg<br />

Pfisterer, Blumenstr. 8, 84427 Sankt Wolfgang, 02.05.10 Lavinia<br />

Marie Pfisterer, weiblich<br />

> Anja Linner geb. Fischer und Markus Lorenz Linner, Kornfeldstr.<br />

15, 83558 Maitenbeth, 03.05.10 Jakob Markus Linner,<br />

männlich<br />

> Christine Maier und Stefan Günter Haßlberger, Nr. 6 a, 83549<br />

Eiselfing, GT Ah<strong>am</strong>, 04.05.10 Magdalena Haßlberger, weiblich<br />

> Barbara Anna Lautenschlager geb. Christoph, Klaus-Honauer-<br />

Str. 12, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> und Martin Lautenschlager, Nr.<br />

6, 85447 Fraunberg, GT Lohkirchen, 05.05.10 Isabella Lautenschlager,<br />

weiblich<br />

> Adelheid Elisabeth Greißl und Wolfgang Josef Wimmer, Nr. 1 a,<br />

84437 Reichertsheim, GT Furth, 07.05.10 Sandra Greißl, weiblich<br />

> Monika Elisabeth Rappolder geb. Glasl und Thomas Christian<br />

Rappolder, Nr. 1, 83562 Rechtmehring, GT Nußbaum, 08.05.10<br />

Niclas Andreas Rappolder, männlich<br />

> Gabriele Büchner geb. Estermann und Tobias Karl Büchner,<br />

Angerstr. 3, 83549 Eiselfing, GT Bergh<strong>am</strong>, <strong>09</strong>.05.10 Maximilian<br />

Georg Büchner, männlich<br />

> Angelika Elisabeth Obergehrer geb. Harich und Hubert<br />

Obergehrer, Waldweg 10, 83533 Edling, <strong>09</strong>.05.10 S<strong>am</strong>uel Elias<br />

Obergehrer, männlich<br />

> Karin Angelika Löw, Weissgerberstr. 15, 84453 Mühldorf a. <strong>Inn</strong>,<br />

11.05.10 Luis Josef Konstantin Löw, männlich<br />

> Djumretka Dilji geb. Fazlija und Zaim Dilji, Dr.-Fritz-Huber-<br />

Str. 74, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 11.05.10 Lejla Dilji, weiblich<br />

> Annette Nakoinz, Nr. 10, 83547 Babensh<strong>am</strong>, GT Griesmeier,<br />

12.05.10 Jarin Nakoinz, männlich<br />

> Monika Hollerbach-Rapolder geb. Hollerbach und Raphael<br />

Bernhard Rapolder, Nr. 1, 83527 Kirchdorf, GT Au, 12.05.10 Lina<br />

Rapolder, weiblich<br />

> Brigitte Huber geb. Rothmüller und Franz Huber, Nr. 4, 83556<br />

Griesstätt, GT Obermühl, 14.05.10 Johanna Huber, weiblich<br />

> Monika H<strong>am</strong>berger, Berger Str. 4, 83549 Eiselfing, 15.05.10<br />

Sofie H<strong>am</strong>berger, weiblich<br />

> Bettina Christine Schechner geb. Kirchmaier und Martin<br />

Schechner, Nr. 2 a, 85560 Ebersberg, StT Mailing, 15.05.10 Jakob<br />

Martin Schechner, männlich<br />

> Birgit Boschner geb. Zenger und Gerhard Boschner, Nr. 22,<br />

83547 Babensh<strong>am</strong>, Tötzh<strong>am</strong>, 16.05.10 Manuel Boschner, männl.<br />

> Manuela Cornelia Elisabeth Lechner geb. Graßl und Konrad<br />

Lechner, Nr. 21, 84424 Isen, GT Strich, 17.05.10 Antonia Luisa<br />

Lechner, weiblich<br />

> Maria Anna Kowalski und Andreas Hermann, Feldstr. 5, 84424<br />

Isen, 18.05.10 Florian Richard Hermann, männlich


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 5<br />

> Martina Neumaier geb. Späth und Thomas Neumaier, Dachbergstr.<br />

10, 84437 Reichertsheim, GT R<strong>am</strong>sau, 18.05.10 Maximilian<br />

Neumaier, männlich<br />

> Steffi Busse geb. König und Frank Busse, Auf der Burg 2, 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, * 18.05.10 Ruben Busse, männlich<br />

> R<strong>am</strong>ona Hofsäß geb. Czelli und Michael Hofsäß, Am Gerblanger<br />

30, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 20.05.10 Hanna Hofsäß,<br />

weiblich<br />

> Michaela Eichinger geb. Nagl und Stefan Alfred Eichinger,<br />

Haunerweg 2, 83530 Schnaitsee, 22.05.10 Lea Eichinger, weiblich<br />

> Sonja Hoffmann geb. Posawec und Stefan Hoffmann, Lengdorfer<br />

Str. 24, 83543 Rott a. <strong>Inn</strong>, 22.05.10 Juliana Hoffmann,<br />

weiblich<br />

> Angelika Wieser, Am Steinberg 3, 83539 Pfaffing, GT<br />

Rettenbach und Bernhard Sebastian Thaller, Moosweg 19a, 83544<br />

Albaching, GT Kalteneck, 25.05.10 Lena Wieser, weiblich<br />

stadtwerke wasserburg<br />

Öffentliche Bekanntgabe – Allgemeine Grundversorgungsbedingungen<br />

Strom zum 01.08.2010<br />

Im Bereich der Energieversorgung haben sich in den letzten Jahren<br />

durch den Gesetzgeber und die Rechtssprechung der Gerichte<br />

erhebliche Veränderungen ergeben. Deshalb waren die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> für<br />

die Grundversorgung neu zu fassen.<br />

Die untenstehend abgedruckten Allgemeinen Grundversorgungsbedingungen<br />

(AGBS) ersetzen mit Wirkung zum 01.08.2010 vollständig<br />

alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> für die Grundversorgung und gelten<br />

daher ab dem 01.08.2010 ausschließlich in der Grundversorgung.<br />

Jeder betroffene Stromvertriebskunde der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> erhält die neuen Allgemeinen Grundversorgungsbedingungen<br />

(AGBS) inklusive einer portofreien Antwortpostkarte für<br />

die Bestätigung des Empfangs und die Erklärung des Einverständnisses<br />

mit den neuen AGBS per Post zugesandt.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 18.06.2010<br />

Allgemeine Grundversorgungsbedingungen - Strom (AGBS)<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

II. Grundversorgung<br />

1. Bedarfsdeckung<br />

2. Art der Versorgung<br />

3. Voraussetzung der Grundversorgung<br />

4. Umfang der Grundversorgung<br />

5. Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

6. Erweiterung und Änderung der Kundenanlagen sowie der Verbrauchsgeräte<br />

und Mitteilungspflichten<br />

III. Aufgaben und Rechte des Grundversorgers<br />

1. Messeinrichtungen<br />

2. Ablesung<br />

3. Zutrittsrecht<br />

4. Vertragsstrafe<br />

IV. Abrechnung der Stromlieferung<br />

1. Abrechnung<br />

2. Abschlagszahlungen<br />

3. Vorauszahlungen<br />

4. Sicherheitsleistungen<br />

5. Rechnungen und Abschläge<br />

6. Zahlung und Verzug<br />

7. Berechnungsfehler<br />

V. Lieferantenwechsel und Lieferantenkonkurrenz<br />

1. Lieferantenwechsel<br />

2. Lieferantenkonkurrenz<br />

VI. Unterbrechung und Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses<br />

1. Unterbrechung der Versorgung<br />

2. Kündigung<br />

3. Fristlose Kündigung<br />

VII. Entgelte, Ersatzversorgung und Sonstiges<br />

1. Entgelte, Bestimmungsrecht, Änderungen von Entgelten<br />

2. Ersatzversorgung<br />

3. Gerichtsstand<br />

4. Änderung der AGBS und der Ergänzenden Bedingungen<br />

5. Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Allgemeine Grundversorgungsbedingungen - Strom (AGBS)<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

01. Eigenanlagen sind Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfes, die nicht vom<br />

Netzbetreiber oder vom Versorger betrieben werden.<br />

02. Entnahmestelle ist das Ende des Netzanschlusses und der Punkt, an dem vom<br />

Kunden Strom aus dem Verteilernetz entnommen wird.<br />

03. Kunde ist der Haushaltskunde, der überwiegend Strom für den Eigenverbrauch<br />

kauft und in der Grundversorgung vom Grundversorger nach § 36<br />

EnWG mit Strom beliefert wird.<br />

04. Kundenanlagen sind die elektrischen Anlagen hinter dem Netzanschluss, mit<br />

Ausnahme der Messeinrichtungen.<br />

05. Netzanschluss ist die Verbindung des Verteilernetzes mit der Kundenanlage.<br />

06. Netzbetreiber ist der Betreiber des Verteilernetzes.<br />

07. Strom ist elektrische Energie.<br />

08. Stromlieferant ist eine natürliche oder juristische Person, deren Geschäftstätigkeit<br />

ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Strom zum Zwecke der<br />

Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet ist.<br />

<strong>09</strong>. Grundversorgungsvertrag ist der Vertrag, aufgrund dessen der Kunde vom<br />

Versorger im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 EnWG mit Strom<br />

beliefert wird.<br />

10. Grundversorger ist das örtliche Stromversorgungsunternehmen.<br />

11. Verteilernetz ist das örtliche Netz des Netzbetreibers, das überwiegend zur<br />

Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom dient.<br />

II. Grundversorgung<br />

1.0 Bedarfsdeckung<br />

Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen<br />

ges<strong>am</strong>ten leitungsgebundenen Strombedarf aus den Stromlieferungen<br />

des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch<br />

Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer<br />

Leistung und aus erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich<br />

der Sicherstellung des Strombedarfs bei Aussetzung der Stromlieferung<br />

dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb<br />

ihrer eigentlichen Bestimmung nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur<br />

Erprobung betrieben werden.<br />

2.0 Art der Versorgung<br />

2.1 Der Grundversorger kann im Interesse des Kunden die für die Durchführung<br />

der Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen.<br />

Er trifft die ihm möglichen Maßnahmen, um dem Kunden an der<br />

Entnahmestelle, zu dessen Nutzung der Kunde nach dem Anschlussnutzungsverhältnis<br />

zwischen ihm und dem Netzbetreiber berechtigt ist, zu den jeweiligen<br />

Allgemeinen Preisen und AGBS zur Verfügung zu stellen.<br />

2.2 Der Strom wird im Rahmen der Grundversorgung für Zwecke des Letztverbrauchs<br />

geliefert.<br />

2.3 Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart für das<br />

Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Stromart und<br />

Spannung des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung,<br />

an das die Anlage, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen<br />

ist.<br />

3.0 Voraussetzung der Grundversorgung<br />

3.1 Voraussetzung für die Belieferung des Kunden mit Strom durch den Grundversorger<br />

auf der Grundlage des Grundversorgungsvertrages ist, dass zwischen<br />

dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber ein Netzanschluss- und<br />

zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber ein Anschlussnutzungsverhältnis<br />

besteht.<br />

3.2 Der Kunde kann hinsichtlich der Nutzung des Netzanschlusses keine weitergehenden<br />

Rechte geltend machen als der Anschlussinhaber nach dem Netzanschlussvertrag.<br />

4.0 Umfang der Grundversorgung<br />

Der Grundversorger wird den Strombedarf des Kunden im Rahmen von § 36<br />

EnWG befriedigen und für die Dauer des Grundversorgungsvertrages im vertraglich<br />

vorgesehenen Umfang nach Maßgabe von Ziffer 2 jederzeit Strom zu<br />

den jeweils geltenden Allgemeinen Preisen und AGBS an der Entnahmestelle<br />

zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, soweit


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a) die Allgemeinen Preise zeitliche Beschränkungen vorsehen,<br />

b) und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung<br />

nach § 17 NAV<br />

oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 NAV unterbrochen hat, oder<br />

c)und solange der Grundversorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der<br />

vertragsgemäßen Lieferung von Strom durch höhere Gewalt, einer Störung<br />

des Netzbetriebes oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung ihm nicht<br />

möglich ist, gehindert ist oder ihm dies im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG<br />

wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.<br />

5.0 Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

5.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung<br />

ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich<br />

des Netzanschlusses handelt, der Grundversorger von der Leistungspflicht<br />

befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nichtberechtigten<br />

Maß-nahmen des Grundversorgers nach Abschnitt VI Ziffer 1 beruht.<br />

5.2 Der Grundversorger ist verpflichtet, seinen Kunden auf Verlangen unverzüglich<br />

über die mit der Schadensverursachung durch die Netzbetreiber zus<strong>am</strong>menhängenden<br />

Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt<br />

sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.<br />

6.0 Erweiterung und Änderung der Kundenanlagen sowie der Verbrauchsgeräte<br />

und Mitteilungspflichten<br />

6.1 Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung<br />

zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Grundversorger vom Kunden unverzüglich<br />

in Textform mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen<br />

ändern.<br />

6.2 Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung können vom Grundversorger<br />

in Ergänzenden Bedingungen geregelt werden. Der Grundversorger<br />

kann solche ergänzenden Allgemeinen Bedingungen auf seiner Internetseite<br />

veröffentlichen.<br />

III. Aufgaben und Rechte des Grundversorgers<br />

1.0 Messeinrichtungen<br />

1.1 Der vom Kunden an der Entnahmestelle entnommene Strom wird durch<br />

Messeinrichtungen festgestellt, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen<br />

müssen und die nur unter Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften<br />

verwendet werden dürfen. Die Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung<br />

und Entfernung der Messeinrichtungen ist Aufgabe des Messstellenbetreibers<br />

im Sinne von § 21 b EnWG.<br />

1.2 Messstellenbetreiber im Sinne von Ziffer 1.1 ist der Netzbetreiber, wenn der<br />

Anschlussnutzer nicht eine hiervon abweichende Regelung gemäß § 21 b Abs.<br />

2 EnWG trifft.<br />

1.3 Der Kunde haftet gegenüber dem Messstellenbetreiber für das Abhandenkommen<br />

und die Beschädigung von Mess- und Steuereinrichtung, soweit ihn<br />

daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen oder Störungen<br />

dieser Einrichtungen dem Grundversorger und dem Messstellenbetreiber<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

1.4 Der Grundversorger ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine<br />

Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich<br />

anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber<br />

zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht<br />

bei dem Grundversorger, so hat er diesen zugleich mit der Antragsstellung zu<br />

benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen dem Messstellenbetreiber<br />

zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen<br />

überschreiten, sonst dem Kunden.<br />

2.0 Ablesung<br />

2.1 Der Grundversorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die<br />

Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber erhalten hat.<br />

2.2 Der Grundversorger kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen,<br />

dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies<br />

a) zum Zwecke einer Abrechnung nach Abschnitt IV,<br />

b) anlässlich eines Lieferantenwechsels, oder<br />

c) bei einem berechtigten Interesse des Grundversorgers an einer Überprüfung<br />

der Ablesung<br />

erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen,<br />

wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Der Grundversorger wird bei einem<br />

berechtigten Widerspruch nach Satz 2 bei einer eigenen Ablesung kein<br />

gesondertes Entgelt verlangen.<br />

2.3 Wenn der Messstellenbetreiber, der Messdienstleister oder der Grundversorger<br />

das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der<br />

Ablesung betreten kann, darf der Grundversorger den Verbrauch auf der<br />

Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch<br />

vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen<br />

Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seiner Pflicht<br />

zur Selbstablesung nicht oder verspätet nachkommt.<br />

3.0 Zutrittsrecht<br />

Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis<br />

versehenen Beauftragten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters<br />

oder des Grundversorgers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen<br />

Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen<br />

oder zur Ablesung der Messeinrichtungen nach Ziffer 2 erforderlich<br />

ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den jeweiligen<br />

Kunden oder durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie wird<br />

mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, wobei mindestens<br />

ein Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,<br />

dass die Messeinrichtungen uneingeschränkt zugänglich sind. Von<br />

Unternehmen im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäftszeiten jederzeit<br />

nach vorheriger Ankündigung von einem Tag Zutritt zu gewähren.<br />

4.0 Vertragsstrafe<br />

4.1 Verbraucht ein Kunde Strom unter Umgehung, Beeinflussung, vor Anbringung<br />

der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Grundversorgung,<br />

so ist der Grundversorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe<br />

zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens<br />

aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt<br />

verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach den für den<br />

Kunden geltenden Allgemeinen Preis zu berechnen.<br />

4.2 Eine Vertragsstrafe kann vom Grundversorger auch dann verlangt werden,<br />

wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt,<br />

die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe<br />

beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung<br />

nach den für ihn geltenden Allgemeinen Preisen zusätzlich zu<br />

bezahlen gehabt hätte. Sie wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten<br />

verlangt.<br />

4.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht<br />

nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender<br />

Anwendung von Ziffer 4.1 und 4.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens<br />

sechs Monate betragen darf, erhoben werden.<br />

IV. Abrechung der Stromlieferung<br />

1.0 Abrechnung<br />

1.1 Der Stromverbrauch wird - sofern nichts anderes vereinbart ist - nach Wahl<br />

des Grundversorgers monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch<br />

zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.<br />

1.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen<br />

Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />

berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen können auf der<br />

Grundlage der für vergleichbare Kunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen<br />

berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt bei Änderungen des<br />

Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.<br />

1.3 Im Falle einer Grundversorgung nach Abschnitt II Ziffer 1.2 ist entsprechend<br />

Ziffer 1.2 Satz 1 eine pauschale zeitanteilige Berechnung des Verbrauchs zulässig,<br />

es sei denn, der Kunde kann einen geringeren als den vom Grundversorger<br />

angesetzten Verbrauch nachweisen.<br />

2.0 Abschlagszahlungen<br />

2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger<br />

auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten<br />

Stroms für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für<br />

den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt<br />

abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich,<br />

so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch<br />

vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass<br />

sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.<br />

2.2 Ändern sich die Allgemeinen Preise, so können die nach der Preisänderung<br />

anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

2.3 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt<br />

wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich vom Grundversorger<br />

erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet.<br />

Nach Beendigung des Grundversorgungsvertrages werden vom Grundversorger<br />

zuviel gezahlte Abschläge unverzüglich erstattet.<br />

3.0 Vorauszahlungen<br />

3.1 Der Grundversorger ist berechtigt, für den Stromverbrauch eines Abrechnungszeitraums<br />

Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen<br />

des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei<br />

Verlangen einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber ausdrücklich und in<br />

verständlicher Form unterrichtet. Hierbei werden der Beginn, die Höhe und<br />

die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall<br />

angegeben.<br />

3.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums<br />

oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich<br />

geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der<br />

Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Grundversorger<br />

Abschlagszahlungen, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen<br />

Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung<br />

zu verrechnen.<br />

3.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Grundversorger beim Kunden<br />

einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme<br />

errichten.<br />

4.0 Sicherheitsleistung<br />

4.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 3 nicht bereit oder in der Lage,<br />

kann der Grundversorger in angemessener Höhe Sicherheit verlangen, die<br />

mindestens das Zweifache des voraussichtlichen monatlichen Entgelts nach<br />

dem Grundversorgungsvertrag beträgt.<br />

4.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches verzinst.<br />

4.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung<br />

nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundversorgungsverhältnis<br />

nach, so kann der Grundversorger die Sicherheit verwerten.<br />

Hierauf ist in der Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim<br />

Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.<br />

4.4 Die Sicherheit wird vom Grundversorger zurückgegeben, wenn die<br />

Voraussetzungen für das berechtigte Verlangen nach einer Vorauszahlung<br />

nicht mehr gegeben sind.


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5.0 Rechnungen und Abschläge<br />

5.1 Vordrucke für Rechnungen und Abschläge werden vom Grundversorger verständlich<br />

gestaltet. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren<br />

werden vom Grundversorger vollständig und in allgemein verständlicher<br />

Form ausgewiesen.<br />

5.2 Neben dem in Rechnung gestellten Verbrauch wird vom Grundversorger der<br />

Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums angegeben. Auf im Abrechnungszeitraum<br />

eingetretene Änderungen der Allgemeinen Preise und Bedingungen<br />

wird der Grundversorger hinweisen.<br />

6.0 Zahlung und Verzug<br />

6.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger in der<br />

Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach<br />

Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen und<br />

Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Grundversorger<br />

zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur dann,<br />

wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers vorliegt. Gleiches<br />

gilt, sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen<br />

Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im<br />

vorherigen Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung<br />

vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die<br />

Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt<br />

ist.<br />

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Grundversorger, wenn er erneut zur<br />

Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt,<br />

die dadurch entstandenen Kosten auch pauschal berechnen; die pauschale<br />

Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach<br />

dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen.<br />

Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.<br />

6.3 Gegen Ansprüche des Grundversorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.<br />

7.0 Berechnungsfehler<br />

7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen<br />

oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages<br />

festgestellt, so ist der Fehlbetrag auszugleichen. Ist die Größe des Fehlers nicht<br />

einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt<br />

der Grundversorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien<br />

Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden<br />

und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Zeitraums oder aufgrund<br />

des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung, wobei die tatsächlichen<br />

Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen sind. Bei Berechnungsfehlern<br />

aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist<br />

der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte<br />

Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.<br />

7.2 Ansprüche nach Ziffer 7.1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden<br />

Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers<br />

kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der<br />

Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.<br />

V. Lieferantenwechsel und Lieferantenkonkurrenz<br />

1.0 Lieferantenwechsel<br />

1.1 Der Wechsel des Kunden zu einem anderen Stromlieferanten ist - unter Beachtung<br />

der vereinbarten Vertragslaufzeit - nur zum Ende eines Kalendermonats<br />

möglich, wenn der Kunde den Grundversorgungsvertrag mit dem<br />

Grundversorger mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ablauf des<br />

Monats vor dem beabsichtigten Lieferbeginn durch den neuen Stromlieferanten<br />

kündigt. Dies gilt nicht im Rahmen der Ersatzversorgung.<br />

1.2 Für den Wechsel des Stromlieferanten wird der Grundversorger kein Entgelt<br />

erheben.<br />

1.3 Zu dem Termin, zu dem der Kunde seinen Stromlieferanten wechselt, erfolgt<br />

die Ermittlung des Zählerstandes. Auf Verlangen des Grundversorgers hat der<br />

Kunde den Zählerstand selbst abzulesen und dem Grundversorger spätestens<br />

einen Monat nach dem Wechsel des Stromlieferanten in Textform mitzuteilen.<br />

2.0 Lieferantenkonkurrenz<br />

2.1 Eine Lieferantenkonkurrenz liegt vor, wenn die Entnahmestelle des Kunden<br />

von mehreren Stromlieferanten für den gleichen Zeitraum oder Lieferbeginn<br />

in Anspruch genommen wird.<br />

2.2 Findet nicht rechtzeitig vor Lieferbeginn eine Einigung zwischen den betroffenen<br />

Stromlieferanten statt, erfolgt die Strombelieferung des Kunden durch<br />

den Stromlieferanten, der die Belieferung der Entnahmestelle des Kunden an<br />

den Netzbetreiber zuerst mitgeteilt hat.<br />

VI. Unterbrechung und Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses<br />

1.0 Unterberechung der Versorgung<br />

1.1 Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung fristlos durch den<br />

Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesen Allgemeinen<br />

Grundversorgungsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt<br />

und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von<br />

elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der<br />

Messeinrichtungen zu verhindern.<br />

1.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer<br />

Zahlungsverpflichtung oder Nichtleistung einer Sicherheit trotz Mahnung, ist<br />

der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach<br />

Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach<br />

§ 24 Abs. 3 NAV mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur<br />

Schwere der Zuwiderhandlung stehen, oder der Kunde darlegt, dass hinreichende<br />

Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen zukünftig wieder<br />

uneingeschränkt nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung<br />

zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies<br />

nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges<br />

wird der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den<br />

Sätzen 1 - 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der<br />

Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von<br />

mindestens 100 EURO in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des<br />

Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer<br />

Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet<br />

beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die<br />

wegen einer Vereinbarung zwischen dem Grundversorger und dem Kunden<br />

noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig<br />

entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.<br />

1.3 Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung wird dem Kunden drei<br />

Werktage im Voraus angekündigt.<br />

1.4 Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherzustellen,<br />

sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde<br />

die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Grundversorgung<br />

ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal<br />

berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar<br />

sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden<br />

Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden wird der Grundversorger<br />

die Berechnungsgrundlagen nachweisen. Der Nachweis geringerer<br />

Kosten ist dem Kunden gestattet.<br />

2.0 Kündigung<br />

2.1 Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das<br />

Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei einem Umzug ist der<br />

Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines<br />

Kalendermonats zu kündigen. Eine Kündigung durch den Grundversorger ist<br />

nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2<br />

EnWG nicht besteht.<br />

2.2 Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger soll eine Kündigung<br />

des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in<br />

Textform bestätigen.<br />

2.3 Der Grundversorger wird keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung<br />

des Grundversorgungsvertrages, insbesondere wegen eines Wechsels<br />

des Lieferanten, verlangen.<br />

3.0 Fristlose Kündigung<br />

Der Grundversorger ist in den Fällen von Ziffer 1.1 berechtigt, das<br />

Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur<br />

Unterbrechung der Grundversorgung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten<br />

Zuwiderhandlungen nach Ziffer 1.2 ist der Grundversorger zur fristlosen<br />

Kündigung berechtigt, wenn sie zwei Wochen vorher angedroht wurde. Ziffer<br />

1.2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

VII. Entgelte, Ersatzversorgung und Sonstiges<br />

1.0 Entgelte, Bestimmungsrecht, Änderungen von Entgelten<br />

1.1 Die Höhe der Entgelte für die Leistungen des Grundversorgers ergibt sich aus<br />

dem Preisblatt des Grundversorgers, das als vereinbart gilt. Für dort nicht aufgeführte<br />

Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichen<br />

Interesse vom Grundversorger erbracht werden und die, nach den Umständen<br />

zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der<br />

Grundversorger die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)<br />

bestimmen.<br />

1.2 Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher<br />

Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten<br />

Änderung erfolgen muss. Der Versorger ist verpflichtet, zu den<br />

beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine<br />

briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf<br />

seiner Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde kann bei einer Preisänderung<br />

mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des nächsten Kalendermonats<br />

den Versorgungsvertrag kündigen. Die Kündigung bedarf der<br />

Textform und soll vom Versorger innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach<br />

Eingang in Textform bestätigt werden. Der Versorger wird kein gesondertes<br />

Entgelt für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines<br />

Wechsels des Lieferanten verlangen. Änderungen der Preise werden gegenüber<br />

demjenigen Kunden nicht wirks<strong>am</strong>, der bei einer fristgemäßen<br />

Kündigung des Vertrages dem Versorger die Einleitung eines Wechsels des<br />

Versorgers durch einen entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />

1.3 Behördlich genehmigte Entgelte sind für den Kunden verbindlich, sofern<br />

nicht durch ein Gericht rechtskräftig andere Entgelte festgestellt werden.<br />

Dann gelten diese Entgelte.<br />

1.4 Änderungen der im Preisblatt angegebenen Preise gelten vom Kunden als<br />

genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung<br />

der Preisänderung dieser in Textform widerspricht und der Grundversorger<br />

bei Veröffentlichung der Preisänderung darauf hinweist, dass bei nicht rechtzeitigem<br />

Widerspruch des Kunden gegen die Preisänderung diese zwischen<br />

dem Grundversorger und dem Kunden zu dem in der Veröffentlichung angegebenen<br />

Zeitpunkt gilt.<br />

1.5 Wird die Entscheidung einer Behörde zu einem vom Kunden dem<br />

Grundversorger geschuldeten Entgelt rechtskräftig wieder aufgehoben, so gelten<br />

zwischen dem Kunden und dem Grundversorger die rechtskräftig festgestellten<br />

Entgelte als vereinbart und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die<br />

Entscheidung der Behörde, die später wieder aufgehoben wurde, ergangen ist,


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wenn dies eine Partei verlangt. Der Differenzbetrag zwischen der<br />

Entscheidung der Behörde und der späteren rechtskräftigen Entscheidung für<br />

zurückliegende Zeiträume ist dann zwischen dem Kunden und den SW auszugleichen,<br />

wobei § 247 BGB ab dem Zeitpunkt gilt, zu dem die ursprüngliche<br />

Entscheidung der Behörde ergangen ist.<br />

2. 0 Ersatzversorgung<br />

2.1 Sofern der Kunde über das Energieversorgungsnetz Strom bezieht, ohne dass<br />

dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet<br />

werden kann, gilt der vom Kunden aus dem Energieversorgungsnetz<br />

entnommene Strom als von dem Energieversorgungsunternehmen geliefert,<br />

das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist. Dabei gelten die<br />

hierzu vom Unternehmen veröffentlichten allgemeinen Preise. Das Unternehmen<br />

kann die Ersatzversorgung des Kunden verweigern, wenn diese für<br />

das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist oder eine<br />

Ausnahme nach § 37 EnWG von der Ersatzversorgung vorliegt. Für die nach<br />

Satz 1 zustande gekommene Ersatzversorgung gelten zwischen dem Kunden<br />

und dem Unternehmen die vorliegenden AGBS in ihrer jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

2.2 Das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 kann den Stromverbrauch, der auf<br />

die erfolgte Ersatzversorgung nach Ziffer 2.1 entfällt, aufgrund einer rechnerischen<br />

Abgrenzung schätzen und den ermittelten anteiligen Verbrauch dem<br />

Kunden in Rechnung stellen.<br />

2.3 Erlangt der Kunde von den Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung nach<br />

Ziffer 2.1 Kenntnis, hat er das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 hierüber<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

2.4 Der nach Ziffer 2.1 zu Stande gekommene Vertrag über die Ersatzversorgung<br />

des Kunden endet, sobald die Belieferung der Entnahmestelle des Kunden<br />

wieder auf der Grundlage eines wirks<strong>am</strong>en Stromliefervertrages erfolgt, spätestens<br />

aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Nach dem Ablauf<br />

von drei Monaten besteht für den Kunden kein Anspruch mehr gegen das<br />

Unternehmen auf eine Ersatzversorgung.<br />

2.5 Für die Ersatzversorgung gelten Abschnitt II Ziffer 2 bis 7, Abschnitt III Ziffer<br />

1, 2 und 4, Abschnitt IV und V, Abschnitt VI Ziffer 1 und 3 sowie für die<br />

Beendigung der Ersatzversorgung Abschnitt VI Ziffer 2.3 entsprechend.<br />

Abschnitt III Ziffer 2.2 gilt mit der Maßgabe, dass das Unternehmen den<br />

Energieverbrauch aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und<br />

den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.<br />

2.6 Das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 wird dem Kunden unverzüglich nach<br />

Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung<br />

mitteilen. Dabei wird es ebenfalls mitteilen, dass spätestens nach dem<br />

Ende der Ersatzversorgung für die Fortsetzung des Strombezuges der Abschluss<br />

eines neuen Stromliefervertrages durch den Kunden erforderlich ist.<br />

3.0 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem<br />

Grundversorgungsvertrag der Ort der Stromentnahme durch den Kunden,<br />

bei Kunden, die Kaufleute sind, der Sitz des Grundversorgers.<br />

4.0 Änderung der AGBS und der Ergänzenden Bedingungen<br />

Änderungen der AGBS und der Ergänzenden Bedingungen werden jeweils<br />

zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>, die<br />

mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigen Änderung erfolgen wird. Der<br />

Grundversorger wird zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der<br />

öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden versenden<br />

und die Änderungen auf seiner Internetseite veröffentlichen. Voraussetzung<br />

für eine wirks<strong>am</strong>e Änderung ist dies jedoch nicht. Abschnitt VII Ziffer 1.4 gilt<br />

entsprechend.<br />

5.0 Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

5.1 Der Kunde willigt darin ein, dass der Grundversorger die sich aus den<br />

Vertragsunterlagen und der Durchführung des Vertrages ergebenen personenbezogenen<br />

Daten des Kunden erhebt, verarbeitet, nutzt und im erforderlichen<br />

Umfang diese Daten an Dritte weitergibt, sofern dies zur Durchführung des<br />

Grundversorgungsvertrages erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden<br />

nach Satz 1 können die Leistungen des Grundversorgers gegenüber dem<br />

Kunden nicht oder nur unzureichend erbracht werden.<br />

5.2 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte gemäß<br />

Ziffer 5.1 durch den Grundversorger erfolgt nur unter Beachtung der Bestimmungen<br />

des BDSG und im Rahmen der Einwilligung nach Ziffer 5.1 sowie<br />

mit der Maßgabe, dass der Dritte die erhaltenen Daten vertraulich sowie unter<br />

Beachtung des BDSG verwendet und er ein berechtigtes Interesse an diesen<br />

Daten hat.<br />

5.3 Der Kunde ist berechtigt, vom Grundversorger Auskunft über die zu seiner<br />

Person beim Grundversorger gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung<br />

und die Personen und Stellen, an die seine Daten vom Grundversorger<br />

übermittelt wurden oder werden, zu verlangen.<br />

Stand: 01.08.2010<br />

stadtwerke wasserburg<br />

Öffentliche Bekanntgabe –<br />

Allgemeine Stromlieferbedingungen<br />

außerhalb der Grundversorgung zum 01.08.2010<br />

Im Bereich der Energieversorgung haben sich in den letzten<br />

Jahren durch den Gesetzgeber und die Rechtssprechung der<br />

Gerichte erhebliche Veränderungen ergeben. Deshalb waren die<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> für die Strombelieferung außerhalb der Grundversorgung<br />

neu zu fassen.<br />

Die untenstehend abgedruckten Allgemeinen Stromlieferbedingungen<br />

(ASLB) ersetzen mit Wirkung zum 01.08.2010 vollständig<br />

die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> für Stromlieferungen außerhalb der<br />

Grundversorgung und gelten daher ab dem 01.08.2010 für<br />

Stromlieferungen der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> außerhalb<br />

der Grundversorgung ausschließlich.<br />

Jeder betroffene Stromvertriebskunde der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> erhält die neuen Allgemeinen Stromlieferbedingungen<br />

(ASLB) inklusive einer portofreien Antwortpostkarte für die<br />

Bestätigung des Empfangs und der Erklärung des Einverständnisses<br />

mit den neuen ASLB per Post zugesandt.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 18.06.2010<br />

Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASLB)<br />

für Lastprofilkunden außerhalb der Grundversorgung<br />

(eigenes und fremdes Netz)<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

II. Stromlieferung<br />

1. Stromliefervertrag<br />

2. Bedarfsdeckung<br />

3. Art der Stromlieferung<br />

4. Voraussetzung der Stromlieferung<br />

5. Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

6. Erweiterung und Änderung der Kundenanlage sowie der Verbrauchsgeräte<br />

und Mitteilungspflichten<br />

III. Aufgaben und Rechte des Lieferanten<br />

1. Messeinrichtungen<br />

2. Ablesung<br />

3. Zutrittsrecht<br />

4. Vertragsstrafe<br />

IV. Abrechnung der Stromlieferung<br />

1. Abrechnung<br />

2. Abschlagszahlungen<br />

3. Vorauszahlungen<br />

4. Sicherheitsleistungen<br />

5. Rechnungen und Abschläge<br />

6. Zahlung und Verzug<br />

7. Berechnungsfehler<br />

V. Lieferantenwechsel und Lieferantenkonkurrenz<br />

1. Lieferantenwechsel<br />

2. Lieferantenkonkurrenz<br />

VI. Unterbrechung und Beendigung des Stromlieferungsverhältnisses<br />

1. Unterbrechung der Stromlieferung<br />

2. Kündigung<br />

3. Fristlose Kündigung<br />

VII. Entgelte, Ersatzversorgung und Sonstiges<br />

1. Entgelte, Bestimmungsrecht, Änderungen von Entgelten<br />

2. Ersatzversorgung<br />

3. Gerichtsstand<br />

4. Änderung der ASLB und der Ergänzenden Bedingungen<br />

5. Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASLB)<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

01. Eigenanlagen sind Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfes, die nicht vom<br />

Netzbetreiber oder vom Lieferanten betrieben werden.<br />

02. Entnahmestelle ist das Ende des Netzanschlusses und der Punkt, an dem vom<br />

Kunden Strom aus dem Verteilernetz entnommen wird.<br />

03. Kunde ist der Letztverbraucher gemäß § 3 Nr. 25 EnWG, der Strom für den<br />

Eigenverbrauch kauft.<br />

04. Kundenanlagen sind die elektrischen Anlagen hinter dem Netzanschluss, mit<br />

Ausnahme der Messeinrichtungen.<br />

05. Netzanschluss ist die Verbindung des Verteilernetzes mit der Kundenanlage.<br />

06. Netzbetreiber ist der Betreiber des Verteilernetzes.<br />

07. Strom ist elektrische Energie.<br />

08. Stromlieferant ist eine natürliche oder juristische Person, deren Geschäftstätigkeit<br />

ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Strom zum Zwecke der<br />

Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet ist.<br />

<strong>09</strong>. Stromliefervertrag ist der Vertrag, aufgrund dessen der Kunde vom Lieferanten<br />

mit Strom beliefert wird.<br />

10. Lieferant des Kunden sind die Stadtwerke Musterstadt.<br />

11. Verteilernetz ist das örtliche Netz des Netzbetreibers, das überwiegend zur<br />

Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom dient.


SEITE 10 wasserburger heimatnachrichten<br />

12/2010<br />

II. Stromlieferung<br />

1.0 Stromliefervertrag<br />

Der Stromliefervertrag ist vom Kunden in Textform abzuschließen.<br />

2.0 Bedarfsdeckung<br />

Der Kunde ist für die Dauer des Stromliefervertrages verpflichtet, seinen<br />

ges<strong>am</strong>ten leitungsgebundenen Strombedarf aus den Stromlieferungen des<br />

Lieferanten zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen<br />

der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und<br />

aus erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der<br />

Sicherstellung des Strombedarfs bei Aussetzung der Stromlieferung dienen<br />

(Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen<br />

Bestimmung nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben<br />

werden.<br />

3.0 Art der Stromlieferung<br />

3.1 Der Lieferant kann im Interesse des Kunden die für die Durchführung der<br />

Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen. Er<br />

trifft die ihm möglichen Maßnahmen, um dem Kunden an der Entnahmestelle,<br />

zu dessen Nutzung der Kunde nach dem Anschlussnutzungsvertrag<br />

zwischen ihm und dem Netzbetreiber berechtigt ist, zu den vom Lieferanten<br />

veröffentlichten oder den zwischen dem Lieferanten und dem Kunden gesondert<br />

vereinbarten Preisen sowie diesen ASLB Strom zur Verfügung zu stellen.<br />

3.2 Der Strom wird im Rahmen der Stromlieferung für Zwecke des Letztverbrauchs<br />

geliefert.<br />

3.3 Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart für das<br />

Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Stromart und<br />

Spannung des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes, an das die Anlage,<br />

über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist.<br />

4.0 Voraussetzung der Stromlieferung<br />

4.1 Voraussetzung für die Belieferung des Kunden mit Strom durch den Lieferanten<br />

auf der Grundlage des Stromliefervertrages ist, dass zwischen dem<br />

Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber ein Netzanschlussvertrag und zwischen<br />

dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber ein Anschlussnutzungsverhältnis,<br />

bei Mittelspannung ein Anschlussnutzungsvertrag besteht.<br />

4.2 Der Kunde kann hinsichtlich der Nutzung des Netzanschlusses keine weitergehenden<br />

Rechte geltend machen als der Anschlussnehmer nach dem Netzanschlussvertrag.<br />

4.3 Der Lieferant ist von seiner Stromlieferverpflichtung befreit, soweit<br />

a) die Preisregelungen zeitliche Beschränkungen vorsehen,<br />

b) und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung<br />

nach § 17 NAV oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 NAV unterbrochen hat, oder<br />

c) und solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen<br />

Lieferung von Strom durch höhere Gewalt, einer Störung des<br />

Netzbetriebes oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung ihm nicht möglich<br />

ist, gehindert ist oder ihm dies im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG wirtschaftlich<br />

nicht zugemutet werden kann.<br />

5.0 Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

5.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung<br />

ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich<br />

des Netzanschlusses handelt, der Lieferant von der Leistungspflicht<br />

befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nichtberechtigten Maßnahmen<br />

des Lieferanten nach Abschnitt VI Ziffer 1 beruht.<br />

5.2 Der Lieferant ist verpflichtet, seinen Kunden auf Verlangen unverzüglich über<br />

die mit der Schadensverursachung durch die Netzbetreiber zus<strong>am</strong>menhängenden<br />

Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder<br />

von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.<br />

6.0 Erweiterung und Änderung der Kundenanlagen sowie der Verbrauchsgeräte<br />

und Mitteilungspflichten<br />

6.1 Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung<br />

zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Lieferanten vom Kunden unverzüglich<br />

in Textform mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen<br />

ändern.<br />

6.2 Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung können vom Lieferanten<br />

in ergänzenden Bedingungen geregelt werden. Der Lieferant kann solche<br />

ergänzenden Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen.<br />

III. Aufgaben und Rechte des Lieferanten<br />

1.0 Messeinrichtungen<br />

1.1 Der vom Kunden an der Entnahmestelle entnommene Strom wird durch<br />

Messeinrichtungen festgestellt, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen<br />

müssen und die nur unter Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften<br />

verwendet werden dürfen. Die Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung<br />

und Entfernung der Messeinrichtungen ist Aufgabe des Messstellenbetreibers<br />

im Sinne von § 21 b EnWG.<br />

1.2 Messstellenbetreiber im Sinne von Ziffer 1.1 ist der Netzbetreiber, wenn der<br />

Anschlussnutzer nicht eine hiervon abweichende Regelung gemäß § 21 b Abs.<br />

2 EnWG trifft.<br />

1.3 Der Kunde haftet gegenüber dem Messstellenbetreiber für das Abhandenkommen<br />

und die Beschädigung von Mess- und Steuereinrichtungen, soweit<br />

ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen oder<br />

Störungen dieser Einrichtungen dem Lieferanten und dem Messstellenbetreiber<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

1.4 Der Kunde kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine<br />

Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 2 Abs. 4<br />

des Eichgesetzes verlangen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht<br />

beim Lieferanten, so hat er diesen zugleich mit der Antragstellung zu benach-<br />

richtigen. Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen dem Messstellenbetreiber<br />

zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet,<br />

sonst dem Kunden.<br />

2.0 Ablesung<br />

2.1 Der Lieferant ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu<br />

verwenden, die er vom Netzbetreiber erhalten hat.<br />

2.2 Der Lieferant kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass<br />

diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies<br />

a) zum Zwecke einer Abrechnung nach Abschnitt IV,<br />

b) anlässlich eines Lieferantenwechsels, oder<br />

c) bei einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Überprüfung der<br />

Ablesung<br />

erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen,<br />

wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Der Lieferant wird bei einem berechtigten<br />

Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt<br />

verlangen.<br />

2.3 Wenn der Messstellenbetreiber, der Messdienstleister oder der Lieferant das<br />

Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung<br />

betreten kann, darf der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten<br />

Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse<br />

schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seiner Pflicht zur Selbstablesung<br />

nicht oder verspätet nachkommt.<br />

3.0 Zutrittsrecht<br />

Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis<br />

versehenen Beauftragten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters<br />

oder des Lieferanten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen<br />

zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen<br />

oder zur Ablesung der Messeinrichtungen nach Ziffer 2 erforderlich ist.<br />

Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder<br />

durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie wird bei Haushaltskunden<br />

mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, wobei<br />

mindestens ein Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu<br />

tragen, dass die Messeinrichtungen ungehindert zugänglich sind. Von Unternehmern<br />

im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäftszeiten jederzeit<br />

nach vorheriger Ankündigung von einem Tag Zutritt zu gewähren.<br />

4.0 Vertragsstrafe<br />

4.1 Verbraucht ein Kunde Strom unter Umgehung, Beeinflussung, vor Anbringung<br />

der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Stromlieferung, so<br />

ist der Lieferant berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen.<br />

Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs<br />

Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten<br />

Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach den für den Kunden geltenden<br />

Preisen des Lieferanten zu berechnen.<br />

4.2 Eine Vertragsstrafe kann vom Lieferanten auch dann verlangt werden, wenn<br />

der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur<br />

Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt<br />

das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung<br />

nach den für ihn geltenden Preisen zusätzlich zu bezahlen gehabt hätte. Sie<br />

wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt.<br />

4.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht<br />

nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung<br />

von Ziffer 4.1 und 4.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens<br />

sechs Monate betragen darf, erhoben werden.<br />

IV. Abrechung der Stromlieferung<br />

1.0 Abrechnung<br />

1.1 Der Stromverbrauch wird - sofern nichts anderes vereinbart ist - nach Wahl<br />

des Lieferanten monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf<br />

Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, auf der Grundlage der vereinbarten<br />

Preise abgerechnet.<br />

1.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen<br />

Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />

berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen können auf der<br />

Grundlage der für vergleichbare Kunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen<br />

berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt bei Änderungen des<br />

Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.<br />

2.0 Abschlagszahlungen<br />

2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Lieferant<br />

auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Stroms für<br />

die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum<br />

der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten<br />

Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich,<br />

so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch<br />

vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein<br />

Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.<br />

2.2 Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden<br />

Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend<br />

angepasst werden.<br />

2.3 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt<br />

wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich vom Lieferanten erstattet,<br />

spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet.<br />

Nach Beendigung des Stromliefervertrages werden vom Lieferanten zuviel<br />

gezahlte Abschläge unverzüglich erstattet.<br />

3.0 Vorauszahlungen<br />

3.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch eines Abrechnungszeit-


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 11<br />

raums Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles<br />

Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer<br />

Vorauszahlung wird der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher<br />

Form unterrichtet.<br />

3.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums<br />

oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich<br />

geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der<br />

Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungen,<br />

so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen<br />

verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung<br />

zu verrechnen.<br />

3.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen<br />

Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme<br />

errichten.<br />

4.0 Sicherheitsleistung<br />

4.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 3 nicht bereit oder in der Lage,<br />

kann der Lieferant in angemessener Höhe Sicherheit verlangen, die mindestens<br />

das Zweifache des voraussichtlichen monatlichen Entgelts nach dem<br />

Stromliefervertrag für einen Monat beträgt.<br />

4.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches verzinst.<br />

4.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung<br />

nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Stromlieferungsverhältnis<br />

nach, so kann der Lieferant die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in<br />

der Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren<br />

gehen zu Lasten des Kunden.<br />

4.4 Die Sicherheit wird vom Lieferanten zurückgegeben, wenn keine Vorauszahlung<br />

mehr verlangt werden kann.<br />

5.0 Rechnungen und Abschläge<br />

5.1 Vordrucke für Rechnungen und Abschläge werden vom Lieferanten verständlich<br />

gestaltet. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren werden<br />

vom Lieferanten vollständig und in allgemein verständlicher Form ausgewiesen.<br />

5.2 Neben dem in Rechnung gestellten Verbrauch wird vom Lieferanten der Verbrauch<br />

des vergleichbaren Vorjahreszeitraums angegeben. Auf im Abrechnungszeitraum<br />

eingetretene Änderungen der vereinbarten Preise und Bedingungen<br />

wird der Lieferant hinweisen.<br />

6.0 Zahlung und Verzug<br />

6.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Lieferanten in der Rechnung<br />

angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der<br />

Zahlungsaufforderung, fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen<br />

berechtigen den Kunden gegenüber dem Lieferanten zum<br />

Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die ernsthafte<br />

Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt, sofern der in<br />

einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als<br />

doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum,<br />

der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom<br />

Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die<br />

ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.<br />

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur<br />

Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt,<br />

die dadurch entstandenen Kosten auch pauschal berechnen. Der Nachweis<br />

geringer Kosten ist dem Kunden vorbehalten.<br />

6.3 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann vom Kunden nur mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.<br />

7.0 Berechnungsfehler<br />

7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen<br />

oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages<br />

festgestellt, so ist eine Überzahlung vom Lieferanten zurückzuzahlen oder der<br />

Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht<br />

einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so<br />

ermittelt der Lieferant den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien<br />

Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des<br />

der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Zeitraums oder aufgrund des vorjährigen<br />

Verbrauchs durch Schätzung, wobei die tatsächlichen Verhältnisse<br />

angemessen zu berücksichtigen sind. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer<br />

nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom<br />

Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch<br />

der Nachberechnung zu Grunde zu legen.<br />

7.2 Ansprüche nach Ziffer 7.1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden<br />

Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers<br />

kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der<br />

Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.<br />

V. Lieferantenwechsel und Lieferantenkonkurrenz<br />

1.0 Lieferantenwechsel<br />

1.1 Der Wechsel des Kunden zu einem anderen Stromlieferanten ist - unter Beachtung<br />

der vereinbarten Vertragslaufzeit - nur zum Ende eines Kalendermonats<br />

möglich, wenn der Kunde den Stromliefervertrag mit dem Lieferanten<br />

mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ablauf des Monats vor<br />

dem beabsichtigten Lieferbeginn durch den neuen Stromlieferanten kündigt.<br />

Dies gilt nicht im Rahmen der Ersatzversorgung.<br />

1.2 Für den Wechsel des Stromlieferanten wird der Lieferant kein Entgelt erheben.<br />

1.3 Zu dem Termin, zu dem der Kunde seinen Stromlieferanten wechselt, erfolgt<br />

die Ermittlung des Zählerstandes. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Kunde<br />

den Zählerstand selbst abzulesen und dem Lieferanten spätestens einen<br />

Monat nach dem Wechsel des Stromlieferanten in Textform mitzuteilen.<br />

2.0 Lieferantenkonkurrenz<br />

2.1 Eine Lieferantenkonkurrenz liegt vor, wenn die Entnahmestelle des Kunden<br />

von mehreren Stromlieferanten für den gleichen Zeitraum oder Lieferbeginn<br />

in Anspruch genommen wird.<br />

2.2 Findet nicht rechtzeitig vor Lieferbeginn eine Einigung zwischen den betroffenen<br />

Stromlieferanten statt, erfolgt die Strombelieferung des Kunden durch<br />

den Stromlieferanten, der die Belieferung der Entnahmestelle des Kunden an<br />

den Netzbetreiber zuerst mitgeteilt hat.<br />

VI. Unterbrechung und Beendigung des Stromlieferungsverhältnisses<br />

1.0 Unterberechung der Stromlieferung<br />

1.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Stromlieferung fristlos durch den Netzbetreiber<br />

unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesen ASLB schuldhaft zuwiderhandelt<br />

und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer<br />

Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der<br />

Messeinrichtungen zu verhindern.<br />

1.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer<br />

Zahlungsverpflichtung oder Nichtleistung einer Sicherheit trotz Mahnung, ist<br />

der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen<br />

zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 NAV<br />

mit der Unterbrechung der Stromlieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht,<br />

wenn der Kunde nachweist, dass die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis<br />

zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde glaubhaft<br />

nach § 294 ZPO in Textform darlegt, dass hinreichende Aussicht darauf besteht,<br />

dass er seinen Verpflichtungen zukünftig wieder uneingeschränkt nachkommt.<br />

Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der<br />

Stromlieferung androhen, sofern diese nicht außer Verhältnis zur Schwere der<br />

Zuwiderhandlung steht.<br />

1.3 Der Lieferant hat die Stromlieferung unverzüglich wiederherstellen zu lassen,<br />

sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die<br />

Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Strombelieferung<br />

ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal<br />

berechnet werden.<br />

2.0 Kündigung<br />

2.1 Sofern keine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis<br />

mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt<br />

werden. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger<br />

Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Für eine Kündigung<br />

im Rahmen einer Preisänderung gilt Abschnitt VII Ziffer 1.2.<br />

2.2 Die Kündigung bedarf der Textform.<br />

2.3 Der Lieferant wird keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung<br />

des Stromliefervertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten<br />

verlangen.<br />

3.0 Fristlose Kündigung<br />

Der Lieferant ist in den Fällen von Ziffer 1.1 berechtigt, das Vertragsverhältnis<br />

fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der<br />

Stromlieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen<br />

nach Ziffer 1.2 ist der Lieferant zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie<br />

zwei Wochen vorher angedroht wurde. Ziffer 1.2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

VII.Entgelte, Ersatzversorgung und Sonstiges<br />

1.0 Entgelte, Bestimmungsrecht, Änderungen von Entgelten<br />

1.1 Die Höhe der Entgelte für die Leistungen des Lieferanten ergibt sich aus dessen<br />

Preisblatt, das als vereinbart gilt, oder den anderweitig vereinbarten<br />

Preisen. Für dort nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden<br />

oder dessen mutmaßlichen Interesse vom Lieferanten erbracht werden und<br />

die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten<br />

sind, kann der Lieferant die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315<br />

BGB) bestimmen.<br />

1.2 Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach<br />

öffentlicher Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>, die mindestens sechs Wochen vor der<br />

beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Versorger ist verpflichtet, zu den<br />

beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine<br />

briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf<br />

seiner Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde kann bei einer<br />

Preisänderung mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des nächsten<br />

Kalendermonats den Versorgungsvertrag kündigen. Die Kündigung bedarf<br />

der Textform und soll vom Versorger innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />

nach Eingang in Textform bestätigt werden. Der Versorger wird kein<br />

gesondertes Entgelt für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere<br />

wegen eines Wechsels des Lieferanten verlangen. Änderungen der Preise werden<br />

gegenüber demjenigen Kunden nicht wirks<strong>am</strong>, der bei einer fristgemäßen<br />

Kündigung des Vertrages dem Versorger die Einleitung eines Wechsels des<br />

Versorgers durch einen entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />

1.3 Behördlich genehmigte Entgelte sind für den Kunden verbindlich, sofern<br />

nicht durch ein Gericht rechtskräftig andere Entgelte festgestellt werden.<br />

Dann gelten diese Entgelte.<br />

1.4 Änderungen der im Preisblatt angegebenen Preise gelten vom Kunden als<br />

genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach der<br />

Veröffentlichung bzw. Mitteilung der Preisänderung dieser in Textform widerspricht<br />

und der Lieferant bei Veröffentlichung bzw. Mitteilung der<br />

Preisänderung darauf hinweist, dass bei nicht rechtzeitigem Widerspruch des<br />

Kunden gegen die Preisänderung diese zwischen dem Lieferanten und dem


SEITE 12 wasserburger heimatnachrichten<br />

12/2010<br />

Kunden zu dem in der Veröffentlichung bzw. Mitteilung angegebenen Zeitpunkt<br />

gilt.<br />

1.5 Wird die Entscheidung einer Behörde zu einem vom Kunden dem Lieferanten<br />

geschuldeten Entgelt rechtskräftig wieder aufgehoben, so gelten zwischen dem<br />

Kunden und dem Lieferanten die rechtskräftig festgestellten Entgelte als vereinbart<br />

und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung der Behörde,<br />

die später wieder aufgehoben wurde, ergangen ist, wenn dies eine Partei verlangt.<br />

Der Differenzbetrag zwischen der Entscheidung der Behörde und der<br />

späteren rechtskräftigen Entscheidung für zurückliegende Zeiträume ist dann<br />

zwischen dem Kunden und dem Lieferanten auszugleichen, wobei § 247 BGB<br />

ab dem Zeitpunkt gilt, zu dem die ursprüngliche Entscheidung der Behörde<br />

ergangen ist.<br />

2.0 Ersatzversorgung<br />

2.1 Sofern der Kunde über das Energieversorgungsnetz Strom bezieht, ohne dass<br />

dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet<br />

werden kann, gilt der vom Kunden aus dem Energieversorgungsnetz<br />

entnommene Strom als von dem Energieversorgungsunternehmen geliefert,<br />

das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist. Dabei gelten in<br />

Niederspannung die hierzu vom Unternehmen veröffentlichten Allgemeinen<br />

Preise, bei Mittelspannung die Preise, die das Unternehmen nach billigem<br />

Ermessen gemäß § 315 BGB festlegt. Das Unternehmen kann die Ersatzversorgung<br />

des Kunden in Niederspannung verweigern, wenn diese für das Unternehmen<br />

aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist oder eine Ausnahme<br />

nach § 37 EnWG von der Ersatzversorgung vorliegt, in Mittelspannung,<br />

wenn der Kunde nicht bereit ist, angemessene und vom Unternehmen<br />

festzusetzende Vorauszahlungen zu leisten. Für die nach Satz 1 zu Stande<br />

gekommene Ersatzversorgung gelten zwischen dem Kunden und dem<br />

Unternehmen die vorliegenden ASLB in ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

2.2 Das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 kann den Stromverbrauch, der auf<br />

die erfolgte Ersatzversorgung nach Ziffer 2.1 entfällt, aufgrund einer rechnerischen<br />

Abgrenzung schätzen und den ermittelten anteiligen Verbrauch dem<br />

Kunden in Rechnung stellen.<br />

2.3 Erlangt der Kunde von den Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung nach<br />

Ziffer 2.1 Kenntnis, hat er das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 hierüber<br />

unverzüglich in Textform zu informieren.<br />

2.4 Der nach Ziffer 2.1 zu Stande gekommene Vertrag über die Ersatzversorgung<br />

des Kunden endet in Niederspannung, sobald die Belieferung der Entnahmestelle<br />

des Kunden wieder auf der Grundlage eines wirks<strong>am</strong>en Stromliefervertrages<br />

erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung,<br />

in Mittelspannung darüber hinaus bei einer Kündigung durch das Unternehmen<br />

mit einer Frist von zwei Wochen. Nach dem Ablauf von drei Monaten<br />

besteht für den Kunden generell kein Anspruch mehr gegen das Unternehmen<br />

auf eine Ersatzversorgung.<br />

2.5 Für die Ersatzversorgung gelten Abschnitt II Ziffer 2 bis 6, Abschnitt III Ziffer<br />

1, 2 und 4, Abschnitt IV und V, Abschnitt VI Ziffer 1 und 3 sowie für die Beendigung<br />

der Ersatzversorgung Abschnitt VI Ziffer 2.3 entsprechend.<br />

weitere mitteilungen<br />

bibliothek wasserburg<br />

Sparkasse unterstützt<br />

Leseförderung der Bibliothek<br />

1.400 Euro stellte die Sparkasse <strong>Wasserburg</strong> aus der Kulturstiftung<br />

für die Leseförderung der Bibliothek zur Verfügung. D<strong>am</strong>it<br />

wird die nächste Veranstaltungsreihe „Ich weiß was über...“ finanziert,<br />

die im August mit Bürgermeister Michael Kölbl startet unter<br />

dem Titel „Ich weiß was über <strong>Wasserburg</strong>“.<br />

Abschnitt III Ziffer 2.2 gilt mit der Maßgabe, dass das Unternehmen den<br />

Stromverbrauch aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den<br />

anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.<br />

2.6 Das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 wird dem Kunden unverzüglich nach<br />

Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung<br />

in Textform mitteilen. Dabei wird es ebenfalls mitteilen, dass spätestens<br />

nach dem Ende der Ersatzversorgung für die Fortsetzung des Strombezuges<br />

der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages durch den Kunden erforderlich<br />

ist.<br />

3.0 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Stromliefervertrag<br />

der Ort der Stromentnahme durch den Kunden, bei Kunden, die<br />

Kaufleute sind, der Sitz des Lieferanten.<br />

4.0 Änderung der ASLB und der Ergänzenden Bedingungen<br />

4.1 Änderungen der ASLB und der Ergänzenden Bedingungen werden erst nach<br />

öffentlicher Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>, die mindestens sechs Wochen vor der<br />

beabsichtigten Änderung erfolgt. Der Lieferant wird die Änderungen <strong>am</strong> Tag<br />

der öffentlichen Bekanntgabe auf seiner Internetseite veröffentlichen. Voraussetzung<br />

für eine wirks<strong>am</strong>e Änderung ist dies jedoch nicht. Abschnitt VII<br />

Ziffer 1.4 gilt entsprechend.<br />

4.2 Werden behördlich Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden<br />

mit Strom außerhalb der Grundversorgung festgesetzt, so gehen<br />

diese bezüglich der hiervon betroffenen Haushaltskunden diesen ASLB vor,<br />

soweit sie hiervon abweichende Regelungen enthalten. Im Übrigen bleiben die<br />

ASLB bestehen.<br />

5.0 Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

5.1 Der Kunde willigt darin ein, dass der Lieferant die sich aus den Vertragsunterlagen<br />

und der Durchführung des Vertrages ergebenen personenbezogenen<br />

Daten des Kunden erhebt, verarbeitet, nutzt und im erforderlichen Umfang<br />

diese Daten an Dritte weitergibt, sofern dies zur Durchführung des<br />

Stromliefervertrages erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden nach<br />

Satz 1 können die Leistungen des Lieferanten gegenüber dem Kunden nicht<br />

oder nur unzureichend erbracht werden.<br />

5.2 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte gemäß<br />

Ziffer 5.1 durch den Lieferanten erfolgt nur unter Beachtung der Bestimmungen<br />

des BDSG und im Rahmen der Einwilligung nach Ziffer 5.1 sowie<br />

mit der Maßgabe, dass der Dritte die erhaltenen Daten vertraulich sowie unter<br />

Beachtung des BDSG verwendet und er ein berechtigtes Interesse an diesen<br />

Daten hat.<br />

5.3 Der Kunde ist berechtigt, vom Lieferanten Auskunft über die zu seiner Person<br />

beim Lieferanten gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und die<br />

Personen und Stellen, an die seine Daten vom Lieferanten übermittelt wurden<br />

oder werden, zu verlangen.<br />

Stand: 01.08.2010<br />

stadtarchiv wasserburg<br />

Restaurierungen und Buchpatenschaften<br />

im Stadtarchiv <strong>Wasserburg</strong><br />

Öffentliche Präsentation der Restaurierungsprojekte<br />

> Montag, 21. Juni, 18 Uhr im Stadtarchiv <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Vor sechs Jahren startete das Stadtarchiv das Projekt der Buchpatenschaften.<br />

25 Patenschaften sind seither übernommen worden.<br />

Die Restaurierungsprojekte des Jahres 20<strong>09</strong>, die auch aus den<br />

zuletzt übernommenen Buchpatenschaften mitfinanziert werden<br />

konnten (insges<strong>am</strong>t sind seit dem letzten großen Restaurierungsprojekt<br />

des Jahres 2008 3.801 Euro gespendet worden), wurden<br />

jüngst fertig gestellt.<br />

Neben den Aufgabenbereichen Konservierung, Restaurierung<br />

und Sicherungsverfilmung wollen wir Ihnen die aktuell restaurierten<br />

Archivalien inhaltlich erläutern und die restaurierten archivalischen<br />

Schätze vorstellen. Die gesicherten Archivalien werden<br />

im Original zu sehen und zu bestaunen sein.<br />

Die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> investiert seit 2002 in jedem Jahr ca.<br />

15.000 Euro für dringliche Restaurierungs- und Verfilmungsmaßnahmen<br />

an Archivgut. So konnten bis 2004 an 15 Landtagsprotokollen<br />

des 16. und 17. Jahrhunderts umfangreiche Restaurierungen<br />

und Konservierungen vorgenommen werden, die diese<br />

wichtige frühneuzeitliche Quelle vor dem sicheren Zerfall retten<br />

werden. Im Jahr 2004/2005 wurden einige Bände wichtiger<br />

Stadtrechtss<strong>am</strong>mlungen in gebundener, handschriftlicher Kopial-<br />

Überlieferung des 14. bis 16. Jahrhunderts, das <strong>Wasserburg</strong>er<br />

Passionsspiel aus dem Jahr 1737, die Chronik der Stadt <strong>Wasserburg</strong>,<br />

einige wertvolle Werke der Bibliotheksbestände, darunter


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 13<br />

auch Teile des Inkunabelbestandes<br />

sowie die<br />

wertvollen Wappenund<br />

Ahnenbücher des<br />

17. Jahrhunderts restauriert<br />

oder durch neuen<br />

Bindungen gesichert. In<br />

den Jahren 2006 bis<br />

2008 konnte die Restaurierung<br />

von umfangreichen<br />

beschädigten<br />

seriellen Quellen mit<br />

wertvollen Ratsprotokollen, Bänden des Heilig-Geist-Spitals und<br />

weiterer Stiftungen begonnen werden.<br />

Durch die Übernahme von Archivbeständen des alten Archivs der<br />

Stadt <strong>Wasserburg</strong> wurden auch 20<strong>09</strong> hauptsächlich Archivalien<br />

dieses Archivbestandes restauriert: Akten und Urkunden der<br />

Stiftungen, Kopialbücher und Rechnungsbände, vornehmlich der<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Bruderhausstiftung. Zusätzlich wurden ältere<br />

Weichbroschuren aus dem Bibliotheksbestand „<strong>Wasserburg</strong>er<br />

Geschichte“ sowie Zeitungsbände, die durch häufige Nutzungen<br />

schon stark in Mitleidenschaft gezogen waren, neu eingebunden.<br />

Im Aufgabenbereich der Verfilmung wird die Zeitungss<strong>am</strong>mlung<br />

weiter digitalisiert - 20<strong>09</strong>/2010 sind wir nun schon bis zum Jahr<br />

1960 vorgedrungen.<br />

In <strong>Wasserburg</strong> begann man, dank der Weitsicht der d<strong>am</strong>als<br />

Verantwortlichen, schon frühzeitig mit Sicherungsmaßnahmen<br />

an Archivgut. So wurde schon seit 1978 das alte Archiv der Stadt,<br />

das bis in das Jahr 1301 zurückreicht, teilweise verfilmt und dauerhaft<br />

für die Zukunft gesichert. Diese Maßnahmen, die die Stadt<br />

mit eigenen finanziellen Möglichkeiten trifft, sind bereits<br />

umfangreich gewesen und werden kontinuierlich fortgesetzt.<br />

Wichtige und dringliche Restaurierungsprojekte können nun seit<br />

2002 systematisch und durch fachlich ausgebildete Restauratoren<br />

umgesetzt werden. Der Bedarf an Restaurierungen wird in<br />

<strong>Wasserburg</strong> in Zukunft weiterhin höher sein, als durch städtische<br />

Mittel allein finanziert werden kann. Das Stadtarchiv bittet deshalb<br />

um Ihre Mithilfe zur gemeins<strong>am</strong>en Sicherung unseres<br />

„Stadtgedächtnisses“. Übernehmen Sie die Patenschaft für ein<br />

beschädigtes Buch oder eine alte, wertvolle Handschrift. Wir<br />

beurkunden Ihre Patenschaft, die Sie berechtigt, das restaurierte<br />

Werk jederzeit im Original im Stadtarchiv anzuschauen oder<br />

unentgeltliche Reproduktionen anzufertigen.<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt <strong>Wasserburg</strong> sind zu der<br />

Vorstellung unserer jüngsten Restaurierungsprojekte <strong>am</strong> 21. Juni<br />

um 18 Uhr im Stadtarchiv <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> herzlich eingeladen.<br />

An diesem Abend besteht die Möglichkeit, eine Buchpatenschaft<br />

zu übernehmen. Bei umfangreichen Restaurierungsmaßnahmen<br />

für Archivalien des Mittelalters oder der frühen Neuzeit, die<br />

Einzelblatt- und Einbandrestaurierungen erfordern, liegen die<br />

Kosten je nach Schädigung zwischen 100 und 2.000 Euro.<br />

Geringere Schadensbilder, wie z.B. Fehlstellenergänzungen und<br />

leichte Einbandrestaurierungen an Archivalien oder Büchern,<br />

kosten zwischen 50 und 100 Euro.<br />

Über Möglichkeiten, mit Ihnen gemeins<strong>am</strong> aktiv zu werden, um<br />

unser kulturelles Erbe zu bewahren, würde sich die Stadt <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> besonders freuen. Zur Teilnahme an der Präsentation,<br />

bitten wir um Ihre Anmeldung unter Telefon 08071-920369.<br />

energiedialog wasserburg 2050<br />

Gesucht wird:<br />

<strong>Wasserburg</strong>s älteste Heizungspumpe<br />

Mitmachen können alle Eigentümer eines Ein- und Zweif<strong>am</strong>ilienhauses<br />

in <strong>Wasserburg</strong>. Zu gewinnen gibt es eine neue Hocheffizienz-Pumpe.<br />

Die Kosten für die Pumpe und den Einbau werden<br />

von den Stadtwerken <strong>Wasserburg</strong> übernommen. Mit der neuen<br />

Heizungspumpe spart der Gewinner über die ges<strong>am</strong>te<br />

Lebensdauer bis zu 2.000 Euro an Energiekosten.<br />

So funktioniert es:<br />

> Angaben unten ausfüllen<br />

> ein Foto Ihrer alten Heizungspumpe beilegen<br />

> Typenschild fotografieren oder abschreiben<br />

> Beleg zur Inbetriebnahme beilegen (falls vorhanden)<br />

> Teilnahmeschein ausschneiden und Unterlagen per Post an die<br />

Stadtwerke einsenden<br />

> eine Jury begutachtet vor Ort die ältesten Modelle<br />

„<strong>Wasserburg</strong>s älteste Heizungspumpe“ ist eine Aktion im Rahmen<br />

des Energiedialogs <strong>Wasserburg</strong> 2050.<br />

Bei Fragen erreichen Sie den zentralen Ansprechpartner des Energiedialogs<br />

<strong>Wasserburg</strong> 2050, Heinz Matzke, unter der Telefonnummer<br />

08071 9088-22 bzw. per E-Mail unter<br />

energieberatung@stadtwerke-wasserburg.de .


SEITE 14 wasserburger heimatnachrichten<br />

12/2010<br />

energiedialog wasserburg 2050<br />

Flyer „Info 02 Heizungs-Check“<br />

Dieser Ausgabe der <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten liegt ein<br />

Flyer mit interessanten Informationen zur energieeffizienten Heizung<br />

bei. Hauseigentümer erfahren, wie sie Ihre Heizungsanlage<br />

optimieren, dadurch Heizkosten sparen und die Umwelt entlasten<br />

können.<br />

Der Flyer „Info 02 Heizungs-Check“ ist eine Aktion im Rahmen<br />

des Energiedialogs <strong>Wasserburg</strong> 2050.<br />

Die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> hat den Energiedialog <strong>Wasserburg</strong><br />

2050 ins Leben gerufen, um durch lokales Handeln zum<br />

Klimaschutz beizutragen. Zu diesem Zweck wird der Einsatz<br />

erneuerbarer Energien, die Ausnutzung von Einsparpotentialen<br />

und die Anwendung von Einspartechnologien vorangetrieben,<br />

um zudem unabhängiger von fossilen Rohstoffen zu werden.<br />

Bei Fragen erreichen Sie den zentralen Ansprechpartner des<br />

Energiedialogs <strong>Wasserburg</strong> 2050, Heinz Matzke, unter der<br />

Telefonnummer 08071/9088-22 bzw. per E-Mail unter<br />

energieberatung@stadtwerke-wasserburg.de.<br />

badria<br />

4 Stunden bezahlen –<br />

6 Stunden baden<br />

Ab 1. Juli 2010 bietet das BADRIA wieder ein Sommerangebot für<br />

alle Badegäste. Man bezahlt den Preis für 4 Stunden (bei F<strong>am</strong>ilienkarten<br />

für 5 Stunden), kann aber 6 Stunden baden. Dieses<br />

Angebot gilt für alle Badeintrittspreise bis einschließlich 12. September<br />

2010.<br />

Bade- und Saunanacht<br />

im BADRIA<br />

Am Freitag, den 2. Juli, veranstaltet das BADRIA eine Bade- und<br />

Saunanacht. In der Zeit von 19 Uhr bis 24 Uhr werden bei Kerzenschein<br />

spezielle Aufgüsse im Saunapark zelebriert. Für erfrischende<br />

Cocktails sorgt die BADRIA-Gastronomie an der Bar.<br />

Der Badebereich steht ebenfalls für alle Gäste zur Verfügung. An<br />

diesem Tag sind die Abendtarife nicht gültig.<br />

Tour de BADRIA<br />

> Sonntag, den 11. Juli<br />

In Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Restaurant „SeaYou“ und der AOK<br />

Bayern findet <strong>am</strong> Sonntag, den 11. Juli, die diesjährige Tour de<br />

BADRIA statt. Der Start erfolgt von 8 Uhr bis 12 Uhr im Eingangsbereich<br />

des BADRIA und endet dort im Biergarten bei<br />

Steckerlfisch (ab 11 Uhr).<br />

Die Strecke wurde mehrmals getestet und ist bestens beschildert.<br />

43 km lang geht es durch die Wiesen und Auen, auf Feld- und<br />

Teerstraßen des Alpenlandes. Es kann aber auch eine Teilstrecke<br />

mit 21 km befahren werden. Entlang der Fahrtroute gibt es wieder<br />

eine „Tankstelle“ für eine kostenlose Erfrischung. An dieser<br />

wird auch wieder eine Spendenbox bereitstehen; der Erlös kommt<br />

dieses Jahr dem städtischen Kindergarten in der Burgau zugute.<br />

Teilnehmen können alle Radler, die sich die leichte Strecke<br />

zutrauen. Jeder Teilnehmer, der die Startgebühr von 1 Euro bezahlt<br />

hat, wird für seinen sportlichen Einsatz belohnt: Es gibt eine<br />

Eintrittskarte für das Badria. Die AOK Bayern ist mit einem Infostand<br />

vertreten und führt ein Gewinnspiel durch, an dem jeder<br />

mitmachen kann. Zusätzlich bekommt jedes AOK-Mitglied, das<br />

<strong>am</strong> AOK-Bonus-System teilnimmt, Prämienpunkte. Am besten<br />

den Bonus-Ausweis gleich mitbringen!.<br />

förderverein betreuungshof rottmoos<br />

Kapelle wird endlich gebaut; Geld- und Sachspenden<br />

können aber noch gut gebraucht werden<br />

Wie bereits mehrfach berichtet, wird der „Verein zur Förderung<br />

des Betreuungshofes Rottmoos“ in unmittelbarer Nähe der<br />

gleichn<strong>am</strong>igen Gehörlosen-Einrichtung eine neue Kapelle errichten.<br />

Über zwei Jahre hat es nunmehr gedauert, diese Idee, die im<br />

Jahr 2007 entstanden ist, in die Tat umzusetzen. Dies lag vor allem<br />

an den langwierigen und zähen Verhandlungen, die mit dem<br />

Grundstückseigentümer, dem Bezirk Oberbayern, geführt werden<br />

mussten. Dieser hat nun den Kapellenbauern eine Grundstücksfläche<br />

auf Erbbaurecht überlassen - und nun kann das Projekt<br />

endlich anlaufen.<br />

Der Bauantrag ist durch<br />

„Unser Bauantrag ist ohne Probleme bei der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a.


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 15<br />

<strong>Inn</strong> und beim Landrats<strong>am</strong>t Rosenheim durchgegangen“, so Doris<br />

Müller, 1. Vorsitzende des Rottmooser Fördervereins.<br />

Nach Fertigstellung wird die Kapelle den Rottmooser Bewohnerinnen<br />

und -Bewohnern zur Verfügung stehen, aber auch der<br />

Bevölkerung aus <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> und Umgebung ist die Kapelle<br />

zugänglich. Vom Konzept her ist geplant, dass dort in kleinerem<br />

Rahmen Messen, Andachten und vielleicht auch Trauungen und<br />

Taufen durchgeführt werden können. „Wir hoffen, dass das Erzbischöfliche<br />

Ordinariat München diesem Konzept zustimmt.<br />

Einen entsprechenden Antrag haben wir gestellt“, so Roman Müller,<br />

Kassier des Fördervereins.<br />

Offenes Ohr<br />

Die Planung des kleinen Gotteshauses st<strong>am</strong>mt vom Schnaitseer<br />

Architekten Eugen Maron. Im Grundriss hat sie die Form eines<br />

„Offenen Ohres“. Alle Beteiligten sind schon sehr gespannt, wie<br />

die Kapelle letztendlich aussehen wird.<br />

Finanzierung der Kapelle<br />

Zur Finanzierung hat der Förderverein Rottmoos bisher zahlreiche<br />

Veranstaltungen durchgeführt. Die Einnahmen daraus sowie<br />

die bisher eingegangenen Geld- und Sachspenden reichen zur<br />

kompletten Finanzierung der Kapelle jedoch noch nicht aus. Der<br />

Förderverein Rottmoos freut sich daher über weitere Geld- und<br />

Sachspenden. Für Spenden zugunsten des Kapellenbaus wurde<br />

ein eigenes Konto eingerichtet:<br />

Förderverein Rottmoos, Sonderkonto Kapelle Nr. 48900 bei der<br />

Sparkasse <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, BLZ 711 526 80.<br />

Wenn gewünscht, stellt der gemeinnützige Verein gerne eine<br />

Spendenquittungen aus.<br />

brk wasserburg<br />

Spine-Board für die Rettungswache <strong>Wasserburg</strong><br />

Dank einer großzügigen Spende von Herrn Dr. Norbert Schön<br />

konnte für den Rettungswagen des BRK <strong>Wasserburg</strong> ein Spine-<br />

Board beschafft werden.<br />

Dr. Schön, niedergelassener Kardiologe in Mühldorf, und seine<br />

Frau sind beide seit vielen Jahren <strong>am</strong> Notarztstandort <strong>Wasserburg</strong><br />

tätig und dem BRK deshalb seit langem verbunden.<br />

Bei einem Verkehrsunfall vor einigen Monaten wurde ein schwer<br />

verletzter Patient von Herrn Dr. Schön versorgt und mit einem<br />

Spine-Board aus dem Autowrack geborgen. Dr. Schön war von<br />

der Patienten schonenden und trotzdem schnellen Handhabung<br />

begeistert. Er beschloss, die Finanzierung zu übernehmen, um<br />

den RTW des BRK in <strong>Wasserburg</strong> mit dem Rettungsbrett ausstatten<br />

zu können.<br />

Das Gerät wurde in den neuen Rettungswagen eingebaut, der vor<br />

einigen Wochen in Dienst gestellt wurde. Ein herzliches Dankeschön<br />

möchte Herr Thürstein als Wachleiter aussprechen, vor<br />

allem im N<strong>am</strong>en der zukünftigen Patienten, die vom Spine-Board<br />

profitieren.<br />

Herr Thürstein und Dr. Schön bei der Übergabe<br />

johanniter<br />

Sonne <strong>am</strong> Wochenende –<br />

sicher durch die Grillsaison<br />

Die Johanniter geben Erste-Hilfe-Tipps, d<strong>am</strong>it das<br />

Grillvergnügen ungetrübt bleibt<br />

Nach den regnerischen Tagen werden <strong>am</strong> voraussichtlich sonnigwarmen<br />

Wochenende allerorts wieder die Grills angeheizt. Doch<br />

das Vergnügen ist nicht ganz ungefährlich: Jährlich verletzen sich<br />

mehrere tausend Menschen beim leichtsinnigen Umgang mit<br />

dem Feuer. Das fröhliche Essen findet dann ein jähes Ende. Stichfl<strong>am</strong>men<br />

oder Verpuffungen entstehen zum Beispiel, wenn ungeduldige<br />

Grill-Meister Spiritus auf die glühenden Kohlen schütten.<br />

Schwere Brandblasen ziehen sich aber auch hungrige Esser zu, die<br />

das Fleisch statt mit der Grillzange mit den Händen vom Rost<br />

nehmen oder versehentlich in die Glut greifen. Die Johanniter-<br />

Unfall-Hilfe aus <strong>Wasserburg</strong> gibt Tipps für die Erste Hilfe bei<br />

Brandverletzungen, d<strong>am</strong>it der Grillabend nicht auf der Intensivstation<br />

endet.<br />

„Als Faustregel gilt: Bei Verbrennungen im Gesicht oder an den<br />

Händen sofort den Rettungsdienst rufen“, sagt Thomas Fuchs,<br />

Ausbildungsleiter der Johanniter in <strong>Wasserburg</strong>. Auch bei Verletzungen,<br />

die größer sind als ein Handteller, sollte man auf jeden<br />

Fall professionelle Hilfe rufen. „Kühlung ist bei Brandverletzungen<br />

wichtig, allerdings sollte man immer mit lauwarmem Wasser<br />

kühlen, auf keinen Fall mit Eis oder mit kohlensäurehaltigen<br />

Getränken wie Cola“, so Thomas Fuchs. „Offene Wunden sollten<br />

schnell steril abgedeckt werden, d<strong>am</strong>it sie sich nicht entzünden -<br />

zum Beispiel mit sterilem Verbandstuch aus dem PKW-<br />

Verbandskasten.“ Besonders Kinder sind beim Grillen gefährdet,<br />

denn aufgrund ihrer Körpergröße befindet sich der Grillrost oft<br />

in Kopfhöhe, so dass Fl<strong>am</strong>men sie im Gesicht schwer verletzen<br />

können - im Ernstfall sofort die Notrufnummer 112 wählen.<br />

Wenn die Kleidung einer Person durch Stichfl<strong>am</strong>men Feuer gefangen<br />

hat, ist schnelles Handeln lebensrettend: Mit einer Decke<br />

können die Fl<strong>am</strong>men erstickt werden, alternativ sollten die Helfer<br />

die betroffene Person auf dem Boden hin- und her wälzen und sie<br />

mit Wasser übergießen. Vorsicht beim Verwenden von Feuerlöschern:<br />

Die Düse darf auf keinen Fall auf das Gesicht des Verletzten<br />

gerichtet sein. Eine weitere Gefahr droht bei schweren,<br />

großflächigen Verbrennungen und bei Gesichtsverbrennungen:<br />

„Atem- und Kreislaufstörungen sind oft die Folge. Deshalb sollten<br />

Ersthelfer unbedingt Atmung und Kreislauf der verletzten<br />

Person beobachten, bis der Rettungsdienst eintrifft“, sagt Thomas<br />

Fuchs von den Johannitern.<br />

Stichfl<strong>am</strong>men entstehen, wenn ungeduldige Grill-Meister<br />

Spiritus auf die glühenden Kohlen schütten.<br />

(Foto: Johanniter / Jan Dommel)


SEITE 16 wasserburger heimatnachrichten<br />

12/2010<br />

chiemsee alpenland tourismus<br />

Neue Chiemsee-Alpenland Gästekarte ist da<br />

Faltblatt informiert über Vergünstigungen<br />

Die Region Chiemsee-Alpenland hat ab sofort eine gemeins<strong>am</strong>e<br />

Gästekarte. Urlauber erhalten d<strong>am</strong>it freie oder vergünstigte Leistungen<br />

in zahlreichen Einrichtungen der Region. Das dazugehörige<br />

Faltblatt, das ab sofort in vielen Touristinfos im Landkreis<br />

Rosenheim erhältlich ist, bietet einen schnellen Überblick über<br />

das Leistungsspektrum. Die Gästekarte erhalten Urlauber bei<br />

ihren Gastgebern vor Ort oder in den Touristinfos der beteiligten<br />

Gemeinden.<br />

Die Stadt <strong>Wasserburg</strong> beteiligt sich u.a. mit vergünstigten<br />

Eintritten in die Museen und ins Badria und versorgt dieser Tage<br />

die Gastgeber im Stadtgebiet mit den neuen Karten und Flyern.<br />

veranstaltungen<br />

veranstaltungskalender juli<br />

Regelmäßige Termine<br />

montags<br />

08:30 Uhr F<strong>am</strong>iliencafe im Mehrgenerationenhaus, Burgau<br />

ein abwechslungsreicher und unterhalts<strong>am</strong>er Treff für<br />

F<strong>am</strong>ilien (bis 11:30 Uhr)<br />

10:00 Uhr Orientierungsgruppe der Fach<strong>am</strong>bulanz für Suchtkrankheiten,Treffen<br />

in den Räumen in der Schmidzeile 14,<br />

Info unter Telefon 08071 5975190<br />

14:00 Uhr Seniorencafe im Mehrgenerationenhaus, Burgau<br />

ein öffentlicher Treffpunkt für Senioren und Seniorinnen<br />

(bis 16:00 Uhr)<br />

14:00 Uhr Stadtführung „Blauer Montag“<br />

Bis Ende September werden offene Führungen angeboten.<br />

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />

Treffpunkt ist um 14 Uhr vor dem Rathaus <strong>am</strong> Marienplatz<br />

dienstags<br />

10:30 Uhr Öffnung der <strong>Wasserburg</strong>er Tafel<br />

Verkauf an Bedürftige, Schiffsmühlenweg<br />

(entfällt, wenn Mo Feiertag)<br />

14:00 Uhr Kids-Club im Mehrgenerationenhaus, Burgau<br />

offenes Angebot für Kinder von 5 bis 12 Jahren<br />

(bis 16:30 Uhr)<br />

Schachkurs für Kinder und ehren<strong>am</strong>tliche Vorleseinitiative<br />

Mehrgenerationenhaus, Burgau,<br />

(Anmeldung Tel. 08071 524305)<br />

mittwochs<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr Warmbadetag im Hallenbad des Badria<br />

Im großen Hallenbecken wird mittwochs die Temperatur von<br />

28 auf 32°C erhöht, sowie donnerstags auf 31°C.<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr Seniorenschwimmen mit Gymnastik<br />

von 9.00 Uhr bis 10:30 Uhr findet im ges<strong>am</strong>ten großen<br />

Hallenbecken ein Seniorenschwimmen statt. Unter Anleitung<br />

werden im Wasser verschiedene Übungen gemacht.<br />

17:00 Uhr Offener Jugendtreff im Jugendbüro Burgau<br />

Internetcafe, Spiele, Kicker, Musik, Beratung und Hilfe.<br />

Mittwochs gemeins<strong>am</strong>es warmes Abendessen<br />

donnerstags<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr Warmbadetag im Hallenbad des Badria<br />

Werktagstour des Alpenvereins<br />

Das Ziel oder Änderungen werden <strong>am</strong> vorhergehenden<br />

Montag in der <strong>Wasserburg</strong>er Zeitung bekannt gegeben.<br />

Anmeldung dienstags von 16 bis 18 Uhr in der<br />

AV-Geschäftsstelle, Tel. 08071-40545.<br />

12:30 Uhr <strong>Wasserburg</strong>er Bauernmarkt, Hofstatt<br />

(wenn Do Feiertag, dann mittwochs)<br />

14:00 Uhr Kids-Club im Mehrgenerationenhaus, Burgau<br />

offenes Angebot für Kinder von 5 bis 12 Jahren<br />

(bis 16:30 Uhr)<br />

17:00 Uhr Offener Jugendtreff im Jugendbüro Burgau<br />

Internetcafe, Spiele, Kicker, Musik, Beratung und Hilfe<br />

freitags<br />

14:00 Uhr Kids-Club im Mehrgenerationenhaus, Burgau<br />

offenes Angebot für Kinder von 5 bis 12 Jahren<br />

(bis 16:30 Uhr)<br />

Bauchtanzgruppe für Kinder<br />

Mehrgenerationenhaus, Burgau,<br />

(Anmeldung Tel. 08071-524305)<br />

s<strong>am</strong>stags<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr <strong>Wasserburg</strong>er Grüner Markt, Hofstatt<br />

bis 13 Uhr<br />

10:30 Uhr Musikalischer S<strong>am</strong>stag - Live Musik in den Altstadtgassen<br />

Ausstellungen<br />

Donnerstag bis Sonntag<br />

13:00 Uhr Miss Waldrons roter Stummelaffe<br />

David Röder, Konstantin Kopka, Benj<strong>am</strong>in Dittrich -<br />

Ausstellung in der Galerie im Ganserhaus vom 4. Juli bis<br />

8. August - Donnerstag bis Sonntag von 13 -18 Uhr geöffnet<br />

Montag bis Freitag<br />

08:00 Uhr Ausstellung der <strong>Wasserburg</strong>er Hobbymaler<br />

Amtsgericht, Kernhaus<br />

1. bis 29. Juli, Montag bis Donnerstag bis 16 Uhr,<br />

Freitag bis 12 Uhr<br />

täglich<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr Die einfachen Dinge<br />

Bilderausstellung der kolumbischen Künstlerin Diana Lasso<br />

in der RoMed Kreisklinik - noch bis Mitte August, täglich<br />

von 9 bis 20 Uhr<br />

Veranstaltungen nach Datum<br />

Donnerstag 01.07.10<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr Einsatz des Umweltmobils für Problemabfälle<br />

Parkplatz Am Gries, siehe Beitrag<br />

Freitag 02.07.10<br />

19:00 Uhr Bade- und Saunanacht im Badria, siehe Beitrag<br />

20:00 Uhr Naturfreunde: Vereinsabend, Gasthaus Höhensteiger<br />

Info bei Rudi Meingaßner, Tel. 08071 40400<br />

S<strong>am</strong>stag 03.07.10<br />

AWO Tagesausflug zum Achensee<br />

für Mitglieder. Bitte anmelden im AWO-Heim (Treffen bei<br />

Koinonia, ehem. Arbeits<strong>am</strong>t) oder unter Telefon 08071-2316.<br />

Alpenverein Jugendprogr<strong>am</strong>m: Klettern <strong>am</strong> Fels oder in<br />

einer Kletterhalle. Ab 10 Jahren, Anforderungen: WS-S,<br />

Org. Christoph Betzl, Hans Siedesbeck, Julia Herrmann


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 17<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr Lebensrettende Sofortmaßnahmen<br />

BRK-Heim <strong>Wasserburg</strong>, Kurs für die Führerscheinklassen A,<br />

B, BE, S, M, L und T; Kosten: 25,- Euro; Anmeldung:<br />

Telefonisch 08031 3019-53 oder per E-Mail<br />

kurse@kvrosenheim.brk.de<br />

<strong>09</strong>:30 Uhr Attler Lauf - Das Leben ist laufenswert<br />

Stiftung Attl - Einrichtung für behinderte Menschen, alle<br />

Infos unter www.attler-lauf.de<br />

10:30 Uhr Musikalischer S<strong>am</strong>stag<br />

Max Hurricane & the eSKAlators (SKA), hinter Frauenkirche<br />

Sonntag 04.07.10<br />

06:00 Uhr Alpenverein: Alpenrosenwanderung auf der Postalm<br />

„leicht“ - Gemütliche Wanderung zu tollen Aussichtspunkten<br />

überm Wolfgangsee, z.B. aufs Wieslerhorn (1603 m) oder<br />

zum Pitschenberg (1720 m). Einkehr in der Strobler Hütte.<br />

Zum Abschluss Baden im Wolfgangsee.<br />

Organisatorin: Marianne Reich, Tel. 08072-1568<br />

06:00 Uhr Alpenverein: Klettersteig Postalmkl<strong>am</strong>m<br />

„schwierig“ - Rassiger Schluchtklettersteig im Salzk<strong>am</strong>mergut<br />

bei Weißenbach <strong>am</strong> Wolfgangsee. Schwierigkeit bis Grad D,<br />

Gehzeit ca. 3 Stunden. Achtung: Komplette Klettersteigausrüstung<br />

erforderlich! Einkehr in der Strobler Hütte auf der<br />

Postalm (ca. 1300 m). Zum Abschluss Baden im Wolfgangsee.<br />

Organisator: Fritz Gottwald, Tel. 08073 2653<br />

11:30 Uhr Sommerfest, Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

20:00 Uhr Sommerkonzert des <strong>Wasserburg</strong>er Bach-Chores<br />

Historischer Rathaussaal - siehe Beitrag<br />

Montag 05.07.10<br />

17:30 Uhr Sportabzeichentraining und -abnahme<br />

des TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> - Abteilung Breitensport -<br />

im Badria-Stadion<br />

19:00 Uhr Infoabend für werdende Eltern<br />

RoMed Klinik <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> - Station Geburtshilfe/<br />

Gynäkologie , Thema: Finanzielle Hilfen in Schwangerschaft,<br />

Mutterschutz und Elternzeit. An allen Abenden informiert Sie<br />

das Heb<strong>am</strong>mente<strong>am</strong> des Hauses zu allen Themen rund um<br />

die Geburt. Anschließend ist eine Besichtigung der Geburtshilflichen<br />

Station sowie der Entbindungsräume und der<br />

Säuglingsabteilung möglich.<br />

Dienstag 06.07.10<br />

10:00 Uhr Naturfreunde: „Pomeranzen Gold“ - Fürstliche Orangeriekultur<br />

in Bayern. Start: 10:00 Uhr, Kartenverkaufsstand der<br />

Chiemseeschiffahrt Prien - Sonderausstellung auf Herrenchiemsee<br />

Im Rahmen der LG 2010; OG-Rosenheim;<br />

Info bei Hannelore Werner; Tel. 08031 70725<br />

14:30 Uhr Seniorentreff in St. Konrad<br />

17:00 Uhr Sitzung Bauausschuss<br />

Rathaus <strong>Wasserburg</strong>, Tagesordnungspunkte siehe:<br />

www.wasserburg.de >Bürger & Verwaltung >Stadtrat<br />

Mittwoch 07.07.10<br />

13:30 Uhr MS-Gruppe in St. Konrad<br />

15:00 Uhr Herzlich willkommen im Geschichtenparadies<br />

Jeden ersten Mittwoch im Monat findet von 15 bis 16 Uhr im<br />

Geschichtenparadies der Bibliothek <strong>Wasserburg</strong> eine Vorlesestunde<br />

für Kinder von 3 bis 6 Jahren statt. Die Reise ins Reich<br />

der Fantasie beginnt jedes Mal mit einer neuen Geschichte.<br />

Außerdem bleibt wie immer genügend Zeit zum Spielen und<br />

Malen. Anmeldung unbedingt erforderlich unter<br />

Telefon 08071-923 080 oder direkt in der Bibliothek,<br />

Salzburger Str. 17, 83512 <strong>Wasserburg</strong>.<br />

Donnerstag 08.07.10<br />

14:00 Uhr AWO -Seniorennachmittag<br />

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein <strong>Wasserburg</strong> e.V.<br />

Freitag <strong>09</strong>.07.10<br />

07:00 Uhr Alpenverein: Auf Klettersteigen durch die Brenta<br />

(Fr-Di 9.-13. Juli), „schwierig“ - Von Madonna di C<strong>am</strong>piglio<br />

aus wollen wir in 5 Tagen in einer großen Rundtour die<br />

Brenta auf leichten bis schwierigen, klassischen Klettersteigen<br />

(bis Schwierigkeitsgrad C) durchqueren. Die täglichen Gehzeiten<br />

betragen ca. 7 Std. bei max. 1000 hm. Klettersteigausrüstung<br />

und Steigeisen (nur zur Sicherheit) sind notwendig.<br />

Auf den Hütten gibt es Halbpension. Teilnahmegebühr<br />

10,- Euro. Anmeldung und Auskünfte beim<br />

Organisator Horst Zantner, Tel. 08071 51251<br />

17:00 Uhr Kurs Erste-Hilfe und Betriebsersthelfer<br />

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

gültig für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E,<br />

D, DE, Anmeldung erforderlich unter Telefon 08071/95566,<br />

Kurs dauert zwei Tage: Freitag 17 bis 21 Uhr und S<strong>am</strong>stag<br />

(Tag darauf) von 8 bis 16.30 Uhr<br />

S<strong>am</strong>stag 10.07.10<br />

Exkursion Heimatverein: Glentleiten<br />

Tagesausflug in das zwischen Murnau und dem Kochelsee<br />

gelegene Freilichtmuseum Glentleiten: Rundgang im weitläufigen<br />

Museumsgelände und Führung „Ein Leben als<br />

Kleinhäusler“ sowie Besichtigung Salettl. Wir mieten für<br />

2 Stunden „unsere Staudh<strong>am</strong>er Kegelbahn“ und können<br />

eine Kugel schieben.<br />

10:30 Uhr Musikalischer S<strong>am</strong>stag - Live-Musik in den Gassen der Altstadt,<br />

Ozupft is (Volksmusik) Ledererzeile (Höhe Fabula)<br />

14:00 Uhr Countryfest in Attel<br />

Attler Hof - mit Bullriding, Trike- & Kutschenfahrten und<br />

vielen weiteren Attraktionen - ein Fest für die ganze F<strong>am</strong>ilie!<br />

Der Eintritt ist frei - für das leibliche Wohl ist natürlich<br />

bestens gesorgt.<br />

Sonntag 11.07.10<br />

Alpenverein Jugendprogr<strong>am</strong>m: Kletterkurs <strong>am</strong> Fels<br />

Von der Halle an den Fels (siehe Ausbildungsprogr<strong>am</strong>m).<br />

Voraussetzungen: Grundkenntnisse beim Klettern. Kursort:<br />

Kletterfels im Chiemgau, Org. FÜL Kai Petersen,<br />

FÜL Christian R<strong>am</strong>m<br />

07:00 Uhr Alpenverein: Höhenwanderung in den Silikatalpen...<br />

... Zirbenweg vom Patscherkofel zum Glungezer, „leicht bis<br />

wenig schwierig“. Gemeinschaftstour mit dem Bund Naturschutz<br />

<strong>Wasserburg</strong> und mit Seilbahnhilfe. Hinweis: Die<br />

botanisch-naturkundlichen gemeinschaftlichen Wanderungen<br />

sind stark von der Witterung abhängig; deshalb werden<br />

kurzfristige Änderungen in der <strong>Wasserburg</strong>er Zeitung und in<br />

unserer Internetseite bekannt gegeben. Gehzeit: ca. 5 Std.,<br />

auch für F<strong>am</strong>ilien und nicht so schnelle Geher geeignet.<br />

Organisator: Max Seitz, Tel. 08071-1414<br />

08:00 Uhr Tour de Badria 2010<br />

Badria - Das F<strong>am</strong>ilienerlebnis - siehe Beitrag<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr MC <strong>Wasserburg</strong>: Kart Slalom, MCW - Kartanlage Fürholzen<br />

11. Lauf zum <strong>Inn</strong> Chiemgau Pokal / ADAC<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr Naturfreunde: Bergwanderung zum Schachenberg<br />

(1076 m), Treffpunkt: Badria-Parkplatz - von Huben über<br />

Schachenalm nach Grattenbach (Brotzeit mitnehmen!);<br />

Gehzeit ca. 3,5 Std., 300 Hm; Info bei Helmut Mayerhofer,<br />

Tel. 08076 1613<br />

10:30 Uhr Abschiedsfest, Kindergarten St. Konrad<br />

der bisherigen Leiterin Elisabeth Fischer<br />

(bei Regen im PZ St. Konrad)<br />

Montag 12.07.10<br />

14:00 Uhr BRK Seniorennachmittag<br />

Caritative und kulturelle Angebote für Senioren<br />

15:00 Uhr Babytreff extra: Schlafen<br />

RoMed Klinik <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> - Station Geburtshilfe/<br />

Gynäkologie, Schlaf, Kindchen, schlaf ... und wenn nicht?<br />

Das Thema Schlafen begleitet alle Eltern in den ersten<br />

Lebensmonaten ihres Kindes. Wie viel sollte ein Säugling<br />

schlafen und wann? Welchen Einfluss können Eltern auf das<br />

Schlafverhalten nehmen? Allerlei Interessantes und Tipps<br />

rund ums Bett! Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />

17:30 Uhr Sportabzeichentraining und -abnahme<br />

des TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> - Abteilung Breitensport -<br />

im Badria-Stadion<br />

19:30 Uhr Tanzabend im Pfarrzentrum St. Konrad<br />

Pfarrzentrum St. Konrad<br />

Donnerstag 15.07.10<br />

14:00 Uhr AWO -Seniorennachmittag<br />

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein <strong>Wasserburg</strong> e.V.<br />

17:00 Uhr Sitzung Werkausschuss, Rathaus <strong>Wasserburg</strong><br />

Tagesordnungspunkte siehe:<br />

www.wasserburg.de >Bürger & Verwaltung >Stadtrat<br />

Freitag 16.07.10<br />

Alpenverein: Eisausbildung für Jugendliche und<br />

Erwachsene,Fr-So 16.-18. Juli, der Kurs beinhaltet Übungen<br />

zur Spaltenbergung genauso wie die Möglichkeit, das Klettern<br />

im Eis zu üben. Voraussetzung: Ausdauer, Trittsicherheit und<br />

Schwindelfreiheit. Kursort: Taschachhaus, Ötztaler Alpen.<br />

Auskünfte, Anmeldung und Organisation:<br />

FÜL Georg Mühlbauer, Tel. 0160 96264992<br />

19:00 Uhr Naturfreunde: Schafkopfabend, Gasthaus Höhensteiger<br />

Info bei Petra u. Dieter Herbert, Tel. 08074 917440


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 19<br />

S<strong>am</strong>stag 17.07.10<br />

04:00 Uhr Alpenverein: Vom Königsee übers Steinerne Meer zum<br />

Hochkönig (Sa/So 17./18. Juli)<br />

„schwierig“ - Große Überquerung des Ostteils der Berchtesgadener<br />

Alpen. Eins<strong>am</strong>, teils weglos und sehr anstrengend,<br />

aber grandiose Berglandschaft! Nächtigung im Wildalmkirchl-Biwak<br />

(2457 m). Verpflegung und Biwakausrüstung<br />

muss mitgetragen werden! Gehzeiten: ca. 8 bis 10 Std., Teilnehmerbegrenzung<br />

auf 8 Personen. Bei unsicherer Wetterlage<br />

Alternative in der Nähe! Organisator: Fritz Gottwald,<br />

Tel. 08073 2653<br />

08:00 Uhr Lebensrettende Sofortmaßnahmen<br />

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

gültig für die Führerscheinklassen A direkt, A, A1, B, Be, M, L,<br />

T, Anmeldung erforderlich unter Telefon 08071-95566<br />

08:00 Uhr Flohmarkt der Grundschule <strong>Wasserburg</strong><br />

rund um Grundschule <strong>Wasserburg</strong><br />

<strong>09</strong>:00 Uhr <strong>Wasserburg</strong>er Töpfermarkt<br />

rund ums Rathaus - ausführlicher Bericht folgt<br />

10:30 Uhr Musikalischer S<strong>am</strong>stag,Jazz-Pro-C-Dur (Jazz Standards),<br />

Ecke Herrengasse/Schustergasse Brunnen<br />

15:00 Uhr Burgerfeldfest.Das beliebte Straßenfest auf dem<br />

Parkplatz zwischen TÜV und Raiffeisenbank.<br />

Sonntag 18.07.10<br />

Alpenverein: Anfänger-Klettersteigkurs<br />

Voraussetzung: allgemeine Fitness, Trittsicherheit, Kondition.<br />

Kursort: Klettersteig in den Voralpen. Auskünfte, Anmeldung<br />

und Organisation: Trainer C Christian R<strong>am</strong>m, Tel. 08071-<br />

4788, Trainer C Kaj Petersen, Tel. 0162 9211151<br />

Alpenverein Jugendprogr<strong>am</strong>m: Klettersteig - G<strong>am</strong>ssteig<br />

auf die Steinplatte.Ab 12 Jahren, Anforderungen: S,<br />

Org. Hans Siedesbeck, Andreas Kaiser, Jutta Ringlstetter,<br />

Werner Schwalm<br />

06:00 Uhr Alpenverein: Mountainbiketour Geiseljochrunde<br />

„schwierig“. Von Jenbach über Schwaz aufs Geiseljoch<br />

(2292 m) und hinunter nach Mairhofen, von hier evtl. mit<br />

dem Bus oder der Zillertalbahn zurück nach Jenbach.<br />

Technisch leichte, jedoch konditionell sehr anspruchsvolle<br />

Tour, ca. 70 km, ca. 1950 hm. Tolles Panor<strong>am</strong>a auf<br />

55 Dreitausender!<br />

Organisator: FÜL Mtb Bernhard Oberhuber, Tel. 08055-8610<br />

<strong>09</strong>:00 Uhr <strong>Wasserburg</strong>er Töpfermarkt, rund ums Rathaus<br />

<strong>09</strong>:30 Uhr Naturfreunde: Erlebnisausflug für Kinder in Hexenwasser<br />

bei Söll / Tirol,Info bei Hannelore Werner, Tel. 08031-70725<br />

19:00 Uhr verZAUBERt und verFLUCHt, „Queens“ Coffee & Pub<br />

Märchen über Verzauberungen, Flüche, Verwandlungen und<br />

Met<strong>am</strong>orphosen - frei erzählt von Ilona Picha-Höberth<br />

Montag 19.07.10<br />

17:30 Uhr Sportabzeichentraining und -abnahme,des TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong><br />

- Abteilung Breitensport - im Badria-Stadion<br />

Dienstag 20.07.10<br />

14:30 Uhr Seniorentreff in St. Jakob<br />

Donnerstag 22.07.10<br />

14:00 Uhr AWO -Seniorennachmittag<br />

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein <strong>Wasserburg</strong> e.V.<br />

18:00 Uhr Abschlussfeier der 10. Klassen<br />

Anton-Heilingbrunner-Realschule<br />

Freitag 23.07.10<br />

18:00 Uhr Sommerfest, Luitpold-Gymnasium <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

S<strong>am</strong>stag 24.07.10<br />

Alpenverein Jugendprogr<strong>am</strong>m: Bergtour<br />

Ab 12 Jahren, Anforderungen: WS, Org. Christoph Betzl,<br />

Herbert Mohr, Wolfgang Betzl, Max Seitz<br />

06:00 Uhr Alpenverein: Hochtour auf die Marmolada - Westgrat-<br />

Klettersteig (Sa/So 24./25. Juli), „schwierig“ - während der<br />

Hinfahrt unternehmen wir eine leichte Bergtour und<br />

übernachten auf dem Rifugio Fedaia (2040 m). Am nächsten<br />

Tag fahren wir mit den berühmt-berüchtigten Korbgondeln<br />

zum Rifugio Pian di Fiacconi (2626 m). Mit leichtem Höhenverlust<br />

queren wir einen Gletscher, um zu einem Klettersteig<br />

zu gelangen, der uns über die Marmoladascharte zum<br />

Westgrat-Klettersteig (Schwierigkeitsstufe C) führt. Nach ca.<br />

6 Std. und ca. 1400 hm erreichen wir über das Gipfelschneefeld<br />

Marmolada, die Königin der Dolomiten (3343 m). Der<br />

Abstieg erfolgt über eine steile Felsrinne und über einen<br />

spaltenreichen Gletscher zur Capanna Ghiaccaio und<br />

per Korbgondel-Seilbahn zurück ins Tal. Kombinierte Hochgebirgstour<br />

für erfahrene Alpinisten! Komplette Klettersteigund<br />

Gletscherausrüstung erforderlich! Organisatoren: Pedro<br />

Birk,Tel. 08073 3075, Horst Zantner, Tel. 08071 51251<br />

10:00 Uhr Führung durch die <strong>Wasserburg</strong>er Bierkatakomben<br />

Die Karten sind im Vorverkauf in der Gästeinfo<br />

(Telefon 08071/105-22) erhältlich<br />

10:30 Uhr Musikalischer S<strong>am</strong>stag - Live-Musik in den Gassen der Altstadt,<br />

Stadtkapelle <strong>Wasserburg</strong> (Blasmusik & mehr),<br />

Ledererzeile (Brunnen)<br />

14:30 Uhr Vorbereitung auf das Leben mit dem Baby - Säuglingspflegekurs,RoMed<br />

Klinik <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> - Station<br />

Geburtshilfe/Gynäkologie. Wenn sich ein Baby ankündigt,<br />

tauchen viele Fragen auf. Gut vorbereitet fällt der Start ins<br />

F<strong>am</strong>ilienleben leicht. In unserem Kurs für werdende Eltern<br />

sprechen wir verschiedenen Themen an: Wissenswertes über<br />

Gesundheit, Entwicklung und Vorsorge, Sillen, Alles rund um<br />

die Ernährung des Kindes, Interessantes über Babyausstattung,<br />

Wickelmethoden und Bett, Pflege und Umgang mit dem<br />

Baby usw. - Anmeldung ist erforderlich unter Telefon<br />

0151-11434146. Jeweils s<strong>am</strong>stags von 14.30 bis 18 Uhr,<br />

zwei Termine: 24. und 31. Juli<br />

Sonntag 25.07.10<br />

08:00 Uhr Naturfreunde: Wanderung entlang des Wasserpfades in<br />

Bayrisch Gmain, Treffpunkt: Badria-Parkplatz, danach<br />

Parkplatz in Bayr.Gmain, Gehzeit ca. 4 Std.; Info bei Petra<br />

u. Dieter Herbert, Tel. 08074-917440<br />

<strong>09</strong>:30 Uhr Bund Naturschutz: Der „Leo-Express“<br />

Wanderung und Rückfahrt mit der reaktivierten Bahn von<br />

Amerang nach Obing. Info: Helmut Wollmannstetter,<br />

Tel. 08071-1760. Treffpunkt: Bahnhof Obing um 9.30 Uhr<br />

11:00 Uhr Gemeins<strong>am</strong>es Pfarrfest der Pfarreien St. Jakob und St. Konrad,<br />

rund um St. Jakob<br />

Montag 26.07.10<br />

14:00 Uhr BRK Seniorennachmittag, Bayerisches Rotes Kreuz,<br />

Bereitschaft <strong>Wasserburg</strong>, Sommerfest<br />

15:00 Uhr Babytreff extra: Beikost<br />

RoMed Klinik <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> - Station Geburtshilfe/<br />

Gynäkologie. Interessantes über das Leben mit dem Löffel!<br />

Mit dem Beginn der Beikost stellen sich so manche Fragen:<br />

Welcher Zeitpunkt ist der günstigste? Welche Lebensmittel<br />

eignen sich für das Baby? Allergieprophylaxe - geht das?<br />

Der Treff gibt Möglichkeit, ausführlich auf das ges<strong>am</strong>te<br />

Thema einzugehen. Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />

17:30 Uhr Sportabzeichentraining und -abnahme<br />

des TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> - Abteilung Breitensport -<br />

im Badria-Stadion<br />

Dienstag 27.07.10<br />

18:00 Uhr Sitzung Haupt- und Finanzausschuss, Rathaus <strong>Wasserburg</strong><br />

Tagesordnungspunkte siehe:<br />

www.wasserburg.de >Bürger & Verwaltung >Stadtrat<br />

20:00 Uhr Taufgespräch in St. Konrad<br />

Donnerstag 29.07.10<br />

14:00 Uhr AWO -Seniorennachmittag<br />

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein <strong>Wasserburg</strong> e.V.<br />

18:00 Uhr Sitzung Stadtrat, Rathaus <strong>Wasserburg</strong>, Tagesordnungspunkte<br />

siehe: www.wasserburg.de >Bürger & Verwaltung >Stadtrat<br />

20:00 Uhr Taufgespräch in St. Jakob<br />

Freitag 30.07.10<br />

Naturfreunde: Bergtour der OG-Rosenheim<br />

Ziel wird jeweils kurzfristig festgelegt! Nach telefonischer<br />

Absprache und Bekanntgabe in Tageszeitung. Info bei<br />

Hannelore Stürzl, Tel. 08031 83556<br />

16:00 Uhr Bürgersprechstunde der <strong>Wasserburg</strong>er Energieberater<br />

Rathaus <strong>Wasserburg</strong> - siehe Beitrag<br />

16:00 Uhr Kinderschutzbund: Internationaler Frauentreff<br />

Jeden letzten Freitag im Monat internationaler Frauentreff<br />

auf der Burg 11. Anmeldung erwünscht unter<br />

Telefon 08071-524305.<br />

S<strong>am</strong>stag 31.07.10<br />

Alpenverein: Jugendklettergruppe an der Kletterwand<br />

Ab 12 Jahren. Immer <strong>am</strong> letzten S<strong>am</strong>stag im Monat gehen wir<br />

an die <strong>Wasserburg</strong>er Kletterwand oder in eine Kletterhalle<br />

08:00 Uhr Altpapiers<strong>am</strong>mlung, siehe Beitrag<br />

10:30 Uhr Musikalischer S<strong>am</strong>stag - Live-Musik in den Gassen der<br />

Altstadt, Trio Tonale (Jazz / Swing), Tränkgasse (Mittner)<br />

19:00 Uhr <strong>Wasserburg</strong>er Weinfest, Altstadtgassen -<br />

ausführlicher Bericht folgt


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 21<br />

wasserburger bach-chor<br />

25 Jahre <strong>Wasserburg</strong>er Bach-Chor<br />

CARMINA BURANA von Carl Orff<br />

> Sonntag, 4. Juli, 20 Uhr im <strong>Wasserburg</strong>er Rathaussaal<br />

Kein anderes Werk der Musikliteratur des 20. Jahrhunderts hat es<br />

zu vergleichbarer Popularität gebracht: Carl Orffs CARMINA<br />

BURANA ist der Inbegriff eines seit der Uraufführung 1937 unangefochten<br />

lodernden Dauerbrenners, eine der beliebtesten,<br />

sinnlichsten und mitreißendsten Kompositionen. Carl Orff selber<br />

hatte wohl kaum d<strong>am</strong>it gerechnet, dass seine groß angelegte<br />

Schöpfung zu einem der meist aufgeführten Chorwerke weltweit<br />

avancieren würde.<br />

1934 entdeckte Orff die 1847 im Druck erschienenen Carmina<br />

Burana aus dem 12. Jahrhundert. Diese Handschrift aus Benediktbeuern<br />

enthält weltliche Lieder verschiedenster Art. Die<br />

Begegnung mit diesen Texten faszinierte Orff so sehr, dass ihn<br />

„Bild und Worte überfielen“, wie er sich später erinnerte, und er<br />

noch <strong>am</strong> selben Tag den ersten Chorsatz „O Fortuna“ skizzierte.<br />

Orff wählte aus den über 250 - oft vielstrophigen - Liedern einige<br />

wenige Texte aus, die dadurch in neue Zus<strong>am</strong>menhänge gerieten.<br />

„Der mitreißende Rhythmus, die Bildhaftigkeit dieser Dichtungen<br />

und nicht zuletzt die vokalreiche Musikalität und einzigartige<br />

Knappheit der lateinischen Sprache“ fesselten ihn.<br />

Als großes Symbol steht über dem ganzen Werk das Glücksrad<br />

der Fortuna. Das ewige Kreisen der Welt zwischen Glück und<br />

Unglück, Aufstieg und Niedergang vertont Orff mit wenigen,<br />

immer wiederkehrenden Mitteln in einem großen Chorsatz, der<br />

<strong>am</strong> Anfang und Schluss des Werkes steht. Der Mittelteil besteht<br />

aus einzelnen Bildern: „Uf dem Anger“ - auf dem Dorfplatz; „In<br />

Taberna“ - in der Schänke; „Cour d´Amour“ - eine liebliche Musik<br />

voller Erotik.<br />

In den Carmina Burana fand Orff seine eigene musikalische Sprache.<br />

Die mittelalterlichen Texte inspirierten ihn nicht zu Sehnsucht<br />

und Nostalgie, wie es noch wenige Jahre früher üblich war,<br />

sondern zu einer prall-sinnlichen Musik mit starker Vereinfachung<br />

in Rhythmik und Harmonik; ein Weg, der von Beobachtern<br />

mit Begriffen wie „zurück zum Elementaren“ beschrieben<br />

wird.<br />

Die Frage, warum Carl Orff wohl ausgerechnet ein überwiegend<br />

lateinisches Werk vertont hat, lässt sich mit seinen eigenen Worten<br />

<strong>am</strong> besten beantworten: „Ausgerechnet die Sprache, die man<br />

angeblich nirgendwo verstanden hat, wurde auf der ganzen Welt<br />

verstanden. Denn die Sprache ist ja nicht eine Ans<strong>am</strong>mlung von<br />

Worten, sondern die Sprache ist Geist. Und der Geist, der hinter<br />

diesen Worten steht, die in einer toten Sprache etwas Magisches<br />

haben, der wurde lebendig.“<br />

Da die Originalbesetzung einen riesigen Orchesterapparat (und<br />

einen entsprechend riesig besetzten Chor) verlangt, entstand bald<br />

der Wunsch nach einer Fassung für zwei Klaviere und Schlagwerk<br />

für dieses populäre Werk, das sich schnell über die ganze Welt verbreitete.<br />

Diese Fassung wurde 1956 von dem Komponisten Wilhelm<br />

Killmayer erstellt.<br />

Ebenfalls zu erleben sind Ravels nicht minder berühmter Boléro<br />

in seiner eigenen Fassung für 2 Klaviere und Schlagwerk - ein<br />

Abend der Klassiker!<br />

Die Solisten des Abends sind: Priska Eser, Sopran, Johannes<br />

Kaleschke, Tenor und Thomas H<strong>am</strong>berger, Bariton, sowie Gitte<br />

Peters und Thomas Pfeiffer, Klavier, Barbara Öttl & Co, Schlagwerk,<br />

und ein Kinderchor der Grundschule Griesstätt, Einstudierung<br />

Helga Armbruster. Die Leitung hat Angelica Heder-Loosli.<br />

Kartenvorverkauf bei der Buchhandlung Herzog, <strong>Wasserburg</strong>,<br />

Telefon 08071 4714, bei allen Geschäftsstellen der Sparkasse<br />

<strong>Wasserburg</strong>, online auf www.sparkasse-wasserburg.de (ticketservice)<br />

oder unter der Ticket-Hotline 08071 101-129, sowie an der<br />

Abendkasse<br />

Weitere Informationen unter www.wasserburger-bach-chor.de<br />

<strong>Wasserburg</strong> aus fünf Jahrhunderten“ –<br />

S<strong>am</strong>mlung Bernd Joa<br />

Die Ausstellung im dritten Stock des <strong>Wasserburg</strong>er Rathauses ist<br />

<strong>am</strong> Bennomarkt wieder von 14 bis 17.30 Uhr geöffnet. Herr Joa<br />

ist persönlich anwesend und wird die Ausstellungsstücke auf<br />

Wunsch erläutern und durch die Räume führen.<br />

Zur Ausstellung gelangen Besucher über das Foyer des Rathauses<br />

bzw. den Eingang <strong>am</strong> Marienplatz. Von hier ist der Weg ausgeschildert.<br />

Der Besuch der S<strong>am</strong>mlung ist kostenlos; eine freiwillige<br />

Spende zum Erhalt und Ausbau des Museums ist aber gerne gesehen.<br />

theater belacqua<br />

Salzburger Str. 15, 83512 <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

Kartentelefon 08071 103261<br />

Telefon 08071 597345,<br />

Telefax 08071 103262<br />

www.belacqua.de<br />

Noch bis 4. Juli: Sommertheater<br />

Das Sparschwein<br />

von Eugène Labiche<br />

„Was für eine Reise.<br />

Mein Gott, was für<br />

eine Reise!“<br />

Aber zunächst zurück<br />

zum Ausgangspunkt:<br />

ein kleines<br />

Dorf in der Nähe von<br />

Paris. Der dort ansässige<br />

Gesangsverein<br />

hat etwas eigene Re-geln: bei jeden falschen Ton wandert ein Sous<br />

in ein Sparschwein. Und eben jenes ist bald voll und soll für einen<br />

gemeins<strong>am</strong>en Zweck geschlachtet werden. Nach einigem Hin und<br />

Her einigt sich die schräge Truppe auf ein Ziel: Paris, die aufregende<br />

Weltstadt, die Stadt der Liebe, der Lieder und des Lasters.<br />

Dabei hat jeder der Beteiligten seine eigenen Erwartungen an den<br />

Ausflug. In Paris angekommen, verwandelt sich der Ausflug in ein<br />

aufregendes Abenteuer: Die unbedarften Landeier, die nur ein<br />

bisschen Pariser Flair schnuppern wollten, werden zu gesuchten<br />

Kriminellen.<br />

Eine Verwicklungskomödie<br />

par excellence,<br />

geschrieben<br />

vom Meister des<br />

Vaudeville-Stils, Eugène<br />

Labiche, mit viel<br />

Musik. Gespielt wird<br />

im BELACQUA.theater<br />

wasserburg an der


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 23<br />

Salzburger Straße und im angrenzenden Restaurantgarten der<br />

Osteria bei Mino, wo ab 18 Uhr italienische Grillspezialitäten<br />

offeriert werden. Die Aufführung unter der Regie von Uwe<br />

Bertr<strong>am</strong> beginnt um 20:30 Uhr und findet bei jedem Wetter im<br />

Trockenen statt!<br />

Regie: Uwe Bertr<strong>am</strong>. Es spielen: Richard Aigner, Matthias Carl,<br />

Susan Hecker, Hilmar Henjes, Thomas Hinrich, Korinna Krauss,<br />

Nik Mayr, Annett Segerer, Regina Alma Semmler, Ulrich Zentner.<br />

Donnerstag, Freitag, S<strong>am</strong>stag, Sonntag<br />

> 17., 18., 19., 20. Juni<br />

> 24., 25., 26., 27. Juni<br />

> 1., 2., 3., 4. Juli<br />

theater das narrenschiff<br />

Büro: Bahnhofsplatz 10<br />

Narrenkeller: Marienplatz 25<br />

Info + Kartenreservierungen:<br />

08071 922570, www.das-narrenschiff.de<br />

Vorverkauf:<br />

Bücher Herzog, Salzsenderzeile und Unifoto, Schustergasse<br />

Das Narrenschiff im Amphitheater <strong>am</strong> Stoa<br />

Frankenstein - Die Schräge des Schreckens<br />

Gruselomedy von Jörg Herwegh<br />

Frankenstein! Ein Ruf wie Donnerhall!<br />

Wer kennt nicht die Geschichte<br />

des besessenen<br />

Wissenschaftlers, der aus<br />

Leichenteilen eine Kreatur<br />

zus<strong>am</strong>mensetzt und sie<br />

zum Leben erweckt? Zu<br />

spät erkennt er das Unheil,<br />

das er anrichtet.<br />

Viktor Frankenstein erschafft<br />

im Jahre 1834 eine<br />

Kreatur ... eigentlich zwei<br />

Kreaturen ... und dann<br />

noch eine! Kennen wir uns<br />

noch aus? Das Grauen ist perfekt! Der Witz ebenso. Denn „Mary<br />

Shelley und die Donnerhall-Girls“ singen nicht umsonst:<br />

„Schöner, fremder Mann...“<br />

Schräg - witzig - gruslig - spektakulär! Das alles wird das Open Air<br />

- Event des <strong>Wasserburg</strong>er Theaters „Das Narrenschiff“ und noch<br />

viel mehr in der einmaligen Kulisse des Amphitheaters „Am Stoa“<br />

in der Gemeinde Edling auf der Strecke nach Hohenlinden.<br />

Eine Menge merkwürdiger Figuren tummelt sich durch das Geschehen:<br />

Der wahnsinnige Dr. Waldmann, der hinterhältige Jahrmarktsgaukler<br />

Kromann, der debile Diener Igor, die giftmischende<br />

Diener Justine oder die reiche Gräfin Freya, die durch<br />

Frankensteins Tätigkeit die ewige Jugend gewinnen will.<br />

Ein grotesker Spaß mit viel schwarzem Humor um die alte, immer<br />

neue Frage: Wie weit dürfen Wissenschaftler gehen? Bis sie<br />

alle Geheimnisse des Lebens beherrschen, meint Frankenstein.<br />

Nicht über die moralischen Grenzen hinaus, meint sein Freund<br />

Henry. 200 bis 300 Meter, sagt Igor.<br />

Es spielen Andreas Faltermeier, Claudia Loy, Kirsten Lossin, Susanne<br />

Braune, Hans Wagner, Richard Mittwoch, Benj<strong>am</strong>in<br />

Steinebrunner, Manon Schröter, Jonas Steinbichler, Stefanie Högl,<br />

Uli Strasser, Rebecca Trinkaus und Jörg Herwegh.<br />

Ab 18.30 Uhr Einlass und Bewirtung im Wirtsgarten „Zur gestohlenen<br />

Leiche“. Eigenproviant für ein blutiges Picknick ist den<br />

Zuschauern durchaus gestattet.<br />

Vorstellungen jeweils 20.30 Uhr:<br />

> Freitag, 18. Juni<br />

> Sonntag, 20. Juni<br />

> Donnerstag, 24. Juni<br />

> Freitag, 25. Juni<br />

> S<strong>am</strong>stag, 26. Juni<br />

> Sonntag, 27. Juni<br />

Juniknospen - Die erotische Nacht<br />

Der mächtige Stoa im romantischen Schein brennender Kerzen.<br />

Der bekannte Aschauer Pianist begleitet gefühlvoll die Münchner<br />

Sängerin Isabella Kaiser, die mit ihrer tief-warmen Stimme<br />

Chansons, Jazz- und Rocksongs singt, die mit Liebe, Leidenschaft<br />

und Erotik zu tun haben. Mit ihren markanten Stimmen lesen<br />

Constanze Baruschke und Jörg Herwegh Perlen der erotischen Literatur<br />

aus vier Jahrhunderten. Da fängt der Stoa zu pulsieren an!<br />

> nur <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 19. Juni um 20.30 Uhr!<br />

Michel aus Lönneberga<br />

Unser Kindertheater <strong>am</strong> Stoa!<br />

Wer kennt ihn nicht, den frechen<br />

Michel, der zu Beginn des<br />

letzten Jahrhunderts das Bauerndorf<br />

Lönneberga in Atem<br />

hält. Der neugierige Junge muss<br />

alles ausprobieren. Doch der<br />

Vater ist von den Streichen selten<br />

begeistert. Michel sperrt sich<br />

dann im Tischlerschuppen ein<br />

und schnitzt zum Zeitvertreib<br />

Holzmännchen.<br />

> S<strong>am</strong>stag, 19. Juni<br />

> Sonntag, 20. Juni<br />

> S<strong>am</strong>stag, 26. Juni<br />

> Sonntag, 27. Juni, je um 15 Uhr<br />

Sonder-Gastspiel Schächinger Mühle (Edling)<br />

> Narrischer Montag, 21. Juni, 20 Uhr<br />

„Das Reh springt hoch, das<br />

Reh springt weit, warum auch<br />

nicht, es hat ja Zeit!“<br />

Jörg Herwegh präsentiert das<br />

Beste des deutschen Komikers<br />

Heinz Erhardt, dessen Schalk<br />

und Wortwitz auch gerade<br />

heute bestens unterhält. Freier<br />

Eintritt, im Anschluss an die<br />

Vorstellung geht in dem gemütlich-originellen<br />

Gasthaus der<br />

Hut rum.<br />

feuerwehr wasserburg<br />

Gartenfest der Stadtfeuerwehr<br />

> S<strong>am</strong>stag, 26. Juni, ab 12 Uhr<br />

im Hof des Feuerwehrgerätehauses - auch bei schlechter<br />

Witterung (Halle)<br />

Mittagessen ab 12 Uhr<br />

Kaffee und Kuchen<br />

Grillspezialitäten ab 16 Uhr<br />

Barbetrieb ab 20 Uhr<br />

Getränke, Musik und<br />

Kinderprogr<strong>am</strong>m<br />

Die ges<strong>am</strong>te Bevölkerung sowie alle langjährigen St<strong>am</strong>mgäste<br />

sind herzlich eingeladen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Petersfeuer in Reitmehring<br />

Auf geht´s! Die Kinder und Jugendlichen von Reitmehring laden<br />

zum Petersfeuer ein <strong>am</strong><br />

> Freitag, den 25. Juni.<br />

Gefeiert wird ab 19 Uhr auf der „Bernauer Wiese“ bei der<br />

Gebrüder-Troll-Straße. Ausweichtermin bei schlechtem Wetter ist<br />

S<strong>am</strong>stag, der 26. Juni.


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 25<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt mit Grillspezialitäten,<br />

Kaffee und Kuchen und Getränken. Für die Kinder gibt es wieder<br />

das beliebte Ponyreiten.<br />

Auf viele Gäste freuen sich der Kinder- und Jugendförderverein,<br />

die Jugendfeuerwehr, die Schützenjugend und die Jugend des<br />

Tennisclubs.<br />

Holzs<strong>am</strong>melaktion für das Petersfeuer<br />

> Am S<strong>am</strong>stag, 19. Juni<br />

ist um 10 Uhr Treffpunkt <strong>am</strong> Feuerwehrhaus in Reitmehring.<br />

Mitmachen können alle Kinder ab 6 Jahren. Im Anschluss gibt es<br />

eine wohlverdiente Brotzeit. Bei Fragen wendet auch bitte an<br />

Richard Denkschmid, Telefon 08071-6623.<br />

kindergarten st. konrad<br />

Sommernachtsfest mit Sonnwendfeuer<br />

> Freitag, 25. Juni, 20 Uhr<br />

Jeder ist herzlich eingeladen, der Freude <strong>am</strong> Feiern, an Geselligkeit<br />

und an einem kühlen Trunk hat. Das Fest findet bei jeder<br />

Witterung statt; der Erlös geht an den Kindergarten.<br />

Sie freuen sich bestimmt schon auf das „süffige“ Bier, den „spritzigen“<br />

Wein, auf saftiges Fleisch und knackige Würstl vom Grill,<br />

auf unsere fetzige Musik und unser Sonnwendfeuer. Wir, Herr<br />

Stadtpfarrer Dr. Schinagl, der Elternbeirat sowie das ges<strong>am</strong>te<br />

Kindergartente<strong>am</strong> freuen sich auf Ihren Besuch.<br />

Hinweis: Das Sommernachtsfest ist eine Veranstaltung für<br />

Erwachsene. Kinder haben nur Zutritt mit Erwachsenen, die diese<br />

Kinder beaufsichtigen und für sie haften!<br />

Ausstellung der <strong>Wasserburg</strong>er Hobbymaler<br />

Auch in diesem Jahr zeigen die Künstler und Künstlerinnen der<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Hobbymaler wieder eine Auswahl ihrer Arbeiten<br />

der interessierten Öffentlichkeit. Zu sehen sind neben Aquarellen<br />

auch Acryl- und Ölbilder sowie Zeichnungen. Die Motive sind<br />

meist gegenständlich - jeder Künstler hat seinen eigenen Stil; dies<br />

bedingt die Vielseitigkeit der Ausstellung.<br />

> 1. bis 29. Juli, Amtsgericht <strong>Wasserburg</strong> (Kernhaus)<br />

Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr<br />

sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr. Eine Vernissage findet statt <strong>am</strong><br />

Donnerstag, 1. Juli, um 19 Uhr. Alle Kunstinteressierten sind hierzu<br />

herzlich eingeladen.<br />

Leit gibt’s<br />

Buchvorstellung mit Musik von „kreiz und quer“<br />

Die bekannte Soundgruppe kreiz und quer von Ernst Hofmann<br />

wird mit eigenen Arrangements und Kompositionen aufspielen,<br />

wenn der Verlag der <strong>Wasserburg</strong>er Bücherstube <strong>am</strong> Freitag, den<br />

25. Juni um 19 Uhr im Hotel Fletzinger sein neues Hörbuch vorstellt.<br />

Kreiz und quer begleitet auch im Hörbuch das Geschehen. Unter<br />

dem Titel „Leit gibt’s“ vers<strong>am</strong>melt darin der <strong>Wasserburg</strong>er Autor<br />

Hans Baumgartner 24 seiner vorwiegend in bairischer Mundart<br />

geschriebenen „Wechselreden“, scheinbar aus alltäglichen Situationen<br />

heraus „aufgeschnappte“ Gespräche. Als Gesprächspartner<br />

treten dabei alle Altersgruppen beiderlei Geschlechts auf. Die<br />

Form der Dialogführung reicht vom lebhaft sich abwechselnden<br />

Zwiegespräch bis hin an die Grenze des Selbstgesprächs.<br />

Dem Hörer erschließen sich schnell die jeweiligen Umstände und<br />

Zus<strong>am</strong>menhänge. Genüsslich kann er dabei verfolgen, wie sich<br />

die „Helden“ in verzwickten Situationen abstr<strong>am</strong>peln und sich<br />

dabei Blößen geben, die einem so fremd gar nicht sind. Die nun<br />

auf CD aufgezeichneten Wechselreden sind eine Auswahl von<br />

Texten, die Hans Baumgartner zum Teil bereits im Münchner<br />

Merkur und in seinem Erzählband „Ochs <strong>am</strong> Berg“ des Passavia-<br />

Verlags veröffentlicht, teilweise aber auch erst in jüngster Zeit<br />

geschrieben hat.<br />

Helge Leuchs, im <strong>Wasserburg</strong>er Raum als Schauspieler bestens<br />

bekannt, hat diese Kurzszenen interpretiert. Er wird auch bei der<br />

Präsentation des Hörbuchs einige Kostproben vortragen. Der<br />

Eintritt ist frei.<br />

wasserburger fachhochschulgespräche<br />

„Zustand: zur Zeit zerliebt“ –<br />

Lyrische Betrachtungen über die Liebe<br />

„Zug“ – Gedankliche Miniaturen eines Bahnreisenden<br />

Lesung von und mit Armin Dietersberger<br />

Begrüßung: Heribert Huber, Fachbereichsleiter<br />

der Fachhochschule für öffentliche<br />

Verwaltung und Rechtspflege in Bayern,<br />

Fachbereich Sozialverwaltung<br />

> Dienstag, den 22. Juni, 19 Uhr<br />

Bildungszentrum der Sozialverwaltung, Im<br />

Hag 14<br />

Eine Veranstaltung des Fördervereins Bildungszentrum<br />

Sozialverwaltung <strong>Wasserburg</strong><br />

e.V.<br />

interkultureller<br />

freundschaftsverein<br />

Die Welt kocht –<br />

der Interkulturelle Freundschaftsverein<br />

lädt ein zu russischen Spezialitäten<br />

„Wie kommt der Bär in die Küche?", fragt sich der Interkulturelle<br />

Freundschaftsverein mit Blick auf das russische Nationalsymbol<br />

und schlägt d<strong>am</strong>it ein weiteres Kapitel der internationalen Küche<br />

auf.<br />

Selbstverständlich steht kein Bärenfleisch auf dem Speiseplan,<br />

aber wie wäre es mit Borschtsch, frischer Rote-Beete-Suppe mit<br />

Schmand und Kräutern verfeinert? Oder Blinys, dünn gebackenen<br />

Eierkuchen, die typischerweise mit Butter oder Quark gefüllt<br />

werden? Äußerst beliebt sind auch Pelmeni, mit Hackfleisch<br />

gefüllte Teigtaschen, das russische Gegenstück zu Maultaschen<br />

oder Tortellini. Mit Kartoffeln und Kraut gefüllt oder als süße<br />

Variante mit Beeren heißen sie Wareniki. Natürlich darf auch der<br />

Tee aus dem S<strong>am</strong>owar nicht fehlen.<br />

Neben fleischhaltigen Gerichten kennt die russische Küche, bedingt<br />

durch die früher sehr strengen Fastenregeln, übrigens eine<br />

Vielzahl an vegetarischen Spezialitäten. Der russische Exportschlager<br />

Kaviar spielte in der Küche der armen Bevölkerung ver-


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 27<br />

ständlicherweise kaum eine Rolle. Dafür verstanden sie es, aus<br />

einfachsten Zutaten wie Kohl, Rote Beete, Getreide oder sauren<br />

Milchprodukten, nahrhafte und erstaunlich abwechslungsreiche<br />

Gerichte zu kreieren. Die Spezialitäten aus dem Land der kalten<br />

Winter passen auch gut in den heißen <strong>Wasserburg</strong>er Juni, findet<br />

der Interkulturelle Freundschaftsverein.<br />

Wer die Küche des eurasischen Riesen kennenlernen möchte, hat<br />

dazu <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, den 26. Juni die beste Gelegenheit. Beginn ist<br />

wie immer um 18 Uhr in den Räumen des F<strong>am</strong>ilienzentrums<br />

Burgau <strong>am</strong> Willi-Ernst-Ring 27.<br />

Die aus Russland st<strong>am</strong>mende Valentina und ihre Helfer freuen<br />

sich auf Ihren Besuch.<br />

Zu besseren Planbarkeit wird um Anmeldung unter Telefon 0176-<br />

28457284 oder per E-Mail<br />

(robert.obermayr@diakonie-rosenheim.de) gebeten. Da die Helferinnen<br />

und Helfer ehren<strong>am</strong>tlich kochen, freut sich der Verein<br />

über einen Spendenbeitrag.<br />

mehrgenerationenhaus wasserburg<br />

Bauchtanzfans aufgepasst!<br />

Seit vielen Jahren leitet Elke Martucci mit großem Engagement<br />

und Erfolg die Kinderbauchtanzgruppe im Mehrgenerationenhaus.<br />

Zurzeit besteht eine Bauchtanzgruppe, deren Tänzerinnen<br />

zwischen 10 und 14 Jahre alt sind.<br />

Gerne bietet Elke Martucci, die über langjährige praktische Erfahrungen<br />

im orientalischen Tanz sowie über Unterrichtserfahrung<br />

verfügt, zusätzliche Tanzstunden an für 1) Kinder von 5-12<br />

Jahren, 2) Teenies 13- bis etwa 16 Jahre und 3) Erwachsene, wenn<br />

sich eine Gruppe von mindestens 5 Tänzerinnen in einer Altersgruppe<br />

findet.<br />

Interessenten für die bereits bestehende Gruppe oder eine der<br />

möglichen zusätzlichen Gruppen können sich im Mehrgenerationenhaus<br />

unter Telefon 08071-524305 anmelden.<br />

heimatverein<br />

Exkursion: Burgen zwischen Flintsbach und<br />

Oberaudorf – ein spannender Einblick<br />

in die Welt des Mittelalters<br />

> S<strong>am</strong>stag, 26. Juni, ganztägig<br />

Auf Entdeckungsreise zu mehr oder weniger bekannten und zugänglichen<br />

Burgen zwischen Flintsbach und Oberaudorf begibt<br />

sich der Heimatverein unter kundiger Führung des Burgenkenners<br />

und Experten Johannes Brucker.<br />

Zunächst besichtigen wir die Burg Falkenstein und anschließend<br />

die ältere Burg Rachelberg.<br />

Nach dem Mittagessen geht es weiter nach Oberaudorf, zur<br />

Auerburg. Von hier aus wandern wir zu Fuß nach Lugstein. Informationen<br />

erhalten wir u.a. zur Archäologie, den Besitzern und<br />

d<strong>am</strong>it zur F<strong>am</strong>iliengeschichte der Burgherren, zur Erwerbspolitik<br />

und Verteidigungsgeschichte und Involvierung der Gemäuer in<br />

kriegerische Auseinandersetzungen.<br />

Kupferstich von Michael Wening: Auerburg bei Oberaudorf<br />

Abfahrt zu unserer Ganztagesfahrt ist ab Watzmannstraße um<br />

7.30 Uhr, St. Konrad/Ponschabaustraße 7.32 Uhr, Am Gries um<br />

7.34 Uhr, Altstadtbahnhof 7.36 Uhr, <strong>Inn</strong>höhe 7.40 Uhr, Gabersee<br />

Kreisel 7.42 Uhr, Reitmehring-Bahnhof 7.45 Uhr. (Rückkehr nach<br />

<strong>Wasserburg</strong> ist gegen 18 Uhr geplant). Zur Teilnahme ist Anmeldung<br />

unter Telefon 08071-920369 erforderlich.<br />

kinder- und jugendförderverein<br />

reitmehring<br />

Neuer Lauftreff<br />

Der Kinder- und Jugendförderverein bietet ab Montag, den 7. Juli,<br />

um 20 Uhr wöchentlich einen offenen Lauftreff an. Treffpunkt für<br />

alle Interessierten ab ca. 16 Jahren ist jeden Montag an der<br />

Bushaltestelle Grundschule Reitmehring/Feuerwehr. Bei Fragen<br />

aller Art dazu meldet Euch bei Gitti Lerch unter Telefon 08071-<br />

914722.<br />

bündnis 90/die grünen<br />

Macht und Missbrauch –<br />

Franz Josef Strauß und seine Nachfolger<br />

Aufzeichnungen eines Ministerialbe<strong>am</strong>ten<br />

Von Wilhelm Schlötterer<br />

Erschienen im Juli 20<strong>09</strong> im Fackelträger Verlag - danach auf allen<br />

Bestsellerlisten unter den ersten 10!<br />

Seit September 20<strong>09</strong> begeistert Wilhelm Schlötterer die Zuhörer<br />

auf seiner Lese-/ Vortragsreise, jetzt kommt er auch nach <strong>Wasserburg</strong>:<br />

> Montag, 21. Juni, 19 Uhr, Narrenkeller, Marienplatz 25<br />

kolpingsf<strong>am</strong>ilie<br />

Sommerfest der Kolpingsf<strong>am</strong>ilie<br />

Dazu lädt die KF für Montag, den 21. Juni, um 19 Uhr in den<br />

<strong>Inn</strong>enhof des Pfarrheims von St. Konrad ein. Die musikalische<br />

Begleitung liegt wieder in den bewährten Händen von Nathalie<br />

Haderer. Selbstverständlich sind auch heuer wieder Gäste gerne<br />

gesehen.


SEITE 28 wasserburger heimatnachrichten<br />

12/2010<br />

kneipp-verein<br />

Kursangebote ab/im Juli<br />

> 07.07., Mi, 15.45, Sebastian-Kneipp-Raum, Kaspar-Aiblinger-<br />

Platz 24 -Rückgebäude-, Kneipp-Treff<br />

> 20.07., Di, 13.00, Sparkasse Rosenheimer Straße, Halbtages-<br />

Wanderung mit Resi und Hans Bäumler, Babensh<strong>am</strong> (E),<br />

Anmeldung: nicht erforderlich<br />

> 17.08., Di, 13.00, Bahnhof Reitmehring, Halbtages-Wanderung<br />

mit Resi und Hans Bäumler, Fleckhäusl (E), Anmeldung:<br />

nicht erforderlich<br />

obst- und gartenbauverein<br />

wasserburg a. inn<br />

Am 1. Juli fährt der Gartenbauverein <strong>Wasserburg</strong> ein zweites Mal<br />

zur Landesgartenschau nach Rosenheim. Anmeldung ab sofort<br />

bei Anton Kölbl, Tel. 2613.<br />

kirchen<br />

offener seniorentreff<br />

der Pfarrgemeinden St. Jakob und St. Konrad<br />

Dienstag, 6. Juli 2010, 14.30 UHR:<br />

Besuch der Frauenkirche<br />

mit Heimatpfleger Ferdinand Steffan<br />

Ort: Pfarrsaal St. Jakob<br />

Auf Ihr Kommen freut sich<br />

das Te<strong>am</strong> vom Seniorentreff<br />

gottesdienstordnungen<br />

Stadtpfarrei St. Jakob<br />

20.06. - 04.07.2010<br />

> Sonntag, 20.06., 12. Sonntag im Jahreskreis, 7.30 Burgkirche:<br />

Frühmesse, 10.15 Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen<br />

der Pfarrei, Hl. Amt f. + Gattin Rosina Mayer,<br />

> Dienstag, 22.06., Hl. John Fisher und hl. Thomas Morus, 16.00<br />

Burgkirche: Hl. Messe,<br />

> Mittwoch, 23.06., 9.00 Frauenkirche: Hl. M. f. + Cousine<br />

Apollonia Schachner v. Huber Maria / Holzmann,<br />

> Donnerstag, 24.06, Geburt des hl. Johannes des Täufers, 8.00<br />

Burgkirche: Hl. Messe, 19.15 Schnaitsee: Kapiteljahrtag des Dekanates<br />

<strong>Wasserburg</strong> f.alle verstorbenen Seelsorger,<br />

> Freitag, 25.06., 9.00 Frauenkirche: Hl. M. f. + Johann Warmedinger,<br />

Hl. M. f. + H.H. Geistl. Rat Pfarrer Johann Warmedinger,<br />

15.00 Pfarrkirche: Abiturgottesdienst,<br />

> S<strong>am</strong>stag, 26.06., 13.00 Frauenkirche: Trauung Kebinger, 18.15<br />

Pfarrkirche: Rosenkranz, 18.30 Pfarrkirche Beichtgelegenheit,<br />

19.00 Pfarrkirche: Hl. Amt f. + Eltern u. Geschwister v. Anni<br />

Schäder,<br />

> 27.06., 13. Sonntag im Jahreskreis, 7.30 Burgkirche: Frühmesse,<br />

10.15 Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen der<br />

Pfarrei, Hl. Amt f. + Eltern und Geschwister, Hl. Amt f. + Tante<br />

Apollonia Schachner v. Elisabeth Barth,<br />

>Dienstag, 29.06., Hl. Petrus und hl. Paulus, Apostel, 8.00<br />

Burgkirche: Hl. Messe,<br />

>Mittwoch, 30.06.,Hl.Otto, Glaubensbote, 9.00 Frauenkirche:<br />

Hl. M. f. + Großeltern Barbara u. Blasius Hartinger,<br />

>Donnerstag, 01.07., 8.00 Burgkirche: Hl. Messe, 19.00<br />

Frauenkirche: Hl. Amt f. + Gatten u. Vater Robert Münchsmayer,<br />

> Freitag, 02.07., Mariä Heimsuchung, 9.00 Frauenkirche: Hl. M.<br />

f. + H.H. Prof. Georg Warmedinger und + H.H. Geistl. Rat Pfarrer<br />

Johann Warmedinger v. Anna Warmedinger,<br />

> S<strong>am</strong>stag, 03.07., Hl. Thomas, Apostel, 18.15 Pfarrkirche: Rosenkranz,<br />

18.30 Pfarrkirche: Beichtgelegenheit, 19.00 Pfarrkirche: Hl.<br />

Amt f. + Gattin, Mutter u. Oma Viktoria Reich,<br />

> Sonntag, 04.07., 14. Sonntag im Jahreskreis, - Kollekte f. d.<br />

Heiligen Vater (Peterspfennig)- 7.30 Burgkirche: Frühmesse,<br />

10.15 Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen der<br />

Pfarrei, Hl. Amt f. + Konrad Bauer, Hl. Amt f. + Tante Apollonia<br />

Schachner v. F<strong>am</strong>ilie Franzl Wastl, 11.15 Pfarrkirche: Tauffeier.<br />

Stadtpfarrei St. Konrad<br />

20.06.-04.07.2010<br />

> Sonntag, 20.06., 12. Sonntag im Jahreskreis, 9.30 F<strong>am</strong>iliengottesdienst,<br />

anschl. Frühschoppen, Hl. Amt f. + Eltern Jung/Wiecha<br />

u. Geschwister, 19.00 Hl. Amt f. + Gatten u. Vater Ludwig Strasser<br />

> Montag, 21.06., Hl. Aloisius Gonzaga, 7.00 Gottesdienst im<br />

Caritas-Altenheim St. Konrad, 19.00 <strong>Inn</strong>enhof St. Konrad:<br />

Sommerfest der Kolpingf<strong>am</strong>ilie<br />

> Dienstag, 22.06., Hl. John Fisher u. hl. Thomas Morus, 19.00 Hl.<br />

Amt nach Meinung v. A.<br />

> Mittwoch, 23.06., 9.00 Gottesdienst im Caritas-Altenheim St.<br />

Konrad<br />

> Donnerstag, 24.06., Geburt des hl. Johannes des Täufers, 9.00<br />

Hl. Messe nach Meinung v. S., 19.15 Schnaitsee: Kapiteljahrtag des<br />

Dekanates <strong>Wasserburg</strong> für alle verstorbenen Seelsorger<br />

> Freitag, 25.06., 9.00 Hl. Messe nach Meinung v. H., 20.00<br />

Pfarrkindergarten St. Konrad: Sommerfest mit Petersfeuer<br />

> S<strong>am</strong>stag, 26.06., 17.00 Rosenkranz, 18.00 Vorabendmesse im<br />

Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Sonntag, 27.06., 13. Sonntag im Jahreskreis, 9.00 Pfarrgottesdienst<br />

für alle Verstorbenen der Pfarrei, Hl. Amt f. + Eltern Maria<br />

und Josef Jahnel, 19.00 Hl. Amt f. + Gatten u. Vater Ernst<br />

Hippmann<br />

> Montag, 28.06., Hl. Irenäus, Bischof, 7.00 Gottesdienst im<br />

Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Dienstag, 29.06., Hl. Petrus und hl. Paulus, Apostel, 19.00 Hl.<br />

Amt nach Meinung v. C.<br />

> Mittwoch, 30.06., Hl. Otto, Glaubensbote, 9.00 Gottesdienst im<br />

Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Donnerstag, 01.07., 9.00 Hl. Messe f. + Hilde v. J.<br />

> Freitag, 02.07., Mariä Heimsuchung, 9.00 Hl. Messe f. d. armen<br />

Seelen v. G.<br />

> S<strong>am</strong>stag, 03.07., Hl. Thomas, Apostel, 17.00 Rosenkranz<br />

> Sonntag, 04.07., 14. Sonntag im Jahreskreis - Kollekte f. d. Hl.<br />

Vater (Peters-pfennig), 9.00 Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen<br />

der Pfarrei, Hl. Amt f. + Eltern Sofie u. Emil Hauke v. H.<br />

Kühnel, 10.30 Caritas-Altenheim St. Konrad: Gottesdienst mit<br />

anschl. Sommerfest, 19.00 Hl. Amt f. + Gatten u. Vater Rudolf<br />

Lerch<br />

Kath. Pfarrverband Edling<br />

20.06. - 04.07.2010<br />

> Sonntag, 20.06., 12. SONNTAG IM JAHRESKREIS – Reitmehring:<br />

Kindergottesdienst in der Unterkirche – Reitmehring: 8:30<br />

Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an + Schwestern / Fr.<br />

Heimisch, + Ehemann u. Schwiegereltern / Fr. Amalie Maier, +<br />

Schwestern Elfriede u. Gerti und Eltern / Fr. Amalie Maier –<br />

Edling: 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit besonderem Gedenken<br />

an + Ehemann u. Vater Alois / F<strong>am</strong>. Strecker, + Vater Otto<br />

Gschwendtner / F<strong>am</strong>. Gschwendtner u. Nerbl, + Josef Singer /<br />

F<strong>am</strong>. Mathias Singer – Soyen Pfarrz.: 10:00 Uhr Kindergottesdienst,<br />

hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Anna Stemmler<br />

/ hM der Träger, + Ehemann und Vater Rudi R<strong>am</strong>sl / JM, Emi<br />

R<strong>am</strong>sl mit Markus, + Eltern und Verwandtschaft beiderseits / JM,<br />

F<strong>am</strong>. Kaffl, Lehen, + Eltern, Geschwister und Neffen / Rudolf<br />

Herrmann, Dingolfing, musikalische Gestaltung: Kinder- und<br />

Jugendchor<br />

> Montag, 21.06., Hl. Aloisius Gonzaga, Ordensmann – Soyen


SEITE 30 wasserburger heimatnachrichten<br />

12/2010<br />

Pfarrz.: 14:00 Uhr Gebetskreis<br />

> Dienstag, 22.06., Hl. John Fisher und Hl. Thomas Morus –<br />

Reitmehring: 19:00 Uhr hl. Messe<br />

> Mittwoch, 23.06., Kirchreit: 8:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Sebastian und Georg Schranner / Josef Wagensonner,<br />

Strohreit, - das ungeborene Leben<br />

> Donnerstag, 24.06., HOCHFEST DER GEBURT DES HL.<br />

JOHANNES DES TÄUFERS, 19:15 Kapiteljahrtag in Schnaitsee<br />

> Freitag, 25.06., Soyen Pfarrz.: 19:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Ehemann und Vater Josef Schöberl / JM,<br />

F<strong>am</strong>. Schöberl, Teufelsbruck, + Willi und Maria Rosendahl und<br />

Josef Schöberl / F<strong>am</strong>. Warmedinger, Frauenholzen, + Ehefrau und<br />

Mutter Karola Warmedinger und Verwandtschaft und Nachbarn<br />

/ Franz Warmedinger<br />

> S<strong>am</strong>stag, 26.06., Hl. Josefmaria Escrivá de Balaguer, Priester<br />

Feier des Patroziniums – Soyen Kirche: 18:30 Uhr Rosenkranz,<br />

19:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Vater und<br />

Opa / F<strong>am</strong>. L<strong>am</strong>bacher, <strong>Wasserburg</strong><br />

> Sonntag, 27.06., 13. SONNTAG IM JAHRESKREIS –<br />

Reitmehring: 8:30 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an +<br />

Fr. Christiane Häring / J. Bichlmaier – Edling: 9:50 Uhr Kindergottesdienst<br />

im Pfarrheim – Edling: 10:00 Uhr hl. Messe mit besonderem<br />

Gedenken an + Eltern u. Schwester Maria / Fr. Kurz, +<br />

Ehemann Günther / Fr. Bilz m. Kindern, + H. Günther Bilz / Fr.<br />

Carola Homann, + Mutter u. Oma Fr. Rosalia Bacher/ F<strong>am</strong>.<br />

Bacher u.Perfler, + Mutter, Schwiegermutter u. Oma Irmgard<br />

Staudinger / F<strong>am</strong>. Lilienthal, um die Seligsprechung v. Mutter<br />

Franziska Lechner, + Ehemann u. Vater Georg z. I. Jahrtag / F<strong>am</strong>.<br />

Pfab, + Helmut Mandelsperger, Johann Hafner und Andreas<br />

Mayer/ F<strong>am</strong>. Martin Glas, beiders. + Eltern u. Großeltern / F<strong>am</strong>.<br />

Franz Bauer, + Mutter u. Oma Anna Kern / F<strong>am</strong>. Josef Wagner,<br />

+ Vater u. Opa Josef / F<strong>am</strong>. Josef Wagner – Soyen Pfarrz.: 10:00<br />

Uhr Feier des Patroziniums St. Peter, Wort-Gottes-Feier mit<br />

besonderem Gedenken an + Mutter Theres Wagenstetter / JM<br />

F<strong>am</strong>. Wagenstetter, Demoos, + Liesl Brandmüller u. Amalie<br />

Huber / Nichte Amalie Ott – Kirchreit: 10:30 Uhr Taufe Korbinian<br />

Josef Zoßeder – Zell: 19:00 Uhr Bittgang zur Waldkapelle<br />

> Dienstag, 29.06., HL. PETRUS UND HL. PAULUS, APOSTEL<br />

– Reitmehring: 19:00 Uhr hl. Messe<br />

> Mittwoch, 30.06., Hl. Otto, Bischof, Glaubensbote. Die ersten<br />

hl. Märtyrer der Stadt Rom – Soyen Kirche: 8:00 Uhr hl. Messe<br />

mit besonderem Gedenken an + Vater Georg Binder / F<strong>am</strong>. Adolf<br />

Binder, Soyen<br />

> Donnerstag, 01.07. – Edling: 18:30 Uhr Rosenkranz – Edling:<br />

19:00 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an nach Meinung<br />

/ Richard Gütter, + Peter Nieder u. Toni Roßrucker / Fr. Rosina<br />

Nieder, + Eheleute Estner u. Schlatter / v.d. Patenkindern Nieder,<br />

+ Ehemann u. Vater Werner / Fr. Herker, + H. Max Sirch / Fr.<br />

Herker<br />

> S<strong>am</strong>stag, 03.07., Hl. Thomas, Apostel – Edling: 18:30 Uhr Rosenkranz<br />

zu Ehren d. hl. Dreifaltigkeit – Edling: 19:00 Uhr hl.<br />

Messe mit besonderem Gedenken an + Sohn u. Bruder Andreas<br />

/ F<strong>am</strong>. Bräustetter nachgeholt, + Angehörige / F<strong>am</strong>. Bräustetter<br />

nachgeholt, + Betty Rasp / F<strong>am</strong>. Bräustetter nachgeholt +<br />

Ehemann u. Vater Hans Keiler / Inge 8u.Manuela, + ehemalige<br />

Chormitglieder v. Edling u. Reitmehring / F<strong>am</strong>. Eyner, + Pfr.<br />

Kosian u. Pfr. Zahnbrecher / F<strong>am</strong>. Eyner, + Ehemann Karl / Fr.<br />

Knippel, + Ehefrau Anna / H. Dörringer, bds. + Eltern<br />

Lackner/poller / F<strong>am</strong>. Lackner Fürholzen, + Rupert Löw/ v. d.<br />

Edlinger Nachbarn<br />

> Sonntag, 04.07., 14. SONNTAG IM JAHRESKREIS – Reitmehring:<br />

8:30 Uhr hl. Messe, musikalische Gestaltung: Chor – Edling:<br />

10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier<br />

Pfarrei St. Michael - Attel<br />

19.06. - 04.07.2010<br />

> S<strong>am</strong>stag, 19.06., 18.30 Vorabendgottesdienst im P. Rupert<br />

Mayer-Haus<br />

> Sonntag, 20.06. - 12. Sonntag im Jahreskreis, <strong>09</strong>.00 hl. M. f. +<br />

Eltern L<strong>am</strong>bert u. Maria Wagner, hl M. f. Adi Kurzmeier (Martina<br />

u. Barbara Roßrucker, Sagerer), Jahr<strong>am</strong>t f. + Eltern Therese u.<br />

Englbert Zollner (Dichtl), 10.30 Pfarrgottesdienst in der<br />

Pfarrkirche, 11.45 Taufe Alina Spiel, Roßhart<br />

> Dienstag, 22.06., 19.30 hl. M. f. + Eltern Josef u. Therese<br />

Maierbacher m.E. der + Verwandtschaft<br />

> Donnerstag, 24.06., 19.15 Kapiteljahrtag in Schnaitsee<br />

> S<strong>am</strong>stag, 26.06., 18.30 Vorabendgottesdienst im P. Rupert<br />

Mayer-Haus<br />

> Sonntag, 27.06. - 13. Sonntag im Jahreskreis, 10.00 Firmung<br />

durch H.H. Prälat Domkapitular Msgr. Lorenz Kastenhofer, 10.30<br />

Wortgottesdienst in der Hauskapelle<br />

> Dienstag, 29.06. - hl. Petrus u. hl. Paulus, Apostel, 19.30 Jahr<strong>am</strong>t<br />

f. + Ehemann u. Vater Peter Schwab<br />

> Donnerstag, 01.07., 19.00 Rosenkranzgebet, 19.30 hl. M. f. Max<br />

Bernhard (Walter Weese)<br />

> S<strong>am</strong>stag, 03.07., 18.30 Vorabendgottesdienst im P. Rupert<br />

Mayer-Haus, hl. M. f. + Angehörige der F<strong>am</strong>. Berger<br />

> Sonntag, 04.07. - 14. Sonntag im Jahreskreis, Kollekte für den<br />

Heiligen Vater (Peterspfennig), <strong>09</strong>.00 gestiftetes Jahr<strong>am</strong>t f. Johann<br />

u. Walburga Süßmaier, Jahr<strong>am</strong>t f. + Bruder Bernhard Schwarz, hl.<br />

M. f. Maria Schreier (Albert Scheiel, München), 10.30 Pfarrgottesdienst<br />

in der Pfarrkirche, 11.45 Taufe Leonie Heinze, Sendling<br />

Evangelische Kirchengemeinde <strong>Wasserburg</strong><br />

Surauerstr. 1, 83512 <strong>Wasserburg</strong>, Tel.: 08071-8690<br />

> So., 20.06., Christuskirche 10:00 Uhr, Pfarrer Reisberg<br />

> Gabersee, 19:00 Uhr Pfarrer Möller<br />

> So., 27.06., Christuskirche 10:00 Uhr, Pfarrer Reisberg<br />

Baptisten<br />

Koinonia – Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde <strong>Wasserburg</strong>,<br />

Gemeindezentrum: Kaspar-Aiblinger-Platz 7 (ehemals Arbeits<strong>am</strong>t)<br />

Gottesdienste<br />

> Sonntag, 20. Juni, 10 Uhr, Predigt: Georg Weitzbauer<br />

> Sonntag, 27. Juni, 10 Uhr, Predigt: Reinhard Radtke<br />

Zur gleichen Zeit Betreuung für Kinder im Alter von null bis acht.<br />

Im Anschluss gemeins<strong>am</strong>es Kaffeetrinken. Kontakt: Pastor Reinhard<br />

Schmittlein, Telefon: 08071-94658, koinonia@t-online.de.<br />

Adventgemeinde<br />

Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten lädt ein:<br />

in die Gemeinde Am Burgtall 9 zum<br />

> Gottesdienst <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 19. Juni, um 9.30 Uhr<br />

> Gottesdienst <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 26. Juni, um 9.30 Uhr<br />

Jeweils mit Bibelgespräch und Predigtteil; gleichzeitig Kindergottesdienst.<br />

Jehovas Zeugen<br />

Königreichssaal <strong>Wasserburg</strong>, Schopperstattweg 4, Tel. 08071-94512<br />

> Sonntag, 20.06., 9.30 - 11.15 Uhr<br />

Biblischer Vortrag: Eine gottgefällige Ansicht über Sexualität<br />

und Ehe Anschließend Wachtturm-Studium<br />

> Sonntag, 27.06. 9.30 - 11.15 Uhr<br />

Biblischer Vortrag: Die wahre Religion stillt die Bedürfnisse der<br />

menschlichen Gesellschaft Anschließend Wachtturm-Studium<br />

> Freitag, 19 Uhr<br />

Vers<strong>am</strong>mlungsbibelstudium, Theokratische<br />

Predigtdienstschule und Dienstzus<strong>am</strong>menkunft<br />

Alle Zus<strong>am</strong>menkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind<br />

jederzeit willkommen.


12/2010 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 31<br />

Dein Reich komme<br />

Unzählige Christen beten regelmäßig diese Worte im sogenannten<br />

Vaterunser. Jesus gab seinen Nachfolgern das Gebet als<br />

Muster. Aber was bedeuten die Worte? Wann wird dieses Reich da<br />

sein? Was hat das Reich Gottes bis heute getan? Wie ist uns das<br />

Reich Gottes bzw. diese Herrschaftsform heute schon eine Hilfe?<br />

Die Fragen beantwortet Ingo Thorein, der erneut als reisender<br />

abfallwirtschaft<br />

Prediger die Gemeinde von Jehovas Zeugen in <strong>Wasserburg</strong> besucht.<br />

Am Sonntag, den 4. Juli um 9.30 Uhr, wird er im Königreichssaal<br />

der Zeugen Jehovas in <strong>Wasserburg</strong> zu dem Thema „Was<br />

das Reich Gottes schon heute für uns tut“ Stellung nehmen.<br />

Lernen Sie das Reich Gottes anhand Ihrer Bibel besser kennen<br />

und besuchen Sie den angekündigten Vortrag. Sie sind herzlich<br />

willkommen. Der Eintritt ist frei, es findet keine Kollekte statt.<br />

Bekanntgabe der Restmüllgewichte für die Teilnehmer <strong>am</strong> Bekanntgabeverfahren – Mai<br />

1) finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid 2) letzte 4 Stellen der Deckelnummer<br />

Kundennr. Leerungs- Gewicht/ Deckel- Kundennr. Leerungs- Gewicht/ Deckel- Kundennr. Leerungs- Gewich Deckel- Kundennr. Leerungs- GewichtDeckel-<br />

1) datum kg Nr. 2)<br />

1) datum kg Nr. 2)<br />

1) datum /kg Nr. 2)<br />

1) datum /kg Nr. 2)<br />

00010280001 10.05.2010 12,00 0824 00015350001 17.05.2010 14,00 0421 00022800001 17.05.2010 25,00 0690 00030330002 05.05.2010 24,00 1686<br />

00010280001 25.05.2010 5,00 0824 00015390001 25.05.2010 16,00 0675 00023450001 17.05.2010 16,00 0404 00030330002 19.05.2010 14,00 1686<br />

00010770001 11.05.2010 14,00 0287 00015410001 26.05.2010 21,00 0526 00023970001 27.05.2010 7,00 0249 00030350001 03.05.2010 19,00 0140<br />

00010770001 26.05.2010 10,00 0287 00015710001 03.05.2010 10,00 <strong>09</strong>92 00023970001 12.05.2010 15,00 0414 00030350001 17.05.2010 18,00 0140<br />

00010830001 03.05.2010 17,00 1326 00015710001 17.05.2010 12,00 <strong>09</strong>92 00023970001 27.05.2010 9,00 0414 00030690001 03.05.2010 8,00 0441<br />

00010840001 17.05.2010 39,00 0179 00015910001 11.05.2010 10,00 0720 00023970001 27.05.2010 11,00 0426 00030800001 04.05.2010 2,00 0416<br />

00010880007 04.05.2010 39,00 0537 00015910001 26.05.2010 8,00 0720 00023970001 27.05.2010 64,00 0545 00030800001 18.05.2010 6,00 0416<br />

00010880007 18.05.2010 39,00 0537 00016310001 11.05.2010 6,00 0495 00025050001 03.05.2010 11,00 0286 0003<strong>09</strong>30001 04.05.2010 17,00 0224<br />

0001<strong>09</strong>80001 10.05.2010 45,00 0252 00016740001 26.05.2010 17,00 0492 00025050001 17.05.2010 6,00 0286 0003<strong>09</strong>30001 18.05.2010 23,00 0224<br />

0001<strong>09</strong>80001 25.05.2010 32,00 0252 00016830001 04.05.2010 33,00 0042 00025190001 04.05.2010 21,00 0238 00031170001 05.05.2010 13,00 0058<br />

0001<strong>09</strong>80001 10.05.2010 21,00 0526 00016830001 18.05.2010 12,00 0042 00025690001 11.05.2010 11,00 0716 00031220001 04.05.2010 3,00 1141<br />

0001<strong>09</strong>80001 25.05.2010 29,00 0526 00016900001 04.05.2010 9,00 0723 00026230001 04.05.2010 19,00 1260 00031220001 18.05.2010 6,00 1141<br />

00012440001 03.05.2010 34,00 0125 00016980001 10.05.2010 21,00 0800 00026680001 04.05.2010 10,00 0656 00031220001 04.05.2010 34,00 1213<br />

00012440001 17.05.2010 36,00 0125 00016980001 25.05.2010 20,00 0800 00026680001 18.05.2010 18,00 0656 00031220001 18.05.2010 33,00 1213<br />

00012440001 03.05.2010 12,00 1074 00016990001 12.05.2010 43,00 0404 00026680001 18.05.2010 36,00 0661 00031220001 04.05.2010 15,00 1214<br />

00012440001 17.05.2010 5,00 1074 00016990001 27.05.2010 52,00 0404 00027170007 10.05.2010 21,00 0530 00032370001 05.05.2010 17,00 0437<br />

00012540001 03.05.2010 21,00 0290 00016990001 12.05.2010 3,00 0697 00027170007 10.05.2010 11,00 1045 00032370001 19.05.2010 27,00 0437<br />

00012540001 17.05.2010 16,00 0290 00016990001 27.05.2010 2,00 0697 00027400002 12.05.2010 115,00 0015 00033670001 19.05.2010 13,00 0472<br />

00012560001 03.05.2010 10,00 0103 00017370001 10.05.2010 16,00 0164 00027400002 27.05.2010 130,00 0015 00034700001 04.05.2010 26,00 0078<br />

00012560001 17.05.2010 13,00 0103 00017730001 11.05.2010 28,00 0313 00027400002 12.05.2010 130,00 0059 00034700001 18.05.2010 16,00 0078<br />

00012760001 25.05.2010 14,00 0542 00018<strong>09</strong>0001 18.05.2010 16,00 0033 00027400002 27.05.2010 130,00 0100 00036100001 11.05.2010 22,00 0002<br />

00013020001 17.05.2010 2,00 0172 00018480001 12.05.2010 9,00 0047 00027400002 12.05.2010 95,00 0125 00036100001 26.05.2010 0,00 0002<br />

00013300001 25.05.2010 11,00 0816 00019010001 04.05.2010 16,00 0236 00027400002 12.05.2010 115,00 0186 00037270001 11.05.2010 9,00 0455<br />

00013690001 11.05.2010 12,00 1191 00019010001 18.05.2010 19,00 0236 00027610001 05.05.2010 17,00 0646 00037270001 26.05.2010 36,00 0455<br />

00013690001 26.05.2010 7,00 1191 00019420001 10.05.2010 20,00 0608 00027610001 19.05.2010 8,00 0646 00037380001 11.05.2010 12,00 0783<br />

00013890001 17.05.2010 10,00 0064 00019420001 25.05.2010 23,00 0608 00028170003 12.05.2010 16,00 0217 00037380001 26.05.2010 6,00 0783<br />

00014320001 12.05.2010 8,00 0390 00019450001 18.05.2010 30,00 0579 00028170003 27.05.2010 15,00 0217 00048730003 12.05.2010 9,00 1701<br />

00014320001 27.05.2010 6,00 0390 00019900005 19.05.2010 20,00 0620 00028600012 04.05.2010 42,00 0269 00057200004 18.05.2010 20,00 0201<br />

00014750001 03.05.2010 14,00 0721 00019900007 19.05.2010 12,00 0371 00028600012 18.05.2010 50,00 0269 00057200004 18.05.2010 90,00 0215<br />

00014890001 10.05.2010 10,00 0747 00020740001 04.05.2010 28,00 0030 00028600012 18.05.2010 44,00 0295 00083020001 11.05.2010 38,00 0577<br />

00014890001 25.05.2010 16,00 0747 00020740001 18.05.2010 18,00 0030 00028690001 03.05.2010 24,00 0705 00083020001 26.05.2010 38,00 0577<br />

00014960001 17.05.2010 19,00 0471 00020830001 05.05.2010 8,00 0621 00028690001 17.05.2010 15,00 0705 00083020001 11.05.2010 36,00 0579<br />

00014990001 11.05.2010 34,00 1517 00021220001 11.05.2010 12,00 0192 00029220001 04.05.2010 19,00 0503 00083020001 26.05.2010 48,00 0579<br />

00014990001 11.05.2010 15,00 1542 00022490001 25.05.2010 8,00 0383 00029220001 18.05.2010 20,00 0503 00083310001 05.05.2010 26,00 0787<br />

00015150002 12.05.2010 13,00 0082 00022550001 12.05.2010 22,00 0383 00030000001 04.05.2010 9,00 0735 00119970001 25.05.2010 16,00 0587<br />

00015150002 27.05.2010 21,00 0082 00022550001 27.05.2010 24,00 0383 00030100001 11.05.2010 9,00 1453 00125070002 04.05.2010 14,00 1903<br />

00015210001 12.05.2010 6,00 0395 00022550001 12.05.2010 24,00 0450 00030100001 26.05.2010 9,00 1453 00125070002 18.05.2010 7,00 1903<br />

00015210001 12.05.2010 6,00 0451 00022550001 27.05.2010 35,00 0450 00030150001 04.05.2010 19,00 2018 00148950001 05.05.2010 15,00 1040<br />

00015210001 27.05.2010 11,00 0451 00022590002 18.05.2010 7,00 <strong>09</strong>42 00030150001 18.05.2010 18,00 2018 00148950001 19.05.2010 14,00 1040<br />

00015340001 03.05.2010 17,00 0407 00022610001 18.05.2010 12,00 0582 00030240001 03.05.2010 2,00 0499 00152690001 27.05.2010 23,00 0426<br />

00015340001 17.05.2010 17,00 0407 00022610001 04.05.2010 30,00 0751 00030240001 17.05.2010 4,00 0499 00159710001 18.05.2010 13,00 0566<br />

00015350001 03.05.2010 8,00 0421 00022800001 03.05.2010 19,00 0690 00030330002 19.05.2010 50,00 0411 00160380001 17.05.2010 18,00 0312

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