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MERKBLATT ZUR COLLOQUIUMSPRÜFUNG

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<strong>MERKBLATT</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>COLLOQUIUMSPRÜFUNG</strong><br />

Die Teilnahme an der Colloquiumsprüfung (4. Abiturprüfungsfach) ist verpflichtend.<br />

1. Ziele der Colloquiumsprüfung<br />

Im Colloquium soll der Schüler seine allgemeine und fachspezifische Studierfähigkeit<br />

nachweisen.<br />

Die allgemeine Komponente der Studierfähigkeit soll der Schüler dadurch zeigen, dass<br />

* er die im Rahmen des Kurzreferats gestellte Aufgabe in der vorgegebenen Zeit selbständig<br />

lösen kann,<br />

* er sich zu einem Fachthema zusammenhängend äußern kann,<br />

* er sich auf einen Gesprächspartner einstellen kann und dabei geistige Beweglichkeit beweist,<br />

* er seine Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung von Primär- bzw. Sekundärliteratur<br />

zeigt.<br />

Die fachspezifische Komponente der Studierfähigkeit soll der Schüler dadurch zeigen, dass<br />

* er in einem Themenbereich, mit dem er sich längere Zeit vertraut gemacht hat,<br />

über vertiefte fachliche Kenntnisse verfügt,<br />

* er aufgrund seiner Vorbereitungen Arbeitstechniken des Prüfungsfaches anwenden kann,<br />

* er vor allem im Prüfungsgespräch größere fachliche und ggf. fächerübergreifende Zusammen-<br />

hänge zu verdeutlichen vermag.<br />

2. Information der Schüler<br />

Für jeden Ausbildungsabschnitt benennen die Kursleiter<br />

* mehr als zwei für das Colloquium in Betracht kommende Themenbereiche,<br />

* sowie geeignete Texte von angemessenem Umfang, die den Unterricht ergänzen, als<br />

Begleitlektüre.<br />

Die maximale Seitenzahl der Begleitlektüre pro Ausbildungsabschnitt beträgt 30, in Mathematik<br />

und Physik 20 Seiten. Der Umfang der Begleitlektüre hängt vom Druckformat sowie vom<br />

Schwierigkeitsgrad ab. Als Begleitlektüre werden Aufsätze oder Buchabschnitte angegeben. Nicht<br />

gemeint sind hier Abschnitte aus den im Unterricht verwendeten Lehrbüchern. Ein Text pro<br />

Ausbildungsabschnitt genügt.<br />

Die Begleitlektüren werden nicht im Unterricht behandelt; sie dienen dazu, dem Schüler im<br />

Colloquium die Möglichkeit zu geben, seine Vertrautheit mit Hauptproblemen der einzelnen<br />

Ausbildungsabschnitte zu zeigen.


3. Prüfungsstoff<br />

Der Prüfungsstoff wird auf die Inhalte von drei Ausbildungsabschnitten in der Weise beschränkt,<br />

dass der Schüler<br />

die Lerninhalte des Ausbildungsabschnitts 12/1 oder 12/2 ausschließen und die Lerninhalte eines<br />

der verbleibenden drei Ausbildungsabschnitte zu seinem Prüfungsschwerpunkt erklären kann.<br />

Sonderregelungen gibt es in folgenden Grundkursfächern:<br />

In Mathematik darf der Schüler eines der drei Gebiete Infinitesimalrechnung, Analytische<br />

Geometrie, Wahrscheinlichkeitsrechnung/Statistik als Stoff der mündlichen Prüfung ausschließen.<br />

Eine weitere Schwerpunktbildung findet nicht statt.<br />

In den modernen Fremdsprachen und in den spätbeginnenden Fremdsprachen ist der<br />

Prüfungsschwerpunkt ein Spezialgebiet, das Themen der Literatur oder Landeskunde oder<br />

Sprachbetrachtung eines der verbleibenden drei Ausbildungsabschnitte entnommen ist. Es wird<br />

vom Schüler rechtzeitig aus dem Angebot des Kursleiters ausgewählt. Die allgemeinen<br />

sprachlichen Anforderungen bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

Eine besondere Vorbereitung auf die Colloquiumsprüfung durch den Kursleiter erfolgt nicht.<br />

Insbesondere sind über die allgemeinen Regelungen hinaus individuelle Absprachen über den.<br />

Prüfungsstoff unzulässig.<br />

Grundkenntnisse werden unabhängig von den gemachten Einschränkungen vorausgesetzt.<br />

4. Ablauf der Colloquiumsprüfung<br />

Der Zeitplan für die Colloquiumsprüfung wird vom Prüfungsausschuss erstellt und rechtzeitig<br />

bekanntgegeben.<br />

Die wählbaren Themenbereiche werden drei Wochen vor dem Colloquium bekanntgegeben.<br />

Die Colloquiumsprüfung ist eine Einzelprüfung. Sie dauert 30 Minuten und gliedert sich in zwei<br />

Prüfungsteile:<br />

* in einen zusammenhängenden Vortrag aus dem Schwerpunktbereich (Kurzreferat) mit<br />

einem anschließenden Gespräch darüber, bei dem Inhalte aus dem gesamten Themenbereich<br />

einbezogen werden (Prüfungsteil 1),<br />

* In ein Prüfungsgespräch zu Lerninhalten aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten, das<br />

auch Fragestellungen aus der Begleitlektüre enthält (Prüfungsteil 2).<br />

Das Thema des Kurzreferats wird vom Fachausschuss schriftlich vorgelegt. Die<br />

Aufgaben/Fragen<br />

für den weiteren Prüfungsverlauf werden dem Prüfling vorher nicht mitgeteilt


Der Schüler erhält eine Vorbereitungszeit von etwa 30 Minuten (unter Aufsicht), in der er sich<br />

stichwortartige Notizen (z.B. eine Gliederung) machen darf. Für Themen, die die Durchführung<br />

eines Experiments voraussetzen, wird die Vorbereitungszeit auf maximal 120 Minuten ausgedehnt.<br />

Die für die Durchführung erforderlichen Geräte und Materialien werden von der Schule zur<br />

Verfügung gestellt. Das Colloquium beginnt in der Regel erst nach Abschluss des Experiments.<br />

Hilfsmittel sind nur dann erlaubt, wenn das Thema diese erfordert (z.B. Gesetzestext, Wörterbuch,<br />

Atlas, Bibel). Sie dürfen keine Eintragungen enthalten. Die Benutzung von Lehrbüchern, Skripten<br />

und Nachschlagwerken ist nicht erlaubt. Die benutzten Hilfsmittel werden in der Niederschrift<br />

aufgeführt.<br />

5. Bewertung<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung ergibt sich aus den Beobachtungen, die der Fachausschuss<br />

bzw. Unterausschuss im Laufe der Colloquiumsprüfung anstellt. Die Beobachtungen konzentrieren<br />

sich auf die im folgenden Schema angegebenen Beurteilungsbereiche:<br />

Beurteilungsbereiche 1 2<br />

Gesprächsfähigkeit fachliche Kenntnisse<br />

Prüfungsteile und Fähigkeiten<br />

_____________________________________________________________________<br />

1 Kurzreferat (ca. 10 min.)<br />

und Gespräch über das maximal 15 Punkte maximal 15 Punkte<br />

Kurzreferat (ca. 5 min.)<br />

_____________________________________________________________________<br />

2 Gespräch über Problem-<br />

stellungen aus zwei wei-<br />

teren Ausbildungsab-<br />

schnitten bzw. Fachgebie- maximal 15 Punkte maximal 15 Punkte<br />

ten unter Einbeziehung<br />

der Begleitlektüre<br />

(ca. 15 min.)<br />

_____________________________________________________________________<br />

Hinsichtlich der Gesprächsfähigkeit (Fähigkeit zum themengebundenen und partnerbezogenen<br />

Gespräch) wird beurteilt, inwieweit der Schüler die Fähigkeit gezeigt hat, sich von seinen in der<br />

Vorbereitungszeit gefertigten Notizen zu lösen und das Ergebnis seiner Überlegungen in freier<br />

Rede zusammenhängend vorzutragen,

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