MERKBLATT ZUR COLLOQUIUMSPRÜFUNG
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<strong>MERKBLATT</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>COLLOQUIUMSPRÜFUNG</strong><br />
Die Teilnahme an der Colloquiumsprüfung (4. Abiturprüfungsfach) ist verpflichtend.<br />
1. Ziele der Colloquiumsprüfung<br />
Im Colloquium soll der Schüler seine allgemeine und fachspezifische Studierfähigkeit<br />
nachweisen.<br />
Die allgemeine Komponente der Studierfähigkeit soll der Schüler dadurch zeigen, dass<br />
* er die im Rahmen des Kurzreferats gestellte Aufgabe in der vorgegebenen Zeit selbständig<br />
lösen kann,<br />
* er sich zu einem Fachthema zusammenhängend äußern kann,<br />
* er sich auf einen Gesprächspartner einstellen kann und dabei geistige Beweglichkeit beweist,<br />
* er seine Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung von Primär- bzw. Sekundärliteratur<br />
zeigt.<br />
Die fachspezifische Komponente der Studierfähigkeit soll der Schüler dadurch zeigen, dass<br />
* er in einem Themenbereich, mit dem er sich längere Zeit vertraut gemacht hat,<br />
über vertiefte fachliche Kenntnisse verfügt,<br />
* er aufgrund seiner Vorbereitungen Arbeitstechniken des Prüfungsfaches anwenden kann,<br />
* er vor allem im Prüfungsgespräch größere fachliche und ggf. fächerübergreifende Zusammen-<br />
hänge zu verdeutlichen vermag.<br />
2. Information der Schüler<br />
Für jeden Ausbildungsabschnitt benennen die Kursleiter<br />
* mehr als zwei für das Colloquium in Betracht kommende Themenbereiche,<br />
* sowie geeignete Texte von angemessenem Umfang, die den Unterricht ergänzen, als<br />
Begleitlektüre.<br />
Die maximale Seitenzahl der Begleitlektüre pro Ausbildungsabschnitt beträgt 30, in Mathematik<br />
und Physik 20 Seiten. Der Umfang der Begleitlektüre hängt vom Druckformat sowie vom<br />
Schwierigkeitsgrad ab. Als Begleitlektüre werden Aufsätze oder Buchabschnitte angegeben. Nicht<br />
gemeint sind hier Abschnitte aus den im Unterricht verwendeten Lehrbüchern. Ein Text pro<br />
Ausbildungsabschnitt genügt.<br />
Die Begleitlektüren werden nicht im Unterricht behandelt; sie dienen dazu, dem Schüler im<br />
Colloquium die Möglichkeit zu geben, seine Vertrautheit mit Hauptproblemen der einzelnen<br />
Ausbildungsabschnitte zu zeigen.
3. Prüfungsstoff<br />
Der Prüfungsstoff wird auf die Inhalte von drei Ausbildungsabschnitten in der Weise beschränkt,<br />
dass der Schüler<br />
die Lerninhalte des Ausbildungsabschnitts 12/1 oder 12/2 ausschließen und die Lerninhalte eines<br />
der verbleibenden drei Ausbildungsabschnitte zu seinem Prüfungsschwerpunkt erklären kann.<br />
Sonderregelungen gibt es in folgenden Grundkursfächern:<br />
In Mathematik darf der Schüler eines der drei Gebiete Infinitesimalrechnung, Analytische<br />
Geometrie, Wahrscheinlichkeitsrechnung/Statistik als Stoff der mündlichen Prüfung ausschließen.<br />
Eine weitere Schwerpunktbildung findet nicht statt.<br />
In den modernen Fremdsprachen und in den spätbeginnenden Fremdsprachen ist der<br />
Prüfungsschwerpunkt ein Spezialgebiet, das Themen der Literatur oder Landeskunde oder<br />
Sprachbetrachtung eines der verbleibenden drei Ausbildungsabschnitte entnommen ist. Es wird<br />
vom Schüler rechtzeitig aus dem Angebot des Kursleiters ausgewählt. Die allgemeinen<br />
sprachlichen Anforderungen bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
Eine besondere Vorbereitung auf die Colloquiumsprüfung durch den Kursleiter erfolgt nicht.<br />
Insbesondere sind über die allgemeinen Regelungen hinaus individuelle Absprachen über den.<br />
Prüfungsstoff unzulässig.<br />
Grundkenntnisse werden unabhängig von den gemachten Einschränkungen vorausgesetzt.<br />
4. Ablauf der Colloquiumsprüfung<br />
Der Zeitplan für die Colloquiumsprüfung wird vom Prüfungsausschuss erstellt und rechtzeitig<br />
bekanntgegeben.<br />
Die wählbaren Themenbereiche werden drei Wochen vor dem Colloquium bekanntgegeben.<br />
Die Colloquiumsprüfung ist eine Einzelprüfung. Sie dauert 30 Minuten und gliedert sich in zwei<br />
Prüfungsteile:<br />
* in einen zusammenhängenden Vortrag aus dem Schwerpunktbereich (Kurzreferat) mit<br />
einem anschließenden Gespräch darüber, bei dem Inhalte aus dem gesamten Themenbereich<br />
einbezogen werden (Prüfungsteil 1),<br />
* In ein Prüfungsgespräch zu Lerninhalten aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten, das<br />
auch Fragestellungen aus der Begleitlektüre enthält (Prüfungsteil 2).<br />
Das Thema des Kurzreferats wird vom Fachausschuss schriftlich vorgelegt. Die<br />
Aufgaben/Fragen<br />
für den weiteren Prüfungsverlauf werden dem Prüfling vorher nicht mitgeteilt
Der Schüler erhält eine Vorbereitungszeit von etwa 30 Minuten (unter Aufsicht), in der er sich<br />
stichwortartige Notizen (z.B. eine Gliederung) machen darf. Für Themen, die die Durchführung<br />
eines Experiments voraussetzen, wird die Vorbereitungszeit auf maximal 120 Minuten ausgedehnt.<br />
Die für die Durchführung erforderlichen Geräte und Materialien werden von der Schule zur<br />
Verfügung gestellt. Das Colloquium beginnt in der Regel erst nach Abschluss des Experiments.<br />
Hilfsmittel sind nur dann erlaubt, wenn das Thema diese erfordert (z.B. Gesetzestext, Wörterbuch,<br />
Atlas, Bibel). Sie dürfen keine Eintragungen enthalten. Die Benutzung von Lehrbüchern, Skripten<br />
und Nachschlagwerken ist nicht erlaubt. Die benutzten Hilfsmittel werden in der Niederschrift<br />
aufgeführt.<br />
5. Bewertung<br />
Die Bewertung der Prüfungsleistung ergibt sich aus den Beobachtungen, die der Fachausschuss<br />
bzw. Unterausschuss im Laufe der Colloquiumsprüfung anstellt. Die Beobachtungen konzentrieren<br />
sich auf die im folgenden Schema angegebenen Beurteilungsbereiche:<br />
Beurteilungsbereiche 1 2<br />
Gesprächsfähigkeit fachliche Kenntnisse<br />
Prüfungsteile und Fähigkeiten<br />
_____________________________________________________________________<br />
1 Kurzreferat (ca. 10 min.)<br />
und Gespräch über das maximal 15 Punkte maximal 15 Punkte<br />
Kurzreferat (ca. 5 min.)<br />
_____________________________________________________________________<br />
2 Gespräch über Problem-<br />
stellungen aus zwei wei-<br />
teren Ausbildungsab-<br />
schnitten bzw. Fachgebie- maximal 15 Punkte maximal 15 Punkte<br />
ten unter Einbeziehung<br />
der Begleitlektüre<br />
(ca. 15 min.)<br />
_____________________________________________________________________<br />
Hinsichtlich der Gesprächsfähigkeit (Fähigkeit zum themengebundenen und partnerbezogenen<br />
Gespräch) wird beurteilt, inwieweit der Schüler die Fähigkeit gezeigt hat, sich von seinen in der<br />
Vorbereitungszeit gefertigten Notizen zu lösen und das Ergebnis seiner Überlegungen in freier<br />
Rede zusammenhängend vorzutragen,