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welche pflichten<br />

haBe ich als mieter?<br />

die obhutSpfLicht<br />

» bei Sturm und Regen alle Fenster in der Wohnung, auf dem Boden, im<br />

Treppenhaus und im Keller schließen (Dachausstieg nicht vergessen)<br />

» der Umwelt zuliebe den Müll trennen<br />

» bitte werfen Sie keinen Müll in die Toilette (Verstopfungen)<br />

» Sperrmüll bitte ordnungsgemäß abholen lassen (Sperrmüllkarten erhalten<br />

Sie bei uns)<br />

» sind Sie für längere Zeit abwesend, kümmern Sie sich bitte um eine<br />

Aufsichtsperson für Ihre Wohnung, die z. B. den Briefkasten leert<br />

» im Winter ist besonders darauf zu achten, dass die Kellerfenster<br />

geschlossen sind<br />

WaS iSt eigentLich die anzeigepfLicht?<br />

Bitte melden Sie uns umgehend kleinere Mängel in oder außerhalb Ihrer<br />

Wohnung (z. B. Mängel im Eingangsbereich des Hauses oder an der<br />

Fassade). In dringenden Fällen benachrichtigen Sie außerhalb unserer<br />

Geschäftszeiten bitte umgehend die zuständigen Havariedienste!<br />

WaS giLt für beSuch?<br />

Natürlich wollen wir nicht wissen, wer und wann sie jeden Tag besucht,<br />

doch teilen Sie uns bitte mit, wenn Verwandte und Bekannte über einen<br />

längeren Zeitraum ab 6 Wochen bei Ihnen übernachten wollen.<br />

künDigungen<br />

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, welche für den Mieter und<br />

den Vermieter in bestimmten Situationen anwendbar sind. Für alle gilt,<br />

dass sie schriftlich und von allen Vertragsparteien an alle Vertragsparteien<br />

gerichtet sein müssen.<br />

Die wesentlichste Art zu kündigen ist die ordentliche Kündigung, in § 568<br />

BGB geregelt. Hier kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften beenden, falls nichts anderes im Mietvertrag<br />

vereinbart wurde. Sie muss bis zum dritten Werktag des Monats beim<br />

Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam<br />

wird (3 Monatsfrist).<br />

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