Download (ca. 765 kByte) - Wohnbaugesellschaft Zittau mbH
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welche pflichten<br />
haBe ich als mieter?<br />
die obhutSpfLicht<br />
» bei Sturm und Regen alle Fenster in der Wohnung, auf dem Boden, im<br />
Treppenhaus und im Keller schließen (Dachausstieg nicht vergessen)<br />
» der Umwelt zuliebe den Müll trennen<br />
» bitte werfen Sie keinen Müll in die Toilette (Verstopfungen)<br />
» Sperrmüll bitte ordnungsgemäß abholen lassen (Sperrmüllkarten erhalten<br />
Sie bei uns)<br />
» sind Sie für längere Zeit abwesend, kümmern Sie sich bitte um eine<br />
Aufsichtsperson für Ihre Wohnung, die z. B. den Briefkasten leert<br />
» im Winter ist besonders darauf zu achten, dass die Kellerfenster<br />
geschlossen sind<br />
WaS iSt eigentLich die anzeigepfLicht?<br />
Bitte melden Sie uns umgehend kleinere Mängel in oder außerhalb Ihrer<br />
Wohnung (z. B. Mängel im Eingangsbereich des Hauses oder an der<br />
Fassade). In dringenden Fällen benachrichtigen Sie außerhalb unserer<br />
Geschäftszeiten bitte umgehend die zuständigen Havariedienste!<br />
WaS giLt für beSuch?<br />
Natürlich wollen wir nicht wissen, wer und wann sie jeden Tag besucht,<br />
doch teilen Sie uns bitte mit, wenn Verwandte und Bekannte über einen<br />
längeren Zeitraum ab 6 Wochen bei Ihnen übernachten wollen.<br />
künDigungen<br />
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, welche für den Mieter und<br />
den Vermieter in bestimmten Situationen anwendbar sind. Für alle gilt,<br />
dass sie schriftlich und von allen Vertragsparteien an alle Vertragsparteien<br />
gerichtet sein müssen.<br />
Die wesentlichste Art zu kündigen ist die ordentliche Kündigung, in § 568<br />
BGB geregelt. Hier kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften beenden, falls nichts anderes im Mietvertrag<br />
vereinbart wurde. Sie muss bis zum dritten Werktag des Monats beim<br />
Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam<br />
wird (3 Monatsfrist).<br />
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