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welche kosten<br />

fallen an?<br />

Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Kosten Ihrer Wohnung.<br />

die Miete und ihre beStandteiLe<br />

» Nettokaltmiete<br />

» Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten<br />

(z. B. Außenanlagenpflege, Schornsteinreinigung, etc.)<br />

» Vorauszahlungen für warme Betriebskosten<br />

(Heizung und Warmwasser)<br />

als richtwert gilt: die Miete sollte ein Drittel Ihrer monatlichen Einkünfte<br />

nicht übersteigen.<br />

WaS MuSS ich tun, Wenn ich Meine Miete MaL nicht<br />

zahLen Kann?<br />

In so einem Fall informieren Sie uns bitte umgehend, es gibt auch hierfür<br />

eine Lösung. Eine Ratenzahlung kann meist schon Abhilfe schaffen.<br />

Bitte bedenken Sie, dass eine Rückbuchung Ihrer Miete (bei Einzugsermächtigung)<br />

auch immer mit Gebühren verbunden ist, die zu Ihren<br />

Lasten gehen.<br />

welche kosten<br />

fallen an?<br />

Mieterhöhung<br />

Es gibt verschiedene Arten von Mieterhöhungen, mit denen Sie im Laufe<br />

der Mietzeit konfrontiert werden können.<br />

Erhöhung nach § 558 BgB – Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete:<br />

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus üblichen Mieten, die<br />

in der Gemeinde verlangt werden. Kriterien sind für diese Art: Größe,<br />

Ausstattung, Art, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Als Beilage<br />

oder Begründung dieser Erhöhungsmaßnahme wird beispielsweise ein<br />

Mietspiegel hinzugefügt, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder<br />

entsprechende Entgelte von Vergleichswohnungen.<br />

Stimmt der Mieter dem Erhöhungsverlangen des Vermieters zu, so tritt<br />

die Erhöhung mit Beginn des 3. Kalendermonates nach Zugang des Erhöhungsverlangens<br />

in Kraft.<br />

Erhöhung nach § 559 BgB – Erhöhung bei Modernisierung:<br />

Hat Ihr Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert<br />

Ihrer Wohnung nachhaltig erhöhen (Maßnahmen zur Energieeinsparung,<br />

dauerhafte Verbesserung des Wohnkomforts), so kann er<br />

Ihre jährliche Miete um 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten<br />

erhöhen. Sind die Baumaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt<br />

worden, so sind die Kosten auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen.<br />

Die Erhöhung wird mit Beginn des dritten Kalendermonates nach<br />

Zugang der Modernisierungsankündigung fällig.<br />

Erhöhung/Minderung nach § 560 Abs.1 und 4 BgB - Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen:<br />

Jede Vertragspartei ist berechtigt, nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes<br />

durch Erklärung in Textform eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen<br />

auf eine angemessene Höhe vorzunehmen. Die Erhöhung<br />

oder Minderung wird mit der nächsten Monatsmiete fällig.<br />

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