Download (ca. 765 kByte) - Wohnbaugesellschaft Zittau mbH
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welche kosten<br />
fallen an?<br />
Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Kosten Ihrer Wohnung.<br />
die Miete und ihre beStandteiLe<br />
» Nettokaltmiete<br />
» Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten<br />
(z. B. Außenanlagenpflege, Schornsteinreinigung, etc.)<br />
» Vorauszahlungen für warme Betriebskosten<br />
(Heizung und Warmwasser)<br />
als richtwert gilt: die Miete sollte ein Drittel Ihrer monatlichen Einkünfte<br />
nicht übersteigen.<br />
WaS MuSS ich tun, Wenn ich Meine Miete MaL nicht<br />
zahLen Kann?<br />
In so einem Fall informieren Sie uns bitte umgehend, es gibt auch hierfür<br />
eine Lösung. Eine Ratenzahlung kann meist schon Abhilfe schaffen.<br />
Bitte bedenken Sie, dass eine Rückbuchung Ihrer Miete (bei Einzugsermächtigung)<br />
auch immer mit Gebühren verbunden ist, die zu Ihren<br />
Lasten gehen.<br />
welche kosten<br />
fallen an?<br />
Mieterhöhung<br />
Es gibt verschiedene Arten von Mieterhöhungen, mit denen Sie im Laufe<br />
der Mietzeit konfrontiert werden können.<br />
Erhöhung nach § 558 BgB – Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete:<br />
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus üblichen Mieten, die<br />
in der Gemeinde verlangt werden. Kriterien sind für diese Art: Größe,<br />
Ausstattung, Art, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Als Beilage<br />
oder Begründung dieser Erhöhungsmaßnahme wird beispielsweise ein<br />
Mietspiegel hinzugefügt, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder<br />
entsprechende Entgelte von Vergleichswohnungen.<br />
Stimmt der Mieter dem Erhöhungsverlangen des Vermieters zu, so tritt<br />
die Erhöhung mit Beginn des 3. Kalendermonates nach Zugang des Erhöhungsverlangens<br />
in Kraft.<br />
Erhöhung nach § 559 BgB – Erhöhung bei Modernisierung:<br />
Hat Ihr Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert<br />
Ihrer Wohnung nachhaltig erhöhen (Maßnahmen zur Energieeinsparung,<br />
dauerhafte Verbesserung des Wohnkomforts), so kann er<br />
Ihre jährliche Miete um 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten<br />
erhöhen. Sind die Baumaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt<br />
worden, so sind die Kosten auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen.<br />
Die Erhöhung wird mit Beginn des dritten Kalendermonates nach<br />
Zugang der Modernisierungsankündigung fällig.<br />
Erhöhung/Minderung nach § 560 Abs.1 und 4 BgB - Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen:<br />
Jede Vertragspartei ist berechtigt, nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes<br />
durch Erklärung in Textform eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen<br />
auf eine angemessene Höhe vorzunehmen. Die Erhöhung<br />
oder Minderung wird mit der nächsten Monatsmiete fällig.<br />
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