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Bürgerbrief 2002/04 (0 bytes) - Waltenhofen

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14 <strong>Bürgerbrief</strong> der Gemeinde <strong>Waltenhofen</strong> Nr. 4/15. 02. <strong>2002</strong><br />

Auch die „Perle“ braucht manchmal einen<br />

starken Partner<br />

München, im März <strong>2002</strong><br />

Haushaltshilfen bei der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

anmelden<br />

Viele wissen nicht, dass sie ihre Haushaltshilfen, Babysitter,<br />

Au-pair-Mädchen oder Gartenhelfer bei der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung anmelden müssen, selbst dann,<br />

wenn die Hilfe nur einmal pro Woche für einige Stunden<br />

ins Haus kommt. Nur so kann sich Dr. Hans-Christian Titze,<br />

Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes<br />

(GUVV), erklären, dass in Bayern<br />

zurzeit nur rund 29 000 Haushaltshilfen angemeldet sind,<br />

ein Bruchteil der tatsächlich Beschäftigten.<br />

Jeder Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Menschen,<br />

die er beschäftigt, nach einem Unfall gut versorgt<br />

werden. Wenn also beispielsweise die Zugehfrau beim<br />

Fensterputzen von der Leiter stürzt oder auf dem Weg zur<br />

Arbeit von einem Auto angefahren wird, tritt die gesetzliche<br />

Unfallversicherung ein. Sie trägt alle Kosten der medizinisch<br />

notwendigen Heilbehandlung bis hin zu einer<br />

Verletztenrente, die sich ander Schwere des Unfalls und<br />

an dem zuvor durch die Tätigkeit erzielten Einkommen<br />

bemisst. Hier zeigt sich die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung. Der GUVV sorgt dafür,<br />

dass selbst ein schwerer Unfall für die Haushaltshilfe<br />

nicht zum Existenzrisiko wird.<br />

Die Anmeldung lohnt sich auch für den Arbeitgeber. Für<br />

einen Jahresbeitrag von nur 86 Euro für Haushaltshilfen<br />

mit über 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche bzw. 43 Euro<br />

für Haushaltshilfen unter 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche<br />

erhält er die Gewissheit, dass seine Hilfe im Haushalt<br />

bei Arbeitsunfällen versichert ist. Eine sich aus einem solchen<br />

Unfall ergebende Haftung trifft ihn grundsätzlich<br />

nicht.<br />

Bei Anmeldung der Haushaltshilfe muss deren Name<br />

nicht angegeben werden; sie bleibt anonym. Genannt<br />

werden muss lediglich die Zahl der Beschäftigten sowie<br />

der zeitliche Umfang der Beschäftigung. Teuer wird es<br />

dann, wenn keine Anmeldung erfolgt und – etwa nach einem<br />

Arbeitsunfall – die Beschäftigung einer Haushaltshilfe<br />

bekannt wird. Es wird ein Bußgeld fällig und Beiträge<br />

müssen auch für die zurückliegende Zeit der Beschäftigung<br />

nachgezahlt werden.<br />

Interessierte erhalten kostenlos das Faltblatt „Gesetzlicher<br />

Unfallversicherungsschutz für Haushaltshilfen“ beim<br />

Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband, Ungererstraße<br />

71, 80805 München, Telefon 0 89/3 60 93-4 32, E-<br />

Mail: haushaltshilfen@bayerguvv.de<br />

Informationen erhalten Sie auch im Internet unter:<br />

www.bayerguvv.de<br />

Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation: Ulrike<br />

Renner-Helfmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon:<br />

0 89/3 60 93-1 19, Fax: 0 89/3 60 93-3 79.<br />

Mit dem Roten Kreuz ins Internet<br />

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Senioren, Hausfrauen, Menschen mit<br />

Behinderung u.a. förderungswürdige Gruppen<br />

Sie haben die Möglichkeit, mit fachkundiger<br />

Begleitung an einem Rechner Ihre ersten<br />

Schritte im Internet zu gehen.<br />

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!<br />

Termine jeweils<br />

Mo. und Di. 9–12 Uhr,<br />

Mi. 15–18 Uhr,<br />

Do. 17–20 Uhr<br />

Ort: Rot-Kreuz-Haus Kempten,<br />

Haubenschloßstraße 12<br />

Anmeldung bitte über unseren Info-Shop<br />

Tel. Nr. 0831/52292-0<br />

Rotes Kreuz Oberallgäu<br />

<strong>Bürgerbrief</strong> der Gemeinde<br />

<strong>Waltenhofen</strong><br />

erscheint14tägig.<br />

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