Bürgerbrief 2002/04 (0 bytes) - Waltenhofen
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14 <strong>Bürgerbrief</strong> der Gemeinde <strong>Waltenhofen</strong> Nr. 4/15. 02. <strong>2002</strong><br />
Auch die „Perle“ braucht manchmal einen<br />
starken Partner<br />
München, im März <strong>2002</strong><br />
Haushaltshilfen bei der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
anmelden<br />
Viele wissen nicht, dass sie ihre Haushaltshilfen, Babysitter,<br />
Au-pair-Mädchen oder Gartenhelfer bei der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung anmelden müssen, selbst dann,<br />
wenn die Hilfe nur einmal pro Woche für einige Stunden<br />
ins Haus kommt. Nur so kann sich Dr. Hans-Christian Titze,<br />
Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes<br />
(GUVV), erklären, dass in Bayern<br />
zurzeit nur rund 29 000 Haushaltshilfen angemeldet sind,<br />
ein Bruchteil der tatsächlich Beschäftigten.<br />
Jeder Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Menschen,<br />
die er beschäftigt, nach einem Unfall gut versorgt<br />
werden. Wenn also beispielsweise die Zugehfrau beim<br />
Fensterputzen von der Leiter stürzt oder auf dem Weg zur<br />
Arbeit von einem Auto angefahren wird, tritt die gesetzliche<br />
Unfallversicherung ein. Sie trägt alle Kosten der medizinisch<br />
notwendigen Heilbehandlung bis hin zu einer<br />
Verletztenrente, die sich ander Schwere des Unfalls und<br />
an dem zuvor durch die Tätigkeit erzielten Einkommen<br />
bemisst. Hier zeigt sich die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung. Der GUVV sorgt dafür,<br />
dass selbst ein schwerer Unfall für die Haushaltshilfe<br />
nicht zum Existenzrisiko wird.<br />
Die Anmeldung lohnt sich auch für den Arbeitgeber. Für<br />
einen Jahresbeitrag von nur 86 Euro für Haushaltshilfen<br />
mit über 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche bzw. 43 Euro<br />
für Haushaltshilfen unter 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche<br />
erhält er die Gewissheit, dass seine Hilfe im Haushalt<br />
bei Arbeitsunfällen versichert ist. Eine sich aus einem solchen<br />
Unfall ergebende Haftung trifft ihn grundsätzlich<br />
nicht.<br />
Bei Anmeldung der Haushaltshilfe muss deren Name<br />
nicht angegeben werden; sie bleibt anonym. Genannt<br />
werden muss lediglich die Zahl der Beschäftigten sowie<br />
der zeitliche Umfang der Beschäftigung. Teuer wird es<br />
dann, wenn keine Anmeldung erfolgt und – etwa nach einem<br />
Arbeitsunfall – die Beschäftigung einer Haushaltshilfe<br />
bekannt wird. Es wird ein Bußgeld fällig und Beiträge<br />
müssen auch für die zurückliegende Zeit der Beschäftigung<br />
nachgezahlt werden.<br />
Interessierte erhalten kostenlos das Faltblatt „Gesetzlicher<br />
Unfallversicherungsschutz für Haushaltshilfen“ beim<br />
Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband, Ungererstraße<br />
71, 80805 München, Telefon 0 89/3 60 93-4 32, E-<br />
Mail: haushaltshilfen@bayerguvv.de<br />
Informationen erhalten Sie auch im Internet unter:<br />
www.bayerguvv.de<br />
Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation: Ulrike<br />
Renner-Helfmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon:<br />
0 89/3 60 93-1 19, Fax: 0 89/3 60 93-3 79.<br />
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Senioren, Hausfrauen, Menschen mit<br />
Behinderung u.a. förderungswürdige Gruppen<br />
Sie haben die Möglichkeit, mit fachkundiger<br />
Begleitung an einem Rechner Ihre ersten<br />
Schritte im Internet zu gehen.<br />
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!<br />
Termine jeweils<br />
Mo. und Di. 9–12 Uhr,<br />
Mi. 15–18 Uhr,<br />
Do. 17–20 Uhr<br />
Ort: Rot-Kreuz-Haus Kempten,<br />
Haubenschloßstraße 12<br />
Anmeldung bitte über unseren Info-Shop<br />
Tel. Nr. 0831/52292-0<br />
Rotes Kreuz Oberallgäu<br />
<strong>Bürgerbrief</strong> der Gemeinde<br />
<strong>Waltenhofen</strong><br />
erscheint14tägig.<br />
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