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Amtliche Bekanntmachungen<br />

c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss<br />

des Wählerverzeichnisses erfahren hat.<br />

Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1. bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, mündlich,<br />

schriftlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden.<br />

6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,<br />

dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen<br />

Person bedienen.<br />

7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich<br />

- einen amtlichen Stimmzettel<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag<br />

- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung<br />

zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird<br />

und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor<br />

Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.<br />

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 26. September 2009), 12 Uhr, ein<br />

neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich<br />

von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

<strong>Waltenhofen</strong>; 21. 08. 2009<br />

Das Landratsamt Oberallgäu informiert:<br />

Mit Bus und Bahn zur Schule: Informationsblätter<br />

neu aufgelegt<br />

Für viele Schülerinnen und Schüler ist der 15. September<br />

nicht nur der erste Schultag nach den Sommerferien. Er<br />

bedeutet auch erstmals den Besuch einer weiterführenden<br />

Schule in Kempten, verbunden mit einem neuen Schulweg.<br />

Besonders für die Schüler, die aus den Umlandgemeinden<br />

nach Kempten fahren, ist das Zurechtfi nden mit Bahn und<br />

Bus nicht ganz einfach.<br />

Welchen Bus oder Zug muss mein Kind nehmen, damit es<br />

morgens rechtzeitig in der Schule ist? Wie kommt es mittags<br />

wieder nach Hause? Muss es umsteigen? Diese und<br />

weitere Fragen stellen sich dann viele Eltern.<br />

Die Antworten darauf fi nden sich in Informationsblättern,<br />

die das Landratsamt Oberallgäu (Öffentlicher Personennahverkehr/Schülerbeförderung)<br />

und die Stadt Kempten (Amt<br />

für Wirtschaft und Stadtentwicklung) in Zusammenarbeit<br />

mit den Unternehmen der Verkehrsgemeinschaft Kempten<br />

jetzt wieder herausgegeben haben.<br />

Die gemeindebezogenen Informationsblätter für die Schulwege<br />

mit Bahn und Bus zu den weiterführenden Schulen<br />

in Kempten und wieder zurück gibt es in den Gemeindeverwaltungen<br />

und bei den Geschäftsstellen der Verkehrsunternehmen.<br />

Darüber hinaus stehen die Informationen im<br />

Internet unter www.kempten.de/de/schuelerverkehr.php<br />

bzw. www.oberallgaeu.org/Schülerbeförderung als pdf-<br />

Datei zum Herunterladen zur Verfügung.<br />

gez. Roland Merkle<br />

(E. Harscher)<br />

1. Bürgermeister<br />

Goldene Hochzeit der Eheleute Rech,<br />

Hegge<br />

Am 5. August 2009 konnten Sieglinde und Wolfgang Rech<br />

aus Hegge die Goldene Hochzeit feiern.<br />

Sie gaben sich 1959 in Mainz das Ja-Wort und fühlen sich<br />

seit 1966 im Ortsteil Hegge sehr wohl.<br />

Zum 50jährigen Hochzeitsjubiläum gratulierte Bgm. Eckhard<br />

Harscher und übermittelte im Namen der Gemeinde<br />

<strong>Waltenhofen</strong> die herzlichsten Glückwünsche.<br />

Auf diesem Wege gratulieren wir dem Jubelpaar nochmals<br />

und wünschen von Herzen alles Gute und noch viele<br />

gesunde und zufriedene gemeinsame Jahre!

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