12.06.2013 Aufrufe

PEFC-Info Bayern - Waldbesitzer.net

PEFC-Info Bayern - Waldbesitzer.net

PEFC-Info Bayern - Waldbesitzer.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

September 2010<br />

<strong>PEFC</strong> in Zahlen:<br />

Stand August 2010<br />

BAYERN<br />

<strong>PEFC</strong>-Fläche<br />

<strong>Bayern</strong><br />

<strong>PEFC</strong> zertifizierte<br />

Betriebe in <strong>Bayern</strong><br />

davon WBV / FBG<br />

DEUTSCHLAND<br />

<strong>PEFC</strong>-Fläche<br />

Deutschland<br />

<strong>PEFC</strong> zertifizierte<br />

Betriebe in<br />

Deutschland<br />

Produktkettenzertifikate<br />

Deutschland<br />

INTERNATIONAL<br />

<strong>PEFC</strong>-Fläche<br />

International<br />

<strong>PEFC</strong>/04-01-04<br />

1 943 311 ha<br />

75 %<br />

519<br />

131<br />

7 355 285 ha<br />

66 %<br />

7132<br />

1461<br />

Nationale Mitglieder 34<br />

223 000 000 ha<br />

Themen in dieser<br />

Ausgabe:<br />

<strong>PEFC</strong>-Urkunde <strong>Bayern</strong><br />

an Minister verliehen<br />

Ergebnisse des Vor-Ort<br />

-Audits 2009<br />

Zehn Jahre Vor-Ort-<br />

Audit<br />

Neue <strong>PEFC</strong>-Standards<br />

Umfrage zu <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Aufgaben der <strong>PEFC</strong>-<br />

Ebenen<br />

<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />

<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />

TM<br />

Am 25.März 2010 empfing<br />

Forstminister Helmut<br />

Brunner den Vorsitzenden<br />

von <strong>PEFC</strong> Deutschland,<br />

Frank von Römer,<br />

und den Sprecher von<br />

<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong>, Hans<br />

Baur, zu einem gemeinsamen<br />

Gespräch über<br />

die Zukunft der Waldzertifizierung<br />

nach dem <strong>PEFC</strong><br />

(Programme for the Endorsement<br />

of Forest Certification<br />

Schemes) im<br />

Freistaat. Im Rahmen<br />

des Gesprächs wurde<br />

das neue <strong>PEFC</strong>-Zertifikat<br />

für die Region <strong>Bayern</strong><br />

durch den Auditor der<br />

Deutschen Gesellschaft<br />

zur Zertifizierung von Managementsystemen<br />

(DQS), Horst Gleißner,<br />

an Staatsminister Brunner<br />

übergeben. Die<br />

Grundlage für die <strong>PEFC</strong>-<br />

Zertifizierung im Freistaat<br />

bildet der Regionale<br />

Waldbericht für <strong>Bayern</strong>.<br />

+++ Aktuell +++ Regionaler Waldbericht<br />

2010 erschienen +++ CD-ROM kann über<br />

die Geschäftsstelle bezogen werden +++<br />

<strong>Bayern</strong> erneuert Zertifizierung<br />

Minister Brunner erhält <strong>PEFC</strong>-Urkunde<br />

Alle fünf Jahre wird dieser<br />

durch die regionale<br />

Arbeitsgruppe „<strong>PEFC</strong><br />

<strong>Bayern</strong> GbR“ aktualisiert<br />

und an die neuesten Erkenntnisse<br />

der Forstwirtschaft<br />

angepasst. Die<br />

Konformität des neuen<br />

Waldberichts mit den Anforderungen<br />

des <strong>PEFC</strong><br />

wurde bei der abschließenden<br />

Überprüfung<br />

durch eine unabhängige<br />

Zertifizierungsstelle festgestellt.<br />

Somit können<br />

die bayerischen <strong>Waldbesitzer</strong><br />

auch weiterhin ihr<br />

Holz unter dem <strong>PEFC</strong>-<br />

Siegel vermarkten.<br />

Übergabe des <strong>PEFC</strong>-Zertifikats an Staatsminister Brunner:<br />

v.l.n.r. Ben Gunneberg (<strong>PEFC</strong> Council), Christoph Rullmann<br />

(Schutzgemeinschaft Deutscher Wald), Frank v. Römer (<strong>PEFC</strong><br />

Deutschland), Dirk Teegelbekkers (<strong>PEFC</strong> Deutschland), Staatsminister<br />

Helmut Brunner, Robert Morigl (Forstverwaltung), Hans Baur<br />

(Sprecher <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong>), Andreas Egl (Forstverwaltung), Prof. Dr.<br />

Hans Köpp (<strong>PEFC</strong> Deutschland), Horst Gleißner (DQS)<br />

<strong>PEFC</strong> Vor-Ort-Audits 2009 im Freistaat <strong>Bayern</strong><br />

Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Auch im vergangenen Jahr wurden die bayerischen <strong>Waldbesitzer</strong> wieder durch<br />

unabhängige Sachverständige der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung<br />

von Managementsystemen auf Einhaltung der Standards des <strong>PEFC</strong><br />

(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes – Programm<br />

für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen) für nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />

überprüft. Diese Überprüfungen werden Vor-Ort-Audits genannt.<br />

Fortsetzung auf Seite 2


Seite 2 <strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong> September 2010<br />

Rückmeldung<br />

durch<br />

Forstzusammenschlüsse<br />

wichtig!<br />

Gemäß Punkt 7.5 der<br />

Systembeschreibung hat<br />

jede WBV / FBG<br />

regelmäßig (mindestens<br />

jährlich) eine Rückmeldung<br />

an <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> zu geben,<br />

auch wenn in dem<br />

zurückliegenden Jahr keine<br />

Anregungen vorliegen oder<br />

Probleme aufgetreten sind!<br />

(siehe Seite 9)<br />

Kontaktdaten<br />

geändert?<br />

Wir bitten die nach dem<br />

<strong>PEFC</strong> zertifizierten Forstbetriebe<br />

bei einer Änderung<br />

der gemeldeten Kontaktdaten<br />

dies in Zukunft an die<br />

beiden u.a. Adressen zu<br />

melden:<br />

<strong>PEFC</strong>-Deutschland<br />

Danneckerstr. 37<br />

70182 Stuttgart<br />

Telefon: 0711-248 40 06<br />

Fax: 0711-248 40 31<br />

E-Mail: info@pefc.de<br />

<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />

c/o Bayerischer <strong>Waldbesitzer</strong>verband<br />

e.V.<br />

Max-Joseph-Straße 9<br />

80333 München<br />

Telefon: 089-580 30 80<br />

Fax: 089-580 70 15<br />

E-Mail:<br />

bayer.waldbesitzerverband@<br />

t-online.de<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

Insgesamt wurden dabei 34 Forstbetriebe kontrolliert. Davon vier Forstbetriebe<br />

der Bayerischen Staatsforsten und 19 Forstzusammenschlüsse. Da eine vollständige<br />

Kontrolle aller Mitglieder einer Forstbetriebsgemeinschaft bzw. <strong>Waldbesitzer</strong>vereinigung<br />

nicht möglich ist, wurde in diesen Fällen nochmals eine<br />

„Unterstichprobe“ nach dem Zufallsprinzip gezogen.<br />

Nach den Vor-Ort-Audits im Jahr 2009 musste das <strong>PEFC</strong>-Logonutzungsrecht<br />

insgesamt fünf Betrieben entzogen werden. Dabei handelte es sich ausnahmslos<br />

um Mitglieder von Forstzusammenschlüssen, die über den Forstzusammenschluss<br />

zertifiziert waren. Grund für den Entzug des Logonutzungsrechts<br />

war, dass die Betriebe nicht den Nachweis nachhaltiger Waldbewirtschaftung<br />

erbringen wollten oder konnten.<br />

Grundsätzlich konnte jedoch festgestellt werden, dass die <strong>Waldbesitzer</strong> die<br />

Standards des <strong>PEFC</strong> kennen und diese bei der Bewirtschaftung ihres Wald<br />

berücksichtigen. Die fünf häufigsten Gründe für Beanstandungen bei den letztjährigen<br />

Audits waren:<br />

1. Das Hinwirken auf angepasste Wildbestände (z.B. durch regelmäßige<br />

Waldbegänge mit dem Jäger)<br />

2. Die Einhaltung der Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. ist die<br />

Alleinarbeit im Wald zu vermeiden)<br />

3. Die Feinerschließung der Wälder (hier soll ein permanentes Feinerschließungs<strong>net</strong>z<br />

mit einem Rückegassenabstand von mindestens 20 m angelegt<br />

werden)<br />

4. Die Sicherstellung einer angemessenen Pflege (hier sollte die Pflege in verschiedenen<br />

Betrieben intensiviert werden)<br />

5. Die Verwendung von biologisch abbaubaren Ölen (Bioöle werden häufig<br />

eingesetzt; teilweise ist ein kontinuierlicher Bioöleinsatz anzustreben)<br />

Weitere Beanstandungsgründe waren beispielsweise Abweichungen beim flächigen<br />

Befahren, Verbesserungsmöglichkeiten bei der Regelung des Dienstleistereinsatzes<br />

und die Optimierung eines angemessenen Bestands an<br />

Totholz und Höhlenbäumen. Keine Abweichung war jedoch so stark, dass ein<br />

Urkundenentzug vorgenommen werden musste. Allerdings wurden je nach<br />

Stärke der Abweichung mit den einzelnen <strong>Waldbesitzer</strong>n Maßnahmenpläne<br />

zur Verbesserung der Situation festgelegt.<br />

Zehn Jahre Vor-Ort-Audits in <strong>Bayern</strong><br />

Top-Ten-Liste der Beanstandungen<br />

Bereits seit dem Jahr 2000 ist die Region <strong>Bayern</strong> nach dem <strong>PEFC</strong> zertifiziert.<br />

Bei den Vor-Ort-Audits der vergangenen zehn Jahre gab es immer wieder Kriterien,<br />

die Jahr für Jahr unter den zehn häufigsten Beanstandungsgründen<br />

aufgeführt wurden. In der Grafik (siehe Seite 3) sind diese Kriterien mit ihrer<br />

jeweiligen Platzierung dargestellt. Im Jahr 2005 gab es zwei verschiedene<br />

Kontrollzyklen (2005-1 & 2005-2), da die Vor-Ort-Audits aus dem <strong>PEFC</strong>-<br />

Gründungsjahr 2000 nachgeholt werden mussten.<br />

Deutlicher Spitzenreiter ist die Wald-Wild-Problematik (Wert: 4.11). Die <strong>PEFC</strong>-<br />

Standards fordern hierbei ein Hinwirken auf einen angemessenen Wildbestand<br />

hin (z.B. durch regelmäßige Waldbegänge mit den Jägern und durch<br />

Geltendmachung von Wildschäden). Hier sind in erster Linie die <strong>Waldbesitzer</strong><br />

gefordert, die nicht selbstständig die Bejagung des eigenen Waldes durchführen<br />

können.<br />

Ebenfalls sehr häufig beanstandet wurde die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften<br />

(6.4). Häufig wird hier die Alleinarbeit im Wald bemängelt. Die zunächst<br />

positive Entwicklung im Jahr 2005 hat wieder einen rückläufigen Trend.


September 2010<br />

<strong>PEFC</strong>-Revision abgeschlossen -<br />

Neue Standards gültig ab 01. Januar 2011<br />

<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Seite 3<br />

Bei der Revision der <strong>PEFC</strong>-Standards wurde für die Zeit ab 2013 für alle <strong>Waldbesitzer</strong> verbindlich festgelegt,<br />

dass private Selbstwerber nur noch mit einem nachgewiesenen Motorsägenschein im <strong>PEFC</strong>-<br />

Wald Holz werben dürfen. So sollen die Unfallgefahren in der Forstwirtschaft weiter verringert werden. In<br />

vielen größeren Forstbetrieben gibt es bereits jetzt Anstrengungen, die Selbstwerber weiter zu qualifizieren<br />

und Motorsägenscheine wurden häufig schon zur Auflage für Selbstwerber gemacht.<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

g<br />

n 4<br />

r<br />

u<br />

ie 5<br />

t<br />

z<br />

la 6<br />

P<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Jahr des Vor-Ort-Audits<br />

2001 2002 2003 2004 2005-1 2005-2 2006 2007 2008 2009<br />

Wildbestände Unfallverhütungsvorschriften Pflege Bioöl<br />

Erläuterung:<br />

Darstellung der Beanstandungsgründe bei den <strong>PEFC</strong>-Vor-Ort-Audits, die in den letzten 10 Jahren immer unter den 10 am häufigsten<br />

aufgetretenen Beanstandungen vorkamen. Die Platzierung gibt den jeweiligen Rang in den „Top Ten“ in Abhängigkeit vom Überprüfungsjahrgang<br />

an (Platz 1 = am häufigsten beanstandet).<br />

Regelmäßig unter den zehn häufigsten Beanstandungsgründen befinden sich auch der Einsatz von Bioölen<br />

(5.6.1) und die Sicherstellung einer angemessenen Pflege (3.3). Während der Einsatz von Bioölen<br />

immer weiter Verbreitung findet, wird die Pflege häufig vernachlässigt. Da eine optimierte, konstante<br />

Pflege entscheidend für die Bestandesstabilität gegenüber Sturmereignissen und Insektenfraß sein<br />

kann, sind hier die <strong>Waldbesitzer</strong> besonders gefordert, ihren Wald in angemessenen wiederkehrenden<br />

Zyklen zu stabilisieren.<br />

Die Grafik gibt einen Überblick über die Situation in <strong>Bayern</strong>s Wäldern und über die Standards an deren<br />

Umsetzung die <strong>Waldbesitzer</strong> noch verstärkt arbeiten müssen. Dennoch ist trotz verschiedener Abweichungen<br />

festzustellen, dass die Wälder insgesamt vorbildlich und nachhaltig bewirtschaftet werden.<br />

Durch die hohe Akzeptanz bei den <strong>Waldbesitzer</strong>n gegenüber der <strong>PEFC</strong>-Zertifizierung und das Bewusstsein<br />

für die nachhaltige Waldbewirtschaftung zum Nutzen der folgenden Generationen wird in den bayerischen<br />

Wäldern auch zukünftig an der gänzlichen Erfüllung der <strong>PEFC</strong>-Kriterien gearbeitet werden.<br />

Bereits am 30. November 2009 hat der Deutsche Forstzertifizierungsrat die neuen <strong>PEFC</strong>-Verfahren und<br />

<strong>PEFC</strong>-Standards, die von den gleichnamigen Arbeitsgruppen erarbeitet wurden, verabschiedet. Damit<br />

wurde der im Sommer 2008 eingeleitete <strong>PEFC</strong>-Revisionsprozess erfolgreich abgeschlossen. Während<br />

der Revision fanden u.a. vier Runde Tische, 11 Arbeitsgruppensitzungen und der Kongress Würzburg+10<br />

statt.<br />

Die neuen Systemdokumente sind mit dem 01.01.2010 in Kraft getreten. Mit Ausnahme der für die<br />

Forstbetriebe relevanten <strong>PEFC</strong>-Standards. Diese gelten erst ab dem 01.01.2011 um so den teilnehmenden<br />

<strong>Waldbesitzer</strong>n ausreichend Zeit zu geben, sich mit deren Inhalt vertraut zu machen.<br />

Die Änderungen bei den Standards sind auf den folgenden Seiten kurz tabellarisch dargestellt:


September 2010<br />

<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Seite 4<br />

Änderung N/K *<br />

Nr. Erläuterung<br />

Vereinheitlichung der Verbform K Im bisherigen Text der Standards wurden unterschiedliche<br />

Verbformen verwenden: „soll“, „hat“,<br />

„ist zu“ etc., wobei – mit Ausnahme der Leitfäden<br />

– alle Anforderungen von den Zertifizierern<br />

als obligatorisch interpretiert wurden. Im neuen<br />

Text wird nun durchgehend der geforderte Zustand<br />

mit dem Verb „werden“ beschrieben.<br />

Bezug zum Klimaschutz in Einführung N Einfüh- Allgemeiner Hinweis, dass nachhaltige Waldberungwirtschaftung<br />

dem Klimaschutz dient<br />

Standards gelten sowohl für die Holzboden- K Geltungs- Klarstellung, dass auch auf Nichtholzboden (z.B.<br />

fläche als auch auf die Nichtholzbodenfläbereich Wildäsungsflächen) die <strong>PEFC</strong>-Anforderungen<br />

che<br />

zu erfüllen sind.<br />

Auch KUPs auf Waldflächen, Versuchsflä- N Geltungs- Was bisher nur für die Sondernutzung (bisher<br />

chen und Wildgatter können als Sondernutbereich „Nebennutzungen“ genannt) Weihnachtsbaumzungen<br />

auf Antrag aus der <strong>PEFC</strong>-<br />

und Schmuckreisigkultur galt, gilt nun auch für<br />

zertifizierten Fläche ausgegrenzt werden.<br />

weitere Sondernutzungen.<br />

Über die Erstellung von Bewirtschaftungs- N 1.1 Bewirtschaftungspläne sollen nicht nur erstellt,<br />

plänen hinaus wird auch eine<br />

sondern auch – wenn möglich – umgesetzt wer-<br />

„Berücksichtigung von ökologischen, ökoden.<br />

Ziele sollen alle drei Nachhaltigkeitssäulen<br />

nomischen und sozialen Zielen im Sinne<br />

von <strong>PEFC</strong>“ sowie der Ausgleich von Holznutzung<br />

und Holzzuwachs gefordert.<br />

berücksichtigen.<br />

Anwendung von Wundverschluss- und<br />

Wildschadensverhütungsmitteln auch ohne<br />

Gutachten möglich<br />

Auch bei Polterspritzung und der Anwendung<br />

von Wundverschluss- und Wildschadensverhütungsmitteln<br />

ist das Pflanzenschutzgesetz<br />

einzuhalten.<br />

Leitfaden 3 wird erst unter 6.2 (Qualifikation<br />

von Forstunternehmern) erwähnt (neue<br />

Nummerierung: Leitfaden 7!)<br />

Statt „ darf 20 m nicht unterschreiten“ heißt<br />

es „beträgt mindestens 20 m“<br />

Nennung eines Beispiels (40 Meter) im Zusammenhang<br />

mit der Forderung nach weiteren<br />

Rückegassenabständen auf verdichtungsempfindlichen<br />

Böden<br />

Abweichung von einem streng schematischen<br />

RG-Netz auch bei besonderen standörtlichen<br />

Situationen<br />

Auf den Begriff „Erhaltung der technischen<br />

Befahrbarkeit“ wird verzichtet.<br />

Illustration der Aussage „Ausnutzen aller<br />

technischer Optionen und Leistungen der<br />

Maschinen“ durch exemplarische Aufzählung<br />

„Moorbänder, Hang-Harvester, Reifendruckregelung,<br />

o.ä.“<br />

* N: Neu / K: Korrektur<br />

K 2.2 Bisher waren diese Mittel als keine Pflanzenschutzmittel<br />

deklariert. Nun werden sie in der<br />

PSM-Definition nicht mehr erwähnt, aber stattdessen<br />

von der Gutachtenspflicht ausgenommen.<br />

K 2.2 Hinweis auf gesetzliche Vorgaben bzgl. Sachkunde<br />

und Dokumentation beim Einsatz von<br />

PSM<br />

K 2.6<br />

K 2.6<br />

N 2.6<br />

2.5 Leitfaden „Was sollte ein Vertrag mit Forstunternehmern<br />

oder Selbstwerbern beinhalten?“ hat<br />

nur am Rande mit dem unter 2.5 genannten Befahrungsverbot<br />

zu tun und ist besser in Kap. 6<br />

aufgehoben.<br />

K 2.7 Der Begriff „Sicherstellung der dauerhaften<br />

Funktionsfähigkeit“ wird als aussagekräftiger<br />

angesehen.<br />

K 2.7


September 2010<br />

<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Seite 5<br />

Z-Bäume sollen als solche erkennbar sein N 2.9 a Bisher nur Forderung, dass Z-Bäume nicht<br />

beschädigt werden. Erkennbarkeit bedeutet<br />

aber nicht notwendigerweise Markierung<br />

Hinweis auf Notwendigkeit „angemessener<br />

Einkünfte“ nicht mehr unter Punkt 3.1 sondern<br />

Teil des Einführungstextes zu Kap. 3<br />

Illustration des Begriffs „Schnellwachsende<br />

Baumarten“ durch exemplarische Aufzählung<br />

„z.B. Pappel, Weide, Robinie“<br />

„Pflegehiebe und Durchforstungen“ nicht mehr<br />

als Ausnahmetatbestand für Verbot der<br />

„Endnutzung nicht-hiebsreifer Bestände“ aufgeführt.<br />

Leitfaden 3 („Bis zu welchem Nährstoffgehalt<br />

des Bodens ist eine Vollbaumnutzung nach<br />

zulässig?“)<br />

Ergänzung „nationaler Verpflichtungen“ und<br />

Illustration durch exemplarische Nennung von<br />

FFH und Vogelschutzrichtlinie<br />

Hinweis auf die Berücksichtigung wiss. Forschung,<br />

insbesondere der Naturwaldforschung,<br />

und Einfügen eines Zitats aus den „Pan-<br />

Europäischen Richtlinien für die operationale<br />

Ebene (PEOLG)“ in Bezug auf den Nutzen aus<br />

natürlichen Strukturen und Prozessen.<br />

„Natürliche Reinbestände“ werden von der<br />

Pflicht, Mischbestände zu erhalten bzw. aufzubauen,<br />

explizit ausgenommen.<br />

Definition von „Mischbeständen“ über einen<br />

Anteil von Mischbaumarten von 10 %<br />

Forderung nach der Verwendung „möglichst<br />

hochwertigen Saat- und Pflanzgutes“ entfällt<br />

Verfahren zur Herkunftsüberprüfung von Saatund<br />

Pflanzgut müssen in Zukunft offiziell von<br />

<strong>PEFC</strong> Deutschland anerkannt sein. Eine Beschreibung<br />

des Verfahrens (ge<strong>net</strong>ischer Vergleich<br />

zwischen Rückstellprobe und Saat- und<br />

Pflanzgut) entfällt. Kontrollierte Lohnanzucht<br />

wird diesen Verfahren gleichgestellt.<br />

Die Verjüngungsverfahren sollen nicht nur<br />

„möglichst kleinflächig“ sondern auch „an die<br />

zu verjüngende Baumart“ angepasst sein<br />

Die Beschreibung der Forderung<br />

„Naturverjüngung vor künstlicher Verjüngung“<br />

lehnt sich enger an die Formulierung der PE-<br />

OLG an.<br />

Umformulierung eines Ausnahmetatbestandes<br />

für das Kahlschlagverbot: „wenn aufgrund<br />

kleinstparzellierter Betriebsstruktur andere<br />

waldbauliche Verfahren nicht sinnvoll sind“<br />

K 3.4<br />

3: Einführung<br />

Kein Teil des Standards mehr, weil nicht<br />

auditierbar.<br />

K 3.4 Begriff der Endnutzung ist selbsterklärend<br />

und schließt die Pflege und Durchforstungen<br />

per definitionem aus<br />

K 3.6 b<br />

K 4: Einführung<br />

N 4: Einführung<br />

N 4.1<br />

PEOLG Nr. 2.2 a: „Die Waldbewirtschaftungsmaßnahmen<br />

sollen bestmöglichen Nutzen<br />

aus natürlichen Strukturen und Prozessen<br />

ziehen sowie vorbeugende biologische Maßnahmen<br />

nutzen sooft u. soweit es wirtschaftl.<br />

machbar erscheint, um die Gesundheit u.<br />

Vitalität der Wälder zu erhalten u. zu stärken.“<br />

N 4.1 a Bislang bezogen sich die 10 % auf den Mischungsanteil<br />

im Endbestand<br />

N 4.3 Einhaltung der Herkunftsempfehlungen wird<br />

als ausreichend angesehen.<br />

N 4.4 a<br />

K 4.6 Bisher war nur von kleinflächigen Verfahren<br />

die Rede.<br />

K 4.7 Bisher hieß es „NV hat Vorrang gegenüber<br />

Pflanzung und Saat.<br />

PEOLG Nr. 4.2 a: „Der natürl. Verjüngung soll<br />

der Vorzug gegeben werden vorausgesetzt, dass<br />

die Bedingungen geeig<strong>net</strong> sind, die Qualität u.<br />

Quantität der forstlichen Ressourcen<br />

zu sichern, und dass die vorh. Provenienzen<br />

standortgerecht sind.“<br />

K 4.8 Bisher war die Rede von<br />

„andere Verfahren nicht möglich“


September 2010<br />

Die Definition von „kleinparzellierter Besitzstruktur“<br />

entfällt<br />

Einführung des Oberbegriffes „Biotopholz“<br />

für Totholz, Horst- und Höhlenbäume. Biotopholz<br />

soll nicht nur erhalten sondern auch<br />

gefördert werden. Jeder Betriebsplan soll in<br />

Zukunft Aussagen über Biotopholz enthalten.<br />

„Angemessene“ Berücksichtigung der<br />

Schutzfunktionen<br />

Streichung des Kahlschlagverbotes im Bodenschutzwald<br />

In die Forderungen zum Wasserschutz wurde<br />

wurden die Uferbereiche sowie die Wasserqualität<br />

in Wasserschutzgebieten neu<br />

aufgenommen.<br />

In Bezug auf die Pflege von Entwässerungseinrichtungen<br />

wird die besondere Sorgfalt in<br />

Bezug auf wertvolle Moor- und Nassstandorte<br />

neu aufgenommen.<br />

Das Verbot von „Vollumbruch“ wird nun bereits<br />

im ersten Absatz und nicht erst unter<br />

Punkt b) erwähnt.<br />

Der Einsatz von Bio-Öl (jetzt durchweg als<br />

„biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle<br />

und Hydraulikflüssigkeiten“ bezeich<strong>net</strong>) ist<br />

obligatorisch. Statt der Formulierung „sofern<br />

technisch sinnvoll und möglich“ wurde als<br />

zusätzlicher Ausnahmetatbestand „Technik,<br />

die keinen separaten Hydraulikkreislauf besitzt“<br />

aufgenommen.<br />

Der Beleg über Bio-Öl ist mit dem Arbeitsauftrag<br />

auf der Maschine mitzuführen.<br />

Definition von Bio-Öl wurde neu aufgenommen<br />

(Umweltzeichen oder Biozertifikat des<br />

Ölherstellers)<br />

Private Selbstwerber sollen ab 2013 ebenfalls<br />

nur Bio-Öl verwenden<br />

<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />

K 4.8 (c)<br />

N 4.10<br />

K 5.1 Das Adjektiv „angemessen“ fehlte bisher.<br />

N (5.2) Dieses Verbot ist bereits gesetzlich geregelt.<br />

N 5.2<br />

N 5.3 b<br />

K 5.4<br />

K 5.5<br />

N 5.5 a<br />

N 5.5 b<br />

N 5.5 c<br />

Neuer Titel „Sozio-ökonomische Funktionen“ 5. Bisher „Gesellschaftliche und soziale Funktionen“<br />

Der Einsatz von Fachpersonal wird nur von<br />

Forstbetrieben gefordert, die eigenes Personal<br />

beschäftigen. Der Personalbestand soll<br />

den betrieblichen (bisher ökonomischen)<br />

Verhältnissen angepasst sein.<br />

Definition von Fachpersonal durch „der Tätigkeit<br />

entsprechende Ausbildung“. Beispielhafte<br />

Nennung von Forstwirt oder Maschinenführer<br />

entfällt.<br />

Die Ausnahme von bäuerlichen Zuerwerbsbetrieben<br />

in Bezug auf den Einsatz von<br />

Fachpersonal entfällt.<br />

Ab 2013 sollen private Selbstwerber einen<br />

Nachweis über die Teilnahme an einem qualifizierten<br />

Motorsägenlehrgang erbringen.<br />

Seite 6<br />

K 6.1 Hiermit wird klargestellt, dass zur aufgrund der<br />

unterschiedlichen Aufgabenstruktur bei den<br />

unterschiedlichen Waldbesitzarten ein anderer<br />

Personalstand erforderlich ist.<br />

K 6.1 (a)<br />

N 6.1 a<br />

N 6.2


September 2010<br />

Ab 2014 dürfen nur noch Forstunternehmer mit<br />

einem von <strong>PEFC</strong> Deutschland anerkanntem<br />

Zertifikat (RAL; DFSZ, tqforst) eingesetzt werden.<br />

Vorher besteht diese Pflicht auch, sofern<br />

zertifizierte Forstunternehmer örtlich verfügbar<br />

sind.<br />

Auch die Einhaltung tariflicher Vorgaben kann<br />

bei Vorliegen einer von <strong>PEFC</strong> Deutschland<br />

anerkannten Zertifizierung als erfüllt angesehen<br />

werden.<br />

Eine Ausnahmeregelung für Ich-AGs und Maschinenringe<br />

entfällt. Die Ausnahmeregelung<br />

für bäuerliche Zuerwerbsbetriebe wird modifiziert,<br />

in dem ein Nachweis per Selbsterklärung<br />

verlangt wird und diese die „Qualität ihrer Arbeit<br />

auch auf andere Weise, z.B. durch Abnahmeprotokolle,<br />

nachweisen“ können.<br />

Im Zusammenhang mit der Einhaltung der UVV<br />

wird eine „funktionierende Rettungskette, wo<br />

technisch umsetzbar“ gefordert<br />

Für Zweitaktmaschinen müssen Sonderkraftstoffe<br />

verwendet werden. Private Selbstwerber<br />

sollen ab 2013 deren Verwendung nachweisen.<br />

Auch Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung<br />

sind zu dokumentieren.<br />

Bezugspunkt sind nun geltende Tarifverträge,<br />

auch Haustarifverträge. Wo keine Tarifbindung<br />

vorliegt kommen nur noch vergleichbare Bedingungen<br />

der Forstwirtschaft (bisher auch der<br />

Landwirtschaft) zur Anwendung. Als Beispiele<br />

werden genannt: „der jeweilige Branchentarif<br />

der Forstlichen Erzeugerstufe bzw. der jeweilige<br />

Branchentarif für Forstbedienstete“<br />

Auch die Erholungsfunktion und der ästhetische<br />

Wert des Waldes müssen berücksichtigt<br />

werden.<br />

In Bewirtschaftungsplänen sollten in Bezug auf<br />

die Zieldefinition auch Aussagen zu ökonomischen,<br />

ökologischen und sozialen Zielen im<br />

Sinne von <strong>PEFC</strong> gemacht werden.<br />

„Mittelfristige Betriebsplanung“ bisher nur<br />

„Betriebsplan“ als Mindestbestandteil eines<br />

Bewirtschaftungsplanes<br />

Leitfaden zur Beurteilung der Voraussetzungen<br />

für eine Vollbaumnutzung<br />

Herleitung, warum das Belassen von Biotopholz<br />

wichtig ist.<br />

Hinweis, dass aus Sicherheitsgründen auch<br />

stehendes Biotopholz gefällt und liegen gelassen<br />

werden kann.<br />

Genauere Definition, was „angemessener Umfang“<br />

in Bezug auf Totholz bedeutet: ausreichende<br />

Qualität, sinnvolle Verteilung und ausreichendes<br />

Volumen. Bezüglich des Volumens<br />

wird auf die Ziele in den Regionalen Waldberichten<br />

verwiesen und nicht mehr „1 Stück pro<br />

Hektar“ erwähnt.<br />

Hinweis, dass jährlich kündbare Pirschbezirke<br />

eine Alternative zur Verpachtung sind.<br />

Anpassung der Tabelle an Neuerungen in den<br />

Punkten 5.6 ff.<br />

Definition einer „maximal tolerierbaren Gleistiefe,<br />

bei der die Holzernte/-bringung eingestellt<br />

wird“ wird empfohlen.<br />

Beiheften eines detaillierten Notrufplanes zum<br />

Arbeitsauftrag wird empfohlen.<br />

<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Seite 7<br />

N 6.4 Das Anerkennungsverfahren von <strong>PEFC</strong> Deutschland<br />

für Forstunternehmerzertifikate wird im Dokument<br />

2005:2009 beschrieben.<br />

N 6.4 a Bisher wurde dies ausgeschlossen.<br />

N 6.4 b<br />

N 6.5<br />

N 6.6<br />

N 6.7 Bisher nur Fortbildungsmaßnahmen.<br />

K 6.8<br />

N 6.10<br />

K LF 1<br />

f)<br />

K LF 1<br />

g)<br />

N LF 3<br />

N LF 4<br />

1. Abs<br />

N LF 4<br />

2. Abs.<br />

c)<br />

N LF 4<br />

3. Abs.<br />

N LF 5<br />

2. Abs.<br />

K LF 6<br />

N LF 6<br />

N LF 6<br />

Hinweis auf Planungszeitraum, da mit mittelfristig<br />

in der Regel 10 Jahre verstanden werden


Seite 8 <strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong> September 2010<br />

Umfrage zu <strong>PEFC</strong> in <strong>Bayern</strong><br />

Im Rahmen der <strong>PEFC</strong>-Zertifizierung wird auch <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> von dem für <strong>Bayern</strong> zuständigen Zertifizierungsunternehmen auf<br />

die Erfüllung der in den Verfahren zur Systemstabilität geregelten Aufgaben überprüft. Eine Aufgabe von <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> ist es, als<br />

Ansprechpartner für Fragen von <strong>PEFC</strong> in der Region präsent zu sein und <strong>Info</strong>rmationen zur <strong>PEFC</strong>-Zertifizierung von den zertifizierten<br />

Betrieben einzuholen. Nur so kann sich die Regionale Arbeitsgruppe einen Überblick über die Umsetzung von <strong>PEFC</strong> vor<br />

Ort machen und Anregungen für etwaige Verbesserungen einholen.<br />

Aus diesem Grund bitten wir Sie, die nachstehende Umfrage auszufüllen und an <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> zurückzusenden (siehe Adresse<br />

unten).<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung. Im Namen von <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />

bedanken wir uns für Ihre Mithilfe.<br />

Wichtig: Gemäß Punkt 7.5 der Systembeschreibung hat jede WBV / FBG regelmäßig (mindestens 1x jährlich) eine Rückmeldung<br />

an <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> zu geben, auch wenn in dem zurückliegenden Jahr keine Anregungen vorliegen oder Probleme<br />

aufgetreten sind!<br />

<strong>PEFC</strong>-Umfrage (Bitte unbedingt ausfüllen, auch wenn für das rückliegende Jahr keine Probleme oder Anregungen vorliegen.)<br />

Forstzusammenschluss:<br />

Bezüglich der <strong>PEFC</strong>-Zertifizierung möchte ich <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> folgende Probleme und Anregungen mitteilen:<br />

Kontakt<br />

<strong>PEFC</strong>/04-01-04<br />

keine<br />

Probleme und Anregungen:<br />

______________________________________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________________________________<br />

_____________________________ ______________________________________<br />

Ort/ Datum Unterschrift / Stempel<br />

TM<br />

<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />

c/o Bayerischer <strong>Waldbesitzer</strong>verband e.V.<br />

Max-Joseph-Straße 9<br />

80333 München<br />

Telefon: 089-580 30 80<br />

Fax: 089-580 70 15<br />

E-Mail: bayer.waldbesitzerverband@t-online.de<br />

Inter<strong>net</strong>: www.bayer-waldbesitzerverband.de<br />

<strong>PEFC</strong>-Deutschland<br />

Danneckerstr. 37<br />

70182 Stuttgart<br />

Telefon: 0711-248 40 06<br />

Fax: 0711-248 40 31<br />

E-Mail: info@pefc.de<br />

Inter<strong>net</strong>: www.pefc.de<br />

Aufgaben der <strong>PEFC</strong>-Ebenen<br />

<strong>PEFC</strong>-Deutschland:<br />

□ Förderung von <strong>PEFC</strong><br />

□ Entwicklung und Entscheidung der Systembeschreibungen und der Anforderungen der<br />

Zertifizierung<br />

□ Beschlussfassung über einheitliche Regelungen<br />

□ <strong>Info</strong>rmation über Zertifizierung<br />

□ Internationale Zusammenarbeit<br />

□ Logo-Verwaltung<br />

<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong>:<br />

□ Erarbeitung der Regionalen Waldberichte<br />

□ Entwicklung von Zielen für die Region<br />

□ Ansprechpartner für <strong>PEFC</strong>-Fragen in der Region<br />

□ <strong>Info</strong>rmation der teilnehmenden Betriebe<br />

□ Verarbeitung eingehender <strong>Info</strong>rmationen<br />

<strong>PEFC</strong>-zertifizierte Betriebe:<br />

□ Einhaltung des <strong>PEFC</strong>-Leitlinienkatalogs bei der Waldbewirtschaftung<br />

□ <strong>Info</strong>rmation der Regionalen Arbeitsgruppe bei Problemen vor Ort<br />

□ Zusammenarbeit mit den unabhängigen Zertifizierern bei den Vor-Ort-Audits

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!