PEFC-Info Bayern - Waldbesitzer.net
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September 2010<br />
<strong>PEFC</strong> in Zahlen:<br />
Stand August 2010<br />
BAYERN<br />
<strong>PEFC</strong>-Fläche<br />
<strong>Bayern</strong><br />
<strong>PEFC</strong> zertifizierte<br />
Betriebe in <strong>Bayern</strong><br />
davon WBV / FBG<br />
DEUTSCHLAND<br />
<strong>PEFC</strong>-Fläche<br />
Deutschland<br />
<strong>PEFC</strong> zertifizierte<br />
Betriebe in<br />
Deutschland<br />
Produktkettenzertifikate<br />
Deutschland<br />
INTERNATIONAL<br />
<strong>PEFC</strong>-Fläche<br />
International<br />
<strong>PEFC</strong>/04-01-04<br />
1 943 311 ha<br />
75 %<br />
519<br />
131<br />
7 355 285 ha<br />
66 %<br />
7132<br />
1461<br />
Nationale Mitglieder 34<br />
223 000 000 ha<br />
Themen in dieser<br />
Ausgabe:<br />
<strong>PEFC</strong>-Urkunde <strong>Bayern</strong><br />
an Minister verliehen<br />
Ergebnisse des Vor-Ort<br />
-Audits 2009<br />
Zehn Jahre Vor-Ort-<br />
Audit<br />
Neue <strong>PEFC</strong>-Standards<br />
Umfrage zu <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Aufgaben der <strong>PEFC</strong>-<br />
Ebenen<br />
<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />
<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />
TM<br />
Am 25.März 2010 empfing<br />
Forstminister Helmut<br />
Brunner den Vorsitzenden<br />
von <strong>PEFC</strong> Deutschland,<br />
Frank von Römer,<br />
und den Sprecher von<br />
<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong>, Hans<br />
Baur, zu einem gemeinsamen<br />
Gespräch über<br />
die Zukunft der Waldzertifizierung<br />
nach dem <strong>PEFC</strong><br />
(Programme for the Endorsement<br />
of Forest Certification<br />
Schemes) im<br />
Freistaat. Im Rahmen<br />
des Gesprächs wurde<br />
das neue <strong>PEFC</strong>-Zertifikat<br />
für die Region <strong>Bayern</strong><br />
durch den Auditor der<br />
Deutschen Gesellschaft<br />
zur Zertifizierung von Managementsystemen<br />
(DQS), Horst Gleißner,<br />
an Staatsminister Brunner<br />
übergeben. Die<br />
Grundlage für die <strong>PEFC</strong>-<br />
Zertifizierung im Freistaat<br />
bildet der Regionale<br />
Waldbericht für <strong>Bayern</strong>.<br />
+++ Aktuell +++ Regionaler Waldbericht<br />
2010 erschienen +++ CD-ROM kann über<br />
die Geschäftsstelle bezogen werden +++<br />
<strong>Bayern</strong> erneuert Zertifizierung<br />
Minister Brunner erhält <strong>PEFC</strong>-Urkunde<br />
Alle fünf Jahre wird dieser<br />
durch die regionale<br />
Arbeitsgruppe „<strong>PEFC</strong><br />
<strong>Bayern</strong> GbR“ aktualisiert<br />
und an die neuesten Erkenntnisse<br />
der Forstwirtschaft<br />
angepasst. Die<br />
Konformität des neuen<br />
Waldberichts mit den Anforderungen<br />
des <strong>PEFC</strong><br />
wurde bei der abschließenden<br />
Überprüfung<br />
durch eine unabhängige<br />
Zertifizierungsstelle festgestellt.<br />
Somit können<br />
die bayerischen <strong>Waldbesitzer</strong><br />
auch weiterhin ihr<br />
Holz unter dem <strong>PEFC</strong>-<br />
Siegel vermarkten.<br />
Übergabe des <strong>PEFC</strong>-Zertifikats an Staatsminister Brunner:<br />
v.l.n.r. Ben Gunneberg (<strong>PEFC</strong> Council), Christoph Rullmann<br />
(Schutzgemeinschaft Deutscher Wald), Frank v. Römer (<strong>PEFC</strong><br />
Deutschland), Dirk Teegelbekkers (<strong>PEFC</strong> Deutschland), Staatsminister<br />
Helmut Brunner, Robert Morigl (Forstverwaltung), Hans Baur<br />
(Sprecher <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong>), Andreas Egl (Forstverwaltung), Prof. Dr.<br />
Hans Köpp (<strong>PEFC</strong> Deutschland), Horst Gleißner (DQS)<br />
<strong>PEFC</strong> Vor-Ort-Audits 2009 im Freistaat <strong>Bayern</strong><br />
Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
Auch im vergangenen Jahr wurden die bayerischen <strong>Waldbesitzer</strong> wieder durch<br />
unabhängige Sachverständige der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung<br />
von Managementsystemen auf Einhaltung der Standards des <strong>PEFC</strong><br />
(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes – Programm<br />
für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen) für nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />
überprüft. Diese Überprüfungen werden Vor-Ort-Audits genannt.<br />
Fortsetzung auf Seite 2
Seite 2 <strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong> September 2010<br />
Rückmeldung<br />
durch<br />
Forstzusammenschlüsse<br />
wichtig!<br />
Gemäß Punkt 7.5 der<br />
Systembeschreibung hat<br />
jede WBV / FBG<br />
regelmäßig (mindestens<br />
jährlich) eine Rückmeldung<br />
an <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> zu geben,<br />
auch wenn in dem<br />
zurückliegenden Jahr keine<br />
Anregungen vorliegen oder<br />
Probleme aufgetreten sind!<br />
(siehe Seite 9)<br />
Kontaktdaten<br />
geändert?<br />
Wir bitten die nach dem<br />
<strong>PEFC</strong> zertifizierten Forstbetriebe<br />
bei einer Änderung<br />
der gemeldeten Kontaktdaten<br />
dies in Zukunft an die<br />
beiden u.a. Adressen zu<br />
melden:<br />
<strong>PEFC</strong>-Deutschland<br />
Danneckerstr. 37<br />
70182 Stuttgart<br />
Telefon: 0711-248 40 06<br />
Fax: 0711-248 40 31<br />
E-Mail: info@pefc.de<br />
<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />
c/o Bayerischer <strong>Waldbesitzer</strong>verband<br />
e.V.<br />
Max-Joseph-Straße 9<br />
80333 München<br />
Telefon: 089-580 30 80<br />
Fax: 089-580 70 15<br />
E-Mail:<br />
bayer.waldbesitzerverband@<br />
t-online.de<br />
Fortsetzung von Seite 1<br />
Insgesamt wurden dabei 34 Forstbetriebe kontrolliert. Davon vier Forstbetriebe<br />
der Bayerischen Staatsforsten und 19 Forstzusammenschlüsse. Da eine vollständige<br />
Kontrolle aller Mitglieder einer Forstbetriebsgemeinschaft bzw. <strong>Waldbesitzer</strong>vereinigung<br />
nicht möglich ist, wurde in diesen Fällen nochmals eine<br />
„Unterstichprobe“ nach dem Zufallsprinzip gezogen.<br />
Nach den Vor-Ort-Audits im Jahr 2009 musste das <strong>PEFC</strong>-Logonutzungsrecht<br />
insgesamt fünf Betrieben entzogen werden. Dabei handelte es sich ausnahmslos<br />
um Mitglieder von Forstzusammenschlüssen, die über den Forstzusammenschluss<br />
zertifiziert waren. Grund für den Entzug des Logonutzungsrechts<br />
war, dass die Betriebe nicht den Nachweis nachhaltiger Waldbewirtschaftung<br />
erbringen wollten oder konnten.<br />
Grundsätzlich konnte jedoch festgestellt werden, dass die <strong>Waldbesitzer</strong> die<br />
Standards des <strong>PEFC</strong> kennen und diese bei der Bewirtschaftung ihres Wald<br />
berücksichtigen. Die fünf häufigsten Gründe für Beanstandungen bei den letztjährigen<br />
Audits waren:<br />
1. Das Hinwirken auf angepasste Wildbestände (z.B. durch regelmäßige<br />
Waldbegänge mit dem Jäger)<br />
2. Die Einhaltung der Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. ist die<br />
Alleinarbeit im Wald zu vermeiden)<br />
3. Die Feinerschließung der Wälder (hier soll ein permanentes Feinerschließungs<strong>net</strong>z<br />
mit einem Rückegassenabstand von mindestens 20 m angelegt<br />
werden)<br />
4. Die Sicherstellung einer angemessenen Pflege (hier sollte die Pflege in verschiedenen<br />
Betrieben intensiviert werden)<br />
5. Die Verwendung von biologisch abbaubaren Ölen (Bioöle werden häufig<br />
eingesetzt; teilweise ist ein kontinuierlicher Bioöleinsatz anzustreben)<br />
Weitere Beanstandungsgründe waren beispielsweise Abweichungen beim flächigen<br />
Befahren, Verbesserungsmöglichkeiten bei der Regelung des Dienstleistereinsatzes<br />
und die Optimierung eines angemessenen Bestands an<br />
Totholz und Höhlenbäumen. Keine Abweichung war jedoch so stark, dass ein<br />
Urkundenentzug vorgenommen werden musste. Allerdings wurden je nach<br />
Stärke der Abweichung mit den einzelnen <strong>Waldbesitzer</strong>n Maßnahmenpläne<br />
zur Verbesserung der Situation festgelegt.<br />
Zehn Jahre Vor-Ort-Audits in <strong>Bayern</strong><br />
Top-Ten-Liste der Beanstandungen<br />
Bereits seit dem Jahr 2000 ist die Region <strong>Bayern</strong> nach dem <strong>PEFC</strong> zertifiziert.<br />
Bei den Vor-Ort-Audits der vergangenen zehn Jahre gab es immer wieder Kriterien,<br />
die Jahr für Jahr unter den zehn häufigsten Beanstandungsgründen<br />
aufgeführt wurden. In der Grafik (siehe Seite 3) sind diese Kriterien mit ihrer<br />
jeweiligen Platzierung dargestellt. Im Jahr 2005 gab es zwei verschiedene<br />
Kontrollzyklen (2005-1 & 2005-2), da die Vor-Ort-Audits aus dem <strong>PEFC</strong>-<br />
Gründungsjahr 2000 nachgeholt werden mussten.<br />
Deutlicher Spitzenreiter ist die Wald-Wild-Problematik (Wert: 4.11). Die <strong>PEFC</strong>-<br />
Standards fordern hierbei ein Hinwirken auf einen angemessenen Wildbestand<br />
hin (z.B. durch regelmäßige Waldbegänge mit den Jägern und durch<br />
Geltendmachung von Wildschäden). Hier sind in erster Linie die <strong>Waldbesitzer</strong><br />
gefordert, die nicht selbstständig die Bejagung des eigenen Waldes durchführen<br />
können.<br />
Ebenfalls sehr häufig beanstandet wurde die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften<br />
(6.4). Häufig wird hier die Alleinarbeit im Wald bemängelt. Die zunächst<br />
positive Entwicklung im Jahr 2005 hat wieder einen rückläufigen Trend.
September 2010<br />
<strong>PEFC</strong>-Revision abgeschlossen -<br />
Neue Standards gültig ab 01. Januar 2011<br />
<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Seite 3<br />
Bei der Revision der <strong>PEFC</strong>-Standards wurde für die Zeit ab 2013 für alle <strong>Waldbesitzer</strong> verbindlich festgelegt,<br />
dass private Selbstwerber nur noch mit einem nachgewiesenen Motorsägenschein im <strong>PEFC</strong>-<br />
Wald Holz werben dürfen. So sollen die Unfallgefahren in der Forstwirtschaft weiter verringert werden. In<br />
vielen größeren Forstbetrieben gibt es bereits jetzt Anstrengungen, die Selbstwerber weiter zu qualifizieren<br />
und Motorsägenscheine wurden häufig schon zur Auflage für Selbstwerber gemacht.<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
g<br />
n 4<br />
r<br />
u<br />
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t<br />
z<br />
la 6<br />
P<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Jahr des Vor-Ort-Audits<br />
2001 2002 2003 2004 2005-1 2005-2 2006 2007 2008 2009<br />
Wildbestände Unfallverhütungsvorschriften Pflege Bioöl<br />
Erläuterung:<br />
Darstellung der Beanstandungsgründe bei den <strong>PEFC</strong>-Vor-Ort-Audits, die in den letzten 10 Jahren immer unter den 10 am häufigsten<br />
aufgetretenen Beanstandungen vorkamen. Die Platzierung gibt den jeweiligen Rang in den „Top Ten“ in Abhängigkeit vom Überprüfungsjahrgang<br />
an (Platz 1 = am häufigsten beanstandet).<br />
Regelmäßig unter den zehn häufigsten Beanstandungsgründen befinden sich auch der Einsatz von Bioölen<br />
(5.6.1) und die Sicherstellung einer angemessenen Pflege (3.3). Während der Einsatz von Bioölen<br />
immer weiter Verbreitung findet, wird die Pflege häufig vernachlässigt. Da eine optimierte, konstante<br />
Pflege entscheidend für die Bestandesstabilität gegenüber Sturmereignissen und Insektenfraß sein<br />
kann, sind hier die <strong>Waldbesitzer</strong> besonders gefordert, ihren Wald in angemessenen wiederkehrenden<br />
Zyklen zu stabilisieren.<br />
Die Grafik gibt einen Überblick über die Situation in <strong>Bayern</strong>s Wäldern und über die Standards an deren<br />
Umsetzung die <strong>Waldbesitzer</strong> noch verstärkt arbeiten müssen. Dennoch ist trotz verschiedener Abweichungen<br />
festzustellen, dass die Wälder insgesamt vorbildlich und nachhaltig bewirtschaftet werden.<br />
Durch die hohe Akzeptanz bei den <strong>Waldbesitzer</strong>n gegenüber der <strong>PEFC</strong>-Zertifizierung und das Bewusstsein<br />
für die nachhaltige Waldbewirtschaftung zum Nutzen der folgenden Generationen wird in den bayerischen<br />
Wäldern auch zukünftig an der gänzlichen Erfüllung der <strong>PEFC</strong>-Kriterien gearbeitet werden.<br />
Bereits am 30. November 2009 hat der Deutsche Forstzertifizierungsrat die neuen <strong>PEFC</strong>-Verfahren und<br />
<strong>PEFC</strong>-Standards, die von den gleichnamigen Arbeitsgruppen erarbeitet wurden, verabschiedet. Damit<br />
wurde der im Sommer 2008 eingeleitete <strong>PEFC</strong>-Revisionsprozess erfolgreich abgeschlossen. Während<br />
der Revision fanden u.a. vier Runde Tische, 11 Arbeitsgruppensitzungen und der Kongress Würzburg+10<br />
statt.<br />
Die neuen Systemdokumente sind mit dem 01.01.2010 in Kraft getreten. Mit Ausnahme der für die<br />
Forstbetriebe relevanten <strong>PEFC</strong>-Standards. Diese gelten erst ab dem 01.01.2011 um so den teilnehmenden<br />
<strong>Waldbesitzer</strong>n ausreichend Zeit zu geben, sich mit deren Inhalt vertraut zu machen.<br />
Die Änderungen bei den Standards sind auf den folgenden Seiten kurz tabellarisch dargestellt:
September 2010<br />
<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Seite 4<br />
Änderung N/K *<br />
Nr. Erläuterung<br />
Vereinheitlichung der Verbform K Im bisherigen Text der Standards wurden unterschiedliche<br />
Verbformen verwenden: „soll“, „hat“,<br />
„ist zu“ etc., wobei – mit Ausnahme der Leitfäden<br />
– alle Anforderungen von den Zertifizierern<br />
als obligatorisch interpretiert wurden. Im neuen<br />
Text wird nun durchgehend der geforderte Zustand<br />
mit dem Verb „werden“ beschrieben.<br />
Bezug zum Klimaschutz in Einführung N Einfüh- Allgemeiner Hinweis, dass nachhaltige Waldberungwirtschaftung<br />
dem Klimaschutz dient<br />
Standards gelten sowohl für die Holzboden- K Geltungs- Klarstellung, dass auch auf Nichtholzboden (z.B.<br />
fläche als auch auf die Nichtholzbodenfläbereich Wildäsungsflächen) die <strong>PEFC</strong>-Anforderungen<br />
che<br />
zu erfüllen sind.<br />
Auch KUPs auf Waldflächen, Versuchsflä- N Geltungs- Was bisher nur für die Sondernutzung (bisher<br />
chen und Wildgatter können als Sondernutbereich „Nebennutzungen“ genannt) Weihnachtsbaumzungen<br />
auf Antrag aus der <strong>PEFC</strong>-<br />
und Schmuckreisigkultur galt, gilt nun auch für<br />
zertifizierten Fläche ausgegrenzt werden.<br />
weitere Sondernutzungen.<br />
Über die Erstellung von Bewirtschaftungs- N 1.1 Bewirtschaftungspläne sollen nicht nur erstellt,<br />
plänen hinaus wird auch eine<br />
sondern auch – wenn möglich – umgesetzt wer-<br />
„Berücksichtigung von ökologischen, ökoden.<br />
Ziele sollen alle drei Nachhaltigkeitssäulen<br />
nomischen und sozialen Zielen im Sinne<br />
von <strong>PEFC</strong>“ sowie der Ausgleich von Holznutzung<br />
und Holzzuwachs gefordert.<br />
berücksichtigen.<br />
Anwendung von Wundverschluss- und<br />
Wildschadensverhütungsmitteln auch ohne<br />
Gutachten möglich<br />
Auch bei Polterspritzung und der Anwendung<br />
von Wundverschluss- und Wildschadensverhütungsmitteln<br />
ist das Pflanzenschutzgesetz<br />
einzuhalten.<br />
Leitfaden 3 wird erst unter 6.2 (Qualifikation<br />
von Forstunternehmern) erwähnt (neue<br />
Nummerierung: Leitfaden 7!)<br />
Statt „ darf 20 m nicht unterschreiten“ heißt<br />
es „beträgt mindestens 20 m“<br />
Nennung eines Beispiels (40 Meter) im Zusammenhang<br />
mit der Forderung nach weiteren<br />
Rückegassenabständen auf verdichtungsempfindlichen<br />
Böden<br />
Abweichung von einem streng schematischen<br />
RG-Netz auch bei besonderen standörtlichen<br />
Situationen<br />
Auf den Begriff „Erhaltung der technischen<br />
Befahrbarkeit“ wird verzichtet.<br />
Illustration der Aussage „Ausnutzen aller<br />
technischer Optionen und Leistungen der<br />
Maschinen“ durch exemplarische Aufzählung<br />
„Moorbänder, Hang-Harvester, Reifendruckregelung,<br />
o.ä.“<br />
* N: Neu / K: Korrektur<br />
K 2.2 Bisher waren diese Mittel als keine Pflanzenschutzmittel<br />
deklariert. Nun werden sie in der<br />
PSM-Definition nicht mehr erwähnt, aber stattdessen<br />
von der Gutachtenspflicht ausgenommen.<br />
K 2.2 Hinweis auf gesetzliche Vorgaben bzgl. Sachkunde<br />
und Dokumentation beim Einsatz von<br />
PSM<br />
K 2.6<br />
K 2.6<br />
N 2.6<br />
2.5 Leitfaden „Was sollte ein Vertrag mit Forstunternehmern<br />
oder Selbstwerbern beinhalten?“ hat<br />
nur am Rande mit dem unter 2.5 genannten Befahrungsverbot<br />
zu tun und ist besser in Kap. 6<br />
aufgehoben.<br />
K 2.7 Der Begriff „Sicherstellung der dauerhaften<br />
Funktionsfähigkeit“ wird als aussagekräftiger<br />
angesehen.<br />
K 2.7
September 2010<br />
<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Seite 5<br />
Z-Bäume sollen als solche erkennbar sein N 2.9 a Bisher nur Forderung, dass Z-Bäume nicht<br />
beschädigt werden. Erkennbarkeit bedeutet<br />
aber nicht notwendigerweise Markierung<br />
Hinweis auf Notwendigkeit „angemessener<br />
Einkünfte“ nicht mehr unter Punkt 3.1 sondern<br />
Teil des Einführungstextes zu Kap. 3<br />
Illustration des Begriffs „Schnellwachsende<br />
Baumarten“ durch exemplarische Aufzählung<br />
„z.B. Pappel, Weide, Robinie“<br />
„Pflegehiebe und Durchforstungen“ nicht mehr<br />
als Ausnahmetatbestand für Verbot der<br />
„Endnutzung nicht-hiebsreifer Bestände“ aufgeführt.<br />
Leitfaden 3 („Bis zu welchem Nährstoffgehalt<br />
des Bodens ist eine Vollbaumnutzung nach<br />
zulässig?“)<br />
Ergänzung „nationaler Verpflichtungen“ und<br />
Illustration durch exemplarische Nennung von<br />
FFH und Vogelschutzrichtlinie<br />
Hinweis auf die Berücksichtigung wiss. Forschung,<br />
insbesondere der Naturwaldforschung,<br />
und Einfügen eines Zitats aus den „Pan-<br />
Europäischen Richtlinien für die operationale<br />
Ebene (PEOLG)“ in Bezug auf den Nutzen aus<br />
natürlichen Strukturen und Prozessen.<br />
„Natürliche Reinbestände“ werden von der<br />
Pflicht, Mischbestände zu erhalten bzw. aufzubauen,<br />
explizit ausgenommen.<br />
Definition von „Mischbeständen“ über einen<br />
Anteil von Mischbaumarten von 10 %<br />
Forderung nach der Verwendung „möglichst<br />
hochwertigen Saat- und Pflanzgutes“ entfällt<br />
Verfahren zur Herkunftsüberprüfung von Saatund<br />
Pflanzgut müssen in Zukunft offiziell von<br />
<strong>PEFC</strong> Deutschland anerkannt sein. Eine Beschreibung<br />
des Verfahrens (ge<strong>net</strong>ischer Vergleich<br />
zwischen Rückstellprobe und Saat- und<br />
Pflanzgut) entfällt. Kontrollierte Lohnanzucht<br />
wird diesen Verfahren gleichgestellt.<br />
Die Verjüngungsverfahren sollen nicht nur<br />
„möglichst kleinflächig“ sondern auch „an die<br />
zu verjüngende Baumart“ angepasst sein<br />
Die Beschreibung der Forderung<br />
„Naturverjüngung vor künstlicher Verjüngung“<br />
lehnt sich enger an die Formulierung der PE-<br />
OLG an.<br />
Umformulierung eines Ausnahmetatbestandes<br />
für das Kahlschlagverbot: „wenn aufgrund<br />
kleinstparzellierter Betriebsstruktur andere<br />
waldbauliche Verfahren nicht sinnvoll sind“<br />
K 3.4<br />
3: Einführung<br />
Kein Teil des Standards mehr, weil nicht<br />
auditierbar.<br />
K 3.4 Begriff der Endnutzung ist selbsterklärend<br />
und schließt die Pflege und Durchforstungen<br />
per definitionem aus<br />
K 3.6 b<br />
K 4: Einführung<br />
N 4: Einführung<br />
N 4.1<br />
PEOLG Nr. 2.2 a: „Die Waldbewirtschaftungsmaßnahmen<br />
sollen bestmöglichen Nutzen<br />
aus natürlichen Strukturen und Prozessen<br />
ziehen sowie vorbeugende biologische Maßnahmen<br />
nutzen sooft u. soweit es wirtschaftl.<br />
machbar erscheint, um die Gesundheit u.<br />
Vitalität der Wälder zu erhalten u. zu stärken.“<br />
N 4.1 a Bislang bezogen sich die 10 % auf den Mischungsanteil<br />
im Endbestand<br />
N 4.3 Einhaltung der Herkunftsempfehlungen wird<br />
als ausreichend angesehen.<br />
N 4.4 a<br />
K 4.6 Bisher war nur von kleinflächigen Verfahren<br />
die Rede.<br />
K 4.7 Bisher hieß es „NV hat Vorrang gegenüber<br />
Pflanzung und Saat.<br />
PEOLG Nr. 4.2 a: „Der natürl. Verjüngung soll<br />
der Vorzug gegeben werden vorausgesetzt, dass<br />
die Bedingungen geeig<strong>net</strong> sind, die Qualität u.<br />
Quantität der forstlichen Ressourcen<br />
zu sichern, und dass die vorh. Provenienzen<br />
standortgerecht sind.“<br />
K 4.8 Bisher war die Rede von<br />
„andere Verfahren nicht möglich“
September 2010<br />
Die Definition von „kleinparzellierter Besitzstruktur“<br />
entfällt<br />
Einführung des Oberbegriffes „Biotopholz“<br />
für Totholz, Horst- und Höhlenbäume. Biotopholz<br />
soll nicht nur erhalten sondern auch<br />
gefördert werden. Jeder Betriebsplan soll in<br />
Zukunft Aussagen über Biotopholz enthalten.<br />
„Angemessene“ Berücksichtigung der<br />
Schutzfunktionen<br />
Streichung des Kahlschlagverbotes im Bodenschutzwald<br />
In die Forderungen zum Wasserschutz wurde<br />
wurden die Uferbereiche sowie die Wasserqualität<br />
in Wasserschutzgebieten neu<br />
aufgenommen.<br />
In Bezug auf die Pflege von Entwässerungseinrichtungen<br />
wird die besondere Sorgfalt in<br />
Bezug auf wertvolle Moor- und Nassstandorte<br />
neu aufgenommen.<br />
Das Verbot von „Vollumbruch“ wird nun bereits<br />
im ersten Absatz und nicht erst unter<br />
Punkt b) erwähnt.<br />
Der Einsatz von Bio-Öl (jetzt durchweg als<br />
„biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle<br />
und Hydraulikflüssigkeiten“ bezeich<strong>net</strong>) ist<br />
obligatorisch. Statt der Formulierung „sofern<br />
technisch sinnvoll und möglich“ wurde als<br />
zusätzlicher Ausnahmetatbestand „Technik,<br />
die keinen separaten Hydraulikkreislauf besitzt“<br />
aufgenommen.<br />
Der Beleg über Bio-Öl ist mit dem Arbeitsauftrag<br />
auf der Maschine mitzuführen.<br />
Definition von Bio-Öl wurde neu aufgenommen<br />
(Umweltzeichen oder Biozertifikat des<br />
Ölherstellers)<br />
Private Selbstwerber sollen ab 2013 ebenfalls<br />
nur Bio-Öl verwenden<br />
<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />
K 4.8 (c)<br />
N 4.10<br />
K 5.1 Das Adjektiv „angemessen“ fehlte bisher.<br />
N (5.2) Dieses Verbot ist bereits gesetzlich geregelt.<br />
N 5.2<br />
N 5.3 b<br />
K 5.4<br />
K 5.5<br />
N 5.5 a<br />
N 5.5 b<br />
N 5.5 c<br />
Neuer Titel „Sozio-ökonomische Funktionen“ 5. Bisher „Gesellschaftliche und soziale Funktionen“<br />
Der Einsatz von Fachpersonal wird nur von<br />
Forstbetrieben gefordert, die eigenes Personal<br />
beschäftigen. Der Personalbestand soll<br />
den betrieblichen (bisher ökonomischen)<br />
Verhältnissen angepasst sein.<br />
Definition von Fachpersonal durch „der Tätigkeit<br />
entsprechende Ausbildung“. Beispielhafte<br />
Nennung von Forstwirt oder Maschinenführer<br />
entfällt.<br />
Die Ausnahme von bäuerlichen Zuerwerbsbetrieben<br />
in Bezug auf den Einsatz von<br />
Fachpersonal entfällt.<br />
Ab 2013 sollen private Selbstwerber einen<br />
Nachweis über die Teilnahme an einem qualifizierten<br />
Motorsägenlehrgang erbringen.<br />
Seite 6<br />
K 6.1 Hiermit wird klargestellt, dass zur aufgrund der<br />
unterschiedlichen Aufgabenstruktur bei den<br />
unterschiedlichen Waldbesitzarten ein anderer<br />
Personalstand erforderlich ist.<br />
K 6.1 (a)<br />
N 6.1 a<br />
N 6.2
September 2010<br />
Ab 2014 dürfen nur noch Forstunternehmer mit<br />
einem von <strong>PEFC</strong> Deutschland anerkanntem<br />
Zertifikat (RAL; DFSZ, tqforst) eingesetzt werden.<br />
Vorher besteht diese Pflicht auch, sofern<br />
zertifizierte Forstunternehmer örtlich verfügbar<br />
sind.<br />
Auch die Einhaltung tariflicher Vorgaben kann<br />
bei Vorliegen einer von <strong>PEFC</strong> Deutschland<br />
anerkannten Zertifizierung als erfüllt angesehen<br />
werden.<br />
Eine Ausnahmeregelung für Ich-AGs und Maschinenringe<br />
entfällt. Die Ausnahmeregelung<br />
für bäuerliche Zuerwerbsbetriebe wird modifiziert,<br />
in dem ein Nachweis per Selbsterklärung<br />
verlangt wird und diese die „Qualität ihrer Arbeit<br />
auch auf andere Weise, z.B. durch Abnahmeprotokolle,<br />
nachweisen“ können.<br />
Im Zusammenhang mit der Einhaltung der UVV<br />
wird eine „funktionierende Rettungskette, wo<br />
technisch umsetzbar“ gefordert<br />
Für Zweitaktmaschinen müssen Sonderkraftstoffe<br />
verwendet werden. Private Selbstwerber<br />
sollen ab 2013 deren Verwendung nachweisen.<br />
Auch Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung<br />
sind zu dokumentieren.<br />
Bezugspunkt sind nun geltende Tarifverträge,<br />
auch Haustarifverträge. Wo keine Tarifbindung<br />
vorliegt kommen nur noch vergleichbare Bedingungen<br />
der Forstwirtschaft (bisher auch der<br />
Landwirtschaft) zur Anwendung. Als Beispiele<br />
werden genannt: „der jeweilige Branchentarif<br />
der Forstlichen Erzeugerstufe bzw. der jeweilige<br />
Branchentarif für Forstbedienstete“<br />
Auch die Erholungsfunktion und der ästhetische<br />
Wert des Waldes müssen berücksichtigt<br />
werden.<br />
In Bewirtschaftungsplänen sollten in Bezug auf<br />
die Zieldefinition auch Aussagen zu ökonomischen,<br />
ökologischen und sozialen Zielen im<br />
Sinne von <strong>PEFC</strong> gemacht werden.<br />
„Mittelfristige Betriebsplanung“ bisher nur<br />
„Betriebsplan“ als Mindestbestandteil eines<br />
Bewirtschaftungsplanes<br />
Leitfaden zur Beurteilung der Voraussetzungen<br />
für eine Vollbaumnutzung<br />
Herleitung, warum das Belassen von Biotopholz<br />
wichtig ist.<br />
Hinweis, dass aus Sicherheitsgründen auch<br />
stehendes Biotopholz gefällt und liegen gelassen<br />
werden kann.<br />
Genauere Definition, was „angemessener Umfang“<br />
in Bezug auf Totholz bedeutet: ausreichende<br />
Qualität, sinnvolle Verteilung und ausreichendes<br />
Volumen. Bezüglich des Volumens<br />
wird auf die Ziele in den Regionalen Waldberichten<br />
verwiesen und nicht mehr „1 Stück pro<br />
Hektar“ erwähnt.<br />
Hinweis, dass jährlich kündbare Pirschbezirke<br />
eine Alternative zur Verpachtung sind.<br />
Anpassung der Tabelle an Neuerungen in den<br />
Punkten 5.6 ff.<br />
Definition einer „maximal tolerierbaren Gleistiefe,<br />
bei der die Holzernte/-bringung eingestellt<br />
wird“ wird empfohlen.<br />
Beiheften eines detaillierten Notrufplanes zum<br />
Arbeitsauftrag wird empfohlen.<br />
<strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Seite 7<br />
N 6.4 Das Anerkennungsverfahren von <strong>PEFC</strong> Deutschland<br />
für Forstunternehmerzertifikate wird im Dokument<br />
2005:2009 beschrieben.<br />
N 6.4 a Bisher wurde dies ausgeschlossen.<br />
N 6.4 b<br />
N 6.5<br />
N 6.6<br />
N 6.7 Bisher nur Fortbildungsmaßnahmen.<br />
K 6.8<br />
N 6.10<br />
K LF 1<br />
f)<br />
K LF 1<br />
g)<br />
N LF 3<br />
N LF 4<br />
1. Abs<br />
N LF 4<br />
2. Abs.<br />
c)<br />
N LF 4<br />
3. Abs.<br />
N LF 5<br />
2. Abs.<br />
K LF 6<br />
N LF 6<br />
N LF 6<br />
Hinweis auf Planungszeitraum, da mit mittelfristig<br />
in der Regel 10 Jahre verstanden werden
Seite 8 <strong>PEFC</strong>-<strong>Info</strong> <strong>Bayern</strong> September 2010<br />
Umfrage zu <strong>PEFC</strong> in <strong>Bayern</strong><br />
Im Rahmen der <strong>PEFC</strong>-Zertifizierung wird auch <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> von dem für <strong>Bayern</strong> zuständigen Zertifizierungsunternehmen auf<br />
die Erfüllung der in den Verfahren zur Systemstabilität geregelten Aufgaben überprüft. Eine Aufgabe von <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> ist es, als<br />
Ansprechpartner für Fragen von <strong>PEFC</strong> in der Region präsent zu sein und <strong>Info</strong>rmationen zur <strong>PEFC</strong>-Zertifizierung von den zertifizierten<br />
Betrieben einzuholen. Nur so kann sich die Regionale Arbeitsgruppe einen Überblick über die Umsetzung von <strong>PEFC</strong> vor<br />
Ort machen und Anregungen für etwaige Verbesserungen einholen.<br />
Aus diesem Grund bitten wir Sie, die nachstehende Umfrage auszufüllen und an <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> zurückzusenden (siehe Adresse<br />
unten).<br />
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung. Im Namen von <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />
bedanken wir uns für Ihre Mithilfe.<br />
Wichtig: Gemäß Punkt 7.5 der Systembeschreibung hat jede WBV / FBG regelmäßig (mindestens 1x jährlich) eine Rückmeldung<br />
an <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> zu geben, auch wenn in dem zurückliegenden Jahr keine Anregungen vorliegen oder Probleme<br />
aufgetreten sind!<br />
<strong>PEFC</strong>-Umfrage (Bitte unbedingt ausfüllen, auch wenn für das rückliegende Jahr keine Probleme oder Anregungen vorliegen.)<br />
Forstzusammenschluss:<br />
Bezüglich der <strong>PEFC</strong>-Zertifizierung möchte ich <strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong> folgende Probleme und Anregungen mitteilen:<br />
Kontakt<br />
<strong>PEFC</strong>/04-01-04<br />
keine<br />
Probleme und Anregungen:<br />
______________________________________________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________________________________<br />
_____________________________ ______________________________________<br />
Ort/ Datum Unterschrift / Stempel<br />
TM<br />
<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong><br />
c/o Bayerischer <strong>Waldbesitzer</strong>verband e.V.<br />
Max-Joseph-Straße 9<br />
80333 München<br />
Telefon: 089-580 30 80<br />
Fax: 089-580 70 15<br />
E-Mail: bayer.waldbesitzerverband@t-online.de<br />
Inter<strong>net</strong>: www.bayer-waldbesitzerverband.de<br />
<strong>PEFC</strong>-Deutschland<br />
Danneckerstr. 37<br />
70182 Stuttgart<br />
Telefon: 0711-248 40 06<br />
Fax: 0711-248 40 31<br />
E-Mail: info@pefc.de<br />
Inter<strong>net</strong>: www.pefc.de<br />
Aufgaben der <strong>PEFC</strong>-Ebenen<br />
<strong>PEFC</strong>-Deutschland:<br />
□ Förderung von <strong>PEFC</strong><br />
□ Entwicklung und Entscheidung der Systembeschreibungen und der Anforderungen der<br />
Zertifizierung<br />
□ Beschlussfassung über einheitliche Regelungen<br />
□ <strong>Info</strong>rmation über Zertifizierung<br />
□ Internationale Zusammenarbeit<br />
□ Logo-Verwaltung<br />
<strong>PEFC</strong> <strong>Bayern</strong>:<br />
□ Erarbeitung der Regionalen Waldberichte<br />
□ Entwicklung von Zielen für die Region<br />
□ Ansprechpartner für <strong>PEFC</strong>-Fragen in der Region<br />
□ <strong>Info</strong>rmation der teilnehmenden Betriebe<br />
□ Verarbeitung eingehender <strong>Info</strong>rmationen<br />
<strong>PEFC</strong>-zertifizierte Betriebe:<br />
□ Einhaltung des <strong>PEFC</strong>-Leitlinienkatalogs bei der Waldbewirtschaftung<br />
□ <strong>Info</strong>rmation der Regionalen Arbeitsgruppe bei Problemen vor Ort<br />
□ Zusammenarbeit mit den unabhängigen Zertifizierern bei den Vor-Ort-Audits