Globalisierung als Ordnungsaufgabe - Die Sicht des ... - Ordo Socialis
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Alfred Schüller<br />
<strong>Globalisierung</strong> <strong>als</strong> <strong>Ordnungsaufgabe</strong> –<br />
<strong>Die</strong> <strong>Sicht</strong> <strong>des</strong> Ordnungsökomomen<br />
Geldpolitik zu finanzieren? Wer wird bei der Einhaltung <strong>des</strong> Stabilitäts- und<br />
Wachstumspakts, für die die Sanktionsmittel nicht in der Hand der EZB, sondern <strong>des</strong><br />
Europäischen Rats liegen, dafür sorgen, dass Begriffe wie „Haushaltsdisziplin“ und<br />
„übermäßige Defizite“ nicht nach den jeweiligen politökonomischen<br />
Anreizkonstellationen ausgelegt werden und anschließend Gewohnheitscharakter<br />
annehmen können? Und wer wird in der EU durchsetzen wollen und können, dass durch<br />
das bestehende politische Wechselkursmandat nicht der geldpolitische<br />
Handlungsspielraum der EZB eingeengt werden kann? 65 Wird bei dieser fragwürdigen<br />
Interessenlage wichtiger Mitglieder <strong>des</strong> IWF erwartet werden können, dass dieser ein<br />
wünschenswertes stabilitätsgerechtes Beratungsmandat erhalten und kraftvoll umsetzen<br />
wird, so wie es Köhler vorgeschlagen hat?<br />
Es mangelt offensichtlich an starken politischen Führungsmächten, die erforderlich sind,<br />
damit eine funktionsfähige internationale Ordnung der Finanzmärkte entstehen kann.<br />
XIV. Wettbewerb der Ordnungspolitik – Haupttriebkraft der<br />
<strong>Globalisierung</strong><br />
1. „Internationalism like Charity begins at home“<br />
Im Hinblick auf die fortschreitende internationale Wissens- und Arbeitsteilung ist eine<br />
lebhafte Diskussion über verbesserte Möglichkeiten der globalen Ordnungspolitik entstanden.<br />
Aus den Darlegungen in den Kapiteln VIII bis XI ergibt sich folgen<strong>des</strong> Fazit:<br />
1. Der Versuch, die Handelspolitik der WTO durch globale Wettbewerbsregeln (gegen<br />
privatwirtschaftliche Wettbewerbsbeschränkungen) zu ergänzen, stößt auf<br />
unterschiedliche, ja vielfach widersprüchliche wettbewerbspolitische Vorstellungen.<br />
Deshalb ist im internationalen Wettbewerb der Wettbewerbskonzeptionen eine<br />
wirkungsvollere Lösung der Verhinderung und Bekämpfung wirtschaftlicher Macht zu<br />
sehen.<br />
2. Gegenüber dem staatlichen Protektionismus gibt es nach wie vor keine<br />
konkurrenzfähigen Alternativen zu den handelspolitischen Entmachtungsregeln <strong>des</strong><br />
GATT bzw. der WTO. <strong>Die</strong>se sind aus der Praxis der bilateralen Handelsvertragspolitik<br />
entstanden, beruhen <strong>als</strong>o auf dem, was Wilhelm Röpke „Liberalismus von unten“<br />
nennt. <strong>Die</strong> Sicherung und Erweiterung der Verpflichtungen zur gleichgerichteten<br />
handelspolitischen Entmachtung der Regierungen mit dem Ziel, die internationale<br />
Wissens- und Arbeitsteilung zu verbessern, sind <strong>des</strong>halb so anspruchsvoll, weil die<br />
entsprechenden Regeln der Nichtdiskriminierung der geistig-kulturellen Verankerung<br />
in der nationalen oder – wie im Falle der EU – der supranationalen Wirtschaftspolitik<br />
bedürfen. Wie weit es noch an einer entsprechenden Tradition in vielen Ländern<br />
mangelt, zeigen die Einbruchstellen der Gatt-Ordnung bzw. die Aufgabenschwerpunkt<br />
der WTO. 66 Auch im Falle einer Mitgliedschaft Russlands 67 und <strong>des</strong> Mitglieds China 68<br />
65 Regierungen, die sich für bestimmte Beschäftigungsziele verantwortlich erklären, ja in Wahlkämpfen darauf<br />
bestehen, sich für die Verfehlung solcher Ziele haftbar machen zu lassen, werden Aufwertungen <strong>als</strong> störend<br />
empfinden, auf eine (beschäftigungs-)aktive Wechselkurspolitik drängen und damit zeigen wollen, dass die<br />
Unabhängigkeit der Zentralbank in Frage gestellt werden kann.<br />
66 Hierzu zählen vor allem:<br />
- Sonderregelungen für bestimmte Wirtschaftssektoren.<br />
- Der handelspolitische Nationalismus in immer neuen Spielarten, praktiziert von einzelnen Ländern<br />
und Ländergruppen (USA, Japan, China, EU).<br />
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