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Globalisierung als Ordnungsaufgabe - Die Sicht des ... - Ordo Socialis

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Alfred Schüller<br />

<strong>Globalisierung</strong> <strong>als</strong> <strong>Ordnungsaufgabe</strong> –<br />

<strong>Die</strong> <strong>Sicht</strong> <strong>des</strong> Ordnungsökomomen<br />

marktschwachen Staaten durchzusetzen und zu mehren“. Es wäre <strong>des</strong>halb wünschenswert,<br />

wenn das Prinzip der Reziprozität im Rahmen der WTO gestrichen würde (siehe hierzu Senti,<br />

2006, S. 315 ff. mit zahlreichen Literaturhinweisen).<br />

7. Mit dem Aufkommen eines ökologischen und ethischen Protektionismus tauchen neue<br />

konzeptionelle Fragen auf. Schon im GATT waren Umweltfragen weitgehend ausgespart.<br />

Demzufolge haben sich Umweltabkommen und die internationale Handelsordnung<br />

nebeneinander entwickelt. Es zeigt sich inzwischen jedoch, dass es starke Bestrebungen gibt,<br />

beide Bereiche zusammenzuführen. Wie lassen sich aber die Ziele „freier Handel“ und<br />

„geschützte Umwelt“ im gleichen Maße verfolgen? Wie lassen sich vor allem die Kosten der<br />

Umweltnutzung in die Wirtschaftsrechnung der Wirtschaftseinheiten knappheitsgerecht<br />

einbeziehen? Weil es stets um knappe Güter geht, stellt sich die Frage: Wie kann die<br />

Knappheit zum Ausdruck gebracht werden? Es ist kein Indikator bekannt, der unbestechlicher<br />

zur Lösung <strong>des</strong> Knappheitsproblems im Umweltbereich beitragen könnte, <strong>als</strong> das<br />

marktwirtschaftliche Preissystem. <strong>Die</strong> Frage, welcher Gebrauch von entsprechenden<br />

Lösungen 45 im Rahmen der WTO davon gemacht werden könnte, ist weithin offen – etwa<br />

hinsichtlich der Konkretisierung und Implementierung <strong>des</strong> einschlägigen Artikels XX GATT.<br />

<strong>Die</strong>ser lautet:<br />

Demzufolge können Länder Maßnahmen ergreifen, die einerseits dem Schutz <strong>des</strong> Lebens oder der Gesundheit<br />

von Personen und Tieren oder der Erhaltung <strong>des</strong> Pflanzenwuchses dienen und andererseits erschöpfbare<br />

Ressourcen schonen. Hierbei gilt die Einschränkung, dass die Maßnahmen nicht willkürlich und diskriminierend<br />

Folgen haben oder auf versteckte Weise den internationalen Handel beschränken können.<br />

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat<br />

hierfür in seinem Gutachten 1994/1995 stellt bei seinen Ordnungsprinzipien zur Vermeidung<br />

von Konflikten vor allem auf die Verursachung der Umweltprobleme ab. Das entspricht dem<br />

Grundsatz „Internationalism like charity begins at home“. Ohne saubere Zuläufe kann es<br />

keine sauberen Flüsse oder Seen geben. Wo immer es möglich und vorteilhaft ist, wären<br />

demzufolge in erster Linie auf der Ebene der nationalen Umweltpolitik Ordnungsbedingungen<br />

zu schaffen, die darauf gerichtet sind, die Kosten der Umweltnutzung in der Preiskalkulation<br />

zu verrechnen und ökonomische Anreize für die Entwicklung einer umweltschonenden<br />

Technik zu schaffen. Je mehr Länder der Welt auf diese Weise in die internationale Preis-,<br />

Tausch- und Zahlungsgemeinschaft einbezogen sind 46 und nach diesem Grundsatz verfahren,<br />

<strong>des</strong>to mehr nimmt die Gefahr ab, dass es über die Anwendung <strong>des</strong> Ursprungslandprinzips zu<br />

Diskriminierungen kommt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass zwischen den<br />

Mitgliedsländern die Knappheitsverhältnisse auch im Bereich der Umweltgüter verschieden<br />

sind. Das spricht gegen eine Harmonisierung von Ursprungslandregeln, aber auch gegen die<br />

Ergreifung umweltpolitischer Maßnahmen (etwa in Form von Ausgleichszöllen), wenn die<br />

Umweltbelastung außerhalb <strong>des</strong> eigenen Hoheitsgebietes verursacht wird.<br />

Im politischen Raum werden heute vielfach international harmonisierte<br />

Produktionsverfahren gefordert. Damit sollen Länder mit vergleichsweise hohen<br />

umweltspezifischen Produktionskosten vor „ökologischem Dumping“, <strong>als</strong>o einem <strong>als</strong> unfair<br />

bezeichneten Wettbewerbsvorteil anderer Länder geschützt werden, die niedrigere<br />

Umweltstandards haben. Würden demzufolge den Handelspartnern bestimmte<br />

45 Siehe Wegehenkel (1981); Wegner (1994); Zimmermann und Hansjürgen (1988); Bonus (200).<br />

46 Das müsste eigentlich für die 153 Mitgliedsländer der WTO gelten (Stand Ende 2009). Davon werden<br />

allerdings zwei Drittel <strong>als</strong> Entwicklungsländer behandelt. Für diese gelten Regeln, die vom allgemeinen<br />

Meistbegünstigungsprinzip und Diskriminierungsverbot abweichen.<br />

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