Globalisierung als Ordnungsaufgabe - Die Sicht des ... - Ordo Socialis
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Alfred Schüller<br />
<strong>Globalisierung</strong> <strong>als</strong> <strong>Ordnungsaufgabe</strong> –<br />
<strong>Die</strong> <strong>Sicht</strong> <strong>des</strong> Ordnungsökomomen<br />
um eine internationale Wettbewerbsordnung und die Welthandelsordnung unterscheiden sich<br />
<strong>als</strong>o nur hinsichtlich <strong>des</strong> Ansatzpunktes. Im übrigen müssten sich beide Ordnungen ergänzen.<br />
Mit zunehmender Zahl und wachsendem ökonomischen Gewicht der Länder, die diese Regeln<br />
beachten, können die Wettbewerbsprozesse weltweit einen verfälschungsfreien Charakter<br />
annehmen. <strong>Die</strong> Konsumenten profitieren von geringeren Produktpreisen, besseren Qualitäten<br />
und vielfältigeren Angeboten, die Produzenten von diskriminierungsfreien Einkaufs- und<br />
Absatzbedingungen.<br />
Sinken aufgrund von Deregulierungserfolgen und technischen Neuerungen die Transport- und<br />
Informationskosten, so verbessern sich mit der Verdichtung der Kommunikationsnetze die<br />
Preiskontakte und die Möglichkeiten, Innovations-, Investitions- und Arbitragevorteile<br />
weltweit zu nutzen. <strong>Die</strong> damit verbundene Verlagerung <strong>des</strong> Gewichts <strong>des</strong> Außenhandels vom<br />
inter-industriellen (komplementären) auf den intra-industriellen (substitutiven)<br />
Güteraustausch fordert von den Herstellern verstärkte Wettbewerbsanstrengungen. Deshalb ist<br />
privatwirtschaftlichen Versuchen, den Wettbewerb zu beschränken, häufig auch der erhoffte<br />
nachhaltige Erfolg versagt. So lässt sich mit zunehmender Kommerzialisierung <strong>des</strong> Internet<br />
<strong>als</strong> Tauschmedium beobachten, dass traditionelle Handelswege und Handelsformen durch<br />
sogenanntes online-shopping ergänzt oder ersetzt und damit die Möglichkeiten einer globalen<br />
Marktausdehnung verbessert werden.<br />
2. Das Internet, eine neue Variante <strong>des</strong> „Liberalismus von unten“, erleichtert es, nationale<br />
Wettbewerbsbeschränkungen aushebeln, wie für Deutschland am Beispiel <strong>des</strong> Rabattgesetzes,<br />
der Zugabeverordnung, <strong>des</strong> Ladenschlussgesetzes und der Buchpreisbindung gezeigt werden<br />
kann (siehe Geruschkat, 2008). <strong>Die</strong> den Wettbewerb stärkende Potenz <strong>des</strong> Internet besteht<br />
insgesamt darin, nationale Regulierungen weitreichender und schneller auf den Prüfstand <strong>des</strong><br />
internationalen Wettbewerbs zu stellen.<br />
Mit der Ausdehnung <strong>des</strong> elektronischen Geschäftsverkehrs ist allerdings eine Erschwerung der Durchsetzung<br />
zentraler institutioneller Grundlagen der Marktwirtschaft verbunden – der Schutz <strong>des</strong> Eigentums und der<br />
Vertragstreue:<br />
- Mit Blick auf den ersten Punkt fallen z. B. für digitalisierbare Güter bei der Verfolgung von<br />
Urheberrechtsverletzungen erhebliche Ermittlungs- und Durchsetzungskosten an. Wie kann das erhöhte<br />
Tauschobjektrisiko vermindert werden? Versuche, effektivere Formen <strong>des</strong> staatlichen und suprastaatlichen<br />
Schutzes geistigen Eigentums – etwa durch Belastung der Anbieter entsprechender Produkte mit einer<br />
verschärften Haftung („Sekundärhaftung“) für mögliche rechtswidrige Nutzungen – einzuführen, sind mit dem<br />
Nachteil hoher Kosten verbunden. Es stellt sich <strong>des</strong>halb die Frage, ob die Schwächung <strong>des</strong> staatlichen<br />
Urheberrechts hier nicht besser hinzunehmen ist und es den Anbietern zu überlassen, darauf im Wege der<br />
Selbsthilfe unternehmerisch zu reagieren?<br />
- Zum zweiten Punkt stellt sich das Problem verlässlicher elektronischer Signaturen. Je höher das angestrebte<br />
Sicherheitsniveau ist, <strong>des</strong>to teurer dürften staatliche Bemühungen sein, einen praxisgerechten Rechtsrahmen für<br />
elektronisch geschlossene Verträge zu finden. Es ist den Akteuren im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
zuzumuten, sich im eigenen Interesse um eine angemessene Bewältigung auch <strong>des</strong> erhöhten<br />
Tauschpartnerrisikos zu bemühen, statt auf die ohnehin technisch begrenzten Möglichkeiten <strong>des</strong> Staates zu<br />
setzen – etwa durch Ex ante-Harmonisierung und Supranationalisierung von internetspezifischen Regeln der<br />
Vertragssicherung.<br />
Bei dem Ruf nach formalen staatlichen oder suprastaatlichen Maßnahmen <strong>des</strong> „public ordering“ für die Lösung<br />
<strong>des</strong> erhöhten Tauschobjekt- und Tauschpartnerrisikos im elektronischen Geschäftsverkehr wird meist die<br />
Ordnungskraft informaler Lösungen (internal oder private ordering) unterschätzt. So ist zu beobachten, dass die<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Online-shopping von rasch aufkommenden privaten Reputationssystemen starke Impulse<br />
erhält. Als Einrichtungen der Selbstregulierung haben diese offensichtlich komparative Vorteile gegenüber<br />
staatlichen Regelsetzungen. Das Kunstwort Netiquette (zusammengesetzt aus Netz und Etikette) steht für die<br />
Entwicklung eines internetspezifischen Moralpotenti<strong>als</strong>. Eine Überprüfung von Beispielen für bereits<br />
formalisierte Netiquetten unterstützt nach Geruschkat (2008) die Vermutung, dass diese Normensysteme eher<br />
Ausdruck von Wertgrundlagen sind, die auf einer viel tieferen Erfahrungsebene angesiedelt, jedenfalls nicht nur<br />
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