Globalisierung als Ordnungsaufgabe - Die Sicht des ... - Ordo Socialis
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Alfred Schüller<br />
<strong>Globalisierung</strong> <strong>als</strong> <strong>Ordnungsaufgabe</strong> –<br />
<strong>Die</strong> <strong>Sicht</strong> <strong>des</strong> Ordnungsökomomen<br />
Orientierung würde auf globaler Ebene zusätzliche Unsicherheiten und Diskriminierungen<br />
verursachen.<br />
2. Um so wichtiger könnte es sein, den eingeschlagenen Weg eines evolutorischen<br />
Herangehens von unten und von oben fortzusetzen und die erreichten Regelangleichungen<br />
durch ein Abkommen auf der WTO-Ebene verbindlich abzusichern, und zwar unter der<br />
Aufsicht einer internationalen Antitrustbehörde <strong>als</strong> Institution der WTO. <strong>Die</strong>se hätte dafür zu<br />
sorgen, dass von den Mitgliedstaaten der WTO bestimmte konstitutive Prinzipien der<br />
Wettbewerbspolitik mit Hilfe der nationalen Wettbewerbsbehörden durchgesetzt werden :<br />
- Anti-Kartell- und Anti-Monopolisierungspolitik nach dem Prinzip der Meistbegünstigung<br />
im Sinne der Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) aller Mitglieder und<br />
- der Gleichstellung von in- und ausländischen, privaten und staatlichen Unternehmen<br />
(Inländerprinzip).<br />
- Nachvollziehbarkeit der wettbewerbsrechtlichen Verfahrensweisen und Entscheidungen.<br />
- Bereitschaft zu einer systematischen wettbewerbspolitischen Zusammenarbeit der<br />
Mitgliedsstaaten nach den insgesamt bewährten Verfahren <strong>des</strong> GATT bzw. der WTO, vor<br />
allem der Konsultationspflicht im Rahmen von Antitrust-Panels.<br />
- Unterstützung von Ländern, die bisher keine wettbewerbspolitische Tradition haben, beim<br />
Hineinwachsen in die internationale Wettbewerbsordnung.<br />
Eine vergleichsweise hohe Bindungskraft und Glaubwürdigkeit der Wettbewerbsregeln der<br />
WTO wäre der Vorteil. Als Nachteil kann angesehen werden, dass große Länder und<br />
Regionen (USA, Russland, China, EU, EFTA) einerseits zögern, sich<br />
souveränitätsbeschränkenden globalen Wettbewerbsregeln zu unterwerfen. Andererseits<br />
bedarf es häufig dominierender Staaten oder Staatengruppen, um der Einsicht Geltung zu<br />
verschaffen, die Aufgabe einer globalen Wettbewerbsordnung <strong>als</strong> treuhänderische Mission<br />
zur Durchsetzung der genannten konstitutiven Prinzipien aufzufassen.<br />
XI. <strong>Globalisierung</strong> und Welthandelspolitik<br />
1. Zum liberalen privatwirtschaftlich verfassten Typ der internationalen Ordnung gibt es keine<br />
konkurrenzfähige Alternative. Kernstück dieser Ordnung sind die überstaatlichen<br />
handelspolitischen Regelungen, die 1947 mit dem General Agreement on Tariffs and Trade<br />
(GATT) geschaffen wurden. Vorausgegangen war der Zerfall einer Welthandelsordnung, die<br />
im wesentlichen auf dem beruhte, was Wilhelm Röpke „Liberalismus von unten“ genannt hat.<br />
<strong>Die</strong> Verhaltensregeln <strong>des</strong> GATT 39 waren im Sinne <strong>des</strong> Kooperationsmodells der<br />
internationalen Wirtschaftsbeziehungen darauf gerichtet, Wettbewerbsverfälschungen zu<br />
verhindern, die von staatlicher Seite organisiert und durchgesetzt werden. Auf dieser<br />
Grundlage kann aus gewinnorientierten unternehmerischen Handlungen ein globaler<br />
Güterwettbewerb und ein weltumspannen<strong>des</strong> Marktpreissystem entstehen. <strong>Die</strong> Bemühungen<br />
39 Das GATT ist ein System von Verhaltensnormen für den internationalen Handel. <strong>Die</strong>se beruhen im Kern auf<br />
dem Prinzip der Nichtdiskriminierung im <strong>Die</strong>nste eines unverfälschten Wettbewerbs. <strong>Die</strong>ses Prinzip findet<br />
Ausdruck in folgenden Verhaltensregeln:<br />
1. Liberalisierung und Ausweitung <strong>des</strong> Welthandels durch Verbot von Kontingenten, Aus- und<br />
Einfuhrgenehmigungen sowie durch Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen.<br />
2. Prinzip der unbedingten Meistbegünstigung im Sinne der Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung)<br />
aller Mitglieder und in der Gleichstellung in- und ausländischer Güter (Inländerprinzip).<br />
3. Eine auf Reziprozität angelegte Verhandlungsstrategie<br />
4. Begrenzung <strong>des</strong> handelspolitischen Spielraums der Regierungen durch Konsultationspflicht. Das<br />
Ergebnis ist eine handelspolitische Entmachtung der Regierungen bei der Verfolgung eigennütziger<br />
Ziele.<br />
5. Berücksichtigung von Sonderinteressen mit Rücksicht auf Integrationsräume wie die EU, die EFTA<br />
und Entwicklungsländer.<br />
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