Globalisierung als Ordnungsaufgabe - Die Sicht des ... - Ordo Socialis
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Alfred Schüller<br />
<strong>Globalisierung</strong> <strong>als</strong> <strong>Ordnungsaufgabe</strong> –<br />
<strong>Die</strong> <strong>Sicht</strong> <strong>des</strong> Ordnungsökomomen<br />
- <strong>Die</strong> mögliche Orientierung an der Wettbewerbspolitik der EU. Das Binnenmarktkonzept der<br />
EU hat den Anspruch, ein System <strong>des</strong> unverfälschten (diskriminierungsfreien) Wettbewerbs<br />
zu errichten und mit Hilfe supranationaler Instanzen zu sichern. Im System <strong>des</strong> unverfälschten<br />
Wettbewerbs sieht Ernst-Joachim Mestmäcker (2007, S. 3 ff.) neben den wirtschaftlichen<br />
Freiheitsrechten und den Regeln <strong>des</strong> Binnenmarktes die konstitutiven Ordnungsprinzipien, die<br />
den Rechtsordnungen aller Mitgliedstaaten der EU gemeinsam sind. Demzufolge ist es die<br />
Herrschaft <strong>des</strong> Rechts, die die EU im Innersten zusammenhält. Hiervon ausgehend könnte es<br />
im Zusammenhang mit Vorschlägen für eine globale Wettbewerbsordnung im Rahmen <strong>des</strong><br />
GATT bzw. der WTO nahe liegen, an der wettbewerbspolitischen Norm der EU Maß zu<br />
nehmen:<br />
Erstens haben die Wettbewerbsregeln der EU gegenüber den nationalen Bestimmungen<br />
Vorrang. Auch eine Weltkartellbehörde müsste in der Lage sein, die nationale<br />
wettbewerbspolitische Souveränität zu beschränken, soweit es darum geht, international<br />
vereinbarte Wettbewerbsnormen mit Hilfe nationaler Behörden durchzusetzen. Weltweit<br />
müssten diese Regeln in die nationalen Rechtsordnungen übernommen und institutionell –<br />
etwa durch unabhängige nationale Antitrust-Behören – gesichert werden (siehe Fikentscher<br />
und Immenga, 1995).<br />
Zweitens dienen die Artikel 81 ff. <strong>des</strong> EU-Vertrags – über Branchen (Sektoren) und Regionen<br />
hinweg – der Herstellung und Sicherung eines unverfälschten Wettbewerbs auf offenen<br />
Märkten für Waren, <strong>Die</strong>nstleistungen und Produktionsfaktoren im Rahmen der Zollunion. <strong>Die</strong><br />
27 Mitgliedsländer der EU haben sich hierzu auf Maßnahmen gegen Kartelle,<br />
Marktaufteilungen anderer Art, gegen die Entstehung wirtschaftlicher Macht durch<br />
Monopolisierung und gegen eine Verfälschung <strong>des</strong> Wettbewerbs durch nationale<br />
Subventionen (Beihilfen) verständigt. <strong>Die</strong>ses Verständnis eines unverfälschten Wettbewerbs<br />
könnte einer Weltkartellbehörde <strong>als</strong> Vorbild dienen, zumal auch der <strong>Globalisierung</strong> vor allem<br />
vielfältige hoheitlich sanktionierte Wettbewerbsbeschränkungen und monopolistische<br />
Privilegien für staatliche und staatlich regulierte Unternehmen entgegenstehen. In der EU ist<br />
es immerhin teilweise gelungen, die hiervon ausgehenden Wettbewerbsbeschränkungen bei<br />
noch so starkem nation<strong>als</strong>taatlichen Rückhalt zurückzudrängen.<br />
3. Folgerungen<br />
1. <strong>Die</strong> Wettbewerbspolitik der EU lässt erkennen, wie schwierig es selbst in einem Kreis von<br />
„nur“ 27 Mitgliedern ist, eine widerspruchsfreie Konzeption der Wettbewerbspolitik zu<br />
praktizieren. <strong>Die</strong> EU befindet sich seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 verstärkt auf dem<br />
Weg einer interventionistischen, industriepolitisch ausgerichteten Wettbewerbspolitik (siehe<br />
Schüller, 2006, S. 127 ff.). Es kann von einem Paradigmenwechsel <strong>des</strong> Konzepts <strong>des</strong><br />
unverfälschten Wettbewerbs gesprochen werden, und zwar in dem Maße, wie die Herrschaft<br />
<strong>des</strong> Rechts durch eine Legitimation von Herrschaft zurückgedrängt wird, die sich auf die<br />
Macht der Politik stützt. Ausdruck hierfür ist die Entwicklung der EU-Kommission „zu einer<br />
rechtlich kaum kontrollierbaren Subventionsbehörde“ (Mestmäcker, 2006, S. 55 und 71) – im<br />
Widerspruch zu Art. 157 EG-Vertrag und unter Hinnahme eines rasch zunehmenden<br />
Durcheinanders von industrie-, regional-, sozial- und umweltpolitischen Zielen. <strong>Die</strong><br />
Verlagerung <strong>des</strong> Gewichts von der Wettbewerbs- auf die Industriepolitik bedeutet, dass<br />
politische Gruppierungen und Interessenverbände die Chance erhalten, die<br />
industriepolitischen Aktionsbereiche auf Kosten der gemeinsamen diskriminierungsfreien<br />
Wettbewerbspolitik der EU auszudehnen. Eine entsprechende wettbewerbspolitische<br />
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