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Globalisierung als Ordnungsaufgabe - Die Sicht des ... - Ordo Socialis

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Alfred Schüller<br />

<strong>Globalisierung</strong> <strong>als</strong> <strong>Ordnungsaufgabe</strong> –<br />

<strong>Die</strong> <strong>Sicht</strong> <strong>des</strong> Ordnungsökomomen<br />

weiterentwickeln, wettbewerbsfeindlichen Marktstrukturen entgegenwirken.<br />

Direktinvestitionen haben gegenüber anderen unternehmerischen Auslandsengagements den<br />

Vorteil, in den Zielländern Finanzierungsmittel, Sachinvestitionen, unternehmerisches<br />

Entscheiden und Haften in einer standortspezifischen Kombination wirksam werden zu<br />

lassen. Längerfristige Bindungen und ständige Austauschbeziehungen der<br />

Kooperationspartner ermöglichen aus sich heraus ein dem Frieden dienen<strong>des</strong> Verständnis<br />

zwischen In- und Ausländern und ein praktisches Erleben der produktiven Bedeutung von<br />

Rechtssicherheit.<br />

Vielfach besteht die Auffassung, dass der sich selbst überlassene Wettbewerb auf weltweit<br />

integrierten Märkten weniger zur Selbstauflösung neigt <strong>als</strong> auf nationalen Märkten. Hier wird<br />

angenommen, dass Marktfreiheit und Wettbewerb auch im <strong>Globalisierung</strong>sprozess ein<br />

öffentliches Gut bleiben, weil die Nachfrage nach den Vorzügen <strong>des</strong> Wettbewerbs strukturell<br />

größer ist <strong>als</strong> die Bereitschaft, bewusst zu seiner Sicherung beizutragen:<br />

- So passen sich international tätige Unternehmen den staatlich gesetzten<br />

Ordnungsbedingungen an, <strong>als</strong>o auch den Wettbewerbsregeln der Zielländer. <strong>Die</strong><br />

Wettbewerbswirkungen von Direktinvestitionen hängen <strong>des</strong>halb von einer widerspruchsfreien<br />

Wirtschaftsverfassung <strong>des</strong> Wettbewerbs insgesamt ab. So können z. B. in den Gastländern die<br />

Preise nicht knappheitsgerecht sein, weil der Staat, um Inflation zu bekämpfen, nicht die<br />

Ursache einer zu reichlichen Geldversorgung, sondern mit der Preisregulierung die Symptome<br />

bekämpft und marktwidrige, <strong>als</strong>o unrealistische Wechselkurse vorschreibt. Dann kann auch<br />

die Kalkulationsgrundlage für Investitions- und Produktionsentscheidungen nicht<br />

knappheitsgerecht sein. Aus diesem Blickwinkel liegt es nahe, in einer<br />

wettbewerbskonformen Wirtschaftspolitik und in ökonomischer Sozialethik zwei<br />

Bezeichnungen für denselben Sachverhalt zu sehen. Ein Versagen der Wirtschaftspolitik kann<br />

durch ein noch so gut gemeintes sozialethisches Bemühen der Direktinvestoren und Politiker<br />

nicht beseitigt werden.<br />

- Bei Direktinvestitionen, die unter wettbewerbswidrigen Bedingungen 36 getroffen werden,<br />

sind Gewinnerwartungen kein angemessener Erfolgsausweis für einen volkswirtschaftlich<br />

wünschenswerten Ressourceneinsatz.<br />

<strong>Die</strong> nationalen oder – wie im Falle der EU und anderer Integrationsräume – regionalen<br />

Maßstäbe für die Beurteilung privatwirtschaftlicher Marktmacht können mit der<br />

<strong>Globalisierung</strong> vielfältiger und widersprüchlicher werden. <strong>Die</strong> nachstehenden Sachverhalte<br />

werden hierdurch komplizierter:<br />

- Marktmacht durch kartellartige Wettbewerbsbeschränkungen: 37 <strong>Die</strong>se haben das Ziel,<br />

Konkurrenten, Marktteilnehmer auf vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufen bis hin zu<br />

den Käufern zu behindern oder auszubeuten.<br />

- Marktmacht durch Unternehmenswachstum: Der durch internes Unternehmenswachstum<br />

gewonnene Markteinfluss kann meist <strong>als</strong> Ausdruck eines volkswirtschaftlich erwünschten<br />

Leistungserfolgs aus eigener Kraft und <strong>des</strong>halb auch global <strong>als</strong> wettbewerbspolitisch<br />

unbedenklich angesehen werden. Marktmachttendenzen durch externes<br />

36 Zum Beispiel mit Hilfe von monopolistischen, protektionistischen oder mit anderen Privilegien geschützte<br />

Angebotspositionen wie Subventionen, Kartellabsprachen, staatlichen Lieferaufträgen oder Beteiligungen, Preisund<br />

Absatzgarantien oder Verlustübernahmen durch den Staat.<br />

37 Preisabreden, mengen- und gebietsmäßige Marktaufteilungen, Import- und Exportkartelle, diskriminierende<br />

Preisdifferenzierungen, Ausschließlichkeitsbindungen, Koppelungsgeschäfte, Vertriebs- und<br />

Verwendungsbeschränkungen, internationale Marktaufteilungen mit Hilfe von wettbewerbsbeschränkend<br />

eingesetzten gewerblichen Schutzrechten, der Poolung von Patenten, rabattspezifischen Auftragskonzentrationen<br />

usw.<br />

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