Entgeltvereinbarungen zum Haushaltszeitraum 01.01 ... - VRH Celle
Entgeltvereinbarungen zum Haushaltszeitraum 01.01 ... - VRH Celle
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<strong>Entgeltvereinbarungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Haushaltszeitraum</strong> <strong>01.01</strong>.2009 bis 30.06.2009<br />
für die Leistungsbereiche I und III<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit der Stadt <strong>Celle</strong> haben wir für das erste Halbjahr des Haushaltsjahres 2009 die<br />
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abgeschlossen.<br />
Die entgeltrelevanten Rahmenbedingungen bleiben erhalten, so dass lediglich eine<br />
Anpassung an die Kostenentwicklungen im Personal- und Sachkostenbereich<br />
vorzunehmen war.<br />
Die Laufzeit der <strong>Entgeltvereinbarungen</strong> beschränkt sich zunächst auf das erste<br />
Halbjahr 2009. Das Laufzeitende wurde mit der Stadt <strong>Celle</strong> für alle Träger der Region<br />
auf den 30.06.2009 abgestimmt. Die Laufzeiten der Folgevereinbarungen sollen 1,5<br />
Jahre beinhalten, um den verwaltungstechnischen Aufwand insgesamt nicht zu<br />
erhöhen,<br />
In unseren Verhandlungen wurde die Fortschreibung der Entgelte in unveränderter<br />
Höhe für das zweite Halbjahr des Haushaltsjahres 2009 bereits kalkulatorisch<br />
erfasst, so dass für das gesamte Haushaltsjahr 2009 eine Erhöhung gegenüber 2008<br />
von 3,34 % zu verzeichnen ist. Die kostendämpfenden Auswirkungen des TVöD im<br />
Personalkostenbereich bedingen – trotz mehrerer Entwicklungsstufenanpassungen<br />
und der tariflichen 4,3 %igen Erhöhung – hauptsächlich dieses Ergebnis!<br />
Die Entgelte in den einzelnen Leistungsbereichen lauten wie folgt aus:<br />
Leistungsbereich I (Stationäre Heimerziehung)<br />
Monatlich 4.281 EUR<br />
Leistungsbereich II (Netto – Fachleistungsstunden für ambulante Jugendhilfe)<br />
Pro Stunde 43,70 EUR (unverändert)<br />
Leistungsbereich III (Erziehungsstelle)<br />
Monatlich 3.927 EUR
Zwischen<br />
Entgeltvereinbarung zur stationären Heimerziehung<br />
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung<br />
der <strong>VRH</strong> <strong>Celle</strong> gemeinnützige Gesellschaft für therapeutisches Reiten und Heilpädagogik<br />
mbH, Andertenhäusen 29, 29225 <strong>Celle</strong><br />
und dem Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales der Stadt <strong>Celle</strong>,<br />
Helmuth – Hörstmann – Weg 3, 29221 <strong>Celle</strong><br />
- Einrichtungsträger -<br />
örtl. Träger der Jugendhilfe<br />
wird nach §§ 78 ff, SGB VIII i.V. mit dem Nieders. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB<br />
VIII für den Bereich stationäre Heimerziehung über die Erbringung von Leistungen<br />
nach §§ 34,35,35a und 41 SGB VIII, sowie in Einzelfällen §§ 53 / 54 SGB XII die<br />
nachstehende Vereinbarung geschlossen:<br />
1. Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, entsprechend des als Anlage 1<br />
beigefügten Leistungsangebotes die Leistungen im angegebenen Umfang<br />
und der jeweiligen Qualität zu erbringen und die festgelegten betriebsnotwendigen<br />
Anlagen vorzubehalten.<br />
2. Die Stadt bestätigt, dass die im Entgeltblatt dargestellten Kosten in Höhe von<br />
4.281,00 EUR pro Betreuungsmonat sich nachvollziehbar aus den zu<br />
erbringenden Leistungen ergeben. Für die jeweilige Berechnung im Aufnahme- bzw.<br />
Entlassungsmonat wird gem. Anlage 5 Ziff. A1 jeweils 1/30,42 täglich berechnet.<br />
3. In der Erziehungspauschale sind folgende Sonderaufwendungen im Einzelfall<br />
nicht enthalten:<br />
- Taschengeld<br />
- Erstausstattung, Bekleidung<br />
- Starthilfen<br />
- Fahrtkosten für Familienheimfahrten<br />
- Kosten in Kindertagesstätten<br />
4. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den jeweiligen Empfehlungen<br />
des Landesjugendhilfeausschusses. Im übrigen werden die Kosten im<br />
Rahmen von Einzelfallentscheidungen übernommen.<br />
5. Der Einrichtungsträger berücksichtigt Aspekte der Qualitätsentwicklung<br />
entsprechend der Anlage 1C des Rahmenvertrages und dokumentiert diese<br />
nachvollziehbar.
6. Die Vereinbarung gilt für den Wirtschaftszeitraum vom <strong>01.01</strong>.2009 bis<br />
30.06.2009. Für Anschlussvereinbarungen gelten die §§ 9 ff der<br />
Rahmenvereinbarung. Ergibt sich ab dem 01.07.2009 keine Änderung bei den<br />
vereinbarten Leistungen (Fortbestehen der Leistungsvereinbarung) kann<br />
trotzdem eine neue Entgeltvereinbarung ab 01.07.2009 geschlossen werden.<br />
Eine pauschale Fortschreibung des Entgeltes kann in diesem Fall vereinbart<br />
werden.<br />
<strong>Celle</strong>, den 28.11.2009<br />
Stadt <strong>Celle</strong> Für den Einrichtungsträger:<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Fachbereich Bildung,<br />
Jugend und Soziales<br />
Gez. Gez.<br />
................................................ ........................................................<br />
( Kaiser ) ( Mehls )
V e r e i n b a r u n g<br />
über einen Fachleistungsstundensatz / ambulante Betreuung<br />
für das Geschäftsjahr 2009<br />
Die Stadt <strong>Celle</strong> – als örtlicher Träger der Jugendhilfe<br />
und<br />
- Kostenträger –<br />
die Vrh <strong>Celle</strong> gGmbH - Einrichtungsträger -<br />
sind sich nach den geführten Verhandlungen darüber einig, dass der Kostensatz für die<br />
Fachleistungsstunde / ambulante Betreuung für die Zeit ab <strong>01.01</strong>.2009 aufgrund des<br />
Nettoprinzips mit<br />
vereinbart wird.<br />
<strong>Celle</strong>, den 28.11.2008<br />
43,70 EUR<br />
Stadt <strong>Celle</strong> Für den Einrichtungsträger:<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Fachbereich Bildung,<br />
Jugend und Soziales<br />
Gez. Gez.<br />
................................................ ........................................................<br />
( Kaiser ) ( Mehls )
Zwischen<br />
Entgeltvereinbarung Bereich Erziehungsstelle<br />
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung<br />
der <strong>VRH</strong> <strong>Celle</strong> gemeinnützige Gesellschaft für therapeutisches Reiten und Heilpädagogik<br />
mbH, Andertenhäusen 29, 29225 <strong>Celle</strong><br />
und dem Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales der Stadt <strong>Celle</strong>,<br />
Helmuth – Hörstmann – Weg 3, 29221 <strong>Celle</strong><br />
- Einrichtungsträger -<br />
örtl. Träger der Jugendhilfe<br />
wird nach §§ 78 ff, SGB VIII i.V. mit dem Nieders. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB<br />
VIII für den Bereich Erziehungsstelle über die Erbringung von Leistungen nach §§<br />
34,35,35a und 41 SGB VIII, sowie in Einzelfällen §§ 53 / 54 SGB XII die<br />
nachstehende Vereinbarung geschlossen:<br />
1. Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, entsprechend des als Anlage 1<br />
beigefügten Leistungsangebotes die Leistungen im angegebenen Umfang<br />
und der jeweiligen Qualität zu erbringen und die festgelegten betriebsnotwendigen<br />
Anlagen vorzubehalten.<br />
2. Die Stadt bestätigt, dass die im Entgeltblatt dargestellten Kosten in Höhe von<br />
3.927 EUR pro Betreuungsmonat sich nachvollziehbar aus den zu<br />
erbringenden Leistungen ergeben. Für die jeweilige Berechnung im Aufnahme- bzw.<br />
Entlassungsmonat wird gem. Anlage 5 Ziff. A1 jeweils 1/30,42 täglich berechnet.<br />
3. In der Erziehungspauschale sind folgende Sonderaufwendungen im Einzelfall<br />
nicht enthalten:<br />
- Taschengeld<br />
- Erstausstattung, Bekleidung<br />
- Starthilfen<br />
- Fahrtkosten für Familienheimfahrten<br />
- Kosten in Kindertagesstätten<br />
4. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den jeweiligen Empfehlungen<br />
des Landesjugendhilfeausschusses. Im übrigen werden die Kosten im<br />
Rahmen von Einzelfallentscheidungen übernommen.<br />
5. Der Einrichtungsträger berücksichtigt Aspekte der Qualitätsentwicklung<br />
entsprechend der Anlage 1C des Rahmenvertrages und dokumentiert diese<br />
nachvollziehbar.
6. Die Vereinbarung gilt für den Wirtschaftszeitraum vom <strong>01.01</strong>.2009 bis<br />
30.06.2009. Für Anschlussvereinbarungen gelten die §§ 9 ff der<br />
Rahmenvereinbarung. Ergibt sich ab dem 01.07.2009 keine Änderung bei den<br />
vereinbarten Leistungen (Fortbestehen der Leistungsvereinbarung) kann<br />
trotzdem eine neue Entgeltvereinbarung ab 01.07.2009 geschlossen werden.<br />
Eine pauschale Fortschreibung des Entgeltes kann in diesem Fall vereinbart<br />
werden.<br />
<strong>Celle</strong>, den 28.11.2008<br />
Stadt <strong>Celle</strong> Für den Einrichtungsträger:<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Fachbereich Bildung,<br />
Jugend und Soziales<br />
Gez. Gez.<br />
................................................ ........................................................<br />
( Kaiser ) ( Mehls )