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Entgeltvereinbarungen zum Haushaltszeitraum 01.01 ... - VRH Celle

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<strong>Entgeltvereinbarungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Haushaltszeitraum</strong> <strong>01.01</strong>.2009 bis 30.06.2009<br />

für die Leistungsbereiche I und III<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit der Stadt <strong>Celle</strong> haben wir für das erste Halbjahr des Haushaltsjahres 2009 die<br />

Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abgeschlossen.<br />

Die entgeltrelevanten Rahmenbedingungen bleiben erhalten, so dass lediglich eine<br />

Anpassung an die Kostenentwicklungen im Personal- und Sachkostenbereich<br />

vorzunehmen war.<br />

Die Laufzeit der <strong>Entgeltvereinbarungen</strong> beschränkt sich zunächst auf das erste<br />

Halbjahr 2009. Das Laufzeitende wurde mit der Stadt <strong>Celle</strong> für alle Träger der Region<br />

auf den 30.06.2009 abgestimmt. Die Laufzeiten der Folgevereinbarungen sollen 1,5<br />

Jahre beinhalten, um den verwaltungstechnischen Aufwand insgesamt nicht zu<br />

erhöhen,<br />

In unseren Verhandlungen wurde die Fortschreibung der Entgelte in unveränderter<br />

Höhe für das zweite Halbjahr des Haushaltsjahres 2009 bereits kalkulatorisch<br />

erfasst, so dass für das gesamte Haushaltsjahr 2009 eine Erhöhung gegenüber 2008<br />

von 3,34 % zu verzeichnen ist. Die kostendämpfenden Auswirkungen des TVöD im<br />

Personalkostenbereich bedingen – trotz mehrerer Entwicklungsstufenanpassungen<br />

und der tariflichen 4,3 %igen Erhöhung – hauptsächlich dieses Ergebnis!<br />

Die Entgelte in den einzelnen Leistungsbereichen lauten wie folgt aus:<br />

Leistungsbereich I (Stationäre Heimerziehung)<br />

Monatlich 4.281 EUR<br />

Leistungsbereich II (Netto – Fachleistungsstunden für ambulante Jugendhilfe)<br />

Pro Stunde 43,70 EUR (unverändert)<br />

Leistungsbereich III (Erziehungsstelle)<br />

Monatlich 3.927 EUR


Zwischen<br />

Entgeltvereinbarung zur stationären Heimerziehung<br />

Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung<br />

der <strong>VRH</strong> <strong>Celle</strong> gemeinnützige Gesellschaft für therapeutisches Reiten und Heilpädagogik<br />

mbH, Andertenhäusen 29, 29225 <strong>Celle</strong><br />

und dem Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales der Stadt <strong>Celle</strong>,<br />

Helmuth – Hörstmann – Weg 3, 29221 <strong>Celle</strong><br />

- Einrichtungsträger -<br />

örtl. Träger der Jugendhilfe<br />

wird nach §§ 78 ff, SGB VIII i.V. mit dem Nieders. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB<br />

VIII für den Bereich stationäre Heimerziehung über die Erbringung von Leistungen<br />

nach §§ 34,35,35a und 41 SGB VIII, sowie in Einzelfällen §§ 53 / 54 SGB XII die<br />

nachstehende Vereinbarung geschlossen:<br />

1. Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, entsprechend des als Anlage 1<br />

beigefügten Leistungsangebotes die Leistungen im angegebenen Umfang<br />

und der jeweiligen Qualität zu erbringen und die festgelegten betriebsnotwendigen<br />

Anlagen vorzubehalten.<br />

2. Die Stadt bestätigt, dass die im Entgeltblatt dargestellten Kosten in Höhe von<br />

4.281,00 EUR pro Betreuungsmonat sich nachvollziehbar aus den zu<br />

erbringenden Leistungen ergeben. Für die jeweilige Berechnung im Aufnahme- bzw.<br />

Entlassungsmonat wird gem. Anlage 5 Ziff. A1 jeweils 1/30,42 täglich berechnet.<br />

3. In der Erziehungspauschale sind folgende Sonderaufwendungen im Einzelfall<br />

nicht enthalten:<br />

- Taschengeld<br />

- Erstausstattung, Bekleidung<br />

- Starthilfen<br />

- Fahrtkosten für Familienheimfahrten<br />

- Kosten in Kindertagesstätten<br />

4. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den jeweiligen Empfehlungen<br />

des Landesjugendhilfeausschusses. Im übrigen werden die Kosten im<br />

Rahmen von Einzelfallentscheidungen übernommen.<br />

5. Der Einrichtungsträger berücksichtigt Aspekte der Qualitätsentwicklung<br />

entsprechend der Anlage 1C des Rahmenvertrages und dokumentiert diese<br />

nachvollziehbar.


6. Die Vereinbarung gilt für den Wirtschaftszeitraum vom <strong>01.01</strong>.2009 bis<br />

30.06.2009. Für Anschlussvereinbarungen gelten die §§ 9 ff der<br />

Rahmenvereinbarung. Ergibt sich ab dem 01.07.2009 keine Änderung bei den<br />

vereinbarten Leistungen (Fortbestehen der Leistungsvereinbarung) kann<br />

trotzdem eine neue Entgeltvereinbarung ab 01.07.2009 geschlossen werden.<br />

Eine pauschale Fortschreibung des Entgeltes kann in diesem Fall vereinbart<br />

werden.<br />

<strong>Celle</strong>, den 28.11.2009<br />

Stadt <strong>Celle</strong> Für den Einrichtungsträger:<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Fachbereich Bildung,<br />

Jugend und Soziales<br />

Gez. Gez.<br />

................................................ ........................................................<br />

( Kaiser ) ( Mehls )


V e r e i n b a r u n g<br />

über einen Fachleistungsstundensatz / ambulante Betreuung<br />

für das Geschäftsjahr 2009<br />

Die Stadt <strong>Celle</strong> – als örtlicher Träger der Jugendhilfe<br />

und<br />

- Kostenträger –<br />

die Vrh <strong>Celle</strong> gGmbH - Einrichtungsträger -<br />

sind sich nach den geführten Verhandlungen darüber einig, dass der Kostensatz für die<br />

Fachleistungsstunde / ambulante Betreuung für die Zeit ab <strong>01.01</strong>.2009 aufgrund des<br />

Nettoprinzips mit<br />

vereinbart wird.<br />

<strong>Celle</strong>, den 28.11.2008<br />

43,70 EUR<br />

Stadt <strong>Celle</strong> Für den Einrichtungsträger:<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Fachbereich Bildung,<br />

Jugend und Soziales<br />

Gez. Gez.<br />

................................................ ........................................................<br />

( Kaiser ) ( Mehls )


Zwischen<br />

Entgeltvereinbarung Bereich Erziehungsstelle<br />

Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung<br />

der <strong>VRH</strong> <strong>Celle</strong> gemeinnützige Gesellschaft für therapeutisches Reiten und Heilpädagogik<br />

mbH, Andertenhäusen 29, 29225 <strong>Celle</strong><br />

und dem Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales der Stadt <strong>Celle</strong>,<br />

Helmuth – Hörstmann – Weg 3, 29221 <strong>Celle</strong><br />

- Einrichtungsträger -<br />

örtl. Träger der Jugendhilfe<br />

wird nach §§ 78 ff, SGB VIII i.V. mit dem Nieders. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB<br />

VIII für den Bereich Erziehungsstelle über die Erbringung von Leistungen nach §§<br />

34,35,35a und 41 SGB VIII, sowie in Einzelfällen §§ 53 / 54 SGB XII die<br />

nachstehende Vereinbarung geschlossen:<br />

1. Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, entsprechend des als Anlage 1<br />

beigefügten Leistungsangebotes die Leistungen im angegebenen Umfang<br />

und der jeweiligen Qualität zu erbringen und die festgelegten betriebsnotwendigen<br />

Anlagen vorzubehalten.<br />

2. Die Stadt bestätigt, dass die im Entgeltblatt dargestellten Kosten in Höhe von<br />

3.927 EUR pro Betreuungsmonat sich nachvollziehbar aus den zu<br />

erbringenden Leistungen ergeben. Für die jeweilige Berechnung im Aufnahme- bzw.<br />

Entlassungsmonat wird gem. Anlage 5 Ziff. A1 jeweils 1/30,42 täglich berechnet.<br />

3. In der Erziehungspauschale sind folgende Sonderaufwendungen im Einzelfall<br />

nicht enthalten:<br />

- Taschengeld<br />

- Erstausstattung, Bekleidung<br />

- Starthilfen<br />

- Fahrtkosten für Familienheimfahrten<br />

- Kosten in Kindertagesstätten<br />

4. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den jeweiligen Empfehlungen<br />

des Landesjugendhilfeausschusses. Im übrigen werden die Kosten im<br />

Rahmen von Einzelfallentscheidungen übernommen.<br />

5. Der Einrichtungsträger berücksichtigt Aspekte der Qualitätsentwicklung<br />

entsprechend der Anlage 1C des Rahmenvertrages und dokumentiert diese<br />

nachvollziehbar.


6. Die Vereinbarung gilt für den Wirtschaftszeitraum vom <strong>01.01</strong>.2009 bis<br />

30.06.2009. Für Anschlussvereinbarungen gelten die §§ 9 ff der<br />

Rahmenvereinbarung. Ergibt sich ab dem 01.07.2009 keine Änderung bei den<br />

vereinbarten Leistungen (Fortbestehen der Leistungsvereinbarung) kann<br />

trotzdem eine neue Entgeltvereinbarung ab 01.07.2009 geschlossen werden.<br />

Eine pauschale Fortschreibung des Entgeltes kann in diesem Fall vereinbart<br />

werden.<br />

<strong>Celle</strong>, den 28.11.2008<br />

Stadt <strong>Celle</strong> Für den Einrichtungsträger:<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Fachbereich Bildung,<br />

Jugend und Soziales<br />

Gez. Gez.<br />

................................................ ........................................................<br />

( Kaiser ) ( Mehls )

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