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Newsletter Februar 2011 (PDF) - Volksbank eG, Syke

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+++ aktuelle Ländernachrichten +++<br />

ARGENTINIEN<br />

TRANSPORT VON ZAHLUNGSMITTELN INS AUSLAND<br />

Die per 5. Januar <strong>2011</strong> veröffentlichte neue Regelung Nr. 3010 der argentinischen Steuerbehörde<br />

AFIP (http://www.afip.gob.ar/) limitiert ab sofort den Transport von Zahlungsmitteln von Argentinien<br />

ins Ausland: Zwar bleibt das bisherige Limit von umgerechnet 10.000 USD bestehen, wird jedoch<br />

nunmehr auch für andere Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, etc. angewandt.<br />

Reisenden, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht ein Limit von 5.000 USD zur<br />

Verfügung.<br />

SAUDI-ARABIEN<br />

ZOLLSENKUNGEN FÜR CHEMISCHE PRODUKTE UND KUNSTSTOFFWAREN<br />

Die GTaI berichtet, dass Saudi-Arabien im Dezember 2010 für insgesamt 122 Waren die<br />

Einfuhrzölle gesenkt hat.<br />

Betroffen davon sind bestimmte chemische Produkte, Pflegeprodukte und Kunststoffwaren. Die<br />

zuvor zwischen 7,6% und 20% liegenden Zollsätze sind auf 5,5% beziehungsweise 6,5%<br />

herabgesetzt worden. Diese Zollsenkung resultiert aus den Verpflichtungen, die Saudi-Arabien<br />

2005 mit dem WTO-Beitritt eingegangen ist.<br />

TAIWAN<br />

ÄNDERUNG DER VISAVORSCHRIFTEN<br />

Ab Januar <strong>2011</strong> können Taiwanesen ohne Visum in die EU (Schengen, GB, Irland, Schweiz)<br />

einreisen und 90 Tage dort bleiben. Im Gegenzug wird die visafreie Aufenthaltsdauer für EU-<br />

Bürger in Taiwan auf 90 Tage verlängert. Wichtig: Wenn Sie in Taiwan Dienstleistungen erbringen<br />

(Montage, etc.) benötigen Sie ein Arbeitsvisum! Die Einreisebestimmungen finden Sie unter<br />

http://www.taiwanembassy.org/DE/ct.asp?xItem=176741&ctNode=73&mp=107<br />

VR CHINA<br />

URBAN CONSTRUCTION TAX UND EDUCATION SURCHARGE<br />

Nach Informationen der GTaI erfolgte am 1. Dezember 2010 eine Gleichstellung ausländisch<br />

investierter und chinesischer Unternehmen mit Blick auf die 'Urban Construction Tax' sowie den<br />

'Education Surcharge'.<br />

So wurde die letzte seit den 1980er Jahren bestehende steuerliche Besserstellung ausländischer<br />

Unternehmen aufgehoben. Der Steuersatz der Urban Construction Tax beträgt jeweils 7,5% oder<br />

1% der Summe der an indirekten Steuern abzuführenden Steuern. Welcher Steuersatz Anwendung<br />

findet, hängt davon ab, ob das Unternehmen in einer Stadt, Gemeinde oder auf dem Land<br />

angesiedelt ist.<br />

Der Education Surcharge liegt bei einheitlich 3% der Steuerlast aus indirekter Steuer. Für die<br />

Berechnung wird die Steuerschuld aus Mehrwert- Geschäft- und Verbrauchsteuer addiert und der<br />

entsprechende Prozentsatz dieser Summe der indirekten Steuerpflicht hinzugefügt. Die Urban<br />

Construction Tax sowie der Education Surcharge sind monatlich zusammen mit den sonstigen zu<br />

entrichtenden Mehrwertsteuern abzuführen.<br />

+++ aktuelle Informationen +++


VEREINFACHUNG FÜR EXPORTEURE BEI EULER HERMES<br />

Bei Euler Hermes können Exporteure mit einem neuen, dynamischen Antragsformular<br />

Forderungsdeckungen, Fabrikationsrisikodeckungen, die Deckung von Vertragsgarantien und<br />

Avalgarantien beantragen.<br />

Das Formular zeigt automatisch nur jene Felder zum Ausfüllen an, deren Angaben für den Antrag<br />

erforderlich sind. Die notwendigen Anlagen für jede Deckung sind in das Formular integriert. Sie<br />

finden das neue Formular auf der Webseite www.agaportal.de unter 'Exportkreditgarantien' ><br />

'downloads' > 'dynamisches Antragsformular für Exporteure.'<br />

SCHNELLER LINK FÜR AKTUELLE DEVISENINFORMATIONEN<br />

Über den Link www.eniteo.de/devisen können Sie nun noch schneller auf die Webseite der DZ<br />

BANK AG mit aktuellen Deviseninformationen zugreifen.<br />

Hier finden Sie nicht nur die wichtigsten Handelswährungen wie US-Dollar, Schweizer Franken,<br />

Japanische Yen oder Britische Pfund, sondern auch zahlreiche andere Währungen wie Bulgarischer<br />

Lew, Saudischer Rial oder Südkoreanischer Won. Für jede der vierundzwanzig dargestellten<br />

Währungspaare kann durch ein Klicken auf das entsprechende Symbol der Kursverlauf über Charts<br />

für die Zeiträume Intraday, drei, sechs, zwölf, vierundzwanzig und sechsunddreißig Monate<br />

(teilweise auch länger) angezeigt werden.<br />

Als Ergänzung zu den aktuellen Kursinformationen stehen auch die aktuellen und historischen<br />

Referenzkurse der Europäischen Zentralbank und von EuroFx zur Verfügung. Ein integrierter<br />

Devisenrechner, der auch mit historischen Kursdaten arbeiten kann, rundet das übersichtliche<br />

Informationsspektrum ab.<br />

Profis, denen das noch nicht genügt, bietet Eniteo noch mehr. Über die Eniteo.de Menuführung<br />

Tools > Chartanalyse können Sie nicht nur Benchmarks bestimmen, sondern auch die Ansicht,<br />

Grafik und Indikatoren. Geben Sie das gewünschte Währungspaar ein, z.B. 'EUR/USD', und<br />

konfigurieren Sie Ihr individuelles Bild einer Chartanalyse - wie Sie wollen.<br />

Eniteo.de bietet zahlreiche Informationen. Schauen Sie doch einfach 'mal 'rein!<br />

AKTUALISIERUNG DES 'LÄNDERSCHLÜSSELVERZEICHNISSES' DURCH DIE<br />

DEUTSCHE BUNDESBANK<br />

Zum Jahreswechsel wurden von der International Organization for Standardization (ISO) neue<br />

Ländercodes für die Inseln der ehemaligen Niederländischen Antillen erteilt. Den nachfolgenden<br />

Ländern wurden dabei folgende Codes zugeteilt:<br />

BQ Bonaire, St. Eustatius, Saba<br />

CW Curacao<br />

SX St. Martin (niederländischer Teil)<br />

Das aktuelle Schlüsselverzeichnis können Sie über den folgenden Link aufrufen und herunterladen:<br />

http://www.bundesbank.de/download/meldewesen/aussenwirtschaft/schluessel/laenderverzeichnis.pdf<br />

CEFTA<br />

NEUES HANDELSPORTAL<br />

Nach Informationen der GTaI haben die Unterzeichnerstaaten des Freihandelsabkommens CEFTA<br />

(Central European Free Trade Agreement) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien,<br />

Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und (UNMIK) Kosovo ein neues Handelsportal kreiert.


Unterstützt wurden sie dabei vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (BMZ) und der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ).<br />

Das CEFTA Trade Portal gibt einen Überblick über Themen wie Freihandelsabkommen,<br />

Zollverfahren und Warenursprung. Ebenfalls kurz dargestellt werden technische sowie sanitäre,<br />

veterinäre und phytosanitäre Vorschriften, die bei der Einfuhr in das jeweilige Land zu beachten<br />

sind. Das Portal soll die Suche nach praktischen Informationen zum grenzüberschreitenden Handel<br />

mit den CEFTA-Staaten transparenter gestalten und erleichtern.<br />

Unser Internet-Tipp:<br />

www.ceftatradeportal.com

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