Newsletter Februar 2011 (PDF) - Volksbank eG, Syke
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+++ aktuelle Ländernachrichten +++<br />
ARGENTINIEN<br />
TRANSPORT VON ZAHLUNGSMITTELN INS AUSLAND<br />
Die per 5. Januar <strong>2011</strong> veröffentlichte neue Regelung Nr. 3010 der argentinischen Steuerbehörde<br />
AFIP (http://www.afip.gob.ar/) limitiert ab sofort den Transport von Zahlungsmitteln von Argentinien<br />
ins Ausland: Zwar bleibt das bisherige Limit von umgerechnet 10.000 USD bestehen, wird jedoch<br />
nunmehr auch für andere Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, etc. angewandt.<br />
Reisenden, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht ein Limit von 5.000 USD zur<br />
Verfügung.<br />
SAUDI-ARABIEN<br />
ZOLLSENKUNGEN FÜR CHEMISCHE PRODUKTE UND KUNSTSTOFFWAREN<br />
Die GTaI berichtet, dass Saudi-Arabien im Dezember 2010 für insgesamt 122 Waren die<br />
Einfuhrzölle gesenkt hat.<br />
Betroffen davon sind bestimmte chemische Produkte, Pflegeprodukte und Kunststoffwaren. Die<br />
zuvor zwischen 7,6% und 20% liegenden Zollsätze sind auf 5,5% beziehungsweise 6,5%<br />
herabgesetzt worden. Diese Zollsenkung resultiert aus den Verpflichtungen, die Saudi-Arabien<br />
2005 mit dem WTO-Beitritt eingegangen ist.<br />
TAIWAN<br />
ÄNDERUNG DER VISAVORSCHRIFTEN<br />
Ab Januar <strong>2011</strong> können Taiwanesen ohne Visum in die EU (Schengen, GB, Irland, Schweiz)<br />
einreisen und 90 Tage dort bleiben. Im Gegenzug wird die visafreie Aufenthaltsdauer für EU-<br />
Bürger in Taiwan auf 90 Tage verlängert. Wichtig: Wenn Sie in Taiwan Dienstleistungen erbringen<br />
(Montage, etc.) benötigen Sie ein Arbeitsvisum! Die Einreisebestimmungen finden Sie unter<br />
http://www.taiwanembassy.org/DE/ct.asp?xItem=176741&ctNode=73&mp=107<br />
VR CHINA<br />
URBAN CONSTRUCTION TAX UND EDUCATION SURCHARGE<br />
Nach Informationen der GTaI erfolgte am 1. Dezember 2010 eine Gleichstellung ausländisch<br />
investierter und chinesischer Unternehmen mit Blick auf die 'Urban Construction Tax' sowie den<br />
'Education Surcharge'.<br />
So wurde die letzte seit den 1980er Jahren bestehende steuerliche Besserstellung ausländischer<br />
Unternehmen aufgehoben. Der Steuersatz der Urban Construction Tax beträgt jeweils 7,5% oder<br />
1% der Summe der an indirekten Steuern abzuführenden Steuern. Welcher Steuersatz Anwendung<br />
findet, hängt davon ab, ob das Unternehmen in einer Stadt, Gemeinde oder auf dem Land<br />
angesiedelt ist.<br />
Der Education Surcharge liegt bei einheitlich 3% der Steuerlast aus indirekter Steuer. Für die<br />
Berechnung wird die Steuerschuld aus Mehrwert- Geschäft- und Verbrauchsteuer addiert und der<br />
entsprechende Prozentsatz dieser Summe der indirekten Steuerpflicht hinzugefügt. Die Urban<br />
Construction Tax sowie der Education Surcharge sind monatlich zusammen mit den sonstigen zu<br />
entrichtenden Mehrwertsteuern abzuführen.<br />
+++ aktuelle Informationen +++
VEREINFACHUNG FÜR EXPORTEURE BEI EULER HERMES<br />
Bei Euler Hermes können Exporteure mit einem neuen, dynamischen Antragsformular<br />
Forderungsdeckungen, Fabrikationsrisikodeckungen, die Deckung von Vertragsgarantien und<br />
Avalgarantien beantragen.<br />
Das Formular zeigt automatisch nur jene Felder zum Ausfüllen an, deren Angaben für den Antrag<br />
erforderlich sind. Die notwendigen Anlagen für jede Deckung sind in das Formular integriert. Sie<br />
finden das neue Formular auf der Webseite www.agaportal.de unter 'Exportkreditgarantien' ><br />
'downloads' > 'dynamisches Antragsformular für Exporteure.'<br />
SCHNELLER LINK FÜR AKTUELLE DEVISENINFORMATIONEN<br />
Über den Link www.eniteo.de/devisen können Sie nun noch schneller auf die Webseite der DZ<br />
BANK AG mit aktuellen Deviseninformationen zugreifen.<br />
Hier finden Sie nicht nur die wichtigsten Handelswährungen wie US-Dollar, Schweizer Franken,<br />
Japanische Yen oder Britische Pfund, sondern auch zahlreiche andere Währungen wie Bulgarischer<br />
Lew, Saudischer Rial oder Südkoreanischer Won. Für jede der vierundzwanzig dargestellten<br />
Währungspaare kann durch ein Klicken auf das entsprechende Symbol der Kursverlauf über Charts<br />
für die Zeiträume Intraday, drei, sechs, zwölf, vierundzwanzig und sechsunddreißig Monate<br />
(teilweise auch länger) angezeigt werden.<br />
Als Ergänzung zu den aktuellen Kursinformationen stehen auch die aktuellen und historischen<br />
Referenzkurse der Europäischen Zentralbank und von EuroFx zur Verfügung. Ein integrierter<br />
Devisenrechner, der auch mit historischen Kursdaten arbeiten kann, rundet das übersichtliche<br />
Informationsspektrum ab.<br />
Profis, denen das noch nicht genügt, bietet Eniteo noch mehr. Über die Eniteo.de Menuführung<br />
Tools > Chartanalyse können Sie nicht nur Benchmarks bestimmen, sondern auch die Ansicht,<br />
Grafik und Indikatoren. Geben Sie das gewünschte Währungspaar ein, z.B. 'EUR/USD', und<br />
konfigurieren Sie Ihr individuelles Bild einer Chartanalyse - wie Sie wollen.<br />
Eniteo.de bietet zahlreiche Informationen. Schauen Sie doch einfach 'mal 'rein!<br />
AKTUALISIERUNG DES 'LÄNDERSCHLÜSSELVERZEICHNISSES' DURCH DIE<br />
DEUTSCHE BUNDESBANK<br />
Zum Jahreswechsel wurden von der International Organization for Standardization (ISO) neue<br />
Ländercodes für die Inseln der ehemaligen Niederländischen Antillen erteilt. Den nachfolgenden<br />
Ländern wurden dabei folgende Codes zugeteilt:<br />
BQ Bonaire, St. Eustatius, Saba<br />
CW Curacao<br />
SX St. Martin (niederländischer Teil)<br />
Das aktuelle Schlüsselverzeichnis können Sie über den folgenden Link aufrufen und herunterladen:<br />
http://www.bundesbank.de/download/meldewesen/aussenwirtschaft/schluessel/laenderverzeichnis.pdf<br />
CEFTA<br />
NEUES HANDELSPORTAL<br />
Nach Informationen der GTaI haben die Unterzeichnerstaaten des Freihandelsabkommens CEFTA<br />
(Central European Free Trade Agreement) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien,<br />
Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und (UNMIK) Kosovo ein neues Handelsportal kreiert.
Unterstützt wurden sie dabei vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (BMZ) und der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ).<br />
Das CEFTA Trade Portal gibt einen Überblick über Themen wie Freihandelsabkommen,<br />
Zollverfahren und Warenursprung. Ebenfalls kurz dargestellt werden technische sowie sanitäre,<br />
veterinäre und phytosanitäre Vorschriften, die bei der Einfuhr in das jeweilige Land zu beachten<br />
sind. Das Portal soll die Suche nach praktischen Informationen zum grenzüberschreitenden Handel<br />
mit den CEFTA-Staaten transparenter gestalten und erleichtern.<br />
Unser Internet-Tipp:<br />
www.ceftatradeportal.com