Dokumentenakkreditiv - Volksbank Remseck eG
Dokumentenakkreditiv - Volksbank Remseck eG
Dokumentenakkreditiv - Volksbank Remseck eG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong>
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Das Akkreditiv ist im Außenhandel ein beliebtes Sicherungsinstrument für die Zahlung.<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 2<br />
Mit der Eröffnung eines Akkreditivs verpflichtet sich eine Bank (Akkreditivbank) in eigenem<br />
Namen, dem Begünstigten (Exporteur) für Rechnung des Auftraggebers (Importeur) innerhalb<br />
eines bestimmten Zeitraumes - sofern die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt werden - einen<br />
vereinbarten Geldbetrag in einer festgelegten Währung zu zahlen.<br />
Die Internationale Handelskammer in Paris hat für die Abwicklung von Akkreditiven "Einheitliche<br />
Richtlinien und Gebräuche für <strong>Dokumentenakkreditiv</strong>e - ERA" herausgegeben, die den meisten<br />
Akkreditivvereinbarungen zugrunde gelegt werden.<br />
Im Innenverhältnis zwischen Bank und Kunde werden die ERA über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
für verbindlich erklärt. Im Außenverhältnis zwischen den beteiligten Banken haben sich<br />
die deutschen Banken über ihre Spitzenverbände der Internationalen Handelskammer in Paris gegenüber<br />
verpflichtet, bei der Abwicklung von Akkreditiven die ERA anzuwenden.<br />
In ihren Vordrucken weisen die Kreditinstitute auf diese Regeln hin. Das Akkreditiv ist nach<br />
deutschem Recht ein abstraktes Schuldversprechen (BGB § 780).
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Wozu dient ein <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> ?<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 3<br />
zur Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen bzw. -ansprüchen aus Lieferund<br />
Leistungsverträgen zwischen Importeuren und Exporteuren<br />
als Instrument zur Zahlungssicherung<br />
Ein <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> ist u.a. bei folgenden Interessenlagen der Vertragspartner<br />
empfehlenswert:<br />
Exporteur Importeur<br />
- ist sich der Bonität des Käufers nicht sicher - erhält Lieferung nur gegen Akkreditivstellung<br />
- will das Risiko auf eine oder mehrere Banken - will sich vom Exporteur ausgewogene Absicherung<br />
abwälzen schaffen<br />
- will sich vertraglich eingeräumte Zahlungsziele - will seine Zahlung an Liefer- und Leistungsnachweise<br />
absichern und/oder diese günstig und leichter sowie Bedingungen binden<br />
finanzieren lassen
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Ein <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> ist ein:<br />
im Auftrag des Käufers abgegebenes<br />
Zahlungsversprechen einer Bank<br />
(= Akkreditivbank)<br />
zugunsten eines Verkäufers<br />
abstrakt (= losgelöst vom Grundgeschäft)<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 4<br />
bedingt (= an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft)<br />
unwiderruflich
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Akkreditivbank<br />
(Bank des Käufers)<br />
Auftraggeber<br />
(Käufer)<br />
2<br />
9<br />
4<br />
3<br />
8<br />
6<br />
1<br />
5 7 4<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 5<br />
avisierende/<br />
bestätigende Bank<br />
Begünstigter<br />
(Verkäufer)<br />
1 = Kaufvertrag<br />
2 = Auftrag des Auftraggebers zur Akkreditiveröffnung<br />
3 = Akkreditivbank eröffnet das Akkreditiv<br />
4 = abstraktes Schuldversprechen<br />
5 = avisierende / bestätigende Bank avisiert dem Begünstigten<br />
6 = Versand der Ware<br />
7 = Einreichung der Dokumente an die avisierende Bank bzw. Hausbank<br />
8 = Einreichung der Dokumente an die Akkreditivbank<br />
9 = Aushändigung der Dokumente und Belastung des Kontos des Auftraggebers (Käufers)
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Zahlbarstellung<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 6<br />
Ein Akkreditiv kann im Lande des Importeurs (bei der Akkreditivbank) oder im Lande des<br />
Exporteurs bei einer zweiten Bank (meist der avisierenden Bank) zahlbar gestellt werden.<br />
Der Exporteur sollte darauf achten, dass das Akkreditiv vorzugsweise in der Bundesrepublik<br />
Deutschland zahlbar gestellt wird. Das ist für ihn mit Vorteilen verbunden; denn das deutsche<br />
Kreditinstitut prüft als Beauftragte der Akkreditivbank die Dokumente und zahlt für deren<br />
Rechnung gegen Aufnahme der Dokumente Zug um Zug an den Exporteur.<br />
Der Exporteur gewinnt Zeit, weil die Dokumente innerhalb der geforderten Fristen nicht bei der<br />
eröffnenden Bank, sondern bei der deutschen Zahlstelle vorliegen müssen. Die Zahlung erfolgt<br />
darüber hinaus schneller, da sie nicht erst nach Prüfung und Aufnahme der Dokumente bei der<br />
eröffnenden Bank erfolgt.<br />
Bei einem bestätigten Akkreditiv haftet neben der Auslandsbank auch die bestätigende Bank.<br />
Normalerweise wird die bestätigende Bank als Zahlstelle benannt.<br />
Enthält das Akkreditiv keine Weisung zur Akkreditivbestätigung, wird es unverbindlich avisiert.<br />
Die avisierende Bank übernimmt in diesem Fall keine Haftung aus dem Akkreditiv.
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Akkreditivsteller:<br />
Der Käufer (Importeur), der den Auftrag zur Eröffnung des Akkreditivs erteilt.<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 7<br />
Akkreditivbank (eröffnende Bank):<br />
Die Bank, die das Akkreditiv im Auftrag des Importeurs eröffnet und sich damit dem Exporteur<br />
gegenüber zur Zahlung verpflichtet. Dies wird in der Regel die Hausbank des Importeurs sein.<br />
Akkreditivstelle (avisierende Bank):<br />
Das Kreditinstitut, das von der Akkreditivbank mit der Benachrichtigung des Begünstigten über<br />
die Akkreditiveröffnung betraut wird. Im Normalfall wird dies die Hausbank des Exporteurs sein.<br />
Akkreditivbegünstigter:<br />
Der Verkäufer (Exporteur), der vom Importeur die Zahlungssicherung mittels Akkreditiv verlangt.<br />
ACHTUNG: Im Akkreditivgeschäft befassen sich alle Beteiligten mit Dokumenten und nicht<br />
mit Waren, Dienstleistungen und/oder anderen Leistungen, auf die sich die<br />
Dokumente beziehen. (Art. 5 ERA600). Das heißt, Banken werden Auszahlungen<br />
unter Akkreditiven nur gegen ordnungsgemäße Dokumente leisten und<br />
sich nicht durch irgendwelche Einsprüche aus dem Grundgeschäft (= Warengeschäft)<br />
beeinflussen lassen.
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 8<br />
Unwiderrufliches Akkreditiv = kann nicht ohne Zustimmung aller Beteiligten geändert oder<br />
storniert werden.<br />
Unbestätigtes Akkreditiv = Zahlungsverpflichtung allein der Akkreditivbank<br />
Bestätigtes Akkreditiv = die Bank des Begünstigten gibt ein gleichartiges und gleichrangiges<br />
Zahlungsversprechen ab. Ausschaltung von<br />
Länderrisiken, Abwälzen auf die Hausbank<br />
Sichtakkreditiv = ist sofort bei Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der<br />
Zahlstelle zur Auszahlung fällig<br />
Nach-Sicht-Akkreditiv = die Zahlung ist entsprechend vertraglich eingeräumter Ziele zu<br />
einem späteren Zeitpunkt fällig; Bevorschussung / Forfaitierung<br />
/ Finanzierung<br />
Akzeptakkreditiv = Akkreditiv benutzbar durch Akzeptleistung<br />
(Rembourskredit) Der Begünstigte zieht eine Nach-Sicht-Tratte auf die im<br />
Akkreditiv vorgesehene Bank. Diese Bank akzeptiert die Tratte<br />
bei Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente und diskontiert auf<br />
Wunsch des Begünstigten das Akzept.
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Konditionen für Exportakkreditive<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 9<br />
Empfehlung Höhe der entstehenden Kosten erfragen<br />
ggf. bereits vor Vertragsabschluß, damit der Verkaufspreis entsprechend<br />
kalkuliert werden kann<br />
Berechnung ist abhängig von der Formulierung der Weisung im Akkreditiv.<br />
Mögliche Varianten:<br />
a) all charges outside Indonesia are for account of beneficiary<br />
alle in Deutschland anfallenden Kosten zzgl. evtl. Remboursspesen gehen zu Lasten des Begünstigten<br />
b) all charges are for account of beneficiary<br />
alle Kosten, sowohl die in Deutschland anfallenden Kosten zzgl. evtl. Remboursspesen als auch die Kosten<br />
der eröffnenden Bank gehen zu Lasten des Begünstigten<br />
c) all charges are for account of applicant<br />
alle Kosten, außer ggf. Zusatzprovision bei Risikoländern, gehen zu Lasten des Auftraggebers<br />
d) Akkreditiv enthält keine Weisungen<br />
Abwicklungsprovision + ggf. Zusatzprovision zu Lasten des Begünstigten zzgl. evtl. Remboursspesen, alle<br />
anderen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Steuerung eines Akkreditivs:<br />
Folgende Formulierung ist zu empfehlen:<br />
100 Prozent Absicherung gegen Akkreditiv:<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 10<br />
Terms of payment:<br />
100 percent payable against irrevocable (confirmed) letter of credit, payable at sight and directly to be<br />
opened at DZ BANK AG, Deutsche Zentral Genossenschaftsbank, Frankfurt branch (SWIFT:<br />
GENO DE FF)<br />
Im Falle von Teilabsicherung gegen Akkreditiv:<br />
Terms of payment:<br />
….. percent are payable in advance to our EUR-account DE………………………. with VR Bank<br />
……………….. <strong>eG</strong> (BIC:GENODEFF…)<br />
….. percent are payable against irrevocable (confirmed) letter of credit, payable at sight, to be directly<br />
opened at DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt branch (SWIFT:<br />
GENO DE FF)