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Dokumentenakkreditiv - Volksbank Remseck eG

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<strong>Dokumentenakkreditiv</strong>


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Das Akkreditiv ist im Außenhandel ein beliebtes Sicherungsinstrument für die Zahlung.<br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 2<br />

Mit der Eröffnung eines Akkreditivs verpflichtet sich eine Bank (Akkreditivbank) in eigenem<br />

Namen, dem Begünstigten (Exporteur) für Rechnung des Auftraggebers (Importeur) innerhalb<br />

eines bestimmten Zeitraumes - sofern die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt werden - einen<br />

vereinbarten Geldbetrag in einer festgelegten Währung zu zahlen.<br />

Die Internationale Handelskammer in Paris hat für die Abwicklung von Akkreditiven "Einheitliche<br />

Richtlinien und Gebräuche für <strong>Dokumentenakkreditiv</strong>e - ERA" herausgegeben, die den meisten<br />

Akkreditivvereinbarungen zugrunde gelegt werden.<br />

Im Innenverhältnis zwischen Bank und Kunde werden die ERA über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

für verbindlich erklärt. Im Außenverhältnis zwischen den beteiligten Banken haben sich<br />

die deutschen Banken über ihre Spitzenverbände der Internationalen Handelskammer in Paris gegenüber<br />

verpflichtet, bei der Abwicklung von Akkreditiven die ERA anzuwenden.<br />

In ihren Vordrucken weisen die Kreditinstitute auf diese Regeln hin. Das Akkreditiv ist nach<br />

deutschem Recht ein abstraktes Schuldversprechen (BGB § 780).


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Wozu dient ein <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> ?<br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 3<br />

zur Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen bzw. -ansprüchen aus Lieferund<br />

Leistungsverträgen zwischen Importeuren und Exporteuren<br />

als Instrument zur Zahlungssicherung<br />

Ein <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> ist u.a. bei folgenden Interessenlagen der Vertragspartner<br />

empfehlenswert:<br />

Exporteur Importeur<br />

- ist sich der Bonität des Käufers nicht sicher - erhält Lieferung nur gegen Akkreditivstellung<br />

- will das Risiko auf eine oder mehrere Banken - will sich vom Exporteur ausgewogene Absicherung<br />

abwälzen schaffen<br />

- will sich vertraglich eingeräumte Zahlungsziele - will seine Zahlung an Liefer- und Leistungsnachweise<br />

absichern und/oder diese günstig und leichter sowie Bedingungen binden<br />

finanzieren lassen


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Ein <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> ist ein:<br />

im Auftrag des Käufers abgegebenes<br />

Zahlungsversprechen einer Bank<br />

(= Akkreditivbank)<br />

zugunsten eines Verkäufers<br />

abstrakt (= losgelöst vom Grundgeschäft)<br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 4<br />

bedingt (= an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft)<br />

unwiderruflich


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Akkreditivbank<br />

(Bank des Käufers)<br />

Auftraggeber<br />

(Käufer)<br />

2<br />

9<br />

4<br />

3<br />

8<br />

6<br />

1<br />

5 7 4<br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 5<br />

avisierende/<br />

bestätigende Bank<br />

Begünstigter<br />

(Verkäufer)<br />

1 = Kaufvertrag<br />

2 = Auftrag des Auftraggebers zur Akkreditiveröffnung<br />

3 = Akkreditivbank eröffnet das Akkreditiv<br />

4 = abstraktes Schuldversprechen<br />

5 = avisierende / bestätigende Bank avisiert dem Begünstigten<br />

6 = Versand der Ware<br />

7 = Einreichung der Dokumente an die avisierende Bank bzw. Hausbank<br />

8 = Einreichung der Dokumente an die Akkreditivbank<br />

9 = Aushändigung der Dokumente und Belastung des Kontos des Auftraggebers (Käufers)


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Zahlbarstellung<br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 6<br />

Ein Akkreditiv kann im Lande des Importeurs (bei der Akkreditivbank) oder im Lande des<br />

Exporteurs bei einer zweiten Bank (meist der avisierenden Bank) zahlbar gestellt werden.<br />

Der Exporteur sollte darauf achten, dass das Akkreditiv vorzugsweise in der Bundesrepublik<br />

Deutschland zahlbar gestellt wird. Das ist für ihn mit Vorteilen verbunden; denn das deutsche<br />

Kreditinstitut prüft als Beauftragte der Akkreditivbank die Dokumente und zahlt für deren<br />

Rechnung gegen Aufnahme der Dokumente Zug um Zug an den Exporteur.<br />

Der Exporteur gewinnt Zeit, weil die Dokumente innerhalb der geforderten Fristen nicht bei der<br />

eröffnenden Bank, sondern bei der deutschen Zahlstelle vorliegen müssen. Die Zahlung erfolgt<br />

darüber hinaus schneller, da sie nicht erst nach Prüfung und Aufnahme der Dokumente bei der<br />

eröffnenden Bank erfolgt.<br />

Bei einem bestätigten Akkreditiv haftet neben der Auslandsbank auch die bestätigende Bank.<br />

Normalerweise wird die bestätigende Bank als Zahlstelle benannt.<br />

Enthält das Akkreditiv keine Weisung zur Akkreditivbestätigung, wird es unverbindlich avisiert.<br />

Die avisierende Bank übernimmt in diesem Fall keine Haftung aus dem Akkreditiv.


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Akkreditivsteller:<br />

Der Käufer (Importeur), der den Auftrag zur Eröffnung des Akkreditivs erteilt.<br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 7<br />

Akkreditivbank (eröffnende Bank):<br />

Die Bank, die das Akkreditiv im Auftrag des Importeurs eröffnet und sich damit dem Exporteur<br />

gegenüber zur Zahlung verpflichtet. Dies wird in der Regel die Hausbank des Importeurs sein.<br />

Akkreditivstelle (avisierende Bank):<br />

Das Kreditinstitut, das von der Akkreditivbank mit der Benachrichtigung des Begünstigten über<br />

die Akkreditiveröffnung betraut wird. Im Normalfall wird dies die Hausbank des Exporteurs sein.<br />

Akkreditivbegünstigter:<br />

Der Verkäufer (Exporteur), der vom Importeur die Zahlungssicherung mittels Akkreditiv verlangt.<br />

ACHTUNG: Im Akkreditivgeschäft befassen sich alle Beteiligten mit Dokumenten und nicht<br />

mit Waren, Dienstleistungen und/oder anderen Leistungen, auf die sich die<br />

Dokumente beziehen. (Art. 5 ERA600). Das heißt, Banken werden Auszahlungen<br />

unter Akkreditiven nur gegen ordnungsgemäße Dokumente leisten und<br />

sich nicht durch irgendwelche Einsprüche aus dem Grundgeschäft (= Warengeschäft)<br />

beeinflussen lassen.


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 8<br />

Unwiderrufliches Akkreditiv = kann nicht ohne Zustimmung aller Beteiligten geändert oder<br />

storniert werden.<br />

Unbestätigtes Akkreditiv = Zahlungsverpflichtung allein der Akkreditivbank<br />

Bestätigtes Akkreditiv = die Bank des Begünstigten gibt ein gleichartiges und gleichrangiges<br />

Zahlungsversprechen ab. Ausschaltung von<br />

Länderrisiken, Abwälzen auf die Hausbank<br />

Sichtakkreditiv = ist sofort bei Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der<br />

Zahlstelle zur Auszahlung fällig<br />

Nach-Sicht-Akkreditiv = die Zahlung ist entsprechend vertraglich eingeräumter Ziele zu<br />

einem späteren Zeitpunkt fällig; Bevorschussung / Forfaitierung<br />

/ Finanzierung<br />

Akzeptakkreditiv = Akkreditiv benutzbar durch Akzeptleistung<br />

(Rembourskredit) Der Begünstigte zieht eine Nach-Sicht-Tratte auf die im<br />

Akkreditiv vorgesehene Bank. Diese Bank akzeptiert die Tratte<br />

bei Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente und diskontiert auf<br />

Wunsch des Begünstigten das Akzept.


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Konditionen für Exportakkreditive<br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 9<br />

Empfehlung Höhe der entstehenden Kosten erfragen<br />

ggf. bereits vor Vertragsabschluß, damit der Verkaufspreis entsprechend<br />

kalkuliert werden kann<br />

Berechnung ist abhängig von der Formulierung der Weisung im Akkreditiv.<br />

Mögliche Varianten:<br />

a) all charges outside Indonesia are for account of beneficiary<br />

alle in Deutschland anfallenden Kosten zzgl. evtl. Remboursspesen gehen zu Lasten des Begünstigten<br />

b) all charges are for account of beneficiary<br />

alle Kosten, sowohl die in Deutschland anfallenden Kosten zzgl. evtl. Remboursspesen als auch die Kosten<br />

der eröffnenden Bank gehen zu Lasten des Begünstigten<br />

c) all charges are for account of applicant<br />

alle Kosten, außer ggf. Zusatzprovision bei Risikoländern, gehen zu Lasten des Auftraggebers<br />

d) Akkreditiv enthält keine Weisungen<br />

Abwicklungsprovision + ggf. Zusatzprovision zu Lasten des Begünstigten zzgl. evtl. Remboursspesen, alle<br />

anderen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Steuerung eines Akkreditivs:<br />

Folgende Formulierung ist zu empfehlen:<br />

100 Prozent Absicherung gegen Akkreditiv:<br />

Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 10<br />

Terms of payment:<br />

100 percent payable against irrevocable (confirmed) letter of credit, payable at sight and directly to be<br />

opened at DZ BANK AG, Deutsche Zentral Genossenschaftsbank, Frankfurt branch (SWIFT:<br />

GENO DE FF)<br />

Im Falle von Teilabsicherung gegen Akkreditiv:<br />

Terms of payment:<br />

….. percent are payable in advance to our EUR-account DE………………………. with VR Bank<br />

……………….. <strong>eG</strong> (BIC:GENODEFF…)<br />

….. percent are payable against irrevocable (confirmed) letter of credit, payable at sight, to be directly<br />

opened at DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt branch (SWIFT:<br />

GENO DE FF)

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