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Checkliste zur Umstellung auf SEPA (PDF) - Volksbank Neckartal eG

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Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Damit Ihr Verein fit für <strong>SEPA</strong> wird, haben<br />

wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste entwickelt. Für Fragen steht Ihnen Ihr Berater gerne <strong>zur</strong> Verfügung und unterstützt<br />

Sie.<br />

<strong>Checkliste</strong> für Vereine <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>SEPA</strong><br />

Aufgaben Information Erledigt Datum<br />

Voraussetzungen<br />

1. Beantragen einer Jeder Lastschrifteinreicher benötigt eine □ Gläubiger-ID<br />

Gläubiger- eindeutige ID. Diese wird über die Internetseite beantragt ____________<br />

Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt. □ Gläubiger-ID<br />

Die Bundesbank teilt die Gläubiger-ID dann erhalten ____________<br />

per Mail mit.<br />

2. Abschluss einer neuen Im Zuge der <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> muss auch die □ neue Inkasso-<br />

Inkassovereinbarung mit "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen vereinbarung<br />

uns durch Lastschriften" erneuert werden. Hierfür abgeschlossen ____________<br />

benötigen wir o.g. Gläubiger-ID.<br />

3. Nutzen Sie für neue Bislang haben Sie sich von Ihren Mitgliedern eine □ Aufnahmeantrag<br />

Mitglieder die neuen Einzugsermächtigung unterschreiben lassen. bzw. Beitritts-<br />

Lastschriftmandate Unter <strong>SEPA</strong> spricht man von Mandaten. Häufig erklärung<br />

wird die Einzugsermächtigung <strong>auf</strong> der Beitritts- angepasst ____________<br />

erklärung bzw. dem Aufnahmeantrag erteilt,<br />

achten Sie aber künftig dar<strong>auf</strong>, dass das Mandat<br />

immer separat zu unterschreiben ist.<br />

Ändern Sie ggf. Ihre Formulare: □ es gibt kein<br />

eigenes Beitritts-<br />

›› Nennen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer formular -<br />

Mandatsformulare<br />

›› Verwenden Sie den Mandatstext gem. der wurden von der<br />

offiziellen Vorlage Bank besorgt ____________<br />

›› Erfragen Sie IBAN und BIC Ihres Mitglieds<br />

Wenn Sie kein eigenes Formular für die Aufnahme □ Einsatztermin<br />

eines neuen Mitglieds haben, stellen wir Ihnen für die neuen<br />

alternativ gerne Mandatsformulare <strong>zur</strong> Verfügung. Formulare<br />

Diese finden Sie <strong>auf</strong> unserer Homepage unter (vgl. Punkte 8<br />

www.volksbank-neckartal.de/sepa-vereine und 11) ____________<br />

4. Mandatsreferenz fest- Jedes Mandat wird durch eine eindeutige, □ Mandatsreferenz<br />

legen einmalige Mandatsreferenz gekennzeichnet. entschieden ____________<br />

Überlegen Sie sich, wie diese Referenznummer in<br />

Ihrem Verein gestaltet sein soll.<br />

<strong>Checkliste</strong> für Vereine <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>SEPA</strong> (Stand 02/2013) 1


Fortsetzung Die Mandatsreferenz ist frei wählbar<br />

(alphanumerisch, max. 35 Stellen).<br />

Sie können z.B. die Mitgliedsnummer als □ Referenznummer<br />

Referenznummer verwenden. wird wie folgt<br />

Vergeben Sie zusätzlich noch eine Variable. festgelegt:<br />

Wird ein neues Mandat benötigt (z.B. Änderung<br />

der Bankverbindung des Mitglieds) ändern Sie ______________ ____________<br />

nur die Variable und haben immer noch einen<br />

Bezug <strong>zur</strong> Mitgliedsnummer.<br />

5. Keine Lastschriftbelege Sie haben Ihren Beitragseinzug bisher □ <strong>Umstellung</strong> der<br />

für <strong>SEPA</strong> beleghaft durchgeführt ? beleghaften Last-<br />

schrifteinzüge<br />

Unter <strong>SEPA</strong> gibt es keine Lastschriftformulare mittels Online-<br />

mehr. Nehmen Sie mit uns Kontakt <strong>auf</strong>, damit Banking wurde<br />

ein Online-Banking-Zugang eingerichtet werden vereinbart ____________<br />

kann.<br />

6. <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit Ihrer Die Software, mit der Sie Ihren Beitragseinzug □ Software ist <strong>auf</strong><br />

Software prüfen durchführen, muss künftig alle notwendigen aktuellem Stand/<br />

<strong>SEPA</strong>-Daten verarbeiten können wie z.B. <strong>SEPA</strong>-fähig ____________<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenz,<br />

IBAN, BIC usw.<br />

›› Unsere Software ProfiCash ist ab der Version 10<br />

fit für <strong>SEPA</strong>.<br />

›› Unsere VR-NetWorld-Software ist ab der □ Software ist ver-<br />

Version 4.2 fit für <strong>SEPA</strong>. altet/nicht <strong>SEPA</strong>-<br />

fähig - Update<br />

›› Unsere Zahlungsverkehrsprogramme unter- notwendig. ____________<br />

stützen die automatische Konvertierung von Sprechen Sie uns<br />

Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN an, wenn Sie eine<br />

und BIC. ältere Version<br />

›› Verwenden Sie die Software eines Drittan-<br />

bieters, klären Sie bitte mit diesem, ob das<br />

Programm <strong>SEPA</strong>-fähig ist.<br />

einsetzen.<br />

7. Keine Einreichung von Die Einreichung von DTA-Datenträgern wird □ <strong>Umstellung</strong> der<br />

DTA-Disketten ( USB- spätestens zum 1. Februar 2014 nicht mehr Datenträger <strong>auf</strong><br />

Sticks, CDs usw.) möglich sein. Übertragen Sie uns den Beitrags- komfortable<br />

einzug einfach online. Online-Übermitt-<br />

lung wurde<br />

8. Zeitpunkt für die Die <strong>Umstellung</strong> muss spätestens zum □ Zeitpunkt<br />

<strong>Umstellung</strong> festlegen 1. Februar 2014 abgeschlossen sein. definiert<br />

Legen Sie fest, ab wann Sie mit<br />

vereinbart ____________<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriften arbeiten möchten. ______________ ____________<br />

<strong>Checkliste</strong> für Vereine <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>SEPA</strong> (Stand 02/2013) 2


9. Künftige Termine für Bislang haben Sie möglicherweise Ihre Beiträge □ Beitragstermin<br />

den Beitragseinzug innerhalb eines bestimmten Zeitraums - etwa festgelegt <strong>auf</strong>:<br />

festlegen (siehe Punkt "zum Jahresanfang" oder "Mitte November" -<br />

13 ff.) eingezogen. Die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift sieht einen ______________ ____________<br />

<strong>Umstellung</strong><br />

exakten Fälligkeitstermin vor, der den Mitgliedern<br />

im Vorfeld mitgeteilt werden muss.<br />

Prüfen Sie Ihre Vereins-/Beitragssatzung <strong>auf</strong><br />

evtl. Angaben zu Zahlungsarten und Fälligkeiten<br />

der Beiträge.<br />

10. Umwidmung/Wandlung Einzugsermächtigungen, die Ihnen schriftlich □ Einzugsermäch-<br />

Ihrer bestehenden Ein- vorliegen, können Sie in ein sog. <strong>SEPA</strong>-Basis- tigungen liegen<br />

zugsermächtigungen in Lastschriftmandat wandeln. Sie benötigen somit vor ____________<br />

<strong>SEPA</strong>-Basis- nicht von jedem Mitglied eine Unterschrift <strong>auf</strong><br />

Lastschriftmandate einem neuen Formular. Sie müssen Ihre Mitglieder<br />

von der Wandlung schriftlich unterrichten und<br />

dabei die relevanten Daten angeben.<br />

Der Informationstext kann z.B. lauten:<br />

"Wir verwenden Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung<br />

ab (<strong>Umstellung</strong>szeitpunkt siehe □ Benachrichtigung<br />

Punkt 8) als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat. Unsere der Mitglieder<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer für den Last- über die Wand-<br />

schrifteinzug lautet: DExxxxxxxx (siehe Punkt 1). lung ist erfolgt am /<br />

Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitglieds- per:<br />

nummer (siehe Punkt 4). Folgende IBAN und BIC<br />

haben wir von Ihnen gespeichert: xxxxxx. Bitte ______________ ____________<br />

überprüfen Sie diese und teilen uns evtl.<br />

Unstimmigkeiten mit."<br />

Bitte beachten Sie: Bei der Umwidmung wird als<br />

Mandatsdatum das Datum der Umwidmung ge-<br />

wählt, nicht das Datum der ursprünglichen Unter-<br />

schrift <strong>auf</strong> der Einzugsermächtigung.<br />

Abbuchungs<strong>auf</strong>träge können nicht - wie bei<br />

Einzugsermächtigungen möglich - umgedeutet<br />

werden.<br />

11. Einholung neuer <strong>SEPA</strong>- Verwenden Sie ab dem <strong>Umstellung</strong>szeitpunkt □ neue Formulare<br />

Mandate (Punkt 8) nur noch <strong>SEPA</strong>-Mandate. Diese sind für sind im Einsatz ____________<br />

alle neuen Mitglieder und auch für jene notwendig,<br />

die nicht gewandelt werden können, weil die<br />

Einzugsermächtigungen nicht vorliegen.<br />

<strong>Checkliste</strong> für Vereine <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>SEPA</strong> (Stand 02/2013) 3


12. Aufbewahrung der Sie müssen im Streitfall in der Lage sein, die □ Ablage der<br />

Mandate organisieren unterschriebenen <strong>SEPA</strong>-Mandate (bzw. umge- Mandatsformulare<br />

widmeten Einzugsermächtigungen) im Original wurde geregelt ____________<br />

vorzulegen. Bewahren Sie die Formulare dem-<br />

entsprechend <strong>auf</strong> (Aufbewahrungsfrist 14 Monate<br />

ab dem letzten Einzug).<br />

Beachten Sie, dass ein Mandat seine Gültigkeit<br />

verliert, wenn es 36 Monate nicht genutzt wird.<br />

Mitglieder, die austreten und nach mehr als 3<br />

Jahren erneut beitreten, müssen ein neues<br />

Mandat unterzeichnen.<br />

13. Vorabinformation bzw. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitglieder mit einem □ kürzere Vorl<strong>auf</strong>s-<br />

Pre-Notification über die Vorl<strong>auf</strong> von min. 14 Tagen vor dem Fälligkeits- frist wurde be-<br />

Beitragsbelastung termin (siehe Punkt 9) über die Belastung zu schlossen und<br />

informieren. Eine kürzere Vorl<strong>auf</strong>frist kann mit zwar:<br />

Ihren Mitgliedern beispielsweise in der Satzung<br />

vereinbart werden. ______________ ____________<br />

Eine bestimmte Form (Brief) ist nicht vorge- □ Vorabinformation<br />

schrieben, allerdings muss die Information wurde geregelt.<br />

den Betrag, den genauen Termin, die Mandats- Mitteilung erfolgt<br />

referenz und die Gläubiger-ID beinhalten. am/per:<br />

Es muss sichergestellt sein, dass alle Mitglieder ______________ ____________<br />

informiert werden.<br />

14. Einreichung/Vorl<strong>auf</strong>- <strong>SEPA</strong>-Lastschriten müssen mit einer Vorl<strong>auf</strong>- □ Zeitvorl<strong>auf</strong><br />

fristen frist eingereicht werden. Diese beträgt vom eingeplant ____________<br />

Fälligkeitsdatum gerechnet:<br />

□ Einreichung bei<br />

›› Einreichung frühestens 14 Kalendertage der Bank erfolgt<br />

vor Fälligkeitsdatum am<br />

›› bei Erst- und Einmallastschriften spätestens ______________ ____________<br />

6 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin<br />

›› Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeits-<br />

tage vor dem Fälligkeitstermin<br />

Achtung!<br />

Gemeint ist damit nicht die erstmalige oder<br />

wiederholte Einreichung einer <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />

durch Sie als Verein. Vielmehr geht es um Ihr<br />

Mitglied, bei dem erstmals oder zum wiederholten<br />

Male <strong>auf</strong> Basis des vereinbarten Mandats eine<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift abgebucht wird.<br />

<strong>Checkliste</strong> für Vereine <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>SEPA</strong> (Stand 02/2013) 4


Fortsetzung Beispiel: Sie haben 2013 für sämtliche Mitglieder<br />

erstmalig <strong>SEPA</strong>-Lastschriften 6 Tage vor<br />

Fälligkeitstermin bei uns eingereicht.<br />

2014 führen Sie einen wiederholten Beitragseinzug<br />

durch. Dabei sind auch neue Mitglieder zu be-<br />

lasten.<br />

Für jedes Mitglied, das bereits 2013 seinen Beitrag<br />

per <strong>SEPA</strong>-Lastschrift abgebucht bekommen hat,<br />

dürfen Sie "wiederholte" Lastschriften einreichen.<br />

Diese müssen spätestens 3 Arbeitstage vor Fällig-<br />

keit bei Ihrer Bank eingereicht werden. Für die<br />

neuen Mitglieder ist es aber die "erstmalige" Be-<br />

lastung. Deshalb müssen diese mit den vollen<br />

6 Tagen vor Fälligkeit eingereicht werden.<br />

Da dies in der Praxis schwer zu handhaben ist,<br />

empfehlen wir Ihnen grundsätzlich,<br />

Lastschriften 6 Bankarbeitstage vor dem Fällig-<br />

keitstermin ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

15. Rücklastschriften Obwohl Sie Ihre Mitglieder per Vorabinformation □ Vorgehensweise<br />

mangels Deckung/ über den Fälligkeitstermin und die Beitragshöhe bei Rücklast-<br />

erneute Einreichung informieren, wird es in der Praxis zu Rücklast- schriften geklärt ____________<br />

weitere Informationen<br />

schriften kommen.<br />

Sie werden vermutlich mit dem Mitglied Rück-<br />

sprache halten und den Beitrag erneut einziehen.<br />

Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorab-<br />

information erfolgen muss und die Fristen gem.<br />

Punkt 13 und 14 gelten. Wenn Sie, wie oben<br />

empfohlen, kürzere Fristen für die Vorabinfor-<br />

mation festgelegt haben, können Sie den erneuten<br />

Einzug zeitnah durchführen.<br />

Bei Neueinreichung nach Rücklastschrift ist die<br />

Einreichung wie eine Erstlastschrift zu behandeln.<br />

16. Anpassung Brief- Ergänzen Sie Ihre Briefbögen, Anmeldeformulare □ Formulare<br />

bögen und Formulare usw. mit IBAN und BIC des Vereins. angepasst ____________<br />

Sie finden IBAN und BIC <strong>auf</strong> der Rückseite der<br />

VR-BankCard zum Vereinskonto oder <strong>auf</strong> dem<br />

Kontoauszug.<br />

Aktuelle Informationen und Musteranschreiben finden Sie auch unter www.volksbank-neckartal.de/sepa-vereine<br />

<strong>Checkliste</strong> für Vereine <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>SEPA</strong> (Stand 02/2013) 5

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