11.06.2013 Aufrufe

DRUEY / Erbrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

DRUEY / Erbrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

DRUEY / Erbrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>DRUEY</strong> / <strong>Erbrecht</strong> von David Vasella im Dez. 2000<br />

n Teilungsverfahren<br />

• Einigung der Erben: Schriftlicher Vertrag, außer bei Realteilung. Die Erben haben ein<br />

Auskunfts- und Mittelungsrecht (607 III, 610 II).<br />

• Mitwirkung Dritter: Durch Vereinbarung der Erben oder durch Erblasser (Willensvoll-<br />

strecker: Vorbereitung, Durchführung, Schlichtung).<br />

• Streit: jeder Erbe kann die Behörde um Hilfe angehen (611 II; macht – unverbindliche –<br />

Vorschläge. Auch der Erbengläubiger kann die Behörde einschalten (609 I).<br />

Die einzige verbindliche Anordnung kann vom Gericht auf Teilungsklage kommen (Anord-<br />

nung der Teilung und Zuteilung). Der Erblasser kann ein Schiedsgericht einsetzen (h.L. , a.<br />

M. VOGEL).<br />

n Krisenmanagement<br />

• Grundregel: Losziehung, Zufallsentscheid (611 III). Praktisch selten 10 . Passen Objekte<br />

nicht in die Lose, sind sie zu verkaufen (612 II).<br />

• ev. Zuweisung durch eine Drittinstanz (Gericht). Verfahren: Zuteilung nach den Kriterien<br />

von 611 II; hilft dies nicht weiter, dann durch Zufallslose).<br />

Das bäuerliche <strong>Erbrecht</strong> (kurz)<br />

n Ungeteilte Zuweisung an den Selbstbewirtschafter<br />

Geschlechter sind gleichgestellt.<br />

Selbstbeanspruchung durch denjenigen Erben, der selbst bewirtschaften will und geeignet er-<br />

scheint (BGBB 11 I).<br />

n Familienbindung<br />

Bei mehreren Anwärtern haben die pflichtteilsgeschützten Erben den Vorrang (11 II).<br />

n Anrechnung zum Ertragswert (s.o.)<br />

BGBB 17. Verkehrswert also nicht maßgebend. Bundesrätliche Schätzungsanleitung beachten.<br />

10 Bedarf einer Anzahl Lose, die dem kgV entspricht. (bei /20-Bruchteilen 20 Lose, d.h. 20 Häufchen,<br />

die sogar noch möglichst homogen sein sollten, um dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu<br />

entsprechen.<br />

34/34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!