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Interessenbekundungsverfahren "formloser ... - Stadt Volkmarsen

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<strong>Interessenbekundungsverfahren</strong> "<strong>formloser</strong> Teilnahmewettbewerb vor<br />

Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben"<br />

HAD-Referenz-Nr.: 921/120<br />

Aktenzeichen: 1.S-014-2010<br />

1. Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Der Magistrat der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Volkmarsen</strong><br />

Straße:Steinweg 29<br />

<strong>Stadt</strong>/Ort:34471 <strong>Volkmarsen</strong><br />

Land:Deutschland<br />

2. Art der Leistung : Sonstige (z.B. Konzessionen, gemischte Aufträge)<br />

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Gewährung einer Beihilfe zur<br />

Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Volkmarsen</strong> für den<br />

<strong>Stadt</strong>teil Külte-Wohngebiet Hakenberg<br />

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren<br />

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:<br />

Bewerbungsfrist: 19.11.2010 10:00 Uhr<br />

6. Leistungsbeschreibung<br />

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Volkmarsen</strong> sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der<br />

freiberuflich Tätigen mit ausreichend schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband-<br />

Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge.<br />

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg -Stabsstelle Ländlicher Raum- setzt sich ebenfalls für<br />

die Schließung von Breitbandversorgungslücken in weiteren Ortschaften des Landkreises<br />

Waldeck-Frankenberg ein. Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage beigefügt. Führen<br />

kommunalübergreifende Lösungen zu wirtschaftlicheren Gesamtlösungen, so wird eine<br />

entsprechende Angebotsabgabe sehr begrüßt.<br />

Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass derzeit kein Anbieter in<br />

absehbarer Zeit ohne Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung<br />

in dem unten genannten bisher nicht oder nicht ausreichend versorgten <strong>Stadt</strong>teil aufbauen<br />

und bereitstellen wird.<br />

Aus diesem Grund ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Volkmarsen</strong> auf Basis des GAK-Rahmenplans 2008-2011<br />

„Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B:<br />

„Breitbandversorgung ländlicher Räume“ in Verbindung mit der landesspezifischen<br />

Regelung „Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in<br />

Hessen“ (StAnz. für das Land Hessen vom 21.04.2008, S. 1152) und des hierzu<br />

veröffentlichten Leitfadens (http://www.hessen-it.de/mm/FoerderleitfadenBreitband.pdf)<br />

bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren.<br />

Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, die Vergabe an den<br />

Anbieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vorzunehmen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Volkmarsen</strong><br />

<strong>Stadt</strong>teil: Külte/Hakenberg, Einwohner: 820, Haushalte: 320, Interesse: 68, Anteil 21,25%<br />

In dem <strong>Stadt</strong>teil haben sich an einer Bürgerbefragung ca. 26% der Haushalte beteiligt.<br />

21,25% der Haushalte haben ein sehr großes Interesse an schnellen Internetverbindungen.<br />

Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über<br />

file://C:\Dokumente und Einstellungen\n.lux.EBG\Anwendungsdaten\HAD\317.HTML<br />

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die Bereitstellung von Breitband-Teilnehmeranschlüssen von der prognostizierten Zahl der<br />

ermittelten Bedarfswerte (Anzahl der un- und unterversorgten Teilnehmer) oder<br />

diesbezügliche Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der<br />

ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des benötigten Zuschusses ist dieser Umstand<br />

zu berücksichtigen.<br />

Der Bewerber hat in seinem Angebot zu folgenden Punkten Aussagen zu treffen:<br />

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- Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) für eine flächendeckende Versorgung (im Sinne einer<br />

Abdeckung von mindestens 95% aller Haushalte)<br />

- Angebotene Übertragungstechnologie(n)<br />

- Downloadrate > 6.144 Kbit/s (Haushalte)<br />

- Uploadrate > 192 kbit/s (Haushalte)<br />

- Zeitplan für die Umsetzung des Netzausbaus<br />

- Verfügbarkeitsgarantie > 95%/Tag<br />

- Ausfallsicherheit < 0,5%/Tag<br />

- Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform<br />

- Mindest-Vertragslaufzeit für den Kunden<br />

- Einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für erforderliche<br />

Anschlussgeräte)<br />

- Monatliche Kosten je Anschluss für den Kunden<br />

- Höhe einer Flatrate für die Internet-Nutzung<br />

- SDSL-Übertragung oder vergleichbare symmetrische Dienste mit definierten Service-<br />

Levels (SLA) für gewerbliche Kunden und Unternehmen<br />

Zusätzliche Angaben für Funkverbindungen:<br />

- Angabe zu Standorten für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen<br />

- Genutzter Frequenzbereich<br />

- Abgegebene Strahlenleistung<br />

- Schutzabstände nach BImSchV<br />

- Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der<br />

Überbuchung der Funk-Kanäle)<br />

- Angaben zur Zukunftssicherheit bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen<br />

oder größeres Versorgungsgebiet<br />

In dem genannten <strong>Stadt</strong>teil muss ein Anbieter eine Breitband-Geschwindigkeit von<br />

mindestens 6.144 Kbit/s im Downstream und von mindestens 192 kbit/s im Upstream unter<br />

allen Lastbedingungen garantieren. Eine höhere Bandbreite wird ausdrücklich befürwortet,<br />

16 MBit/s werden als für die nächsten drei Jahre ausreichend angesehen. Sollte die<br />

Versorgung von Einzelhaushalten mit den geforderten Mindestwerten aus technischen<br />

Gründen nicht möglich sein oder eine signifikante Kostensteigerung bedingen, so ist<br />

darzulegen, wie hoch die Kosten für eine flächendeckende Versorgung sind und welche<br />

Kosten bei einer Aussparung dieser Haushalte entstehen. In keinem Fall dürfen mehr als<br />

5% der Haushalte schlechter als mit den geforderten Mindestwerten versorgt werden. Der<br />

flächendeckende Ausbau (minimal 95% der Haushalte) soll spätestens bis 31.12.2011<br />

abgeschlossen sein.<br />

Bewerber sollen anderen Netz- und Dienstebetreibern einen offenen Zugang („Open<br />

Access“) zu ihrer Infrastruktur auf Vorleistungsebene anbieten. Der offene Zugang kann je<br />

nach eingesetzter Technologie z.B. durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, durch<br />

Line-Sharing oder durch Bitstromzugang bereitgestellt werden.<br />

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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)<br />

Hauptgegenstand:<br />

64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste<br />

Ergänzende Gegenstände:<br />

Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : 34471 <strong>Volkmarsen</strong><br />

NUTS-Code : DE736 Waldeck-Frankenberg<br />

Zeitraum der Ausführung :<br />

bis 31.12.2011<br />

7. Wertungsmerkmale:<br />

Bewerbungsbedingungen: Der Anbieter mit dem für die <strong>Stadt</strong> aus einer<br />

Gesamtbetrachtung wirtschaftlichsten Beihilfebetrag (Wirtschaftlichkeitslücke) erhält den<br />

Zuschlag. Für die Vergabeentscheidung werden Kennzahlen ermittelt, indem von dem<br />

geforderten Beihilfebetrag als Basiswert Abschläge gemacht werden oder Faktoren addiert<br />

werden:<br />

- Für angebotene Bandbreiten oberhalb der geforderten Mindestwerte wird für die<br />

Kennzahl ein prozentualer Abzug von der geforderten Beihilfe vorgenommen bis maximal<br />

15% bei Bandbreiten oberhalb von mindestens 16 MBit/s<br />

Die Unterschiede in den Kundenkonditionen werden mit zwei additiven Faktoren<br />

berücksichtigt, die den Unterschied des jeweiligen Angebotes zu dem preisgünstigsten<br />

Anbieter nimmt, der die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt.<br />

- Ein additiver Faktor ergibt sich aus dem Unterschied bei den Einmalkosten (Einrichtung<br />

und ggfs. Außenantenne, kein Standardrouter) multipliziert mit der rechnerischen<br />

Kundenzahl. Die rechnerische Kundenzahl ergibt sich aus der Zahl unterversorgter<br />

Einwohner im Losgebiet dividiert durch 2,4 für die durchschnittliche Haushaltsgröße und<br />

multipliziert mit 40% für die durchschnittliche Breitbanddurchdringung<br />

- Ein weiterer additiver Faktor ergibt sich aus dem Differenzbetrag im Monatsbetrag<br />

(Flatrate bei einem 6 MBit/s Anschluss – sofern die Mehrheit der Anbieter keinen 6 MBit/s<br />

Anschluss realisieren, wird ein 3 oder 2 MBit/s Anschluss zugrunde gelegt). Dieser<br />

Differenzbetrag wird für die übliche Mindestvertragslaufzeit mit 24 und mit der<br />

rechnerischen Zahl von Kunden im Losgebiet multipliziert.<br />

Weiterhin muss die Zukunftsfähigkeit der angebotenen Leistung in die Bewertung<br />

einfließen, so dass die Kennzahl mit Abschlägen dafür versehen wird, in wie weit eine<br />

Ausbaufähigkeit auf größere Übertragungsraten möglich ist. Zur Bewertung dieses<br />

Kriteriums hat der Anbieter die Planung der Ausbaustufen nachvollziehbar, plausibel und<br />

verbindlich anzugeben.<br />

- Für eine Kabelgebundene Lösung wird ein Abschlag von 8% zur Kennzahl errechnet.<br />

Funk mit späterem kabelgebundenen Ausbau wird mit einem Abschlag von bis zu 6%<br />

berechnet. Allein funkgestützte Angebote bleiben ohne Abschlag.<br />

Die Einzelheiten zur Bewertung und Beispielrechnungen finden sich bei den<br />

Angebotsunterlagen als Anlage.<br />

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Die Gewährung der Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender<br />

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Haushaltsmittel der <strong>Stadt</strong> und Fördermittel des Landes Hessen. Mit der Befragung und<br />

Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Sollten<br />

die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne beim<br />

Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich die <strong>Stadt</strong> eine vollständige oder teilweise<br />

Rückforderung der gewährten Beihilfen vor.<br />

8.<br />

9. Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Landkreis Waldeck-Frankenberg - Stabsstelle<br />

Ländlicher Raum<br />

Straße:Südring 2<br />

<strong>Stadt</strong>/Ort:34497 Korbach<br />

Land:Deutschland<br />

Zu Hdn. von :Herr Baraniak<br />

Telefon:05631/954-330<br />

Fax:05631/954-372<br />

Mail:wolfgang.baraniak@landkreis-waldeck-frankenberg.de<br />

digitale Adresse(URL):http://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de<br />

10.Unterlagen zu Bewerbungsbedingungen anzufordern bei: siehe unter 9.<br />

Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/langfassung (mit Angabe<br />

der HAD-Referenz-Nr. und Vergabe-Nr./Aktenzeichen)<br />

11.Sonstige Angaben: Zusätzliche Angaben zum Anbieter (falls das Unternehmen des<br />

Anbieters weniger als 10 Jahre Bestand hat und/oder über weniger als 50.000 Euro<br />

Eigenkapital verfügt):<br />

- Referenzen (zusätzlich vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren)<br />

- Mitarbeiterzahl des Unternehmens<br />

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen)<br />

- Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen<br />

- Erklärung, dass sich der Anbieter nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine<br />

Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können.<br />

Tag der Veröffentlichung in der HAD: 12.11.2010<br />

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