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1 Abfallsatzung der Stadt Volkmarsen Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 ...

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4. entgegen § 10 Abs. 2 Abfallgefäße zweckwidrig verwendet,<br />

5. entgegen § 10 Abs. 4 geleerte Abfallgefäße nicht unverzüglich auf sein Grundstück<br />

zurückstellt,<br />

6. entgegen § 10 Abs. 10 Än<strong>der</strong>ungen im Bedarf an Müllgefäßen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nicht<br />

unverzüglich mitteilt,<br />

7. entgegen § 12 Abs. 2 zur Einsammlung bereitgestellte sperrige Abfälle unbefugt<br />

wegnimmt, durchsucht o<strong>der</strong> umlagert,<br />

8. entgegen § 14 Abs. 1 sein Grundstück nicht an die öffentliche Abfalleinsammlung<br />

anschließt,<br />

9. entgegen § 14 Abs. 6 den Wechsel im Grundeigentum nicht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> mitteilt,<br />

10. entgegen § 14 Abs. 8 überlassungspflichtige Abfälle, die er besitzt, nicht <strong>der</strong><br />

öffentlichen Abfallentsorgung überlässt,<br />

11. entgegen § 15 Abs. 1 den Beauftragten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> den Zutritt zum Grundstück<br />

verwehrt,<br />

12. entgegen § 15 Abs. 3 Verunreinigungen nicht beseitigt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet<br />

werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den <strong>der</strong> Täter aus <strong>der</strong><br />

Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige<br />

Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.<br />

(3) Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung<br />

findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr.<br />

1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist <strong>der</strong> Magistrat.<br />

§ <strong>20</strong> Inkrafttreten<br />

Diese Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am 01. April <strong>20</strong>08 in Kraft.<br />

<strong>Volkmarsen</strong>, den 11. März <strong>20</strong>08<br />

Der Magistrat <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Volkmarsen</strong><br />

(Hartmut Linnekugel)<br />

Bürgermeister<br />

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