1 Abfallsatzung der Stadt Volkmarsen Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 ...
1 Abfallsatzung der Stadt Volkmarsen Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 ...
1 Abfallsatzung der Stadt Volkmarsen Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 ...
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4. entgegen § 10 Abs. 2 Abfallgefäße zweckwidrig verwendet,<br />
5. entgegen § 10 Abs. 4 geleerte Abfallgefäße nicht unverzüglich auf sein Grundstück<br />
zurückstellt,<br />
6. entgegen § 10 Abs. 10 Än<strong>der</strong>ungen im Bedarf an Müllgefäßen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nicht<br />
unverzüglich mitteilt,<br />
7. entgegen § 12 Abs. 2 zur Einsammlung bereitgestellte sperrige Abfälle unbefugt<br />
wegnimmt, durchsucht o<strong>der</strong> umlagert,<br />
8. entgegen § 14 Abs. 1 sein Grundstück nicht an die öffentliche Abfalleinsammlung<br />
anschließt,<br />
9. entgegen § 14 Abs. 6 den Wechsel im Grundeigentum nicht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> mitteilt,<br />
10. entgegen § 14 Abs. 8 überlassungspflichtige Abfälle, die er besitzt, nicht <strong>der</strong><br />
öffentlichen Abfallentsorgung überlässt,<br />
11. entgegen § 15 Abs. 1 den Beauftragten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> den Zutritt zum Grundstück<br />
verwehrt,<br />
12. entgegen § 15 Abs. 3 Verunreinigungen nicht beseitigt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet<br />
werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den <strong>der</strong> Täter aus <strong>der</strong><br />
Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige<br />
Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.<br />
(3) Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung<br />
findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr.<br />
1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist <strong>der</strong> Magistrat.<br />
§ <strong>20</strong> Inkrafttreten<br />
Diese Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am 01. April <strong>20</strong>08 in Kraft.<br />
<strong>Volkmarsen</strong>, den 11. März <strong>20</strong>08<br />
Der Magistrat <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Volkmarsen</strong><br />
(Hartmut Linnekugel)<br />
Bürgermeister<br />
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