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Ergebnisprotokoll der 76. GMK (PDF, 170 kB)

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<strong>76.</strong> Konferenz <strong>der</strong> für das Gesundheitswesen zuständigen<br />

Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

am 02. und 03. Juli 2003 in Chemnitz<br />

Beschluss:<br />

TOP 7.4<br />

Teilberichte <strong>der</strong> län<strong>der</strong>offenen<br />

Arbeitsgruppe „Bioethik und Recht“<br />

Antrag:<br />

Alle Län<strong>der</strong><br />

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:<br />

Die Konferenz <strong>der</strong> für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen<br />

und Senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nimmt die von <strong>der</strong> län<strong>der</strong>offenen Arbeitsgruppe „Bioethik<br />

und Recht“ vorgelegten Teilberichte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und zur Pränataldiagnostik<br />

(PND zur Kenntnis.<br />

Beide Teilberichte verdeutlichen die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Regelung<br />

aller Methoden <strong>der</strong> medizinisch unterstützten Fortpflanzung und <strong>der</strong> damit im Zusammenhang<br />

stehenden Fragen in einem Gesetz. Die Konferenz <strong>der</strong> für das Gesundheitswesen zuständigen<br />

Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> for<strong>der</strong>t daher in Bekräftigung<br />

ihrer Beschlüsse aus den Jahren 1999 und 2001 die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode<br />

ein Fortpflanzungsmedizingesetz vorzulegen. Die Konferenz bietet erneut die<br />

Mitwirkung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> an diesem Gesetzgebungsverfahren durch die län<strong>der</strong>offene Arbeitsgruppe<br />

„Bioethik und Recht“ an.<br />

Daher bittet die Konferenz <strong>der</strong> für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister,<br />

Senatorinnen und Senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> die län<strong>der</strong>offene Arbeitsgruppe „Bioethik und<br />

Recht“, ihre Arbeit fortzusetzen. Über ihre Arbeitsergebnisse zu den einzelnen Themen soll<br />

die Arbeitsgruppe Teilberichte vorlegen.

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