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Ergebnisprotokoll der 76. GMK (PDF, 170 kB)

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<strong>76.</strong> Konferenz <strong>der</strong> für das Gesundheitswesen zuständigen<br />

Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

am 02. und 03. Juli 2003 in Chemnitz<br />

Beschluss:<br />

TOP 9.1<br />

Systematische Darlegung <strong>der</strong><br />

Kompetenzerhaltung<br />

Antrag:<br />

Bremen<br />

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:<br />

1. Die Gesundheitsministerkonferenz nimmt den von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Berufe des<br />

Gesundheitswesens“ erstellten Bericht zu „Möglichkeiten <strong>der</strong> Heilberufskammern zur<br />

Ahndung von Verstößen gegen die kodifizierte Pflicht zur ärztlichen<br />

Kompetenzerhaltung“ zur Kenntnis.<br />

2. Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt, dass einige Län<strong>der</strong> das Instrumentarium<br />

zur Ahndung von Verstößen durch die Aufnahme von Regelungen über das<br />

Rügerecht, die Verhängung einer Geldbuße o<strong>der</strong> eines Ordnungsgeldes durch die<br />

Kammern in die Heilberufs-/Kammergesetze ergänzen wollen.<br />

3. Die Gesundheitsministerkonferenz bittet alle Beteiligten, Anreize (z.B. Freistellung<br />

von Ärztinnen und Ärzten zur Teilnahme an Maßnahmen <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Kompetenzerhaltung ohne finanzielle Nachteile, Veröffentlichung von Listen durch<br />

die Kammern, die die Namen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte enthalten, denen ein<br />

Fortbildungszertifikat erteilt worden ist) zu schaffen, um die Motivation <strong>der</strong><br />

Kammerangehörigen zur Kompetenzerhaltung zu steigern.<br />

4. Die Gesundheitsministerkonferenz nimmt zur Kenntnis, dass die erbetenen Berichte<br />

<strong>der</strong> Bundesvereinigungen <strong>der</strong> Heilberufskammern inzwischen vorliegen. Sie bittet die<br />

AOLG, eine Bewertung dieser Berichte unter Einbeziehung kompetenzerhalten<strong>der</strong><br />

Systeme zur 77. <strong>GMK</strong> vorzulegen.

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