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Begründung - Villingen-Schwenningen

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<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

Schwarzwald-Baar-Kreis<br />

Bebauungsplanänderung<br />

Rammelswiesen<br />

Anlage 4 DS 0399<br />

„Rammelswiesen Nord, Teilbereich<br />

Lichtensteinstraße“<br />

Flst.-Nr. 835 (teilweise), 830/3 (teilweise), 830/2 (teilweise), 815/2 (teilweise)<br />

Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong><br />

<strong>Begründung</strong><br />

vom 20.12.2010


Inhalt<br />

Analge 4 DS 0399<br />

1- Planungsgegenstand<br />

1.1 Anlass der Planung 3<br />

1.2 Plangebiet 3<br />

1.3 Bebauungsplanverfahren 3,4<br />

2- Planerische Ausgangssituation<br />

2.1 Eigentumsverhältnisse 4<br />

2.2 Übergeordnete Planung 4<br />

3- Planung<br />

3.1 Planungsziel und Konzept 5<br />

3.2 Städtebauliches Konzept 5<br />

3.3 Flächenbilanz 5<br />

4- <strong>Begründung</strong> der Festsetzungen 6<br />

4.1 Art der Nutzung<br />

4.2 Verkehrsfläche<br />

4.3 Leitungsrecht<br />

5- Verfahren 7<br />

6- Rechtsgrundlagen 7<br />

Bebauungsplanänderung „Rammelswiesen, Teilbereich Herner“, Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong> 2


1- Planungsgegenstand<br />

1.1 Anlass der Planung<br />

Analge 4 DS 0399<br />

Das Betriebsgelände der FA. Toni Herner liegt zweigeteilt einerseits an der Rottweiler Straße<br />

(Verkauf) andererseits südlich hiervon (Manufaktur), getrennt durch die Lichtensteinstraße.<br />

Die Betriebsabläufe werden durch die Querungsnotwendigkeit der öffentlichen Straße<br />

erschwert. Im Rahmen der Neckaroffenlegung wurde mit der FA. Toni Herner ein<br />

städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der u. a. einen Grundstückstausch zur Realisierung<br />

des neuen Neckarverlaufes sowie den Umbau des Straßenzuges Lichtensteinstraße /<br />

Roßbergstraße zu einem Stichstraßensystem vorsieht. Im Sinne des Vollzuges des zum<br />

Bebauungsplan gehörigen städtebaulichen Vertrages mit der Firma Toni Herner,<br />

insbesondere des durch ihn fixierten Grundstückstausches, ist es notwendig die Entwidmung<br />

von Teilflächen der Lichtensteinstraße/Roßbergstraße zu betreiben. Diese Entwidmung<br />

erfolgt durch die Änderung des Bebauungsplanes. Da eine abschließende Bearbeitung des<br />

Bebauungsplanverfahrens „ Rammelwiesen-Nord“ in seinem jetzigen Geltungsbereich bis zur<br />

Vorlage der beauftragten Markt- und Standortuntersuchung nicht möglich ist, wird der<br />

betreffende Teilbereich des Straßenzuges als gesondertes Bebauungsplanverfahren<br />

durchgeführt.<br />

1.2 Plangebiet<br />

Das Plangebiet befindet sich im beplanten Innenbereich, es umfasst teilweise den<br />

Straßenraum der Roßbergstraße (Flst.-Nr. 830/3) und der Lichtensteinstraße (Flst.-Nr. 835).<br />

Für die Wendehämmer werden auch Flächen angrenzender Grundstücke beansprucht.<br />

1.3 Bebauungsplanverfahren<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes „Rammelswiesen“ wird im „Vereinfachten Verfahren“<br />

gem. § 13 BauGB durchgeführt.<br />

Vorraussetzungen für die Anwendung des § 13 BauGB:<br />

Ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes ist<br />

zulässig wenn,<br />

- die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, § 13 Abs. 1 BauGB und<br />

- keine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) notwendig ist, § 13 Abs. 1 Nr.1 BauGB<br />

und<br />

- keine Beeinträchtigung nach FFH- oder Vogelschutzgebieten gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB zu erwarten ist<br />

Grundzüge der Planung<br />

Die Bebauungsplanänderung ändert nicht das dem Bebauungsplan „Rammelwiesen“<br />

zugrunde liegende Leitbild. Die Änderung sieht lediglich die Umwidmung von öffentlicher<br />

Verkehrsfläche in Gewerbefläche vor. Der planerische Grundgedanke des Bebauungsplanes<br />

„Rammelwiesen“ war die Ausweisung von Gewerbeflächen mit einem tragfähigen<br />

Erschließungssystem, das bleibt auch nach der Änderung des Bebauungsplanes erhalten.<br />

Bebauungsplanänderung „Rammelswiesen, Teilbereich Herner“, Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong> 3


Anwendungspflicht einer UVP<br />

Analge 4 DS 0399<br />

Mit der Bebauungsplanänderung werden keine Zulässigkeiten eröffnet, die einer Pflicht zur<br />

Durchführung einer UVP nach Bundes oder Landsrecht unterliegen.<br />

Beeinträchtigung von Schutzgütern<br />

Es gibt ebenfalls keine Anhaltspunkte, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes eine<br />

Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter vorliegt.<br />

2- Planerische Ausgangsituation<br />

2.1 Eigentumsverhältnisse<br />

Die bestehenden Öffentlichen Verkehrsflächen sind in Besitz der Stadt <strong>Villingen</strong>-<br />

<strong>Schwenningen</strong>, kleine angrenzende Teilflächen sind in Besitz von Privateigentümern.<br />

2.2 Übergeordnete Planungen<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP 2009) stellt den Planbereich als Gewerbeflächen das. Der<br />

Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Bebauungsplan<br />

Der bestehende Bebauungsplan „Rammelswiesen“ weist den Geltungsbereich als öffentliche<br />

Verkehrsfläche und Gewerbefläche aus.<br />

Bebauungsplanänderung „Rammelswiesen, Teilbereich Herner“, Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong> 4


3- Planung<br />

3.1 Planungsziele<br />

Analge 4 DS 0399<br />

Zur Anpassung an die betrieblichen Bedürfnisse und zur Optimierung der Betriebsabläufe der<br />

Firma Toni Herner ist eine geringfügige Änderung des Bebauungsplanes „Rammelswiesen“<br />

erforderlich. Dabei handelt es sich um die Umwidmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in<br />

Gewerbefläche. Damit eröffnet sich für die Firma Toni Herner die Möglichkeit die westlich<br />

und östlich der Straße liegenden Grundstücksteile zu einem zu verbinden.<br />

Die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> verfolgt mit der Änderung des Bebauungsplanes folgende<br />

Ziele:<br />

- eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung<br />

- die Belange der Wirtschaft bei Standorterfordernissen zu berücksichtigen<br />

- bestehende Betriebsstandorte zu sichern<br />

- damit eine durch alternative Stanortverlagerung erzeugte Flächeninanspruchnahme<br />

an anderer Stelle sowie im Außenbereich zu vermeiden und<br />

- die Innenentwicklung zu stärken<br />

3.2 Städtebauliches Konzept<br />

Das städtebauliche Konzept vor, die bislang als öffentlicher Verkehrsfläche ausgewiesene<br />

Teilfläche der Lichtensteinstraße als Gewerbefläche (GE) auszuweisen. Die Verkehrsflächen<br />

und die Dimensionierung der Wendehämmer gewährleisten weiterhin die Befahrbarkeit und<br />

Funktionsfähigkeit der Lichtensteinstraße und der Roßbergstraße.<br />

Erschließung<br />

Die Lichtensteinstraße sowie die Roßbergstrasse werden als Stichstraßensystem ausgebildet.<br />

Am Ende der jeweiligen Straße befindet sich eine Wendemöglichkeit, die auch für Sattelzüge<br />

geeignet ist.<br />

3.3 Flächenbilanz<br />

Gesamtfläche Geltungsbereich ca. 4.072,20 m²<br />

Gewerbegebiet ca.1.159,21 m²<br />

Verkehrsfläche ca.2.912,99 m²<br />

Bebauungsplanänderung „Rammelswiesen, Teilbereich Herner“, Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong> 5


4- <strong>Begründung</strong> der Festsetzungen<br />

Analge 4 DS 0399<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und § 8 i.V.m. § 1 Abs.6 Nr.1<br />

BauNVO)<br />

Festgesetzt ist ein Gewerbegebiet.<br />

<strong>Begründung</strong>:<br />

Ziel der Planung ist, die Öffentliche Verkehrsfläche die das Gelände der Firma Toni Herner<br />

durchschneidet in Gewerbefläche umzuwandeln. Durch die Widmung als Gewerbefläche<br />

erhält der Betrieb die Möglichkeit seine Betriebsabläufe zu optimieren.<br />

4.2 Verkehrsflächen und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 11)<br />

Die Verkehrsflächen sind als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die Aufteilung der<br />

Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.<br />

<strong>Begründung</strong>:<br />

Die gesicherte und leistungsfähige Erschließung über Verkehrsflächen waren<br />

Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes. Die Festsetzung als öffentliche<br />

Verkehrsfläche sichert die Erschließung und Andienung der weiteren Betriebe des<br />

Gewerbegebietes.<br />

4.3 Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr.12, 13 und 21 BauGB)<br />

Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger (Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, Stadtwerke<br />

<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>).<br />

Die im Plan gekennzeichneten Flächen sind von jeglicher Überbauung auch solcher mit<br />

untergeordneten Bauteilen freizuhalten.<br />

<strong>Begründung</strong>:<br />

Sicherung der Zugänglichkeit für die jeweiligen Leitungs- und Versorgungsträger SVS<br />

(Stadtwerke <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>) und Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>.<br />

Bebauungsplanänderung „Rammelswiesen, Teilbereich Herner“, Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong> 6


5- Verfahren<br />

Aufstellungsbeschluss 30.06.2010<br />

Offenlagebeschluss 27.10.2010<br />

Offenlage und Behördenbeteiligung 15.11. – 14.12.2010<br />

Satzungsbeschluss 26.01.2010<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes<br />

6- Rechtsgrundlagen<br />

Analge 4 DS 0399<br />

- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl-IS.<br />

2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. IS. 2585)<br />

- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.01.1990 (BGBl. IS. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl.<br />

IS.466)<br />

- Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

18.12.1990(BGBl. 1991 IS. 58)<br />

- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBI.<br />

Nr. 7 S. 358)<br />

- Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg (GemO-BW) in der Fassung vom<br />

24.09.2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2010 (GBI. S.<br />

185)<br />

Bebauungsplanänderung „Rammelswiesen, Teilbereich Herner“, Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong> 7

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