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Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung über die Bildung ...

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§4<br />

Übergangsregelung<br />

Für das Schuljahr 2009/2010 sowie das Schuljahr 2010/2011 werden folgende<br />

Übergangsregelungen festgelegt:<br />

• Schulbezirk 02 = Neckarschule-Karlschule<br />

Ausgenommen von den in <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> festgelegten Bezirkseinteilungen sind <strong>die</strong><br />

zukünftigen Zweit- und Drittklässler für das Schuljahr 2009/2010 sowie <strong>die</strong> zukünftigen<br />

Drittklässler für das Schuljahr 2010/2011. Diese Schüler/innen können den Grundschul-<br />

bezirk innerhalb des Stadtbezirks <strong>Schwenningen</strong> frei wählen.<br />

§5<br />

Inkrafttreten<br />

Die <strong>Satzung</strong> tritt zum 01.08.2009 in Kraft. Für <strong>die</strong> bereits eingeschulten Grund- und<br />

Hauptschüler bleibt es bei der bisherigen Regelung.<br />

<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, den 29.04.2009<br />

Dr. Rupert Kubon<br />

Oberbürgermeister<br />

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