Verwaltungskostensatzung - Gemeinde Visbek
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-5-<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.1976 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der <strong>Gemeinde</strong> über die Erhebung von Verwaltungskosten<br />
für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis vom 25. November 1975<br />
außer Kraft.<br />
<strong>Visbek</strong>, den 25.11.1975<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Visbek</strong><br />
(Deeke) (Fangmann)<br />
Bürgermeister <strong>Gemeinde</strong>direktor