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Verwaltungskostensatzung - Gemeinde Visbek

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-5-<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.1976 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der <strong>Gemeinde</strong> über die Erhebung von Verwaltungskosten<br />

für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis vom 25. November 1975<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Visbek</strong>, den 25.11.1975<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Visbek</strong><br />

(Deeke) (Fangmann)<br />

Bürgermeister <strong>Gemeinde</strong>direktor

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