Satzung - Gemeinde Visbek

Satzung - Gemeinde Visbek Satzung - Gemeinde Visbek

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- 4 - § 4 (1) Die Gebühr ist zu gleichen Fälligkeitsterminen zu entrichten wie die Grundsteuer. (2) Rückständige Gebühren werden wie Gemeindeabgaben im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. § 5 Für Grundstücke, die nach Inkrafttreten dieser Satzung an die Kanalisation angeschlossen werden, ist die Gebühr vom Beginn des auf die Herstellung des Anschlusses folgenden Monats an zu berechnen. Bei Veränderungen innerhalb des Veranschlagungszeitraumes wird für einen Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr berechnet. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Visbek, den 23.12.1964 gez. Deeke gez. Borgmann Bürgermeister Gemeindedirektor § 6 Bekanntmachung: Oldenburgische Volkszeitung Vechta vom 15.03.1965.

- 5 - 1. Änderungssatzung Die 1. Änderungssatzung vom 08.11.1966 ist am 01.01.1967 in Kraft getreten. Bekanntmachung: Oldenburgische Volkszeitung Vechta vom 28.01.1967 sowie Bekanntmachungskästen. 2. Änderungssatzung Die 2. Änderungssatzung vom 19.12.1972 ist am 01.01.1973 in Kraft getreten. Bekanntmachung: Oldenburgische Volkszeitung Vechta vom 29.03.1973. 3. Änderungssatzung Die 3. Änderungssatzung vom 11.12.1973 ist am 01.01.1974 in Kraft getreten. Bekanntmachung: Oldenburgische Volkszeitung Vechta vom 21.12.1973.

- 4 -<br />

§ 4<br />

(1) Die Gebühr ist zu gleichen Fälligkeitsterminen zu entrichten wie die Grundsteuer.<br />

(2) Rückständige Gebühren werden wie <strong>Gemeinde</strong>abgaben im<br />

Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.<br />

§ 5<br />

Für Grundstücke, die nach Inkrafttreten dieser <strong>Satzung</strong> an die Kanalisation<br />

angeschlossen werden, ist die Gebühr vom Beginn des auf die Herstellung des<br />

Anschlusses folgenden Monats an zu berechnen. Bei Veränderungen innerhalb des<br />

Veranschlagungszeitraumes wird für einen Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr<br />

berechnet.<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

<strong>Visbek</strong>, den 23.12.1964<br />

gez. Deeke gez. Borgmann<br />

Bürgermeister <strong>Gemeinde</strong>direktor<br />

§ 6<br />

Bekanntmachung:<br />

Oldenburgische Volkszeitung Vechta vom 15.03.1965.

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