Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
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2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />
2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Hilfeplans nach § 36<br />
SGB VIII, wobei auf die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Ausarbeitung und<br />
Umsetzung großer Wert gelegt wird. Das Vorliegen eines aktuellen Hilfeplans für jedes einzelne Kind stimmt<br />
die pädagogische und therapeutische Arbeit aufeinander ab und gibt den Betreuern Sicherheit für individuelle<br />
Entscheidungen im Gruppenalltag. Die im Hilfeplan formulierten Ziele sind Grundlage für die<br />
heilpädagogische Betreuung in den Heilpädagogischen Tagesgruppen. Das Hilfeplangespräch findet unter<br />
Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladung und<br />
Durchführung bzw. Gestaltung und Dokumentation des Hilfeplangespräches. Das Protokoll zur<br />
Fortschreibung des Hilfeplans wird der Einrichtung und den Sorgeberechtigten zeitnah zugestellt.<br />
Hilfeplangespräche sind in sechsmonatlichen Abständen möglich und werden mindestens einmal pro Jahr<br />
durchgeführt. In begründeten Ausnahmen (z. B. Krisen) können sie häufiger notwendig sein und von der<br />
Einrichtung eingefordert werden.<br />
In der Regel finden die Hilfeplangespräche im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> statt. Falls sie außerhalb von<br />
Regensburg stattfinden müssen, kann der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Dauer der<br />
Gespräche sollten 60 Minuten nicht überschreiten. Am Hilfeplangespräch beteiligt sind möglichst das Kind<br />
selbst (je nach Entwicklungsstand und vorhergehender Vereinbarung mit unterschiedlicher Dauer), die<br />
Intensivbetreuerin / der Intensivbetreuer bzw. dessen <strong>St</strong>ellvertretung, die Vertreterin / der Vertreter des<br />
Jugendamtes, die Sorgeberechtigten, ein Vertreter des heilpädagogischen/psychologischen Fachdienstes<br />
oder die Erziehungsleiterin sowie bei Bedarf andere wichtige Bezugspersonen, Vertreter von Schule oder<br />
Pfleger.<br />
Wird ein Hilfeplangespräch geplant, übernimmt die Intensiverzieherin / der Intensiverzieher die Terminabsprache<br />
intern im <strong>Kinderzentrum</strong> mit dem psychologischen / heilpädagogischen Fachdienst und/oder der<br />
Erziehungsleiterin und koordiniert den Termin mit dem Jugendamt.<br />
Grundlage des Hilfeplangesprächs ist die aktuelle Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen. Im<br />
besonderen sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />
die im letzten Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele und die Maßnahmen aller Beteiligten zur<br />
Zielerreichung, werden aus der Sicht der Sorgeberechtigten, des Kindes und der EinrichtungsvertreterInnen<br />
reflektiert.<br />
Methodendarstellung<br />
Formulierung von Wünschen und Anliegen aller Beteiligten<br />
Weitere Zielvereinbarung. Festlegung, wer was zur Erreichung der Ziele übernimmt.<br />
Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe orientiert sich an der persönlichen<br />
Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen und der Entwicklung im sozialen Umfeldes incl. der Familie. Der<br />
Hilfeplan und seine Fortschreibung werden im Rahmen des Hilfeplangesprächs mit der Vertreterin / dem<br />
Vertreter des Kostenträgers und allen an der Hilfe Beteiligten festgelegt.<br />
Tagesgruppenbetreuungen können auch langfristig (über mehrere Jahre hinweg zur Sicherung des Verbleibs<br />
in der Familie) angelegt sein, enden jedoch spätestens mit dem Schulabschluss des Jugendlichen.<br />
Bei vorhandener Platzkapazität und stabiler Gruppensituation können auch kurzzeitige Aufnahmen gemacht<br />
werden.<br />
2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />
Aufnahmeanfragen werden unter Einbeziehung von Einrichtungsleitung, Erziehungsleitung,<br />
heilpädagogischen und/oder psychologischen Fachdienst und Teammitgliedern bearbeitet. Wenn eine<br />
Aufnahme in eine geeignete Gruppe befürwortet wird / möglich erscheint, wird das Kind mit seinen<br />
Bezugspersonen und der Vertretung des Jugendamtes zu einer Vorstellung eingeladen. Wenn möglich, geht<br />
der Aufnahme ein Besuchstag voraus.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -