09.06.2013 Aufrufe

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />

2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />

Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Hilfeplans nach § 36<br />

SGB VIII, wobei auf die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Ausarbeitung und<br />

Umsetzung großer Wert gelegt wird. Das Vorliegen eines aktuellen Hilfeplans für jedes einzelne Kind stimmt<br />

die pädagogische und therapeutische Arbeit aufeinander ab und gibt den Betreuern Sicherheit für individuelle<br />

Entscheidungen im Gruppenalltag. Die im Hilfeplan formulierten Ziele sind Grundlage für die<br />

heilpädagogische Betreuung in den Heilpädagogischen Tagesgruppen. Das Hilfeplangespräch findet unter<br />

Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladung und<br />

Durchführung bzw. Gestaltung und Dokumentation des Hilfeplangespräches. Das Protokoll zur<br />

Fortschreibung des Hilfeplans wird der Einrichtung und den Sorgeberechtigten zeitnah zugestellt.<br />

Hilfeplangespräche sind in sechsmonatlichen Abständen möglich und werden mindestens einmal pro Jahr<br />

durchgeführt. In begründeten Ausnahmen (z. B. Krisen) können sie häufiger notwendig sein und von der<br />

Einrichtung eingefordert werden.<br />

In der Regel finden die Hilfeplangespräche im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> statt. Falls sie außerhalb von<br />

Regensburg stattfinden müssen, kann der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Dauer der<br />

Gespräche sollten 60 Minuten nicht überschreiten. Am Hilfeplangespräch beteiligt sind möglichst das Kind<br />

selbst (je nach Entwicklungsstand und vorhergehender Vereinbarung mit unterschiedlicher Dauer), die<br />

Intensivbetreuerin / der Intensivbetreuer bzw. dessen <strong>St</strong>ellvertretung, die Vertreterin / der Vertreter des<br />

Jugendamtes, die Sorgeberechtigten, ein Vertreter des heilpädagogischen/psychologischen Fachdienstes<br />

oder die Erziehungsleiterin sowie bei Bedarf andere wichtige Bezugspersonen, Vertreter von Schule oder<br />

Pfleger.<br />

Wird ein Hilfeplangespräch geplant, übernimmt die Intensiverzieherin / der Intensiverzieher die Terminabsprache<br />

intern im <strong>Kinderzentrum</strong> mit dem psychologischen / heilpädagogischen Fachdienst und/oder der<br />

Erziehungsleiterin und koordiniert den Termin mit dem Jugendamt.<br />

Grundlage des Hilfeplangesprächs ist die aktuelle Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen. Im<br />

besonderen sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />

die im letzten Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele und die Maßnahmen aller Beteiligten zur<br />

Zielerreichung, werden aus der Sicht der Sorgeberechtigten, des Kindes und der EinrichtungsvertreterInnen<br />

reflektiert.<br />

Methodendarstellung<br />

Formulierung von Wünschen und Anliegen aller Beteiligten<br />

Weitere Zielvereinbarung. Festlegung, wer was zur Erreichung der Ziele übernimmt.<br />

Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe orientiert sich an der persönlichen<br />

Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen und der Entwicklung im sozialen Umfeldes incl. der Familie. Der<br />

Hilfeplan und seine Fortschreibung werden im Rahmen des Hilfeplangesprächs mit der Vertreterin / dem<br />

Vertreter des Kostenträgers und allen an der Hilfe Beteiligten festgelegt.<br />

Tagesgruppenbetreuungen können auch langfristig (über mehrere Jahre hinweg zur Sicherung des Verbleibs<br />

in der Familie) angelegt sein, enden jedoch spätestens mit dem Schulabschluss des Jugendlichen.<br />

Bei vorhandener Platzkapazität und stabiler Gruppensituation können auch kurzzeitige Aufnahmen gemacht<br />

werden.<br />

2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />

Aufnahmeanfragen werden unter Einbeziehung von Einrichtungsleitung, Erziehungsleitung,<br />

heilpädagogischen und/oder psychologischen Fachdienst und Teammitgliedern bearbeitet. Wenn eine<br />

Aufnahme in eine geeignete Gruppe befürwortet wird / möglich erscheint, wird das Kind mit seinen<br />

Bezugspersonen und der Vertretung des Jugendamtes zu einer Vorstellung eingeladen. Wenn möglich, geht<br />

der Aufnahme ein Besuchstag voraus.<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!