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Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> ist mit dem <strong>St</strong>adtbus gut zu erreichen. Die von den Kindern und Jugendlichen<br />

besuchten Schulen befinden sich größtenteils im direkten Umkreis.<br />

Die Räume sind zweckmäßig möbliert. Auf eine altersgemäße Ausgestaltung der Gruppen wird Wert gelegt.<br />

Die Küche ist mit einer Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so ausgestattet, dass eine<br />

gelegentliche Versorgung der Gruppe problemlos möglich ist.<br />

Die großzügige räumliche Ausstattung der Tagesgruppen beinhaltet jeweils:<br />

• Garderobe und Diele<br />

• geräumiger Gruppenraum<br />

• zwei voneinander getrennte „stille Räume“ zur intensiven Betreuung der Hausaufgaben und zur<br />

therapeutischen Einzelförderung<br />

• Mal- und Bewegungsraum (wird je nach Gruppe bzw. Thematik der Kinder als weiterer<br />

Hausaufgabenraum benutzt)<br />

• Esszimmer<br />

• Küche<br />

• Mitarbeiterzimmer und Büro<br />

• sanitäre Anlagen<br />

• Putz- bzw. Waschkammer<br />

Die Tagesgruppen 8 und 9 sind seit 2001 neu möbliert und gestaltet, die Tagesgruppe 7 seit 2003.<br />

Die Tagesgruppe Burgweinting bewohnt seit 2003 ein neu möbliertes und neu gestaltetes Einfamilienhaus<br />

mit Garten, mit dem o. g. Raumangebot zuzüglich eines Elterngesprächszimmers, eines Dachbodenzimmers<br />

und Kellerräumen, die als Werkraum und Lager bzw. Materialräume genutzt werden. Die Tagesgruppe<br />

Burgweinting verfügt im Esszimmer über einen Kachelofen. Das Holz hierfür wird ebenfalls in einem<br />

Kellerraum gelagert.<br />

In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Kirche und das Jugendzentrum.<br />

Außerdem stehen allen Heilpädagogischen Tagesgruppen im Bereich der Gesamteinrichtung Räume zur<br />

Therapie und heilpädagogischen Förderung, Freizeit-, Bastel- und Werkraum, Kegelbahn, Gymnastikraum,<br />

Tischtennisraum mit Kicker, Computerraum und entsprechenden Außenanlagen zur Verfügung.<br />

3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung<br />

Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem<br />

belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen gegebenenfalls eine eigene<br />

Vergütung:<br />

• Zusätzliche Therapien und Behandlungen (Psychotherapie, Familientherapie, Ergotherapie,<br />

Heilpädagogische Übungsbehandlung, Einzelförderungen,...) soweit sie nicht durch die<br />

beschriebenen Regelleistungen abgedeckt werden.<br />

• Regelmäßige Fahrdienste innerhalb und außerhalb Regensburgs<br />

• Einzelbeschulung<br />

• Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren<br />

• Nachbetreuung in der Familie über einen begrenzen Zeitraum<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 23 -

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