Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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vincentregensburg
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09.06.2013 Aufrufe

1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen Die Leitung des Kinderzentrums besteht aus folgenden Stellen: - Gesamtleitung (0,35 Stellen) - Einrichtungsleitung (1,0) - Erziehungsleitung-I (1,0) - Erziehungsleitung-II (1,0) - Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant). Insgesamt umfasst die Leitung 3,35 Stellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden Anteilen in den Entgelten enthalten: 1,57 Stellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle 0,64 Stellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum) 0,25 Stellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle 0,39 Stellen Heilpädagogische Tagesgruppen 0,21 Stellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe 0,29 Stellen Therapeutische Jugendwohngruppe Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er vertritt das Kinderzentrum gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des Kinderzentrums zu gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der Öffentlichkeit. Er initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung vor Ort und mit dem Träger. Der Einrichtungsleiter verantwortet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung, die pädagogische Arbeit nach innen und nach außen sowie eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Er ist Stellvertreter des Gesamtleiters und vertritt ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorgesetzter der ErziehungsleiterInnen und des Fachdienstes. Der pädagogische Leiter koordiniert die Arbeit der Abteilungen und plant den “pädagogischen Alltag” der Einrichtung in Abstimmung mit den ErziehungsleiterInnen. Die Integration der einzelnen Abteilungen in das Kinderzentrum ist ihm ein besonderes Anliegen. Er sorgt für die Aktualität der Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit. Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die ErziehungsleiterInnen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten Kinder und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung der ihnen zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr. 1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild „Miteinander auf dem Weg“ Der Name der Einrichtung „St. Vincent“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor Augen, die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. Vincent de Paul gilt als der Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen Krieges – vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit entsprach. Vincent de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und von den Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein selbständiges Leben. Entsprechend nimmt das Kinderzentrum St. Vincent heute Kinder und Jugendliche auf, die aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet ihnen Schutz und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue Perspektive für ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinderzentrums St. Vincent verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in christlichem Sinn als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges ____________________________________________________________________________________________________________ _Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 2 -

Wesen ist, sondern einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die Grundlage in der Erziehung und Betreuung im Kinderzentrum St. Vincent und gleichzeitig eine wertvolle Quelle in der Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen. Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und Benachteiligungen abgebaut werden. Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und Begleitung ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als Grundlage für unser pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist die Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb wir in hohem Maße den systemischen Ansatz verfolgen. Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete - Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In diesem Sinne ist auch die am Kinderzentrum bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine eigenständige Schule als auch der Arbeit des Kinderzentrums im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und vertrauensvoll zusammen. Die Leitung des Kinderzentrums St. Vincent weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen einer Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und begründet. Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche Entwicklung der Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur religiösen Lebensorientierung unterstützt. 2. Leistungsbereiche 2.1 Personenkreis 2.1.1 Zielgruppe Die vier Tagesgruppen bieten Platz für jeweils neun Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von sechs bis sechzehn Jahren. Unterschiedliche Profile und Ausrichtungen der Gruppen ermöglichen ein differenziertes Angebot nach den individuellen Bedürfnissen und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen. Die Gruppen sind dem Alter nach zusammengesetzt: • 1 Gruppe (Tagesgruppe 7) für Kinder von ca. 6 bis ca. 12 Jahren • 1 Gruppe (Tagesgruppe 9) für Kinder von ca. 11 bis ca. 14 Jahren • 1 Gruppe (Tagesgruppe 8) für Jugendliche von ca. 13 Jahren bis zur Schulentlassung • 1 Gruppe (Tagesgruppe Burgweinting) für Kinder von ca. 6 bis zur Schulentlassung Die Betreuung in einer heilpädagogischen Tagesgruppe ist einerseits angezeigt, wenn das familiäre Umfeld des Kindes oder Jugendlichen keine ausreichenden Möglichkeiten sozialen Lernens bieten kann, oder andererseits das Kind selbst erhebliche Defizite, Probleme und Störungen zeigt. Häufig gefährden komplexe verfestigte Problemlagen in den Familien eine gesunde Entwicklung des Kindes oder verhindern bzw. gefährden diese. Zur Lösung der Probleme reichen ambulante Hilfen nicht aus. Eine Förderung und Erziehung des Kindes ist außerhalb des familiären Rahmens notwendig und erfolgversprechend. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass das Kind außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie und im Umfeld ausreichend versorgt werden kann und dass die Eltern grundsätzlich zur intensiven Einbeziehung in die Arbeit der Tagesgruppen bereit sind. ____________________________________________________________________________________________________________ _Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 3 -

1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />

- Gesamtleitung (0,35 <strong>St</strong>ellen)<br />

- Einrichtungsleitung (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-I (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-II (1,0)<br />

- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant).<br />

Insgesamt umfasst die Leitung 3,35 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden<br />

Anteilen in den Entgelten enthalten:<br />

1,57 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />

0,64 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />

0,25 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />

0,39 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

0,21 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

0,29 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />

vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />

Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />

Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />

gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />

Öffentlichkeit. Er initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung<br />

vor Ort und mit dem Träger.<br />

Der Einrichtungsleiter verantwortet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung, die<br />

pädagogische Arbeit nach innen und nach außen sowie eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Er ist<br />

<strong>St</strong>ellvertreter des Gesamtleiters und vertritt ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorgesetzter der<br />

ErziehungsleiterInnen und des Fachdienstes. Der pädagogische Leiter koordiniert die Arbeit der Abteilungen<br />

und plant den “pädagogischen Alltag” der Einrichtung in Abstimmung mit den ErziehungsleiterInnen. Die<br />

Integration der einzelnen Abteilungen in das <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Er sorgt für die<br />

Aktualität der Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />

Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />

ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />

konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />

ErziehungsleiterInnen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />

Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />

den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten<br />

Kinder und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung<br />

der ihnen zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />

1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />

„Miteinander auf dem Weg“<br />

Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor<br />

Augen, die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt<br />

als der Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen<br />

Krieges – vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit<br />

entsprach. <strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und<br />

von den Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein<br />

selbständiges Leben. Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf,<br />

die aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet<br />

ihnen Schutz und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue<br />

Perspektive für ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in<br />

christlichem Sinn als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 2 -

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