Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
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Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. Ä.<br />
Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />
nötigen Umfang statt. Die Vormünder und Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen in die<br />
Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />
• Telefonkontakte<br />
• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />
Abstimmung weiterer Kooperation<br />
• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />
• Beratung der Jugendgerichtshilfe.<br />
Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) -<br />
Die Kinder/Jugendlichen werden außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie versorgt. So versteht<br />
sich die Aufgabe der Tagesgruppe familienergänzend und -unterstützend. Neben den regelmäßigen<br />
Elterngesprächen (ca. alle sechs Wochen mit IntensiverzieherIn und heilpädagogischem oder<br />
psychologischem Fachdienst) werden deshalb die Familien in die konkrete Arbeit der Tagesgruppen mit<br />
einbezogen. So finden z.B. gemeinsame Spielstunden, Elterncafe, Hausbesuche (mind. einmal pro Kind<br />
möglich), Tür- und Angelgespräche, Telefonate, Elternbriefe, Informationsnachmittage, Familientage (z. B.<br />
gemeinsames Kanufahren), Feste / Feiern (Weihnachten, Fasching,...) und einmal im Jahr (falls die<br />
Finanzierung gesichert ist) ein Eltern-Kinder-Wochenende statt. In angezeigten Fällen finden auch<br />
Hausberatungen bzw. Coaching in der Gruppe statt.<br />
Darüber hinaus sehen die MitarbeiterInnen ihre Aufgabe darin, verbindliche Grundlagen eines gemeinsamen<br />
pädagogischen Handelns mit den Eltern herbeizuführen um eine <strong>St</strong>abilisierung der Eltern in ihrem<br />
Erziehungsverhalten gegenüber dem Kind zu erreichen. Die Betreuer beobachten und beeinflussen ggf. die<br />
Interaktionen zwischen Eltern und dem Kind/Jugendlichen.<br />
Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />
Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />
Einrichtungen)<br />
<strong>St</strong>eht die Beendigung der Tagesgruppenbetreuung an, werden die Kinder und Jugendlichen verstärkt an eine<br />
selbständige Freizeitgestaltung außerhalb der Tagesgruppen herangeführt (Vereine, Freundeskreis).<br />
Der Austrittstermin wird rechtzeitig im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit dem Kind / Jugendlichen, den<br />
Sorgeberechtigten und dem Vertreter des Jugendamtes besprochen, so dass sich die Betreuten darauf<br />
einstellen können. In der Ablösungsphase werden vermehrt Reflexions- und Auswertungsgespräche geführt,<br />
um den aktuellen Prozess entsprechend zu begleiten und zu sichern. Eine Abschluss- bzw. eine<br />
Abschiedsfeier rundet den Ablauf ab.<br />
Bereits entlassene Jugendliche können nach Absprache zu Besuch in die Gruppe kommen, werden ggf. zu<br />
Festen und Feiern eingeladen oder in freizeitpädagogische Maßnahmen stundenweise mit einbezogen (z.B.<br />
Schuljahresabschlussfeier). Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit, sich auch nach einer Entlassung<br />
im angemessenen Rahmen Rat und Unterstützung bei den Mitarbeitern zu holen.<br />
Bei Bedarf kann eine stundenweise Nachbetreuung (Zusatzleistung) vom <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />
ermöglicht werden.<br />
<strong>St</strong>eht ein Übergang in eine vollstationäre Einrichtung an, wird auch hier der Übertrittstermin so früh wie<br />
möglich mit den o.g. Beteiligten besprochen. Das Kind / der Jugendliche bekommt die Möglichkeit, sich seine<br />
zukünftige Wohnsituation anzusehen. Hierbei ist eine Begleitung durch die pädagogische Fachkraft möglich.<br />
Vermehrte Gespräche in der Tagesgruppe, sollen das Kind / den Jugendlichen auf die neue Lebensphase<br />
vorbereiten. Das Kind soll unterstützt werden im Abbau seiner Ängste. Der aktuelle Prozess wird<br />
entsprechend begleitet und gesichert.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 18 -