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Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. Ä.<br />

Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />

nötigen Umfang statt. Die Vormünder und Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen in die<br />

Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />

• Telefonkontakte<br />

• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />

Abstimmung weiterer Kooperation<br />

• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />

• Beratung der Jugendgerichtshilfe.<br />

Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) -<br />

Die Kinder/Jugendlichen werden außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie versorgt. So versteht<br />

sich die Aufgabe der Tagesgruppe familienergänzend und -unterstützend. Neben den regelmäßigen<br />

Elterngesprächen (ca. alle sechs Wochen mit IntensiverzieherIn und heilpädagogischem oder<br />

psychologischem Fachdienst) werden deshalb die Familien in die konkrete Arbeit der Tagesgruppen mit<br />

einbezogen. So finden z.B. gemeinsame Spielstunden, Elterncafe, Hausbesuche (mind. einmal pro Kind<br />

möglich), Tür- und Angelgespräche, Telefonate, Elternbriefe, Informationsnachmittage, Familientage (z. B.<br />

gemeinsames Kanufahren), Feste / Feiern (Weihnachten, Fasching,...) und einmal im Jahr (falls die<br />

Finanzierung gesichert ist) ein Eltern-Kinder-Wochenende statt. In angezeigten Fällen finden auch<br />

Hausberatungen bzw. Coaching in der Gruppe statt.<br />

Darüber hinaus sehen die MitarbeiterInnen ihre Aufgabe darin, verbindliche Grundlagen eines gemeinsamen<br />

pädagogischen Handelns mit den Eltern herbeizuführen um eine <strong>St</strong>abilisierung der Eltern in ihrem<br />

Erziehungsverhalten gegenüber dem Kind zu erreichen. Die Betreuer beobachten und beeinflussen ggf. die<br />

Interaktionen zwischen Eltern und dem Kind/Jugendlichen.<br />

Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />

Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />

Einrichtungen)<br />

<strong>St</strong>eht die Beendigung der Tagesgruppenbetreuung an, werden die Kinder und Jugendlichen verstärkt an eine<br />

selbständige Freizeitgestaltung außerhalb der Tagesgruppen herangeführt (Vereine, Freundeskreis).<br />

Der Austrittstermin wird rechtzeitig im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit dem Kind / Jugendlichen, den<br />

Sorgeberechtigten und dem Vertreter des Jugendamtes besprochen, so dass sich die Betreuten darauf<br />

einstellen können. In der Ablösungsphase werden vermehrt Reflexions- und Auswertungsgespräche geführt,<br />

um den aktuellen Prozess entsprechend zu begleiten und zu sichern. Eine Abschluss- bzw. eine<br />

Abschiedsfeier rundet den Ablauf ab.<br />

Bereits entlassene Jugendliche können nach Absprache zu Besuch in die Gruppe kommen, werden ggf. zu<br />

Festen und Feiern eingeladen oder in freizeitpädagogische Maßnahmen stundenweise mit einbezogen (z.B.<br />

Schuljahresabschlussfeier). Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit, sich auch nach einer Entlassung<br />

im angemessenen Rahmen Rat und Unterstützung bei den Mitarbeitern zu holen.<br />

Bei Bedarf kann eine stundenweise Nachbetreuung (Zusatzleistung) vom <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

ermöglicht werden.<br />

<strong>St</strong>eht ein Übergang in eine vollstationäre Einrichtung an, wird auch hier der Übertrittstermin so früh wie<br />

möglich mit den o.g. Beteiligten besprochen. Das Kind / der Jugendliche bekommt die Möglichkeit, sich seine<br />

zukünftige Wohnsituation anzusehen. Hierbei ist eine Begleitung durch die pädagogische Fachkraft möglich.<br />

Vermehrte Gespräche in der Tagesgruppe, sollen das Kind / den Jugendlichen auf die neue Lebensphase<br />

vorbereiten. Das Kind soll unterstützt werden im Abbau seiner Ängste. Der aktuelle Prozess wird<br />

entsprechend begleitet und gesichert.<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 18 -

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