Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

vincentregensburg
von vincentregensburg Mehr von diesem Publisher
09.06.2013 Aufrufe

eigenverantwortliche Selbstbestimmung zugelassen. Auf die Vermittlung allgemein gültiger Normen und Werte wird geachtet. In speziellen gruppenübergreifenden Gruppen kann ebenfalls soziale Kompetenz eingeübt werden. Durch Begleitung und Lernen am Modell des pädagogischen Fachpersonals lernen die Kinder und Jugendlichen • Verkehrsregeln • Benützung öffentlicher Verkehrsmittel • Besuche öffentlicher Veranstaltungen und Einrichtungen (Jugendzentren, Feste) • Umgang mit Behörden. (Bustrainings können wegen des hohen Personalaufwandes in der Regel nicht vom Fachpersonal übernommen werden.) Besonders bei den Jugendlichen wird regelmäßig der Umgang mit Alkohol, Drogen bzw. Suchtmitteln, die Gefahren, die Alternativen und Lösungswege thematisiert. Sie sollen die politische Mündigkeit anstreben und das Leben in einer demokratischen Grundordnung und den Umgang mit Freiräumen erlernen. Zur Zielerreichung greifen auch hier die Betreuer auf folgende Methoden zurück: Gespräch, Reflexion, Feedback, Weitergabe von politischen Informationen, demokratisches Verhalten im Alltag vormachen und üben, Entscheidungsfreiräume geben und negative Erfahrungen im überschaubaren Umfeld und Ausmaß zulassen (Lernen am Erfolg und Misserfolg). Förderung im kognitiven Bereich In den heilpädagogischen Tagesgruppen erfolgt eine tägliche Begleitung der Hausaufgaben in Klein- und Kleinstgruppen. Deshalb ist es auch nötig, drei Zimmer für die Hausaufgaben nutzen zu können. Bei Kindern mit einer ausgeprägten Aufmerksamkeitsproblematik kann die Hausaufgabenerledigung auch einen Einzelkontext erfordern. Die Mitarbeiter kontrollieren die schulischen Anforderungen und die dafür festgelegten Lernzeiten. Eine Unterstützung bei der Verbesserung schulischer Defizite durch gezielte Lernförderung ist bei Bedarf und in enger Abstimmung und Absprache mit der zuständigen Lehrkraft möglich. Das Kind bzw. der Jugendliche wird an eine stufenweise Übernahme von Selbstverantwortung durch überschaubare und klare Anforderungen herangeführt. Bei Bedarf werden entsprechende Förderprogramme, orientiert an den individuellen Problemlagen des Kindes, erstellt und bearbeitet. Die Jugendlichen werden auf einen adäquaten Schulabschluss vorbereitet. Da der psychologische Fachdienst eine Zusatzausbildung in Legasthenietherapie absolviert hat, ist eine interne Förderung in diesem Bereich möglich. Eine langfristig angelegte Legasthenietherapie kann jedoch nur als Zusatzleistung erbracht werden. Der heilpädagogische Fachdienst hat eine Weiterbildung in „Erfassung und Behandlung von Teilleistungsstörungen“ nach Sindelar absolviert. Deshalb ist eine interne Förderung in diesem Bereich möglich. Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung (teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte Das Mittagessen bekommen die Tagesgruppen aus der zentralen Großküche des Kinderzentrums. Die Zwischenmahlzeit am späten Nachmittag wird in Zusammenarbeit der Kinder und Jugendlichen mit den Betreuern zubereitet. Eine teilweise Selbstversorgung der Gruppen ist nötig, um altersgemäße Lern- und Trainingsfelder für die Kinder und Jugendlichen im Ernährungsbereich zu bieten. Hierfür werden folgende Leistungen erbracht: - Begleitung bzw. Anleitung bei Rezeptauswahl, Speiseplanerstellung, Lebensmittelauswahl, Einkauf (Hinführung zu adäquatem Konsumverhalten) und Zubereitung (Erlernen von Grundkenntnissen) der Zwischenmahlzeit, des Abendessens an „Verlängerungstagen“ und/oder der Hauptmahlzeit bei Ferienöffnungstagen. (Hierbei wird selbstverständlich auch auf eine regelmäßige und ausgewogene Nahrungsaufnahme geachtet.) ____________________________________________________________________________________________________________ _Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 14 -

- dies schließt auch die pädagogische Anleitung bzw. Begleitung von folgenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit ein: • Abspülen • Abtrocknen • Umgang mit Küchengeräten • Aufräumen des Geschirrs • ggf. Reinigung der Gruppenküche (je nach Altersstufe). Die Kinder und Jugendlichen werden zu altersentsprechender Körperpflege und an ein entsprechendes äußeres Erscheinungsbild herangeführt. Dies beinhaltet Anleitung und ggf. Kontrolle durch das pädagogische Fachpersonal von u.a.: • regelmäßigem Duschen • Haare waschen • tägliche Zahnpflege • evtl. Beratung bei Kleidungsauswahl • ggf. Hilfe bei der Auswahl von Hygieneartikeln • Aids-Aufklärung bzw. Verhütung von Krankheiten (bei Jugendlichen) • Begleitung bei Arztbesuchen • Hilfe bei Arztauswahl. Freiwillige Leistung bei Bedarf Freiwillige Leistung bei Bedarf und mit Einverständnis der Eltern Die Tagesgruppen sind mit modernen Möbeln ausgestattet. Die Gestaltung der Gruppe leisten die Mitarbeiter gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. Damit ergeben sich reiche Erfahrungsfelder im Umgang mit Farben, Werkzeug und Baumaterialien. Die Kinder können handwerkliche Erfahrungen unter Anleitung machen und sich neue Kompetenzen erwerben, die sie im familiären Umfeld direkt einsetzen können. Die Kinder und Jugendlichen nehmen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend Behördenkontakte mit den Eltern, den pädagogischen Fachkräften, oder selbständig wahr. Kontakte zu den einzelnen Jugendämtern, Kliniken, Arbeitsamt, Polizei, u. a. werden von den Mitarbeitern schriftlich, telefonisch oder persönlich gepflegt. Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit Voraussetzung für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe ist der regelmäßige Besuch einer Schule. Die Betreuten werden hierzu motiviert und angeleitet. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen werden im notwendigen Maße begleitet, unterstützt und kontrolliert. Die Jugendlichen erfahren je nach Bedarf Unterstützung bei der Praktikumsuche, Lehrstellensuche, beim Arbeitsamtbesuch (Berufsberatung oder BIZ), bei Firmenbesuche und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Ein intensiver Austausch mit den Praktikumstellen ist gewährleistet. Bewerbungsgespräche werden z. B. mit Hilfe von Rollenspielen eingeübt. ____________________________________________________________________________________________________________ _Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 15 -

- dies schließt auch die pädagogische Anleitung bzw. Begleitung von folgenden hauswirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten mit ein:<br />

• Abspülen<br />

• Abtrocknen<br />

• Umgang mit Küchengeräten<br />

• Aufräumen des Geschirrs<br />

• ggf. Reinigung der Gruppenküche (je nach Altersstufe).<br />

Die Kinder und Jugendlichen werden zu altersentsprechender Körperpflege und an ein entsprechendes<br />

äußeres Erscheinungsbild herangeführt. Dies beinhaltet Anleitung und ggf. Kontrolle durch das<br />

pädagogische Fachpersonal von u.a.:<br />

• regelmäßigem Duschen<br />

• Haare waschen<br />

• tägliche Zahnpflege<br />

• evtl. Beratung bei Kleidungsauswahl<br />

• ggf. Hilfe bei der Auswahl von Hygieneartikeln<br />

• Aids-Aufklärung bzw. Verhütung von Krankheiten (bei Jugendlichen)<br />

• Begleitung bei Arztbesuchen<br />

• Hilfe bei Arztauswahl.<br />

Freiwillige Leistung bei Bedarf<br />

Freiwillige Leistung bei Bedarf und mit Einverständnis der Eltern<br />

Die Tagesgruppen sind mit modernen Möbeln ausgestattet. Die Gestaltung der Gruppe leisten die Mitarbeiter<br />

gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. Damit ergeben sich reiche Erfahrungsfelder im Umgang mit<br />

Farben, Werkzeug und Baumaterialien. Die Kinder können handwerkliche Erfahrungen unter Anleitung<br />

machen und sich neue Kompetenzen erwerben, die sie im familiären Umfeld direkt einsetzen können.<br />

Die Kinder und Jugendlichen nehmen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend Behördenkontakte mit<br />

den Eltern, den pädagogischen Fachkräften, oder selbständig wahr.<br />

Kontakte zu den einzelnen Jugendämtern, Kliniken, Arbeitsamt, Polizei, u. a. werden von den Mitarbeitern<br />

schriftlich, telefonisch oder persönlich gepflegt.<br />

Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />

Freizeit<br />

Voraussetzung für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe ist der regelmäßige Besuch einer Schule. Die<br />

Betreuten werden hierzu motiviert und angeleitet. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen werden im<br />

notwendigen Maße begleitet, unterstützt und kontrolliert.<br />

Die Jugendlichen erfahren je nach Bedarf Unterstützung bei der Praktikumsuche, Lehrstellensuche, beim<br />

Arbeitsamtbesuch (Berufsberatung oder BIZ), bei Firmenbesuche und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.<br />

Ein intensiver Austausch mit den Praktikumstellen ist gewährleistet. Bewerbungsgespräche<br />

werden z. B. mit Hilfe von Rollenspielen eingeübt.<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 15 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!