Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
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eigenverantwortliche Selbstbestimmung zugelassen. Auf die Vermittlung allgemein gültiger Normen und<br />
Werte wird geachtet. In speziellen gruppenübergreifenden Gruppen kann ebenfalls soziale Kompetenz<br />
eingeübt werden.<br />
Durch Begleitung und Lernen am Modell des pädagogischen Fachpersonals lernen die Kinder und<br />
Jugendlichen<br />
• Verkehrsregeln<br />
• Benützung öffentlicher Verkehrsmittel<br />
• Besuche öffentlicher Veranstaltungen und Einrichtungen (Jugendzentren, Feste)<br />
• Umgang mit Behörden.<br />
(Bustrainings können wegen des hohen Personalaufwandes in der Regel nicht vom Fachpersonal<br />
übernommen werden.)<br />
Besonders bei den Jugendlichen wird regelmäßig der Umgang mit Alkohol, Drogen bzw. Suchtmitteln, die<br />
Gefahren, die Alternativen und Lösungswege thematisiert. Sie sollen die politische Mündigkeit anstreben und<br />
das Leben in einer demokratischen Grundordnung und den Umgang mit Freiräumen erlernen. Zur<br />
Zielerreichung greifen auch hier die Betreuer auf folgende Methoden zurück: Gespräch, Reflexion,<br />
Feedback, Weitergabe von politischen Informationen, demokratisches Verhalten im Alltag vormachen und<br />
üben, Entscheidungsfreiräume geben und negative Erfahrungen im überschaubaren Umfeld und Ausmaß<br />
zulassen (Lernen am Erfolg und Misserfolg).<br />
Förderung im kognitiven Bereich<br />
In den heilpädagogischen Tagesgruppen erfolgt eine tägliche Begleitung der Hausaufgaben in Klein- und<br />
Kleinstgruppen. Deshalb ist es auch nötig, drei Zimmer für die Hausaufgaben nutzen zu können. Bei Kindern<br />
mit einer ausgeprägten Aufmerksamkeitsproblematik kann die Hausaufgabenerledigung auch einen<br />
Einzelkontext erfordern.<br />
Die Mitarbeiter kontrollieren die schulischen Anforderungen und die dafür festgelegten Lernzeiten. Eine<br />
Unterstützung bei der Verbesserung schulischer Defizite durch gezielte Lernförderung ist bei Bedarf und in<br />
enger Abstimmung und Absprache mit der zuständigen Lehrkraft möglich.<br />
Das Kind bzw. der Jugendliche wird an eine stufenweise Übernahme von Selbstverantwortung durch<br />
überschaubare und klare Anforderungen herangeführt. Bei Bedarf werden entsprechende Förderprogramme,<br />
orientiert an den individuellen Problemlagen des Kindes, erstellt und bearbeitet. Die Jugendlichen werden auf<br />
einen adäquaten Schulabschluss vorbereitet.<br />
Da der psychologische Fachdienst eine Zusatzausbildung in Legasthenietherapie absolviert hat, ist eine<br />
interne Förderung in diesem Bereich möglich. Eine langfristig angelegte Legasthenietherapie kann jedoch<br />
nur als Zusatzleistung erbracht werden.<br />
Der heilpädagogische Fachdienst hat eine Weiterbildung in „Erfassung und Behandlung von<br />
Teilleistungsstörungen“ nach Sindelar absolviert. Deshalb ist eine interne Förderung in diesem Bereich<br />
möglich.<br />
Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />
(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />
Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte<br />
Das Mittagessen bekommen die Tagesgruppen aus der zentralen Großküche des <strong>Kinderzentrum</strong>s. Die<br />
Zwischenmahlzeit am späten Nachmittag wird in Zusammenarbeit der Kinder und Jugendlichen mit den<br />
Betreuern zubereitet. Eine teilweise Selbstversorgung der Gruppen ist nötig, um altersgemäße Lern- und<br />
Trainingsfelder für die Kinder und Jugendlichen im Ernährungsbereich zu bieten. Hierfür werden folgende<br />
Leistungen erbracht:<br />
- Begleitung bzw. Anleitung bei Rezeptauswahl, Speiseplanerstellung, Lebensmittelauswahl, Einkauf<br />
(Hinführung zu adäquatem Konsumverhalten) und Zubereitung (Erlernen von Grundkenntnissen) der<br />
Zwischenmahlzeit, des Abendessens an „Verlängerungstagen“ und/oder der Hauptmahlzeit bei<br />
Ferienöffnungstagen. (Hierbei wird selbstverständlich auch auf eine regelmäßige und ausgewogene<br />
Nahrungsaufnahme geachtet.)<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 14 -