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Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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Die Fallbesprechungen werden vom jeweiligen Intensiverzieher vorbereitet und moderiert. Sie werden in der<br />

Regel halbjährlich (bei Krisen oder Veränderungen ist eine kurzfristige Terminierung möglich) jedes Kind<br />

betreffend abgehalten und dienen als Grundlage zur Erstellung des Entwicklungsberichtes bzw. als<br />

Vorbereitung für das Hilfeplangespräch.<br />

Alle wesentlichen Begebenheiten (innerhalb und außerhalb der Gruppe) und Gespräche der Mitarbeiter<br />

(auch Telefongespräche mit Eltern, Lehrer, Jugendamt, ...) werden umgehend fallbezogen dokumentiert. Die<br />

Dokumentation erfolgt zum einen individuell intern für die Akten und zum anderen über das Tagebuch der<br />

Gruppe. Zu den Akten haben die GruppenmitarbeiterInnen, der Fachdienst und die Leitung Zugang.<br />

Die Gruppen sind darüber hinaus in folgenden Besprechungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> vertreten:<br />

• Fachkonferenz (sechsmal jährlich)<br />

• Gruppenleiterkonferenz (monatlich, Gruppenleiter)<br />

• Gesamtkonferenzen (dreimal jährlich, alle Mitarbeiter)<br />

• Bereichskonferenz (zweimal jährlich, alle Mitarbeiter des Bereiches)<br />

• Qualitätszirkel<br />

• Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten (vgl. 2.3.4).<br />

Die Mitarbeiter arbeiten darüber hinaus in verschiedenen Arbeitskreisen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg mit, und gestalten auf diese Weise das gesamte pädagogische Umfeld ihrer Arbeit.<br />

Entwicklungsberichte werden jährlich zum <strong>St</strong>ichtag erstellt und an den Kostenträger übersandt als Grundlage<br />

für das 1. Hilfeplangespräch. Von der dazwischen liegenden Fallkonferenz werden Kurzprotokolle dem<br />

Jugendamt zur Verfügung gestellt, zur Grundlage für das 2. Hilfeplangespräch.<br />

Die EVAS-Bögen werden vom zuständigen psychologischen Fachdienst geführt. Dieser dokumentiert auch<br />

ggf. Therapiestunden, die er durchführt und verantwortet die Dokumentation von regelmäßigen<br />

Elterngesprächen.<br />

2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />

Täglicher Betreuungsumfang<br />

Die heilpädagogischen Tagesgruppen sind an Schultagen grundsätzlich wie folgt geöffnet:<br />

• Tagesgruppe 7 (Kinder von ca. 6 bis ca. 11 Jahren) von 11.30 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

• Tagesgruppe 9 (Kinder von ca. 11 bis ca. 14 Jahren) von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

• Tagesgruppe 8 (Jugendliche von ca. 13 Jahren bis zur Schulentlassung) von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

• Tagesgruppe Burgweinting (Kinder von ca. 6 Jahren bis zur Schulentlassung) von 12.00 Uhr bis 18.00<br />

Uhr<br />

Der umfangreiche Betreuungs- und Förderauftrag erfordert diese verhältnismäßig lange Öffnungszeit. In der<br />

Regel sind in den Öffnungszeiten nicht zusätzliche Gesprächszeiten z.B. mit Lehrern, Eltern und<br />

Praktikumsstellen enthalten. Ebenso wenig enthalten sind Mehrarbeitszeiten die durch Krisenintervention,<br />

Schulausschlussverfahren, frühere Schulschlusszeiten, Hitzefrei o.Ä. entstehen.<br />

Bei Bedarf finden wöchentlich oder in Blockzeiten zusammengefasst, zusätzlich konzipierte Elternangebote<br />

(Elternberatung, Elterncoaching, Elterntraining etc.) statt.<br />

Die Tagesgruppen sind an 220 Tage im Jahr offen, also auch an unterrichtsfreien Tagen. An diesen Tagen<br />

geschieht die Betreuung im Rahmen von Ferienfreizeiten/Familienwochenenden mit Übernachtungen (ca. 9<br />

Tage im Kalenderjahr), sonstige Freizeitmaßnahmen bzw. als Ganztagesunternehmungen. Die<br />

Betreuungszeiten werden dem jeweiligen Vorhaben angepasst.<br />

Den Kindern und Jugendlichen stehen anregende Spiel- und Fördermaterialien zur Verfügung.<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 12 -

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