Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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Aktenzeichen: EK - Zwischen der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz und der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. wird mit Wirkung ab 01.06.2007 für folgende Einrichtung eine abgeschlossen Einrichtung: (Name, Adresse) Leistungsvereinbarung Kinderzentrum St. Vincent Ort der Leistungserbringung: Johann-Hösl-Str. 4 93053 Regensburg und Obertraublingerstr. 18 93055 Regensburg Einrichtungsart: Heilpädagogische Tagesgruppen Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i. V. m. §§ 32, 35a SGB VIII Anzahl Gruppen und Plätze: 4 Gruppen mit jeweils 9 Plätzen 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung (notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes) Das Kinderzentrum St. Vincent Regensburg (Johann-Hösl-Str. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41 des SGB VIII erbracht. 3 Heilpädagogische Gruppen 3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ) 1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe 1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze) 4 Heilpädagogische Tagesgruppen 2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe) 1 Therapeutische Jugendwohngruppe 1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Dem Kinderzentrum angegliedert ist die „St. Vincent-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9 Jahrgangsstufen. Zur St. Vincent-Schule gehörig ist auch eine so genannte Stütz- und Förderklasse zur individualisierten Beschulung in einer Kleinstgruppe (5 Plätze). ____________________________________________________________________________________________________________ _Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 1 -

<strong>Aktenzeichen</strong>: <strong>EK</strong> -<br />

Zwischen<br />

der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz<br />

und der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

wird mit Wirkung ab 01.06.2007 für folgende Einrichtung eine<br />

abgeschlossen<br />

Einrichtung:<br />

(Name, Adresse)<br />

Leistungsvereinbarung<br />

<strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Ort der Leistungserbringung: Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4 93053 Regensburg und Obertraublingerstr. 18<br />

93055 Regensburg<br />

Einrichtungsart: Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i. V. m. §§ 32, 35a SGB VIII<br />

Anzahl Gruppen und Plätze: 4 Gruppen mit jeweils 9 Plätzen<br />

1. Gesamteinrichtung<br />

1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur<br />

Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung<br />

(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen<br />

müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg (Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im<br />

Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit<br />

dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41<br />

des SGB VIII erbracht.<br />

3 Heilpädagogische Gruppen<br />

3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ)<br />

1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze)<br />

4 Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe)<br />

1 Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen<br />

Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige<br />

Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

Dem <strong>Kinderzentrum</strong> angegliedert ist die „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9<br />

Jahrgangsstufen. Zur <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule gehörig ist auch eine so genannte <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse zur<br />

individualisierten Beschulung in einer Kleinstgruppe (5 Plätze).<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 1 -


1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />

- Gesamtleitung (0,35 <strong>St</strong>ellen)<br />

- Einrichtungsleitung (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-I (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-II (1,0)<br />

- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant).<br />

Insgesamt umfasst die Leitung 3,35 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden<br />

Anteilen in den Entgelten enthalten:<br />

1,57 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />

0,64 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />

0,25 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />

0,39 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

0,21 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

0,29 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />

vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />

Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />

Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />

gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />

Öffentlichkeit. Er initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung<br />

vor Ort und mit dem Träger.<br />

Der Einrichtungsleiter verantwortet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung, die<br />

pädagogische Arbeit nach innen und nach außen sowie eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Er ist<br />

<strong>St</strong>ellvertreter des Gesamtleiters und vertritt ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorgesetzter der<br />

ErziehungsleiterInnen und des Fachdienstes. Der pädagogische Leiter koordiniert die Arbeit der Abteilungen<br />

und plant den “pädagogischen Alltag” der Einrichtung in Abstimmung mit den ErziehungsleiterInnen. Die<br />

Integration der einzelnen Abteilungen in das <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Er sorgt für die<br />

Aktualität der Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />

Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />

ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />

konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />

ErziehungsleiterInnen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />

Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />

den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten<br />

Kinder und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung<br />

der ihnen zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />

1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />

„Miteinander auf dem Weg“<br />

Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor<br />

Augen, die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt<br />

als der Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen<br />

Krieges – vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit<br />

entsprach. <strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und<br />

von den Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein<br />

selbständiges Leben. Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf,<br />

die aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet<br />

ihnen Schutz und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue<br />

Perspektive für ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in<br />

christlichem Sinn als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 2 -


Wesen ist, sondern einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die<br />

Grundlage in der Erziehung und Betreuung im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und gleichzeitig eine wertvolle<br />

Quelle in der Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen.<br />

Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und<br />

Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und<br />

Benachteiligungen abgebaut werden.<br />

Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen<br />

Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und<br />

Begleitung ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als<br />

Grundlage für unser pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer<br />

Tätigkeit ist die Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb<br />

wir in hohem Maße den systemischen Ansatz verfolgen.<br />

Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete -<br />

Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der<br />

erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen<br />

verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als<br />

Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den<br />

einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In<br />

diesem Sinne ist auch die am <strong>Kinderzentrum</strong> bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine<br />

eigenständige Schule als auch der Arbeit des <strong>Kinderzentrum</strong>s im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet<br />

mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und<br />

vertrauensvoll zusammen.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion<br />

der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen<br />

einer Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und<br />

begründet. Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und<br />

jeder Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche<br />

Entwicklung der Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur<br />

religiösen Lebensorientierung unterstützt.<br />

2. Leistungsbereiche<br />

2.1 Personenkreis<br />

2.1.1 Zielgruppe<br />

Die vier Tagesgruppen bieten Platz für jeweils neun Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter<br />

von sechs bis sechzehn Jahren. Unterschiedliche Profile und Ausrichtungen der Gruppen ermöglichen ein<br />

differenziertes Angebot nach den individuellen Bedürfnissen und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen.<br />

Die Gruppen sind dem Alter nach zusammengesetzt:<br />

• 1 Gruppe (Tagesgruppe 7) für Kinder von ca. 6 bis ca. 12 Jahren<br />

• 1 Gruppe (Tagesgruppe 9) für Kinder von ca. 11 bis ca. 14 Jahren<br />

• 1 Gruppe (Tagesgruppe 8) für Jugendliche von ca. 13 Jahren bis zur Schulentlassung<br />

• 1 Gruppe (Tagesgruppe Burgweinting) für Kinder von ca. 6 bis zur Schulentlassung<br />

Die Betreuung in einer heilpädagogischen Tagesgruppe ist einerseits angezeigt, wenn das familiäre Umfeld<br />

des Kindes oder Jugendlichen keine ausreichenden Möglichkeiten sozialen Lernens bieten kann, oder<br />

andererseits das Kind selbst erhebliche Defizite, Probleme und <strong>St</strong>örungen zeigt. Häufig gefährden komplexe<br />

verfestigte Problemlagen in den Familien eine gesunde Entwicklung des Kindes oder verhindern bzw.<br />

gefährden diese. Zur Lösung der Probleme reichen ambulante Hilfen nicht aus. Eine Förderung und<br />

Erziehung des Kindes ist außerhalb des familiären Rahmens notwendig und erfolgversprechend. Gleichzeitig<br />

muss gewährleistet sein, dass das Kind außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie und im Umfeld<br />

ausreichend versorgt werden kann und dass die Eltern grundsätzlich zur intensiven Einbeziehung in die<br />

Arbeit der Tagesgruppen bereit sind.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 3 -


Indikationsschwerpunkte sind:<br />

- Sozialisationsdefizite<br />

- Entwicklungsrückstände<br />

- emotionale und körperliche Vernachlässigung<br />

- <strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens und der Emotionen<br />

- Hyperkinetisches Syndrom<br />

- Leistungsstörungen, fehlende Leistungsmotivation<br />

- verfestigte schulische Probleme<br />

- Teilleistungsstörungen<br />

- Missbrauchs- und Misshandlungserfahrungen<br />

- leichte Delinquenz<br />

Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Gruppenkonstellation für die Entwicklung des angefragten Kindes<br />

förderlich ist.<br />

2.1.2 Ausschlusskriterien<br />

Kinder und Jugendliche, bei denen folgende Symptome im Vordergrund stehen, können nicht aufgenommen<br />

werden:<br />

- psychotische Erkrankungen bzw. gravierende psychische <strong>St</strong>örungen<br />

- Suchtverhalten<br />

- <strong>St</strong>örungen mit vorwiegend körperlicher Symptomatik,<br />

- schwere Körper- uns Sinnesbehinderung<br />

- geistige Behinderung<br />

- Suizidalität<br />

- stark selbst- oder fremdaggressive Verhaltensweisen<br />

- mangelnde Mitarbeit der Sorgeberechtigten bzw. wenn die Sorgeberechtigten sich gegen die<br />

Maßnahme entscheiden oder dem Aufenthalt in der Tagesgruppe entgegenwirken<br />

- Kinder/Jugendliche, die einer vollstationären oder geschlossenen Unterbringung bedürfen<br />

- schwere Delinquenz<br />

- fragliche Beschulbarkeit (z. B. ständiges Schwänzen).<br />

Entlassgründe während der Betreuung:<br />

Eine Entlassung des betreuten Kindes oder Jugendlichen kann notwendig werden, wenn einer der folgenden<br />

Faktoren vorliegt:<br />

- Erfüllung der im Hilfeplan formulierten Erziehungsziele<br />

- Beendigung der Schulausbildung<br />

- lang anhaltende Verweigerung des Kindes / Jugendlichen, die eine Weiterverfolgung der Ziele<br />

des Hilfeplans verhindert<br />

- massive Ablehnung der Hilfe durch das Kind, verbunden mit wiederholtem Entweichen des<br />

Kindes oder aggressiven Übergriffen<br />

- massive Fremd- oder Selbstgefährdung, mit der im Rahmen der angebotenen Leistung nicht<br />

mehr verantwortungsvoll umgegangen werden kann<br />

- mangelnde Mitarbeit der Sorgeberechtigten bzw. wenn die Sorgeberechtigten sich gegen die<br />

Maßnahme entscheiden oder dem Aufenthalt in der Tagesgruppe entgegenwirken<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 4 -


- Bedarf einer vollstationären oder geschlossenen Unterbringung auf Grund einer Gefährdung des<br />

Kindes<br />

- Nichtbeschulbarkeit über einen längeren Zeitraum<br />

- häufige unentschuldigte Abwesenheit aus der Tagesgruppe<br />

- der Rahmen der Hilfe und die Gruppenkonstellation lassen keine weitere Förderung oder<br />

Entwicklung des Kindes erwarten.<br />

2.2 Art und Ziel der Leistungen<br />

2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen<br />

Die Tagesgruppen sind ein eigenständiger Bereich des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg in<br />

Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

Sie bieten Hilfe zur Erziehung (im Sinne des § 27 SGB VIII) für Kinder und Jugendliche an, für die ambulante<br />

Hilfen auf Grund ihrer verfestigten und komplexen Problemlagen nicht mehr angezeigt sind. In Einzelfällen<br />

können dazu auch Kinder und Jugendliche gehören, die in die Zuständigkeit des § 35a SGB VIII fallen.<br />

Grundlage ist das Recht junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer<br />

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />

Als teilstationäre Einrichtung bieten die Tagesgruppen Formen des sozialen Lernens in der Gruppe,<br />

Begleitung der schulischen Förderung, vielfältige freizeitpädagogische Angebote, notwendige therapeutische<br />

Hilfestellungen und intensive Eltern- und Familienarbeit nach § 32 SGB VIII an. Ziel ist es den Verbleib des<br />

Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie zu sichern.<br />

Voraussetzung und Festlegung für die Hilfe ist ein eingeleitetes Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.<br />

2.2.2 Ziele<br />

Die Hilfe in den Heilpädagogischen Tagesgruppen hat einerseits zum Ziel Entwicklungsbeeinträchtigungen<br />

bei Kindern und Jugendlichen mit Hilfe von Heilpädagogik, Erziehung und Therapie abzubauen und<br />

gleichzeitig adäquate Verhaltensmuster bei diesen zu entwickeln.<br />

Andererseits sollen komplexe und verfestigte Problemlagen in den Familien, die die Entwicklung eines<br />

Kindes verhindern bzw. gefährden, diagnostiziert und bearbeitet werden.<br />

Schwierigkeiten mit Anforderungen der Schule wird durch konsequente Begleitung, gezielte Förderung und<br />

intensiven Kontakt zur Schule begegnet.<br />

Durch die Betreuung in der Gruppe sollen soziale Kompetenzen und Formen angemessenen Zusammenlebens<br />

entwickelt werden.<br />

Eine altergemäße Selbständigkeit und die Übernahme von Verantwortung, sowie ein aktives<br />

Freizeitverhalten werden durch Angebote gefördert, die Integration in Möglichkeiten des Lebensumfeldes<br />

wird begleitet.<br />

Die Rückführung des Kindes in die Familie wird angestrebt. Liegt bei einem oder den beiden<br />

Sorgeberechtigten eine psychische Erkrankung vor, kann die langfristige Tagesgruppenunterbringung den<br />

Verbleib in der Familie ermöglichen und eine Heimunterbringung vermeiden.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 5 -


2.2.3 Methodische Grundlagen<br />

Die Tagesgruppenbetreuung erfolgt auf der Grundlage der Gruppe als sozialer Lern- und Erfahrungsraum.<br />

Den betreuten Kindern und Jugendlichen wird im Sinne der heilpädagogischen Beziehungsgestaltung nach<br />

KOBI und MOOR begegnet.<br />

Probleme des Kindes werden in direktem Zusammenhang mit familiären Faktoren und Einflüssen des<br />

Umfelds gesehen. Systemisches Arbeiten z. B. nach dem Ansatz von BATESON soll darauf einwirken und<br />

das familiäre System positiv beeinflussen.<br />

Darauf aufbauend, bzw. ergänzend hierzu, bedienen sich die Mitarbeiter der heilpädagogischen<br />

Tagesgruppen folgender weiterer Methoden, welche individuell auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

(Ressourcenorientierung) des Kindes / Jugendlichen abgestimmt werden:<br />

- Anregung des Spiels als Medium der Veränderung in Einzelsituationen, in Kleinst-, Klein- und<br />

Gesamtgruppen<br />

- heilpädagogische Spielbehandlung bei Kindern nach VON OY und SAGI<br />

- Wahrnehmungsförderung und Diagnostik nach SINDELAR<br />

- Lebensweltorientierung als Grundhaltung der Mitarbeiter<br />

- Förderung der Integration in andere Bezugssysteme (z. B. Vereine)<br />

- Lernförderung<br />

- Durchführung von Trainings ((ADHS, Konzentration) im Einzelkontext und in Kleingruppen)<br />

(freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />

- Projektarbeit und Freizeitpädagogik<br />

- Erlebnispädagogik<br />

- motopädagogische Elemente und Angebote<br />

- Sportangebote<br />

- Entspannungsverfahren (freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />

- Elternarbeit/Elterntrainings<br />

- familientherapeutische Elemente<br />

- Gesprächstherapie (bei Bedarf)<br />

- Spieltherapie (im Einzelkontext und in Kleinstgruppen)<br />

- Entspannungsverfahren<br />

- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen, psychologischen und pädagogischen<br />

Systemen in Regensburg.<br />

2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />

2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />

Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />

und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 6 -


2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />

2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />

Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Hilfeplans nach § 36<br />

SGB VIII, wobei auf die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Ausarbeitung und<br />

Umsetzung großer Wert gelegt wird. Das Vorliegen eines aktuellen Hilfeplans für jedes einzelne Kind stimmt<br />

die pädagogische und therapeutische Arbeit aufeinander ab und gibt den Betreuern Sicherheit für individuelle<br />

Entscheidungen im Gruppenalltag. Die im Hilfeplan formulierten Ziele sind Grundlage für die<br />

heilpädagogische Betreuung in den Heilpädagogischen Tagesgruppen. Das Hilfeplangespräch findet unter<br />

Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladung und<br />

Durchführung bzw. Gestaltung und Dokumentation des Hilfeplangespräches. Das Protokoll zur<br />

Fortschreibung des Hilfeplans wird der Einrichtung und den Sorgeberechtigten zeitnah zugestellt.<br />

Hilfeplangespräche sind in sechsmonatlichen Abständen möglich und werden mindestens einmal pro Jahr<br />

durchgeführt. In begründeten Ausnahmen (z. B. Krisen) können sie häufiger notwendig sein und von der<br />

Einrichtung eingefordert werden.<br />

In der Regel finden die Hilfeplangespräche im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> statt. Falls sie außerhalb von<br />

Regensburg stattfinden müssen, kann der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Dauer der<br />

Gespräche sollten 60 Minuten nicht überschreiten. Am Hilfeplangespräch beteiligt sind möglichst das Kind<br />

selbst (je nach Entwicklungsstand und vorhergehender Vereinbarung mit unterschiedlicher Dauer), die<br />

Intensivbetreuerin / der Intensivbetreuer bzw. dessen <strong>St</strong>ellvertretung, die Vertreterin / der Vertreter des<br />

Jugendamtes, die Sorgeberechtigten, ein Vertreter des heilpädagogischen/psychologischen Fachdienstes<br />

oder die Erziehungsleiterin sowie bei Bedarf andere wichtige Bezugspersonen, Vertreter von Schule oder<br />

Pfleger.<br />

Wird ein Hilfeplangespräch geplant, übernimmt die Intensiverzieherin / der Intensiverzieher die Terminabsprache<br />

intern im <strong>Kinderzentrum</strong> mit dem psychologischen / heilpädagogischen Fachdienst und/oder der<br />

Erziehungsleiterin und koordiniert den Termin mit dem Jugendamt.<br />

Grundlage des Hilfeplangesprächs ist die aktuelle Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen. Im<br />

besonderen sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />

die im letzten Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele und die Maßnahmen aller Beteiligten zur<br />

Zielerreichung, werden aus der Sicht der Sorgeberechtigten, des Kindes und der EinrichtungsvertreterInnen<br />

reflektiert.<br />

Methodendarstellung<br />

Formulierung von Wünschen und Anliegen aller Beteiligten<br />

Weitere Zielvereinbarung. Festlegung, wer was zur Erreichung der Ziele übernimmt.<br />

Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe orientiert sich an der persönlichen<br />

Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen und der Entwicklung im sozialen Umfeldes incl. der Familie. Der<br />

Hilfeplan und seine Fortschreibung werden im Rahmen des Hilfeplangesprächs mit der Vertreterin / dem<br />

Vertreter des Kostenträgers und allen an der Hilfe Beteiligten festgelegt.<br />

Tagesgruppenbetreuungen können auch langfristig (über mehrere Jahre hinweg zur Sicherung des Verbleibs<br />

in der Familie) angelegt sein, enden jedoch spätestens mit dem Schulabschluss des Jugendlichen.<br />

Bei vorhandener Platzkapazität und stabiler Gruppensituation können auch kurzzeitige Aufnahmen gemacht<br />

werden.<br />

2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />

Aufnahmeanfragen werden unter Einbeziehung von Einrichtungsleitung, Erziehungsleitung,<br />

heilpädagogischen und/oder psychologischen Fachdienst und Teammitgliedern bearbeitet. Wenn eine<br />

Aufnahme in eine geeignete Gruppe befürwortet wird / möglich erscheint, wird das Kind mit seinen<br />

Bezugspersonen und der Vertretung des Jugendamtes zu einer Vorstellung eingeladen. Wenn möglich, geht<br />

der Aufnahme ein Besuchstag voraus.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -


Eine Rückgliederung in die Familie bzw. Entlassung wird in enger Zusammenarbeit mit Angehörigen,<br />

JugendamtsvertreterInnen, psych./heilpäd. Fachdienst, Erziehungsleiterin und IntensiverzieherIn vorbereitet<br />

und durchgeführt.<br />

Nachfolgend wird der Ablauf der Vorstellung und Aufnahme in Form einer Skizze dargestellt:<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 8 -


Ä<br />

schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt<br />

- ob in naher Zukunft ein Platz<br />

zur Verfügung steht<br />

Anforderung der<br />

Unterlagen (Entwicklungs-,<br />

Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle,<br />

andere relevante Unterlagen)<br />

Sichtung der Unterlagen<br />

Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung<br />

Vorstellung der Anfrage beim<br />

psychologischen Fachdienst und der<br />

betreffenden Gruppenleitung/dem Team<br />

Vereinbarung eines Vorstellungstermines<br />

mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die<br />

Erziehungsleiterin<br />

Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind /<br />

Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des<br />

Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl.<br />

vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung:<br />

Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer<br />

Fachdienst und Erziehungsleiterin)<br />

Beratung über Aufnahme zwischen den o.<br />

g. Teilnehmern seitens der Einrichtung. In<br />

der Regel werden die Beobachtungen<br />

eines Besuchsnachmittags des Kindes in<br />

der Tagesgruppe mit einbezogen.<br />

Aufnahme ist möglich zu dem im<br />

Vorstellungsgespräch evtl. vorbesprochenen<br />

Termin<br />

Mündliche Meldung an das zuständige<br />

Jugendamt<br />

Das Jugendamt erteilt mündliche<br />

Kostenübernahme die umgehend durch<br />

eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird<br />

Rückmeldung an das Jugendamt<br />

- ob Anfrage in die Warteliste<br />

(WL) aufgenommen werden<br />

kann<br />

Die Erziehungsleiterin<br />

meldet sich beim<br />

zuständigen Jugendamt,<br />

wenn ein Platz für das<br />

Kind / den Jugendlichen<br />

zur Verfügung steht.<br />

- dass das Kind / der<br />

Jugendliche nicht<br />

aufgenommen werden kann<br />

Beendigung des<br />

Anfrageverfahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfragever-<br />

fahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfrageverfahrens<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 9 -


2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />

Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für das Kind und die Gewinnung von<br />

Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />

wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z. B. aus der Kinder-<br />

und Jugendpsychiatrie wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine<br />

ausführliche Anamnese verzichtet werden.<br />

Phasen des Anamneseprozesses:<br />

1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />

• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischer Daten<br />

• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc)<br />

• Persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder<br />

behandelnden Institutionen<br />

2. Anamnesegespräche<br />

Die Anamnesegespräche werden als halb-strukturiertes Interview mit den Eltern und dem Kind getrennt<br />

durchgeführt. Wichtige Inhalte im Gespräch mit den Eltern sind:<br />

1. Problemdarstellung / Anliegen der Eltern<br />

2. aktuelle Situation, Befindlichkeit und Verhaltensweisen des Kindes<br />

3. Entwicklungsgeschichte: Erwünschtheit des Kindes, Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte,<br />

Kindergarten, Schule, Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />

4. Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />

Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />

Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten der Eltern, Großeltern und Geschwister.<br />

Im explorierenden Gespräch mit dem Kind werden die Anliegen, die aktuelle Situation, Probleme,<br />

Erinnerungen und Zukunftsphantasien des Kindes erforscht.<br />

3. Ordnung und Sichtung der Befunde<br />

Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />

der Symptomatik<br />

Erstellung einer Sozialprognose<br />

Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortlich durchgeführt.<br />

2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />

Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als<br />

Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen<br />

Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen /<br />

heilpädagogischen Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die<br />

Problematik des einzelnen Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird<br />

berücksichtigt,.<br />

Erstdiagnostik<br />

Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema<br />

für psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess<br />

beginnt mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt<br />

werden. Auf dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 10 -


fachgerechte Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden,<br />

welche Untersuchungen vom heilpädagogischen oder psychologischen Fachdienst vorgenommen werden<br />

und welche einer fachärztlichen Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-<br />

Arzt, Augenarzt, Neurologen etc. Der psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen<br />

und bringt sie in die Fallkonferenz des Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das<br />

Ziel der Erstdiagnostik ist einerseits ein differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes<br />

unter Berücksichtigung von Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen<br />

Entwicklungsstörungen, sowie <strong>St</strong>ärken und Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll<br />

der psychosoziale Entwicklungsstand und die Persönlichkeitsentwicklung differenziert erfasst werden. Am<br />

häufigsten werden folgende psychologische Untersuchungen angewandt:<br />

- Intelligenz – z.B. HAWIK-III, AID, K-ABC, CFT<br />

- Aufmerksamkeit – z.B. d2, DL-KG<br />

- Wahrnehmung und Motorik – z.B. FEW, VMI, LOS, GFT, HDT<br />

- Sprachliche Fertigkeiten – z.B. PET, ASVT<br />

- Schulleistungen – z.B. Lese- und Rechtschreibtests<br />

- Persönlichkeitseigenschaften – z.B. HANES, PFK, AFS, EAS, PFT<br />

- Interessen & Berufsorientierungen – z.B. TIBBS, BIT, BOT<br />

- <strong>St</strong>örungsspezifische Symptomatiken – z.B. HZI-K, DIKJ<br />

- Neben unmittelbar beim Kind/Jugendlichen ansetzenden Verfahren werden auch Fragebogen für Eltern<br />

und Lehrer angewandt – z.B. CONNERS-FB, CBCL.<br />

Verlaufsdiagnostik<br />

Während des Betreuungsverlaufes werden fortlaufend Daten über den Erfolg des Maßnahme und über<br />

Veränderungen des Kindes/Jugendlichen gesammelt. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:<br />

- Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in Einzelsituationen<br />

- Begleitende Gespräche in der Gruppe mit dem Kind/Jugendlichen<br />

- Eltern- und Familiengespräche<br />

- Gespräche mit der Schule<br />

- Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus Schul- und Hausaufgabensituation<br />

- Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. Sporttrainer<br />

- Kontrollwiederholungen und Ergänzungen der Erstdiagnostik.<br />

Abschlussdiagnostik<br />

Das Erreichte wird reflektiert und dokumentiert. Je nach Bedarf beinhaltet die Abschlussdiagnostik Verfahren<br />

aus den o. g. psychologischen und pädagogischen Informations- und Befunderhebungen, insbesondere<br />

Verhaltensbeobachtung, Gruppenteamkonferenz und Gespräche mit Eltern, Lehrern und weiteren wichtigen<br />

Bezugspersonen.<br />

2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; fachliche und organisatorische<br />

Besprechungen<br />

Grundlagen für die individuelle Betreuung und Behandlung des Kindes sind die freie Beobachtung im Alltag<br />

und während der Hausaufgabenzeit und ggf. strukturierte Beobachtungen unter gezielten Fragestellungen.<br />

Aus diesen Beobachtungen, aus den testpsychologischen, heilpädagogischen und sonstigen diagnostischen<br />

Informationen und den Zielen aus dem Hilfeplan wird für jedes Kind / jeden Jugendlichen ein Förder- und<br />

Erziehungsplan erstellt. Der Erziehungsplan ist das Ergebnis einer Fallkonferenz, die im Rahmen der<br />

vierzehntäglichen Teambesprechungen (Dauer: drei <strong>St</strong>unden) zusammen mit dem psychologischen<br />

Fachdienst und der Erziehungsleiterin durchgeführt wird. Die pädagogische Arbeit wird reflektiert und<br />

geplant. Die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wird fachlich erörtert und objektiviert.<br />

Von den Team- und Fallbesprechungen werden Protokolle erstellt. Ebenso werden individuelle<br />

Vereinbarungen mit den Kindern / Jugendlichen schriftlich festgehalten.<br />

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Die Fallbesprechungen werden vom jeweiligen Intensiverzieher vorbereitet und moderiert. Sie werden in der<br />

Regel halbjährlich (bei Krisen oder Veränderungen ist eine kurzfristige Terminierung möglich) jedes Kind<br />

betreffend abgehalten und dienen als Grundlage zur Erstellung des Entwicklungsberichtes bzw. als<br />

Vorbereitung für das Hilfeplangespräch.<br />

Alle wesentlichen Begebenheiten (innerhalb und außerhalb der Gruppe) und Gespräche der Mitarbeiter<br />

(auch Telefongespräche mit Eltern, Lehrer, Jugendamt, ...) werden umgehend fallbezogen dokumentiert. Die<br />

Dokumentation erfolgt zum einen individuell intern für die Akten und zum anderen über das Tagebuch der<br />

Gruppe. Zu den Akten haben die GruppenmitarbeiterInnen, der Fachdienst und die Leitung Zugang.<br />

Die Gruppen sind darüber hinaus in folgenden Besprechungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> vertreten:<br />

• Fachkonferenz (sechsmal jährlich)<br />

• Gruppenleiterkonferenz (monatlich, Gruppenleiter)<br />

• Gesamtkonferenzen (dreimal jährlich, alle Mitarbeiter)<br />

• Bereichskonferenz (zweimal jährlich, alle Mitarbeiter des Bereiches)<br />

• Qualitätszirkel<br />

• Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten (vgl. 2.3.4).<br />

Die Mitarbeiter arbeiten darüber hinaus in verschiedenen Arbeitskreisen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg mit, und gestalten auf diese Weise das gesamte pädagogische Umfeld ihrer Arbeit.<br />

Entwicklungsberichte werden jährlich zum <strong>St</strong>ichtag erstellt und an den Kostenträger übersandt als Grundlage<br />

für das 1. Hilfeplangespräch. Von der dazwischen liegenden Fallkonferenz werden Kurzprotokolle dem<br />

Jugendamt zur Verfügung gestellt, zur Grundlage für das 2. Hilfeplangespräch.<br />

Die EVAS-Bögen werden vom zuständigen psychologischen Fachdienst geführt. Dieser dokumentiert auch<br />

ggf. Therapiestunden, die er durchführt und verantwortet die Dokumentation von regelmäßigen<br />

Elterngesprächen.<br />

2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />

Täglicher Betreuungsumfang<br />

Die heilpädagogischen Tagesgruppen sind an Schultagen grundsätzlich wie folgt geöffnet:<br />

• Tagesgruppe 7 (Kinder von ca. 6 bis ca. 11 Jahren) von 11.30 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

• Tagesgruppe 9 (Kinder von ca. 11 bis ca. 14 Jahren) von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

• Tagesgruppe 8 (Jugendliche von ca. 13 Jahren bis zur Schulentlassung) von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

• Tagesgruppe Burgweinting (Kinder von ca. 6 Jahren bis zur Schulentlassung) von 12.00 Uhr bis 18.00<br />

Uhr<br />

Der umfangreiche Betreuungs- und Förderauftrag erfordert diese verhältnismäßig lange Öffnungszeit. In der<br />

Regel sind in den Öffnungszeiten nicht zusätzliche Gesprächszeiten z.B. mit Lehrern, Eltern und<br />

Praktikumsstellen enthalten. Ebenso wenig enthalten sind Mehrarbeitszeiten die durch Krisenintervention,<br />

Schulausschlussverfahren, frühere Schulschlusszeiten, Hitzefrei o.Ä. entstehen.<br />

Bei Bedarf finden wöchentlich oder in Blockzeiten zusammengefasst, zusätzlich konzipierte Elternangebote<br />

(Elternberatung, Elterncoaching, Elterntraining etc.) statt.<br />

Die Tagesgruppen sind an 220 Tage im Jahr offen, also auch an unterrichtsfreien Tagen. An diesen Tagen<br />

geschieht die Betreuung im Rahmen von Ferienfreizeiten/Familienwochenenden mit Übernachtungen (ca. 9<br />

Tage im Kalenderjahr), sonstige Freizeitmaßnahmen bzw. als Ganztagesunternehmungen. Die<br />

Betreuungszeiten werden dem jeweiligen Vorhaben angepasst.<br />

Den Kindern und Jugendlichen stehen anregende Spiel- und Fördermaterialien zur Verfügung.<br />

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Es sind in der Regel zwei Betreuer anwesend. Drei Gruppen haben regelmäßig eine<br />

Öffnungszeitverlängerung, um Gruppenaktivitäten im größeren und im altersentsprechenden Umfang<br />

durchführen zu können. Die entstehenden Mehrstunden an Betreuung werden an Freitagen von der<br />

Öffnungszeit abgezogen.<br />

Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />

Außer dem Gesamtleiter und dem Hausmeister wohnt kein Mitarbeiter dauerhaft auf dem Gelände?.<br />

Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen<br />

Für die gezielte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ist die Erstellung und<br />

Fortschreibung des Hilfeplans die verpflichtende Grundlage. Hier ist es notwendig individuelle Absprachen zu<br />

treffen und die Einhaltung des aus dem Hilfeplan entstehenden Förderplans zu gewährleisten.<br />

Je nach individuellen Fähig- und Fertigkeiten des Kindes/des Jugendlichen werden folgende Leistungen<br />

erbracht.<br />

Förderung im leiblichen Bereich<br />

Die Betreuer haben den Gesundheitszustand, die Körperhygiene und die angemessene Kleidung der Kinder<br />

und Jugendlichen stets im Blick und besprechen Auffälligkeiten in den Elterngesprächen, um weitere<br />

Vorgehensweisen abzustimmen. Darüber hinaus werden in Elterngesprächen oder im jeweiligen Hilfeplan<br />

individuelle Förderungen (Krankengymnastik, Logopädie etc.) abgesprochen.<br />

Förderung im emotionalen Bereich<br />

Die Förderung im emotionalen Bereich in den Tagesgruppen untergliedert sich in:<br />

- Wahrnehmung der Emotionalität (<strong>St</strong>eigerung der Gefühlsansprechbarkeit, der Feinfühlig- und<br />

der Einfühlungsfähigkeit),<br />

- Differenzierung der Emotionalität (Förderung der Fähigkeit Gefühle zu zeigen und in Worte zu<br />

fassen; der Ausdruck von Gefühlen wird in der Gruppe geschützt, d.h. Gefühle dürfen<br />

zugelassen werden, sofern sie der Gruppe nicht schaden)<br />

- <strong>St</strong>abilisierung der Emotionalität (unangenehme Spannungen, Konflikte, schmerzliche<br />

Versagungen und Verzichte ertragen) und<br />

- Kontrolle der Emotionalität (die Betreuten sollen lernen sich nicht von Gefühlen überwältigen zu<br />

lassen, sondern sollen sie durch die Vernunft kontrollieren).<br />

Je nach Entwicklungsstufe und Reife der Kinder wird dies über Wissensvermittlung, über Reflexion<br />

(vielfältige Angebote zum Gespräch wie z. B.: Feedbackgespräche, Reflexionsgespräche), über eigene und<br />

fremde Erlebnisse (u. a. Gruppe als therapeutisches Milieu), durch Rollenspiel und über das Modelllernen<br />

(Betreuer als nachahmenswertes Modell) erreicht.<br />

Die Jugendlichen in den Tagesgruppen erfahren eine behutsame Begleitung im Bereich Partnerschaft, Liebe,<br />

Sexualität, Ablösung von Schule/Eltern/Gruppe und in ihren Zukunftsängsten.<br />

Durch den heilpädagogischen und psychologischen Fachdienst sind interne Möglichkeiten zu Therapie und<br />

Beratung vorhanden. Gegebenenfalls wird die Anbahnung von externer Therapie unterstützt.<br />

Förderung im sozialen Bereich<br />

Die Gruppe als Lebensraum bietet ein herausforderndes soziales Lernfeld an (Erziehung zur Gemeinschaft<br />

durch die Gemeinschaft). Allgemeine Gruppenregeln, -abläufe (d. h. ein klar strukturierter Rahmen) und<br />

individuelle Absprachen, (verhaltenstherapeutische Verstärkersysteme, z. B. Punktepläne) fördern das<br />

konstruktive Umgehen mit Unlust und Frustration. Durch festgelegte Gesprächsregeln in regelmäßigen<br />

gemeinsamen Besprechungen werden kommunikative Fähigkeiten gefördert. Gemeinsam mit den Betreuern<br />

werden Konfliktlösungsstrategien erarbeitet, erlernt und die Reflexionsfähigkeit erhöht. Hierbei wird eine<br />

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eigenverantwortliche Selbstbestimmung zugelassen. Auf die Vermittlung allgemein gültiger Normen und<br />

Werte wird geachtet. In speziellen gruppenübergreifenden Gruppen kann ebenfalls soziale Kompetenz<br />

eingeübt werden.<br />

Durch Begleitung und Lernen am Modell des pädagogischen Fachpersonals lernen die Kinder und<br />

Jugendlichen<br />

• Verkehrsregeln<br />

• Benützung öffentlicher Verkehrsmittel<br />

• Besuche öffentlicher Veranstaltungen und Einrichtungen (Jugendzentren, Feste)<br />

• Umgang mit Behörden.<br />

(Bustrainings können wegen des hohen Personalaufwandes in der Regel nicht vom Fachpersonal<br />

übernommen werden.)<br />

Besonders bei den Jugendlichen wird regelmäßig der Umgang mit Alkohol, Drogen bzw. Suchtmitteln, die<br />

Gefahren, die Alternativen und Lösungswege thematisiert. Sie sollen die politische Mündigkeit anstreben und<br />

das Leben in einer demokratischen Grundordnung und den Umgang mit Freiräumen erlernen. Zur<br />

Zielerreichung greifen auch hier die Betreuer auf folgende Methoden zurück: Gespräch, Reflexion,<br />

Feedback, Weitergabe von politischen Informationen, demokratisches Verhalten im Alltag vormachen und<br />

üben, Entscheidungsfreiräume geben und negative Erfahrungen im überschaubaren Umfeld und Ausmaß<br />

zulassen (Lernen am Erfolg und Misserfolg).<br />

Förderung im kognitiven Bereich<br />

In den heilpädagogischen Tagesgruppen erfolgt eine tägliche Begleitung der Hausaufgaben in Klein- und<br />

Kleinstgruppen. Deshalb ist es auch nötig, drei Zimmer für die Hausaufgaben nutzen zu können. Bei Kindern<br />

mit einer ausgeprägten Aufmerksamkeitsproblematik kann die Hausaufgabenerledigung auch einen<br />

Einzelkontext erfordern.<br />

Die Mitarbeiter kontrollieren die schulischen Anforderungen und die dafür festgelegten Lernzeiten. Eine<br />

Unterstützung bei der Verbesserung schulischer Defizite durch gezielte Lernförderung ist bei Bedarf und in<br />

enger Abstimmung und Absprache mit der zuständigen Lehrkraft möglich.<br />

Das Kind bzw. der Jugendliche wird an eine stufenweise Übernahme von Selbstverantwortung durch<br />

überschaubare und klare Anforderungen herangeführt. Bei Bedarf werden entsprechende Förderprogramme,<br />

orientiert an den individuellen Problemlagen des Kindes, erstellt und bearbeitet. Die Jugendlichen werden auf<br />

einen adäquaten Schulabschluss vorbereitet.<br />

Da der psychologische Fachdienst eine Zusatzausbildung in Legasthenietherapie absolviert hat, ist eine<br />

interne Förderung in diesem Bereich möglich. Eine langfristig angelegte Legasthenietherapie kann jedoch<br />

nur als Zusatzleistung erbracht werden.<br />

Der heilpädagogische Fachdienst hat eine Weiterbildung in „Erfassung und Behandlung von<br />

Teilleistungsstörungen“ nach Sindelar absolviert. Deshalb ist eine interne Förderung in diesem Bereich<br />

möglich.<br />

Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />

(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />

Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte<br />

Das Mittagessen bekommen die Tagesgruppen aus der zentralen Großküche des <strong>Kinderzentrum</strong>s. Die<br />

Zwischenmahlzeit am späten Nachmittag wird in Zusammenarbeit der Kinder und Jugendlichen mit den<br />

Betreuern zubereitet. Eine teilweise Selbstversorgung der Gruppen ist nötig, um altersgemäße Lern- und<br />

Trainingsfelder für die Kinder und Jugendlichen im Ernährungsbereich zu bieten. Hierfür werden folgende<br />

Leistungen erbracht:<br />

- Begleitung bzw. Anleitung bei Rezeptauswahl, Speiseplanerstellung, Lebensmittelauswahl, Einkauf<br />

(Hinführung zu adäquatem Konsumverhalten) und Zubereitung (Erlernen von Grundkenntnissen) der<br />

Zwischenmahlzeit, des Abendessens an „Verlängerungstagen“ und/oder der Hauptmahlzeit bei<br />

Ferienöffnungstagen. (Hierbei wird selbstverständlich auch auf eine regelmäßige und ausgewogene<br />

Nahrungsaufnahme geachtet.)<br />

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- dies schließt auch die pädagogische Anleitung bzw. Begleitung von folgenden hauswirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten mit ein:<br />

• Abspülen<br />

• Abtrocknen<br />

• Umgang mit Küchengeräten<br />

• Aufräumen des Geschirrs<br />

• ggf. Reinigung der Gruppenküche (je nach Altersstufe).<br />

Die Kinder und Jugendlichen werden zu altersentsprechender Körperpflege und an ein entsprechendes<br />

äußeres Erscheinungsbild herangeführt. Dies beinhaltet Anleitung und ggf. Kontrolle durch das<br />

pädagogische Fachpersonal von u.a.:<br />

• regelmäßigem Duschen<br />

• Haare waschen<br />

• tägliche Zahnpflege<br />

• evtl. Beratung bei Kleidungsauswahl<br />

• ggf. Hilfe bei der Auswahl von Hygieneartikeln<br />

• Aids-Aufklärung bzw. Verhütung von Krankheiten (bei Jugendlichen)<br />

• Begleitung bei Arztbesuchen<br />

• Hilfe bei Arztauswahl.<br />

Freiwillige Leistung bei Bedarf<br />

Freiwillige Leistung bei Bedarf und mit Einverständnis der Eltern<br />

Die Tagesgruppen sind mit modernen Möbeln ausgestattet. Die Gestaltung der Gruppe leisten die Mitarbeiter<br />

gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. Damit ergeben sich reiche Erfahrungsfelder im Umgang mit<br />

Farben, Werkzeug und Baumaterialien. Die Kinder können handwerkliche Erfahrungen unter Anleitung<br />

machen und sich neue Kompetenzen erwerben, die sie im familiären Umfeld direkt einsetzen können.<br />

Die Kinder und Jugendlichen nehmen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend Behördenkontakte mit<br />

den Eltern, den pädagogischen Fachkräften, oder selbständig wahr.<br />

Kontakte zu den einzelnen Jugendämtern, Kliniken, Arbeitsamt, Polizei, u. a. werden von den Mitarbeitern<br />

schriftlich, telefonisch oder persönlich gepflegt.<br />

Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />

Freizeit<br />

Voraussetzung für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe ist der regelmäßige Besuch einer Schule. Die<br />

Betreuten werden hierzu motiviert und angeleitet. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen werden im<br />

notwendigen Maße begleitet, unterstützt und kontrolliert.<br />

Die Jugendlichen erfahren je nach Bedarf Unterstützung bei der Praktikumsuche, Lehrstellensuche, beim<br />

Arbeitsamtbesuch (Berufsberatung oder BIZ), bei Firmenbesuche und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.<br />

Ein intensiver Austausch mit den Praktikumstellen ist gewährleistet. Bewerbungsgespräche<br />

werden z. B. mit Hilfe von Rollenspielen eingeübt.<br />

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Je nach Alter und Fähigkeit bekommen die Kinder und Jugendlichen Hilfestellung beim Umgang mit Medien:<br />

• Auswahl geeigneter Literatur<br />

• PC-Benutzung<br />

• Besuche in Bibliotheken<br />

• Nutzung einer Tageszeitung<br />

• Theater- / Kinobesuche.<br />

(vgl. auch Förderung im kognitiven Bereich)<br />

Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,<br />

die tatsächlich in Anspruch genommen werden können<br />

Auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> befinden sich die Klassen 1 bis 6 der neunklassigen „<strong>St</strong>.<br />

<strong>Vincent</strong>-Schule zur Erziehungshilfe“. Die Klassen 7 bis 9 befinden sich in der Gutenbergstraße. Die „<strong>St</strong>.<br />

<strong>Vincent</strong>-Schule“ kann von den Kindern und Jugendlichen der Heilpädagogischen Tagesgruppen intern,<br />

derzeit in den Klassenstufen 1 bis 9, besucht werden. Hier findet Unterricht auf Grund- und<br />

Hauptschulniveau in kleinen Klassen bis zu zehn Schülern statt. Heilpädagoginnen ermöglichen eine<br />

intensive Förderarbeit. Ab dem Schuljahr 2001/02 kann ein Hauptschulabschluss im Rahmen dieser Schule<br />

absolviert werden. Ergänzt wird das schulische Angebot durch die <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse an der <strong>St</strong>. Vincet-<br />

Schule, die eine weitere Individualisierung schulischer Förderung ermöglicht.<br />

Im näheren Umfeld des <strong>Kinderzentrum</strong>s befinden sich die Grundschule, die Hauptschule und eine Schule zur<br />

individuellen Lernförderung. Darüber hinaus sind in Regensburg alle Schultypen vorhanden und von den<br />

betreuten Kindern und Jugendlichen problemlos zu erreichen. In besonderen Fällen kann in Zusammenarbeit<br />

mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie übergangsweise eine Schule für Kranke besucht werden.<br />

Bei vorhandener Personalkapazität steht für die kleineren Kinder, die den Weg noch nicht alleine bewältigen<br />

können, in der Tagesgruppe ein Fahrdienst für Hin- und Rückfahrten zur Verfügung. Dieser wird mit einer<br />

Personalkosten- und Kilometerpauschale als Zusatzleistung in Rechnung gestellt.<br />

Einzelbeschulung ist derzeit nicht, oder nur als Zusatzleistung, möglich.<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> hat keine Möglichkeit zur internen Berufsausbildung.<br />

Extern besteht in Regensburg jedoch eine breite Palette berufsbildender und berufsfördernder Möglichkeiten,<br />

die jedoch von den Jugendlichen der Heilpädagogischen Tagesgruppen nur in der Informations- und<br />

Orientierungsphase beruflicher Ausbildung in Anspruch genommen werden. Dazu gehören vor allem:<br />

• die trägereigene Lernwerkstatt mit differenzierten Angeboten zur Berufseignung, -findung und<br />

Ausbildung<br />

• das Arbeitsamt mit seinen Angeboten der Information und Beratung<br />

• Förderlehrgänge verschiedener Träger<br />

• Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr<br />

• diverse Fachschulen<br />

• Jahreskurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Abschlusses.<br />

Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld<br />

Wie unter Punkt Methodische Grundlagen schon erläutert, werden Probleme des Kindes auch in direktem<br />

Zusammenhang mit familiären Faktoren und Einflüssen des Umfelds gesehen. Deshalb legen die Mitarbeiter<br />

großen Wert darauf, das Umfeld und die konkrete Wohnsituation der Kinder / Jugendlichen zu kennen. Nach<br />

Absprache mit den Mitarbeitern können die Betreuten Besuche von Freunden (Einbeziehung der Peergroup),<br />

Partnern (bei Jugendlichen) oder Verwandten in der Gruppe empfangen oder z. B. zu Geburtstags- /<br />

Faschingsfeiern einladen.<br />

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Es finden gemeinsame Besuche in Jugendzentren / Vereinen / bei Veranstaltungen statt.<br />

Freizeitpädagogische Maßnahmen<br />

Je nach personellen und zeitlichen Ressourcen werden gruppenübergreifende Freizeitmaßnahmen bzw.<br />

Projekte angeboten.<br />

Zusätzlich werden gruppeninterne freizeitpädagogische Maßnahmen, unter größtmöglicher Beteiligung der<br />

Kinder und Jugendlichen an Planung und Vorbereitung, durchgeführt. Die sehr eingeschränkte<br />

Refinanzierung über die Entgelte macht die Maßnahmen von zusätzlich requirierten Mitteln abhängig.<br />

Durchgeführt werden u. a.:<br />

• Hüttenübernachtungen oder Übernachtungen im Freien (Sommer und Winter)<br />

• Zeltlager<br />

• Klettern<br />

• Kanu fahren<br />

• (Nacht-)Wanderungen<br />

• Radtouren<br />

• Fußball/Tischtennis/Basketball<br />

• Billard<br />

• Besuch einer Großstadt mit öffentl. Verkehrsmitteln<br />

• Besuch von Erlebnisbädern und Freizeitparks u. v. m.<br />

Hilfen zur Krisenbewältigung<br />

Der Schwerpunkt der Tagesgruppen im Umgang mit Krisen liegt im präventiven Bereich. Der transparent<br />

strukturierte Tagesablauf und die klaren Regeln geben den Kindern und Jugendlichen die benötigte<br />

Sicherheit um Krisen zu vermeiden.<br />

Die Kinder und Jugendlichen weisen überwiegend das <strong>St</strong>örungsbild des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms,<br />

oft mit Hyperaktivität und einer <strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens und / oder der Emotionen auf. Daraus resultiert<br />

eine verminderte Impulskontrolle und <strong>St</strong>euerungsfähigkeit und ein hoher Aktivitätspegel, was oft der Grund<br />

für expansives und aggressives Verhalten ist.<br />

Zur Bewältigung dieser Krisen werden u. a. folgende Maßnahmen eingesetzt:<br />

• frühzeitige Intervention<br />

• räumliche Trennung<br />

• Festhalten, d. h. körperlicher Einsatz der Mitarbeiter zum Schutz des Kindes im Sinne von Hilfe, Halt und<br />

Abwehr. Hierbei können auch die räumlichen und personellen Ressourcen des <strong>Kinderzentrum</strong>s genutzt<br />

werden<br />

• Einzel- und Gruppengespräche<br />

• Einbeziehung der Sorgeberechtigten, ggf. des zuständigen Jugendamts<br />

• zusätzliche heilpädagogische/therapeutische Hilfen, die notfallmäßig und schnell durch den Fachdienst<br />

und / oder die Erziehungsleiterin initiiert werden können.<br />

Aus einer andauernden akuten Krise heraus können Kinder und Jugendliche aus den Tagesgruppen<br />

kurzzeitig in heilpädagogischen vollstationären Gruppen untergebracht werden.<br />

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Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. Ä.<br />

Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />

nötigen Umfang statt. Die Vormünder und Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen in die<br />

Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />

• Telefonkontakte<br />

• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />

Abstimmung weiterer Kooperation<br />

• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />

• Beratung der Jugendgerichtshilfe.<br />

Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) -<br />

Die Kinder/Jugendlichen werden außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie versorgt. So versteht<br />

sich die Aufgabe der Tagesgruppe familienergänzend und -unterstützend. Neben den regelmäßigen<br />

Elterngesprächen (ca. alle sechs Wochen mit IntensiverzieherIn und heilpädagogischem oder<br />

psychologischem Fachdienst) werden deshalb die Familien in die konkrete Arbeit der Tagesgruppen mit<br />

einbezogen. So finden z.B. gemeinsame Spielstunden, Elterncafe, Hausbesuche (mind. einmal pro Kind<br />

möglich), Tür- und Angelgespräche, Telefonate, Elternbriefe, Informationsnachmittage, Familientage (z. B.<br />

gemeinsames Kanufahren), Feste / Feiern (Weihnachten, Fasching,...) und einmal im Jahr (falls die<br />

Finanzierung gesichert ist) ein Eltern-Kinder-Wochenende statt. In angezeigten Fällen finden auch<br />

Hausberatungen bzw. Coaching in der Gruppe statt.<br />

Darüber hinaus sehen die MitarbeiterInnen ihre Aufgabe darin, verbindliche Grundlagen eines gemeinsamen<br />

pädagogischen Handelns mit den Eltern herbeizuführen um eine <strong>St</strong>abilisierung der Eltern in ihrem<br />

Erziehungsverhalten gegenüber dem Kind zu erreichen. Die Betreuer beobachten und beeinflussen ggf. die<br />

Interaktionen zwischen Eltern und dem Kind/Jugendlichen.<br />

Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />

Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />

Einrichtungen)<br />

<strong>St</strong>eht die Beendigung der Tagesgruppenbetreuung an, werden die Kinder und Jugendlichen verstärkt an eine<br />

selbständige Freizeitgestaltung außerhalb der Tagesgruppen herangeführt (Vereine, Freundeskreis).<br />

Der Austrittstermin wird rechtzeitig im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit dem Kind / Jugendlichen, den<br />

Sorgeberechtigten und dem Vertreter des Jugendamtes besprochen, so dass sich die Betreuten darauf<br />

einstellen können. In der Ablösungsphase werden vermehrt Reflexions- und Auswertungsgespräche geführt,<br />

um den aktuellen Prozess entsprechend zu begleiten und zu sichern. Eine Abschluss- bzw. eine<br />

Abschiedsfeier rundet den Ablauf ab.<br />

Bereits entlassene Jugendliche können nach Absprache zu Besuch in die Gruppe kommen, werden ggf. zu<br />

Festen und Feiern eingeladen oder in freizeitpädagogische Maßnahmen stundenweise mit einbezogen (z.B.<br />

Schuljahresabschlussfeier). Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit, sich auch nach einer Entlassung<br />

im angemessenen Rahmen Rat und Unterstützung bei den Mitarbeitern zu holen.<br />

Bei Bedarf kann eine stundenweise Nachbetreuung (Zusatzleistung) vom <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

ermöglicht werden.<br />

<strong>St</strong>eht ein Übergang in eine vollstationäre Einrichtung an, wird auch hier der Übertrittstermin so früh wie<br />

möglich mit den o.g. Beteiligten besprochen. Das Kind / der Jugendliche bekommt die Möglichkeit, sich seine<br />

zukünftige Wohnsituation anzusehen. Hierbei ist eine Begleitung durch die pädagogische Fachkraft möglich.<br />

Vermehrte Gespräche in der Tagesgruppe, sollen das Kind / den Jugendlichen auf die neue Lebensphase<br />

vorbereiten. Das Kind soll unterstützt werden im Abbau seiner Ängste. Der aktuelle Prozess wird<br />

entsprechend begleitet und gesichert.<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 18 -


2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />

Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />

zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />

Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />

unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />

Verwaltung wahrgenommen:<br />

2.3.3.1 Konzeptioneller, organisatorischer Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Gesamtverantwortung für die pädagogische und therapeutische Arbeit<br />

• verantwortet die Umsetzung der Konzeption in den pädagogischen Alltag<br />

• Kenntnis und Mitgestaltung der jugendhilfepolitischen Entwicklungen<br />

• entwickelt, schreibt fort und aktualisiert das Leistungsangebot der Einrichtung entsprechend den<br />

Erfordernissen zeitgemäßer Erziehung<br />

• Leitung von Dienst- und Teambesprechungen<br />

• Koordination aller Abteilungen der Einrichtung und Sicherung der Zusammenarbeit<br />

• Sicherung eines Rahmens, der inhaltlich, personell und räumlich die Erfüllung des pädagogischen<br />

Auftrags der Gesamteinrichtung garantiert<br />

• konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung<br />

• Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Organen des Trägers<br />

• Vertretung der Einrichtung nach außen<br />

• Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler und überregionaler Ebene und dem<br />

jeweiligen Spitzenverband<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Koordinierung des Qualitätsmanagement-Prozesses und der im Qualitätsmanagement verabredeten<br />

Zielvereinbarungen und Sicherstellung der fachlichen <strong>St</strong>andards<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Vertretung des <strong>Kinderzentrum</strong>s in politischen Entwicklungen<br />

• Planung von baulichen Veränderungen<br />

• Überwachung gesetzlicher Vorgaben<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Kinderunterlagen (Neuaufnahmen und Entlassungen)<br />

• Schreibarbeiten und Korrespondenz<br />

• Ausfertigung von Berichten und Protokollen<br />

• Aufrechterhaltung eines geregelten Pfortenbetriebs<br />

• Sicherung der Erreichbarkeit<br />

2.3.3.2 Personalbereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Schaffung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung<br />

• Personalbedarfsplanung<br />

• Personalentwicklung<br />

• Personalcontrolling<br />

• Personaleinsatzplanung<br />

• Personalführung<br />

• Personalfreisetzung<br />

• Personalgewinnung<br />

• Personalbeurteilung<br />

• Organisation von Fortbildung, Fachberatung und Supervision<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 19 -


Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Überwachung der Einhaltung des <strong>St</strong>ellenplans<br />

• Personaleinstellung<br />

• Personalverwaltung<br />

• Gehaltsabrechnung<br />

• Personalcontrolling<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung von Personalunterlagen<br />

• Führung der Urlaubs- und Krankenkartei<br />

• Meldung des monatlichen Personalaufwands für die Gehaltsabrechnung<br />

• Handhabung von Versicherungsfällen<br />

2.3.3.3 Wirtschaftlicher Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Wirtschaftliche Existenzsicherung und Sicherung der Gesamtfinanzierung<br />

• jährliche Wirtschaftplanung<br />

• Finanzcontrolling<br />

• Kontrolle der Belegungssituation der Einrichtung<br />

• Sicherung der Liquidität<br />

• Auftragsüberwachung und -abrechnung<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Auftragsvergabe<br />

• Controlling<br />

• Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern<br />

• Finanzbuchhaltung<br />

• Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Hauptkasse<br />

• Entgeltabrechnung<br />

• Überwachung laufender Kosten und des Fuhrparks<br />

• Abwicklung und Überwachung des Versicherungswesens<br />

• Erstellen erforderlicher <strong>St</strong>atistiken<br />

2.3.4 Fortbildung und Supervision<br />

Eine regelmäßige Teamsupervision ermöglicht fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der<br />

pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter.<br />

Im Rahmen der vereinbarten Entgelte werden 10 Supervisionssitzungen des Teams pro Jahr finanziell und<br />

durch die Anrechnung von Arbeitszeit unterstützt. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet;<br />

Praxiserfahrung und die Kenntnis des (teil-)stationären Rahmens werden erwartet. Bei Bedarf kann auch<br />

Einzelsupervision im Rahmen der zugestandenen Entgelte gestattet werden.<br />

Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der (teil-)stationären Erziehungshilfe werden weitere<br />

berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt.<br />

Dafür werden 5 Tage Dienstbefreiung und bis zu € 200 pro Jahr für jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.<br />

Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten. Mehr als 12 Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> wurden und<br />

werden für das Qualitätsmanagement geschult.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 20 -


2.3.5 Versorgung<br />

Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg hat einen eigenen Hauswirtschaftsbereich. Dieser besteht aus<br />

einer zentralen Großküche, der Hausreinigung und der Wäscherei.<br />

Die Leitung der Hauswirtschaft ist zuständig für:<br />

• Erstellen des Speiseplans (zusammen mit dem Koch)<br />

• Dienstplanung für den Hauswirtschafts- und Küchenbereich<br />

• Einkauf und Lagerhaltung<br />

• Einhaltung der Hygienevorgaben<br />

• Sorge für die Räumlichkeiten und Ausstattung der zentralen Küche<br />

• Anleitung von Praktikantinnen im Hauswirtschaftsbereich.<br />

Die zentrale Küche liefert täglich Frühstück und Mittagessen an die stationären Kindergruppen und die<br />

teilstationären Gruppen des <strong>Kinderzentrum</strong>s (insgesamt zwölf Gruppen). Sie sorgt für eine ausgewogene<br />

und gesunde Ernährung der Kinder und Jugendlichen. Die Einhaltung der hygienischen <strong>St</strong>andards wird nach<br />

HACCP gesichert. Mittags wird eine Kantine für die Mitarbeiter betrieben, die nicht in den Gruppen mit den<br />

Kindern essen.<br />

Die Zwischenmahlzeit am späten Nachmittag wird in Zusammenarbeit der Kinder / Jugendlichen mit den<br />

Betreuern zubereitet. Eine teilweise Selbstversorgung der Gruppen ist nötig, um altersgemäße Lern- und<br />

Trainingsfelder für die Kinder und Jugendlichen in diesem Bereich zu bieten.<br />

Technische Dienste<br />

Die Hausmeister des <strong>Kinderzentrum</strong>s führen die notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an<br />

der räumlichen und technischen Ausstattung der Einrichtung durch. Bei größeren Arbeiten überwachen und<br />

unterstützen sie die Arbeiten der beauftragten Firmen.<br />

Im Einzelnen haben sie folgende Aufgaben:<br />

• Instandhaltung von Gebäuden<br />

• Wartung von technischen Anlagen<br />

• Pflege der Außenanlagen, des Mobiliars und des Fuhrparks<br />

• Begleitung von Sanierungsmaßnahmen und Investitionsprojekten<br />

• Durchführung von notwendigen Sanierungen, soweit selbst durchführbar, z.B. Malerarbeiten<br />

• zuständig für die Sicherheit im technischen Bereich<br />

• Unterstützung von gestaltenden Maßnahmen im Haus<br />

• <strong>St</strong>raßen- und Wegereinigung<br />

• Müllentsorgung<br />

• Einkauf benötigter Ausstattung und Materialien<br />

• Absperren des Hauses.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 21 -


Reinigung<br />

Jeder Gruppe ist eine Mitarbeiterin des Reinigungsdienstes zugeordnet. Diese erledigt alle laufenden<br />

Reinigungsarbeiten innerhalb der Gruppe, sowie die regelmäßige Grundreinigung. Sie berät die<br />

pädagogischen Mitarbeiter in hauswirtschaftlichen Fragen. Die Pflege der allgemeinen Räumlichkeiten des<br />

Hauses (Gänge, Treppenhäuser, Büros) wird ebenso von diesen Mitarbeiterinnen zusammen mit anderen<br />

Mitarbeiterinnen aus dem Hauswirtschaftsbereich geleistet.<br />

Das Reinigungspersonal sorgt für ein sauberes, ordentliches und hygienisches Lebensumfeld für die<br />

betreuten Kinder. Zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Kindern und Jugendlichen gestalten<br />

sie eine wohnliche Atmosphäre und ein klar strukturiertes Umfeld.<br />

Folgende Tätigkeiten führen sie im Einzelnen durch:<br />

• Reinigung der Gruppen, der allgemeinen Räume und Gänge<br />

• Grundreinigung in regelmäßigen Abständen<br />

• Sauberhalten der sanitären Anlagen.<br />

Fahrdienste<br />

Anfallende Fahrdienste werden im Allgemeinen von den MitarbeiterInnen der Tagesgruppen geleistet. Wie<br />

schon in Punkt - Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb<br />

und außerhalb der Einrichtung, die tatsächlich in Anspruch genommen werden können - beschrieben, steht<br />

für die kleineren Kinder bei vorhandener Personalkapazität in der Tagesgruppe ein Fahrdienst zur<br />

Verfügung. Dieser wird mit Personalkosten und Kilometerpauschale in Rechnung gestellt.<br />

Es stehen zwei Kleinbusse und zwei Pkws für die anfallenden Dienstfahrten im <strong>Kinderzentrum</strong> zur<br />

Verfügung.<br />

Ärztliche Versorgung<br />

In Regensburg sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen ausreichend vorhanden. Außerdem steht eine Reihe<br />

von Kliniken einschließlich des Universitätsklinikums zur Verfügung. Die betreuten Kinder wählen sich unter<br />

Beratung durch die Mitarbeiter und in Rücksprache mit den Sorgeberechtigten einen Hausarzt in<br />

Regensburg. Facharztbesuche werden von Mitarbeitern vorbereitet und wenn möglich begleitet.<br />

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ist für das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> mit ihren ambulanten<br />

und teilstationären Angeboten, sowie ihrem Krisendienst, ein wichtiger Anlaufpunkt. Notwendige<br />

Medikamente aus dem Bereich der Psychopharmaka werden dort eingestellt und überwacht. Die räumliche<br />

Nähe zur Klinik und das gute persönliche Kennen untereinander helfen Krisen bei den Kindern und<br />

Jugendlichen effektiv anzugehen.<br />

Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />

Für den Tagesgruppenbereich werden an den Öffnungstagen täglich Mittagessen und Zwischenmahlzeiten<br />

benötigt. In Fereienzeiten können sich die Tagesgruppen, je nach Unternehmung, selbst versorgen.<br />

Religiöse oder auch körperliche Gründe (z. B. Diät, vegetarisches oder schweinefleischfreies Essen) werden<br />

bei der Nahrungszubereitung sowohl in Großküche als auch auf der Gruppe berücksichtigt.<br />

2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung<br />

Drei Tagesgruppen befinden sich auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> im südlichen <strong>St</strong>adtgebiet<br />

von Regensburg. Eine Tagesgruppe befindet sich im alten Pfarrhaus in Burgweinting.<br />

Auf die Unversehrtheit der Gruppeneinrichtung, eine klare <strong>St</strong>rukturierung der Räumlichkeiten, und die<br />

schnelle Behebung von Schäden durch die Hausmeister ggf. mit Einbeziehung der Kinder bzw. Jugendlichen<br />

wird geachtet.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 22 -


Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> ist mit dem <strong>St</strong>adtbus gut zu erreichen. Die von den Kindern und Jugendlichen<br />

besuchten Schulen befinden sich größtenteils im direkten Umkreis.<br />

Die Räume sind zweckmäßig möbliert. Auf eine altersgemäße Ausgestaltung der Gruppen wird Wert gelegt.<br />

Die Küche ist mit einer Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so ausgestattet, dass eine<br />

gelegentliche Versorgung der Gruppe problemlos möglich ist.<br />

Die großzügige räumliche Ausstattung der Tagesgruppen beinhaltet jeweils:<br />

• Garderobe und Diele<br />

• geräumiger Gruppenraum<br />

• zwei voneinander getrennte „stille Räume“ zur intensiven Betreuung der Hausaufgaben und zur<br />

therapeutischen Einzelförderung<br />

• Mal- und Bewegungsraum (wird je nach Gruppe bzw. Thematik der Kinder als weiterer<br />

Hausaufgabenraum benutzt)<br />

• Esszimmer<br />

• Küche<br />

• Mitarbeiterzimmer und Büro<br />

• sanitäre Anlagen<br />

• Putz- bzw. Waschkammer<br />

Die Tagesgruppen 8 und 9 sind seit 2001 neu möbliert und gestaltet, die Tagesgruppe 7 seit 2003.<br />

Die Tagesgruppe Burgweinting bewohnt seit 2003 ein neu möbliertes und neu gestaltetes Einfamilienhaus<br />

mit Garten, mit dem o. g. Raumangebot zuzüglich eines Elterngesprächszimmers, eines Dachbodenzimmers<br />

und Kellerräumen, die als Werkraum und Lager bzw. Materialräume genutzt werden. Die Tagesgruppe<br />

Burgweinting verfügt im Esszimmer über einen Kachelofen. Das Holz hierfür wird ebenfalls in einem<br />

Kellerraum gelagert.<br />

In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Kirche und das Jugendzentrum.<br />

Außerdem stehen allen Heilpädagogischen Tagesgruppen im Bereich der Gesamteinrichtung Räume zur<br />

Therapie und heilpädagogischen Förderung, Freizeit-, Bastel- und Werkraum, Kegelbahn, Gymnastikraum,<br />

Tischtennisraum mit Kicker, Computerraum und entsprechenden Außenanlagen zur Verfügung.<br />

3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung<br />

Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem<br />

belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen gegebenenfalls eine eigene<br />

Vergütung:<br />

• Zusätzliche Therapien und Behandlungen (Psychotherapie, Familientherapie, Ergotherapie,<br />

Heilpädagogische Übungsbehandlung, Einzelförderungen,...) soweit sie nicht durch die<br />

beschriebenen Regelleistungen abgedeckt werden.<br />

• Regelmäßige Fahrdienste innerhalb und außerhalb Regensburgs<br />

• Einzelbeschulung<br />

• Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren<br />

• Nachbetreuung in der Familie über einen begrenzen Zeitraum<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 23 -


4. Personelle Ausstattung<br />

Leitung und Verwaltung<br />

(Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,39 Leitung Pfarrer; Heilpädagoge; Dipl.-<br />

Soz.-Päd. (FH); Dipl.-<br />

Supervisorin (FH); Heilpädagogin;<br />

Erzieherin;<br />

0,38 Verwaltung 14,6<br />

Gruppenübergreifende Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,93 Psychologe 35,8<br />

0,42 Heilpädagoge 16,1<br />

Erziehung und Betreuung<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

7,66 Erzieher 294,91<br />

Wirtschafts- und Versorgungsdienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,06 Hauswirtschaftspersonal 2,3<br />

0,79 Reinigungspersonal 30,4<br />

0,58 Küchenpersonal 22,3<br />

Technische Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,26 Hausmeister 10,0<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 24 -<br />

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