Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
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<strong>Aktenzeichen</strong>: <strong>EK</strong> -<br />
Zwischen<br />
der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz<br />
und der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />
wird mit Wirkung ab 01.06.2007 für folgende Einrichtung eine<br />
abgeschlossen<br />
Einrichtung:<br />
(Name, Adresse)<br />
Leistungsvereinbarung<br />
<strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />
Ort der Leistungserbringung: Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4 93053 Regensburg und Obertraublingerstr. 18<br />
93055 Regensburg<br />
Einrichtungsart: Heilpädagogische Tagesgruppen<br />
Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i. V. m. §§ 32, 35a SGB VIII<br />
Anzahl Gruppen und Plätze: 4 Gruppen mit jeweils 9 Plätzen<br />
1. Gesamteinrichtung<br />
1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur<br />
Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung<br />
(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen<br />
müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg (Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im<br />
Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit<br />
dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen<br />
Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41<br />
des SGB VIII erbracht.<br />
3 Heilpädagogische Gruppen<br />
3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ)<br />
1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />
1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze)<br />
4 Heilpädagogische Tagesgruppen<br />
2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe)<br />
1 Therapeutische Jugendwohngruppe<br />
1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen<br />
Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige<br />
Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />
Dem <strong>Kinderzentrum</strong> angegliedert ist die „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9<br />
Jahrgangsstufen. Zur <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule gehörig ist auch eine so genannte <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse zur<br />
individualisierten Beschulung in einer Kleinstgruppe (5 Plätze).<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 1 -
1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />
- Gesamtleitung (0,35 <strong>St</strong>ellen)<br />
- Einrichtungsleitung (1,0)<br />
- Erziehungsleitung-I (1,0)<br />
- Erziehungsleitung-II (1,0)<br />
- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant).<br />
Insgesamt umfasst die Leitung 3,35 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden<br />
Anteilen in den Entgelten enthalten:<br />
1,57 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />
0,64 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />
0,25 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />
0,39 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />
0,21 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />
0,29 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />
Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />
vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />
Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />
Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />
gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />
Öffentlichkeit. Er initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung<br />
vor Ort und mit dem Träger.<br />
Der Einrichtungsleiter verantwortet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung, die<br />
pädagogische Arbeit nach innen und nach außen sowie eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Er ist<br />
<strong>St</strong>ellvertreter des Gesamtleiters und vertritt ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorgesetzter der<br />
ErziehungsleiterInnen und des Fachdienstes. Der pädagogische Leiter koordiniert die Arbeit der Abteilungen<br />
und plant den “pädagogischen Alltag” der Einrichtung in Abstimmung mit den ErziehungsleiterInnen. Die<br />
Integration der einzelnen Abteilungen in das <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Er sorgt für die<br />
Aktualität der Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />
Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />
ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />
konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />
ErziehungsleiterInnen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />
Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />
den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten<br />
Kinder und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung<br />
der ihnen zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />
1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />
„Miteinander auf dem Weg“<br />
Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor<br />
Augen, die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt<br />
als der Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen<br />
Krieges – vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit<br />
entsprach. <strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und<br />
von den Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein<br />
selbständiges Leben. Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf,<br />
die aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet<br />
ihnen Schutz und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue<br />
Perspektive für ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in<br />
christlichem Sinn als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 2 -
Wesen ist, sondern einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die<br />
Grundlage in der Erziehung und Betreuung im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und gleichzeitig eine wertvolle<br />
Quelle in der Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen.<br />
Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und<br />
Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und<br />
Benachteiligungen abgebaut werden.<br />
Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen<br />
Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und<br />
Begleitung ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als<br />
Grundlage für unser pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer<br />
Tätigkeit ist die Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb<br />
wir in hohem Maße den systemischen Ansatz verfolgen.<br />
Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete -<br />
Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der<br />
erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen<br />
verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als<br />
Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den<br />
einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In<br />
diesem Sinne ist auch die am <strong>Kinderzentrum</strong> bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine<br />
eigenständige Schule als auch der Arbeit des <strong>Kinderzentrum</strong>s im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet<br />
mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und<br />
vertrauensvoll zusammen.<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion<br />
der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen<br />
einer Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und<br />
begründet. Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und<br />
jeder Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche<br />
Entwicklung der Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur<br />
religiösen Lebensorientierung unterstützt.<br />
2. Leistungsbereiche<br />
2.1 Personenkreis<br />
2.1.1 Zielgruppe<br />
Die vier Tagesgruppen bieten Platz für jeweils neun Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter<br />
von sechs bis sechzehn Jahren. Unterschiedliche Profile und Ausrichtungen der Gruppen ermöglichen ein<br />
differenziertes Angebot nach den individuellen Bedürfnissen und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen.<br />
Die Gruppen sind dem Alter nach zusammengesetzt:<br />
• 1 Gruppe (Tagesgruppe 7) für Kinder von ca. 6 bis ca. 12 Jahren<br />
• 1 Gruppe (Tagesgruppe 9) für Kinder von ca. 11 bis ca. 14 Jahren<br />
• 1 Gruppe (Tagesgruppe 8) für Jugendliche von ca. 13 Jahren bis zur Schulentlassung<br />
• 1 Gruppe (Tagesgruppe Burgweinting) für Kinder von ca. 6 bis zur Schulentlassung<br />
Die Betreuung in einer heilpädagogischen Tagesgruppe ist einerseits angezeigt, wenn das familiäre Umfeld<br />
des Kindes oder Jugendlichen keine ausreichenden Möglichkeiten sozialen Lernens bieten kann, oder<br />
andererseits das Kind selbst erhebliche Defizite, Probleme und <strong>St</strong>örungen zeigt. Häufig gefährden komplexe<br />
verfestigte Problemlagen in den Familien eine gesunde Entwicklung des Kindes oder verhindern bzw.<br />
gefährden diese. Zur Lösung der Probleme reichen ambulante Hilfen nicht aus. Eine Förderung und<br />
Erziehung des Kindes ist außerhalb des familiären Rahmens notwendig und erfolgversprechend. Gleichzeitig<br />
muss gewährleistet sein, dass das Kind außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie und im Umfeld<br />
ausreichend versorgt werden kann und dass die Eltern grundsätzlich zur intensiven Einbeziehung in die<br />
Arbeit der Tagesgruppen bereit sind.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 3 -
Indikationsschwerpunkte sind:<br />
- Sozialisationsdefizite<br />
- Entwicklungsrückstände<br />
- emotionale und körperliche Vernachlässigung<br />
- <strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens und der Emotionen<br />
- Hyperkinetisches Syndrom<br />
- Leistungsstörungen, fehlende Leistungsmotivation<br />
- verfestigte schulische Probleme<br />
- Teilleistungsstörungen<br />
- Missbrauchs- und Misshandlungserfahrungen<br />
- leichte Delinquenz<br />
Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Gruppenkonstellation für die Entwicklung des angefragten Kindes<br />
förderlich ist.<br />
2.1.2 Ausschlusskriterien<br />
Kinder und Jugendliche, bei denen folgende Symptome im Vordergrund stehen, können nicht aufgenommen<br />
werden:<br />
- psychotische Erkrankungen bzw. gravierende psychische <strong>St</strong>örungen<br />
- Suchtverhalten<br />
- <strong>St</strong>örungen mit vorwiegend körperlicher Symptomatik,<br />
- schwere Körper- uns Sinnesbehinderung<br />
- geistige Behinderung<br />
- Suizidalität<br />
- stark selbst- oder fremdaggressive Verhaltensweisen<br />
- mangelnde Mitarbeit der Sorgeberechtigten bzw. wenn die Sorgeberechtigten sich gegen die<br />
Maßnahme entscheiden oder dem Aufenthalt in der Tagesgruppe entgegenwirken<br />
- Kinder/Jugendliche, die einer vollstationären oder geschlossenen Unterbringung bedürfen<br />
- schwere Delinquenz<br />
- fragliche Beschulbarkeit (z. B. ständiges Schwänzen).<br />
Entlassgründe während der Betreuung:<br />
Eine Entlassung des betreuten Kindes oder Jugendlichen kann notwendig werden, wenn einer der folgenden<br />
Faktoren vorliegt:<br />
- Erfüllung der im Hilfeplan formulierten Erziehungsziele<br />
- Beendigung der Schulausbildung<br />
- lang anhaltende Verweigerung des Kindes / Jugendlichen, die eine Weiterverfolgung der Ziele<br />
des Hilfeplans verhindert<br />
- massive Ablehnung der Hilfe durch das Kind, verbunden mit wiederholtem Entweichen des<br />
Kindes oder aggressiven Übergriffen<br />
- massive Fremd- oder Selbstgefährdung, mit der im Rahmen der angebotenen Leistung nicht<br />
mehr verantwortungsvoll umgegangen werden kann<br />
- mangelnde Mitarbeit der Sorgeberechtigten bzw. wenn die Sorgeberechtigten sich gegen die<br />
Maßnahme entscheiden oder dem Aufenthalt in der Tagesgruppe entgegenwirken<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 4 -
- Bedarf einer vollstationären oder geschlossenen Unterbringung auf Grund einer Gefährdung des<br />
Kindes<br />
- Nichtbeschulbarkeit über einen längeren Zeitraum<br />
- häufige unentschuldigte Abwesenheit aus der Tagesgruppe<br />
- der Rahmen der Hilfe und die Gruppenkonstellation lassen keine weitere Förderung oder<br />
Entwicklung des Kindes erwarten.<br />
2.2 Art und Ziel der Leistungen<br />
2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen<br />
Die Tagesgruppen sind ein eigenständiger Bereich des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg in<br />
Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />
Sie bieten Hilfe zur Erziehung (im Sinne des § 27 SGB VIII) für Kinder und Jugendliche an, für die ambulante<br />
Hilfen auf Grund ihrer verfestigten und komplexen Problemlagen nicht mehr angezeigt sind. In Einzelfällen<br />
können dazu auch Kinder und Jugendliche gehören, die in die Zuständigkeit des § 35a SGB VIII fallen.<br />
Grundlage ist das Recht junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer<br />
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />
Als teilstationäre Einrichtung bieten die Tagesgruppen Formen des sozialen Lernens in der Gruppe,<br />
Begleitung der schulischen Förderung, vielfältige freizeitpädagogische Angebote, notwendige therapeutische<br />
Hilfestellungen und intensive Eltern- und Familienarbeit nach § 32 SGB VIII an. Ziel ist es den Verbleib des<br />
Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie zu sichern.<br />
Voraussetzung und Festlegung für die Hilfe ist ein eingeleitetes Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.<br />
2.2.2 Ziele<br />
Die Hilfe in den Heilpädagogischen Tagesgruppen hat einerseits zum Ziel Entwicklungsbeeinträchtigungen<br />
bei Kindern und Jugendlichen mit Hilfe von Heilpädagogik, Erziehung und Therapie abzubauen und<br />
gleichzeitig adäquate Verhaltensmuster bei diesen zu entwickeln.<br />
Andererseits sollen komplexe und verfestigte Problemlagen in den Familien, die die Entwicklung eines<br />
Kindes verhindern bzw. gefährden, diagnostiziert und bearbeitet werden.<br />
Schwierigkeiten mit Anforderungen der Schule wird durch konsequente Begleitung, gezielte Förderung und<br />
intensiven Kontakt zur Schule begegnet.<br />
Durch die Betreuung in der Gruppe sollen soziale Kompetenzen und Formen angemessenen Zusammenlebens<br />
entwickelt werden.<br />
Eine altergemäße Selbständigkeit und die Übernahme von Verantwortung, sowie ein aktives<br />
Freizeitverhalten werden durch Angebote gefördert, die Integration in Möglichkeiten des Lebensumfeldes<br />
wird begleitet.<br />
Die Rückführung des Kindes in die Familie wird angestrebt. Liegt bei einem oder den beiden<br />
Sorgeberechtigten eine psychische Erkrankung vor, kann die langfristige Tagesgruppenunterbringung den<br />
Verbleib in der Familie ermöglichen und eine Heimunterbringung vermeiden.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 5 -
2.2.3 Methodische Grundlagen<br />
Die Tagesgruppenbetreuung erfolgt auf der Grundlage der Gruppe als sozialer Lern- und Erfahrungsraum.<br />
Den betreuten Kindern und Jugendlichen wird im Sinne der heilpädagogischen Beziehungsgestaltung nach<br />
KOBI und MOOR begegnet.<br />
Probleme des Kindes werden in direktem Zusammenhang mit familiären Faktoren und Einflüssen des<br />
Umfelds gesehen. Systemisches Arbeiten z. B. nach dem Ansatz von BATESON soll darauf einwirken und<br />
das familiäre System positiv beeinflussen.<br />
Darauf aufbauend, bzw. ergänzend hierzu, bedienen sich die Mitarbeiter der heilpädagogischen<br />
Tagesgruppen folgender weiterer Methoden, welche individuell auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
(Ressourcenorientierung) des Kindes / Jugendlichen abgestimmt werden:<br />
- Anregung des Spiels als Medium der Veränderung in Einzelsituationen, in Kleinst-, Klein- und<br />
Gesamtgruppen<br />
- heilpädagogische Spielbehandlung bei Kindern nach VON OY und SAGI<br />
- Wahrnehmungsförderung und Diagnostik nach SINDELAR<br />
- Lebensweltorientierung als Grundhaltung der Mitarbeiter<br />
- Förderung der Integration in andere Bezugssysteme (z. B. Vereine)<br />
- Lernförderung<br />
- Durchführung von Trainings ((ADHS, Konzentration) im Einzelkontext und in Kleingruppen)<br />
(freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />
- Projektarbeit und Freizeitpädagogik<br />
- Erlebnispädagogik<br />
- motopädagogische Elemente und Angebote<br />
- Sportangebote<br />
- Entspannungsverfahren (freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />
- Elternarbeit/Elterntrainings<br />
- familientherapeutische Elemente<br />
- Gesprächstherapie (bei Bedarf)<br />
- Spieltherapie (im Einzelkontext und in Kleinstgruppen)<br />
- Entspannungsverfahren<br />
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen, psychologischen und pädagogischen<br />
Systemen in Regensburg.<br />
2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />
2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />
Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />
und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 6 -
2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />
2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Hilfeplans nach § 36<br />
SGB VIII, wobei auf die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Ausarbeitung und<br />
Umsetzung großer Wert gelegt wird. Das Vorliegen eines aktuellen Hilfeplans für jedes einzelne Kind stimmt<br />
die pädagogische und therapeutische Arbeit aufeinander ab und gibt den Betreuern Sicherheit für individuelle<br />
Entscheidungen im Gruppenalltag. Die im Hilfeplan formulierten Ziele sind Grundlage für die<br />
heilpädagogische Betreuung in den Heilpädagogischen Tagesgruppen. Das Hilfeplangespräch findet unter<br />
Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladung und<br />
Durchführung bzw. Gestaltung und Dokumentation des Hilfeplangespräches. Das Protokoll zur<br />
Fortschreibung des Hilfeplans wird der Einrichtung und den Sorgeberechtigten zeitnah zugestellt.<br />
Hilfeplangespräche sind in sechsmonatlichen Abständen möglich und werden mindestens einmal pro Jahr<br />
durchgeführt. In begründeten Ausnahmen (z. B. Krisen) können sie häufiger notwendig sein und von der<br />
Einrichtung eingefordert werden.<br />
In der Regel finden die Hilfeplangespräche im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> statt. Falls sie außerhalb von<br />
Regensburg stattfinden müssen, kann der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Dauer der<br />
Gespräche sollten 60 Minuten nicht überschreiten. Am Hilfeplangespräch beteiligt sind möglichst das Kind<br />
selbst (je nach Entwicklungsstand und vorhergehender Vereinbarung mit unterschiedlicher Dauer), die<br />
Intensivbetreuerin / der Intensivbetreuer bzw. dessen <strong>St</strong>ellvertretung, die Vertreterin / der Vertreter des<br />
Jugendamtes, die Sorgeberechtigten, ein Vertreter des heilpädagogischen/psychologischen Fachdienstes<br />
oder die Erziehungsleiterin sowie bei Bedarf andere wichtige Bezugspersonen, Vertreter von Schule oder<br />
Pfleger.<br />
Wird ein Hilfeplangespräch geplant, übernimmt die Intensiverzieherin / der Intensiverzieher die Terminabsprache<br />
intern im <strong>Kinderzentrum</strong> mit dem psychologischen / heilpädagogischen Fachdienst und/oder der<br />
Erziehungsleiterin und koordiniert den Termin mit dem Jugendamt.<br />
Grundlage des Hilfeplangesprächs ist die aktuelle Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen. Im<br />
besonderen sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />
die im letzten Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele und die Maßnahmen aller Beteiligten zur<br />
Zielerreichung, werden aus der Sicht der Sorgeberechtigten, des Kindes und der EinrichtungsvertreterInnen<br />
reflektiert.<br />
Methodendarstellung<br />
Formulierung von Wünschen und Anliegen aller Beteiligten<br />
Weitere Zielvereinbarung. Festlegung, wer was zur Erreichung der Ziele übernimmt.<br />
Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe orientiert sich an der persönlichen<br />
Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen und der Entwicklung im sozialen Umfeldes incl. der Familie. Der<br />
Hilfeplan und seine Fortschreibung werden im Rahmen des Hilfeplangesprächs mit der Vertreterin / dem<br />
Vertreter des Kostenträgers und allen an der Hilfe Beteiligten festgelegt.<br />
Tagesgruppenbetreuungen können auch langfristig (über mehrere Jahre hinweg zur Sicherung des Verbleibs<br />
in der Familie) angelegt sein, enden jedoch spätestens mit dem Schulabschluss des Jugendlichen.<br />
Bei vorhandener Platzkapazität und stabiler Gruppensituation können auch kurzzeitige Aufnahmen gemacht<br />
werden.<br />
2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />
Aufnahmeanfragen werden unter Einbeziehung von Einrichtungsleitung, Erziehungsleitung,<br />
heilpädagogischen und/oder psychologischen Fachdienst und Teammitgliedern bearbeitet. Wenn eine<br />
Aufnahme in eine geeignete Gruppe befürwortet wird / möglich erscheint, wird das Kind mit seinen<br />
Bezugspersonen und der Vertretung des Jugendamtes zu einer Vorstellung eingeladen. Wenn möglich, geht<br />
der Aufnahme ein Besuchstag voraus.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -
Eine Rückgliederung in die Familie bzw. Entlassung wird in enger Zusammenarbeit mit Angehörigen,<br />
JugendamtsvertreterInnen, psych./heilpäd. Fachdienst, Erziehungsleiterin und IntensiverzieherIn vorbereitet<br />
und durchgeführt.<br />
Nachfolgend wird der Ablauf der Vorstellung und Aufnahme in Form einer Skizze dargestellt:<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 8 -
Ä<br />
schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt<br />
- ob in naher Zukunft ein Platz<br />
zur Verfügung steht<br />
Anforderung der<br />
Unterlagen (Entwicklungs-,<br />
Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle,<br />
andere relevante Unterlagen)<br />
Sichtung der Unterlagen<br />
Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung<br />
Vorstellung der Anfrage beim<br />
psychologischen Fachdienst und der<br />
betreffenden Gruppenleitung/dem Team<br />
Vereinbarung eines Vorstellungstermines<br />
mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die<br />
Erziehungsleiterin<br />
Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind /<br />
Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des<br />
Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl.<br />
vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung:<br />
Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer<br />
Fachdienst und Erziehungsleiterin)<br />
Beratung über Aufnahme zwischen den o.<br />
g. Teilnehmern seitens der Einrichtung. In<br />
der Regel werden die Beobachtungen<br />
eines Besuchsnachmittags des Kindes in<br />
der Tagesgruppe mit einbezogen.<br />
Aufnahme ist möglich zu dem im<br />
Vorstellungsgespräch evtl. vorbesprochenen<br />
Termin<br />
Mündliche Meldung an das zuständige<br />
Jugendamt<br />
Das Jugendamt erteilt mündliche<br />
Kostenübernahme die umgehend durch<br />
eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird<br />
Rückmeldung an das Jugendamt<br />
- ob Anfrage in die Warteliste<br />
(WL) aufgenommen werden<br />
kann<br />
Die Erziehungsleiterin<br />
meldet sich beim<br />
zuständigen Jugendamt,<br />
wenn ein Platz für das<br />
Kind / den Jugendlichen<br />
zur Verfügung steht.<br />
- dass das Kind / der<br />
Jugendliche nicht<br />
aufgenommen werden kann<br />
Beendigung des<br />
Anfrageverfahrens<br />
Aufnahme ist aufgrund der<br />
Problemlagen des Kindes / des<br />
Jugendlichen nicht möglich <br />
Absage an das Jugendamt<br />
Beendigung des Anfragever-<br />
fahrens<br />
Aufnahme ist aufgrund der<br />
Problemlagen des Kindes / des<br />
Jugendlichen nicht möglich <br />
Absage an das Jugendamt<br />
Beendigung des Anfrageverfahrens<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 9 -
2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />
Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für das Kind und die Gewinnung von<br />
Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />
wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z. B. aus der Kinder-<br />
und Jugendpsychiatrie wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine<br />
ausführliche Anamnese verzichtet werden.<br />
Phasen des Anamneseprozesses:<br />
1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />
• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischer Daten<br />
• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc)<br />
• Persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder<br />
behandelnden Institutionen<br />
2. Anamnesegespräche<br />
Die Anamnesegespräche werden als halb-strukturiertes Interview mit den Eltern und dem Kind getrennt<br />
durchgeführt. Wichtige Inhalte im Gespräch mit den Eltern sind:<br />
1. Problemdarstellung / Anliegen der Eltern<br />
2. aktuelle Situation, Befindlichkeit und Verhaltensweisen des Kindes<br />
3. Entwicklungsgeschichte: Erwünschtheit des Kindes, Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte,<br />
Kindergarten, Schule, Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />
4. Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />
Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />
Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten der Eltern, Großeltern und Geschwister.<br />
Im explorierenden Gespräch mit dem Kind werden die Anliegen, die aktuelle Situation, Probleme,<br />
Erinnerungen und Zukunftsphantasien des Kindes erforscht.<br />
3. Ordnung und Sichtung der Befunde<br />
Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />
der Symptomatik<br />
Erstellung einer Sozialprognose<br />
Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortlich durchgeführt.<br />
2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />
Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als<br />
Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen<br />
Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen /<br />
heilpädagogischen Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die<br />
Problematik des einzelnen Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird<br />
berücksichtigt,.<br />
Erstdiagnostik<br />
Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema<br />
für psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess<br />
beginnt mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt<br />
werden. Auf dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die<br />
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fachgerechte Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden,<br />
welche Untersuchungen vom heilpädagogischen oder psychologischen Fachdienst vorgenommen werden<br />
und welche einer fachärztlichen Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-<br />
Arzt, Augenarzt, Neurologen etc. Der psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen<br />
und bringt sie in die Fallkonferenz des Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das<br />
Ziel der Erstdiagnostik ist einerseits ein differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes<br />
unter Berücksichtigung von Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen<br />
Entwicklungsstörungen, sowie <strong>St</strong>ärken und Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll<br />
der psychosoziale Entwicklungsstand und die Persönlichkeitsentwicklung differenziert erfasst werden. Am<br />
häufigsten werden folgende psychologische Untersuchungen angewandt:<br />
- Intelligenz – z.B. HAWIK-III, AID, K-ABC, CFT<br />
- Aufmerksamkeit – z.B. d2, DL-KG<br />
- Wahrnehmung und Motorik – z.B. FEW, VMI, LOS, GFT, HDT<br />
- Sprachliche Fertigkeiten – z.B. PET, ASVT<br />
- Schulleistungen – z.B. Lese- und Rechtschreibtests<br />
- Persönlichkeitseigenschaften – z.B. HANES, PFK, AFS, EAS, PFT<br />
- Interessen & Berufsorientierungen – z.B. TIBBS, BIT, BOT<br />
- <strong>St</strong>örungsspezifische Symptomatiken – z.B. HZI-K, DIKJ<br />
- Neben unmittelbar beim Kind/Jugendlichen ansetzenden Verfahren werden auch Fragebogen für Eltern<br />
und Lehrer angewandt – z.B. CONNERS-FB, CBCL.<br />
Verlaufsdiagnostik<br />
Während des Betreuungsverlaufes werden fortlaufend Daten über den Erfolg des Maßnahme und über<br />
Veränderungen des Kindes/Jugendlichen gesammelt. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:<br />
- Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in Einzelsituationen<br />
- Begleitende Gespräche in der Gruppe mit dem Kind/Jugendlichen<br />
- Eltern- und Familiengespräche<br />
- Gespräche mit der Schule<br />
- Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus Schul- und Hausaufgabensituation<br />
- Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. Sporttrainer<br />
- Kontrollwiederholungen und Ergänzungen der Erstdiagnostik.<br />
Abschlussdiagnostik<br />
Das Erreichte wird reflektiert und dokumentiert. Je nach Bedarf beinhaltet die Abschlussdiagnostik Verfahren<br />
aus den o. g. psychologischen und pädagogischen Informations- und Befunderhebungen, insbesondere<br />
Verhaltensbeobachtung, Gruppenteamkonferenz und Gespräche mit Eltern, Lehrern und weiteren wichtigen<br />
Bezugspersonen.<br />
2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; fachliche und organisatorische<br />
Besprechungen<br />
Grundlagen für die individuelle Betreuung und Behandlung des Kindes sind die freie Beobachtung im Alltag<br />
und während der Hausaufgabenzeit und ggf. strukturierte Beobachtungen unter gezielten Fragestellungen.<br />
Aus diesen Beobachtungen, aus den testpsychologischen, heilpädagogischen und sonstigen diagnostischen<br />
Informationen und den Zielen aus dem Hilfeplan wird für jedes Kind / jeden Jugendlichen ein Förder- und<br />
Erziehungsplan erstellt. Der Erziehungsplan ist das Ergebnis einer Fallkonferenz, die im Rahmen der<br />
vierzehntäglichen Teambesprechungen (Dauer: drei <strong>St</strong>unden) zusammen mit dem psychologischen<br />
Fachdienst und der Erziehungsleiterin durchgeführt wird. Die pädagogische Arbeit wird reflektiert und<br />
geplant. Die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wird fachlich erörtert und objektiviert.<br />
Von den Team- und Fallbesprechungen werden Protokolle erstellt. Ebenso werden individuelle<br />
Vereinbarungen mit den Kindern / Jugendlichen schriftlich festgehalten.<br />
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Die Fallbesprechungen werden vom jeweiligen Intensiverzieher vorbereitet und moderiert. Sie werden in der<br />
Regel halbjährlich (bei Krisen oder Veränderungen ist eine kurzfristige Terminierung möglich) jedes Kind<br />
betreffend abgehalten und dienen als Grundlage zur Erstellung des Entwicklungsberichtes bzw. als<br />
Vorbereitung für das Hilfeplangespräch.<br />
Alle wesentlichen Begebenheiten (innerhalb und außerhalb der Gruppe) und Gespräche der Mitarbeiter<br />
(auch Telefongespräche mit Eltern, Lehrer, Jugendamt, ...) werden umgehend fallbezogen dokumentiert. Die<br />
Dokumentation erfolgt zum einen individuell intern für die Akten und zum anderen über das Tagebuch der<br />
Gruppe. Zu den Akten haben die GruppenmitarbeiterInnen, der Fachdienst und die Leitung Zugang.<br />
Die Gruppen sind darüber hinaus in folgenden Besprechungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> vertreten:<br />
• Fachkonferenz (sechsmal jährlich)<br />
• Gruppenleiterkonferenz (monatlich, Gruppenleiter)<br />
• Gesamtkonferenzen (dreimal jährlich, alle Mitarbeiter)<br />
• Bereichskonferenz (zweimal jährlich, alle Mitarbeiter des Bereiches)<br />
• Qualitätszirkel<br />
• Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />
Fragestellungen regelmäßig angeboten (vgl. 2.3.4).<br />
Die Mitarbeiter arbeiten darüber hinaus in verschiedenen Arbeitskreisen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />
Regensburg mit, und gestalten auf diese Weise das gesamte pädagogische Umfeld ihrer Arbeit.<br />
Entwicklungsberichte werden jährlich zum <strong>St</strong>ichtag erstellt und an den Kostenträger übersandt als Grundlage<br />
für das 1. Hilfeplangespräch. Von der dazwischen liegenden Fallkonferenz werden Kurzprotokolle dem<br />
Jugendamt zur Verfügung gestellt, zur Grundlage für das 2. Hilfeplangespräch.<br />
Die EVAS-Bögen werden vom zuständigen psychologischen Fachdienst geführt. Dieser dokumentiert auch<br />
ggf. Therapiestunden, die er durchführt und verantwortet die Dokumentation von regelmäßigen<br />
Elterngesprächen.<br />
2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />
Täglicher Betreuungsumfang<br />
Die heilpädagogischen Tagesgruppen sind an Schultagen grundsätzlich wie folgt geöffnet:<br />
• Tagesgruppe 7 (Kinder von ca. 6 bis ca. 11 Jahren) von 11.30 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
• Tagesgruppe 9 (Kinder von ca. 11 bis ca. 14 Jahren) von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
• Tagesgruppe 8 (Jugendliche von ca. 13 Jahren bis zur Schulentlassung) von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
• Tagesgruppe Burgweinting (Kinder von ca. 6 Jahren bis zur Schulentlassung) von 12.00 Uhr bis 18.00<br />
Uhr<br />
Der umfangreiche Betreuungs- und Förderauftrag erfordert diese verhältnismäßig lange Öffnungszeit. In der<br />
Regel sind in den Öffnungszeiten nicht zusätzliche Gesprächszeiten z.B. mit Lehrern, Eltern und<br />
Praktikumsstellen enthalten. Ebenso wenig enthalten sind Mehrarbeitszeiten die durch Krisenintervention,<br />
Schulausschlussverfahren, frühere Schulschlusszeiten, Hitzefrei o.Ä. entstehen.<br />
Bei Bedarf finden wöchentlich oder in Blockzeiten zusammengefasst, zusätzlich konzipierte Elternangebote<br />
(Elternberatung, Elterncoaching, Elterntraining etc.) statt.<br />
Die Tagesgruppen sind an 220 Tage im Jahr offen, also auch an unterrichtsfreien Tagen. An diesen Tagen<br />
geschieht die Betreuung im Rahmen von Ferienfreizeiten/Familienwochenenden mit Übernachtungen (ca. 9<br />
Tage im Kalenderjahr), sonstige Freizeitmaßnahmen bzw. als Ganztagesunternehmungen. Die<br />
Betreuungszeiten werden dem jeweiligen Vorhaben angepasst.<br />
Den Kindern und Jugendlichen stehen anregende Spiel- und Fördermaterialien zur Verfügung.<br />
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Es sind in der Regel zwei Betreuer anwesend. Drei Gruppen haben regelmäßig eine<br />
Öffnungszeitverlängerung, um Gruppenaktivitäten im größeren und im altersentsprechenden Umfang<br />
durchführen zu können. Die entstehenden Mehrstunden an Betreuung werden an Freitagen von der<br />
Öffnungszeit abgezogen.<br />
Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />
Außer dem Gesamtleiter und dem Hausmeister wohnt kein Mitarbeiter dauerhaft auf dem Gelände?.<br />
Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen<br />
Für die gezielte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ist die Erstellung und<br />
Fortschreibung des Hilfeplans die verpflichtende Grundlage. Hier ist es notwendig individuelle Absprachen zu<br />
treffen und die Einhaltung des aus dem Hilfeplan entstehenden Förderplans zu gewährleisten.<br />
Je nach individuellen Fähig- und Fertigkeiten des Kindes/des Jugendlichen werden folgende Leistungen<br />
erbracht.<br />
Förderung im leiblichen Bereich<br />
Die Betreuer haben den Gesundheitszustand, die Körperhygiene und die angemessene Kleidung der Kinder<br />
und Jugendlichen stets im Blick und besprechen Auffälligkeiten in den Elterngesprächen, um weitere<br />
Vorgehensweisen abzustimmen. Darüber hinaus werden in Elterngesprächen oder im jeweiligen Hilfeplan<br />
individuelle Förderungen (Krankengymnastik, Logopädie etc.) abgesprochen.<br />
Förderung im emotionalen Bereich<br />
Die Förderung im emotionalen Bereich in den Tagesgruppen untergliedert sich in:<br />
- Wahrnehmung der Emotionalität (<strong>St</strong>eigerung der Gefühlsansprechbarkeit, der Feinfühlig- und<br />
der Einfühlungsfähigkeit),<br />
- Differenzierung der Emotionalität (Förderung der Fähigkeit Gefühle zu zeigen und in Worte zu<br />
fassen; der Ausdruck von Gefühlen wird in der Gruppe geschützt, d.h. Gefühle dürfen<br />
zugelassen werden, sofern sie der Gruppe nicht schaden)<br />
- <strong>St</strong>abilisierung der Emotionalität (unangenehme Spannungen, Konflikte, schmerzliche<br />
Versagungen und Verzichte ertragen) und<br />
- Kontrolle der Emotionalität (die Betreuten sollen lernen sich nicht von Gefühlen überwältigen zu<br />
lassen, sondern sollen sie durch die Vernunft kontrollieren).<br />
Je nach Entwicklungsstufe und Reife der Kinder wird dies über Wissensvermittlung, über Reflexion<br />
(vielfältige Angebote zum Gespräch wie z. B.: Feedbackgespräche, Reflexionsgespräche), über eigene und<br />
fremde Erlebnisse (u. a. Gruppe als therapeutisches Milieu), durch Rollenspiel und über das Modelllernen<br />
(Betreuer als nachahmenswertes Modell) erreicht.<br />
Die Jugendlichen in den Tagesgruppen erfahren eine behutsame Begleitung im Bereich Partnerschaft, Liebe,<br />
Sexualität, Ablösung von Schule/Eltern/Gruppe und in ihren Zukunftsängsten.<br />
Durch den heilpädagogischen und psychologischen Fachdienst sind interne Möglichkeiten zu Therapie und<br />
Beratung vorhanden. Gegebenenfalls wird die Anbahnung von externer Therapie unterstützt.<br />
Förderung im sozialen Bereich<br />
Die Gruppe als Lebensraum bietet ein herausforderndes soziales Lernfeld an (Erziehung zur Gemeinschaft<br />
durch die Gemeinschaft). Allgemeine Gruppenregeln, -abläufe (d. h. ein klar strukturierter Rahmen) und<br />
individuelle Absprachen, (verhaltenstherapeutische Verstärkersysteme, z. B. Punktepläne) fördern das<br />
konstruktive Umgehen mit Unlust und Frustration. Durch festgelegte Gesprächsregeln in regelmäßigen<br />
gemeinsamen Besprechungen werden kommunikative Fähigkeiten gefördert. Gemeinsam mit den Betreuern<br />
werden Konfliktlösungsstrategien erarbeitet, erlernt und die Reflexionsfähigkeit erhöht. Hierbei wird eine<br />
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eigenverantwortliche Selbstbestimmung zugelassen. Auf die Vermittlung allgemein gültiger Normen und<br />
Werte wird geachtet. In speziellen gruppenübergreifenden Gruppen kann ebenfalls soziale Kompetenz<br />
eingeübt werden.<br />
Durch Begleitung und Lernen am Modell des pädagogischen Fachpersonals lernen die Kinder und<br />
Jugendlichen<br />
• Verkehrsregeln<br />
• Benützung öffentlicher Verkehrsmittel<br />
• Besuche öffentlicher Veranstaltungen und Einrichtungen (Jugendzentren, Feste)<br />
• Umgang mit Behörden.<br />
(Bustrainings können wegen des hohen Personalaufwandes in der Regel nicht vom Fachpersonal<br />
übernommen werden.)<br />
Besonders bei den Jugendlichen wird regelmäßig der Umgang mit Alkohol, Drogen bzw. Suchtmitteln, die<br />
Gefahren, die Alternativen und Lösungswege thematisiert. Sie sollen die politische Mündigkeit anstreben und<br />
das Leben in einer demokratischen Grundordnung und den Umgang mit Freiräumen erlernen. Zur<br />
Zielerreichung greifen auch hier die Betreuer auf folgende Methoden zurück: Gespräch, Reflexion,<br />
Feedback, Weitergabe von politischen Informationen, demokratisches Verhalten im Alltag vormachen und<br />
üben, Entscheidungsfreiräume geben und negative Erfahrungen im überschaubaren Umfeld und Ausmaß<br />
zulassen (Lernen am Erfolg und Misserfolg).<br />
Förderung im kognitiven Bereich<br />
In den heilpädagogischen Tagesgruppen erfolgt eine tägliche Begleitung der Hausaufgaben in Klein- und<br />
Kleinstgruppen. Deshalb ist es auch nötig, drei Zimmer für die Hausaufgaben nutzen zu können. Bei Kindern<br />
mit einer ausgeprägten Aufmerksamkeitsproblematik kann die Hausaufgabenerledigung auch einen<br />
Einzelkontext erfordern.<br />
Die Mitarbeiter kontrollieren die schulischen Anforderungen und die dafür festgelegten Lernzeiten. Eine<br />
Unterstützung bei der Verbesserung schulischer Defizite durch gezielte Lernförderung ist bei Bedarf und in<br />
enger Abstimmung und Absprache mit der zuständigen Lehrkraft möglich.<br />
Das Kind bzw. der Jugendliche wird an eine stufenweise Übernahme von Selbstverantwortung durch<br />
überschaubare und klare Anforderungen herangeführt. Bei Bedarf werden entsprechende Förderprogramme,<br />
orientiert an den individuellen Problemlagen des Kindes, erstellt und bearbeitet. Die Jugendlichen werden auf<br />
einen adäquaten Schulabschluss vorbereitet.<br />
Da der psychologische Fachdienst eine Zusatzausbildung in Legasthenietherapie absolviert hat, ist eine<br />
interne Förderung in diesem Bereich möglich. Eine langfristig angelegte Legasthenietherapie kann jedoch<br />
nur als Zusatzleistung erbracht werden.<br />
Der heilpädagogische Fachdienst hat eine Weiterbildung in „Erfassung und Behandlung von<br />
Teilleistungsstörungen“ nach Sindelar absolviert. Deshalb ist eine interne Förderung in diesem Bereich<br />
möglich.<br />
Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />
(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />
Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte<br />
Das Mittagessen bekommen die Tagesgruppen aus der zentralen Großküche des <strong>Kinderzentrum</strong>s. Die<br />
Zwischenmahlzeit am späten Nachmittag wird in Zusammenarbeit der Kinder und Jugendlichen mit den<br />
Betreuern zubereitet. Eine teilweise Selbstversorgung der Gruppen ist nötig, um altersgemäße Lern- und<br />
Trainingsfelder für die Kinder und Jugendlichen im Ernährungsbereich zu bieten. Hierfür werden folgende<br />
Leistungen erbracht:<br />
- Begleitung bzw. Anleitung bei Rezeptauswahl, Speiseplanerstellung, Lebensmittelauswahl, Einkauf<br />
(Hinführung zu adäquatem Konsumverhalten) und Zubereitung (Erlernen von Grundkenntnissen) der<br />
Zwischenmahlzeit, des Abendessens an „Verlängerungstagen“ und/oder der Hauptmahlzeit bei<br />
Ferienöffnungstagen. (Hierbei wird selbstverständlich auch auf eine regelmäßige und ausgewogene<br />
Nahrungsaufnahme geachtet.)<br />
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- dies schließt auch die pädagogische Anleitung bzw. Begleitung von folgenden hauswirtschaftlichen<br />
Tätigkeiten mit ein:<br />
• Abspülen<br />
• Abtrocknen<br />
• Umgang mit Küchengeräten<br />
• Aufräumen des Geschirrs<br />
• ggf. Reinigung der Gruppenküche (je nach Altersstufe).<br />
Die Kinder und Jugendlichen werden zu altersentsprechender Körperpflege und an ein entsprechendes<br />
äußeres Erscheinungsbild herangeführt. Dies beinhaltet Anleitung und ggf. Kontrolle durch das<br />
pädagogische Fachpersonal von u.a.:<br />
• regelmäßigem Duschen<br />
• Haare waschen<br />
• tägliche Zahnpflege<br />
• evtl. Beratung bei Kleidungsauswahl<br />
• ggf. Hilfe bei der Auswahl von Hygieneartikeln<br />
• Aids-Aufklärung bzw. Verhütung von Krankheiten (bei Jugendlichen)<br />
• Begleitung bei Arztbesuchen<br />
• Hilfe bei Arztauswahl.<br />
Freiwillige Leistung bei Bedarf<br />
Freiwillige Leistung bei Bedarf und mit Einverständnis der Eltern<br />
Die Tagesgruppen sind mit modernen Möbeln ausgestattet. Die Gestaltung der Gruppe leisten die Mitarbeiter<br />
gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. Damit ergeben sich reiche Erfahrungsfelder im Umgang mit<br />
Farben, Werkzeug und Baumaterialien. Die Kinder können handwerkliche Erfahrungen unter Anleitung<br />
machen und sich neue Kompetenzen erwerben, die sie im familiären Umfeld direkt einsetzen können.<br />
Die Kinder und Jugendlichen nehmen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend Behördenkontakte mit<br />
den Eltern, den pädagogischen Fachkräften, oder selbständig wahr.<br />
Kontakte zu den einzelnen Jugendämtern, Kliniken, Arbeitsamt, Polizei, u. a. werden von den Mitarbeitern<br />
schriftlich, telefonisch oder persönlich gepflegt.<br />
Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />
Freizeit<br />
Voraussetzung für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe ist der regelmäßige Besuch einer Schule. Die<br />
Betreuten werden hierzu motiviert und angeleitet. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen werden im<br />
notwendigen Maße begleitet, unterstützt und kontrolliert.<br />
Die Jugendlichen erfahren je nach Bedarf Unterstützung bei der Praktikumsuche, Lehrstellensuche, beim<br />
Arbeitsamtbesuch (Berufsberatung oder BIZ), bei Firmenbesuche und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.<br />
Ein intensiver Austausch mit den Praktikumstellen ist gewährleistet. Bewerbungsgespräche<br />
werden z. B. mit Hilfe von Rollenspielen eingeübt.<br />
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Je nach Alter und Fähigkeit bekommen die Kinder und Jugendlichen Hilfestellung beim Umgang mit Medien:<br />
• Auswahl geeigneter Literatur<br />
• PC-Benutzung<br />
• Besuche in Bibliotheken<br />
• Nutzung einer Tageszeitung<br />
• Theater- / Kinobesuche.<br />
(vgl. auch Förderung im kognitiven Bereich)<br />
Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,<br />
die tatsächlich in Anspruch genommen werden können<br />
Auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> befinden sich die Klassen 1 bis 6 der neunklassigen „<strong>St</strong>.<br />
<strong>Vincent</strong>-Schule zur Erziehungshilfe“. Die Klassen 7 bis 9 befinden sich in der Gutenbergstraße. Die „<strong>St</strong>.<br />
<strong>Vincent</strong>-Schule“ kann von den Kindern und Jugendlichen der Heilpädagogischen Tagesgruppen intern,<br />
derzeit in den Klassenstufen 1 bis 9, besucht werden. Hier findet Unterricht auf Grund- und<br />
Hauptschulniveau in kleinen Klassen bis zu zehn Schülern statt. Heilpädagoginnen ermöglichen eine<br />
intensive Förderarbeit. Ab dem Schuljahr 2001/02 kann ein Hauptschulabschluss im Rahmen dieser Schule<br />
absolviert werden. Ergänzt wird das schulische Angebot durch die <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse an der <strong>St</strong>. Vincet-<br />
Schule, die eine weitere Individualisierung schulischer Förderung ermöglicht.<br />
Im näheren Umfeld des <strong>Kinderzentrum</strong>s befinden sich die Grundschule, die Hauptschule und eine Schule zur<br />
individuellen Lernförderung. Darüber hinaus sind in Regensburg alle Schultypen vorhanden und von den<br />
betreuten Kindern und Jugendlichen problemlos zu erreichen. In besonderen Fällen kann in Zusammenarbeit<br />
mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie übergangsweise eine Schule für Kranke besucht werden.<br />
Bei vorhandener Personalkapazität steht für die kleineren Kinder, die den Weg noch nicht alleine bewältigen<br />
können, in der Tagesgruppe ein Fahrdienst für Hin- und Rückfahrten zur Verfügung. Dieser wird mit einer<br />
Personalkosten- und Kilometerpauschale als Zusatzleistung in Rechnung gestellt.<br />
Einzelbeschulung ist derzeit nicht, oder nur als Zusatzleistung, möglich.<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> hat keine Möglichkeit zur internen Berufsausbildung.<br />
Extern besteht in Regensburg jedoch eine breite Palette berufsbildender und berufsfördernder Möglichkeiten,<br />
die jedoch von den Jugendlichen der Heilpädagogischen Tagesgruppen nur in der Informations- und<br />
Orientierungsphase beruflicher Ausbildung in Anspruch genommen werden. Dazu gehören vor allem:<br />
• die trägereigene Lernwerkstatt mit differenzierten Angeboten zur Berufseignung, -findung und<br />
Ausbildung<br />
• das Arbeitsamt mit seinen Angeboten der Information und Beratung<br />
• Förderlehrgänge verschiedener Träger<br />
• Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr<br />
• diverse Fachschulen<br />
• Jahreskurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Abschlusses.<br />
Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld<br />
Wie unter Punkt Methodische Grundlagen schon erläutert, werden Probleme des Kindes auch in direktem<br />
Zusammenhang mit familiären Faktoren und Einflüssen des Umfelds gesehen. Deshalb legen die Mitarbeiter<br />
großen Wert darauf, das Umfeld und die konkrete Wohnsituation der Kinder / Jugendlichen zu kennen. Nach<br />
Absprache mit den Mitarbeitern können die Betreuten Besuche von Freunden (Einbeziehung der Peergroup),<br />
Partnern (bei Jugendlichen) oder Verwandten in der Gruppe empfangen oder z. B. zu Geburtstags- /<br />
Faschingsfeiern einladen.<br />
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Es finden gemeinsame Besuche in Jugendzentren / Vereinen / bei Veranstaltungen statt.<br />
Freizeitpädagogische Maßnahmen<br />
Je nach personellen und zeitlichen Ressourcen werden gruppenübergreifende Freizeitmaßnahmen bzw.<br />
Projekte angeboten.<br />
Zusätzlich werden gruppeninterne freizeitpädagogische Maßnahmen, unter größtmöglicher Beteiligung der<br />
Kinder und Jugendlichen an Planung und Vorbereitung, durchgeführt. Die sehr eingeschränkte<br />
Refinanzierung über die Entgelte macht die Maßnahmen von zusätzlich requirierten Mitteln abhängig.<br />
Durchgeführt werden u. a.:<br />
• Hüttenübernachtungen oder Übernachtungen im Freien (Sommer und Winter)<br />
• Zeltlager<br />
• Klettern<br />
• Kanu fahren<br />
• (Nacht-)Wanderungen<br />
• Radtouren<br />
• Fußball/Tischtennis/Basketball<br />
• Billard<br />
• Besuch einer Großstadt mit öffentl. Verkehrsmitteln<br />
• Besuch von Erlebnisbädern und Freizeitparks u. v. m.<br />
Hilfen zur Krisenbewältigung<br />
Der Schwerpunkt der Tagesgruppen im Umgang mit Krisen liegt im präventiven Bereich. Der transparent<br />
strukturierte Tagesablauf und die klaren Regeln geben den Kindern und Jugendlichen die benötigte<br />
Sicherheit um Krisen zu vermeiden.<br />
Die Kinder und Jugendlichen weisen überwiegend das <strong>St</strong>örungsbild des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms,<br />
oft mit Hyperaktivität und einer <strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens und / oder der Emotionen auf. Daraus resultiert<br />
eine verminderte Impulskontrolle und <strong>St</strong>euerungsfähigkeit und ein hoher Aktivitätspegel, was oft der Grund<br />
für expansives und aggressives Verhalten ist.<br />
Zur Bewältigung dieser Krisen werden u. a. folgende Maßnahmen eingesetzt:<br />
• frühzeitige Intervention<br />
• räumliche Trennung<br />
• Festhalten, d. h. körperlicher Einsatz der Mitarbeiter zum Schutz des Kindes im Sinne von Hilfe, Halt und<br />
Abwehr. Hierbei können auch die räumlichen und personellen Ressourcen des <strong>Kinderzentrum</strong>s genutzt<br />
werden<br />
• Einzel- und Gruppengespräche<br />
• Einbeziehung der Sorgeberechtigten, ggf. des zuständigen Jugendamts<br />
• zusätzliche heilpädagogische/therapeutische Hilfen, die notfallmäßig und schnell durch den Fachdienst<br />
und / oder die Erziehungsleiterin initiiert werden können.<br />
Aus einer andauernden akuten Krise heraus können Kinder und Jugendliche aus den Tagesgruppen<br />
kurzzeitig in heilpädagogischen vollstationären Gruppen untergebracht werden.<br />
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Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. Ä.<br />
Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />
nötigen Umfang statt. Die Vormünder und Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen in die<br />
Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />
• Telefonkontakte<br />
• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />
Abstimmung weiterer Kooperation<br />
• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />
• Beratung der Jugendgerichtshilfe.<br />
Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) -<br />
Die Kinder/Jugendlichen werden außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie versorgt. So versteht<br />
sich die Aufgabe der Tagesgruppe familienergänzend und -unterstützend. Neben den regelmäßigen<br />
Elterngesprächen (ca. alle sechs Wochen mit IntensiverzieherIn und heilpädagogischem oder<br />
psychologischem Fachdienst) werden deshalb die Familien in die konkrete Arbeit der Tagesgruppen mit<br />
einbezogen. So finden z.B. gemeinsame Spielstunden, Elterncafe, Hausbesuche (mind. einmal pro Kind<br />
möglich), Tür- und Angelgespräche, Telefonate, Elternbriefe, Informationsnachmittage, Familientage (z. B.<br />
gemeinsames Kanufahren), Feste / Feiern (Weihnachten, Fasching,...) und einmal im Jahr (falls die<br />
Finanzierung gesichert ist) ein Eltern-Kinder-Wochenende statt. In angezeigten Fällen finden auch<br />
Hausberatungen bzw. Coaching in der Gruppe statt.<br />
Darüber hinaus sehen die MitarbeiterInnen ihre Aufgabe darin, verbindliche Grundlagen eines gemeinsamen<br />
pädagogischen Handelns mit den Eltern herbeizuführen um eine <strong>St</strong>abilisierung der Eltern in ihrem<br />
Erziehungsverhalten gegenüber dem Kind zu erreichen. Die Betreuer beobachten und beeinflussen ggf. die<br />
Interaktionen zwischen Eltern und dem Kind/Jugendlichen.<br />
Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />
Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />
Einrichtungen)<br />
<strong>St</strong>eht die Beendigung der Tagesgruppenbetreuung an, werden die Kinder und Jugendlichen verstärkt an eine<br />
selbständige Freizeitgestaltung außerhalb der Tagesgruppen herangeführt (Vereine, Freundeskreis).<br />
Der Austrittstermin wird rechtzeitig im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit dem Kind / Jugendlichen, den<br />
Sorgeberechtigten und dem Vertreter des Jugendamtes besprochen, so dass sich die Betreuten darauf<br />
einstellen können. In der Ablösungsphase werden vermehrt Reflexions- und Auswertungsgespräche geführt,<br />
um den aktuellen Prozess entsprechend zu begleiten und zu sichern. Eine Abschluss- bzw. eine<br />
Abschiedsfeier rundet den Ablauf ab.<br />
Bereits entlassene Jugendliche können nach Absprache zu Besuch in die Gruppe kommen, werden ggf. zu<br />
Festen und Feiern eingeladen oder in freizeitpädagogische Maßnahmen stundenweise mit einbezogen (z.B.<br />
Schuljahresabschlussfeier). Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit, sich auch nach einer Entlassung<br />
im angemessenen Rahmen Rat und Unterstützung bei den Mitarbeitern zu holen.<br />
Bei Bedarf kann eine stundenweise Nachbetreuung (Zusatzleistung) vom <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />
ermöglicht werden.<br />
<strong>St</strong>eht ein Übergang in eine vollstationäre Einrichtung an, wird auch hier der Übertrittstermin so früh wie<br />
möglich mit den o.g. Beteiligten besprochen. Das Kind / der Jugendliche bekommt die Möglichkeit, sich seine<br />
zukünftige Wohnsituation anzusehen. Hierbei ist eine Begleitung durch die pädagogische Fachkraft möglich.<br />
Vermehrte Gespräche in der Tagesgruppe, sollen das Kind / den Jugendlichen auf die neue Lebensphase<br />
vorbereiten. Das Kind soll unterstützt werden im Abbau seiner Ängste. Der aktuelle Prozess wird<br />
entsprechend begleitet und gesichert.<br />
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2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />
Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />
zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />
Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />
unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />
Verwaltung wahrgenommen:<br />
2.3.3.1 Konzeptioneller, organisatorischer Bereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Gesamtverantwortung für die pädagogische und therapeutische Arbeit<br />
• verantwortet die Umsetzung der Konzeption in den pädagogischen Alltag<br />
• Kenntnis und Mitgestaltung der jugendhilfepolitischen Entwicklungen<br />
• entwickelt, schreibt fort und aktualisiert das Leistungsangebot der Einrichtung entsprechend den<br />
Erfordernissen zeitgemäßer Erziehung<br />
• Leitung von Dienst- und Teambesprechungen<br />
• Koordination aller Abteilungen der Einrichtung und Sicherung der Zusammenarbeit<br />
• Sicherung eines Rahmens, der inhaltlich, personell und räumlich die Erfüllung des pädagogischen<br />
Auftrags der Gesamteinrichtung garantiert<br />
• konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung<br />
• Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Organen des Trägers<br />
• Vertretung der Einrichtung nach außen<br />
• Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler und überregionaler Ebene und dem<br />
jeweiligen Spitzenverband<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Koordinierung des Qualitätsmanagement-Prozesses und der im Qualitätsmanagement verabredeten<br />
Zielvereinbarungen und Sicherstellung der fachlichen <strong>St</strong>andards<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Vertretung des <strong>Kinderzentrum</strong>s in politischen Entwicklungen<br />
• Planung von baulichen Veränderungen<br />
• Überwachung gesetzlicher Vorgaben<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung der Kinderunterlagen (Neuaufnahmen und Entlassungen)<br />
• Schreibarbeiten und Korrespondenz<br />
• Ausfertigung von Berichten und Protokollen<br />
• Aufrechterhaltung eines geregelten Pfortenbetriebs<br />
• Sicherung der Erreichbarkeit<br />
2.3.3.2 Personalbereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Schaffung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung<br />
• Personalbedarfsplanung<br />
• Personalentwicklung<br />
• Personalcontrolling<br />
• Personaleinsatzplanung<br />
• Personalführung<br />
• Personalfreisetzung<br />
• Personalgewinnung<br />
• Personalbeurteilung<br />
• Organisation von Fortbildung, Fachberatung und Supervision<br />
____________________________________________________________________________________________________________<br />
_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 19 -
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Überwachung der Einhaltung des <strong>St</strong>ellenplans<br />
• Personaleinstellung<br />
• Personalverwaltung<br />
• Gehaltsabrechnung<br />
• Personalcontrolling<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung von Personalunterlagen<br />
• Führung der Urlaubs- und Krankenkartei<br />
• Meldung des monatlichen Personalaufwands für die Gehaltsabrechnung<br />
• Handhabung von Versicherungsfällen<br />
2.3.3.3 Wirtschaftlicher Bereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Wirtschaftliche Existenzsicherung und Sicherung der Gesamtfinanzierung<br />
• jährliche Wirtschaftplanung<br />
• Finanzcontrolling<br />
• Kontrolle der Belegungssituation der Einrichtung<br />
• Sicherung der Liquidität<br />
• Auftragsüberwachung und -abrechnung<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Auftragsvergabe<br />
• Controlling<br />
• Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern<br />
• Finanzbuchhaltung<br />
• Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung der Hauptkasse<br />
• Entgeltabrechnung<br />
• Überwachung laufender Kosten und des Fuhrparks<br />
• Abwicklung und Überwachung des Versicherungswesens<br />
• Erstellen erforderlicher <strong>St</strong>atistiken<br />
2.3.4 Fortbildung und Supervision<br />
Eine regelmäßige Teamsupervision ermöglicht fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der<br />
pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter.<br />
Im Rahmen der vereinbarten Entgelte werden 10 Supervisionssitzungen des Teams pro Jahr finanziell und<br />
durch die Anrechnung von Arbeitszeit unterstützt. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet;<br />
Praxiserfahrung und die Kenntnis des (teil-)stationären Rahmens werden erwartet. Bei Bedarf kann auch<br />
Einzelsupervision im Rahmen der zugestandenen Entgelte gestattet werden.<br />
Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der (teil-)stationären Erziehungshilfe werden weitere<br />
berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt.<br />
Dafür werden 5 Tage Dienstbefreiung und bis zu € 200 pro Jahr für jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.<br />
Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />
Fragestellungen regelmäßig angeboten. Mehr als 12 Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> wurden und<br />
werden für das Qualitätsmanagement geschult.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 20 -
2.3.5 Versorgung<br />
Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg hat einen eigenen Hauswirtschaftsbereich. Dieser besteht aus<br />
einer zentralen Großküche, der Hausreinigung und der Wäscherei.<br />
Die Leitung der Hauswirtschaft ist zuständig für:<br />
• Erstellen des Speiseplans (zusammen mit dem Koch)<br />
• Dienstplanung für den Hauswirtschafts- und Küchenbereich<br />
• Einkauf und Lagerhaltung<br />
• Einhaltung der Hygienevorgaben<br />
• Sorge für die Räumlichkeiten und Ausstattung der zentralen Küche<br />
• Anleitung von Praktikantinnen im Hauswirtschaftsbereich.<br />
Die zentrale Küche liefert täglich Frühstück und Mittagessen an die stationären Kindergruppen und die<br />
teilstationären Gruppen des <strong>Kinderzentrum</strong>s (insgesamt zwölf Gruppen). Sie sorgt für eine ausgewogene<br />
und gesunde Ernährung der Kinder und Jugendlichen. Die Einhaltung der hygienischen <strong>St</strong>andards wird nach<br />
HACCP gesichert. Mittags wird eine Kantine für die Mitarbeiter betrieben, die nicht in den Gruppen mit den<br />
Kindern essen.<br />
Die Zwischenmahlzeit am späten Nachmittag wird in Zusammenarbeit der Kinder / Jugendlichen mit den<br />
Betreuern zubereitet. Eine teilweise Selbstversorgung der Gruppen ist nötig, um altersgemäße Lern- und<br />
Trainingsfelder für die Kinder und Jugendlichen in diesem Bereich zu bieten.<br />
Technische Dienste<br />
Die Hausmeister des <strong>Kinderzentrum</strong>s führen die notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an<br />
der räumlichen und technischen Ausstattung der Einrichtung durch. Bei größeren Arbeiten überwachen und<br />
unterstützen sie die Arbeiten der beauftragten Firmen.<br />
Im Einzelnen haben sie folgende Aufgaben:<br />
• Instandhaltung von Gebäuden<br />
• Wartung von technischen Anlagen<br />
• Pflege der Außenanlagen, des Mobiliars und des Fuhrparks<br />
• Begleitung von Sanierungsmaßnahmen und Investitionsprojekten<br />
• Durchführung von notwendigen Sanierungen, soweit selbst durchführbar, z.B. Malerarbeiten<br />
• zuständig für die Sicherheit im technischen Bereich<br />
• Unterstützung von gestaltenden Maßnahmen im Haus<br />
• <strong>St</strong>raßen- und Wegereinigung<br />
• Müllentsorgung<br />
• Einkauf benötigter Ausstattung und Materialien<br />
• Absperren des Hauses.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 21 -
Reinigung<br />
Jeder Gruppe ist eine Mitarbeiterin des Reinigungsdienstes zugeordnet. Diese erledigt alle laufenden<br />
Reinigungsarbeiten innerhalb der Gruppe, sowie die regelmäßige Grundreinigung. Sie berät die<br />
pädagogischen Mitarbeiter in hauswirtschaftlichen Fragen. Die Pflege der allgemeinen Räumlichkeiten des<br />
Hauses (Gänge, Treppenhäuser, Büros) wird ebenso von diesen Mitarbeiterinnen zusammen mit anderen<br />
Mitarbeiterinnen aus dem Hauswirtschaftsbereich geleistet.<br />
Das Reinigungspersonal sorgt für ein sauberes, ordentliches und hygienisches Lebensumfeld für die<br />
betreuten Kinder. Zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Kindern und Jugendlichen gestalten<br />
sie eine wohnliche Atmosphäre und ein klar strukturiertes Umfeld.<br />
Folgende Tätigkeiten führen sie im Einzelnen durch:<br />
• Reinigung der Gruppen, der allgemeinen Räume und Gänge<br />
• Grundreinigung in regelmäßigen Abständen<br />
• Sauberhalten der sanitären Anlagen.<br />
Fahrdienste<br />
Anfallende Fahrdienste werden im Allgemeinen von den MitarbeiterInnen der Tagesgruppen geleistet. Wie<br />
schon in Punkt - Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb<br />
und außerhalb der Einrichtung, die tatsächlich in Anspruch genommen werden können - beschrieben, steht<br />
für die kleineren Kinder bei vorhandener Personalkapazität in der Tagesgruppe ein Fahrdienst zur<br />
Verfügung. Dieser wird mit Personalkosten und Kilometerpauschale in Rechnung gestellt.<br />
Es stehen zwei Kleinbusse und zwei Pkws für die anfallenden Dienstfahrten im <strong>Kinderzentrum</strong> zur<br />
Verfügung.<br />
Ärztliche Versorgung<br />
In Regensburg sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen ausreichend vorhanden. Außerdem steht eine Reihe<br />
von Kliniken einschließlich des Universitätsklinikums zur Verfügung. Die betreuten Kinder wählen sich unter<br />
Beratung durch die Mitarbeiter und in Rücksprache mit den Sorgeberechtigten einen Hausarzt in<br />
Regensburg. Facharztbesuche werden von Mitarbeitern vorbereitet und wenn möglich begleitet.<br />
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ist für das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> mit ihren ambulanten<br />
und teilstationären Angeboten, sowie ihrem Krisendienst, ein wichtiger Anlaufpunkt. Notwendige<br />
Medikamente aus dem Bereich der Psychopharmaka werden dort eingestellt und überwacht. Die räumliche<br />
Nähe zur Klinik und das gute persönliche Kennen untereinander helfen Krisen bei den Kindern und<br />
Jugendlichen effektiv anzugehen.<br />
Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />
Für den Tagesgruppenbereich werden an den Öffnungstagen täglich Mittagessen und Zwischenmahlzeiten<br />
benötigt. In Fereienzeiten können sich die Tagesgruppen, je nach Unternehmung, selbst versorgen.<br />
Religiöse oder auch körperliche Gründe (z. B. Diät, vegetarisches oder schweinefleischfreies Essen) werden<br />
bei der Nahrungszubereitung sowohl in Großküche als auch auf der Gruppe berücksichtigt.<br />
2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung<br />
Drei Tagesgruppen befinden sich auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> im südlichen <strong>St</strong>adtgebiet<br />
von Regensburg. Eine Tagesgruppe befindet sich im alten Pfarrhaus in Burgweinting.<br />
Auf die Unversehrtheit der Gruppeneinrichtung, eine klare <strong>St</strong>rukturierung der Räumlichkeiten, und die<br />
schnelle Behebung von Schäden durch die Hausmeister ggf. mit Einbeziehung der Kinder bzw. Jugendlichen<br />
wird geachtet.<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 22 -
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> ist mit dem <strong>St</strong>adtbus gut zu erreichen. Die von den Kindern und Jugendlichen<br />
besuchten Schulen befinden sich größtenteils im direkten Umkreis.<br />
Die Räume sind zweckmäßig möbliert. Auf eine altersgemäße Ausgestaltung der Gruppen wird Wert gelegt.<br />
Die Küche ist mit einer Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so ausgestattet, dass eine<br />
gelegentliche Versorgung der Gruppe problemlos möglich ist.<br />
Die großzügige räumliche Ausstattung der Tagesgruppen beinhaltet jeweils:<br />
• Garderobe und Diele<br />
• geräumiger Gruppenraum<br />
• zwei voneinander getrennte „stille Räume“ zur intensiven Betreuung der Hausaufgaben und zur<br />
therapeutischen Einzelförderung<br />
• Mal- und Bewegungsraum (wird je nach Gruppe bzw. Thematik der Kinder als weiterer<br />
Hausaufgabenraum benutzt)<br />
• Esszimmer<br />
• Küche<br />
• Mitarbeiterzimmer und Büro<br />
• sanitäre Anlagen<br />
• Putz- bzw. Waschkammer<br />
Die Tagesgruppen 8 und 9 sind seit 2001 neu möbliert und gestaltet, die Tagesgruppe 7 seit 2003.<br />
Die Tagesgruppe Burgweinting bewohnt seit 2003 ein neu möbliertes und neu gestaltetes Einfamilienhaus<br />
mit Garten, mit dem o. g. Raumangebot zuzüglich eines Elterngesprächszimmers, eines Dachbodenzimmers<br />
und Kellerräumen, die als Werkraum und Lager bzw. Materialräume genutzt werden. Die Tagesgruppe<br />
Burgweinting verfügt im Esszimmer über einen Kachelofen. Das Holz hierfür wird ebenfalls in einem<br />
Kellerraum gelagert.<br />
In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Kirche und das Jugendzentrum.<br />
Außerdem stehen allen Heilpädagogischen Tagesgruppen im Bereich der Gesamteinrichtung Räume zur<br />
Therapie und heilpädagogischen Förderung, Freizeit-, Bastel- und Werkraum, Kegelbahn, Gymnastikraum,<br />
Tischtennisraum mit Kicker, Computerraum und entsprechenden Außenanlagen zur Verfügung.<br />
3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung<br />
Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem<br />
belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen gegebenenfalls eine eigene<br />
Vergütung:<br />
• Zusätzliche Therapien und Behandlungen (Psychotherapie, Familientherapie, Ergotherapie,<br />
Heilpädagogische Übungsbehandlung, Einzelförderungen,...) soweit sie nicht durch die<br />
beschriebenen Regelleistungen abgedeckt werden.<br />
• Regelmäßige Fahrdienste innerhalb und außerhalb Regensburgs<br />
• Einzelbeschulung<br />
• Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren<br />
• Nachbetreuung in der Familie über einen begrenzen Zeitraum<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 23 -
4. Personelle Ausstattung<br />
Leitung und Verwaltung<br />
(Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,39 Leitung Pfarrer; Heilpädagoge; Dipl.-<br />
Soz.-Päd. (FH); Dipl.-<br />
Supervisorin (FH); Heilpädagogin;<br />
Erzieherin;<br />
0,38 Verwaltung 14,6<br />
Gruppenübergreifende Dienste<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,93 Psychologe 35,8<br />
0,42 Heilpädagoge 16,1<br />
Erziehung und Betreuung<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
7,66 Erzieher 294,91<br />
Wirtschafts- und Versorgungsdienste<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,06 Hauswirtschaftspersonal 2,3<br />
0,79 Reinigungspersonal 30,4<br />
0,58 Küchenpersonal 22,3<br />
Technische Dienste<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,26 Hausmeister 10,0<br />
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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 24 -<br />
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