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Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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<strong>Aktenzeichen</strong>: <strong>EK</strong> -<br />

Zwischen<br />

der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz<br />

und der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

wird mit Wirkung ab 01.06.2007 für folgende Einrichtung eine<br />

abgeschlossen<br />

Einrichtung:<br />

(Name, Adresse)<br />

Leistungsvereinbarung<br />

<strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Ort der Leistungserbringung: Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4 93053 Regensburg und Obertraublingerstr. 18<br />

93055 Regensburg<br />

Einrichtungsart: Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i. V. m. §§ 32, 35a SGB VIII<br />

Anzahl Gruppen und Plätze: 4 Gruppen mit jeweils 9 Plätzen<br />

1. Gesamteinrichtung<br />

1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur<br />

Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung<br />

(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen<br />

müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg (Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im<br />

Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit<br />

dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41<br />

des SGB VIII erbracht.<br />

3 Heilpädagogische Gruppen<br />

3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ)<br />

1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze)<br />

4 Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe)<br />

1 Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen<br />

Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige<br />

Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

Dem <strong>Kinderzentrum</strong> angegliedert ist die „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9<br />

Jahrgangsstufen. Zur <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule gehörig ist auch eine so genannte <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse zur<br />

individualisierten Beschulung in einer Kleinstgruppe (5 Plätze).<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 1 -


1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />

- Gesamtleitung (0,35 <strong>St</strong>ellen)<br />

- Einrichtungsleitung (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-I (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-II (1,0)<br />

- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant).<br />

Insgesamt umfasst die Leitung 3,35 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden<br />

Anteilen in den Entgelten enthalten:<br />

1,57 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />

0,64 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />

0,25 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />

0,39 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

0,21 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

0,29 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />

vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />

Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />

Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />

gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />

Öffentlichkeit. Er initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung<br />

vor Ort und mit dem Träger.<br />

Der Einrichtungsleiter verantwortet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung, die<br />

pädagogische Arbeit nach innen und nach außen sowie eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Er ist<br />

<strong>St</strong>ellvertreter des Gesamtleiters und vertritt ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorgesetzter der<br />

ErziehungsleiterInnen und des Fachdienstes. Der pädagogische Leiter koordiniert die Arbeit der Abteilungen<br />

und plant den “pädagogischen Alltag” der Einrichtung in Abstimmung mit den ErziehungsleiterInnen. Die<br />

Integration der einzelnen Abteilungen in das <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Er sorgt für die<br />

Aktualität der Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />

Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />

ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />

konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />

ErziehungsleiterInnen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />

Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />

den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten<br />

Kinder und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung<br />

der ihnen zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />

1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />

„Miteinander auf dem Weg“<br />

Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor<br />

Augen, die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt<br />

als der Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen<br />

Krieges – vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit<br />

entsprach. <strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und<br />

von den Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein<br />

selbständiges Leben. Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf,<br />

die aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet<br />

ihnen Schutz und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue<br />

Perspektive für ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in<br />

christlichem Sinn als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 2 -


Wesen ist, sondern einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die<br />

Grundlage in der Erziehung und Betreuung im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und gleichzeitig eine wertvolle<br />

Quelle in der Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen.<br />

Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und<br />

Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und<br />

Benachteiligungen abgebaut werden.<br />

Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen<br />

Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und<br />

Begleitung ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als<br />

Grundlage für unser pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer<br />

Tätigkeit ist die Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb<br />

wir in hohem Maße den systemischen Ansatz verfolgen.<br />

Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete -<br />

Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der<br />

erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen<br />

verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als<br />

Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den<br />

einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In<br />

diesem Sinne ist auch die am <strong>Kinderzentrum</strong> bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine<br />

eigenständige Schule als auch der Arbeit des <strong>Kinderzentrum</strong>s im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet<br />

mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und<br />

vertrauensvoll zusammen.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion<br />

der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen<br />

einer Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und<br />

begründet. Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und<br />

jeder Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche<br />

Entwicklung der Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur<br />

religiösen Lebensorientierung unterstützt.<br />

2. Leistungsbereiche<br />

2.1 Personenkreis<br />

2.1.1 Zielgruppe<br />

Die vier Tagesgruppen bieten Platz für jeweils neun Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter<br />

von sechs bis sechzehn Jahren. Unterschiedliche Profile und Ausrichtungen der Gruppen ermöglichen ein<br />

differenziertes Angebot nach den individuellen Bedürfnissen und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen.<br />

Die Gruppen sind dem Alter nach zusammengesetzt:<br />

• 1 Gruppe (Tagesgruppe 7) für Kinder von ca. 6 bis ca. 12 Jahren<br />

• 1 Gruppe (Tagesgruppe 9) für Kinder von ca. 11 bis ca. 14 Jahren<br />

• 1 Gruppe (Tagesgruppe 8) für Jugendliche von ca. 13 Jahren bis zur Schulentlassung<br />

• 1 Gruppe (Tagesgruppe Burgweinting) für Kinder von ca. 6 bis zur Schulentlassung<br />

Die Betreuung in einer heilpädagogischen Tagesgruppe ist einerseits angezeigt, wenn das familiäre Umfeld<br />

des Kindes oder Jugendlichen keine ausreichenden Möglichkeiten sozialen Lernens bieten kann, oder<br />

andererseits das Kind selbst erhebliche Defizite, Probleme und <strong>St</strong>örungen zeigt. Häufig gefährden komplexe<br />

verfestigte Problemlagen in den Familien eine gesunde Entwicklung des Kindes oder verhindern bzw.<br />

gefährden diese. Zur Lösung der Probleme reichen ambulante Hilfen nicht aus. Eine Förderung und<br />

Erziehung des Kindes ist außerhalb des familiären Rahmens notwendig und erfolgversprechend. Gleichzeitig<br />

muss gewährleistet sein, dass das Kind außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie und im Umfeld<br />

ausreichend versorgt werden kann und dass die Eltern grundsätzlich zur intensiven Einbeziehung in die<br />

Arbeit der Tagesgruppen bereit sind.<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 3 -


Indikationsschwerpunkte sind:<br />

- Sozialisationsdefizite<br />

- Entwicklungsrückstände<br />

- emotionale und körperliche Vernachlässigung<br />

- <strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens und der Emotionen<br />

- Hyperkinetisches Syndrom<br />

- Leistungsstörungen, fehlende Leistungsmotivation<br />

- verfestigte schulische Probleme<br />

- Teilleistungsstörungen<br />

- Missbrauchs- und Misshandlungserfahrungen<br />

- leichte Delinquenz<br />

Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Gruppenkonstellation für die Entwicklung des angefragten Kindes<br />

förderlich ist.<br />

2.1.2 Ausschlusskriterien<br />

Kinder und Jugendliche, bei denen folgende Symptome im Vordergrund stehen, können nicht aufgenommen<br />

werden:<br />

- psychotische Erkrankungen bzw. gravierende psychische <strong>St</strong>örungen<br />

- Suchtverhalten<br />

- <strong>St</strong>örungen mit vorwiegend körperlicher Symptomatik,<br />

- schwere Körper- uns Sinnesbehinderung<br />

- geistige Behinderung<br />

- Suizidalität<br />

- stark selbst- oder fremdaggressive Verhaltensweisen<br />

- mangelnde Mitarbeit der Sorgeberechtigten bzw. wenn die Sorgeberechtigten sich gegen die<br />

Maßnahme entscheiden oder dem Aufenthalt in der Tagesgruppe entgegenwirken<br />

- Kinder/Jugendliche, die einer vollstationären oder geschlossenen Unterbringung bedürfen<br />

- schwere Delinquenz<br />

- fragliche Beschulbarkeit (z. B. ständiges Schwänzen).<br />

Entlassgründe während der Betreuung:<br />

Eine Entlassung des betreuten Kindes oder Jugendlichen kann notwendig werden, wenn einer der folgenden<br />

Faktoren vorliegt:<br />

- Erfüllung der im Hilfeplan formulierten Erziehungsziele<br />

- Beendigung der Schulausbildung<br />

- lang anhaltende Verweigerung des Kindes / Jugendlichen, die eine Weiterverfolgung der Ziele<br />

des Hilfeplans verhindert<br />

- massive Ablehnung der Hilfe durch das Kind, verbunden mit wiederholtem Entweichen des<br />

Kindes oder aggressiven Übergriffen<br />

- massive Fremd- oder Selbstgefährdung, mit der im Rahmen der angebotenen Leistung nicht<br />

mehr verantwortungsvoll umgegangen werden kann<br />

- mangelnde Mitarbeit der Sorgeberechtigten bzw. wenn die Sorgeberechtigten sich gegen die<br />

Maßnahme entscheiden oder dem Aufenthalt in der Tagesgruppe entgegenwirken<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 4 -


- Bedarf einer vollstationären oder geschlossenen Unterbringung auf Grund einer Gefährdung des<br />

Kindes<br />

- Nichtbeschulbarkeit über einen längeren Zeitraum<br />

- häufige unentschuldigte Abwesenheit aus der Tagesgruppe<br />

- der Rahmen der Hilfe und die Gruppenkonstellation lassen keine weitere Förderung oder<br />

Entwicklung des Kindes erwarten.<br />

2.2 Art und Ziel der Leistungen<br />

2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen<br />

Die Tagesgruppen sind ein eigenständiger Bereich des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg in<br />

Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

Sie bieten Hilfe zur Erziehung (im Sinne des § 27 SGB VIII) für Kinder und Jugendliche an, für die ambulante<br />

Hilfen auf Grund ihrer verfestigten und komplexen Problemlagen nicht mehr angezeigt sind. In Einzelfällen<br />

können dazu auch Kinder und Jugendliche gehören, die in die Zuständigkeit des § 35a SGB VIII fallen.<br />

Grundlage ist das Recht junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer<br />

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />

Als teilstationäre Einrichtung bieten die Tagesgruppen Formen des sozialen Lernens in der Gruppe,<br />

Begleitung der schulischen Förderung, vielfältige freizeitpädagogische Angebote, notwendige therapeutische<br />

Hilfestellungen und intensive Eltern- und Familienarbeit nach § 32 SGB VIII an. Ziel ist es den Verbleib des<br />

Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie zu sichern.<br />

Voraussetzung und Festlegung für die Hilfe ist ein eingeleitetes Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.<br />

2.2.2 Ziele<br />

Die Hilfe in den Heilpädagogischen Tagesgruppen hat einerseits zum Ziel Entwicklungsbeeinträchtigungen<br />

bei Kindern und Jugendlichen mit Hilfe von Heilpädagogik, Erziehung und Therapie abzubauen und<br />

gleichzeitig adäquate Verhaltensmuster bei diesen zu entwickeln.<br />

Andererseits sollen komplexe und verfestigte Problemlagen in den Familien, die die Entwicklung eines<br />

Kindes verhindern bzw. gefährden, diagnostiziert und bearbeitet werden.<br />

Schwierigkeiten mit Anforderungen der Schule wird durch konsequente Begleitung, gezielte Förderung und<br />

intensiven Kontakt zur Schule begegnet.<br />

Durch die Betreuung in der Gruppe sollen soziale Kompetenzen und Formen angemessenen Zusammenlebens<br />

entwickelt werden.<br />

Eine altergemäße Selbständigkeit und die Übernahme von Verantwortung, sowie ein aktives<br />

Freizeitverhalten werden durch Angebote gefördert, die Integration in Möglichkeiten des Lebensumfeldes<br />

wird begleitet.<br />

Die Rückführung des Kindes in die Familie wird angestrebt. Liegt bei einem oder den beiden<br />

Sorgeberechtigten eine psychische Erkrankung vor, kann die langfristige Tagesgruppenunterbringung den<br />

Verbleib in der Familie ermöglichen und eine Heimunterbringung vermeiden.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 5 -


2.2.3 Methodische Grundlagen<br />

Die Tagesgruppenbetreuung erfolgt auf der Grundlage der Gruppe als sozialer Lern- und Erfahrungsraum.<br />

Den betreuten Kindern und Jugendlichen wird im Sinne der heilpädagogischen Beziehungsgestaltung nach<br />

KOBI und MOOR begegnet.<br />

Probleme des Kindes werden in direktem Zusammenhang mit familiären Faktoren und Einflüssen des<br />

Umfelds gesehen. Systemisches Arbeiten z. B. nach dem Ansatz von BATESON soll darauf einwirken und<br />

das familiäre System positiv beeinflussen.<br />

Darauf aufbauend, bzw. ergänzend hierzu, bedienen sich die Mitarbeiter der heilpädagogischen<br />

Tagesgruppen folgender weiterer Methoden, welche individuell auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

(Ressourcenorientierung) des Kindes / Jugendlichen abgestimmt werden:<br />

- Anregung des Spiels als Medium der Veränderung in Einzelsituationen, in Kleinst-, Klein- und<br />

Gesamtgruppen<br />

- heilpädagogische Spielbehandlung bei Kindern nach VON OY und SAGI<br />

- Wahrnehmungsförderung und Diagnostik nach SINDELAR<br />

- Lebensweltorientierung als Grundhaltung der Mitarbeiter<br />

- Förderung der Integration in andere Bezugssysteme (z. B. Vereine)<br />

- Lernförderung<br />

- Durchführung von Trainings ((ADHS, Konzentration) im Einzelkontext und in Kleingruppen)<br />

(freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />

- Projektarbeit und Freizeitpädagogik<br />

- Erlebnispädagogik<br />

- motopädagogische Elemente und Angebote<br />

- Sportangebote<br />

- Entspannungsverfahren (freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />

- Elternarbeit/Elterntrainings<br />

- familientherapeutische Elemente<br />

- Gesprächstherapie (bei Bedarf)<br />

- Spieltherapie (im Einzelkontext und in Kleinstgruppen)<br />

- Entspannungsverfahren<br />

- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen, psychologischen und pädagogischen<br />

Systemen in Regensburg.<br />

2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />

2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />

Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />

und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 6 -


2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />

2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />

Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Hilfeplans nach § 36<br />

SGB VIII, wobei auf die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Ausarbeitung und<br />

Umsetzung großer Wert gelegt wird. Das Vorliegen eines aktuellen Hilfeplans für jedes einzelne Kind stimmt<br />

die pädagogische und therapeutische Arbeit aufeinander ab und gibt den Betreuern Sicherheit für individuelle<br />

Entscheidungen im Gruppenalltag. Die im Hilfeplan formulierten Ziele sind Grundlage für die<br />

heilpädagogische Betreuung in den Heilpädagogischen Tagesgruppen. Das Hilfeplangespräch findet unter<br />

Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladung und<br />

Durchführung bzw. Gestaltung und Dokumentation des Hilfeplangespräches. Das Protokoll zur<br />

Fortschreibung des Hilfeplans wird der Einrichtung und den Sorgeberechtigten zeitnah zugestellt.<br />

Hilfeplangespräche sind in sechsmonatlichen Abständen möglich und werden mindestens einmal pro Jahr<br />

durchgeführt. In begründeten Ausnahmen (z. B. Krisen) können sie häufiger notwendig sein und von der<br />

Einrichtung eingefordert werden.<br />

In der Regel finden die Hilfeplangespräche im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> statt. Falls sie außerhalb von<br />

Regensburg stattfinden müssen, kann der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Dauer der<br />

Gespräche sollten 60 Minuten nicht überschreiten. Am Hilfeplangespräch beteiligt sind möglichst das Kind<br />

selbst (je nach Entwicklungsstand und vorhergehender Vereinbarung mit unterschiedlicher Dauer), die<br />

Intensivbetreuerin / der Intensivbetreuer bzw. dessen <strong>St</strong>ellvertretung, die Vertreterin / der Vertreter des<br />

Jugendamtes, die Sorgeberechtigten, ein Vertreter des heilpädagogischen/psychologischen Fachdienstes<br />

oder die Erziehungsleiterin sowie bei Bedarf andere wichtige Bezugspersonen, Vertreter von Schule oder<br />

Pfleger.<br />

Wird ein Hilfeplangespräch geplant, übernimmt die Intensiverzieherin / der Intensiverzieher die Terminabsprache<br />

intern im <strong>Kinderzentrum</strong> mit dem psychologischen / heilpädagogischen Fachdienst und/oder der<br />

Erziehungsleiterin und koordiniert den Termin mit dem Jugendamt.<br />

Grundlage des Hilfeplangesprächs ist die aktuelle Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen. Im<br />

besonderen sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />

die im letzten Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele und die Maßnahmen aller Beteiligten zur<br />

Zielerreichung, werden aus der Sicht der Sorgeberechtigten, des Kindes und der EinrichtungsvertreterInnen<br />

reflektiert.<br />

Methodendarstellung<br />

Formulierung von Wünschen und Anliegen aller Beteiligten<br />

Weitere Zielvereinbarung. Festlegung, wer was zur Erreichung der Ziele übernimmt.<br />

Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe orientiert sich an der persönlichen<br />

Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen und der Entwicklung im sozialen Umfeldes incl. der Familie. Der<br />

Hilfeplan und seine Fortschreibung werden im Rahmen des Hilfeplangesprächs mit der Vertreterin / dem<br />

Vertreter des Kostenträgers und allen an der Hilfe Beteiligten festgelegt.<br />

Tagesgruppenbetreuungen können auch langfristig (über mehrere Jahre hinweg zur Sicherung des Verbleibs<br />

in der Familie) angelegt sein, enden jedoch spätestens mit dem Schulabschluss des Jugendlichen.<br />

Bei vorhandener Platzkapazität und stabiler Gruppensituation können auch kurzzeitige Aufnahmen gemacht<br />

werden.<br />

2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />

Aufnahmeanfragen werden unter Einbeziehung von Einrichtungsleitung, Erziehungsleitung,<br />

heilpädagogischen und/oder psychologischen Fachdienst und Teammitgliedern bearbeitet. Wenn eine<br />

Aufnahme in eine geeignete Gruppe befürwortet wird / möglich erscheint, wird das Kind mit seinen<br />

Bezugspersonen und der Vertretung des Jugendamtes zu einer Vorstellung eingeladen. Wenn möglich, geht<br />

der Aufnahme ein Besuchstag voraus.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -


Eine Rückgliederung in die Familie bzw. Entlassung wird in enger Zusammenarbeit mit Angehörigen,<br />

JugendamtsvertreterInnen, psych./heilpäd. Fachdienst, Erziehungsleiterin und IntensiverzieherIn vorbereitet<br />

und durchgeführt.<br />

Nachfolgend wird der Ablauf der Vorstellung und Aufnahme in Form einer Skizze dargestellt:<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 8 -


Ä<br />

schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt<br />

- ob in naher Zukunft ein Platz<br />

zur Verfügung steht<br />

Anforderung der<br />

Unterlagen (Entwicklungs-,<br />

Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle,<br />

andere relevante Unterlagen)<br />

Sichtung der Unterlagen<br />

Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung<br />

Vorstellung der Anfrage beim<br />

psychologischen Fachdienst und der<br />

betreffenden Gruppenleitung/dem Team<br />

Vereinbarung eines Vorstellungstermines<br />

mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die<br />

Erziehungsleiterin<br />

Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind /<br />

Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des<br />

Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl.<br />

vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung:<br />

Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer<br />

Fachdienst und Erziehungsleiterin)<br />

Beratung über Aufnahme zwischen den o.<br />

g. Teilnehmern seitens der Einrichtung. In<br />

der Regel werden die Beobachtungen<br />

eines Besuchsnachmittags des Kindes in<br />

der Tagesgruppe mit einbezogen.<br />

Aufnahme ist möglich zu dem im<br />

Vorstellungsgespräch evtl. vorbesprochenen<br />

Termin<br />

Mündliche Meldung an das zuständige<br />

Jugendamt<br />

Das Jugendamt erteilt mündliche<br />

Kostenübernahme die umgehend durch<br />

eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird<br />

Rückmeldung an das Jugendamt<br />

- ob Anfrage in die Warteliste<br />

(WL) aufgenommen werden<br />

kann<br />

Die Erziehungsleiterin<br />

meldet sich beim<br />

zuständigen Jugendamt,<br />

wenn ein Platz für das<br />

Kind / den Jugendlichen<br />

zur Verfügung steht.<br />

- dass das Kind / der<br />

Jugendliche nicht<br />

aufgenommen werden kann<br />

Beendigung des<br />

Anfrageverfahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfragever-<br />

fahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfrageverfahrens<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 9 -


2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />

Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für das Kind und die Gewinnung von<br />

Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />

wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z. B. aus der Kinder-<br />

und Jugendpsychiatrie wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine<br />

ausführliche Anamnese verzichtet werden.<br />

Phasen des Anamneseprozesses:<br />

1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />

• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischer Daten<br />

• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc)<br />

• Persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder<br />

behandelnden Institutionen<br />

2. Anamnesegespräche<br />

Die Anamnesegespräche werden als halb-strukturiertes Interview mit den Eltern und dem Kind getrennt<br />

durchgeführt. Wichtige Inhalte im Gespräch mit den Eltern sind:<br />

1. Problemdarstellung / Anliegen der Eltern<br />

2. aktuelle Situation, Befindlichkeit und Verhaltensweisen des Kindes<br />

3. Entwicklungsgeschichte: Erwünschtheit des Kindes, Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte,<br />

Kindergarten, Schule, Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />

4. Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />

Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />

Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten der Eltern, Großeltern und Geschwister.<br />

Im explorierenden Gespräch mit dem Kind werden die Anliegen, die aktuelle Situation, Probleme,<br />

Erinnerungen und Zukunftsphantasien des Kindes erforscht.<br />

3. Ordnung und Sichtung der Befunde<br />

Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />

der Symptomatik<br />

Erstellung einer Sozialprognose<br />

Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortlich durchgeführt.<br />

2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />

Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als<br />

Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen<br />

Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen /<br />

heilpädagogischen Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die<br />

Problematik des einzelnen Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird<br />

berücksichtigt,.<br />

Erstdiagnostik<br />

Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema<br />

für psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess<br />

beginnt mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt<br />

werden. Auf dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die<br />

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fachgerechte Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden,<br />

welche Untersuchungen vom heilpädagogischen oder psychologischen Fachdienst vorgenommen werden<br />

und welche einer fachärztlichen Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-<br />

Arzt, Augenarzt, Neurologen etc. Der psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen<br />

und bringt sie in die Fallkonferenz des Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das<br />

Ziel der Erstdiagnostik ist einerseits ein differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes<br />

unter Berücksichtigung von Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen<br />

Entwicklungsstörungen, sowie <strong>St</strong>ärken und Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll<br />

der psychosoziale Entwicklungsstand und die Persönlichkeitsentwicklung differenziert erfasst werden. Am<br />

häufigsten werden folgende psychologische Untersuchungen angewandt:<br />

- Intelligenz – z.B. HAWIK-III, AID, K-ABC, CFT<br />

- Aufmerksamkeit – z.B. d2, DL-KG<br />

- Wahrnehmung und Motorik – z.B. FEW, VMI, LOS, GFT, HDT<br />

- Sprachliche Fertigkeiten – z.B. PET, ASVT<br />

- Schulleistungen – z.B. Lese- und Rechtschreibtests<br />

- Persönlichkeitseigenschaften – z.B. HANES, PFK, AFS, EAS, PFT<br />

- Interessen & Berufsorientierungen – z.B. TIBBS, BIT, BOT<br />

- <strong>St</strong>örungsspezifische Symptomatiken – z.B. HZI-K, DIKJ<br />

- Neben unmittelbar beim Kind/Jugendlichen ansetzenden Verfahren werden auch Fragebogen für Eltern<br />

und Lehrer angewandt – z.B. CONNERS-FB, CBCL.<br />

Verlaufsdiagnostik<br />

Während des Betreuungsverlaufes werden fortlaufend Daten über den Erfolg des Maßnahme und über<br />

Veränderungen des Kindes/Jugendlichen gesammelt. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:<br />

- Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in Einzelsituationen<br />

- Begleitende Gespräche in der Gruppe mit dem Kind/Jugendlichen<br />

- Eltern- und Familiengespräche<br />

- Gespräche mit der Schule<br />

- Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus Schul- und Hausaufgabensituation<br />

- Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. Sporttrainer<br />

- Kontrollwiederholungen und Ergänzungen der Erstdiagnostik.<br />

Abschlussdiagnostik<br />

Das Erreichte wird reflektiert und dokumentiert. Je nach Bedarf beinhaltet die Abschlussdiagnostik Verfahren<br />

aus den o. g. psychologischen und pädagogischen Informations- und Befunderhebungen, insbesondere<br />

Verhaltensbeobachtung, Gruppenteamkonferenz und Gespräche mit Eltern, Lehrern und weiteren wichtigen<br />

Bezugspersonen.<br />

2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; fachliche und organisatorische<br />

Besprechungen<br />

Grundlagen für die individuelle Betreuung und Behandlung des Kindes sind die freie Beobachtung im Alltag<br />

und während der Hausaufgabenzeit und ggf. strukturierte Beobachtungen unter gezielten Fragestellungen.<br />

Aus diesen Beobachtungen, aus den testpsychologischen, heilpädagogischen und sonstigen diagnostischen<br />

Informationen und den Zielen aus dem Hilfeplan wird für jedes Kind / jeden Jugendlichen ein Förder- und<br />

Erziehungsplan erstellt. Der Erziehungsplan ist das Ergebnis einer Fallkonferenz, die im Rahmen der<br />

vierzehntäglichen Teambesprechungen (Dauer: drei <strong>St</strong>unden) zusammen mit dem psychologischen<br />

Fachdienst und der Erziehungsleiterin durchgeführt wird. Die pädagogische Arbeit wird reflektiert und<br />

geplant. Die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wird fachlich erörtert und objektiviert.<br />

Von den Team- und Fallbesprechungen werden Protokolle erstellt. Ebenso werden individuelle<br />

Vereinbarungen mit den Kindern / Jugendlichen schriftlich festgehalten.<br />

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Die Fallbesprechungen werden vom jeweiligen Intensiverzieher vorbereitet und moderiert. Sie werden in der<br />

Regel halbjährlich (bei Krisen oder Veränderungen ist eine kurzfristige Terminierung möglich) jedes Kind<br />

betreffend abgehalten und dienen als Grundlage zur Erstellung des Entwicklungsberichtes bzw. als<br />

Vorbereitung für das Hilfeplangespräch.<br />

Alle wesentlichen Begebenheiten (innerhalb und außerhalb der Gruppe) und Gespräche der Mitarbeiter<br />

(auch Telefongespräche mit Eltern, Lehrer, Jugendamt, ...) werden umgehend fallbezogen dokumentiert. Die<br />

Dokumentation erfolgt zum einen individuell intern für die Akten und zum anderen über das Tagebuch der<br />

Gruppe. Zu den Akten haben die GruppenmitarbeiterInnen, der Fachdienst und die Leitung Zugang.<br />

Die Gruppen sind darüber hinaus in folgenden Besprechungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> vertreten:<br />

• Fachkonferenz (sechsmal jährlich)<br />

• Gruppenleiterkonferenz (monatlich, Gruppenleiter)<br />

• Gesamtkonferenzen (dreimal jährlich, alle Mitarbeiter)<br />

• Bereichskonferenz (zweimal jährlich, alle Mitarbeiter des Bereiches)<br />

• Qualitätszirkel<br />

• Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten (vgl. 2.3.4).<br />

Die Mitarbeiter arbeiten darüber hinaus in verschiedenen Arbeitskreisen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg mit, und gestalten auf diese Weise das gesamte pädagogische Umfeld ihrer Arbeit.<br />

Entwicklungsberichte werden jährlich zum <strong>St</strong>ichtag erstellt und an den Kostenträger übersandt als Grundlage<br />

für das 1. Hilfeplangespräch. Von der dazwischen liegenden Fallkonferenz werden Kurzprotokolle dem<br />

Jugendamt zur Verfügung gestellt, zur Grundlage für das 2. Hilfeplangespräch.<br />

Die EVAS-Bögen werden vom zuständigen psychologischen Fachdienst geführt. Dieser dokumentiert auch<br />

ggf. Therapiestunden, die er durchführt und verantwortet die Dokumentation von regelmäßigen<br />

Elterngesprächen.<br />

2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />

Täglicher Betreuungsumfang<br />

Die heilpädagogischen Tagesgruppen sind an Schultagen grundsätzlich wie folgt geöffnet:<br />

• Tagesgruppe 7 (Kinder von ca. 6 bis ca. 11 Jahren) von 11.30 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

• Tagesgruppe 9 (Kinder von ca. 11 bis ca. 14 Jahren) von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

• Tagesgruppe 8 (Jugendliche von ca. 13 Jahren bis zur Schulentlassung) von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

• Tagesgruppe Burgweinting (Kinder von ca. 6 Jahren bis zur Schulentlassung) von 12.00 Uhr bis 18.00<br />

Uhr<br />

Der umfangreiche Betreuungs- und Förderauftrag erfordert diese verhältnismäßig lange Öffnungszeit. In der<br />

Regel sind in den Öffnungszeiten nicht zusätzliche Gesprächszeiten z.B. mit Lehrern, Eltern und<br />

Praktikumsstellen enthalten. Ebenso wenig enthalten sind Mehrarbeitszeiten die durch Krisenintervention,<br />

Schulausschlussverfahren, frühere Schulschlusszeiten, Hitzefrei o.Ä. entstehen.<br />

Bei Bedarf finden wöchentlich oder in Blockzeiten zusammengefasst, zusätzlich konzipierte Elternangebote<br />

(Elternberatung, Elterncoaching, Elterntraining etc.) statt.<br />

Die Tagesgruppen sind an 220 Tage im Jahr offen, also auch an unterrichtsfreien Tagen. An diesen Tagen<br />

geschieht die Betreuung im Rahmen von Ferienfreizeiten/Familienwochenenden mit Übernachtungen (ca. 9<br />

Tage im Kalenderjahr), sonstige Freizeitmaßnahmen bzw. als Ganztagesunternehmungen. Die<br />

Betreuungszeiten werden dem jeweiligen Vorhaben angepasst.<br />

Den Kindern und Jugendlichen stehen anregende Spiel- und Fördermaterialien zur Verfügung.<br />

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Es sind in der Regel zwei Betreuer anwesend. Drei Gruppen haben regelmäßig eine<br />

Öffnungszeitverlängerung, um Gruppenaktivitäten im größeren und im altersentsprechenden Umfang<br />

durchführen zu können. Die entstehenden Mehrstunden an Betreuung werden an Freitagen von der<br />

Öffnungszeit abgezogen.<br />

Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />

Außer dem Gesamtleiter und dem Hausmeister wohnt kein Mitarbeiter dauerhaft auf dem Gelände?.<br />

Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen<br />

Für die gezielte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ist die Erstellung und<br />

Fortschreibung des Hilfeplans die verpflichtende Grundlage. Hier ist es notwendig individuelle Absprachen zu<br />

treffen und die Einhaltung des aus dem Hilfeplan entstehenden Förderplans zu gewährleisten.<br />

Je nach individuellen Fähig- und Fertigkeiten des Kindes/des Jugendlichen werden folgende Leistungen<br />

erbracht.<br />

Förderung im leiblichen Bereich<br />

Die Betreuer haben den Gesundheitszustand, die Körperhygiene und die angemessene Kleidung der Kinder<br />

und Jugendlichen stets im Blick und besprechen Auffälligkeiten in den Elterngesprächen, um weitere<br />

Vorgehensweisen abzustimmen. Darüber hinaus werden in Elterngesprächen oder im jeweiligen Hilfeplan<br />

individuelle Förderungen (Krankengymnastik, Logopädie etc.) abgesprochen.<br />

Förderung im emotionalen Bereich<br />

Die Förderung im emotionalen Bereich in den Tagesgruppen untergliedert sich in:<br />

- Wahrnehmung der Emotionalität (<strong>St</strong>eigerung der Gefühlsansprechbarkeit, der Feinfühlig- und<br />

der Einfühlungsfähigkeit),<br />

- Differenzierung der Emotionalität (Förderung der Fähigkeit Gefühle zu zeigen und in Worte zu<br />

fassen; der Ausdruck von Gefühlen wird in der Gruppe geschützt, d.h. Gefühle dürfen<br />

zugelassen werden, sofern sie der Gruppe nicht schaden)<br />

- <strong>St</strong>abilisierung der Emotionalität (unangenehme Spannungen, Konflikte, schmerzliche<br />

Versagungen und Verzichte ertragen) und<br />

- Kontrolle der Emotionalität (die Betreuten sollen lernen sich nicht von Gefühlen überwältigen zu<br />

lassen, sondern sollen sie durch die Vernunft kontrollieren).<br />

Je nach Entwicklungsstufe und Reife der Kinder wird dies über Wissensvermittlung, über Reflexion<br />

(vielfältige Angebote zum Gespräch wie z. B.: Feedbackgespräche, Reflexionsgespräche), über eigene und<br />

fremde Erlebnisse (u. a. Gruppe als therapeutisches Milieu), durch Rollenspiel und über das Modelllernen<br />

(Betreuer als nachahmenswertes Modell) erreicht.<br />

Die Jugendlichen in den Tagesgruppen erfahren eine behutsame Begleitung im Bereich Partnerschaft, Liebe,<br />

Sexualität, Ablösung von Schule/Eltern/Gruppe und in ihren Zukunftsängsten.<br />

Durch den heilpädagogischen und psychologischen Fachdienst sind interne Möglichkeiten zu Therapie und<br />

Beratung vorhanden. Gegebenenfalls wird die Anbahnung von externer Therapie unterstützt.<br />

Förderung im sozialen Bereich<br />

Die Gruppe als Lebensraum bietet ein herausforderndes soziales Lernfeld an (Erziehung zur Gemeinschaft<br />

durch die Gemeinschaft). Allgemeine Gruppenregeln, -abläufe (d. h. ein klar strukturierter Rahmen) und<br />

individuelle Absprachen, (verhaltenstherapeutische Verstärkersysteme, z. B. Punktepläne) fördern das<br />

konstruktive Umgehen mit Unlust und Frustration. Durch festgelegte Gesprächsregeln in regelmäßigen<br />

gemeinsamen Besprechungen werden kommunikative Fähigkeiten gefördert. Gemeinsam mit den Betreuern<br />

werden Konfliktlösungsstrategien erarbeitet, erlernt und die Reflexionsfähigkeit erhöht. Hierbei wird eine<br />

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eigenverantwortliche Selbstbestimmung zugelassen. Auf die Vermittlung allgemein gültiger Normen und<br />

Werte wird geachtet. In speziellen gruppenübergreifenden Gruppen kann ebenfalls soziale Kompetenz<br />

eingeübt werden.<br />

Durch Begleitung und Lernen am Modell des pädagogischen Fachpersonals lernen die Kinder und<br />

Jugendlichen<br />

• Verkehrsregeln<br />

• Benützung öffentlicher Verkehrsmittel<br />

• Besuche öffentlicher Veranstaltungen und Einrichtungen (Jugendzentren, Feste)<br />

• Umgang mit Behörden.<br />

(Bustrainings können wegen des hohen Personalaufwandes in der Regel nicht vom Fachpersonal<br />

übernommen werden.)<br />

Besonders bei den Jugendlichen wird regelmäßig der Umgang mit Alkohol, Drogen bzw. Suchtmitteln, die<br />

Gefahren, die Alternativen und Lösungswege thematisiert. Sie sollen die politische Mündigkeit anstreben und<br />

das Leben in einer demokratischen Grundordnung und den Umgang mit Freiräumen erlernen. Zur<br />

Zielerreichung greifen auch hier die Betreuer auf folgende Methoden zurück: Gespräch, Reflexion,<br />

Feedback, Weitergabe von politischen Informationen, demokratisches Verhalten im Alltag vormachen und<br />

üben, Entscheidungsfreiräume geben und negative Erfahrungen im überschaubaren Umfeld und Ausmaß<br />

zulassen (Lernen am Erfolg und Misserfolg).<br />

Förderung im kognitiven Bereich<br />

In den heilpädagogischen Tagesgruppen erfolgt eine tägliche Begleitung der Hausaufgaben in Klein- und<br />

Kleinstgruppen. Deshalb ist es auch nötig, drei Zimmer für die Hausaufgaben nutzen zu können. Bei Kindern<br />

mit einer ausgeprägten Aufmerksamkeitsproblematik kann die Hausaufgabenerledigung auch einen<br />

Einzelkontext erfordern.<br />

Die Mitarbeiter kontrollieren die schulischen Anforderungen und die dafür festgelegten Lernzeiten. Eine<br />

Unterstützung bei der Verbesserung schulischer Defizite durch gezielte Lernförderung ist bei Bedarf und in<br />

enger Abstimmung und Absprache mit der zuständigen Lehrkraft möglich.<br />

Das Kind bzw. der Jugendliche wird an eine stufenweise Übernahme von Selbstverantwortung durch<br />

überschaubare und klare Anforderungen herangeführt. Bei Bedarf werden entsprechende Förderprogramme,<br />

orientiert an den individuellen Problemlagen des Kindes, erstellt und bearbeitet. Die Jugendlichen werden auf<br />

einen adäquaten Schulabschluss vorbereitet.<br />

Da der psychologische Fachdienst eine Zusatzausbildung in Legasthenietherapie absolviert hat, ist eine<br />

interne Förderung in diesem Bereich möglich. Eine langfristig angelegte Legasthenietherapie kann jedoch<br />

nur als Zusatzleistung erbracht werden.<br />

Der heilpädagogische Fachdienst hat eine Weiterbildung in „Erfassung und Behandlung von<br />

Teilleistungsstörungen“ nach Sindelar absolviert. Deshalb ist eine interne Förderung in diesem Bereich<br />

möglich.<br />

Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />

(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />

Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte<br />

Das Mittagessen bekommen die Tagesgruppen aus der zentralen Großküche des <strong>Kinderzentrum</strong>s. Die<br />

Zwischenmahlzeit am späten Nachmittag wird in Zusammenarbeit der Kinder und Jugendlichen mit den<br />

Betreuern zubereitet. Eine teilweise Selbstversorgung der Gruppen ist nötig, um altersgemäße Lern- und<br />

Trainingsfelder für die Kinder und Jugendlichen im Ernährungsbereich zu bieten. Hierfür werden folgende<br />

Leistungen erbracht:<br />

- Begleitung bzw. Anleitung bei Rezeptauswahl, Speiseplanerstellung, Lebensmittelauswahl, Einkauf<br />

(Hinführung zu adäquatem Konsumverhalten) und Zubereitung (Erlernen von Grundkenntnissen) der<br />

Zwischenmahlzeit, des Abendessens an „Verlängerungstagen“ und/oder der Hauptmahlzeit bei<br />

Ferienöffnungstagen. (Hierbei wird selbstverständlich auch auf eine regelmäßige und ausgewogene<br />

Nahrungsaufnahme geachtet.)<br />

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- dies schließt auch die pädagogische Anleitung bzw. Begleitung von folgenden hauswirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten mit ein:<br />

• Abspülen<br />

• Abtrocknen<br />

• Umgang mit Küchengeräten<br />

• Aufräumen des Geschirrs<br />

• ggf. Reinigung der Gruppenküche (je nach Altersstufe).<br />

Die Kinder und Jugendlichen werden zu altersentsprechender Körperpflege und an ein entsprechendes<br />

äußeres Erscheinungsbild herangeführt. Dies beinhaltet Anleitung und ggf. Kontrolle durch das<br />

pädagogische Fachpersonal von u.a.:<br />

• regelmäßigem Duschen<br />

• Haare waschen<br />

• tägliche Zahnpflege<br />

• evtl. Beratung bei Kleidungsauswahl<br />

• ggf. Hilfe bei der Auswahl von Hygieneartikeln<br />

• Aids-Aufklärung bzw. Verhütung von Krankheiten (bei Jugendlichen)<br />

• Begleitung bei Arztbesuchen<br />

• Hilfe bei Arztauswahl.<br />

Freiwillige Leistung bei Bedarf<br />

Freiwillige Leistung bei Bedarf und mit Einverständnis der Eltern<br />

Die Tagesgruppen sind mit modernen Möbeln ausgestattet. Die Gestaltung der Gruppe leisten die Mitarbeiter<br />

gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. Damit ergeben sich reiche Erfahrungsfelder im Umgang mit<br />

Farben, Werkzeug und Baumaterialien. Die Kinder können handwerkliche Erfahrungen unter Anleitung<br />

machen und sich neue Kompetenzen erwerben, die sie im familiären Umfeld direkt einsetzen können.<br />

Die Kinder und Jugendlichen nehmen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend Behördenkontakte mit<br />

den Eltern, den pädagogischen Fachkräften, oder selbständig wahr.<br />

Kontakte zu den einzelnen Jugendämtern, Kliniken, Arbeitsamt, Polizei, u. a. werden von den Mitarbeitern<br />

schriftlich, telefonisch oder persönlich gepflegt.<br />

Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />

Freizeit<br />

Voraussetzung für den Aufenthalt in einer Tagesgruppe ist der regelmäßige Besuch einer Schule. Die<br />

Betreuten werden hierzu motiviert und angeleitet. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen werden im<br />

notwendigen Maße begleitet, unterstützt und kontrolliert.<br />

Die Jugendlichen erfahren je nach Bedarf Unterstützung bei der Praktikumsuche, Lehrstellensuche, beim<br />

Arbeitsamtbesuch (Berufsberatung oder BIZ), bei Firmenbesuche und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.<br />

Ein intensiver Austausch mit den Praktikumstellen ist gewährleistet. Bewerbungsgespräche<br />

werden z. B. mit Hilfe von Rollenspielen eingeübt.<br />

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Je nach Alter und Fähigkeit bekommen die Kinder und Jugendlichen Hilfestellung beim Umgang mit Medien:<br />

• Auswahl geeigneter Literatur<br />

• PC-Benutzung<br />

• Besuche in Bibliotheken<br />

• Nutzung einer Tageszeitung<br />

• Theater- / Kinobesuche.<br />

(vgl. auch Förderung im kognitiven Bereich)<br />

Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,<br />

die tatsächlich in Anspruch genommen werden können<br />

Auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> befinden sich die Klassen 1 bis 6 der neunklassigen „<strong>St</strong>.<br />

<strong>Vincent</strong>-Schule zur Erziehungshilfe“. Die Klassen 7 bis 9 befinden sich in der Gutenbergstraße. Die „<strong>St</strong>.<br />

<strong>Vincent</strong>-Schule“ kann von den Kindern und Jugendlichen der Heilpädagogischen Tagesgruppen intern,<br />

derzeit in den Klassenstufen 1 bis 9, besucht werden. Hier findet Unterricht auf Grund- und<br />

Hauptschulniveau in kleinen Klassen bis zu zehn Schülern statt. Heilpädagoginnen ermöglichen eine<br />

intensive Förderarbeit. Ab dem Schuljahr 2001/02 kann ein Hauptschulabschluss im Rahmen dieser Schule<br />

absolviert werden. Ergänzt wird das schulische Angebot durch die <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse an der <strong>St</strong>. Vincet-<br />

Schule, die eine weitere Individualisierung schulischer Förderung ermöglicht.<br />

Im näheren Umfeld des <strong>Kinderzentrum</strong>s befinden sich die Grundschule, die Hauptschule und eine Schule zur<br />

individuellen Lernförderung. Darüber hinaus sind in Regensburg alle Schultypen vorhanden und von den<br />

betreuten Kindern und Jugendlichen problemlos zu erreichen. In besonderen Fällen kann in Zusammenarbeit<br />

mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie übergangsweise eine Schule für Kranke besucht werden.<br />

Bei vorhandener Personalkapazität steht für die kleineren Kinder, die den Weg noch nicht alleine bewältigen<br />

können, in der Tagesgruppe ein Fahrdienst für Hin- und Rückfahrten zur Verfügung. Dieser wird mit einer<br />

Personalkosten- und Kilometerpauschale als Zusatzleistung in Rechnung gestellt.<br />

Einzelbeschulung ist derzeit nicht, oder nur als Zusatzleistung, möglich.<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> hat keine Möglichkeit zur internen Berufsausbildung.<br />

Extern besteht in Regensburg jedoch eine breite Palette berufsbildender und berufsfördernder Möglichkeiten,<br />

die jedoch von den Jugendlichen der Heilpädagogischen Tagesgruppen nur in der Informations- und<br />

Orientierungsphase beruflicher Ausbildung in Anspruch genommen werden. Dazu gehören vor allem:<br />

• die trägereigene Lernwerkstatt mit differenzierten Angeboten zur Berufseignung, -findung und<br />

Ausbildung<br />

• das Arbeitsamt mit seinen Angeboten der Information und Beratung<br />

• Förderlehrgänge verschiedener Träger<br />

• Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr<br />

• diverse Fachschulen<br />

• Jahreskurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Abschlusses.<br />

Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld<br />

Wie unter Punkt Methodische Grundlagen schon erläutert, werden Probleme des Kindes auch in direktem<br />

Zusammenhang mit familiären Faktoren und Einflüssen des Umfelds gesehen. Deshalb legen die Mitarbeiter<br />

großen Wert darauf, das Umfeld und die konkrete Wohnsituation der Kinder / Jugendlichen zu kennen. Nach<br />

Absprache mit den Mitarbeitern können die Betreuten Besuche von Freunden (Einbeziehung der Peergroup),<br />

Partnern (bei Jugendlichen) oder Verwandten in der Gruppe empfangen oder z. B. zu Geburtstags- /<br />

Faschingsfeiern einladen.<br />

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Es finden gemeinsame Besuche in Jugendzentren / Vereinen / bei Veranstaltungen statt.<br />

Freizeitpädagogische Maßnahmen<br />

Je nach personellen und zeitlichen Ressourcen werden gruppenübergreifende Freizeitmaßnahmen bzw.<br />

Projekte angeboten.<br />

Zusätzlich werden gruppeninterne freizeitpädagogische Maßnahmen, unter größtmöglicher Beteiligung der<br />

Kinder und Jugendlichen an Planung und Vorbereitung, durchgeführt. Die sehr eingeschränkte<br />

Refinanzierung über die Entgelte macht die Maßnahmen von zusätzlich requirierten Mitteln abhängig.<br />

Durchgeführt werden u. a.:<br />

• Hüttenübernachtungen oder Übernachtungen im Freien (Sommer und Winter)<br />

• Zeltlager<br />

• Klettern<br />

• Kanu fahren<br />

• (Nacht-)Wanderungen<br />

• Radtouren<br />

• Fußball/Tischtennis/Basketball<br />

• Billard<br />

• Besuch einer Großstadt mit öffentl. Verkehrsmitteln<br />

• Besuch von Erlebnisbädern und Freizeitparks u. v. m.<br />

Hilfen zur Krisenbewältigung<br />

Der Schwerpunkt der Tagesgruppen im Umgang mit Krisen liegt im präventiven Bereich. Der transparent<br />

strukturierte Tagesablauf und die klaren Regeln geben den Kindern und Jugendlichen die benötigte<br />

Sicherheit um Krisen zu vermeiden.<br />

Die Kinder und Jugendlichen weisen überwiegend das <strong>St</strong>örungsbild des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms,<br />

oft mit Hyperaktivität und einer <strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens und / oder der Emotionen auf. Daraus resultiert<br />

eine verminderte Impulskontrolle und <strong>St</strong>euerungsfähigkeit und ein hoher Aktivitätspegel, was oft der Grund<br />

für expansives und aggressives Verhalten ist.<br />

Zur Bewältigung dieser Krisen werden u. a. folgende Maßnahmen eingesetzt:<br />

• frühzeitige Intervention<br />

• räumliche Trennung<br />

• Festhalten, d. h. körperlicher Einsatz der Mitarbeiter zum Schutz des Kindes im Sinne von Hilfe, Halt und<br />

Abwehr. Hierbei können auch die räumlichen und personellen Ressourcen des <strong>Kinderzentrum</strong>s genutzt<br />

werden<br />

• Einzel- und Gruppengespräche<br />

• Einbeziehung der Sorgeberechtigten, ggf. des zuständigen Jugendamts<br />

• zusätzliche heilpädagogische/therapeutische Hilfen, die notfallmäßig und schnell durch den Fachdienst<br />

und / oder die Erziehungsleiterin initiiert werden können.<br />

Aus einer andauernden akuten Krise heraus können Kinder und Jugendliche aus den Tagesgruppen<br />

kurzzeitig in heilpädagogischen vollstationären Gruppen untergebracht werden.<br />

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Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. Ä.<br />

Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />

nötigen Umfang statt. Die Vormünder und Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen in die<br />

Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />

• Telefonkontakte<br />

• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />

Abstimmung weiterer Kooperation<br />

• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />

• Beratung der Jugendgerichtshilfe.<br />

Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) -<br />

Die Kinder/Jugendlichen werden außerhalb der Tagesgruppenbetreuung in der Familie versorgt. So versteht<br />

sich die Aufgabe der Tagesgruppe familienergänzend und -unterstützend. Neben den regelmäßigen<br />

Elterngesprächen (ca. alle sechs Wochen mit IntensiverzieherIn und heilpädagogischem oder<br />

psychologischem Fachdienst) werden deshalb die Familien in die konkrete Arbeit der Tagesgruppen mit<br />

einbezogen. So finden z.B. gemeinsame Spielstunden, Elterncafe, Hausbesuche (mind. einmal pro Kind<br />

möglich), Tür- und Angelgespräche, Telefonate, Elternbriefe, Informationsnachmittage, Familientage (z. B.<br />

gemeinsames Kanufahren), Feste / Feiern (Weihnachten, Fasching,...) und einmal im Jahr (falls die<br />

Finanzierung gesichert ist) ein Eltern-Kinder-Wochenende statt. In angezeigten Fällen finden auch<br />

Hausberatungen bzw. Coaching in der Gruppe statt.<br />

Darüber hinaus sehen die MitarbeiterInnen ihre Aufgabe darin, verbindliche Grundlagen eines gemeinsamen<br />

pädagogischen Handelns mit den Eltern herbeizuführen um eine <strong>St</strong>abilisierung der Eltern in ihrem<br />

Erziehungsverhalten gegenüber dem Kind zu erreichen. Die Betreuer beobachten und beeinflussen ggf. die<br />

Interaktionen zwischen Eltern und dem Kind/Jugendlichen.<br />

Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />

Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />

Einrichtungen)<br />

<strong>St</strong>eht die Beendigung der Tagesgruppenbetreuung an, werden die Kinder und Jugendlichen verstärkt an eine<br />

selbständige Freizeitgestaltung außerhalb der Tagesgruppen herangeführt (Vereine, Freundeskreis).<br />

Der Austrittstermin wird rechtzeitig im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit dem Kind / Jugendlichen, den<br />

Sorgeberechtigten und dem Vertreter des Jugendamtes besprochen, so dass sich die Betreuten darauf<br />

einstellen können. In der Ablösungsphase werden vermehrt Reflexions- und Auswertungsgespräche geführt,<br />

um den aktuellen Prozess entsprechend zu begleiten und zu sichern. Eine Abschluss- bzw. eine<br />

Abschiedsfeier rundet den Ablauf ab.<br />

Bereits entlassene Jugendliche können nach Absprache zu Besuch in die Gruppe kommen, werden ggf. zu<br />

Festen und Feiern eingeladen oder in freizeitpädagogische Maßnahmen stundenweise mit einbezogen (z.B.<br />

Schuljahresabschlussfeier). Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit, sich auch nach einer Entlassung<br />

im angemessenen Rahmen Rat und Unterstützung bei den Mitarbeitern zu holen.<br />

Bei Bedarf kann eine stundenweise Nachbetreuung (Zusatzleistung) vom <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

ermöglicht werden.<br />

<strong>St</strong>eht ein Übergang in eine vollstationäre Einrichtung an, wird auch hier der Übertrittstermin so früh wie<br />

möglich mit den o.g. Beteiligten besprochen. Das Kind / der Jugendliche bekommt die Möglichkeit, sich seine<br />

zukünftige Wohnsituation anzusehen. Hierbei ist eine Begleitung durch die pädagogische Fachkraft möglich.<br />

Vermehrte Gespräche in der Tagesgruppe, sollen das Kind / den Jugendlichen auf die neue Lebensphase<br />

vorbereiten. Das Kind soll unterstützt werden im Abbau seiner Ängste. Der aktuelle Prozess wird<br />

entsprechend begleitet und gesichert.<br />

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2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />

Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />

zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />

Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />

unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />

Verwaltung wahrgenommen:<br />

2.3.3.1 Konzeptioneller, organisatorischer Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Gesamtverantwortung für die pädagogische und therapeutische Arbeit<br />

• verantwortet die Umsetzung der Konzeption in den pädagogischen Alltag<br />

• Kenntnis und Mitgestaltung der jugendhilfepolitischen Entwicklungen<br />

• entwickelt, schreibt fort und aktualisiert das Leistungsangebot der Einrichtung entsprechend den<br />

Erfordernissen zeitgemäßer Erziehung<br />

• Leitung von Dienst- und Teambesprechungen<br />

• Koordination aller Abteilungen der Einrichtung und Sicherung der Zusammenarbeit<br />

• Sicherung eines Rahmens, der inhaltlich, personell und räumlich die Erfüllung des pädagogischen<br />

Auftrags der Gesamteinrichtung garantiert<br />

• konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung<br />

• Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Organen des Trägers<br />

• Vertretung der Einrichtung nach außen<br />

• Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler und überregionaler Ebene und dem<br />

jeweiligen Spitzenverband<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Koordinierung des Qualitätsmanagement-Prozesses und der im Qualitätsmanagement verabredeten<br />

Zielvereinbarungen und Sicherstellung der fachlichen <strong>St</strong>andards<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Vertretung des <strong>Kinderzentrum</strong>s in politischen Entwicklungen<br />

• Planung von baulichen Veränderungen<br />

• Überwachung gesetzlicher Vorgaben<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Kinderunterlagen (Neuaufnahmen und Entlassungen)<br />

• Schreibarbeiten und Korrespondenz<br />

• Ausfertigung von Berichten und Protokollen<br />

• Aufrechterhaltung eines geregelten Pfortenbetriebs<br />

• Sicherung der Erreichbarkeit<br />

2.3.3.2 Personalbereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Schaffung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung<br />

• Personalbedarfsplanung<br />

• Personalentwicklung<br />

• Personalcontrolling<br />

• Personaleinsatzplanung<br />

• Personalführung<br />

• Personalfreisetzung<br />

• Personalgewinnung<br />

• Personalbeurteilung<br />

• Organisation von Fortbildung, Fachberatung und Supervision<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 19 -


Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Überwachung der Einhaltung des <strong>St</strong>ellenplans<br />

• Personaleinstellung<br />

• Personalverwaltung<br />

• Gehaltsabrechnung<br />

• Personalcontrolling<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung von Personalunterlagen<br />

• Führung der Urlaubs- und Krankenkartei<br />

• Meldung des monatlichen Personalaufwands für die Gehaltsabrechnung<br />

• Handhabung von Versicherungsfällen<br />

2.3.3.3 Wirtschaftlicher Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Wirtschaftliche Existenzsicherung und Sicherung der Gesamtfinanzierung<br />

• jährliche Wirtschaftplanung<br />

• Finanzcontrolling<br />

• Kontrolle der Belegungssituation der Einrichtung<br />

• Sicherung der Liquidität<br />

• Auftragsüberwachung und -abrechnung<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Auftragsvergabe<br />

• Controlling<br />

• Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern<br />

• Finanzbuchhaltung<br />

• Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Hauptkasse<br />

• Entgeltabrechnung<br />

• Überwachung laufender Kosten und des Fuhrparks<br />

• Abwicklung und Überwachung des Versicherungswesens<br />

• Erstellen erforderlicher <strong>St</strong>atistiken<br />

2.3.4 Fortbildung und Supervision<br />

Eine regelmäßige Teamsupervision ermöglicht fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der<br />

pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter.<br />

Im Rahmen der vereinbarten Entgelte werden 10 Supervisionssitzungen des Teams pro Jahr finanziell und<br />

durch die Anrechnung von Arbeitszeit unterstützt. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet;<br />

Praxiserfahrung und die Kenntnis des (teil-)stationären Rahmens werden erwartet. Bei Bedarf kann auch<br />

Einzelsupervision im Rahmen der zugestandenen Entgelte gestattet werden.<br />

Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der (teil-)stationären Erziehungshilfe werden weitere<br />

berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt.<br />

Dafür werden 5 Tage Dienstbefreiung und bis zu € 200 pro Jahr für jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.<br />

Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten. Mehr als 12 Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> wurden und<br />

werden für das Qualitätsmanagement geschult.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 20 -


2.3.5 Versorgung<br />

Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg hat einen eigenen Hauswirtschaftsbereich. Dieser besteht aus<br />

einer zentralen Großküche, der Hausreinigung und der Wäscherei.<br />

Die Leitung der Hauswirtschaft ist zuständig für:<br />

• Erstellen des Speiseplans (zusammen mit dem Koch)<br />

• Dienstplanung für den Hauswirtschafts- und Küchenbereich<br />

• Einkauf und Lagerhaltung<br />

• Einhaltung der Hygienevorgaben<br />

• Sorge für die Räumlichkeiten und Ausstattung der zentralen Küche<br />

• Anleitung von Praktikantinnen im Hauswirtschaftsbereich.<br />

Die zentrale Küche liefert täglich Frühstück und Mittagessen an die stationären Kindergruppen und die<br />

teilstationären Gruppen des <strong>Kinderzentrum</strong>s (insgesamt zwölf Gruppen). Sie sorgt für eine ausgewogene<br />

und gesunde Ernährung der Kinder und Jugendlichen. Die Einhaltung der hygienischen <strong>St</strong>andards wird nach<br />

HACCP gesichert. Mittags wird eine Kantine für die Mitarbeiter betrieben, die nicht in den Gruppen mit den<br />

Kindern essen.<br />

Die Zwischenmahlzeit am späten Nachmittag wird in Zusammenarbeit der Kinder / Jugendlichen mit den<br />

Betreuern zubereitet. Eine teilweise Selbstversorgung der Gruppen ist nötig, um altersgemäße Lern- und<br />

Trainingsfelder für die Kinder und Jugendlichen in diesem Bereich zu bieten.<br />

Technische Dienste<br />

Die Hausmeister des <strong>Kinderzentrum</strong>s führen die notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an<br />

der räumlichen und technischen Ausstattung der Einrichtung durch. Bei größeren Arbeiten überwachen und<br />

unterstützen sie die Arbeiten der beauftragten Firmen.<br />

Im Einzelnen haben sie folgende Aufgaben:<br />

• Instandhaltung von Gebäuden<br />

• Wartung von technischen Anlagen<br />

• Pflege der Außenanlagen, des Mobiliars und des Fuhrparks<br />

• Begleitung von Sanierungsmaßnahmen und Investitionsprojekten<br />

• Durchführung von notwendigen Sanierungen, soweit selbst durchführbar, z.B. Malerarbeiten<br />

• zuständig für die Sicherheit im technischen Bereich<br />

• Unterstützung von gestaltenden Maßnahmen im Haus<br />

• <strong>St</strong>raßen- und Wegereinigung<br />

• Müllentsorgung<br />

• Einkauf benötigter Ausstattung und Materialien<br />

• Absperren des Hauses.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 21 -


Reinigung<br />

Jeder Gruppe ist eine Mitarbeiterin des Reinigungsdienstes zugeordnet. Diese erledigt alle laufenden<br />

Reinigungsarbeiten innerhalb der Gruppe, sowie die regelmäßige Grundreinigung. Sie berät die<br />

pädagogischen Mitarbeiter in hauswirtschaftlichen Fragen. Die Pflege der allgemeinen Räumlichkeiten des<br />

Hauses (Gänge, Treppenhäuser, Büros) wird ebenso von diesen Mitarbeiterinnen zusammen mit anderen<br />

Mitarbeiterinnen aus dem Hauswirtschaftsbereich geleistet.<br />

Das Reinigungspersonal sorgt für ein sauberes, ordentliches und hygienisches Lebensumfeld für die<br />

betreuten Kinder. Zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Kindern und Jugendlichen gestalten<br />

sie eine wohnliche Atmosphäre und ein klar strukturiertes Umfeld.<br />

Folgende Tätigkeiten führen sie im Einzelnen durch:<br />

• Reinigung der Gruppen, der allgemeinen Räume und Gänge<br />

• Grundreinigung in regelmäßigen Abständen<br />

• Sauberhalten der sanitären Anlagen.<br />

Fahrdienste<br />

Anfallende Fahrdienste werden im Allgemeinen von den MitarbeiterInnen der Tagesgruppen geleistet. Wie<br />

schon in Punkt - Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb<br />

und außerhalb der Einrichtung, die tatsächlich in Anspruch genommen werden können - beschrieben, steht<br />

für die kleineren Kinder bei vorhandener Personalkapazität in der Tagesgruppe ein Fahrdienst zur<br />

Verfügung. Dieser wird mit Personalkosten und Kilometerpauschale in Rechnung gestellt.<br />

Es stehen zwei Kleinbusse und zwei Pkws für die anfallenden Dienstfahrten im <strong>Kinderzentrum</strong> zur<br />

Verfügung.<br />

Ärztliche Versorgung<br />

In Regensburg sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen ausreichend vorhanden. Außerdem steht eine Reihe<br />

von Kliniken einschließlich des Universitätsklinikums zur Verfügung. Die betreuten Kinder wählen sich unter<br />

Beratung durch die Mitarbeiter und in Rücksprache mit den Sorgeberechtigten einen Hausarzt in<br />

Regensburg. Facharztbesuche werden von Mitarbeitern vorbereitet und wenn möglich begleitet.<br />

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ist für das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> mit ihren ambulanten<br />

und teilstationären Angeboten, sowie ihrem Krisendienst, ein wichtiger Anlaufpunkt. Notwendige<br />

Medikamente aus dem Bereich der Psychopharmaka werden dort eingestellt und überwacht. Die räumliche<br />

Nähe zur Klinik und das gute persönliche Kennen untereinander helfen Krisen bei den Kindern und<br />

Jugendlichen effektiv anzugehen.<br />

Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />

Für den Tagesgruppenbereich werden an den Öffnungstagen täglich Mittagessen und Zwischenmahlzeiten<br />

benötigt. In Fereienzeiten können sich die Tagesgruppen, je nach Unternehmung, selbst versorgen.<br />

Religiöse oder auch körperliche Gründe (z. B. Diät, vegetarisches oder schweinefleischfreies Essen) werden<br />

bei der Nahrungszubereitung sowohl in Großküche als auch auf der Gruppe berücksichtigt.<br />

2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung<br />

Drei Tagesgruppen befinden sich auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> im südlichen <strong>St</strong>adtgebiet<br />

von Regensburg. Eine Tagesgruppe befindet sich im alten Pfarrhaus in Burgweinting.<br />

Auf die Unversehrtheit der Gruppeneinrichtung, eine klare <strong>St</strong>rukturierung der Räumlichkeiten, und die<br />

schnelle Behebung von Schäden durch die Hausmeister ggf. mit Einbeziehung der Kinder bzw. Jugendlichen<br />

wird geachtet.<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 22 -


Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> ist mit dem <strong>St</strong>adtbus gut zu erreichen. Die von den Kindern und Jugendlichen<br />

besuchten Schulen befinden sich größtenteils im direkten Umkreis.<br />

Die Räume sind zweckmäßig möbliert. Auf eine altersgemäße Ausgestaltung der Gruppen wird Wert gelegt.<br />

Die Küche ist mit einer Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so ausgestattet, dass eine<br />

gelegentliche Versorgung der Gruppe problemlos möglich ist.<br />

Die großzügige räumliche Ausstattung der Tagesgruppen beinhaltet jeweils:<br />

• Garderobe und Diele<br />

• geräumiger Gruppenraum<br />

• zwei voneinander getrennte „stille Räume“ zur intensiven Betreuung der Hausaufgaben und zur<br />

therapeutischen Einzelförderung<br />

• Mal- und Bewegungsraum (wird je nach Gruppe bzw. Thematik der Kinder als weiterer<br />

Hausaufgabenraum benutzt)<br />

• Esszimmer<br />

• Küche<br />

• Mitarbeiterzimmer und Büro<br />

• sanitäre Anlagen<br />

• Putz- bzw. Waschkammer<br />

Die Tagesgruppen 8 und 9 sind seit 2001 neu möbliert und gestaltet, die Tagesgruppe 7 seit 2003.<br />

Die Tagesgruppe Burgweinting bewohnt seit 2003 ein neu möbliertes und neu gestaltetes Einfamilienhaus<br />

mit Garten, mit dem o. g. Raumangebot zuzüglich eines Elterngesprächszimmers, eines Dachbodenzimmers<br />

und Kellerräumen, die als Werkraum und Lager bzw. Materialräume genutzt werden. Die Tagesgruppe<br />

Burgweinting verfügt im Esszimmer über einen Kachelofen. Das Holz hierfür wird ebenfalls in einem<br />

Kellerraum gelagert.<br />

In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Kirche und das Jugendzentrum.<br />

Außerdem stehen allen Heilpädagogischen Tagesgruppen im Bereich der Gesamteinrichtung Räume zur<br />

Therapie und heilpädagogischen Förderung, Freizeit-, Bastel- und Werkraum, Kegelbahn, Gymnastikraum,<br />

Tischtennisraum mit Kicker, Computerraum und entsprechenden Außenanlagen zur Verfügung.<br />

3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung<br />

Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem<br />

belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen gegebenenfalls eine eigene<br />

Vergütung:<br />

• Zusätzliche Therapien und Behandlungen (Psychotherapie, Familientherapie, Ergotherapie,<br />

Heilpädagogische Übungsbehandlung, Einzelförderungen,...) soweit sie nicht durch die<br />

beschriebenen Regelleistungen abgedeckt werden.<br />

• Regelmäßige Fahrdienste innerhalb und außerhalb Regensburgs<br />

• Einzelbeschulung<br />

• Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren<br />

• Nachbetreuung in der Familie über einen begrenzen Zeitraum<br />

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_Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 23 -


4. Personelle Ausstattung<br />

Leitung und Verwaltung<br />

(Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,39 Leitung Pfarrer; Heilpädagoge; Dipl.-<br />

Soz.-Päd. (FH); Dipl.-<br />

Supervisorin (FH); Heilpädagogin;<br />

Erzieherin;<br />

0,38 Verwaltung 14,6<br />

Gruppenübergreifende Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,93 Psychologe 35,8<br />

0,42 Heilpädagoge 16,1<br />

Erziehung und Betreuung<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

7,66 Erzieher 294,91<br />

Wirtschafts- und Versorgungsdienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,06 Hauswirtschaftspersonal 2,3<br />

0,79 Reinigungspersonal 30,4<br />

0,58 Küchenpersonal 22,3<br />

Technische Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,26 Hausmeister 10,0<br />

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