Leistungsvereinbarung - Kinderzentrum St. Vincent
Leistungsvereinbarung - Kinderzentrum St. Vincent
Leistungsvereinbarung - Kinderzentrum St. Vincent
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aktenzeichen: EK -<br />
Zwischen<br />
der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz<br />
und der Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />
wird mit Wirkung ab 01.03.2009 für folgende Einrichtung eine<br />
abgeschlossen<br />
Einrichtung:<br />
(Name, Adresse)<br />
<strong>Leistungsvereinbarung</strong><br />
Ort der Leistungserbringung: Heilpädagogische Gruppen<br />
Einrichtungsart: vollstationär<br />
<strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 94053 Regensburg<br />
Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i. V. m. §§ 34 und 35a SGB VIII<br />
Anzahl Gruppen und Plätze: 3 Gruppen mit jeweils 9 Plätzen<br />
1. Gesamteinrichtung<br />
1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur<br />
Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung<br />
(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen<br />
müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg (Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im<br />
Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit<br />
dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen<br />
Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41 des<br />
SGB VIII erbracht.<br />
3 Heilpädagogische Gruppen<br />
3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ)<br />
1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />
1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze, derzeit nicht besetzt)<br />
4 Heilpädagogische Tagesgruppen<br />
2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe)<br />
1 Therapeutische Jugendwohngruppe<br />
1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen<br />
Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige<br />
Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />
Dem <strong>Kinderzentrum</strong> angegliedert ist die „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9<br />
Jahrgangsstufen.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 1 -
1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />
- Gesamtleitung (1,0 <strong>St</strong>ellen)<br />
- Erziehungsleitung (1,0)<br />
- Erziehungsleitung (1,0)<br />
- Erziehungsleitung (1,0)<br />
- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant<br />
Insgesamt umfasst die Leitung 4,0 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden Anteilen<br />
in den Entgelten enthalten:<br />
1,44 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />
0,65 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />
0,62 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />
0,63 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />
0,19 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />
0,47 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />
Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />
vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />
Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />
Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />
gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />
Öffentlichkeit und initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung<br />
vor Ort und mit dem Träger. In der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung verantwortet er<br />
die pädagogische Arbeit und sichert eine wirtschaftliche Geschäftsführung als Vorgesetzter der<br />
Erziehungsleiter/Innen, des Fachdienstes, der pädagogischen Gruppenmitarbeiter/Innen, des Lehrerkollegiums,<br />
der Verwaltung, der Hauswirtschaft und der Haustechnik. Die Integration der einzelnen<br />
Abteilungen im <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Zusätzlich sorgt er für die Aktualität der<br />
Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />
Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />
ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />
konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />
Erziehungsleiter/Innen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />
Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />
den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten Kinder<br />
und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung der ihnen<br />
zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />
1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />
„Miteinander auf dem Weg“<br />
Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor Augen,<br />
die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt als der<br />
Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen Krieges –<br />
vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit entsprach.<br />
<strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und von den<br />
Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein selbständiges Leben.<br />
Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf, die aus<br />
unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet ihnen Schutz<br />
und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue Perspektive für<br />
ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in christlichem Sinn<br />
als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges Wesen ist, sondern<br />
einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die Grundlage in der<br />
Erziehung und Betreuung im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und gleichzeitig eine wertvolle Quelle in der<br />
Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 2 -
Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und<br />
Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und<br />
Benachteiligungen abgebaut werden.<br />
Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen<br />
Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und Begleitung<br />
ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als Grundlage für unser<br />
pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist die<br />
Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb wir in hohem<br />
Maße den systemischen Ansatz verfolgen.<br />
Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete -<br />
Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der<br />
erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen<br />
verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als<br />
Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den<br />
einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In<br />
diesem Sinne ist auch die am <strong>Kinderzentrum</strong> bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine<br />
eigenständige Schule als auch der Arbeit des <strong>Kinderzentrum</strong>s im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet<br />
mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und<br />
vertrauensvoll zusammen.<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion<br />
der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen einer<br />
Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und begründet.<br />
Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und jeder<br />
Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche Entwicklung der<br />
Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur religiösen<br />
Lebensorientierung unterstützt.<br />
2. Leistungsbereiche<br />
2.1 Personenkreis<br />
2.1.1 Zielgruppe<br />
Die drei Heilpädagogischen Gruppen bieten Platz für jeweils neun Kinder und Jugendliche beiderlei<br />
Geschlechts im Alter von fünf bis ca. sechzehn Jahren. Unterschiedliche Profile und Ausrichtungen der<br />
Gruppen ermöglichen ein differenziertes Angebot entsprechend den individuellen Bedürfnissen und<br />
Problemlagen der Kinder und Jugendlichen.<br />
Die Betreuung in einer heilpädagogischen Heimgruppe ist angezeigt, wenn komplexe verfestigte<br />
Problemlagen in einer Familie eine gesunde Entwicklung des Kindes verhindern, gefährden und/oder dieses<br />
bereits geschädigt haben. Zur Lösung dieser Probleme reichen ambulante oder teilstationäre Hilfen nicht aus.<br />
Eine räumliche Trennung bietet den Beteiligten die Möglichkeit der Entlastung, zu persönlicher Entwicklung<br />
und Neuorientierung.<br />
Dabei sollen sich die Eltern grundsätzlich zur regelmäßigen Zusammenarbeit mit den Heimgruppen bereit<br />
erklären.<br />
Indikationsschwerpunkte sind:<br />
- Sozialisationsdefizite<br />
- Entwicklungsrückstände<br />
- <strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens und der Emotionen<br />
- Hyperkinetisches Syndrom<br />
- Leistungsstörungen, fehlende Leistungsmotivation<br />
- Teilleistungsstörungen<br />
- Missbrauchs- und Misshandlungserfahrungen<br />
- delinquentes Verhalten in leichten Formen<br />
Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Gruppenkonstellation für die Entwicklung des angefragten Kindes<br />
förderlich sein kann.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 3 -
2.1.2 Ausschlusskriterien<br />
Ausschlusskriterien für eine Aufnahme<br />
Kinder und Jugendliche, bei denen folgende Symptome im Vordergrund stehen, können nicht aufgenommen<br />
werden:<br />
- psychotische Erkrankungen bzw. gravierende psychische <strong>St</strong>örungen<br />
- Suchtverhalten<br />
- <strong>St</strong>örungen mit vorwiegend körperlicher Symptomatik,<br />
- schwere Körper- uns Sinnesbehinderung<br />
- geistige Behinderung<br />
- Suizidalität<br />
- stark selbst- oder fremdaggressive Verhaltensweisen<br />
- Kinder/Jugendliche, die einer geschlossenen Unterbringung bedürfen<br />
- schwere Delinquenz<br />
- fehlende Beschulbarkeit im Klassenrahmen (z.B. durch ständiges Schwänzen)<br />
Entlassgründe während der Betreuung:<br />
Eine vorzeitige Entlassung des betreuten Kindes oder Jugendlichen kann notwendig werden, wenn einer der<br />
folgenden Faktoren vorliegt:<br />
- Beendigung der Schulausbildung<br />
- lang anhaltende Verweigerung des Kindes / Jugendlichen, die eine Weiterverfolgung der Ziele des<br />
Hilfeplans verhindert<br />
- massive Ablehnung der Hilfe durch das Kind, verbunden mit wiederholtem Entweichen des Kindes<br />
oder aggressiven Übergriffen<br />
- massive Fremd- oder Selbstgefährdung, mit der im Rahmen der angebotenen Leistung nicht mehr<br />
verantwortungsvoll umgegangen werden kann<br />
- mangelnde Mitarbeit der Sorgeberechtigten bzw. wenn die Sorgeberechtigten sich gegen die<br />
Maßnahme entscheiden oder dem Aufenthalt in der Gruppe entgegenwirken<br />
- Bedarf einer geschlossenen Unterbringung auf Grund einer Gefährdung des Kindes<br />
- Nichtbeschulbarkeit über einen längeren Zeitraum<br />
- der Rahmen der Hilfe und die Gruppenkonstellation lassen keine weitere Förderung oder<br />
Entwicklung des Kindes erwarten.<br />
2.2 Art und Ziel der Leistungen<br />
2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen<br />
Die Heilpädagogischen Gruppen sind ein eigenständiger Bereich des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />
Regensburg, in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />
Sie bieten Hilfe zur Erziehung (im Sinne des § 27 SGB VIII) für Kinder und Jugendliche an, für die ambulante<br />
und teilstationäre Hilfen auf Grund ihrer verfestigten und komplexen Problemlagen nicht mehr angezeigt sind.<br />
In Einzelfällen können dazu auch Kinder und Jugendliche gehören, die in die Zuständigkeit des § 35a SGB<br />
VIII fallen. Als Einrichtung über Tag und Nacht (§ 34 SGB VIII) bieten die Heilpädagogischen Gruppen<br />
intensive erzieherische und therapeutische Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche in Verbindung mit dem<br />
Alltagserleben in der Gruppe.<br />
Grundlage ist das Recht junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer<br />
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />
Voraussetzung und Festlegung für die Hilfe ist ein eingeleitetes Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.<br />
2.2.2 Ziele<br />
Die Ziele des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind im Leitbild (siehe<br />
Punkt 1.3) ausführlich dargestellt. Die ganzheitliche Entwicklung der betreuten Kinder und Jugendlichen und<br />
die Förderung ihrer Fähigkeiten und <strong>St</strong>ärken stehen im Zentrum der Arbeit.<br />
Durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten sollen die<br />
Kinder und Jugendlichen in den Heilpädagogischen Gruppen in ihrer Entwicklung gefördert werden.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 4 -
Entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand, sowie den Erziehungsbedingungen in den Herkunftsfamilien,<br />
soll in Zusammenarbeit mit der Familie eine Rückkehr der betreuten Kinder in diese erreicht werden. Wenn<br />
dieses in absehbarer Zeit nicht möglich ist, bieten die Heilpädagogischen Gruppen eine auf längere Zeit<br />
angelegte Erziehung an, um auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten (§ 34 SGB VIII).<br />
Das Kind soll in die Lage versetzt werden möglichst<br />
- selbstbestimmt,<br />
- sich selbst erhalten könnend,<br />
- mit Zufriedenheit gegenüber seinem Leben<br />
- sozial integriert<br />
- und unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Gesetze<br />
- sich flexibel in einer ständig verändernden Gesellschaft bewegen zu können<br />
- und auf diese Einfluss zu nehmen.<br />
Insbesondere wenn bei den Sorgeberechtigten eine psychische Erkrankung vorliegt, kann die langfristige<br />
Unterbringung in einer Heilpädagogischen Heimgruppe notwendig sein.<br />
2.2.3 Methodische Grundlagen<br />
Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage der Gruppe als sozialem Lern- und Erfahrungsraum.<br />
Den betreuten Kindern und Jugendlichen wird im Sinne der heilpädagogischen Beziehungsgestaltung nach<br />
KOBI und MOOR begegnet.<br />
Probleme des Kindes werden in direktem Zusammenhang mit familiären Faktoren und Einflüssen des Umfelds<br />
gesehen. Systemisches Arbeiten z. B. nach dem Ansatz von BATESON soll darauf einwirken und das<br />
familiäre System positiv beeinflussen.<br />
Darauf aufbauend, bzw. ergänzend hierzu, bedienen sich die Mitarbeiter der heilpädagogischen Gruppen<br />
folgender weiterer Methoden, welche individuell auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten (Ressourcenorientierung)<br />
des Kindes / Jugendlichen abgestimmt werden:<br />
- Anregung des Spiels als Medium der Veränderung<br />
- heilpädagogische Spielbehandlung bei Kindern nach VON OY und SAGI<br />
- Lebensweltorientierung als Grundhaltung der Mitarbeiter<br />
- Förderung der Integration in andere Bezugssysteme (z. B. Vereine)<br />
- Lernförderung<br />
- Durchführung von Trainings ((ADHS, Konzentration) im Einzelkontext und in Kleingruppen)<br />
(freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />
- Projektarbeit und Freizeitpädagogik<br />
- Erlebnispädagogik<br />
- motopädagogische Elemente und Angebote<br />
- Sportangebote (freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />
- Elternarbeit/Elterntrainings<br />
- familientherapeutische Elemente<br />
- Entspannungsverfahren (bei Bedarf)<br />
- Gesprächstherapie<br />
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen, psychologischen und pädagogischen<br />
Systemen in Regensburg.<br />
2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />
2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />
Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />
und ist damit Bestandteil der <strong>Leistungsvereinbarung</strong>.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 5 -
2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />
2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />
Die im Hilfeplan formulierten Ziele sind die Grundlage für die Betreuung, Erziehung und Behandlung von<br />
Kindern und Jugendlichen in den heilpädagogischen Gruppen. Das Hilfeplangespräch wird unter Federführung<br />
des zuständigen Jugendamtmitarbeiters durchgeführt. Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladung, die<br />
Durchführung bzw. Gestaltung und Dokumentation des Hilfeplangespräches.<br />
Im Regelfall wird das Hilfeplangespräch halbjährlich durchgeführt, mindestens aber einmal pro Jahr. In<br />
begründeten Ausnahmen (z. B. Krisen) können häufigere Hilfeplangespräche notwenig sein und von der<br />
Einrichtung eingefordert werden.<br />
In der Regel finden die Hilfeplangespräche im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> statt. Falls diese außerhalb von<br />
Regensburg stattfinden müssen, kann der Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Dauer der Gespräche<br />
sollten 90 Minuten nicht überschreiten. Am Hilfeplangespräch beteiligt sind möglichst das Kind oder der<br />
Jugendliche selbst (je nach Entwicklungsstand und vorhergehender Vereinbarung mit unterschiedlicher<br />
Dauer), die Intensivbetreuerin / der Intensivbetreuer, die Vertreterin / der Vertreter des Jugendamtes, die<br />
Sorgeberechtigten, der Vertreter des psychologischen Fachdienstes oder die Erziehungsleiterin sowie bei<br />
Bedarf andere wichtige Bezugspersonen, Vertreter von Schule oder Pfleger.<br />
Im Vorstellungs- und Abschlussgespräch nimmt von Seiten der Einrichtung die/der IntensiverzieherIn, der<br />
psychologische Fachdienst und/oder die Erziehungsleitung teil.<br />
Wird ein Hilfeplangespräch geplant, übernimmt die Intensiverzieherin / der Intensiverzieher oder die<br />
Erziehungsleitung die Terminabsprache intern im <strong>Kinderzentrum</strong> mit dem psychologischen Fachdienst und<br />
koordiniert den Termin mit dem Jugendamt.<br />
Grundlage des Hilfeplangesprächs ist die aktuelle Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen. Insbesondere<br />
sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />
die im letzten HPG vereinbarten Ziele werden aus Sicht der Sorgeberechtigten, des Kindes und der<br />
EinrichtungsvertreterInnen reflektiert.<br />
Methodendarstellung<br />
Formulierung von Wünschen und Anliegen aller Beteiligten<br />
weitere Zielvereinbarung. Festlegung, wer was zur Erreichung der Ziele übernimmt.<br />
Das Protokoll zur Fortschreibung des Hilfeplans wird der Erziehungsleiterin und den Sorgeberechtigten vom<br />
Jugendamt umgehend zugestellt.<br />
Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt in einer heilpädagogischen Gruppe orientiert sich an der persönlichen<br />
Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen und der Entwicklung im sozialen Umfeld, einschließlich der<br />
Familie.<br />
Die Betreuung in einer Heilpädagogischen Gruppe sollte mindestens auf ein Jahr angelegt sein. Sie kann in<br />
Ausnahmefällen auch langjährig geplant werden. Die Dauer wird im Rahmen der Hilfeplangespräche mit der<br />
Vertreterin / dem Vertreter des Kostenträgers und allen an der Hilfe Beteiligten festgelegt. Mit Eintritt in eine<br />
Berufsausbildung steht ein Wechsel von Jugendlichen aus den Heilpädagogischen Gruppen in Formen des<br />
Verselbständigungswohnens an.<br />
2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />
Aufnahmeanfragen werden unter Einbeziehung von Pädagogischer Leitung, Erziehungsleitung, Psychologen<br />
und Teammitgliedern bearbeitet. Wenn eine Aufnahme in eine geeignete Gruppe befürwortet wird / möglich<br />
erscheint, wird das Kind mit seinen Bezugspersonen und der Vertretung des Jugendamtes zu einer<br />
Vorstellung eingeladen. Wenn möglich, geht der Aufnahme ein Besuchstag voraus.<br />
Eine Rückgliederung in die Familie bzw. Entlassung wird in enger Zusammenarbeit mit Angehörigen,<br />
Jugendamtsvertretern, psychologischen Fachdienst, Erziehungsleitung und Intensiverzieherin/Intensiverzieher<br />
vorbereitet und durchgeführt.<br />
Nachfolgend wird der Ablauf in Form einer Skizze dargestellt:<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 6 -
schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt<br />
- ob in naher Zukunft ein Platz<br />
zur Verfügung steht<br />
Anforderung der<br />
Unterlagen (Entwicklungs-,<br />
Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle,<br />
andere relevante Unterlagen)<br />
Sichtung der Unterlagen<br />
Vorstellung der Anfrage beim<br />
psychologischen Fachdienst und der<br />
betreffenden Gruppenleitung<br />
Vereinbarung eines Vorstellungstermines<br />
mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die<br />
Erziehungsleitung<br />
Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind /<br />
Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des<br />
Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl.<br />
vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung:<br />
Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer<br />
Fachdienst und Erziehungsleiterin)<br />
Beratung über Aufnahme zwischen den o.<br />
g. Teilnehmern seitens der Einrichtung.<br />
Evtl. werden die Beobachtungen eines<br />
Besuchsnachmittags des Kindes in der<br />
Gruppe mit einbezogen.<br />
Rückmeldung ob Aufnahme erfolgen kann.<br />
Aufnahme ist möglich zu dem im<br />
Vorstellungsgespräch vorbesprochenen<br />
Termin<br />
Mündliche Meldung an das zuständige<br />
Jugendamt<br />
Das Jugendamt erteilt mündliche<br />
Kostenübernahme, die umgehend durch<br />
eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird<br />
Aufnahme des Kindes / des Jugendlichen<br />
Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung<br />
Rückmeldung an das Jugendamt,<br />
- ob Anfrage in die Warteliste<br />
(WL) aufgenommen werden<br />
kann<br />
Die Erziehungsleitung<br />
meldet sich beim<br />
zuständigen Jugendamt,<br />
wenn ein Platz für das<br />
Kind / den Jugendlichen<br />
zur Verfügung steht.<br />
Anschl. siehe links<br />
- dass das Kind / der<br />
Jugendliche nicht<br />
aufgenommen werden kann<br />
Beendigung des<br />
Anfrageverfahrens<br />
Aufnahme ist aufgrund der<br />
Problemlagen des Kindes / des<br />
Jugendlichen nicht möglich <br />
Absage an das Jugendamt<br />
Beendigung des Anfrageverfahrens<br />
Aufnahme ist aufgrund der<br />
Problemlagen des Kindes / des<br />
Jugendlichen nicht möglich <br />
Absage an das Jugendamt<br />
Beendigung des Anfrageverfahrens<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 7 -
2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />
Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für das Kind und die Gewinnung von<br />
Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />
wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z.B. aus der Kinder-<br />
und Jugendpsychiatrie, wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine ausführliche<br />
Anamnese verzichtet werden.<br />
Phasen des Anamneseprozesses:<br />
1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />
• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischen Daten<br />
• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc.)<br />
• persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder behandelnden<br />
Institutionen<br />
2. Anamnesegespräche<br />
Die Anamnesegespräche werden als halb-strukturiertes Interview mit den Eltern und dem Kind getrennt<br />
durchgeführt. Wichtige Inhalte im Gespräch mit den Eltern sind:<br />
1. Problemdarstellung / Anliegen der Eltern<br />
2. aktuelle Situation, Befindlichkeit und Verhaltensweisen des Kindes<br />
3. Entwicklungsgeschichte: Erwünschtheit des Kindes, Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte,<br />
Kindergarten, Schule, Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />
4. Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />
Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />
Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten der Eltern, Großeltern und Geschwister.<br />
Im explorierenden Gespräch mit dem Kind werden die Anliegen, die aktuelle Situation, Probleme,<br />
Erinnerungen und Zukunftsphantasien des Kindes erforscht.<br />
3. Ordnung und Sichtung der Befunde<br />
Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />
der Symptomatik<br />
Erstellung einer Sozialprognose<br />
Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortet.<br />
2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />
Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als Erst-,<br />
Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen<br />
Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen<br />
Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die Problematik des einzelnen<br />
Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird berücksichtigt.<br />
Erstdiagnostik<br />
Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema für<br />
psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess beginnt<br />
mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Auf<br />
dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die fachgerechte<br />
Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden, welche<br />
Untersuchungen vom psychologischen Fachdienst vorgenommen werden und welche einer fachärztlichen<br />
Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Arzt, Augenarzt, Neurologen etc. Der<br />
psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen und bringt sie in die Fallkonferenz des<br />
Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das Ziel der Erstdiagnostik ist einerseits ein<br />
differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes unter Berücksichtigung von<br />
Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen Entwicklungsstörungen, sowie <strong>St</strong>ärken und<br />
Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll der psychosoziale Entwicklungsstand und die<br />
Persönlichkeitsentwicklung differenziert erfasst werden. Je nach Indikation werden folgende psychologische<br />
Untersuchungen angewandt:<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 8 -
- Intelligenz – z.B. HAWIK-III, AID, K-ABC, CFT<br />
- Aufmerksamkeit – z.B. d2, DL-KG<br />
- Wahrnehmung und Motorik – z.B. FEW, VMI, LOS, GFT, HDT<br />
- Sprachliche Fertigkeiten – z.B. PET, ASVT<br />
- Schulleistungen – z.B. Lese- und Rechtschreibtests<br />
- Persönlichkeitseigenschaften – z.B. HANES, PFK, AFS, EAS, PFT<br />
- Interessen & Berufsorientierungen – z.B. TIBBS, BIT, BOT<br />
- <strong>St</strong>örungsspezifische Symptomatiken – z.B. HZI-K, DIKJ<br />
- Neben unmittelbar beim Kind/Jugendlichen ansetzenden Verfahren werden auch Fragebogen für Eltern<br />
und Lehrer angewandt – z.B. CONNERS-FB, CBCL.<br />
Verlaufsdiagnostik<br />
Während des Betreuungsverlaufes werden fortlaufend Daten über den Erfolg des Maßnahme und über<br />
Veränderungen des Kindes/Jugendlichen gesammelt. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:<br />
- Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in Einzelsituationen<br />
- Begleitende Gespräche in der Gruppe mit dem Kind/Jugendlichen<br />
- Eltern- und Familiengespräche<br />
- Gespräche mit der Schule<br />
- Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus Schul- und Hausaufgabensituation<br />
- Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. Sporttrainer<br />
- Kontrollwiederholungen und Ergänzungen der Erstdiagnostik.<br />
Abschlussdiagnostik<br />
Das Erreichte wird reflektiert und dokumentiert. Je nach Bedarf beinhaltet die Abschlussdiagnostik Verfahren aus<br />
den o. g. psychologischen und pädagogischen Informations- und Befunderhebungen, insbesondere<br />
Verhaltensbeobachtung, Gruppenteamkonferenz und Gespräche mit Eltern, Lehrern und weiteren wichtigen<br />
Bezugspersonen.<br />
2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; fachliche und organisatorische<br />
Besprechungen<br />
Grundlage für die individuelle Betreuung des Kindes sind die im Hilfeplan und seiner Fortschreibung<br />
formulierten Betreuungsziele und –inhalte, die Beobachtungen aus dem Alltag und Ergebnisse aus<br />
Fallbesprechungen.<br />
Auf der Grundlage aller über das Kind verfügbarer Daten wird eine interdisziplinäre Förder-, Erziehung-, und<br />
Therapieplanung erstellt. Diese erfolgt im Rahmen von Teamsitzungen unter Mitwirkung des pädagogischen<br />
Teams, des psychologischen Fachdienstes und der Erziehungsleitung. Hier wird der pädagogische Bedarf des<br />
Kindes ermittelt und darauf basierend ein entsprechender Förderbedarf und relevante Erziehungsziele<br />
abgeleitet. Die Erziehungspläne werden regelmäßig überprüft und modifiziert, je nach Entwicklungs- und<br />
Behandlungsverlauf bzw. auf der Grundlage der erzielten Veränderungen.<br />
Fallbesprechungen finden in der Regel halbjährlich zur Erstellung eines aktuellen Entwicklungsberichtes und<br />
zur Fortschreibung der weiteren Erziehungsplanung statt. In angezeigten Fällen (Krisensituation, Veränderung<br />
der Ziele, Verlegung/Entlassung, etc.) werden kurzfristig zusätzliche Fallbesprechungen einberufen.<br />
Vom Mitarbeiterteam werden Beobachtungen gesammelt, entsprechend dokumentiert und ausgewertet.<br />
Zusätzlich werden mit jedem Kind regelmäßig und nach Bedarf Planungs- und Beratungsgespräche,<br />
Reflexionsgespräche und Krisengespräche geführt. Diese Informationen werden gemeinsam vom<br />
Mitarbeiterteam, Fachdienst und der zuständigen Leitung ausgewertet. Auf ihrer Grundlage wird eine neue<br />
Planung für die weitere Behandlung und Erziehung des Kindes, unter entsprechenden Methodenentwicklung<br />
und Abstimmung auf zeitlichen Umfang und entsprechende Verantwortlichkeiten, erstellt.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 9 -
Von Fallbesprechungen innerhalb der Teamsitzungen (wöchentlich 3 <strong>St</strong>d. während der Schulzeit am<br />
Vormittag) werden Protokolle erstellt. Die pädagogische Arbeit wird reflektiert und geplant. Die Entwicklung<br />
der Kinder und Jugendlichen wird fachlich erörtert und objektiviert. Für jedes Kind wird eine Akte geführt, in die<br />
alle wichtigen Ereignisse, Beobachtungen und Gespräche aufgenommen werden. Im Tagebuch der Gruppe<br />
werden der Tagesablauf, Aktivitäten, Aufträge und besondere Vorkommnisse dokumentiert.<br />
Die/der IntensiverzieherIn sorgt für die Dokumentation von Lehrer- und Elterngesprächen. Planungs-, Krisen-<br />
und Beratungsgespräche, sowie besonderer Vorkommnisse (Entweichungen u.a). Trainings- und<br />
Verstärkerprogramme, sowie spezielle Betreuungsvereinbarungen mit dem einzelnen Kind, werden schriftlich<br />
festgehalten. Die zuständige Bezugserzieherin ist verantwortlich für die Weitergabe der schriftlichen<br />
Informationen an die relevanten <strong>St</strong>ellen innerhalb und außerhalb der Einrichtung.<br />
Halbjährlich wird ein Entwicklungsbericht erstellt und dem zuständigen Kostenträger übersandt.<br />
Die EVAS-Bögen für die Sicherung der Ergebnisqualität werden vom zuständigen psychologischen Fachdienst<br />
geführt.<br />
Die Therapieplanung, sowie die Dokumentation der Therapiesitzungen, liegt in der Verantwortung des<br />
zuständigen Psychologen.<br />
Die Gruppen sind darüber hinaus in folgenden Besprechungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> vertreten:<br />
• Fachkonferenz (sechsmal jährlich)<br />
• Gruppenleiterkonferenz (sechsmal jährlich, Gruppenleiter)<br />
• Gesamtkonferenzen (dreimal jährlich, alle Mitarbeiter)<br />
• Bereichskonferenz (zweimal jährlich, alle Mitarbeiter des Bereiches)<br />
• Qualitätszirkel<br />
• Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />
Fragestellungen regelmäßig angeboten (vgl. 2.3.4).<br />
Die Mitarbeiter arbeiten darüber hinaus in verschiedenen Arbeitskreisen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />
Regensburg mit, und gestalten auf diese Weise das gesamte pädagogische Umfeld ihrer Arbeit.<br />
2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />
Täglicher Betreuungsumfang<br />
Im Rahmen der Gruppenpädagogik werden die betreuten Kinder und Jugendlichen rund um die Uhr (mit<br />
Ausnahme der Unterrichtszeit) und über das gesamte Jahr durch Fachkräfte betreut. Durch die Präsenz und<br />
Ansprechbarkeit der Mitarbeiter über Tag und Nacht wird die Aufsichtspflicht wahrgenommen und eine<br />
Betreuung und Pflege auch im Krankheitsfall gewährleistet. Die Mitarbeiter in den heilpädagogischen Gruppen<br />
arbeiten im Schichtdienst, und zwar jeweils:<br />
6.30 – 8.30 Uhr: einfache Besetzung<br />
8.30 – 12.00 Uhr: Gruppe an Schultagen nicht besetzt<br />
12.00 – 13.00 Uhr: einfache Besetzung<br />
13.00 – 21.00 Uhr doppelte Besetzung<br />
21.00 – 22.00 Uhr einfache Besetzung (bei Gruppen mit Jugendlichen)<br />
ab 21.00 Uhr (22.00 Uhr)<br />
an Werktagen: ein Mitarbeiter in Nachtbereitschaft; dieser schläft in der Gruppe.<br />
Die Anwesenheit von Kindern am Vormittag, z.B. auf Grund eines Schulausschlusses, oder einer Beurlaubung,<br />
kann in eingeschränktem Maße abgedeckt werden. Betreuungen am Vormittag, die über zwei<br />
Wochen hinausgehen, sind durch Zusatzvereinbarungen abzusichern.<br />
Am Wochenende und in den Ferien wird die Dienstplanung flexibel und in Abhängigkeit von den anwesenden<br />
Kindern gestaltet. Die Nutzung dieser Zeiten für Freizeitaktivitäten im Sinne von Ressourcenorientierung wird<br />
beim Personaleinsatz berücksichtigt.<br />
In den o. g. Präsenzzeiten bzw. „Öffnungszeiten“ sind Vor- und Nachbereitungszeiten, Zeiten für<br />
Lehrergespräche und Mehrarbeitszeiten, die wg. Schulausschlussverfahren, Hitzefrei o. ä. entstehen nicht<br />
enthalten!<br />
Den Kindern und Jugendlichen stehen anregende Spiel- und Fördermaterialien zur Verfügung.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 10 -
Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />
Außer den Hausmeister wohnt kein Mitarbeiter dauerhaft auf dem Gelände.<br />
Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen<br />
Für die gezielte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ist die Erstellung und<br />
Fortschreibung des Hilfeplans die verpflichtende Grundlage. Hier ist es notwendig individuelle Absprachen zu<br />
treffen und die Einhaltung des aus dem Hilfeplan entstehenden Förderplans zu gewährleisten.<br />
Je nach individuellen Fähig- und Fertigkeiten des Kindes/des Jugendlichen werden folgende Leistungen<br />
erbracht.<br />
Förderung im leiblichen Bereich<br />
Die Mitarbeiter tragen dafür Sorge, dass die betreuten Kinder und Jugendlichen zur Körperpflege und Hygiene<br />
in altersadäquatem Umfang unterstützt bzw. angehalten werden.<br />
Auf die Ausbildung eines differenzierten Körpergefühls wird durch Sportangebote hingewirkt.<br />
Die Durchführung von medizinischen Verordnungen wie z.B. Krankengymnastik werden veranlasst und das<br />
Kind in der Wahrnehmung der Termine unterstützt.<br />
(Ansonsten siehe Regelleistung)<br />
Förderung im emotionalen Bereich<br />
Die Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen erfolgt in einem emotional ausgeglichenen,<br />
wertschätzenden und fördernden Klima. Hier bieten die Erzieher Orientierung und Modell. Gegenseitige<br />
Akzeptanz und Wertschätzung werden vermittelt. Den Kindern wird mit Achtung vor ihrer Lebensgeschichte<br />
und ihrer Persönlichkeit begegnet.<br />
Durch Einzelgespräche und kreative Angebote erhalten die Kinder Gelegenheit eigene Emotionen<br />
wahrzunehmen, auszudrücken und zu reflektieren.<br />
Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist der Erwerb von Selbstkontrolle, der Umgang mit Frustration,<br />
der Umgang mit Konflikten und Aggressionen sowie der Erwerb von Coping-<strong>St</strong>rategien. Durch<br />
unterschiedliche Maßnahmen im Rahmen der Einzelförderung, und des gesamten Gruppensettings sollen<br />
Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit aufgebaut werden. Es wird dem Kind vermittelt, seine eigene Person<br />
wertzuschätzen, sich in den eigenen <strong>St</strong>ärken und Ressourcen zu erleben und weiterzuentwickeln und sich<br />
selbst und anderen gegenüber zu sensibilisieren. Bei Bedarf werden dazu Einzeltherapie und gezielte<br />
Gruppenangebote eingesetzt.<br />
Emotionale Krisen der Kinder und Jugendlichen werden durch eine wertschätzende und geduldige Haltung der<br />
Mitarbeiter gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ausgehalten und bewältigt.<br />
Die pädagogische Arbeit ist von der christlichen Prägung der Einrichtung mit bestimmt, deren sich die<br />
MitarbeiterInnen bewusst sind und die sie mit tragen. Diese schließt die Achtung vor der Würde jedes Kindes<br />
und Jugendlichen als Person ebenso mit ein, wie die Bereitschaft zu helfender, schützender und fördernder<br />
Begleitung. Die Gestaltung des Lebens in den Gruppen ist mit bestimmt durch die christlichen Fest-Zeiten. In<br />
enger Kooperation mit den Pfarrgemeinden des <strong>St</strong>adtteils werden sonntägliche Gottesdienstbesuche<br />
ermöglicht und die Kinder und Jugendlichen in die Vorbereitung und Feier der persönlichen konfessionellen<br />
Feste mit einbezogen. Daneben drückt sich die Achtung vor anderen Religionen oder anderen<br />
Weltanschauungen durch die Berücksichtigung z.B. religiöser Speisevorschriften und über die Führung zur<br />
Toleranz anderen Überzeugungen gegenüber aus.<br />
Förderung im sozialen Bereich<br />
Die Betreuten erleben die Gruppe als soziales Lernfeld. Ein klar strukturierter Alltag mit Regeln und Grenzen<br />
verdeutlicht den Kindern und Jugendlichen Verlässlichkeit, Sicherheit und Gemeinschaft. Das Regelwerk dient<br />
hier als Grundlage des Zusammenlebens. Oberste Maxime im Zusammenleben ist die Gruppe als gewaltfreier<br />
und wertschätzender Raum anzustreben.<br />
Unter angemessener Beteiligung der Kinder und Jugendlichen wird das Gruppengeschehen gemeinsam<br />
geplant, gestaltet und reflektiert. Den Kindern und Jugendlichen werden ausgewählte Verantwortungsbereiche<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 11 -
übertragen, z.B. Einkauf, hauswirtschaftliche Dienste etc.. Auf die Vermittlung gesellschaftlicher Normen und<br />
Werte wird geachtet.<br />
Das Einüben von Sozialverhalten wird über geeignete Maßnahmen wie z.B. Gruppenabend, gemeinsame<br />
Freizeitprojekte, themenzentrierte Angebote usw. ermöglicht. Durch regelmäßige Gruppengespräche<br />
(Gruppenkonferenz) und Gruppenaktivitäten werden die Kinder und Jugendlichen in ihrem Kontakt- und<br />
Kommunikationsverhalten unterstützt und befähigt.<br />
Auf die Vermittlung von Außenkontakten und die Integration in externe Gruppen, Vereine und Verbände wird<br />
gezielt hingearbeitet. Darüber hinaus sind die im Hilfeplan individuell festgelegte Schwerpunkte Grundlage der<br />
Förderung. Gemeinsame Feste und Feiern und andere Aktivitäten vermitteln Gemeinschaft und setzen<br />
Höhepunkte im Alltag.<br />
Förderung im kognitiven Bereich<br />
Eingebettet in das Regelwerk der Gruppe sind täglich wiederkehrende, fest vereinbarte Lernzeiten in<br />
Kleinstgruppen. In ihnen findet bei Bedarf auch als Einzelbetreuung gezielte Hausaufgabenbegleitung und<br />
Lernförderung statt.<br />
Auf der Grundlage der Ressourcen des Kindes und seines Förderbedarfs werden für jedes Kind individuelle<br />
Förderschwerpunkte gesetzt und Programme im Bereich der Leistungsmotivation und des zunehmend<br />
eigenverantwortlichen Tuns erstellt. Hier wird ein hohes Maß an Unterstützung und Kontrolle durch die<br />
Mitarbeiter angeboten.<br />
In enger Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft des Kindes werden gegebenenfalls spezielle Hilfen, z.B.<br />
Motivationstraining, Lese-Rechtschreibtraining u.a. geleistet. Diese Hilfen sind immer zeitlich befristet.<br />
Das reichhaltige Angebot an Regel- und Kombinationsspielen fordert die kognitiven Fähigkeiten ebenso<br />
heraus, wie die Teilnahme der Kinder an den vielfältigen Freizeitangeboten.<br />
Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />
(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />
Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte<br />
Jedes Kind soll nach seinem Entwicklungsstand und seinen <strong>St</strong>ärken und Ressourcen im lebenspraktischen<br />
Bereich gefördert werden. Eine Erziehung zur Selbständigkeit ist Leitlinie der Heilpädagogischen Gruppen.<br />
Ernährung<br />
Die Heilpädagogischen Gruppen werden werktags von der Küche (labora gGmbh) mit dem Mittagessen<br />
versorgt. Morgens, abends und am Wochenende versorgen sich die Gruppen selbst. Die Mahlzeiten werden in<br />
der Gruppe in Zusammenarbeit zwischen Kindern und Mitarbeitern zubereitet. Die Kinder und Jugendlichen<br />
werden bei der Auswahl, bei Einkauf und der Zubereitung je nach Alter und Fähigkeiten beteiligt. Beim<br />
gemeinsam erstellten Speiseplan wird auf ausgewogene und gesunde Kost Wert gelegt. Den Kindern werden<br />
Kenntnisse über gesunde und ausgewogene Ernährung vermittelt.<br />
Gesundheit und Hygiene<br />
Anleitung und Kontrolle bei Körperhygiene werden nach individuell erstellten Lernplänen und<br />
Verstärkerprogrammen durchgeführt. Den Kindern und Jugendlichen wird Wissen über gesundheitliche<br />
Themen vermittelt. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Bedarf einer Dauermedikation werden<br />
Kompetenzen für den Umgang und die selbständige Handhabung aufgebaut.<br />
Wohnen<br />
Die Kinder und Jugendlichen beteiligen sich an der Gestaltung des eigenen Zimmers und des gesamten<br />
Wohnraums entsprechend ihrem Alter und nach ihren Möglichkeiten. Durch die Möglichkeit der<br />
Zimmergestaltung unter Einbeziehung der jeweiligen handwerklichen und kreativen Ressourcen der Kinder<br />
soll eine Wertschätzung des Mobiliars und der Einrichtung entwickelt werden. Außerdem können Kinder ihre<br />
gestalterischen und handwerklichen <strong>St</strong>ärken in diesem Rahmen entwickeln.<br />
Für die Zimmerordnung sind die Kinder bzw. Jugendlichen selbst verantwortlich, werden hier jedoch<br />
fortlaufend von den Mitarbeitern unterstützt bzw. angeleitet. Reinigungsdienste sowie Ordnungsdienste<br />
werden unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen geleistet.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 12 -
Behördenkontakte<br />
Die Kinder und Jugendlichen werden ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Behördenkontakten<br />
beteiligt. Behördengänge erledigen sie, wenn möglich, selbständig. Formulare und Anträge werden zusammen<br />
bearbeitet. Kontakte werden schriftlich, telefonisch, oder persönlich gepflegt zu:<br />
den einzelnen Jugendämtern, Kostenträgern u. a.,<br />
anderen Ämtern wie z.B. Einwohnermeldeamt, Gesundheitsamt,<br />
Arbeitsamt,<br />
Sozialamt,<br />
Polizei,<br />
Ärzten und Kliniken etc.<br />
Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />
Freizeit<br />
Den betreuten Kindern und Jugendlichen wird vermittelt, dass die Bewältigung schulischer Anforderungen und<br />
der Aufbau einer beruflichen Perspektive wichtige Voraussetzungen für die spätere Selbständigkeit sind. Sie<br />
werden angehalten die Schule regelmäßig zu besuchen und die Anforderungen in kognitiver, sozialer und<br />
verhaltensmäßiger Hinsicht zu erfüllen. Schulische Defizite werden in enger Abstimmung mit den Lehrkräften<br />
gezielt bearbeitet.<br />
Für die Unterstützung des schulischen Bereichs werden folgende Methoden eingesetzt:<br />
• Hausaufgabenbetreuung und Lernzeit in täglich festgesetzter Zeitstruktur<br />
• Individuelle Lernförderung (Lese-Rechtschreib-Training, u.a.)<br />
• Enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer, bei Bedarf mit wöchentlichen Absprachen<br />
Für den Aufbau einer beruflichen Orientierung:<br />
• gemeinsame Planung einer realistischen Berufslaufbahn<br />
• Begleitung der Berufsinformation für Jugendliche durch das Arbeitsamt (BIZ)<br />
• Durchführung berufsbezogener Testverfahren<br />
• Begleitung der Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt<br />
• Planung und Organisation berufsfindender Maßnahmen und Förderlehrgänge<br />
• enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Berufsfindung, -vorbereitung, -ausbildung<br />
• Vermittlung von Praktika und Probearbeiten, berufsvorbereitende Maßnahmen<br />
Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen freizeitpädagogischer Maßnahmen:<br />
• durch sportliche Aktivitäten und Neigungsgruppen<br />
• im musisch-kreativen Tun durch Projektarbeit<br />
• im handwerklichen Bereich durch Projektarbeit (Holzwerkstatt, etc.),<br />
• im EDV-Bereich durch die Möglichkeit an modernen Computern Erfahrungen zu sammeln<br />
• Förderung von Besuchen von Vereinen und Verbänden<br />
• Förderung von Handlungskompetenz durch Outdoor-Aktivitäten und erlebnispädagogische Maßnahmen<br />
Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,<br />
die tatsächlich in Anspruch genommen werden können<br />
Auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> befinden sich die Klassen 1 bis 6 der achtklassigen „<strong>St</strong>.<br />
<strong>Vincent</strong> Schule zur Erziehungshilfe“. Die Klassen 7 bis 9 befinden sich in der Gutenbergstraße. Die „<strong>St</strong>.-<br />
<strong>Vincent</strong>-Schule“ kann von den Kindern und Jugendlichen der Heilpädagogischen Gruppen intern, derzeit in<br />
den Klassenstufen 1 bis 9, besucht werden. Hier findet Unterricht auf Grund- und Hauptschulniveau in kleinen<br />
Klassen bis zu zehn Schülern statt. Heilpädagogen ermöglichen eine intensive Förderarbeit.<br />
Im näheren Umfeld des <strong>Kinderzentrum</strong>s befinden sich die Grundschule, die Hauptschule und eine Schule zur<br />
individuellen Lernförderung. Darüber hinaus sind in Regensburg alle Schultypen vorhanden und von den<br />
betreuten Kindern und Jugendlichen problemlos zu erreichen. In besonderen Fällen kann in Zusammenarbeit<br />
mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie übergangsweise eine Schule für Kranke besucht werden.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 13 -
Einzelbeschulung ist derzeit nicht, oder nur als Zusatzleistung, möglich.<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> hat keine Möglichkeit zur internen Berufsausbildung.<br />
Extern besteht in Regensburg jedoch eine breite Palette berufsbildender und berufsfördernder Möglichkeiten,<br />
die von den Jugendlichen der Heilpädagogischen Gruppen in Anspruch genommen werden können. Dazu<br />
gehören vor allem:<br />
• die trägereigene Lernwerkstatt mit differenzierten Angeboten zur Berufseignung, -findung und Ausbildung<br />
• das Arbeitsamt mit seinen Angeboten der Information und Beratung<br />
• Förderlehrgänge verschiedener Träger<br />
• Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr<br />
• diverse Fachschulen<br />
• Jahreskurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Abschlusses.<br />
Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld<br />
Während des Aufenthalts der Kinder und Jugendlichen in Regensburg wird versucht, die Betreuten in Vereine<br />
und Verbände je nach Interessenlage zu integrieren. Die Anbahnung setzt jedoch häufig einen langen Vorlauf<br />
und eine intensive Begleitung in der Anfangszeit voraus.<br />
Die Kinder und Jugendlichen werden durch die Mitarbeiter der Gruppe auf aktuelle Freizeitangebote in<br />
Regensburg hingewiesen bzw. zu interessanten Veranstaltungen mitgenommen. Der Besuch von Angeboten<br />
im <strong>St</strong>adtteil, z.B. Jugendzentrum, wird bei Eignung des Kindes unterstützt.<br />
Freizeitpädagogische Maßnahmen<br />
In den Heilpädagogischen Gruppen werden gruppenintern folgende Freizeitmöglichkeiten mit unterschiedlichen<br />
Schwerpunkten je Gruppe gestaltet:<br />
• regelmäßige Sportaktivitäten im Rahmen des Wochenprogramms (Schwimmen, Laufgruppe, Fußball u.a.)<br />
• Projektarbeit im Gruppenrahmen zu verschiedenen Themen; beispielsweise „Gruppengestaltung“ u.a.<br />
• erlebnispädagogische Projekte<br />
• Spielaktivitäten<br />
• Ferienfreizeiten, z.B. Zeltlager im In- und Ausland, Hüttenfreizeiten, Ferien auf dem Bauernhof<br />
• alltägliche, spontane Nutzung verschiedener Sportmöglichkeiten der Einrichtung wie z.B. Tischtennis,<br />
Kegeln, Basketball, Billard etc.<br />
• alltägliche Freizeitaktivitäten im näheren Umfeld (Jugendzentrum, Skaterbahn, Radfahren etc.)<br />
• Nutzung der Freizeiteinrichtungen der <strong>St</strong>adt Regensburg.<br />
Je nach personellen und zeitlichen Ressourcen werden gruppenübergreifende Freizeitmaßnahmen bzw.<br />
Projekte angeboten.<br />
Hilfen zur Krisenbewältigung<br />
Folgende Hilfen können für die Bewältigung individueller Krisen der betreuten Kinder geleistet werden:<br />
• Einzel - und Gruppengespräche<br />
• Konfliktbewältigungstraining in der Gesamtgruppe<br />
• individuell erstellter Krisenplan und Krisenmanagement unter Einbeziehung sämtlicher sächlicher,<br />
räumlicher und personeller Ressourcen der Gruppe, sowie anderer Fachdienste des Heims<br />
• verstärkte Präsenz der Mitarbeiter in Krisen<br />
• zusätzliche therapeutische Hilfen, die schnell und kurzfristig initiiert werden können durch den Fachdienst<br />
der Gruppe oder die Erziehungsleitung<br />
• bei Bedarf Anbahnung der Kontakte mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg und mit anderen<br />
Therapeuten.<br />
• wenn nötig körperlicher Einsatz der Mitarbeiter zum Schutz des Kindes im Sinne von Halt, Hilfe und<br />
Abwehr.<br />
• verstärkte Einbeziehung der Eltern und des zuständigen Jugendamts im Krisenfall.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 14 -
Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. ä.<br />
Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />
nötigen Umfang statt. Die Betreuer und Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen in die<br />
Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />
• Telefonkontakte<br />
• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />
Abstimmung weiterer Kooperation<br />
• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />
• Beratung der Jugendgerichtshilfe<br />
Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit)<br />
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind im Rahmen des Hilfeplanverfahrens am Hilfeprozess beteiligt und<br />
wichtige Bezugspersonen für das Kind und die betreuende Gruppe. Der Informationsaustausch erfolgt in<br />
regelmäßigen und nach individuellem Bedarf vereinbarten Abständen auf telefonischer, schriftlicher und<br />
persönlicher Basis.<br />
Regelmäßige Elterngespräche sind Bestandteil der Betreuung. Die Eltern/Sorgeberechtigten nehmen am<br />
Vorstellungsgespräch des Kindes teil. Sie begleiten das Kind am Aufnahmetag und nehmen regelmäßig am<br />
turnusmäßigen Hilfeplangespräch teil. Bei auftretenden Krisen werden die Sorgeberechtigten im Bedarfsfall<br />
verstärkt in den Hilfeprozess eingebunden.<br />
Kinder und Jugendliche können maximal in vierzehntägigen Abständen nach Hause beurlaubt werden und<br />
Teile der Ferien bei ihren Familien verbringen. Die Beurlaubungen werden individuell in Abhängigkeit von den<br />
familiären Bedingungen und Möglichkeiten, sowie der Zielsetzung für die Entwicklung des Betreuten<br />
festgelegt.<br />
Beim Abholen und Bringen des Kindes finden Tür- und Angelgespräche statt. Die regelmäßige Eltern-, und bei<br />
Bedarf Familienberatung, findet nach Vereinbarung statt und wird vom zuständigen Psychologen und dem<br />
Intensiverzieher durchgeführt. Das Arbeiten mit den Eltern und der Familie hat die Zielsetzung,<br />
störungserhaltende Bedingungen im System zu verändern und das familiäre System zu stärken. So erfolgt<br />
eine gemeinsame Abstimmung in der Erziehungsarbeit und eine gemeinsame Entwicklung von<br />
unterstützenden Möglichkeiten und Maßnahmen, die eine Rückkehr des Kindes in seine Familie ermöglichen<br />
sollen. Eltern und die betreuende Einrichtung tragen ein hohes Maß an Verantwortung in der gemeinsamen<br />
Perspektivenarbeit. Die Bearbeitung der Familiendynamik unter der besonderen Berücksichtigung der Rolle<br />
des Kindes ist Inhalt der Elterngespräche.<br />
Eltern und Sorgeberechtigte sind in alle wichtigen Entscheidungen während der Betreuungszeit eingebunden<br />
und werden fortlaufend informiert, z.B. im Rahmen der Schulberatung und Planung der Schullaufbahn, bei<br />
Kontakten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, bei den Kontakten zu Ämtern und Behörden, bei der<br />
Berufsberatung durch das Arbeitsamt, bei ärztlichen Konsultationen. Ziel dieser Kontakte ist eine<br />
verantwortliche Beteiligung der Eltern am Entwicklungsprozess des Kindes. Durch die Elternarbeit sollen sie<br />
an den wesentlichen relevanten Entscheidungsprozessen beteiligt bleiben und in ihren<br />
Handlungskompetenzen gestärkt werden.<br />
Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />
Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />
Einrichtungen)<br />
Der Ablösungsprozess eines Kindes/Jugendlichen sowie die Vorbereitung auf eine Entlassung bzw. Verlegung<br />
erfolgt durch folgende Maßnahmen:<br />
Zunächst wird im Hilfeplangespräch mit dem Kind / Jugendlichen, den Sorgeberechtigten, dem Vertreter des<br />
Jugendamtes und den Vertretern der Einrichtung frühzeitig eine Entscheidung über die Entlassung oder<br />
Verlegung getroffen und es werden die relevanten Schritte festgelegt.<br />
Im Rahmen von Einzelgesprächen thematisiert der Intensiverzieher die anstehende Ablösung und reflektiert<br />
kontinuierlich mit dem Kind/Jugendlichen auftauchende Gefühle, Impulse und Phantasien. Im Gruppenalltag<br />
wird durch Gespräche des Kindes/Jugendlichen mit Gruppenmitgliedern und Betreuern der Prozess der<br />
Veränderung thematisiert.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 15 -
In Elterngesprächen wird unter Beteiligung des Kindes/Jugendlichen, des Psychologen und eines<br />
Gruppenbetreuers die Entlassung vorbereitet.<br />
Wird das Kind/der Jugendliche nach Hause entlassen wird die Rückkehr in die Familie vorbereitet. Bei Bedarf<br />
werden hier in Kooperation mit dem Jugendamt weiterführende ambulante Hilfestellungen angeregt, z.B. die<br />
Vermittlung an eine Erziehungsberatung oder ambulante Hilfen anderer Art. Als Zusatzleistung ist bei<br />
Entlassung nach Hause eine zeitlich befristete Nachbetreuung durch die Mitarbeiter der Heilpädagogischen<br />
Gruppen möglich, wenn das Kind im Umkreis von Regensburg lebt.<br />
Bei Verlegung in eine weiterführende stationäre Betreuungseinrichtung können mit dem Kind/ Jugendlichen<br />
verschiedene Einrichtungen nach Abstimmung mit den Eltern und dem Kostenträger besichtigt werden.<br />
Zusammen mit dem Jugendlichen und den relevanten Personen (Eltern, Jugendamt) wird eine geeignete<br />
Nachfolgeeinrichtung festgelegt. Zum Vorstellungsgespräch in eine gewählte Einrichtung wird der Jugendliche<br />
von einem ihm vertrauten Mitarbeiter begleitet. Der Jugendliche wird ggf. von einem Gruppenbetreuer in die<br />
Nachfolgeeinrichtung gebracht, wenn dies den Eltern nicht möglich ist.<br />
2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />
Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />
zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />
Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />
unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />
Verwaltung wahrgenommen:<br />
2.3.3.1 Konzeptioneller, organisatorischer Bereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Gesamtverantwortung für die pädagogische und therapeutische Arbeit<br />
• verantwortet die Umsetzung der Konzeption in den pädagogischen Alltag<br />
• Kenntnis und Mitgestaltung der jugendhilfepolitischen Entwicklungen<br />
• entwickelt, schreibt fort und aktualisiert das Leistungsangebot der Einrichtung entsprechend den<br />
Erfordernissen zeitgemäßer Erziehung<br />
• Leitung von Dienst- und Teambesprechungen<br />
• Koordination aller Abteilungen der Einrichtung und Sicherung der Zusammenarbeit<br />
• Sicherung eines Rahmens, der inhaltlich, personell und räumlich die Erfüllung des pädagogischen<br />
Auftrags der Gesamteinrichtung garantiert<br />
• konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung<br />
• Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Organen des Trägers<br />
• Vertretung der Einrichtung nach außen<br />
• Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler und überregionaler Ebene und dem<br />
jeweiligen Spitzenverband<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Koordinierung des Qualitätsmanagement-Prozesses und der im Qualitätsmanagement verabredeten<br />
Zielvereinbarungen und Sicherstellung der fachlichen <strong>St</strong>andards<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Vertretung des <strong>Kinderzentrum</strong>s in politischen Entwicklungen<br />
• Planung von baulichen Veränderungen<br />
• Überwachung gesetzlicher Vorgaben<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung der Kinderunterlagen (Neuaufnahmen und Entlassungen)<br />
• Schreibarbeiten und Korrespondenz<br />
• Ausfertigung von Berichten und Protokollen<br />
• Aufrechterhaltung eines geregelten Pfortenbetriebs<br />
• Sicherung der Erreichbarkeit<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 16 -
2.3.3.2 Personalbereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Schaffung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung<br />
• Personalbedarfsplanung<br />
• Personalentwicklung<br />
• Personalcontrolling<br />
• Personaleinsatzplanung<br />
• Personalführung<br />
• Personalfreisetzung<br />
• Personalgewinnung<br />
• Personalbeurteilung<br />
• Organisation von Fortbildung, Fachberatung und Supervision<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Überwachung der Einhaltung des <strong>St</strong>ellenplans<br />
• Personaleinstellung<br />
• Personalverwaltung<br />
• Gehaltsabrechnung<br />
• Personalcontrolling<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung von Personalunterlagen<br />
• Führung der Urlaubs- und Krankenkartei<br />
• Meldung des monatlichen Personalaufwands für die Gehaltsabrechnung<br />
• Handhabung von Versicherungsfällen<br />
2.3.3.3 Wirtschaftlicher Bereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Wirtschaftliche Existenzsicherung und Sicherung der Gesamtfinanzierung<br />
• jährliche Wirtschaftplanung<br />
• Kontrolle der Belegungssituation der Einrichtung<br />
• Sicherung der Liquidität<br />
• Finanzcontrolling<br />
• Auftragsüberwachung und -abrechnung<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Auftragsvergabe<br />
• Controlling<br />
• Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern<br />
• Finanzbuchhaltung<br />
• Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung der Hauptkasse<br />
• Entgeltabrechnung<br />
• Überwachung laufender Kosten und des Fuhrparks<br />
• Abwicklung und Überwachung des Versicherungswesens<br />
• Erstellen erforderlicher <strong>St</strong>atistiken<br />
2.3.4 Fortbildung und Supervision<br />
Eine regelmäßige Teamsupervision ermöglicht fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der<br />
pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter. Im<br />
Rahmen der vereinbarten Entgelte werden 10 Supervisionssitzungen des Teams pro Jahr finanziell und durch<br />
die Anrechnung von Arbeitszeit unterstützt. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet;<br />
Praxiserfahrung und die Kenntnis des (teil-)stationären Rahmens werden erwartet. Bei Bedarf kann auch<br />
Einzelsupervision im Rahmen der zugestandenen Entgelte gestattet werden.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 17 -
Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der (teil-)stationären Erziehungshilfe werden weitere<br />
berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt.<br />
Dafür werden 5 Tage Dienstbefreiung und bis zu 200 € pro Jahr für jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.<br />
Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />
Fragestellungen regelmäßig angeboten. Mehr als 12 Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> wurden und<br />
werden für das Qualitätsmanagement geschult.<br />
2.3.5 Versorgung<br />
Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg hat einen eigenen Hauswirtschaftsbereich. Die Großküche wird<br />
von der labora gGmbH betrieben.<br />
Die Leitung der Hauswirtschaft ist zuständig für:<br />
• Dienstplanung für den Hauswirtschaftsbereich<br />
• Einkauf und Lagerhaltung<br />
• Einhaltung der Hygienevorgaben<br />
• Anleitung von Praktikantinnen im Hauswirtschaftsbereich.<br />
Die Versorgungsdienste des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> werden gemäß eines mit der regionalen Kommission<br />
abgesprochenen Verteilungsschlüssels den einzelnen Abteilungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s zugeordnet und<br />
berechnet. Genaueres zur Verteilung siehe Punkt 4..<br />
Die Küche liefert werktags das Mittagessen an die stationären Kindergruppen und die teilstationären Gruppen<br />
des <strong>Kinderzentrum</strong>s (insgesamt zwölf Gruppen). Sie sorgt für eine ausgewogene und gesunde Ernährung der<br />
Kinder und Jugendlichen. Die Einhaltung der hygienischen <strong>St</strong>andards wird nach HACCP gesichert.<br />
Morgens, abends und am Wochenende versorgen sich die Gruppen selbst. Die Mahlzeiten werden von den<br />
Kindern unter Mithilfe durch die Gruppenpädagogen geplant, eingekauft und zubereitet.<br />
Sowohl in der Küche, wie auch in den Gruppenküchen, wird auf gesunde und vollwertige Ernährung in Form<br />
von Mischkost Wert gelegt. Kindliche Bedürfnisse an das Essen werden berücksichtigt und von der<br />
Großküche immer wieder abgefragt.<br />
Die Küche ist in der Lage Diätkost und spezielle Ernährungsangebote auf Grund kultureller oder religiöser<br />
Vorgaben zuzubereiten.<br />
Technische Dienste<br />
Die Hausmeisterei des <strong>Kinderzentrum</strong>s führt die notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an<br />
der räumlichen und technischen Ausstattung der Einrichtung durch. Bei größeren Arbeiten überwachen und<br />
unterstützen sie die Arbeiten der beauftragten Firmen.<br />
Im Einzelnen haben sie folgende Aufgaben:<br />
• Instandhaltung von Gebäuden<br />
• Wartung von technischen Anlagen<br />
• Pflege der Außenanlagen, des Mobiliars und des Fuhrparks<br />
• Begleitung von Sanierungsmaßnahmen und Investitionsprojekten<br />
• Durchführung von notwendigen Sanierungen, soweit selbst durchführbar, z.B. Malerarbeiten<br />
• Sicherheit im technischen Bereich<br />
• Unterstützung von gestaltenden Maßnahmen im Haus<br />
• <strong>St</strong>raßen- und Wegereinigung<br />
• Müllentsorgung<br />
• Einkauf benötigter Ausstattung und Materialien<br />
• Absperren des Hauses.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 18 -
Reinigung<br />
Jeder Gruppe ist eine Mitarbeiterin des Reinigungsdienstes zugeordnet. Diese erledigt alle laufenden<br />
Reinigungsarbeiten innerhalb der Gruppe, sowie die regelmäßige Grundreinigung. Die Pflege der allgemeinen<br />
Räumlichkeiten des Hauses (Gänge, Treppenhäuser, Büros) wird ebenso von diesen Mitarbeiterinnen<br />
zusammen mit anderen Mitarbeiterinnen aus dem Hauswirtschaftsbereich geleistet.<br />
Das Reinigungspersonal sorgt für ein sauberes, ordentliches und hygienisches Lebensumfeld für die betreuten<br />
Kinder. Zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Kindern und Jugendlichen gestalten sie eine<br />
wohnliche Atmosphäre und ein klar strukturiertes Umfeld.<br />
Folgende Tätigkeiten führen sie im Einzelnen durch:<br />
• Reinigung der Gruppen, der allgemeinen Räume und Gänge<br />
• Grundreinigung in regelmäßigen Abständen<br />
• Sauberhalten der sanitären Anlagen.<br />
Fahrdienste<br />
Anfallende Fahrdienste werden in den stationären Gruppen von den Mitarbeitern der Gruppe geleistet. Es<br />
stehen zwei Kleinbusse und zwei Pkws für die anfallenden Dienstfahrten im <strong>Kinderzentrum</strong> zur Verfügung.<br />
Ärztliche Versorgung<br />
In Regensburg sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen ausreichend vorhanden. Außerdem stehen eine Reihe<br />
von Kliniken einschließlich des Universitätsklinikums zur Verfügung. Die betreuten Kinder wählen sich unter<br />
Beratung durch die Mitarbeiter und in Rücksprache mit den Sorgeberechtigten einen Hausarzt in Regensburg.<br />
Facharztbesuche werden von Mitarbeitern vorbereitet und gegebenenfalls begleitet.<br />
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ist für das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> mit ihren ambulanten<br />
und teilstationären Angeboten, sowie ihrem Krisendienst, ein wichtiger Anlaufpunkt. Notwendige Medikamente<br />
aus dem Bereich der Psychopharmaka werden dort eingestellt und überwacht. Die räumliche Nähe zur Klinik<br />
und das gute persönliche Kennen untereinander helfen Krisen bei den Kindern und Jugendlichen effektiv<br />
anzugehen.<br />
Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />
Für den Heilpädagogischen Heimgruppenbereich wird während der Schulzeit und an den Wochenenden<br />
täglich Frühstück, Zwischenmahlzeiten, Mittagessen und Abendessen benötigt. In Ferienzeiten können sich<br />
die Heilpädagogischen Kindergruppen selbst versorgen. Religiöse oder auch körperliche Gründe (z. B. Diät,<br />
vegetarisches oder schweinefreies Essen) werden bei der Nahrungszubereitung sowohl in Großküche als<br />
auch auf der Gruppe berücksichtigt.<br />
2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung<br />
Die drei Heilpädagogischen Gruppen befinden sich auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />
Regensburg im südlichen <strong>St</strong>adtgebiet von Regensburg. Jeder Gruppe steht eine Gruppenwohnung zur<br />
Verfügung.<br />
Die Räume sind modern, geschmackvoll und zweckmäßig möbliert. Die technische Ausstattung entspricht<br />
dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit ihr Zimmer zu gestalten und<br />
werden darin von den Mitarbeitern unterstützt. Sie können eigenen Besitz mitbringen. Auf die Unversehrtheit<br />
der Einrichtung, eine klare <strong>St</strong>rukturierung der Räumlichkeiten, und die schnelle Behebung von Schäden durch<br />
die Hausmeister wird geachtet.<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> ist mit dem <strong>St</strong>adtbus gut zu erreichen. Die von den Kindern und Jugendlichen<br />
besuchten Schulen befinden sich im direkten Umkreis.<br />
Die Heilpädagogischen Gruppen sind in abgeschlossenen Wohneinheiten im Komplex des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>.<br />
<strong>Vincent</strong> untergebracht. Das Raumkonzept ist so angelegt, dass die heilpädagogischen Schwerpunkte, sowie<br />
die individuellen Bedürfnisse der Betreuten, berücksichtigt werden.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 19 -
Die räumliche Ausstattung der Gruppen in Etagenwohnungen beinhaltet jeweils:<br />
4 Kinderzimmer<br />
1 individuell nutzbares Zimmer (meist als 5. Kinderzimmer genutzt)<br />
1 Küche (mit allen notwendigen elektrischen Geräten ausgestattet)<br />
1 Esszimmer<br />
1 Wohnzimmer<br />
Nass- und Nebenräume<br />
1 Erzieherbereitschaftsraum, Büro incl. Nasszelle<br />
1 Kellerraum<br />
Außerdem stehen den Heilpädagogischen Gruppen Räume zur Therapie und heilpädagogischen Förderung,<br />
Bastel- und Freizeiträume (Kegelbahn, Gymnastikraum, Tischtennisraum mit Kicker, Computerraum) und<br />
entsprechenden Außenanlagen zur Verfügung. Die Gruppen sind renoviert und neu möbliert. Die technische<br />
Ausstattung entspricht dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard.<br />
Für das Betreuerteam steht eine moderne Telefonanlage zur Verfügung.<br />
Die Küche ist mit einer modernen Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so ausgestattet,<br />
dass eine zeitweilig selbständige Versorgung der Gruppe und eine verantwortliche Lagerhaltung problemlos<br />
möglich sind.<br />
Den Kindern und Jugendlichen stehen pro Gruppe eine Waschmaschine und die übliche Medienausstattung<br />
zur Verfügung. Jede Gruppe verfügt über einen PC.<br />
3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der <strong>Leistungsvereinbarung</strong><br />
Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem<br />
belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen gegebenenfalls eine eigene<br />
Vergütung:<br />
• zusätzliche Therapien und Behandlungen (Psychotherapie, Familientherapie, Heilpädagogische<br />
Übungsbehandlungen, Einzelförderungen...), soweit sie nicht durch die beschriebenen<br />
Regelleistungen abgedeckt werden<br />
• Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren<br />
• Heilpädagogisch/Therapeutisches Rudern<br />
• Nachbetreuung in der Familie über einen begrenzten Zeitraum<br />
• zusätzliche, unterstützende Maßnahme im Sinne der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung<br />
• Einzelbeschulung<br />
• Betreuung von Kindern und Jugendlichen vormittags an Schultagen bei Schulausschlüssen und<br />
Beurlaubungen, die über zwei Wochen hinausgehen.<br />
• Beschulung in der <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 20 -
4. Personelle Ausstattung<br />
Leitung und Verwaltung<br />
(Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,92 Leitung Dipl.- Sozialpäd./ Dipl.-<br />
Kaufmann / Dipl.-Päd.<br />
0,86 Verwaltung Bürokauffrau, Sekretärin u.a. 33,1<br />
Gruppenübergreifende Dienste<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,70 Psychologischer Fachdienst Dipl.-Psychologen 27,0<br />
Erziehung und Betreuung<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
3,0 Gruppenleitung Dipl.-Soz.päd. / Heilpäd. i. A. 115,5<br />
8,88 Erzieher im Gruppendienst ErzieherInnen /<br />
HeilerziehungspflegerInnen<br />
1,98 Praktikantinnen Erzieherinnen im<br />
Anerkennungsjahr<br />
0,66 Zivildienstleistende keine 77,0<br />
Wirtschafts- und Versorgungsdienste<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 21 -<br />
35,4<br />
341,9<br />
115,5<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,14 Hauswirtschaftspersonal Hauswirtschaftsmeisterin 5,4<br />
1,97 Reinigungspersonal Hauswirtschaftshelferin u.a. 75,8<br />
Technische Dienste<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,63 Hausmeister Schreiner, Metallbauer 24,3