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Leistungsvereinbarung - Kinderzentrum St. Vincent

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Zwischen<br />

der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz<br />

und der Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

wird mit Wirkung ab 01.03.2009 für folgende Einrichtung eine<br />

abgeschlossen<br />

Einrichtung:<br />

(Name, Adresse)<br />

<strong>Leistungsvereinbarung</strong><br />

Ort der Leistungserbringung: Heilpädagogische Gruppen<br />

Einrichtungsart: vollstationär<br />

<strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 94053 Regensburg<br />

Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i. V. m. §§ 34 und 35a SGB VIII<br />

Anzahl Gruppen und Plätze: 3 Gruppen mit jeweils 9 Plätzen<br />

1. Gesamteinrichtung<br />

1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur<br />

Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung<br />

(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen<br />

müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg (Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im<br />

Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit<br />

dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41 des<br />

SGB VIII erbracht.<br />

3 Heilpädagogische Gruppen<br />

3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ)<br />

1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze, derzeit nicht besetzt)<br />

4 Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe)<br />

1 Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen<br />

Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige<br />

Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

Dem <strong>Kinderzentrum</strong> angegliedert ist die „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9<br />

Jahrgangsstufen.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 1 -


1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />

- Gesamtleitung (1,0 <strong>St</strong>ellen)<br />

- Erziehungsleitung (1,0)<br />

- Erziehungsleitung (1,0)<br />

- Erziehungsleitung (1,0)<br />

- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant<br />

Insgesamt umfasst die Leitung 4,0 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden Anteilen<br />

in den Entgelten enthalten:<br />

1,44 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />

0,65 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />

0,62 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />

0,63 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

0,19 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

0,47 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />

vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />

Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />

Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />

gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />

Öffentlichkeit und initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung<br />

vor Ort und mit dem Träger. In der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung verantwortet er<br />

die pädagogische Arbeit und sichert eine wirtschaftliche Geschäftsführung als Vorgesetzter der<br />

Erziehungsleiter/Innen, des Fachdienstes, der pädagogischen Gruppenmitarbeiter/Innen, des Lehrerkollegiums,<br />

der Verwaltung, der Hauswirtschaft und der Haustechnik. Die Integration der einzelnen<br />

Abteilungen im <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Zusätzlich sorgt er für die Aktualität der<br />

Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />

Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />

ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />

konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />

Erziehungsleiter/Innen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />

Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />

den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten Kinder<br />

und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung der ihnen<br />

zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />

1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />

„Miteinander auf dem Weg“<br />

Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor Augen,<br />

die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt als der<br />

Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen Krieges –<br />

vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit entsprach.<br />

<strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und von den<br />

Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein selbständiges Leben.<br />

Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf, die aus<br />

unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet ihnen Schutz<br />

und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue Perspektive für<br />

ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in christlichem Sinn<br />

als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges Wesen ist, sondern<br />

einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die Grundlage in der<br />

Erziehung und Betreuung im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und gleichzeitig eine wertvolle Quelle in der<br />

Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 2 -


Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und<br />

Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und<br />

Benachteiligungen abgebaut werden.<br />

Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen<br />

Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und Begleitung<br />

ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als Grundlage für unser<br />

pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist die<br />

Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb wir in hohem<br />

Maße den systemischen Ansatz verfolgen.<br />

Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete -<br />

Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der<br />

erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen<br />

verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als<br />

Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den<br />

einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In<br />

diesem Sinne ist auch die am <strong>Kinderzentrum</strong> bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine<br />

eigenständige Schule als auch der Arbeit des <strong>Kinderzentrum</strong>s im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet<br />

mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und<br />

vertrauensvoll zusammen.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion<br />

der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen einer<br />

Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und begründet.<br />

Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und jeder<br />

Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche Entwicklung der<br />

Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur religiösen<br />

Lebensorientierung unterstützt.<br />

2. Leistungsbereiche<br />

2.1 Personenkreis<br />

2.1.1 Zielgruppe<br />

Die drei Heilpädagogischen Gruppen bieten Platz für jeweils neun Kinder und Jugendliche beiderlei<br />

Geschlechts im Alter von fünf bis ca. sechzehn Jahren. Unterschiedliche Profile und Ausrichtungen der<br />

Gruppen ermöglichen ein differenziertes Angebot entsprechend den individuellen Bedürfnissen und<br />

Problemlagen der Kinder und Jugendlichen.<br />

Die Betreuung in einer heilpädagogischen Heimgruppe ist angezeigt, wenn komplexe verfestigte<br />

Problemlagen in einer Familie eine gesunde Entwicklung des Kindes verhindern, gefährden und/oder dieses<br />

bereits geschädigt haben. Zur Lösung dieser Probleme reichen ambulante oder teilstationäre Hilfen nicht aus.<br />

Eine räumliche Trennung bietet den Beteiligten die Möglichkeit der Entlastung, zu persönlicher Entwicklung<br />

und Neuorientierung.<br />

Dabei sollen sich die Eltern grundsätzlich zur regelmäßigen Zusammenarbeit mit den Heimgruppen bereit<br />

erklären.<br />

Indikationsschwerpunkte sind:<br />

- Sozialisationsdefizite<br />

- Entwicklungsrückstände<br />

- <strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens und der Emotionen<br />

- Hyperkinetisches Syndrom<br />

- Leistungsstörungen, fehlende Leistungsmotivation<br />

- Teilleistungsstörungen<br />

- Missbrauchs- und Misshandlungserfahrungen<br />

- delinquentes Verhalten in leichten Formen<br />

Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Gruppenkonstellation für die Entwicklung des angefragten Kindes<br />

förderlich sein kann.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 3 -


2.1.2 Ausschlusskriterien<br />

Ausschlusskriterien für eine Aufnahme<br />

Kinder und Jugendliche, bei denen folgende Symptome im Vordergrund stehen, können nicht aufgenommen<br />

werden:<br />

- psychotische Erkrankungen bzw. gravierende psychische <strong>St</strong>örungen<br />

- Suchtverhalten<br />

- <strong>St</strong>örungen mit vorwiegend körperlicher Symptomatik,<br />

- schwere Körper- uns Sinnesbehinderung<br />

- geistige Behinderung<br />

- Suizidalität<br />

- stark selbst- oder fremdaggressive Verhaltensweisen<br />

- Kinder/Jugendliche, die einer geschlossenen Unterbringung bedürfen<br />

- schwere Delinquenz<br />

- fehlende Beschulbarkeit im Klassenrahmen (z.B. durch ständiges Schwänzen)<br />

Entlassgründe während der Betreuung:<br />

Eine vorzeitige Entlassung des betreuten Kindes oder Jugendlichen kann notwendig werden, wenn einer der<br />

folgenden Faktoren vorliegt:<br />

- Beendigung der Schulausbildung<br />

- lang anhaltende Verweigerung des Kindes / Jugendlichen, die eine Weiterverfolgung der Ziele des<br />

Hilfeplans verhindert<br />

- massive Ablehnung der Hilfe durch das Kind, verbunden mit wiederholtem Entweichen des Kindes<br />

oder aggressiven Übergriffen<br />

- massive Fremd- oder Selbstgefährdung, mit der im Rahmen der angebotenen Leistung nicht mehr<br />

verantwortungsvoll umgegangen werden kann<br />

- mangelnde Mitarbeit der Sorgeberechtigten bzw. wenn die Sorgeberechtigten sich gegen die<br />

Maßnahme entscheiden oder dem Aufenthalt in der Gruppe entgegenwirken<br />

- Bedarf einer geschlossenen Unterbringung auf Grund einer Gefährdung des Kindes<br />

- Nichtbeschulbarkeit über einen längeren Zeitraum<br />

- der Rahmen der Hilfe und die Gruppenkonstellation lassen keine weitere Förderung oder<br />

Entwicklung des Kindes erwarten.<br />

2.2 Art und Ziel der Leistungen<br />

2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen<br />

Die Heilpädagogischen Gruppen sind ein eigenständiger Bereich des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg, in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

Sie bieten Hilfe zur Erziehung (im Sinne des § 27 SGB VIII) für Kinder und Jugendliche an, für die ambulante<br />

und teilstationäre Hilfen auf Grund ihrer verfestigten und komplexen Problemlagen nicht mehr angezeigt sind.<br />

In Einzelfällen können dazu auch Kinder und Jugendliche gehören, die in die Zuständigkeit des § 35a SGB<br />

VIII fallen. Als Einrichtung über Tag und Nacht (§ 34 SGB VIII) bieten die Heilpädagogischen Gruppen<br />

intensive erzieherische und therapeutische Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche in Verbindung mit dem<br />

Alltagserleben in der Gruppe.<br />

Grundlage ist das Recht junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer<br />

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />

Voraussetzung und Festlegung für die Hilfe ist ein eingeleitetes Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.<br />

2.2.2 Ziele<br />

Die Ziele des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind im Leitbild (siehe<br />

Punkt 1.3) ausführlich dargestellt. Die ganzheitliche Entwicklung der betreuten Kinder und Jugendlichen und<br />

die Förderung ihrer Fähigkeiten und <strong>St</strong>ärken stehen im Zentrum der Arbeit.<br />

Durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten sollen die<br />

Kinder und Jugendlichen in den Heilpädagogischen Gruppen in ihrer Entwicklung gefördert werden.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 4 -


Entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand, sowie den Erziehungsbedingungen in den Herkunftsfamilien,<br />

soll in Zusammenarbeit mit der Familie eine Rückkehr der betreuten Kinder in diese erreicht werden. Wenn<br />

dieses in absehbarer Zeit nicht möglich ist, bieten die Heilpädagogischen Gruppen eine auf längere Zeit<br />

angelegte Erziehung an, um auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten (§ 34 SGB VIII).<br />

Das Kind soll in die Lage versetzt werden möglichst<br />

- selbstbestimmt,<br />

- sich selbst erhalten könnend,<br />

- mit Zufriedenheit gegenüber seinem Leben<br />

- sozial integriert<br />

- und unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Gesetze<br />

- sich flexibel in einer ständig verändernden Gesellschaft bewegen zu können<br />

- und auf diese Einfluss zu nehmen.<br />

Insbesondere wenn bei den Sorgeberechtigten eine psychische Erkrankung vorliegt, kann die langfristige<br />

Unterbringung in einer Heilpädagogischen Heimgruppe notwendig sein.<br />

2.2.3 Methodische Grundlagen<br />

Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage der Gruppe als sozialem Lern- und Erfahrungsraum.<br />

Den betreuten Kindern und Jugendlichen wird im Sinne der heilpädagogischen Beziehungsgestaltung nach<br />

KOBI und MOOR begegnet.<br />

Probleme des Kindes werden in direktem Zusammenhang mit familiären Faktoren und Einflüssen des Umfelds<br />

gesehen. Systemisches Arbeiten z. B. nach dem Ansatz von BATESON soll darauf einwirken und das<br />

familiäre System positiv beeinflussen.<br />

Darauf aufbauend, bzw. ergänzend hierzu, bedienen sich die Mitarbeiter der heilpädagogischen Gruppen<br />

folgender weiterer Methoden, welche individuell auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten (Ressourcenorientierung)<br />

des Kindes / Jugendlichen abgestimmt werden:<br />

- Anregung des Spiels als Medium der Veränderung<br />

- heilpädagogische Spielbehandlung bei Kindern nach VON OY und SAGI<br />

- Lebensweltorientierung als Grundhaltung der Mitarbeiter<br />

- Förderung der Integration in andere Bezugssysteme (z. B. Vereine)<br />

- Lernförderung<br />

- Durchführung von Trainings ((ADHS, Konzentration) im Einzelkontext und in Kleingruppen)<br />

(freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />

- Projektarbeit und Freizeitpädagogik<br />

- Erlebnispädagogik<br />

- motopädagogische Elemente und Angebote<br />

- Sportangebote (freiwillige Leistung bei Bedarf)<br />

- Elternarbeit/Elterntrainings<br />

- familientherapeutische Elemente<br />

- Entspannungsverfahren (bei Bedarf)<br />

- Gesprächstherapie<br />

- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen, psychologischen und pädagogischen<br />

Systemen in Regensburg.<br />

2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />

2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />

Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />

und ist damit Bestandteil der <strong>Leistungsvereinbarung</strong>.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 5 -


2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />

2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />

Die im Hilfeplan formulierten Ziele sind die Grundlage für die Betreuung, Erziehung und Behandlung von<br />

Kindern und Jugendlichen in den heilpädagogischen Gruppen. Das Hilfeplangespräch wird unter Federführung<br />

des zuständigen Jugendamtmitarbeiters durchgeführt. Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladung, die<br />

Durchführung bzw. Gestaltung und Dokumentation des Hilfeplangespräches.<br />

Im Regelfall wird das Hilfeplangespräch halbjährlich durchgeführt, mindestens aber einmal pro Jahr. In<br />

begründeten Ausnahmen (z. B. Krisen) können häufigere Hilfeplangespräche notwenig sein und von der<br />

Einrichtung eingefordert werden.<br />

In der Regel finden die Hilfeplangespräche im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> statt. Falls diese außerhalb von<br />

Regensburg stattfinden müssen, kann der Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Dauer der Gespräche<br />

sollten 90 Minuten nicht überschreiten. Am Hilfeplangespräch beteiligt sind möglichst das Kind oder der<br />

Jugendliche selbst (je nach Entwicklungsstand und vorhergehender Vereinbarung mit unterschiedlicher<br />

Dauer), die Intensivbetreuerin / der Intensivbetreuer, die Vertreterin / der Vertreter des Jugendamtes, die<br />

Sorgeberechtigten, der Vertreter des psychologischen Fachdienstes oder die Erziehungsleiterin sowie bei<br />

Bedarf andere wichtige Bezugspersonen, Vertreter von Schule oder Pfleger.<br />

Im Vorstellungs- und Abschlussgespräch nimmt von Seiten der Einrichtung die/der IntensiverzieherIn, der<br />

psychologische Fachdienst und/oder die Erziehungsleitung teil.<br />

Wird ein Hilfeplangespräch geplant, übernimmt die Intensiverzieherin / der Intensiverzieher oder die<br />

Erziehungsleitung die Terminabsprache intern im <strong>Kinderzentrum</strong> mit dem psychologischen Fachdienst und<br />

koordiniert den Termin mit dem Jugendamt.<br />

Grundlage des Hilfeplangesprächs ist die aktuelle Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen. Insbesondere<br />

sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />

die im letzten HPG vereinbarten Ziele werden aus Sicht der Sorgeberechtigten, des Kindes und der<br />

EinrichtungsvertreterInnen reflektiert.<br />

Methodendarstellung<br />

Formulierung von Wünschen und Anliegen aller Beteiligten<br />

weitere Zielvereinbarung. Festlegung, wer was zur Erreichung der Ziele übernimmt.<br />

Das Protokoll zur Fortschreibung des Hilfeplans wird der Erziehungsleiterin und den Sorgeberechtigten vom<br />

Jugendamt umgehend zugestellt.<br />

Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt in einer heilpädagogischen Gruppe orientiert sich an der persönlichen<br />

Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen und der Entwicklung im sozialen Umfeld, einschließlich der<br />

Familie.<br />

Die Betreuung in einer Heilpädagogischen Gruppe sollte mindestens auf ein Jahr angelegt sein. Sie kann in<br />

Ausnahmefällen auch langjährig geplant werden. Die Dauer wird im Rahmen der Hilfeplangespräche mit der<br />

Vertreterin / dem Vertreter des Kostenträgers und allen an der Hilfe Beteiligten festgelegt. Mit Eintritt in eine<br />

Berufsausbildung steht ein Wechsel von Jugendlichen aus den Heilpädagogischen Gruppen in Formen des<br />

Verselbständigungswohnens an.<br />

2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />

Aufnahmeanfragen werden unter Einbeziehung von Pädagogischer Leitung, Erziehungsleitung, Psychologen<br />

und Teammitgliedern bearbeitet. Wenn eine Aufnahme in eine geeignete Gruppe befürwortet wird / möglich<br />

erscheint, wird das Kind mit seinen Bezugspersonen und der Vertretung des Jugendamtes zu einer<br />

Vorstellung eingeladen. Wenn möglich, geht der Aufnahme ein Besuchstag voraus.<br />

Eine Rückgliederung in die Familie bzw. Entlassung wird in enger Zusammenarbeit mit Angehörigen,<br />

Jugendamtsvertretern, psychologischen Fachdienst, Erziehungsleitung und Intensiverzieherin/Intensiverzieher<br />

vorbereitet und durchgeführt.<br />

Nachfolgend wird der Ablauf in Form einer Skizze dargestellt:<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 6 -


schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt<br />

- ob in naher Zukunft ein Platz<br />

zur Verfügung steht<br />

Anforderung der<br />

Unterlagen (Entwicklungs-,<br />

Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle,<br />

andere relevante Unterlagen)<br />

Sichtung der Unterlagen<br />

Vorstellung der Anfrage beim<br />

psychologischen Fachdienst und der<br />

betreffenden Gruppenleitung<br />

Vereinbarung eines Vorstellungstermines<br />

mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die<br />

Erziehungsleitung<br />

Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind /<br />

Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des<br />

Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl.<br />

vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung:<br />

Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer<br />

Fachdienst und Erziehungsleiterin)<br />

Beratung über Aufnahme zwischen den o.<br />

g. Teilnehmern seitens der Einrichtung.<br />

Evtl. werden die Beobachtungen eines<br />

Besuchsnachmittags des Kindes in der<br />

Gruppe mit einbezogen.<br />

Rückmeldung ob Aufnahme erfolgen kann.<br />

Aufnahme ist möglich zu dem im<br />

Vorstellungsgespräch vorbesprochenen<br />

Termin<br />

Mündliche Meldung an das zuständige<br />

Jugendamt<br />

Das Jugendamt erteilt mündliche<br />

Kostenübernahme, die umgehend durch<br />

eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird<br />

Aufnahme des Kindes / des Jugendlichen<br />

Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung<br />

Rückmeldung an das Jugendamt,<br />

- ob Anfrage in die Warteliste<br />

(WL) aufgenommen werden<br />

kann<br />

Die Erziehungsleitung<br />

meldet sich beim<br />

zuständigen Jugendamt,<br />

wenn ein Platz für das<br />

Kind / den Jugendlichen<br />

zur Verfügung steht.<br />

Anschl. siehe links<br />

- dass das Kind / der<br />

Jugendliche nicht<br />

aufgenommen werden kann<br />

Beendigung des<br />

Anfrageverfahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfrageverfahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfrageverfahrens<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 7 -


2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />

Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für das Kind und die Gewinnung von<br />

Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />

wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z.B. aus der Kinder-<br />

und Jugendpsychiatrie, wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine ausführliche<br />

Anamnese verzichtet werden.<br />

Phasen des Anamneseprozesses:<br />

1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />

• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischen Daten<br />

• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc.)<br />

• persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder behandelnden<br />

Institutionen<br />

2. Anamnesegespräche<br />

Die Anamnesegespräche werden als halb-strukturiertes Interview mit den Eltern und dem Kind getrennt<br />

durchgeführt. Wichtige Inhalte im Gespräch mit den Eltern sind:<br />

1. Problemdarstellung / Anliegen der Eltern<br />

2. aktuelle Situation, Befindlichkeit und Verhaltensweisen des Kindes<br />

3. Entwicklungsgeschichte: Erwünschtheit des Kindes, Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte,<br />

Kindergarten, Schule, Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />

4. Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />

Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />

Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten der Eltern, Großeltern und Geschwister.<br />

Im explorierenden Gespräch mit dem Kind werden die Anliegen, die aktuelle Situation, Probleme,<br />

Erinnerungen und Zukunftsphantasien des Kindes erforscht.<br />

3. Ordnung und Sichtung der Befunde<br />

Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />

der Symptomatik<br />

Erstellung einer Sozialprognose<br />

Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortet.<br />

2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />

Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als Erst-,<br />

Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen<br />

Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen<br />

Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die Problematik des einzelnen<br />

Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird berücksichtigt.<br />

Erstdiagnostik<br />

Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema für<br />

psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess beginnt<br />

mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Auf<br />

dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die fachgerechte<br />

Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden, welche<br />

Untersuchungen vom psychologischen Fachdienst vorgenommen werden und welche einer fachärztlichen<br />

Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Arzt, Augenarzt, Neurologen etc. Der<br />

psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen und bringt sie in die Fallkonferenz des<br />

Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das Ziel der Erstdiagnostik ist einerseits ein<br />

differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes unter Berücksichtigung von<br />

Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen Entwicklungsstörungen, sowie <strong>St</strong>ärken und<br />

Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll der psychosoziale Entwicklungsstand und die<br />

Persönlichkeitsentwicklung differenziert erfasst werden. Je nach Indikation werden folgende psychologische<br />

Untersuchungen angewandt:<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 8 -


- Intelligenz – z.B. HAWIK-III, AID, K-ABC, CFT<br />

- Aufmerksamkeit – z.B. d2, DL-KG<br />

- Wahrnehmung und Motorik – z.B. FEW, VMI, LOS, GFT, HDT<br />

- Sprachliche Fertigkeiten – z.B. PET, ASVT<br />

- Schulleistungen – z.B. Lese- und Rechtschreibtests<br />

- Persönlichkeitseigenschaften – z.B. HANES, PFK, AFS, EAS, PFT<br />

- Interessen & Berufsorientierungen – z.B. TIBBS, BIT, BOT<br />

- <strong>St</strong>örungsspezifische Symptomatiken – z.B. HZI-K, DIKJ<br />

- Neben unmittelbar beim Kind/Jugendlichen ansetzenden Verfahren werden auch Fragebogen für Eltern<br />

und Lehrer angewandt – z.B. CONNERS-FB, CBCL.<br />

Verlaufsdiagnostik<br />

Während des Betreuungsverlaufes werden fortlaufend Daten über den Erfolg des Maßnahme und über<br />

Veränderungen des Kindes/Jugendlichen gesammelt. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:<br />

- Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in Einzelsituationen<br />

- Begleitende Gespräche in der Gruppe mit dem Kind/Jugendlichen<br />

- Eltern- und Familiengespräche<br />

- Gespräche mit der Schule<br />

- Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus Schul- und Hausaufgabensituation<br />

- Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. Sporttrainer<br />

- Kontrollwiederholungen und Ergänzungen der Erstdiagnostik.<br />

Abschlussdiagnostik<br />

Das Erreichte wird reflektiert und dokumentiert. Je nach Bedarf beinhaltet die Abschlussdiagnostik Verfahren aus<br />

den o. g. psychologischen und pädagogischen Informations- und Befunderhebungen, insbesondere<br />

Verhaltensbeobachtung, Gruppenteamkonferenz und Gespräche mit Eltern, Lehrern und weiteren wichtigen<br />

Bezugspersonen.<br />

2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; fachliche und organisatorische<br />

Besprechungen<br />

Grundlage für die individuelle Betreuung des Kindes sind die im Hilfeplan und seiner Fortschreibung<br />

formulierten Betreuungsziele und –inhalte, die Beobachtungen aus dem Alltag und Ergebnisse aus<br />

Fallbesprechungen.<br />

Auf der Grundlage aller über das Kind verfügbarer Daten wird eine interdisziplinäre Förder-, Erziehung-, und<br />

Therapieplanung erstellt. Diese erfolgt im Rahmen von Teamsitzungen unter Mitwirkung des pädagogischen<br />

Teams, des psychologischen Fachdienstes und der Erziehungsleitung. Hier wird der pädagogische Bedarf des<br />

Kindes ermittelt und darauf basierend ein entsprechender Förderbedarf und relevante Erziehungsziele<br />

abgeleitet. Die Erziehungspläne werden regelmäßig überprüft und modifiziert, je nach Entwicklungs- und<br />

Behandlungsverlauf bzw. auf der Grundlage der erzielten Veränderungen.<br />

Fallbesprechungen finden in der Regel halbjährlich zur Erstellung eines aktuellen Entwicklungsberichtes und<br />

zur Fortschreibung der weiteren Erziehungsplanung statt. In angezeigten Fällen (Krisensituation, Veränderung<br />

der Ziele, Verlegung/Entlassung, etc.) werden kurzfristig zusätzliche Fallbesprechungen einberufen.<br />

Vom Mitarbeiterteam werden Beobachtungen gesammelt, entsprechend dokumentiert und ausgewertet.<br />

Zusätzlich werden mit jedem Kind regelmäßig und nach Bedarf Planungs- und Beratungsgespräche,<br />

Reflexionsgespräche und Krisengespräche geführt. Diese Informationen werden gemeinsam vom<br />

Mitarbeiterteam, Fachdienst und der zuständigen Leitung ausgewertet. Auf ihrer Grundlage wird eine neue<br />

Planung für die weitere Behandlung und Erziehung des Kindes, unter entsprechenden Methodenentwicklung<br />

und Abstimmung auf zeitlichen Umfang und entsprechende Verantwortlichkeiten, erstellt.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 9 -


Von Fallbesprechungen innerhalb der Teamsitzungen (wöchentlich 3 <strong>St</strong>d. während der Schulzeit am<br />

Vormittag) werden Protokolle erstellt. Die pädagogische Arbeit wird reflektiert und geplant. Die Entwicklung<br />

der Kinder und Jugendlichen wird fachlich erörtert und objektiviert. Für jedes Kind wird eine Akte geführt, in die<br />

alle wichtigen Ereignisse, Beobachtungen und Gespräche aufgenommen werden. Im Tagebuch der Gruppe<br />

werden der Tagesablauf, Aktivitäten, Aufträge und besondere Vorkommnisse dokumentiert.<br />

Die/der IntensiverzieherIn sorgt für die Dokumentation von Lehrer- und Elterngesprächen. Planungs-, Krisen-<br />

und Beratungsgespräche, sowie besonderer Vorkommnisse (Entweichungen u.a). Trainings- und<br />

Verstärkerprogramme, sowie spezielle Betreuungsvereinbarungen mit dem einzelnen Kind, werden schriftlich<br />

festgehalten. Die zuständige Bezugserzieherin ist verantwortlich für die Weitergabe der schriftlichen<br />

Informationen an die relevanten <strong>St</strong>ellen innerhalb und außerhalb der Einrichtung.<br />

Halbjährlich wird ein Entwicklungsbericht erstellt und dem zuständigen Kostenträger übersandt.<br />

Die EVAS-Bögen für die Sicherung der Ergebnisqualität werden vom zuständigen psychologischen Fachdienst<br />

geführt.<br />

Die Therapieplanung, sowie die Dokumentation der Therapiesitzungen, liegt in der Verantwortung des<br />

zuständigen Psychologen.<br />

Die Gruppen sind darüber hinaus in folgenden Besprechungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> vertreten:<br />

• Fachkonferenz (sechsmal jährlich)<br />

• Gruppenleiterkonferenz (sechsmal jährlich, Gruppenleiter)<br />

• Gesamtkonferenzen (dreimal jährlich, alle Mitarbeiter)<br />

• Bereichskonferenz (zweimal jährlich, alle Mitarbeiter des Bereiches)<br />

• Qualitätszirkel<br />

• Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten (vgl. 2.3.4).<br />

Die Mitarbeiter arbeiten darüber hinaus in verschiedenen Arbeitskreisen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg mit, und gestalten auf diese Weise das gesamte pädagogische Umfeld ihrer Arbeit.<br />

2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />

Täglicher Betreuungsumfang<br />

Im Rahmen der Gruppenpädagogik werden die betreuten Kinder und Jugendlichen rund um die Uhr (mit<br />

Ausnahme der Unterrichtszeit) und über das gesamte Jahr durch Fachkräfte betreut. Durch die Präsenz und<br />

Ansprechbarkeit der Mitarbeiter über Tag und Nacht wird die Aufsichtspflicht wahrgenommen und eine<br />

Betreuung und Pflege auch im Krankheitsfall gewährleistet. Die Mitarbeiter in den heilpädagogischen Gruppen<br />

arbeiten im Schichtdienst, und zwar jeweils:<br />

6.30 – 8.30 Uhr: einfache Besetzung<br />

8.30 – 12.00 Uhr: Gruppe an Schultagen nicht besetzt<br />

12.00 – 13.00 Uhr: einfache Besetzung<br />

13.00 – 21.00 Uhr doppelte Besetzung<br />

21.00 – 22.00 Uhr einfache Besetzung (bei Gruppen mit Jugendlichen)<br />

ab 21.00 Uhr (22.00 Uhr)<br />

an Werktagen: ein Mitarbeiter in Nachtbereitschaft; dieser schläft in der Gruppe.<br />

Die Anwesenheit von Kindern am Vormittag, z.B. auf Grund eines Schulausschlusses, oder einer Beurlaubung,<br />

kann in eingeschränktem Maße abgedeckt werden. Betreuungen am Vormittag, die über zwei<br />

Wochen hinausgehen, sind durch Zusatzvereinbarungen abzusichern.<br />

Am Wochenende und in den Ferien wird die Dienstplanung flexibel und in Abhängigkeit von den anwesenden<br />

Kindern gestaltet. Die Nutzung dieser Zeiten für Freizeitaktivitäten im Sinne von Ressourcenorientierung wird<br />

beim Personaleinsatz berücksichtigt.<br />

In den o. g. Präsenzzeiten bzw. „Öffnungszeiten“ sind Vor- und Nachbereitungszeiten, Zeiten für<br />

Lehrergespräche und Mehrarbeitszeiten, die wg. Schulausschlussverfahren, Hitzefrei o. ä. entstehen nicht<br />

enthalten!<br />

Den Kindern und Jugendlichen stehen anregende Spiel- und Fördermaterialien zur Verfügung.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 10 -


Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />

Außer den Hausmeister wohnt kein Mitarbeiter dauerhaft auf dem Gelände.<br />

Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen<br />

Für die gezielte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ist die Erstellung und<br />

Fortschreibung des Hilfeplans die verpflichtende Grundlage. Hier ist es notwendig individuelle Absprachen zu<br />

treffen und die Einhaltung des aus dem Hilfeplan entstehenden Förderplans zu gewährleisten.<br />

Je nach individuellen Fähig- und Fertigkeiten des Kindes/des Jugendlichen werden folgende Leistungen<br />

erbracht.<br />

Förderung im leiblichen Bereich<br />

Die Mitarbeiter tragen dafür Sorge, dass die betreuten Kinder und Jugendlichen zur Körperpflege und Hygiene<br />

in altersadäquatem Umfang unterstützt bzw. angehalten werden.<br />

Auf die Ausbildung eines differenzierten Körpergefühls wird durch Sportangebote hingewirkt.<br />

Die Durchführung von medizinischen Verordnungen wie z.B. Krankengymnastik werden veranlasst und das<br />

Kind in der Wahrnehmung der Termine unterstützt.<br />

(Ansonsten siehe Regelleistung)<br />

Förderung im emotionalen Bereich<br />

Die Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen erfolgt in einem emotional ausgeglichenen,<br />

wertschätzenden und fördernden Klima. Hier bieten die Erzieher Orientierung und Modell. Gegenseitige<br />

Akzeptanz und Wertschätzung werden vermittelt. Den Kindern wird mit Achtung vor ihrer Lebensgeschichte<br />

und ihrer Persönlichkeit begegnet.<br />

Durch Einzelgespräche und kreative Angebote erhalten die Kinder Gelegenheit eigene Emotionen<br />

wahrzunehmen, auszudrücken und zu reflektieren.<br />

Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist der Erwerb von Selbstkontrolle, der Umgang mit Frustration,<br />

der Umgang mit Konflikten und Aggressionen sowie der Erwerb von Coping-<strong>St</strong>rategien. Durch<br />

unterschiedliche Maßnahmen im Rahmen der Einzelförderung, und des gesamten Gruppensettings sollen<br />

Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit aufgebaut werden. Es wird dem Kind vermittelt, seine eigene Person<br />

wertzuschätzen, sich in den eigenen <strong>St</strong>ärken und Ressourcen zu erleben und weiterzuentwickeln und sich<br />

selbst und anderen gegenüber zu sensibilisieren. Bei Bedarf werden dazu Einzeltherapie und gezielte<br />

Gruppenangebote eingesetzt.<br />

Emotionale Krisen der Kinder und Jugendlichen werden durch eine wertschätzende und geduldige Haltung der<br />

Mitarbeiter gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ausgehalten und bewältigt.<br />

Die pädagogische Arbeit ist von der christlichen Prägung der Einrichtung mit bestimmt, deren sich die<br />

MitarbeiterInnen bewusst sind und die sie mit tragen. Diese schließt die Achtung vor der Würde jedes Kindes<br />

und Jugendlichen als Person ebenso mit ein, wie die Bereitschaft zu helfender, schützender und fördernder<br />

Begleitung. Die Gestaltung des Lebens in den Gruppen ist mit bestimmt durch die christlichen Fest-Zeiten. In<br />

enger Kooperation mit den Pfarrgemeinden des <strong>St</strong>adtteils werden sonntägliche Gottesdienstbesuche<br />

ermöglicht und die Kinder und Jugendlichen in die Vorbereitung und Feier der persönlichen konfessionellen<br />

Feste mit einbezogen. Daneben drückt sich die Achtung vor anderen Religionen oder anderen<br />

Weltanschauungen durch die Berücksichtigung z.B. religiöser Speisevorschriften und über die Führung zur<br />

Toleranz anderen Überzeugungen gegenüber aus.<br />

Förderung im sozialen Bereich<br />

Die Betreuten erleben die Gruppe als soziales Lernfeld. Ein klar strukturierter Alltag mit Regeln und Grenzen<br />

verdeutlicht den Kindern und Jugendlichen Verlässlichkeit, Sicherheit und Gemeinschaft. Das Regelwerk dient<br />

hier als Grundlage des Zusammenlebens. Oberste Maxime im Zusammenleben ist die Gruppe als gewaltfreier<br />

und wertschätzender Raum anzustreben.<br />

Unter angemessener Beteiligung der Kinder und Jugendlichen wird das Gruppengeschehen gemeinsam<br />

geplant, gestaltet und reflektiert. Den Kindern und Jugendlichen werden ausgewählte Verantwortungsbereiche<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 11 -


übertragen, z.B. Einkauf, hauswirtschaftliche Dienste etc.. Auf die Vermittlung gesellschaftlicher Normen und<br />

Werte wird geachtet.<br />

Das Einüben von Sozialverhalten wird über geeignete Maßnahmen wie z.B. Gruppenabend, gemeinsame<br />

Freizeitprojekte, themenzentrierte Angebote usw. ermöglicht. Durch regelmäßige Gruppengespräche<br />

(Gruppenkonferenz) und Gruppenaktivitäten werden die Kinder und Jugendlichen in ihrem Kontakt- und<br />

Kommunikationsverhalten unterstützt und befähigt.<br />

Auf die Vermittlung von Außenkontakten und die Integration in externe Gruppen, Vereine und Verbände wird<br />

gezielt hingearbeitet. Darüber hinaus sind die im Hilfeplan individuell festgelegte Schwerpunkte Grundlage der<br />

Förderung. Gemeinsame Feste und Feiern und andere Aktivitäten vermitteln Gemeinschaft und setzen<br />

Höhepunkte im Alltag.<br />

Förderung im kognitiven Bereich<br />

Eingebettet in das Regelwerk der Gruppe sind täglich wiederkehrende, fest vereinbarte Lernzeiten in<br />

Kleinstgruppen. In ihnen findet bei Bedarf auch als Einzelbetreuung gezielte Hausaufgabenbegleitung und<br />

Lernförderung statt.<br />

Auf der Grundlage der Ressourcen des Kindes und seines Förderbedarfs werden für jedes Kind individuelle<br />

Förderschwerpunkte gesetzt und Programme im Bereich der Leistungsmotivation und des zunehmend<br />

eigenverantwortlichen Tuns erstellt. Hier wird ein hohes Maß an Unterstützung und Kontrolle durch die<br />

Mitarbeiter angeboten.<br />

In enger Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft des Kindes werden gegebenenfalls spezielle Hilfen, z.B.<br />

Motivationstraining, Lese-Rechtschreibtraining u.a. geleistet. Diese Hilfen sind immer zeitlich befristet.<br />

Das reichhaltige Angebot an Regel- und Kombinationsspielen fordert die kognitiven Fähigkeiten ebenso<br />

heraus, wie die Teilnahme der Kinder an den vielfältigen Freizeitangeboten.<br />

Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />

(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />

Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte<br />

Jedes Kind soll nach seinem Entwicklungsstand und seinen <strong>St</strong>ärken und Ressourcen im lebenspraktischen<br />

Bereich gefördert werden. Eine Erziehung zur Selbständigkeit ist Leitlinie der Heilpädagogischen Gruppen.<br />

Ernährung<br />

Die Heilpädagogischen Gruppen werden werktags von der Küche (labora gGmbh) mit dem Mittagessen<br />

versorgt. Morgens, abends und am Wochenende versorgen sich die Gruppen selbst. Die Mahlzeiten werden in<br />

der Gruppe in Zusammenarbeit zwischen Kindern und Mitarbeitern zubereitet. Die Kinder und Jugendlichen<br />

werden bei der Auswahl, bei Einkauf und der Zubereitung je nach Alter und Fähigkeiten beteiligt. Beim<br />

gemeinsam erstellten Speiseplan wird auf ausgewogene und gesunde Kost Wert gelegt. Den Kindern werden<br />

Kenntnisse über gesunde und ausgewogene Ernährung vermittelt.<br />

Gesundheit und Hygiene<br />

Anleitung und Kontrolle bei Körperhygiene werden nach individuell erstellten Lernplänen und<br />

Verstärkerprogrammen durchgeführt. Den Kindern und Jugendlichen wird Wissen über gesundheitliche<br />

Themen vermittelt. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Bedarf einer Dauermedikation werden<br />

Kompetenzen für den Umgang und die selbständige Handhabung aufgebaut.<br />

Wohnen<br />

Die Kinder und Jugendlichen beteiligen sich an der Gestaltung des eigenen Zimmers und des gesamten<br />

Wohnraums entsprechend ihrem Alter und nach ihren Möglichkeiten. Durch die Möglichkeit der<br />

Zimmergestaltung unter Einbeziehung der jeweiligen handwerklichen und kreativen Ressourcen der Kinder<br />

soll eine Wertschätzung des Mobiliars und der Einrichtung entwickelt werden. Außerdem können Kinder ihre<br />

gestalterischen und handwerklichen <strong>St</strong>ärken in diesem Rahmen entwickeln.<br />

Für die Zimmerordnung sind die Kinder bzw. Jugendlichen selbst verantwortlich, werden hier jedoch<br />

fortlaufend von den Mitarbeitern unterstützt bzw. angeleitet. Reinigungsdienste sowie Ordnungsdienste<br />

werden unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen geleistet.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 12 -


Behördenkontakte<br />

Die Kinder und Jugendlichen werden ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Behördenkontakten<br />

beteiligt. Behördengänge erledigen sie, wenn möglich, selbständig. Formulare und Anträge werden zusammen<br />

bearbeitet. Kontakte werden schriftlich, telefonisch, oder persönlich gepflegt zu:<br />

den einzelnen Jugendämtern, Kostenträgern u. a.,<br />

anderen Ämtern wie z.B. Einwohnermeldeamt, Gesundheitsamt,<br />

Arbeitsamt,<br />

Sozialamt,<br />

Polizei,<br />

Ärzten und Kliniken etc.<br />

Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />

Freizeit<br />

Den betreuten Kindern und Jugendlichen wird vermittelt, dass die Bewältigung schulischer Anforderungen und<br />

der Aufbau einer beruflichen Perspektive wichtige Voraussetzungen für die spätere Selbständigkeit sind. Sie<br />

werden angehalten die Schule regelmäßig zu besuchen und die Anforderungen in kognitiver, sozialer und<br />

verhaltensmäßiger Hinsicht zu erfüllen. Schulische Defizite werden in enger Abstimmung mit den Lehrkräften<br />

gezielt bearbeitet.<br />

Für die Unterstützung des schulischen Bereichs werden folgende Methoden eingesetzt:<br />

• Hausaufgabenbetreuung und Lernzeit in täglich festgesetzter Zeitstruktur<br />

• Individuelle Lernförderung (Lese-Rechtschreib-Training, u.a.)<br />

• Enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer, bei Bedarf mit wöchentlichen Absprachen<br />

Für den Aufbau einer beruflichen Orientierung:<br />

• gemeinsame Planung einer realistischen Berufslaufbahn<br />

• Begleitung der Berufsinformation für Jugendliche durch das Arbeitsamt (BIZ)<br />

• Durchführung berufsbezogener Testverfahren<br />

• Begleitung der Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt<br />

• Planung und Organisation berufsfindender Maßnahmen und Förderlehrgänge<br />

• enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Berufsfindung, -vorbereitung, -ausbildung<br />

• Vermittlung von Praktika und Probearbeiten, berufsvorbereitende Maßnahmen<br />

Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen freizeitpädagogischer Maßnahmen:<br />

• durch sportliche Aktivitäten und Neigungsgruppen<br />

• im musisch-kreativen Tun durch Projektarbeit<br />

• im handwerklichen Bereich durch Projektarbeit (Holzwerkstatt, etc.),<br />

• im EDV-Bereich durch die Möglichkeit an modernen Computern Erfahrungen zu sammeln<br />

• Förderung von Besuchen von Vereinen und Verbänden<br />

• Förderung von Handlungskompetenz durch Outdoor-Aktivitäten und erlebnispädagogische Maßnahmen<br />

Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,<br />

die tatsächlich in Anspruch genommen werden können<br />

Auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> befinden sich die Klassen 1 bis 6 der achtklassigen „<strong>St</strong>.<br />

<strong>Vincent</strong> Schule zur Erziehungshilfe“. Die Klassen 7 bis 9 befinden sich in der Gutenbergstraße. Die „<strong>St</strong>.-<br />

<strong>Vincent</strong>-Schule“ kann von den Kindern und Jugendlichen der Heilpädagogischen Gruppen intern, derzeit in<br />

den Klassenstufen 1 bis 9, besucht werden. Hier findet Unterricht auf Grund- und Hauptschulniveau in kleinen<br />

Klassen bis zu zehn Schülern statt. Heilpädagogen ermöglichen eine intensive Förderarbeit.<br />

Im näheren Umfeld des <strong>Kinderzentrum</strong>s befinden sich die Grundschule, die Hauptschule und eine Schule zur<br />

individuellen Lernförderung. Darüber hinaus sind in Regensburg alle Schultypen vorhanden und von den<br />

betreuten Kindern und Jugendlichen problemlos zu erreichen. In besonderen Fällen kann in Zusammenarbeit<br />

mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie übergangsweise eine Schule für Kranke besucht werden.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 13 -


Einzelbeschulung ist derzeit nicht, oder nur als Zusatzleistung, möglich.<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> hat keine Möglichkeit zur internen Berufsausbildung.<br />

Extern besteht in Regensburg jedoch eine breite Palette berufsbildender und berufsfördernder Möglichkeiten,<br />

die von den Jugendlichen der Heilpädagogischen Gruppen in Anspruch genommen werden können. Dazu<br />

gehören vor allem:<br />

• die trägereigene Lernwerkstatt mit differenzierten Angeboten zur Berufseignung, -findung und Ausbildung<br />

• das Arbeitsamt mit seinen Angeboten der Information und Beratung<br />

• Förderlehrgänge verschiedener Träger<br />

• Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr<br />

• diverse Fachschulen<br />

• Jahreskurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Abschlusses.<br />

Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld<br />

Während des Aufenthalts der Kinder und Jugendlichen in Regensburg wird versucht, die Betreuten in Vereine<br />

und Verbände je nach Interessenlage zu integrieren. Die Anbahnung setzt jedoch häufig einen langen Vorlauf<br />

und eine intensive Begleitung in der Anfangszeit voraus.<br />

Die Kinder und Jugendlichen werden durch die Mitarbeiter der Gruppe auf aktuelle Freizeitangebote in<br />

Regensburg hingewiesen bzw. zu interessanten Veranstaltungen mitgenommen. Der Besuch von Angeboten<br />

im <strong>St</strong>adtteil, z.B. Jugendzentrum, wird bei Eignung des Kindes unterstützt.<br />

Freizeitpädagogische Maßnahmen<br />

In den Heilpädagogischen Gruppen werden gruppenintern folgende Freizeitmöglichkeiten mit unterschiedlichen<br />

Schwerpunkten je Gruppe gestaltet:<br />

• regelmäßige Sportaktivitäten im Rahmen des Wochenprogramms (Schwimmen, Laufgruppe, Fußball u.a.)<br />

• Projektarbeit im Gruppenrahmen zu verschiedenen Themen; beispielsweise „Gruppengestaltung“ u.a.<br />

• erlebnispädagogische Projekte<br />

• Spielaktivitäten<br />

• Ferienfreizeiten, z.B. Zeltlager im In- und Ausland, Hüttenfreizeiten, Ferien auf dem Bauernhof<br />

• alltägliche, spontane Nutzung verschiedener Sportmöglichkeiten der Einrichtung wie z.B. Tischtennis,<br />

Kegeln, Basketball, Billard etc.<br />

• alltägliche Freizeitaktivitäten im näheren Umfeld (Jugendzentrum, Skaterbahn, Radfahren etc.)<br />

• Nutzung der Freizeiteinrichtungen der <strong>St</strong>adt Regensburg.<br />

Je nach personellen und zeitlichen Ressourcen werden gruppenübergreifende Freizeitmaßnahmen bzw.<br />

Projekte angeboten.<br />

Hilfen zur Krisenbewältigung<br />

Folgende Hilfen können für die Bewältigung individueller Krisen der betreuten Kinder geleistet werden:<br />

• Einzel - und Gruppengespräche<br />

• Konfliktbewältigungstraining in der Gesamtgruppe<br />

• individuell erstellter Krisenplan und Krisenmanagement unter Einbeziehung sämtlicher sächlicher,<br />

räumlicher und personeller Ressourcen der Gruppe, sowie anderer Fachdienste des Heims<br />

• verstärkte Präsenz der Mitarbeiter in Krisen<br />

• zusätzliche therapeutische Hilfen, die schnell und kurzfristig initiiert werden können durch den Fachdienst<br />

der Gruppe oder die Erziehungsleitung<br />

• bei Bedarf Anbahnung der Kontakte mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg und mit anderen<br />

Therapeuten.<br />

• wenn nötig körperlicher Einsatz der Mitarbeiter zum Schutz des Kindes im Sinne von Halt, Hilfe und<br />

Abwehr.<br />

• verstärkte Einbeziehung der Eltern und des zuständigen Jugendamts im Krisenfall.<br />

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Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. ä.<br />

Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />

nötigen Umfang statt. Die Betreuer und Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen in die<br />

Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />

• Telefonkontakte<br />

• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />

Abstimmung weiterer Kooperation<br />

• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />

• Beratung der Jugendgerichtshilfe<br />

Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit)<br />

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind im Rahmen des Hilfeplanverfahrens am Hilfeprozess beteiligt und<br />

wichtige Bezugspersonen für das Kind und die betreuende Gruppe. Der Informationsaustausch erfolgt in<br />

regelmäßigen und nach individuellem Bedarf vereinbarten Abständen auf telefonischer, schriftlicher und<br />

persönlicher Basis.<br />

Regelmäßige Elterngespräche sind Bestandteil der Betreuung. Die Eltern/Sorgeberechtigten nehmen am<br />

Vorstellungsgespräch des Kindes teil. Sie begleiten das Kind am Aufnahmetag und nehmen regelmäßig am<br />

turnusmäßigen Hilfeplangespräch teil. Bei auftretenden Krisen werden die Sorgeberechtigten im Bedarfsfall<br />

verstärkt in den Hilfeprozess eingebunden.<br />

Kinder und Jugendliche können maximal in vierzehntägigen Abständen nach Hause beurlaubt werden und<br />

Teile der Ferien bei ihren Familien verbringen. Die Beurlaubungen werden individuell in Abhängigkeit von den<br />

familiären Bedingungen und Möglichkeiten, sowie der Zielsetzung für die Entwicklung des Betreuten<br />

festgelegt.<br />

Beim Abholen und Bringen des Kindes finden Tür- und Angelgespräche statt. Die regelmäßige Eltern-, und bei<br />

Bedarf Familienberatung, findet nach Vereinbarung statt und wird vom zuständigen Psychologen und dem<br />

Intensiverzieher durchgeführt. Das Arbeiten mit den Eltern und der Familie hat die Zielsetzung,<br />

störungserhaltende Bedingungen im System zu verändern und das familiäre System zu stärken. So erfolgt<br />

eine gemeinsame Abstimmung in der Erziehungsarbeit und eine gemeinsame Entwicklung von<br />

unterstützenden Möglichkeiten und Maßnahmen, die eine Rückkehr des Kindes in seine Familie ermöglichen<br />

sollen. Eltern und die betreuende Einrichtung tragen ein hohes Maß an Verantwortung in der gemeinsamen<br />

Perspektivenarbeit. Die Bearbeitung der Familiendynamik unter der besonderen Berücksichtigung der Rolle<br />

des Kindes ist Inhalt der Elterngespräche.<br />

Eltern und Sorgeberechtigte sind in alle wichtigen Entscheidungen während der Betreuungszeit eingebunden<br />

und werden fortlaufend informiert, z.B. im Rahmen der Schulberatung und Planung der Schullaufbahn, bei<br />

Kontakten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, bei den Kontakten zu Ämtern und Behörden, bei der<br />

Berufsberatung durch das Arbeitsamt, bei ärztlichen Konsultationen. Ziel dieser Kontakte ist eine<br />

verantwortliche Beteiligung der Eltern am Entwicklungsprozess des Kindes. Durch die Elternarbeit sollen sie<br />

an den wesentlichen relevanten Entscheidungsprozessen beteiligt bleiben und in ihren<br />

Handlungskompetenzen gestärkt werden.<br />

Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />

Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />

Einrichtungen)<br />

Der Ablösungsprozess eines Kindes/Jugendlichen sowie die Vorbereitung auf eine Entlassung bzw. Verlegung<br />

erfolgt durch folgende Maßnahmen:<br />

Zunächst wird im Hilfeplangespräch mit dem Kind / Jugendlichen, den Sorgeberechtigten, dem Vertreter des<br />

Jugendamtes und den Vertretern der Einrichtung frühzeitig eine Entscheidung über die Entlassung oder<br />

Verlegung getroffen und es werden die relevanten Schritte festgelegt.<br />

Im Rahmen von Einzelgesprächen thematisiert der Intensiverzieher die anstehende Ablösung und reflektiert<br />

kontinuierlich mit dem Kind/Jugendlichen auftauchende Gefühle, Impulse und Phantasien. Im Gruppenalltag<br />

wird durch Gespräche des Kindes/Jugendlichen mit Gruppenmitgliedern und Betreuern der Prozess der<br />

Veränderung thematisiert.<br />

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In Elterngesprächen wird unter Beteiligung des Kindes/Jugendlichen, des Psychologen und eines<br />

Gruppenbetreuers die Entlassung vorbereitet.<br />

Wird das Kind/der Jugendliche nach Hause entlassen wird die Rückkehr in die Familie vorbereitet. Bei Bedarf<br />

werden hier in Kooperation mit dem Jugendamt weiterführende ambulante Hilfestellungen angeregt, z.B. die<br />

Vermittlung an eine Erziehungsberatung oder ambulante Hilfen anderer Art. Als Zusatzleistung ist bei<br />

Entlassung nach Hause eine zeitlich befristete Nachbetreuung durch die Mitarbeiter der Heilpädagogischen<br />

Gruppen möglich, wenn das Kind im Umkreis von Regensburg lebt.<br />

Bei Verlegung in eine weiterführende stationäre Betreuungseinrichtung können mit dem Kind/ Jugendlichen<br />

verschiedene Einrichtungen nach Abstimmung mit den Eltern und dem Kostenträger besichtigt werden.<br />

Zusammen mit dem Jugendlichen und den relevanten Personen (Eltern, Jugendamt) wird eine geeignete<br />

Nachfolgeeinrichtung festgelegt. Zum Vorstellungsgespräch in eine gewählte Einrichtung wird der Jugendliche<br />

von einem ihm vertrauten Mitarbeiter begleitet. Der Jugendliche wird ggf. von einem Gruppenbetreuer in die<br />

Nachfolgeeinrichtung gebracht, wenn dies den Eltern nicht möglich ist.<br />

2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />

Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />

zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />

Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />

unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />

Verwaltung wahrgenommen:<br />

2.3.3.1 Konzeptioneller, organisatorischer Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Gesamtverantwortung für die pädagogische und therapeutische Arbeit<br />

• verantwortet die Umsetzung der Konzeption in den pädagogischen Alltag<br />

• Kenntnis und Mitgestaltung der jugendhilfepolitischen Entwicklungen<br />

• entwickelt, schreibt fort und aktualisiert das Leistungsangebot der Einrichtung entsprechend den<br />

Erfordernissen zeitgemäßer Erziehung<br />

• Leitung von Dienst- und Teambesprechungen<br />

• Koordination aller Abteilungen der Einrichtung und Sicherung der Zusammenarbeit<br />

• Sicherung eines Rahmens, der inhaltlich, personell und räumlich die Erfüllung des pädagogischen<br />

Auftrags der Gesamteinrichtung garantiert<br />

• konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung<br />

• Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Organen des Trägers<br />

• Vertretung der Einrichtung nach außen<br />

• Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler und überregionaler Ebene und dem<br />

jeweiligen Spitzenverband<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Koordinierung des Qualitätsmanagement-Prozesses und der im Qualitätsmanagement verabredeten<br />

Zielvereinbarungen und Sicherstellung der fachlichen <strong>St</strong>andards<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Vertretung des <strong>Kinderzentrum</strong>s in politischen Entwicklungen<br />

• Planung von baulichen Veränderungen<br />

• Überwachung gesetzlicher Vorgaben<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Kinderunterlagen (Neuaufnahmen und Entlassungen)<br />

• Schreibarbeiten und Korrespondenz<br />

• Ausfertigung von Berichten und Protokollen<br />

• Aufrechterhaltung eines geregelten Pfortenbetriebs<br />

• Sicherung der Erreichbarkeit<br />

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2.3.3.2 Personalbereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Schaffung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung<br />

• Personalbedarfsplanung<br />

• Personalentwicklung<br />

• Personalcontrolling<br />

• Personaleinsatzplanung<br />

• Personalführung<br />

• Personalfreisetzung<br />

• Personalgewinnung<br />

• Personalbeurteilung<br />

• Organisation von Fortbildung, Fachberatung und Supervision<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Überwachung der Einhaltung des <strong>St</strong>ellenplans<br />

• Personaleinstellung<br />

• Personalverwaltung<br />

• Gehaltsabrechnung<br />

• Personalcontrolling<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung von Personalunterlagen<br />

• Führung der Urlaubs- und Krankenkartei<br />

• Meldung des monatlichen Personalaufwands für die Gehaltsabrechnung<br />

• Handhabung von Versicherungsfällen<br />

2.3.3.3 Wirtschaftlicher Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Wirtschaftliche Existenzsicherung und Sicherung der Gesamtfinanzierung<br />

• jährliche Wirtschaftplanung<br />

• Kontrolle der Belegungssituation der Einrichtung<br />

• Sicherung der Liquidität<br />

• Finanzcontrolling<br />

• Auftragsüberwachung und -abrechnung<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Auftragsvergabe<br />

• Controlling<br />

• Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern<br />

• Finanzbuchhaltung<br />

• Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Hauptkasse<br />

• Entgeltabrechnung<br />

• Überwachung laufender Kosten und des Fuhrparks<br />

• Abwicklung und Überwachung des Versicherungswesens<br />

• Erstellen erforderlicher <strong>St</strong>atistiken<br />

2.3.4 Fortbildung und Supervision<br />

Eine regelmäßige Teamsupervision ermöglicht fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der<br />

pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter. Im<br />

Rahmen der vereinbarten Entgelte werden 10 Supervisionssitzungen des Teams pro Jahr finanziell und durch<br />

die Anrechnung von Arbeitszeit unterstützt. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet;<br />

Praxiserfahrung und die Kenntnis des (teil-)stationären Rahmens werden erwartet. Bei Bedarf kann auch<br />

Einzelsupervision im Rahmen der zugestandenen Entgelte gestattet werden.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; <strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>St</strong>and: 01.03.2009) - 17 -


Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der (teil-)stationären Erziehungshilfe werden weitere<br />

berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt.<br />

Dafür werden 5 Tage Dienstbefreiung und bis zu 200 € pro Jahr für jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.<br />

Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten. Mehr als 12 Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> wurden und<br />

werden für das Qualitätsmanagement geschult.<br />

2.3.5 Versorgung<br />

Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg hat einen eigenen Hauswirtschaftsbereich. Die Großküche wird<br />

von der labora gGmbH betrieben.<br />

Die Leitung der Hauswirtschaft ist zuständig für:<br />

• Dienstplanung für den Hauswirtschaftsbereich<br />

• Einkauf und Lagerhaltung<br />

• Einhaltung der Hygienevorgaben<br />

• Anleitung von Praktikantinnen im Hauswirtschaftsbereich.<br />

Die Versorgungsdienste des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> werden gemäß eines mit der regionalen Kommission<br />

abgesprochenen Verteilungsschlüssels den einzelnen Abteilungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s zugeordnet und<br />

berechnet. Genaueres zur Verteilung siehe Punkt 4..<br />

Die Küche liefert werktags das Mittagessen an die stationären Kindergruppen und die teilstationären Gruppen<br />

des <strong>Kinderzentrum</strong>s (insgesamt zwölf Gruppen). Sie sorgt für eine ausgewogene und gesunde Ernährung der<br />

Kinder und Jugendlichen. Die Einhaltung der hygienischen <strong>St</strong>andards wird nach HACCP gesichert.<br />

Morgens, abends und am Wochenende versorgen sich die Gruppen selbst. Die Mahlzeiten werden von den<br />

Kindern unter Mithilfe durch die Gruppenpädagogen geplant, eingekauft und zubereitet.<br />

Sowohl in der Küche, wie auch in den Gruppenküchen, wird auf gesunde und vollwertige Ernährung in Form<br />

von Mischkost Wert gelegt. Kindliche Bedürfnisse an das Essen werden berücksichtigt und von der<br />

Großküche immer wieder abgefragt.<br />

Die Küche ist in der Lage Diätkost und spezielle Ernährungsangebote auf Grund kultureller oder religiöser<br />

Vorgaben zuzubereiten.<br />

Technische Dienste<br />

Die Hausmeisterei des <strong>Kinderzentrum</strong>s führt die notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an<br />

der räumlichen und technischen Ausstattung der Einrichtung durch. Bei größeren Arbeiten überwachen und<br />

unterstützen sie die Arbeiten der beauftragten Firmen.<br />

Im Einzelnen haben sie folgende Aufgaben:<br />

• Instandhaltung von Gebäuden<br />

• Wartung von technischen Anlagen<br />

• Pflege der Außenanlagen, des Mobiliars und des Fuhrparks<br />

• Begleitung von Sanierungsmaßnahmen und Investitionsprojekten<br />

• Durchführung von notwendigen Sanierungen, soweit selbst durchführbar, z.B. Malerarbeiten<br />

• Sicherheit im technischen Bereich<br />

• Unterstützung von gestaltenden Maßnahmen im Haus<br />

• <strong>St</strong>raßen- und Wegereinigung<br />

• Müllentsorgung<br />

• Einkauf benötigter Ausstattung und Materialien<br />

• Absperren des Hauses.<br />

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Reinigung<br />

Jeder Gruppe ist eine Mitarbeiterin des Reinigungsdienstes zugeordnet. Diese erledigt alle laufenden<br />

Reinigungsarbeiten innerhalb der Gruppe, sowie die regelmäßige Grundreinigung. Die Pflege der allgemeinen<br />

Räumlichkeiten des Hauses (Gänge, Treppenhäuser, Büros) wird ebenso von diesen Mitarbeiterinnen<br />

zusammen mit anderen Mitarbeiterinnen aus dem Hauswirtschaftsbereich geleistet.<br />

Das Reinigungspersonal sorgt für ein sauberes, ordentliches und hygienisches Lebensumfeld für die betreuten<br />

Kinder. Zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Kindern und Jugendlichen gestalten sie eine<br />

wohnliche Atmosphäre und ein klar strukturiertes Umfeld.<br />

Folgende Tätigkeiten führen sie im Einzelnen durch:<br />

• Reinigung der Gruppen, der allgemeinen Räume und Gänge<br />

• Grundreinigung in regelmäßigen Abständen<br />

• Sauberhalten der sanitären Anlagen.<br />

Fahrdienste<br />

Anfallende Fahrdienste werden in den stationären Gruppen von den Mitarbeitern der Gruppe geleistet. Es<br />

stehen zwei Kleinbusse und zwei Pkws für die anfallenden Dienstfahrten im <strong>Kinderzentrum</strong> zur Verfügung.<br />

Ärztliche Versorgung<br />

In Regensburg sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen ausreichend vorhanden. Außerdem stehen eine Reihe<br />

von Kliniken einschließlich des Universitätsklinikums zur Verfügung. Die betreuten Kinder wählen sich unter<br />

Beratung durch die Mitarbeiter und in Rücksprache mit den Sorgeberechtigten einen Hausarzt in Regensburg.<br />

Facharztbesuche werden von Mitarbeitern vorbereitet und gegebenenfalls begleitet.<br />

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ist für das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> mit ihren ambulanten<br />

und teilstationären Angeboten, sowie ihrem Krisendienst, ein wichtiger Anlaufpunkt. Notwendige Medikamente<br />

aus dem Bereich der Psychopharmaka werden dort eingestellt und überwacht. Die räumliche Nähe zur Klinik<br />

und das gute persönliche Kennen untereinander helfen Krisen bei den Kindern und Jugendlichen effektiv<br />

anzugehen.<br />

Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />

Für den Heilpädagogischen Heimgruppenbereich wird während der Schulzeit und an den Wochenenden<br />

täglich Frühstück, Zwischenmahlzeiten, Mittagessen und Abendessen benötigt. In Ferienzeiten können sich<br />

die Heilpädagogischen Kindergruppen selbst versorgen. Religiöse oder auch körperliche Gründe (z. B. Diät,<br />

vegetarisches oder schweinefreies Essen) werden bei der Nahrungszubereitung sowohl in Großküche als<br />

auch auf der Gruppe berücksichtigt.<br />

2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung<br />

Die drei Heilpädagogischen Gruppen befinden sich auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg im südlichen <strong>St</strong>adtgebiet von Regensburg. Jeder Gruppe steht eine Gruppenwohnung zur<br />

Verfügung.<br />

Die Räume sind modern, geschmackvoll und zweckmäßig möbliert. Die technische Ausstattung entspricht<br />

dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit ihr Zimmer zu gestalten und<br />

werden darin von den Mitarbeitern unterstützt. Sie können eigenen Besitz mitbringen. Auf die Unversehrtheit<br />

der Einrichtung, eine klare <strong>St</strong>rukturierung der Räumlichkeiten, und die schnelle Behebung von Schäden durch<br />

die Hausmeister wird geachtet.<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> ist mit dem <strong>St</strong>adtbus gut zu erreichen. Die von den Kindern und Jugendlichen<br />

besuchten Schulen befinden sich im direkten Umkreis.<br />

Die Heilpädagogischen Gruppen sind in abgeschlossenen Wohneinheiten im Komplex des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>.<br />

<strong>Vincent</strong> untergebracht. Das Raumkonzept ist so angelegt, dass die heilpädagogischen Schwerpunkte, sowie<br />

die individuellen Bedürfnisse der Betreuten, berücksichtigt werden.<br />

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Die räumliche Ausstattung der Gruppen in Etagenwohnungen beinhaltet jeweils:<br />

4 Kinderzimmer<br />

1 individuell nutzbares Zimmer (meist als 5. Kinderzimmer genutzt)<br />

1 Küche (mit allen notwendigen elektrischen Geräten ausgestattet)<br />

1 Esszimmer<br />

1 Wohnzimmer<br />

Nass- und Nebenräume<br />

1 Erzieherbereitschaftsraum, Büro incl. Nasszelle<br />

1 Kellerraum<br />

Außerdem stehen den Heilpädagogischen Gruppen Räume zur Therapie und heilpädagogischen Förderung,<br />

Bastel- und Freizeiträume (Kegelbahn, Gymnastikraum, Tischtennisraum mit Kicker, Computerraum) und<br />

entsprechenden Außenanlagen zur Verfügung. Die Gruppen sind renoviert und neu möbliert. Die technische<br />

Ausstattung entspricht dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard.<br />

Für das Betreuerteam steht eine moderne Telefonanlage zur Verfügung.<br />

Die Küche ist mit einer modernen Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so ausgestattet,<br />

dass eine zeitweilig selbständige Versorgung der Gruppe und eine verantwortliche Lagerhaltung problemlos<br />

möglich sind.<br />

Den Kindern und Jugendlichen stehen pro Gruppe eine Waschmaschine und die übliche Medienausstattung<br />

zur Verfügung. Jede Gruppe verfügt über einen PC.<br />

3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der <strong>Leistungsvereinbarung</strong><br />

Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem<br />

belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen gegebenenfalls eine eigene<br />

Vergütung:<br />

• zusätzliche Therapien und Behandlungen (Psychotherapie, Familientherapie, Heilpädagogische<br />

Übungsbehandlungen, Einzelförderungen...), soweit sie nicht durch die beschriebenen<br />

Regelleistungen abgedeckt werden<br />

• Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren<br />

• Heilpädagogisch/Therapeutisches Rudern<br />

• Nachbetreuung in der Familie über einen begrenzten Zeitraum<br />

• zusätzliche, unterstützende Maßnahme im Sinne der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung<br />

• Einzelbeschulung<br />

• Betreuung von Kindern und Jugendlichen vormittags an Schultagen bei Schulausschlüssen und<br />

Beurlaubungen, die über zwei Wochen hinausgehen.<br />

• Beschulung in der <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse<br />

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4. Personelle Ausstattung<br />

Leitung und Verwaltung<br />

(Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,92 Leitung Dipl.- Sozialpäd./ Dipl.-<br />

Kaufmann / Dipl.-Päd.<br />

0,86 Verwaltung Bürokauffrau, Sekretärin u.a. 33,1<br />

Gruppenübergreifende Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,70 Psychologischer Fachdienst Dipl.-Psychologen 27,0<br />

Erziehung und Betreuung<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

3,0 Gruppenleitung Dipl.-Soz.päd. / Heilpäd. i. A. 115,5<br />

8,88 Erzieher im Gruppendienst ErzieherInnen /<br />

HeilerziehungspflegerInnen<br />

1,98 Praktikantinnen Erzieherinnen im<br />

Anerkennungsjahr<br />

0,66 Zivildienstleistende keine 77,0<br />

Wirtschafts- und Versorgungsdienste<br />

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35,4<br />

341,9<br />

115,5<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,14 Hauswirtschaftspersonal Hauswirtschaftsmeisterin 5,4<br />

1,97 Reinigungspersonal Hauswirtschaftshelferin u.a. 75,8<br />

Technische Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,63 Hausmeister Schreiner, Metallbauer 24,3

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