Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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09.06.2013 Aufrufe

Zum Hilfeplangespräch sind folgende Unterlagen wichtig: Der aktuelle Entwicklungsbericht, ggf. Schulbericht, neue Gutachten, Arztbriefe u.a. Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt eines Jugendlichen in der Therapeutischen Jugendwohngruppe ist mittelfristig angelegt. Die Behandlungsdauer sollte sechs Monate nicht unterschreiten und kann sich in schwierigen Fällen über mehrere Jahre erstrecken. Im Durchschnitt bleiben Jugendliche ein bis zwei Jahre in der Therapeutischen Jugendwohngruppe. Die Aufenthaltsdauer wird individuell auf die Bedürfnisse des Jugendlichen und dessen Entwicklungsverlauf nach Maßgabe des Hilfeplans angepaßt. 2.3.2.2 Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren wird in der Regel eingeleitet durch eine telefonische Anfrage des Jugendamtes oder durch den Sozialdienst einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, nach deren Abstimmung mit dem Kostenträger und den Sorgeberechtigten. Wenn ein Platz frei ist, oder eine Aufnahmemöglichkeit zeitlich absehbar ist, sendet das zuständige Jugendamt schriftliche Unterlagen (letzter Arztbrief, Stellungnahmen der Klinik, Hilfeplan, Entwicklungsberichte, andere relevante aussagekräftige Unterlagen) an die Therapeutische Jugendwohngruppe. Nach Sichtung der Unterlagen und Feststellung des geeigneten Betreuungsangebots auf der Grundlage der Akten wird baldmöglichst zwischen Einrichtung, Jugendamt und gegebenenfalls der Klinik ein Informationstermin mit dem Jugendlichen vereinbart. Wird danach die Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit weiterhin von beiden Seiten bejaht, wird ein offizielles Vorstellungsgespräch vereinbart, das gleichzeitig die Funktion eines Hilfeplangesprächs erfüllt. Zu diesem kommen in die Einrichtung: • der/die Jugendliche • der zuständige Vertreter des Jugendamts • Vertreter der Klinik • der/die Sorgeberechtigten. Seitens der Einrichtung nehmen am Aufnahmegespräch teil: • die Gruppenleitung, oder der psychologische Fachdienst • ein Mitarbeiter der Gruppe. Die Therapeutische Jugendwohngruppe ist bemüht um eine schnellstmögliche Klärung der Anfrage. Der maximale zeitliche Umfang für das Vorstellungsgespräch beträgt 120 Minuten. Eine Entscheidung im Hinblick auf die Aufnahme des angefragten Jugendlichen sollte innerhalb der nächsten beiden Wochen nach dem Vorstellungsgespräch zwischen den Beteiligten getroffen werden. In der Gruppe berät das Mitarbeiterteam über die Aufnahme. Vor einem offiziellen Vorstellungstermin findet ein unverbindlicher Informationsbesuch durch den Jugendlichen statt, der die Besichtigung der Gruppe und ein ca. einstündiges Gespräch des Jugendlichen mit dem diensthabenden Mitarbeiter beinhaltet. Schwerpunkt des Informationsbesuches sollte das Kennenlernen der Gruppe durch den Jugendlichen sein. Der Jugendliche hat auch die Möglichkeit, nach dem Informationsgespräch die Therapeutische Jugendwohngruppe zu besuchen, um die anderen Jugendlichen kennenzulernen und das Klima der Gruppe zu erleben. Termine dafür werden vorher abgesprochen. Auf der Grundlage einer positiven Entscheidung nach dem Vorstellungsgespräch wird eine Aufnahmezusage gemacht. Vor der Aufnahme übersendet der Kostenträger die Zusicherung der Kostenübernahme für die stationäre Betreuung. Am Aufnahmetag wird der Jugendliche von einem Mitarbeiter der Gruppe empfangen und in die Gruppe aufgenommen. Nach Übergabe von Dokumenten, Festlegung von Telefon- und Besuchskontakten verabschieden sich Eltern und Jugendlicher. Die ersten vier bis sechs Wochen der Betreuung werden als Probezeit betrachtet, in der die Einrichtung und der Jugendliche nochmals die Tragfähigkeit ihrer Entscheidung überprüfen können. Nachfolgend wird der Ablauf in Form einer Skizze dargestellt: _____________________________________________________________________________________________________________ Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 8 -

schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt - ob in naher Zukunft ein Platz zur Verfügung steht Anforderung der Unterlagen (Entwicklungs-, Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle, andere relevante Unterlagen) Sichtung der Unterlagen Ä Vorstellung der Anfrage beim psychologischen Fachdienst und der betreffenden Gruppenleitung Vereinbarung eines Vorstellungstermines mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die Erziehungsleitung Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind / Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl. vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung: Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer Fachdienst und Erziehungsleiterin) Beratung über Aufnahme zwischen den o. g. Teilnehmern seitens der Einrichtung. Evtl. werden die Beobachtungen eines Besuchsnachmittags des Kindes in der Gruppe mit einbezogen. Rückmeldung ob Aufnahme erfolgen kann. Aufnahme ist möglich zu dem im Vorstellungsgespräch vorbesprochenen Termin Mündliche Meldung an das zuständige Jugendamt Das Jugendamt erteilt mündliche Kostenübernahme, die umgehend durch eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird Aufnahme des Kindes / des Jugendlichen Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung Rückmeldung an das Jugendamt, - ob Anfrage in die Warteliste (WL) aufgenommen werden kann Die Erziehungsleitung meldet sich beim zuständigen Jugendamt, wenn ein Platz für das Kind / den Jugendlichen zur Verfügung steht. Anschl. siehe links - dass das Kind / der Jugendliche nicht aufgenommen werden kann Beendigung des Anfrageverfahrens Aufnahme ist aufgrund der Problemlagen des Kindes / des Jugendlichen nicht möglich Absage an das Jugendamt Beendigung des Anfrageverfahrens Aufnahme ist aufgrund der Problemlagen des Kindes / des Jugendlichen nicht möglich Absage an das Jugendamt Beendigung des Anfrageverfahrens _____________________________________________________________________________________________________________ Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 9 -

Zum Hilfeplangespräch sind folgende Unterlagen wichtig:<br />

Der aktuelle Entwicklungsbericht, ggf. Schulbericht, neue Gutachten, Arztbriefe u.a.<br />

Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt eines Jugendlichen in der Therapeutischen Jugendwohngruppe ist<br />

mittelfristig angelegt. Die Behandlungsdauer sollte sechs Monate nicht unterschreiten und kann sich in<br />

schwierigen Fällen über mehrere Jahre erstrecken. Im Durchschnitt bleiben Jugendliche ein bis zwei Jahre in<br />

der Therapeutischen Jugendwohngruppe. Die Aufenthaltsdauer wird individuell auf die Bedürfnisse des<br />

Jugendlichen und dessen Entwicklungsverlauf nach Maßgabe des Hilfeplans angepaßt.<br />

2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />

Das Aufnahmeverfahren wird in der Regel eingeleitet durch eine telefonische Anfrage des Jugendamtes oder<br />

durch den Sozialdienst einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, nach deren Abstimmung mit dem Kostenträger<br />

und den Sorgeberechtigten. Wenn ein Platz frei ist, oder eine Aufnahmemöglichkeit zeitlich absehbar ist,<br />

sendet das zuständige Jugendamt schriftliche Unterlagen (letzter Arztbrief, <strong>St</strong>ellungnahmen der Klinik,<br />

Hilfeplan, Entwicklungsberichte, andere relevante aussagekräftige Unterlagen) an die Therapeutische<br />

Jugendwohngruppe. Nach Sichtung der Unterlagen und Feststellung des geeigneten Betreuungsangebots auf<br />

der Grundlage der Akten wird baldmöglichst zwischen Einrichtung, Jugendamt und gegebenenfalls der Klinik<br />

ein Informationstermin mit dem Jugendlichen vereinbart. Wird danach die Bereitschaft zu einer<br />

Zusammenarbeit weiterhin von beiden Seiten bejaht, wird ein offizielles Vorstellungsgespräch vereinbart, das<br />

gleichzeitig die Funktion eines Hilfeplangesprächs erfüllt. Zu diesem kommen in die Einrichtung:<br />

• der/die Jugendliche<br />

• der zuständige Vertreter des Jugendamts<br />

• Vertreter der Klinik<br />

• der/die Sorgeberechtigten.<br />

Seitens der Einrichtung nehmen am Aufnahmegespräch teil:<br />

• die Gruppenleitung, oder der psychologische Fachdienst<br />

• ein Mitarbeiter der Gruppe.<br />

Die Therapeutische Jugendwohngruppe ist bemüht um eine schnellstmögliche Klärung der Anfrage. Der<br />

maximale zeitliche Umfang für das Vorstellungsgespräch beträgt 120 Minuten. Eine Entscheidung im Hinblick<br />

auf die Aufnahme des angefragten Jugendlichen sollte innerhalb der nächsten beiden Wochen nach dem<br />

Vorstellungsgespräch zwischen den Beteiligten getroffen werden. In der Gruppe berät das Mitarbeiterteam<br />

über die Aufnahme.<br />

Vor einem offiziellen Vorstellungstermin findet ein unverbindlicher Informationsbesuch durch den Jugendlichen<br />

statt, der die Besichtigung der Gruppe und ein ca. einstündiges Gespräch des Jugendlichen mit dem<br />

diensthabenden Mitarbeiter beinhaltet. Schwerpunkt des Informationsbesuches sollte das Kennenlernen der<br />

Gruppe durch den Jugendlichen sein.<br />

Der Jugendliche hat auch die Möglichkeit, nach dem Informationsgespräch die Therapeutische<br />

Jugendwohngruppe zu besuchen, um die anderen Jugendlichen kennenzulernen und das Klima der Gruppe<br />

zu erleben. Termine dafür werden vorher abgesprochen.<br />

Auf der Grundlage einer positiven Entscheidung nach dem Vorstellungsgespräch wird eine Aufnahmezusage<br />

gemacht. Vor der Aufnahme übersendet der Kostenträger die Zusicherung der Kostenübernahme für die<br />

stationäre Betreuung.<br />

Am Aufnahmetag wird der Jugendliche von einem Mitarbeiter der Gruppe empfangen und in die Gruppe<br />

aufgenommen. Nach Übergabe von Dokumenten, Festlegung von Telefon- und Besuchskontakten<br />

verabschieden sich Eltern und Jugendlicher.<br />

Die ersten vier bis sechs Wochen der Betreuung werden als Probezeit betrachtet, in der die Einrichtung und<br />

der Jugendliche nochmals die Tragfähigkeit ihrer Entscheidung überprüfen können.<br />

Nachfolgend wird der Ablauf in Form einer Skizze dargestellt:<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 8 -

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