Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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09.06.2013 Aufrufe

Interdisziplinäre Zusammenarbeit Bereits in der Besetzung des Betreuerteams wird Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit gelegt (Sozial- Pädagogen, Erzieher). Durch die Mitarbeit einer Diplom-Psychologin und einer Kinder- und Jugendpsychiaterin wird eine erweiterte Sichtweise der einzelnen Jugendlichen möglich. Bezogen auf die individuelle Situation und Problematik des Jugendlichen werden weitere Fachleute am Betreuungsprozess beteiligt (Lehrer, Ausbilder, Fachärzte, spezielle Therapeuten etc.). Auf die Zusammenschau der einzelnen Sichtweisen wird großer Wert gelegt. Erziehungsstil Der Erziehungsstil ist grundsätzlich einfühlsam, wertschätzend und akzeptierend. Trotzdem werden die Grenzen zwischen Jugendlichen und Betreuern sorgfältig beachtet. Durch Anforderungen wird der einzelne Jugendliche mit seiner Leistungsfähigkeit und seinen Stärken vertraut gemacht. Es wird versucht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem verbindlichen Regelsystem der Gruppe und dem Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Betreuten zu verwirklichen. Erziehungsatmosphäre Die Erziehungsatmosphäre ist von Akzeptanz gegenüber dem Jugendlichen mit seinen Störungen und Erkrankungen geprägt. Ein therapeutisches Milieu wird durch das Betreuerteam gesichert. Regelsystem Fundament des Zusammenlebens bildet ein differenziertes, auf das Jugendalter abgestimmtes, aktuelles und verbindliches Regelsystem, das jedem Jugendlichen in schriftlicher Form vorliegt und das in der Gruppe aushängt. Die Betreuer beziehen sich darauf fortlaufend. Gruppenpädagogik Ein festes, für die Jugendlichen nachvollziehbares Regelwerk gibt dem Gruppenleben einen zuverlässigen Rahmen und vermittelt den Jugendlichen Sicherheit und Kontinuität. Der Alltag in der Gruppe ist von einer festen Tagesstruktur geprägt, die den Tagesablauf gliedert und den Jugendlichen damit Orientierungshilfen vermittelt. In Kleingruppen werden unter Anleitung der Betreuer relevante Themen der Jugendlichen erörtert. In der wöchentlichen Gruppenkonferenz werden alle Fragen des Zusammenlebens und neue Regelungen besprochen. Hier findet die notwendige Abstimmung zwischen den Jugendlichen für die Alltagsgestaltung sowie die Planung anstehender Projekte statt. In gruppendynamischen Einheiten werden Prozesse der Gruppe thematisiert und aufgearbeitet. In der Arbeit an Projekten werden individuelle Stärken der Jugendlichen gefördert, können sie Kompetenzen erwerben und Kooperation einüben. Freizeitpädagogische Aktivitäten werden von den Betreuern und den Jugendlichen gemeinsam gestaltet und durchgeführt. Sie erweitern den Horizont der Jugendlichen und geben ihnen Möglichkeiten gelernte Verhaltensweisen außerhalb der Gruppe zu erproben. Einzelfallbetreuung Jedem/jeder Jugendlichen ist ein Intensivbetreuer/eine Intensivbetreuerin zugeordnet. Vereinbarungen und Verhaltensverträge mit dem einzelnen Jugendlichen schaffen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Notwendigkeiten. In regelmäßigen Feedback-Gesprächen zwischen dem Betreuten und Mitarbeitern der Wohngruppe wird das Tagesgeschehen reflektiert und die nächsten Tage vorstrukturiert. Verstärkerprogramme geben Impulse zur Veränderung individuell unangepasster Verhaltensweisen. Angebote von Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, sowie Möglichkeiten zu schulischer und beruflicher Erprobung schaffen die Voraussetzungen für eine Reintegration in ein weniger schützendes Umfeld und für eine größtmögliche Selbständigkeit. Sie erproben die Stabilität erlernter angepasster Verhaltensweisen, schaffen Selbstvertrauen und geben den Jugendlichen Perspektive und Orientierung. Die Weiterführung einer Therapie, wie sie im stationären Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie begonnen wurde, ist im Regelfall für den Jugendlichen verpflichtend. Durch die enge Zusammenarbeit mit einem/einer Kinder- und JugendpsychiaterIn besteht die Möglichkeit kontinuierlicher psychiatrischer Behandlung der einzelnen Jugendlichen. Familienarbeit Die Bedeutung des familiären Umfelds und früherer Erfahrungen in der Familie durch den Jugendlichen ist den Betreuern bewusst. Ein differenziertes Wissen darüber ist den Betreuern präsent. Die Familienarbeit erfolgt zielgerichtet und in der möglichen Dichte durch festgelegte Mitarbeiter, die kontinuierlich mit den familiären Bezugspersonen in Kontakt stehen. Regelmäßige Familiengespräche im Abstand von maximal vier Wochen werden angestrebt. Hausbesuche können in besonderen Situationen durchgeführt werden, sofern die Übernahme der Kosten dafür geklärt sind. _____________________________________________________________________________________________________________ Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 6 -

Beurlaubungen und Besuche Im Rahmen der familiären Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der psychischen Verfassung des Betreuten kann der Jugendliche zu seinen familiären Bezugspersonen beurlaubt werden. Wochenendheimfahrten sind maximal im Abstand von zwei Wochen möglich. Besuche sind im Rahmen des Regelsystems der Gruppe willkommen. Umfeldintegration Eine Integration der Jugendlichen in ein „natürliches Umfeld“ wie Vereine, Interessengruppen, Nachbarschaft, peer-group wird aktiv unterstützt. Der Besuch öffentlicher Schulen und von Ausbildungsplätzen auf dem freien Arbeitsmarkt wird beschützenden Formen der schulischen und beruflichen Bildung vorgezogen, wenn genügend Erfolgsaussichten für ein Gelingen bestehen. Therapeutisches Angebot Für Jugendliche, die nicht in der Lage sind eine externe Psychotherapie zu machen, besteht die Möglichkeit diese im Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe zu erhalten. 2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen 2.3.1 Pädagogische Regelversorgung Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung. 2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich 2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive Der Hilfeplan und die darin formulierten Ziele sind die Grundlage für die Betreuung und Behandlung in der Therapeutischen Jugendwohngruppe. Der Hilfeplan sollte idealer Weise bereits vor der Aufnahme des Jugendlichen in die Gruppe gemeinsam erstellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird ein Hilfeplan umgehend nach der Aufnahme in die Therapeutische Jugendwohngruppe durch das Jugendamt und in Abstimmung mit der Einrichtung entwickelt. Das Hilfeplangespräch findet in der Regel in der Therapeutischen Jugendwohngruppe (Donaustaufer Str. 95 a, 93059 Regensburg) statt und hat einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten. Hilfeplangespräche werden im halbjährlichen Turnus durchgeführt, mindestens aber einmal pro Jahr. Andere Regelungen sind abzusprechen und der Aufwand ist gegebenenfalls zu vergüten. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krisen, Verlegungen) können häufigere Hilfeplangespräche nötig sein. Am Hilfeplangespräch sind neben dem Vertreter des Jugendamts folgende Personen beteiligt: • der Jugendliche selbst • der Intensivbetreuer/die Intensivbetreuerin • die Gruppenleitung oder der psychologische Fachdienst • der/die Sorgeberechtigten • gegebenenfalls der Vormund bzw. der gesetzliche Vertreter • andere wichtige Bezugspersonen, z.B. Lehrer, Ausbilder, oder andere, im Einzelfall und bei Bedarf. Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladungen zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplangespräch findet unter Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Gesprächsgrundlage für das Hilfeplangespräch ist der aktuelle Entwicklungsbericht über den Jugendlichen, der seitens der Einrichtung vorher dem Jugendamt zur Verfügung gestellt wird. Der Jugendliche wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst aktiv am Hilfeplangespräch mit, berichtet über seinen Aufenthalt, seine eigene Entwicklung im Rahmen der Betreuung und formuliert Wünsche und Anliegen für die weitere Betreuungsperspektive. Im Rahmen des Hilfeplangesprächs werden die weiteren Betreuungsziele formuliert, die Mitwirkung der Eltern beschrieben und der Zeitpunkt der nächsten Überprüfung festgelegt. Das Hilfeplangespräch wird vom Vertreter des Jugendamtes dokumentiert und in einen Hilfeplan gefasst. Die Fortschreibung des Hilfeplans wird den Vertretern der betreuenden Einrichtung umgehend zugestellt. _____________________________________________________________________________________________________________ Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 7 -

Beurlaubungen und Besuche<br />

Im Rahmen der familiären Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der psychischen Verfassung des<br />

Betreuten kann der Jugendliche zu seinen familiären Bezugspersonen beurlaubt werden. Wochenendheimfahrten<br />

sind maximal im Abstand von zwei Wochen möglich. Besuche sind im Rahmen des Regelsystems<br />

der Gruppe willkommen.<br />

Umfeldintegration<br />

Eine Integration der Jugendlichen in ein „natürliches Umfeld“ wie Vereine, Interessengruppen, Nachbarschaft,<br />

peer-group wird aktiv unterstützt. Der Besuch öffentlicher Schulen und von Ausbildungsplätzen auf dem freien<br />

Arbeitsmarkt wird beschützenden Formen der schulischen und beruflichen Bildung vorgezogen, wenn<br />

genügend Erfolgsaussichten für ein Gelingen bestehen.<br />

Therapeutisches Angebot<br />

Für Jugendliche, die nicht in der Lage sind eine externe Psychotherapie zu machen, besteht die Möglichkeit<br />

diese im Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe zu erhalten.<br />

2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />

2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />

Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />

und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung.<br />

2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />

2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />

Der Hilfeplan und die darin formulierten Ziele sind die Grundlage für die Betreuung und Behandlung in der<br />

Therapeutischen Jugendwohngruppe. Der Hilfeplan sollte idealer Weise bereits vor der Aufnahme des<br />

Jugendlichen in die Gruppe gemeinsam erstellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird ein<br />

Hilfeplan umgehend nach der Aufnahme in die Therapeutische Jugendwohngruppe durch das Jugendamt und<br />

in Abstimmung mit der Einrichtung entwickelt.<br />

Das Hilfeplangespräch findet in der Regel in der Therapeutischen Jugendwohngruppe (Donaustaufer <strong>St</strong>r. 95<br />

a, 93059 Regensburg) statt und hat einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten. Hilfeplangespräche werden im<br />

halbjährlichen Turnus durchgeführt, mindestens aber einmal pro Jahr. Andere Regelungen sind abzusprechen<br />

und der Aufwand ist gegebenenfalls zu vergüten. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krisen, Verlegungen)<br />

können häufigere Hilfeplangespräche nötig sein.<br />

Am Hilfeplangespräch sind neben dem Vertreter des Jugendamts folgende Personen beteiligt:<br />

• der Jugendliche selbst<br />

• der Intensivbetreuer/die Intensivbetreuerin<br />

• die Gruppenleitung oder der psychologische Fachdienst<br />

• der/die Sorgeberechtigten<br />

• gegebenenfalls der Vormund bzw. der gesetzliche Vertreter<br />

• andere wichtige Bezugspersonen, z.B. Lehrer, Ausbilder, oder andere, im Einzelfall und bei Bedarf.<br />

Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladungen zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplangespräch findet<br />

unter Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Gesprächsgrundlage für das Hilfeplangespräch ist der<br />

aktuelle Entwicklungsbericht über den Jugendlichen, der seitens der Einrichtung vorher dem Jugendamt zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

Der Jugendliche wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst aktiv am Hilfeplangespräch mit, berichtet über<br />

seinen Aufenthalt, seine eigene Entwicklung im Rahmen der Betreuung und formuliert Wünsche und Anliegen<br />

für die weitere Betreuungsperspektive. Im Rahmen des Hilfeplangesprächs werden die weiteren<br />

Betreuungsziele formuliert, die Mitwirkung der Eltern beschrieben und der Zeitpunkt der nächsten Überprüfung<br />

festgelegt. Das Hilfeplangespräch wird vom Vertreter des Jugendamtes dokumentiert und in einen Hilfeplan<br />

gefasst. Die Fortschreibung des Hilfeplans wird den Vertretern der betreuenden Einrichtung umgehend<br />

zugestellt.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -

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