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Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

Bereits in der Besetzung des Betreuerteams wird Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit gelegt (Sozial-<br />

Pädagogen, Erzieher). Durch die Mitarbeit einer Diplom-Psychologin und einer Kinder- und<br />

Jugendpsychiaterin wird eine erweiterte Sichtweise der einzelnen Jugendlichen möglich. Bezogen auf die<br />

individuelle Situation und Problematik des Jugendlichen werden weitere Fachleute am Betreuungsprozess<br />

beteiligt (Lehrer, Ausbilder, Fachärzte, spezielle Therapeuten etc.). Auf die Zusammenschau der einzelnen<br />

Sichtweisen wird großer Wert gelegt.<br />

Erziehungsstil<br />

Der Erziehungsstil ist grundsätzlich einfühlsam, wertschätzend und akzeptierend. Trotzdem werden die<br />

Grenzen zwischen Jugendlichen und Betreuern sorgfältig beachtet. Durch Anforderungen wird der einzelne<br />

Jugendliche mit seiner Leistungsfähigkeit und seinen <strong>St</strong>ärken vertraut gemacht. Es wird versucht ein<br />

ausgewogenes Verhältnis zwischen dem verbindlichen Regelsystem der Gruppe und dem Eingehen auf die<br />

individuellen Bedürfnisse der Betreuten zu verwirklichen.<br />

Erziehungsatmosphäre<br />

Die Erziehungsatmosphäre ist von Akzeptanz gegenüber dem Jugendlichen mit seinen <strong>St</strong>örungen und<br />

Erkrankungen geprägt. Ein therapeutisches Milieu wird durch das Betreuerteam gesichert.<br />

Regelsystem<br />

Fundament des Zusammenlebens bildet ein differenziertes, auf das Jugendalter abgestimmtes, aktuelles und<br />

verbindliches Regelsystem, das jedem Jugendlichen in schriftlicher Form vorliegt und das in der Gruppe<br />

aushängt. Die Betreuer beziehen sich darauf fortlaufend.<br />

Gruppenpädagogik<br />

Ein festes, für die Jugendlichen nachvollziehbares Regelwerk gibt dem Gruppenleben einen zuverlässigen<br />

Rahmen und vermittelt den Jugendlichen Sicherheit und Kontinuität.<br />

Der Alltag in der Gruppe ist von einer festen Tagesstruktur geprägt, die den Tagesablauf gliedert und den<br />

Jugendlichen damit Orientierungshilfen vermittelt.<br />

In Kleingruppen werden unter Anleitung der Betreuer relevante Themen der Jugendlichen erörtert.<br />

In der wöchentlichen Gruppenkonferenz werden alle Fragen des Zusammenlebens und neue Regelungen<br />

besprochen. Hier findet die notwendige Abstimmung zwischen den Jugendlichen für die Alltagsgestaltung<br />

sowie die Planung anstehender Projekte statt.<br />

In gruppendynamischen Einheiten werden Prozesse der Gruppe thematisiert und aufgearbeitet.<br />

In der Arbeit an Projekten werden individuelle <strong>St</strong>ärken der Jugendlichen gefördert, können sie Kompetenzen<br />

erwerben und Kooperation einüben.<br />

Freizeitpädagogische Aktivitäten werden von den Betreuern und den Jugendlichen gemeinsam gestaltet und<br />

durchgeführt. Sie erweitern den Horizont der Jugendlichen und geben ihnen Möglichkeiten gelernte<br />

Verhaltensweisen außerhalb der Gruppe zu erproben.<br />

Einzelfallbetreuung<br />

Jedem/jeder Jugendlichen ist ein Intensivbetreuer/eine Intensivbetreuerin zugeordnet.<br />

Vereinbarungen und Verhaltensverträge mit dem einzelnen Jugendlichen schaffen Verbindlichkeiten unter<br />

Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Notwendigkeiten.<br />

In regelmäßigen Feedback-Gesprächen zwischen dem Betreuten und Mitarbeitern der Wohngruppe wird das<br />

Tagesgeschehen reflektiert und die nächsten Tage vorstrukturiert.<br />

Verstärkerprogramme geben Impulse zur Veränderung individuell unangepasster Verhaltensweisen.<br />

Angebote von Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, sowie Möglichkeiten zu schulischer und beruflicher<br />

Erprobung schaffen die Voraussetzungen für eine Reintegration in ein weniger schützendes Umfeld und für<br />

eine größtmögliche Selbständigkeit. Sie erproben die <strong>St</strong>abilität erlernter angepasster Verhaltensweisen,<br />

schaffen Selbstvertrauen und geben den Jugendlichen Perspektive und Orientierung.<br />

Die Weiterführung einer Therapie, wie sie im stationären Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />

begonnen wurde, ist im Regelfall für den Jugendlichen verpflichtend.<br />

Durch die enge Zusammenarbeit mit einem/einer Kinder- und JugendpsychiaterIn besteht die Möglichkeit<br />

kontinuierlicher psychiatrischer Behandlung der einzelnen Jugendlichen.<br />

Familienarbeit<br />

Die Bedeutung des familiären Umfelds und früherer Erfahrungen in der Familie durch den Jugendlichen ist<br />

den Betreuern bewusst. Ein differenziertes Wissen darüber ist den Betreuern präsent. Die Familienarbeit<br />

erfolgt zielgerichtet und in der möglichen Dichte durch festgelegte Mitarbeiter, die kontinuierlich mit den<br />

familiären Bezugspersonen in Kontakt stehen. Regelmäßige Familiengespräche im Abstand von maximal vier<br />

Wochen werden angestrebt. Hausbesuche können in besonderen Situationen durchgeführt werden, sofern die<br />

Übernahme der Kosten dafür geklärt sind.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 6 -

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