09.06.2013 Aufrufe

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Austausch mit Eltern und Sorgeberechtigten erfolgt in regelmäßigen und nach individuellem Bedarf<br />

vereinbarten Abständen auf telefonischer, schriftlicher und persönlicher Basis. Elterngespräche sind im<br />

Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe Bestandteil der Betreuung. Es werden individuell<br />

regelmäßige Elterngespräche durch den Bezugserzieher, die Gruppenleitung, oder den psychologischen<br />

Fachdienst vereinbart. Bei auftretenden Krisen der Jugendlichen werden die Sorgeberechtigten im Bedarfsfall<br />

verstärkt in den Hilfeprozess eingebunden.<br />

Jugendliche können maximal in vierzehntägigen Abständen nach Hause beurlaubt werden und Teile der<br />

Ferien bei ihren Familien verbringen. Beim Abholen und Bringen des Jugendlichen finden Tür- und<br />

Angelgespräche statt.<br />

Bei Bedarf finden Hausbesuche in der Familie des betreuten Jugendlichen statt.<br />

Eltern und Sorgeberechtigte sind in alle wichtigen Entscheidungen während der Betreuungszeit von<br />

Jugendlichen eingebunden. Bei jungen Volljährigen wird die Intensität des Kontakts zu den Eltern und das<br />

Ausmaß an Information mit dem Betreuten explizit vereinbart.<br />

Der notwendige jugendliche Ablösungsprozess des Betreuten von seiner Familie wird einfühlsam begleitet.<br />

Bei Konflikten des Jugendlichen mit seiner Familie versuchen die Mitarbeiter der Gruppen zu vermitteln.<br />

Es besteht die Möglichkeit systemischer Familienarbeit.<br />

Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />

Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />

Einrichtungen)<br />

Die Förderung von Außenkontakten und regelmäßige Planungsgespräche darüber dienen dem Prozess der<br />

Verselbständigung des Jugendlichen. In der Phase des Ablöseprozesses finden vermehrte Gespräche mit<br />

dem Jugendlichen über die notwendigen Kompetenzen zur selbständigen Lebensführung statt. Zunehmend<br />

werden ausgewählte Verantwortungsbereiche (Einkauf, Umgang mit Geld, Einnahme von Medikamenten etc.)<br />

auf den Jugendlichen, jungen Volljährigen übertragen. Die Finanzplanung wird zunehmend vom Jugendlichen<br />

selbst verantwortet.<br />

Gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt plant der Jugendliche die zeitliche Perspektive<br />

des Aufenthalts bzw. seines Auszugs. Durch das Mitarbeiterteam der Therapeutischen Jugendwohngruppe<br />

wird die Wohnungssuche und damit verbundene Anforderungen im Vorfeld des Auszugs unterstützt, wenn der<br />

Jugendliche im Regensburger Umfeld verbleibt. Der Umzug wird unterstützt. Durch Nachbetreuung (als<br />

Zusatzleistung) oder das Angebot des Betreuten Wohnens durch das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, können<br />

„weiche Übergänge“ in die Verselbständigung des Jugendlichen oder jungen Volljährigen geschaffen werden.<br />

Wird der Jugendliche nach Hause entlassen wird die Rückkehr in die Familie vorbereitet. Bei Bedarf werden<br />

hier in Kooperation mit dem Jugendamt weiterführende ambulante Hilfestellungen organisiert, z.B. die<br />

Vermittlung an eine Erziehungsberatung oder ambulante Hilfen anderer Hilfe. Als Zusatzleistung ist bei<br />

Entlassung nach Hause eine zeitlich befristete Nachbetreuung durch die Mitarbeiter möglich.<br />

Bei Verlegung in eine weiterführende stationäre Betreuungseinrichtung oder in eine Wohngemeinschaft<br />

werden mit dem Jugendlichen oder jungen Volljährigen verschiedene Einrichtungen nach Abstimmung mit den<br />

Eltern und dem Kostenträger besichtigt. Zusammen mit dem Jugendlichen und den relevanten Personen<br />

(Eltern, Jugendamt) wird eine geeignete Nachfolgeeinrichtung ausgewählt. Zum Vorstellungsgespräch in eine<br />

gewählte Einrichtung wird der Jugendliche von einem ihm vertrauten Mitarbeiter begleitet. Der Jugendliche<br />

wird von einem Gruppenbetreuer ggf. in die Nachfolgeeinrichtung gebracht, wenn dies den Eltern nicht<br />

möglich ist.<br />

Nach dem Auszug ist der ehemalige Jugendliche ein gern gesehener Gast in der Therapeutischen<br />

Jugendwohngruppe und wird zu entsprechenden Festen eingeladen. Ein Ehemaligentreffen wird in<br />

unregelmäßigen Abständen durchgeführt.<br />

2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />

Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />

zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />

Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />

unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />

Verwaltung wahrgenommen:<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 18 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!