Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
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Der Austausch mit Eltern und Sorgeberechtigten erfolgt in regelmäßigen und nach individuellem Bedarf<br />
vereinbarten Abständen auf telefonischer, schriftlicher und persönlicher Basis. Elterngespräche sind im<br />
Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe Bestandteil der Betreuung. Es werden individuell<br />
regelmäßige Elterngespräche durch den Bezugserzieher, die Gruppenleitung, oder den psychologischen<br />
Fachdienst vereinbart. Bei auftretenden Krisen der Jugendlichen werden die Sorgeberechtigten im Bedarfsfall<br />
verstärkt in den Hilfeprozess eingebunden.<br />
Jugendliche können maximal in vierzehntägigen Abständen nach Hause beurlaubt werden und Teile der<br />
Ferien bei ihren Familien verbringen. Beim Abholen und Bringen des Jugendlichen finden Tür- und<br />
Angelgespräche statt.<br />
Bei Bedarf finden Hausbesuche in der Familie des betreuten Jugendlichen statt.<br />
Eltern und Sorgeberechtigte sind in alle wichtigen Entscheidungen während der Betreuungszeit von<br />
Jugendlichen eingebunden. Bei jungen Volljährigen wird die Intensität des Kontakts zu den Eltern und das<br />
Ausmaß an Information mit dem Betreuten explizit vereinbart.<br />
Der notwendige jugendliche Ablösungsprozess des Betreuten von seiner Familie wird einfühlsam begleitet.<br />
Bei Konflikten des Jugendlichen mit seiner Familie versuchen die Mitarbeiter der Gruppen zu vermitteln.<br />
Es besteht die Möglichkeit systemischer Familienarbeit.<br />
Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />
Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />
Einrichtungen)<br />
Die Förderung von Außenkontakten und regelmäßige Planungsgespräche darüber dienen dem Prozess der<br />
Verselbständigung des Jugendlichen. In der Phase des Ablöseprozesses finden vermehrte Gespräche mit<br />
dem Jugendlichen über die notwendigen Kompetenzen zur selbständigen Lebensführung statt. Zunehmend<br />
werden ausgewählte Verantwortungsbereiche (Einkauf, Umgang mit Geld, Einnahme von Medikamenten etc.)<br />
auf den Jugendlichen, jungen Volljährigen übertragen. Die Finanzplanung wird zunehmend vom Jugendlichen<br />
selbst verantwortet.<br />
Gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt plant der Jugendliche die zeitliche Perspektive<br />
des Aufenthalts bzw. seines Auszugs. Durch das Mitarbeiterteam der Therapeutischen Jugendwohngruppe<br />
wird die Wohnungssuche und damit verbundene Anforderungen im Vorfeld des Auszugs unterstützt, wenn der<br />
Jugendliche im Regensburger Umfeld verbleibt. Der Umzug wird unterstützt. Durch Nachbetreuung (als<br />
Zusatzleistung) oder das Angebot des Betreuten Wohnens durch das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, können<br />
„weiche Übergänge“ in die Verselbständigung des Jugendlichen oder jungen Volljährigen geschaffen werden.<br />
Wird der Jugendliche nach Hause entlassen wird die Rückkehr in die Familie vorbereitet. Bei Bedarf werden<br />
hier in Kooperation mit dem Jugendamt weiterführende ambulante Hilfestellungen organisiert, z.B. die<br />
Vermittlung an eine Erziehungsberatung oder ambulante Hilfen anderer Hilfe. Als Zusatzleistung ist bei<br />
Entlassung nach Hause eine zeitlich befristete Nachbetreuung durch die Mitarbeiter möglich.<br />
Bei Verlegung in eine weiterführende stationäre Betreuungseinrichtung oder in eine Wohngemeinschaft<br />
werden mit dem Jugendlichen oder jungen Volljährigen verschiedene Einrichtungen nach Abstimmung mit den<br />
Eltern und dem Kostenträger besichtigt. Zusammen mit dem Jugendlichen und den relevanten Personen<br />
(Eltern, Jugendamt) wird eine geeignete Nachfolgeeinrichtung ausgewählt. Zum Vorstellungsgespräch in eine<br />
gewählte Einrichtung wird der Jugendliche von einem ihm vertrauten Mitarbeiter begleitet. Der Jugendliche<br />
wird von einem Gruppenbetreuer ggf. in die Nachfolgeeinrichtung gebracht, wenn dies den Eltern nicht<br />
möglich ist.<br />
Nach dem Auszug ist der ehemalige Jugendliche ein gern gesehener Gast in der Therapeutischen<br />
Jugendwohngruppe und wird zu entsprechenden Festen eingeladen. Ein Ehemaligentreffen wird in<br />
unregelmäßigen Abständen durchgeführt.<br />
2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />
Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />
zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />
Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />
unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />
Verwaltung wahrgenommen:<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 18 -