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Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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Grundsätzlich sind Förderung, Erziehung und Begleitung eines Jugendlichen nur erfolgversprechend bei einer<br />

entsprechenden Zustimmung des betreffenden Jugendlichen zu seiner Entwicklungsplanung und werden nur<br />

ermöglicht durch die aktive Mitarbeit des Jugendlichen.<br />

Art der Dokumentation<br />

Eine zuverlässige Dokumentation wesentlicher individueller Entwicklungen und von Vorgängen, die die<br />

Jugendlichen betreffen, erfolgt. Die Daten werden in einer Akte gesammelt und geordnet. Die Ereignisse des<br />

Tages werden in einem Logbuch gesammelt. Dieses bildet die Grundlage für die tägliche Dienstübergabe. Die<br />

wesentlichen Inhalte der individuellen täglichen Feedback-Gespräche mit den Jugendlichen werden ebenfalls<br />

aufgezeichnet.<br />

Folgende Aufzeichnungen werden durchgeführt:<br />

• Datenblatt und Intensivplanung in der Akte<br />

• tägliche Aufzeichnung über den Tagesablauf, Termine, Krisen, Gespräche usw.<br />

• Teamprotokolle<br />

• Protokolle aus den Hilfeplangesprächen<br />

• Ergebnisse der Fallkonferenzen<br />

• halbjährliche Entwicklungsberichte<br />

• Protokolle über Krisen, Vorfälle, Ereignisse<br />

• Protokolle über Eltern- und Familiengespräche<br />

• Protokolle über Einzelzeiten<br />

• Dokumentation verhaltenstherapeutischer Programme<br />

• Dokumentation medizinisch relevanter Daten (Medikation, Gewicht).<br />

2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />

Täglicher Betreuungsumfang<br />

Therapeutische Jugendwohngruppe ist ganzjährig und rund um die Uhr geöffnet. Nachmittags und am Abend<br />

ist eine doppelte Besetzung mit MitarbeiterInnen notwendig. Im Rahmen der Nachtbereitschaft schläft ein<br />

Mitarbeiter des Teams in der Gruppe. Wenn es die <strong>St</strong>abilität der betreuten Jugendlichen erlaubt (alle in der<br />

Schule oder in der beruflichen Ausbildung), wird die Zeit der Betreuung am Vormittag zu Gunsten einer<br />

dichteren Betreuung am Nachmittag oder am Abend eingeschränkt. Generell können Jugendliche jedoch auch<br />

am Vormittag betreut werden. Die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter sind in einem monatlich erstellten<br />

Dienstplan festgelegt.<br />

Die Dienstzeiten im Einzelnen:<br />

Tagdienst: 8.30 - 17.00 Uhr (von Montag bis Freitag)<br />

Frühdienst: 6.00 - 9.00 Uhr (Montag bis Freitag)<br />

Spätdienst: 14.30 - 22.30 Uhr (von Sonntag bis Donnerstag)<br />

Abenddienst und 16.30 - 23.00 Uhr Dienstzeit, danach Nachtbereitschaft bis 6.00 Uhr am<br />

Nachtbereitschaft: nächsten Morgen von Sonntag bis Donnerstag; Dienstzeit bis 0.30<br />

Uhr an Freitag und Samstag.<br />

Am Wochenende und in den Ferien wird die Dienstplanung flexibel und in Abhängigkeit von den anwesenden<br />

Jugendlichen gestaltet. Die Nutzung dieser Zeiten für Freizeitaktivitäten im Sinne von Ressourcenorientierung<br />

wird beim Personaleinsatz berücksichtigt. Verlängerte Ausgangszeiten der Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen erfordern zusätzliche Dienstzeiten an Freitagen, Samstagen und in den Ferien. An Wochenenden,<br />

an denen die meisten Jugendlichen nach Hause fahren (ca. 14tägig), ist ab Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag<br />

16.00 Uhr nur ein „einfacher“ Dienst vorgesehen.<br />

Während einer verpflichtenden Ferienmaßnahme werden die Jugendlichen bei Vollbelegung von drei<br />

Betreuern begleitet.<br />

In Krisenzeiten einzelner Jugendlicher können zusätzliche Rufbereitschaften installiert werden.<br />

Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />

Es wohnt kein Mitarbeiter auf dem Gelände der Therapeutischen Jugendwohngruppe.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 12 -

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