Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Grundsätzlich sind Förderung, Erziehung und Begleitung eines Jugendlichen nur erfolgversprechend bei einer<br />
entsprechenden Zustimmung des betreffenden Jugendlichen zu seiner Entwicklungsplanung und werden nur<br />
ermöglicht durch die aktive Mitarbeit des Jugendlichen.<br />
Art der Dokumentation<br />
Eine zuverlässige Dokumentation wesentlicher individueller Entwicklungen und von Vorgängen, die die<br />
Jugendlichen betreffen, erfolgt. Die Daten werden in einer Akte gesammelt und geordnet. Die Ereignisse des<br />
Tages werden in einem Logbuch gesammelt. Dieses bildet die Grundlage für die tägliche Dienstübergabe. Die<br />
wesentlichen Inhalte der individuellen täglichen Feedback-Gespräche mit den Jugendlichen werden ebenfalls<br />
aufgezeichnet.<br />
Folgende Aufzeichnungen werden durchgeführt:<br />
• Datenblatt und Intensivplanung in der Akte<br />
• tägliche Aufzeichnung über den Tagesablauf, Termine, Krisen, Gespräche usw.<br />
• Teamprotokolle<br />
• Protokolle aus den Hilfeplangesprächen<br />
• Ergebnisse der Fallkonferenzen<br />
• halbjährliche Entwicklungsberichte<br />
• Protokolle über Krisen, Vorfälle, Ereignisse<br />
• Protokolle über Eltern- und Familiengespräche<br />
• Protokolle über Einzelzeiten<br />
• Dokumentation verhaltenstherapeutischer Programme<br />
• Dokumentation medizinisch relevanter Daten (Medikation, Gewicht).<br />
2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />
Täglicher Betreuungsumfang<br />
Therapeutische Jugendwohngruppe ist ganzjährig und rund um die Uhr geöffnet. Nachmittags und am Abend<br />
ist eine doppelte Besetzung mit MitarbeiterInnen notwendig. Im Rahmen der Nachtbereitschaft schläft ein<br />
Mitarbeiter des Teams in der Gruppe. Wenn es die <strong>St</strong>abilität der betreuten Jugendlichen erlaubt (alle in der<br />
Schule oder in der beruflichen Ausbildung), wird die Zeit der Betreuung am Vormittag zu Gunsten einer<br />
dichteren Betreuung am Nachmittag oder am Abend eingeschränkt. Generell können Jugendliche jedoch auch<br />
am Vormittag betreut werden. Die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter sind in einem monatlich erstellten<br />
Dienstplan festgelegt.<br />
Die Dienstzeiten im Einzelnen:<br />
Tagdienst: 8.30 - 17.00 Uhr (von Montag bis Freitag)<br />
Frühdienst: 6.00 - 9.00 Uhr (Montag bis Freitag)<br />
Spätdienst: 14.30 - 22.30 Uhr (von Sonntag bis Donnerstag)<br />
Abenddienst und 16.30 - 23.00 Uhr Dienstzeit, danach Nachtbereitschaft bis 6.00 Uhr am<br />
Nachtbereitschaft: nächsten Morgen von Sonntag bis Donnerstag; Dienstzeit bis 0.30<br />
Uhr an Freitag und Samstag.<br />
Am Wochenende und in den Ferien wird die Dienstplanung flexibel und in Abhängigkeit von den anwesenden<br />
Jugendlichen gestaltet. Die Nutzung dieser Zeiten für Freizeitaktivitäten im Sinne von Ressourcenorientierung<br />
wird beim Personaleinsatz berücksichtigt. Verlängerte Ausgangszeiten der Jugendlichen und jungen<br />
Volljährigen erfordern zusätzliche Dienstzeiten an Freitagen, Samstagen und in den Ferien. An Wochenenden,<br />
an denen die meisten Jugendlichen nach Hause fahren (ca. 14tägig), ist ab Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag<br />
16.00 Uhr nur ein „einfacher“ Dienst vorgesehen.<br />
Während einer verpflichtenden Ferienmaßnahme werden die Jugendlichen bei Vollbelegung von drei<br />
Betreuern begleitet.<br />
In Krisenzeiten einzelner Jugendlicher können zusätzliche Rufbereitschaften installiert werden.<br />
Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />
Es wohnt kein Mitarbeiter auf dem Gelände der Therapeutischen Jugendwohngruppe.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 12 -