Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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09.06.2013 Aufrufe

2.3.2.3 Anamneseverfahren Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für den Jugendlichen und die Gewinnung von Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z.B. aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine ausführliche Anamnese verzichtet werden. Phasen des Anamneseprozesses: 1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über • Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischen Daten • Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc.) • persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder behandelnden Institutionen 2. Anamnesegespräch und Exploration mit dem Jugendlichen als halb-strukturiertes Interview Inhalte: • Problemdarstellung/Anliegen/aktuelle Situation • Befindlichkeit und Zustand des Jugendlichen • Entwicklungsgeschichte: Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte, Kindergarten, Schule, Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc. • Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern, Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten bei Eltern, Großeltern und Geschwistern. Im Regelfall wird auch mit den Eltern des Jugendlichen ein Anamnesegespräch geführt um dessen Angaben zu ergänzen und zu differenzieren. 3. Ordnung und Sichtung der Befunde: Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe der Symptomatik. Erstellung einer Sozialprognose Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortet. 2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die Problematik des einzelnen Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird berücksichtigt. Erstdiagnostik Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess beginnt mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die fachgerechte Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden, welche Untersuchungen vom psychologischen Fachdienst vorgenommen werden und welche einer fachärztlichen Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Arzt, Augenarzt, Neurologen etc. Der psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen und bringt sie in die Fallkonferenz des Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das Ziel der Erstdiagnostik ist einerseits ein differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes unter Berücksichtigung von Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen Entwicklungsstörungen, sowie Stärken und Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll _____________________________________________________________________________________________________________ Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 10 -

der psychosoziale Entwicklungsstand und die Persönlichkeitsentwicklung differenziert erfasst werden. Am häufigsten werden folgende psychologische Untersuchungen angewandt: - Intelligenz – z.B. HAWIK-III, AID, K-ABC, CFT - Aufmerksamkeit – z.B. d2, DL-KG - Wahrnehmung und Motorik – z.B. FEW, VMI, LOS, GFT, HDT - Sprachliche Fertigkeiten – z.B. PET, ASVT - Schulleistungen – z.B. Lese- und Rechtschreibtests - Persönlichkeitseigenschaften – z.B. HANES, PFK, AFS, EAS, PFT - Interessen & Berufsorientierungen – z.B. TIBBS, BIT, BOT - Störungsspezifische Symptomatiken – z.B. HZI-K, DIKJ - Neben unmittelbar beim Kind/Jugendlichen ansetzenden Verfahren werden auch Fragebogen für Eltern und Lehrer angewandt – z.B. CONNERS-FB, CBCL. Verlaufsdiagnostik Während des Betreuungsverlaufes werden fortlaufend Daten über den Erfolg der Maßnahme und über Veränderungen des Kindes/Jugendlichen gesammelt. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung: - Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in Einzelsituationen - Begleitende Gespräche in der Gruppe mit dem Kind/Jugendlichen - Eltern- und Familiengespräche - Gespräche mit der Schule - Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus Schul- und Hausaufgabensituation - Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. Sporttrainer - Kontrollwiederholungen und Ergänzungen der Erstdiagnostik. Abschlussdiagnostik Das Erreichte wird reflektiert und dokumentiert. Je nach Bedarf beinhaltet die Abschlussdiagnostik Verfahren aus den o. g. psychologischen und pädagogischen Informations- und Befunderhebungen, insbesondere Verhaltensbeobachtung, Gruppenteamkonferenz und Gespräche mit Eltern, Lehrern und weiteren wichtigen Bezugspersonen. 2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische Besprechungen Art und Umfang der Erstellung und Fortschreibung Grundlage für die individuelle Betreuung der Jugendlichen sind Beobachtungen, Ergebnisse aus Fallbesprechungen und die im Hilfeplan und seiner Fortschreibung formulierten Betreuungsziele und Inhalte. Die Betreuung des Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Hilfeplans nach § 36 SGB VIII, wobei auf die aktive Beteiligung des Jugendlichen bei der Ausarbeitung und Umsetzung großer Wert gelegt wird. Ergänzt wird der Hilfeplan durch eine fortlaufende Betreuungsplanung im Rahmen der wöchentlichen Teambesprechungen. Das Vorliegen eines aktuellen Betreuungsplans für jeden einzelnen Jugendlichen stimmt die pädagogische und therapeutische Arbeit aufeinander ab und gibt den Betreuern Sicherheit für individuelle Entscheidungen im Gruppenalltag. Fallbesprechungen finden in der Regel halbjährlich zur Erstellung des aktuellen Entwicklungsberichtes, zur Vorbereitung eines Hilfeplangesprächs und zur Fortschreibung der weiteren Erziehungsplanung statt. In angezeigten Fällen (Krisensituation, Veränderung der Ziele, etc.) können kurzfristig zusätzlich Fallbesprechungen einberufen werden. Die Fallbesprechungen werden durch den Intensivbetreuer inhaltlich vorbereitet und in die Teambesprechung eingebracht. Auf der Grundlage eines entsprechenden Ergebnisses wird eine neue Erziehungsplanung unter Entwicklung von Zielen, Methoden, zeitlichem Aufwand und entsprechenden Verantwortlichkeiten erstellt. In den wöchentlichen Teamgesprächen werden die betreuten Jugendlichen jedesmal kurz durchgesprochen und eine fortlaufende Betreuungsplanung gewährleistet. Die regelmäßige Teilnahme des Kinder- und Jugendpsychiaters an den Teamgesprächen fördert die ganzheitliche Sichtweise der Betreuten und die differenzierte Kenntnis des Arztes über die Jugendlichen der Therapeutischen Jugendwohngruppe. Der Intensivbetreuer hält regelmäßigen Kontakt zum externen Psychotherapeuten des Jugendlichen und kann so Therapieplanung und Betreuungsplanung aufeinander abstimmen. Beim Auftreten von Krisen werden Kriseninterventionspläne entwickelt. _____________________________________________________________________________________________________________ Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (Stand: 13.03.2003) - 11 -

2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />

Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für den Jugendlichen und die Gewinnung von<br />

Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />

wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z.B. aus der Kinder-<br />

und Jugendpsychiatrie, wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine ausführliche<br />

Anamnese verzichtet werden.<br />

Phasen des Anamneseprozesses:<br />

1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />

• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischen Daten<br />

• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc.)<br />

• persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder behandelnden<br />

Institutionen<br />

2. Anamnesegespräch und Exploration mit dem Jugendlichen als halb-strukturiertes Interview<br />

Inhalte:<br />

• Problemdarstellung/Anliegen/aktuelle Situation<br />

• Befindlichkeit und Zustand des Jugendlichen<br />

• Entwicklungsgeschichte: Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte, Kindergarten, Schule,<br />

Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />

• Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />

Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />

Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten bei Eltern, Großeltern und Geschwistern.<br />

Im Regelfall wird auch mit den Eltern des Jugendlichen ein Anamnesegespräch geführt um dessen Angaben<br />

zu ergänzen und zu differenzieren.<br />

3. Ordnung und Sichtung der Befunde:<br />

Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />

der Symptomatik. Erstellung einer Sozialprognose<br />

Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortet.<br />

2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />

Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als<br />

Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen<br />

Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen<br />

Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die Problematik des einzelnen<br />

Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird berücksichtigt.<br />

Erstdiagnostik<br />

Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema<br />

für psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess<br />

beginnt mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt<br />

werden. Auf dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die<br />

fachgerechte Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden,<br />

welche Untersuchungen vom psychologischen Fachdienst vorgenommen werden und welche einer<br />

fachärztlichen Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Arzt, Augenarzt,<br />

Neurologen etc. Der psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen und bringt sie in<br />

die Fallkonferenz des Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das Ziel der<br />

Erstdiagnostik ist einerseits ein differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes unter<br />

Berücksichtigung von Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen<br />

Entwicklungsstörungen, sowie <strong>St</strong>ärken und Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll<br />

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