Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent
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<strong>Aktenzeichen</strong>: <strong>EK</strong> -<br />
Zwischen<br />
der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz<br />
und der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />
wird mit Wirkung ab 01.06.2007 für folgende Einrichtung eine<br />
abgeschlossen<br />
Einrichtung:<br />
(Name, Adresse)<br />
Leistungsvereinbarung<br />
<strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg<br />
Ort der Leistungserbringung: THWG, Donaustaufer <strong>St</strong>r. 95a, 93059 Regensburg<br />
Einrichtungsart: Einrichtung über Tag und Nacht (vollstationär), § 34 SGB VIII<br />
Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i.V. mit §§ 41, 35a SGB VIII<br />
Anzahl Gruppen 1 und Plätze 8<br />
1. Gesamteinrichtung<br />
1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur<br />
Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung<br />
(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen<br />
müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg (Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im<br />
Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit<br />
dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen<br />
Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41 des<br />
SGB VIII erbracht.<br />
3 Heilpädagogische Gruppen<br />
3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ)<br />
1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />
1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze)<br />
4 Heilpädagogische Tagesgruppen<br />
2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe)<br />
1 Therapeutische Jugendwohngruppe<br />
1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen<br />
Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige<br />
Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />
Dem <strong>Kinderzentrum</strong> angegliedert ist die „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9<br />
Jahrgangsstufen. Zur <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule gehörig ist auch eine so genannte <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse zur<br />
individualisierten Beschulung in einer Kleinstgruppe (5 Plätze).<br />
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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 1 -
1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />
- Gesamtleitung (0,35 <strong>St</strong>ellen)<br />
- Einrichtungsleitung (1,0)<br />
- Erziehungsleitung-I (1,0)<br />
- Erziehungsleitung-II (1,0)<br />
- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant).<br />
Insgesamt umfasst die Leitung 3,35 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden Anteilen<br />
in den Entgelten enthalten:<br />
1,57 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />
0,64 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />
0,25 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />
0,39 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />
0,21 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />
0,29 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />
Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />
vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />
Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />
Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />
gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />
Öffentlichkeit. Er initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung vor<br />
Ort und mit dem Träger.<br />
Der Einrichtungsleiter verantwortet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung, die<br />
pädagogische Arbeit nach innen und nach außen sowie eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Er ist<br />
<strong>St</strong>ellvertreter des Gesamtleiters und vertritt ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorgesetzter der<br />
ErziehungsleiterInnen und des Fachdienstes. Der pädagogische Leiter koordiniert die Arbeit der Abteilungen<br />
und plant den “pädagogischen Alltag” der Einrichtung in Abstimmung mit den ErziehungsleiterInnen. Die<br />
Integration der einzelnen Abteilungen in das <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Er sorgt für die<br />
Aktualität der Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />
Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />
ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />
konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />
ErziehungsleiterInnen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />
Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />
den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten Kinder<br />
und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung der ihnen<br />
zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />
1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />
„Miteinander auf dem Weg“<br />
Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor Augen,<br />
die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt als der<br />
Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen Krieges –<br />
vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit entsprach.<br />
<strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und von den<br />
Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein selbständiges Leben.<br />
Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf, die aus<br />
unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet ihnen Schutz<br />
und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue Perspektive für<br />
ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in christlichem Sinn<br />
als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges Wesen ist, sondern<br />
einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die Grundlage in der<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 2 -
Erziehung und Betreuung im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und gleichzeitig eine wertvolle Quelle in der<br />
Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen.<br />
Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und<br />
Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und<br />
Benachteiligungen abgebaut werden.<br />
Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen<br />
Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und Begleitung<br />
ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als Grundlage für unser<br />
pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist die<br />
Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb wir in hohem<br />
Maße den systemischen Ansatz verfolgen.<br />
Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete -<br />
Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der<br />
erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen<br />
verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als<br />
Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den<br />
einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In<br />
diesem Sinne ist auch die am <strong>Kinderzentrum</strong> bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine<br />
eigenständige Schule als auch der Arbeit des <strong>Kinderzentrum</strong>s im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet<br />
mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und<br />
vertrauensvoll zusammen.<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion<br />
der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen einer<br />
Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und begründet.<br />
Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und jeder<br />
Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche Entwicklung der<br />
Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur religiösen<br />
Lebensorientierung unterstützt.<br />
2. Leistungsbereiche<br />
2.1 Personenkreis<br />
2.1.1 Zielgruppe<br />
Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts ab 14 Jahren, im Regelfall<br />
nach einem stationären Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik, die zum Personenkreis<br />
der im SGB VIII § 35a Genannten zählen. Folgende Krankheitsbilder stehen dabei im Vordergrund:<br />
psychotische <strong>St</strong>örungen (ICD-10 F2 und F3)<br />
Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 F60)<br />
schwere neurotische <strong>St</strong>örungen (ICD-10 F4)<br />
Essstörungen (ICD-10 F50)<br />
schwere Verhaltens- und emotionale <strong>St</strong>örungen (ICD-10 F92, F95 u.a.).<br />
Das Durchschnittsalter liegt bei 16 bis 17 Jahren. Die Therapeutische Jugendwohngruppe bietet Platz für 8<br />
Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 – 21 Jahren.<br />
Voraussetzung für eine Aufnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit des/der Jugendlichen, in<br />
einer Wohngemeinschaft zu leben, die <strong>St</strong>rukturen und Absprachen mitzutragen und an der Verwirklichung<br />
seiner/ihrer Perspektive im Rahmen der individuellen Möglichkeiten mitzuarbeiten.<br />
Bei diesen Jugendlichen ist im Regelfall durch eine psychiatrische Behandlung die Gesundheit wieder soweit<br />
hergestellt, dass die akuten Krankheitssymptome weitgehend abgeklungen sind und eine stationäre klinische<br />
Behandlung nicht mehr notwendig ist. Die Fähigkeit des Jugendlichen zu einer regelmäßigen Beschäftigung in<br />
Schule, Berufsausbildung, Arbeitsfördermaßnahme, oder zumindest einer arbeitstherapeutischen Maßnahme,<br />
wird vorausgesetzt.<br />
Eine aktuelle psychiatrische Diagnose muss vorliegen.<br />
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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 3 -
2.1.2 Ausschlusskriterien<br />
Jugendliche, bei denen folgende Problemfelder im Vordergrund stehen, können in der Therapeutischen<br />
Jugendwohngruppe nicht ausreichend betreut und gefördert werden: Das sind Jugendliche mit<br />
- geistiger Behinderung<br />
- schwerer körperlicher Behinderung<br />
- akuter Suizidalität<br />
- akuter Alkohol-/Drogenproblematik<br />
- hoher Gewaltbereitschaft, hoher Selbst- und Fremdgefährdung<br />
- Jugendliche, die der ständigen ärztlichen Aufsicht bedürfen<br />
Auch Jugendliche mit einer primären „<strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens“ oder bei denen Dissozialitätssymptomatik<br />
im Vordergrund steht, können im offenen Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe nicht ausreichend<br />
behandelt werden. Auf Grund von Faktoren wie Symptomhäufungen in der Gruppe, oder speziellen<br />
Gruppenkonstellationen, kann das Klima in der Gruppe für bestimmte Jugendliche nicht förderlich sein und<br />
schließt damit eine Aufnahme aktuell aus.<br />
2.1.2.2. Entlassgründe während einer Betreuung<br />
Wenn folgende Faktoren während der Betreuung des Jugendlichen oder jungen Volljährigen massiv auftreten,<br />
können sie zu einer vorzeitigen Entlassung des Betreuten führen:<br />
- fehlende bzw. mangelnde Zusammenarbeit mit den Betreuern<br />
- massive Regelüberschreitungen wie z.B. Drogenkonsum, Gewalt, Alkoholmissbrauch<br />
- Eintritt von Ausschlusskriterien (siehe 2.1.2) während des Betreuungszeitraumes<br />
- deutliche Verschlechterung der Erkrankung (z.B. massiver Gewichtsverlust, psychotische<br />
Symptome), die einen längeren stationären Klinikaufenthalt erfordern<br />
- Beendigung der Maßnahme durch die Personensorgeberechtigten<br />
- vorzeitige Erreichung der Ziele des Hilfeplans<br />
- Weitervermittlung in Betreutes Wohnen bzw. andere Heime als günstigere Perspektive.<br />
2.2 Art und Ziel der Leistungen<br />
2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen<br />
Die Therapeutische Jugendwohngruppe ist ein eigenständiger Bereich des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />
Regensburg in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />
Sie bietet Hilfe zur Erziehung (im Sinne des § 27 SGB VIII) für Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige (§<br />
41 SGB VIII) an, die zum Personenkreis der unter § 35a SGB VIII Genannten gehören. In der Regel<br />
übernimmt sie die Nachsorge für Jugendliche und junge Volljährige, die aus einer stationären kinder- und<br />
jugendpsychiatrischen Behandlung entlassen wurden und weitere Betreuung benötigen. Ziel ist eine<br />
Reintegration und Rehabilitation dieser Jugendlichen. Als Einrichtung über Tag und Nacht (§ 34 SGB VIII)<br />
bietet die Therapeutische Wohngruppe intensive erzieherische und therapeutische Hilfestellungen für<br />
Jugendliche und junge Volljährige.<br />
Grundlage ist das Recht junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen<br />
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />
2.2.2 Ziele<br />
Die Ziele des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind im Leitbild (siehe<br />
Punkt 1.3) ausführlich dargestellt. Die ganzheitliche Entwicklung der betreuten Kinder und Jugendlichen und<br />
die Förderung ihrer Fähigkeiten und <strong>St</strong>ärken stehen im Zentrum der Arbeit.<br />
Ziele der Arbeit in der Therapeutischen Jugendwohngruppe sind die <strong>St</strong>abilisierung des in der psychiatrischen<br />
und psychotherapeutischen Behandlung Erreichten und die Rückführung der jungen Menschen in den Alltag.<br />
Der Umgang mit der <strong>St</strong>örung, die Akzeptanz möglicher Einschränkungen (z.B. fortlaufende<br />
Medikamenteneinnahme), sowie die Notwendigkeit einer veränderten Lebensführung sollen erarbeitet werden.<br />
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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 4 -
„Ein Zusammenwirken von pädagogischen, psychiatrischen und therapeutischen Hilfen ist dazu notwendig.<br />
Letztlich sollen die Jugendlichen und jungen Volljährigen in die Lage versetzt werden möglichst ...<br />
- sich selbstbestimmt<br />
- für sich selbst sorgend<br />
- sich mit Zufriedenheit gegenüber ihrem Leben<br />
- sozial integriert, sich<br />
- flexibel, unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Gesetze sich<br />
... in einer ständig verändernden Gesellschaft bewegen zu können und auf diese Einfluss zu nehmen.<br />
2.2.3 Methodische Grundlagen<br />
Die stationäre Erziehungshilfe gemäß § 34 SGB VIII zielt auf die Entwicklungsförderung durch die Verbindung<br />
von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten. Der Alltag in der Therapeutischen<br />
Jugendwohngruppe erlangt seine erzieherische Wirkung erst durch die Verbindung mit pädagogischen<br />
und/oder therapeutischen Angeboten.<br />
Folgende pädagogische Leistungen bilden den Kern des methodischen Inventars:<br />
- Bewältigung der Aufgaben des Alltags z.B. gemeinsames Essen, Großputz<br />
- <strong>St</strong>rukturhilfen (regelmäßiger Tagesablauf, Essensplan, spezifisch je nach Krankheitsbild)<br />
- Alltagspädagogik basierend auf einem ausgearbeiteten Regelwerk<br />
- verschiedene Formen der Gruppenpädagogik (regelmäßig und unregelmäßig)<br />
- Gruppenkonferenzen<br />
- Gruppenaktivitäten in Gesamt- und Kleingruppe<br />
- Einzelfallbetreuung<br />
- Intensivbetreuersystem<br />
- verhaltenstherapeutisch orientierte Programme<br />
- tägliche, zeitlich befristete Reflexionsgespräche<br />
- gezielte Förderung im schulischen und beruflichen Bereich<br />
- Selbständigkeitstraining zum Erwerb von Kompetenzen zur Verselbständigung<br />
- Gruppentherapie (themenzentriert, gesprächspsychotherapeutisch, „Hilfe zur Selbsthilfe“)<br />
- Systemische Familienarbeit<br />
- externe Psychotherapie verschiedener Therapierichtungen<br />
- jugendpsychiatrische Betreuung<br />
- Netzwerkarbeit – Kontakt und Zusammenarbeit mit an der Betreuung beteiligten Personen<br />
und Institutionen<br />
- freizeitpädagogische und erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Kanuwochenende)<br />
Es wird versucht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem verbindlichen Regelsystem der Gruppe und<br />
dem Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Betreuten zu verwirklichen.<br />
Folgende Merkmale der pädagogischen Arbeiten werden besonders betont:<br />
Ganzheitliche Sichtweise<br />
Ziele der Arbeit in der Therapeutischen Wohngruppe sind die <strong>St</strong>abilisierung des in der psychiatrischen und<br />
psychotherapeutischen Behandlung Erreichten und die Rückführung der jungen Menschen in den Alltag. Ein<br />
Zusammenwirken von pädagogischen, psychiatrischen und therapeutischen Hilfen ist dazu notwendig. Die<br />
pädagogische und therapeutische Arbeit wird auf der Grundlage einer im heilpädagogischen Sinne<br />
ganzheitlichen Sichtweise der Jugendlichen geleistet.<br />
Koordination der Interventionen<br />
Die Interventionen erfolgen aufeinander abgestimmt und sind bezogen auf eine ständig aktuell<br />
fortgeschriebene Erziehungsplanung, die zusammen mit dem Jugendlichen und anderen Personen seines<br />
Umfeldes entwickelt wird. Alle Dienstleistungen sind in dieser Planung koordiniert. Die Betreuungsarbeit<br />
erfolgt in einem interdisziplinären Team. Die Übergabe von Informationen, die Übereinstimmung in der<br />
Haltung gegenüber den Jugendlichen und die Festlegung von Zuständigkeiten und Aufgaben erfolgen<br />
sorgsam und zuverlässig.<br />
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Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />
Bereits in der Besetzung des Betreuerteams wird Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit gelegt (Sozial-<br />
Pädagogen, Erzieher). Durch die Mitarbeit einer Diplom-Psychologin und einer Kinder- und<br />
Jugendpsychiaterin wird eine erweiterte Sichtweise der einzelnen Jugendlichen möglich. Bezogen auf die<br />
individuelle Situation und Problematik des Jugendlichen werden weitere Fachleute am Betreuungsprozess<br />
beteiligt (Lehrer, Ausbilder, Fachärzte, spezielle Therapeuten etc.). Auf die Zusammenschau der einzelnen<br />
Sichtweisen wird großer Wert gelegt.<br />
Erziehungsstil<br />
Der Erziehungsstil ist grundsätzlich einfühlsam, wertschätzend und akzeptierend. Trotzdem werden die<br />
Grenzen zwischen Jugendlichen und Betreuern sorgfältig beachtet. Durch Anforderungen wird der einzelne<br />
Jugendliche mit seiner Leistungsfähigkeit und seinen <strong>St</strong>ärken vertraut gemacht. Es wird versucht ein<br />
ausgewogenes Verhältnis zwischen dem verbindlichen Regelsystem der Gruppe und dem Eingehen auf die<br />
individuellen Bedürfnisse der Betreuten zu verwirklichen.<br />
Erziehungsatmosphäre<br />
Die Erziehungsatmosphäre ist von Akzeptanz gegenüber dem Jugendlichen mit seinen <strong>St</strong>örungen und<br />
Erkrankungen geprägt. Ein therapeutisches Milieu wird durch das Betreuerteam gesichert.<br />
Regelsystem<br />
Fundament des Zusammenlebens bildet ein differenziertes, auf das Jugendalter abgestimmtes, aktuelles und<br />
verbindliches Regelsystem, das jedem Jugendlichen in schriftlicher Form vorliegt und das in der Gruppe<br />
aushängt. Die Betreuer beziehen sich darauf fortlaufend.<br />
Gruppenpädagogik<br />
Ein festes, für die Jugendlichen nachvollziehbares Regelwerk gibt dem Gruppenleben einen zuverlässigen<br />
Rahmen und vermittelt den Jugendlichen Sicherheit und Kontinuität.<br />
Der Alltag in der Gruppe ist von einer festen Tagesstruktur geprägt, die den Tagesablauf gliedert und den<br />
Jugendlichen damit Orientierungshilfen vermittelt.<br />
In Kleingruppen werden unter Anleitung der Betreuer relevante Themen der Jugendlichen erörtert.<br />
In der wöchentlichen Gruppenkonferenz werden alle Fragen des Zusammenlebens und neue Regelungen<br />
besprochen. Hier findet die notwendige Abstimmung zwischen den Jugendlichen für die Alltagsgestaltung<br />
sowie die Planung anstehender Projekte statt.<br />
In gruppendynamischen Einheiten werden Prozesse der Gruppe thematisiert und aufgearbeitet.<br />
In der Arbeit an Projekten werden individuelle <strong>St</strong>ärken der Jugendlichen gefördert, können sie Kompetenzen<br />
erwerben und Kooperation einüben.<br />
Freizeitpädagogische Aktivitäten werden von den Betreuern und den Jugendlichen gemeinsam gestaltet und<br />
durchgeführt. Sie erweitern den Horizont der Jugendlichen und geben ihnen Möglichkeiten gelernte<br />
Verhaltensweisen außerhalb der Gruppe zu erproben.<br />
Einzelfallbetreuung<br />
Jedem/jeder Jugendlichen ist ein Intensivbetreuer/eine Intensivbetreuerin zugeordnet.<br />
Vereinbarungen und Verhaltensverträge mit dem einzelnen Jugendlichen schaffen Verbindlichkeiten unter<br />
Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Notwendigkeiten.<br />
In regelmäßigen Feedback-Gesprächen zwischen dem Betreuten und Mitarbeitern der Wohngruppe wird das<br />
Tagesgeschehen reflektiert und die nächsten Tage vorstrukturiert.<br />
Verstärkerprogramme geben Impulse zur Veränderung individuell unangepasster Verhaltensweisen.<br />
Angebote von Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, sowie Möglichkeiten zu schulischer und beruflicher<br />
Erprobung schaffen die Voraussetzungen für eine Reintegration in ein weniger schützendes Umfeld und für<br />
eine größtmögliche Selbständigkeit. Sie erproben die <strong>St</strong>abilität erlernter angepasster Verhaltensweisen,<br />
schaffen Selbstvertrauen und geben den Jugendlichen Perspektive und Orientierung.<br />
Die Weiterführung einer Therapie, wie sie im stationären Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
begonnen wurde, ist im Regelfall für den Jugendlichen verpflichtend.<br />
Durch die enge Zusammenarbeit mit einem/einer Kinder- und JugendpsychiaterIn besteht die Möglichkeit<br />
kontinuierlicher psychiatrischer Behandlung der einzelnen Jugendlichen.<br />
Familienarbeit<br />
Die Bedeutung des familiären Umfelds und früherer Erfahrungen in der Familie durch den Jugendlichen ist<br />
den Betreuern bewusst. Ein differenziertes Wissen darüber ist den Betreuern präsent. Die Familienarbeit<br />
erfolgt zielgerichtet und in der möglichen Dichte durch festgelegte Mitarbeiter, die kontinuierlich mit den<br />
familiären Bezugspersonen in Kontakt stehen. Regelmäßige Familiengespräche im Abstand von maximal vier<br />
Wochen werden angestrebt. Hausbesuche können in besonderen Situationen durchgeführt werden, sofern die<br />
Übernahme der Kosten dafür geklärt sind.<br />
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Beurlaubungen und Besuche<br />
Im Rahmen der familiären Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der psychischen Verfassung des<br />
Betreuten kann der Jugendliche zu seinen familiären Bezugspersonen beurlaubt werden. Wochenendheimfahrten<br />
sind maximal im Abstand von zwei Wochen möglich. Besuche sind im Rahmen des Regelsystems<br />
der Gruppe willkommen.<br />
Umfeldintegration<br />
Eine Integration der Jugendlichen in ein „natürliches Umfeld“ wie Vereine, Interessengruppen, Nachbarschaft,<br />
peer-group wird aktiv unterstützt. Der Besuch öffentlicher Schulen und von Ausbildungsplätzen auf dem freien<br />
Arbeitsmarkt wird beschützenden Formen der schulischen und beruflichen Bildung vorgezogen, wenn<br />
genügend Erfolgsaussichten für ein Gelingen bestehen.<br />
Therapeutisches Angebot<br />
Für Jugendliche, die nicht in der Lage sind eine externe Psychotherapie zu machen, besteht die Möglichkeit<br />
diese im Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe zu erhalten.<br />
2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />
2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />
Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />
und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung.<br />
2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />
2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />
Der Hilfeplan und die darin formulierten Ziele sind die Grundlage für die Betreuung und Behandlung in der<br />
Therapeutischen Jugendwohngruppe. Der Hilfeplan sollte idealer Weise bereits vor der Aufnahme des<br />
Jugendlichen in die Gruppe gemeinsam erstellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird ein<br />
Hilfeplan umgehend nach der Aufnahme in die Therapeutische Jugendwohngruppe durch das Jugendamt und<br />
in Abstimmung mit der Einrichtung entwickelt.<br />
Das Hilfeplangespräch findet in der Regel in der Therapeutischen Jugendwohngruppe (Donaustaufer <strong>St</strong>r. 95<br />
a, 93059 Regensburg) statt und hat einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten. Hilfeplangespräche werden im<br />
halbjährlichen Turnus durchgeführt, mindestens aber einmal pro Jahr. Andere Regelungen sind abzusprechen<br />
und der Aufwand ist gegebenenfalls zu vergüten. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krisen, Verlegungen)<br />
können häufigere Hilfeplangespräche nötig sein.<br />
Am Hilfeplangespräch sind neben dem Vertreter des Jugendamts folgende Personen beteiligt:<br />
• der Jugendliche selbst<br />
• der Intensivbetreuer/die Intensivbetreuerin<br />
• die Gruppenleitung oder der psychologische Fachdienst<br />
• der/die Sorgeberechtigten<br />
• gegebenenfalls der Vormund bzw. der gesetzliche Vertreter<br />
• andere wichtige Bezugspersonen, z.B. Lehrer, Ausbilder, oder andere, im Einzelfall und bei Bedarf.<br />
Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladungen zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplangespräch findet<br />
unter Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Gesprächsgrundlage für das Hilfeplangespräch ist der<br />
aktuelle Entwicklungsbericht über den Jugendlichen, der seitens der Einrichtung vorher dem Jugendamt zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
Der Jugendliche wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst aktiv am Hilfeplangespräch mit, berichtet über<br />
seinen Aufenthalt, seine eigene Entwicklung im Rahmen der Betreuung und formuliert Wünsche und Anliegen<br />
für die weitere Betreuungsperspektive. Im Rahmen des Hilfeplangesprächs werden die weiteren<br />
Betreuungsziele formuliert, die Mitwirkung der Eltern beschrieben und der Zeitpunkt der nächsten Überprüfung<br />
festgelegt. Das Hilfeplangespräch wird vom Vertreter des Jugendamtes dokumentiert und in einen Hilfeplan<br />
gefasst. Die Fortschreibung des Hilfeplans wird den Vertretern der betreuenden Einrichtung umgehend<br />
zugestellt.<br />
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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -
Zum Hilfeplangespräch sind folgende Unterlagen wichtig:<br />
Der aktuelle Entwicklungsbericht, ggf. Schulbericht, neue Gutachten, Arztbriefe u.a.<br />
Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt eines Jugendlichen in der Therapeutischen Jugendwohngruppe ist<br />
mittelfristig angelegt. Die Behandlungsdauer sollte sechs Monate nicht unterschreiten und kann sich in<br />
schwierigen Fällen über mehrere Jahre erstrecken. Im Durchschnitt bleiben Jugendliche ein bis zwei Jahre in<br />
der Therapeutischen Jugendwohngruppe. Die Aufenthaltsdauer wird individuell auf die Bedürfnisse des<br />
Jugendlichen und dessen Entwicklungsverlauf nach Maßgabe des Hilfeplans angepaßt.<br />
2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />
Das Aufnahmeverfahren wird in der Regel eingeleitet durch eine telefonische Anfrage des Jugendamtes oder<br />
durch den Sozialdienst einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, nach deren Abstimmung mit dem Kostenträger<br />
und den Sorgeberechtigten. Wenn ein Platz frei ist, oder eine Aufnahmemöglichkeit zeitlich absehbar ist,<br />
sendet das zuständige Jugendamt schriftliche Unterlagen (letzter Arztbrief, <strong>St</strong>ellungnahmen der Klinik,<br />
Hilfeplan, Entwicklungsberichte, andere relevante aussagekräftige Unterlagen) an die Therapeutische<br />
Jugendwohngruppe. Nach Sichtung der Unterlagen und Feststellung des geeigneten Betreuungsangebots auf<br />
der Grundlage der Akten wird baldmöglichst zwischen Einrichtung, Jugendamt und gegebenenfalls der Klinik<br />
ein Informationstermin mit dem Jugendlichen vereinbart. Wird danach die Bereitschaft zu einer<br />
Zusammenarbeit weiterhin von beiden Seiten bejaht, wird ein offizielles Vorstellungsgespräch vereinbart, das<br />
gleichzeitig die Funktion eines Hilfeplangesprächs erfüllt. Zu diesem kommen in die Einrichtung:<br />
• der/die Jugendliche<br />
• der zuständige Vertreter des Jugendamts<br />
• Vertreter der Klinik<br />
• der/die Sorgeberechtigten.<br />
Seitens der Einrichtung nehmen am Aufnahmegespräch teil:<br />
• die Gruppenleitung, oder der psychologische Fachdienst<br />
• ein Mitarbeiter der Gruppe.<br />
Die Therapeutische Jugendwohngruppe ist bemüht um eine schnellstmögliche Klärung der Anfrage. Der<br />
maximale zeitliche Umfang für das Vorstellungsgespräch beträgt 120 Minuten. Eine Entscheidung im Hinblick<br />
auf die Aufnahme des angefragten Jugendlichen sollte innerhalb der nächsten beiden Wochen nach dem<br />
Vorstellungsgespräch zwischen den Beteiligten getroffen werden. In der Gruppe berät das Mitarbeiterteam<br />
über die Aufnahme.<br />
Vor einem offiziellen Vorstellungstermin findet ein unverbindlicher Informationsbesuch durch den Jugendlichen<br />
statt, der die Besichtigung der Gruppe und ein ca. einstündiges Gespräch des Jugendlichen mit dem<br />
diensthabenden Mitarbeiter beinhaltet. Schwerpunkt des Informationsbesuches sollte das Kennenlernen der<br />
Gruppe durch den Jugendlichen sein.<br />
Der Jugendliche hat auch die Möglichkeit, nach dem Informationsgespräch die Therapeutische<br />
Jugendwohngruppe zu besuchen, um die anderen Jugendlichen kennenzulernen und das Klima der Gruppe<br />
zu erleben. Termine dafür werden vorher abgesprochen.<br />
Auf der Grundlage einer positiven Entscheidung nach dem Vorstellungsgespräch wird eine Aufnahmezusage<br />
gemacht. Vor der Aufnahme übersendet der Kostenträger die Zusicherung der Kostenübernahme für die<br />
stationäre Betreuung.<br />
Am Aufnahmetag wird der Jugendliche von einem Mitarbeiter der Gruppe empfangen und in die Gruppe<br />
aufgenommen. Nach Übergabe von Dokumenten, Festlegung von Telefon- und Besuchskontakten<br />
verabschieden sich Eltern und Jugendlicher.<br />
Die ersten vier bis sechs Wochen der Betreuung werden als Probezeit betrachtet, in der die Einrichtung und<br />
der Jugendliche nochmals die Tragfähigkeit ihrer Entscheidung überprüfen können.<br />
Nachfolgend wird der Ablauf in Form einer Skizze dargestellt:<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 8 -
schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt<br />
- ob in naher Zukunft ein Platz<br />
zur Verfügung steht<br />
Anforderung der<br />
Unterlagen (Entwicklungs-,<br />
Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle,<br />
andere relevante Unterlagen)<br />
Sichtung der Unterlagen<br />
Ä<br />
Vorstellung der Anfrage beim<br />
psychologischen Fachdienst und der<br />
betreffenden Gruppenleitung<br />
Vereinbarung eines Vorstellungstermines<br />
mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die<br />
Erziehungsleitung<br />
Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind /<br />
Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des<br />
Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl.<br />
vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung:<br />
Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer<br />
Fachdienst und Erziehungsleiterin)<br />
Beratung über Aufnahme zwischen den o.<br />
g. Teilnehmern seitens der Einrichtung.<br />
Evtl. werden die Beobachtungen eines<br />
Besuchsnachmittags des Kindes in der<br />
Gruppe mit einbezogen.<br />
Rückmeldung ob Aufnahme erfolgen kann.<br />
Aufnahme ist möglich zu dem im<br />
Vorstellungsgespräch vorbesprochenen<br />
Termin<br />
Mündliche Meldung an das zuständige<br />
Jugendamt<br />
Das Jugendamt erteilt mündliche<br />
Kostenübernahme, die umgehend durch<br />
eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird<br />
Aufnahme des Kindes / des Jugendlichen<br />
Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung<br />
Rückmeldung an das Jugendamt,<br />
- ob Anfrage in die Warteliste<br />
(WL) aufgenommen werden<br />
kann<br />
Die Erziehungsleitung<br />
meldet sich beim<br />
zuständigen Jugendamt,<br />
wenn ein Platz für das<br />
Kind / den Jugendlichen<br />
zur Verfügung steht.<br />
Anschl. siehe links<br />
- dass das Kind / der<br />
Jugendliche nicht<br />
aufgenommen werden kann<br />
Beendigung des<br />
Anfrageverfahrens<br />
Aufnahme ist aufgrund der<br />
Problemlagen des Kindes / des<br />
Jugendlichen nicht möglich <br />
Absage an das Jugendamt<br />
Beendigung des Anfrageverfahrens<br />
Aufnahme ist aufgrund der<br />
Problemlagen des Kindes / des<br />
Jugendlichen nicht möglich <br />
Absage an das Jugendamt<br />
Beendigung des Anfrageverfahrens<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 9 -
2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />
Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für den Jugendlichen und die Gewinnung von<br />
Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />
wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z.B. aus der Kinder-<br />
und Jugendpsychiatrie, wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine ausführliche<br />
Anamnese verzichtet werden.<br />
Phasen des Anamneseprozesses:<br />
1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />
• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischen Daten<br />
• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc.)<br />
• persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder behandelnden<br />
Institutionen<br />
2. Anamnesegespräch und Exploration mit dem Jugendlichen als halb-strukturiertes Interview<br />
Inhalte:<br />
• Problemdarstellung/Anliegen/aktuelle Situation<br />
• Befindlichkeit und Zustand des Jugendlichen<br />
• Entwicklungsgeschichte: Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte, Kindergarten, Schule,<br />
Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />
• Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />
Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />
Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten bei Eltern, Großeltern und Geschwistern.<br />
Im Regelfall wird auch mit den Eltern des Jugendlichen ein Anamnesegespräch geführt um dessen Angaben<br />
zu ergänzen und zu differenzieren.<br />
3. Ordnung und Sichtung der Befunde:<br />
Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />
der Symptomatik. Erstellung einer Sozialprognose<br />
Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortet.<br />
2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />
Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als<br />
Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen<br />
Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen<br />
Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die Problematik des einzelnen<br />
Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird berücksichtigt.<br />
Erstdiagnostik<br />
Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema<br />
für psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess<br />
beginnt mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt<br />
werden. Auf dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die<br />
fachgerechte Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden,<br />
welche Untersuchungen vom psychologischen Fachdienst vorgenommen werden und welche einer<br />
fachärztlichen Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Arzt, Augenarzt,<br />
Neurologen etc. Der psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen und bringt sie in<br />
die Fallkonferenz des Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das Ziel der<br />
Erstdiagnostik ist einerseits ein differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes unter<br />
Berücksichtigung von Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen<br />
Entwicklungsstörungen, sowie <strong>St</strong>ärken und Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 10 -
der psychosoziale Entwicklungsstand und die Persönlichkeitsentwicklung differenziert erfasst werden. Am<br />
häufigsten werden folgende psychologische Untersuchungen angewandt:<br />
- Intelligenz – z.B. HAWIK-III, AID, K-ABC, CFT<br />
- Aufmerksamkeit – z.B. d2, DL-KG<br />
- Wahrnehmung und Motorik – z.B. FEW, VMI, LOS, GFT, HDT<br />
- Sprachliche Fertigkeiten – z.B. PET, ASVT<br />
- Schulleistungen – z.B. Lese- und Rechtschreibtests<br />
- Persönlichkeitseigenschaften – z.B. HANES, PFK, AFS, EAS, PFT<br />
- Interessen & Berufsorientierungen – z.B. TIBBS, BIT, BOT<br />
- <strong>St</strong>örungsspezifische Symptomatiken – z.B. HZI-K, DIKJ<br />
- Neben unmittelbar beim Kind/Jugendlichen ansetzenden Verfahren werden auch Fragebogen für<br />
Eltern und Lehrer angewandt – z.B. CONNERS-FB, CBCL.<br />
Verlaufsdiagnostik<br />
Während des Betreuungsverlaufes werden fortlaufend Daten über den Erfolg der Maßnahme und über<br />
Veränderungen des Kindes/Jugendlichen gesammelt. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:<br />
- Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in Einzelsituationen<br />
- Begleitende Gespräche in der Gruppe mit dem Kind/Jugendlichen<br />
- Eltern- und Familiengespräche<br />
- Gespräche mit der Schule<br />
- Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus Schul- und Hausaufgabensituation<br />
- Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. Sporttrainer<br />
- Kontrollwiederholungen und Ergänzungen der Erstdiagnostik.<br />
Abschlussdiagnostik<br />
Das Erreichte wird reflektiert und dokumentiert. Je nach Bedarf beinhaltet die Abschlussdiagnostik Verfahren<br />
aus den o. g. psychologischen und pädagogischen Informations- und Befunderhebungen, insbesondere<br />
Verhaltensbeobachtung, Gruppenteamkonferenz und Gespräche mit Eltern, Lehrern und weiteren wichtigen<br />
Bezugspersonen.<br />
2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische<br />
Besprechungen<br />
Art und Umfang der Erstellung und Fortschreibung<br />
Grundlage für die individuelle Betreuung der Jugendlichen sind Beobachtungen, Ergebnisse aus<br />
Fallbesprechungen und die im Hilfeplan und seiner Fortschreibung formulierten Betreuungsziele und Inhalte.<br />
Die Betreuung des Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Hilfeplans nach § 36 SGB VIII,<br />
wobei auf die aktive Beteiligung des Jugendlichen bei der Ausarbeitung und Umsetzung großer Wert gelegt<br />
wird. Ergänzt wird der Hilfeplan durch eine fortlaufende Betreuungsplanung im Rahmen der wöchentlichen<br />
Teambesprechungen. Das Vorliegen eines aktuellen Betreuungsplans für jeden einzelnen Jugendlichen<br />
stimmt die pädagogische und therapeutische Arbeit aufeinander ab und gibt den Betreuern Sicherheit für<br />
individuelle Entscheidungen im Gruppenalltag.<br />
Fallbesprechungen finden in der Regel halbjährlich zur Erstellung des aktuellen Entwicklungsberichtes, zur<br />
Vorbereitung eines Hilfeplangesprächs und zur Fortschreibung der weiteren Erziehungsplanung statt. In<br />
angezeigten Fällen (Krisensituation, Veränderung der Ziele, etc.) können kurzfristig zusätzlich<br />
Fallbesprechungen einberufen werden. Die Fallbesprechungen werden durch den Intensivbetreuer inhaltlich<br />
vorbereitet und in die Teambesprechung eingebracht. Auf der Grundlage eines entsprechenden Ergebnisses<br />
wird eine neue Erziehungsplanung unter Entwicklung von Zielen, Methoden, zeitlichem Aufwand und<br />
entsprechenden Verantwortlichkeiten erstellt.<br />
In den wöchentlichen Teamgesprächen werden die betreuten Jugendlichen jedesmal kurz durchgesprochen<br />
und eine fortlaufende Betreuungsplanung gewährleistet. Die regelmäßige Teilnahme des Kinder- und<br />
Jugendpsychiaters an den Teamgesprächen fördert die ganzheitliche Sichtweise der Betreuten und die<br />
differenzierte Kenntnis des Arztes über die Jugendlichen der Therapeutischen Jugendwohngruppe.<br />
Der Intensivbetreuer hält regelmäßigen Kontakt zum externen Psychotherapeuten des Jugendlichen und kann<br />
so Therapieplanung und Betreuungsplanung aufeinander abstimmen. Beim Auftreten von Krisen werden<br />
Kriseninterventionspläne entwickelt.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 11 -
Grundsätzlich sind Förderung, Erziehung und Begleitung eines Jugendlichen nur erfolgversprechend bei einer<br />
entsprechenden Zustimmung des betreffenden Jugendlichen zu seiner Entwicklungsplanung und werden nur<br />
ermöglicht durch die aktive Mitarbeit des Jugendlichen.<br />
Art der Dokumentation<br />
Eine zuverlässige Dokumentation wesentlicher individueller Entwicklungen und von Vorgängen, die die<br />
Jugendlichen betreffen, erfolgt. Die Daten werden in einer Akte gesammelt und geordnet. Die Ereignisse des<br />
Tages werden in einem Logbuch gesammelt. Dieses bildet die Grundlage für die tägliche Dienstübergabe. Die<br />
wesentlichen Inhalte der individuellen täglichen Feedback-Gespräche mit den Jugendlichen werden ebenfalls<br />
aufgezeichnet.<br />
Folgende Aufzeichnungen werden durchgeführt:<br />
• Datenblatt und Intensivplanung in der Akte<br />
• tägliche Aufzeichnung über den Tagesablauf, Termine, Krisen, Gespräche usw.<br />
• Teamprotokolle<br />
• Protokolle aus den Hilfeplangesprächen<br />
• Ergebnisse der Fallkonferenzen<br />
• halbjährliche Entwicklungsberichte<br />
• Protokolle über Krisen, Vorfälle, Ereignisse<br />
• Protokolle über Eltern- und Familiengespräche<br />
• Protokolle über Einzelzeiten<br />
• Dokumentation verhaltenstherapeutischer Programme<br />
• Dokumentation medizinisch relevanter Daten (Medikation, Gewicht).<br />
2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />
Täglicher Betreuungsumfang<br />
Therapeutische Jugendwohngruppe ist ganzjährig und rund um die Uhr geöffnet. Nachmittags und am Abend<br />
ist eine doppelte Besetzung mit MitarbeiterInnen notwendig. Im Rahmen der Nachtbereitschaft schläft ein<br />
Mitarbeiter des Teams in der Gruppe. Wenn es die <strong>St</strong>abilität der betreuten Jugendlichen erlaubt (alle in der<br />
Schule oder in der beruflichen Ausbildung), wird die Zeit der Betreuung am Vormittag zu Gunsten einer<br />
dichteren Betreuung am Nachmittag oder am Abend eingeschränkt. Generell können Jugendliche jedoch auch<br />
am Vormittag betreut werden. Die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter sind in einem monatlich erstellten<br />
Dienstplan festgelegt.<br />
Die Dienstzeiten im Einzelnen:<br />
Tagdienst: 8.30 - 17.00 Uhr (von Montag bis Freitag)<br />
Frühdienst: 6.00 - 9.00 Uhr (Montag bis Freitag)<br />
Spätdienst: 14.30 - 22.30 Uhr (von Sonntag bis Donnerstag)<br />
Abenddienst und 16.30 - 23.00 Uhr Dienstzeit, danach Nachtbereitschaft bis 6.00 Uhr am<br />
Nachtbereitschaft: nächsten Morgen von Sonntag bis Donnerstag; Dienstzeit bis 0.30<br />
Uhr an Freitag und Samstag.<br />
Am Wochenende und in den Ferien wird die Dienstplanung flexibel und in Abhängigkeit von den anwesenden<br />
Jugendlichen gestaltet. Die Nutzung dieser Zeiten für Freizeitaktivitäten im Sinne von Ressourcenorientierung<br />
wird beim Personaleinsatz berücksichtigt. Verlängerte Ausgangszeiten der Jugendlichen und jungen<br />
Volljährigen erfordern zusätzliche Dienstzeiten an Freitagen, Samstagen und in den Ferien. An Wochenenden,<br />
an denen die meisten Jugendlichen nach Hause fahren (ca. 14tägig), ist ab Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag<br />
16.00 Uhr nur ein „einfacher“ Dienst vorgesehen.<br />
Während einer verpflichtenden Ferienmaßnahme werden die Jugendlichen bei Vollbelegung von drei<br />
Betreuern begleitet.<br />
In Krisenzeiten einzelner Jugendlicher können zusätzliche Rufbereitschaften installiert werden.<br />
Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />
Es wohnt kein Mitarbeiter auf dem Gelände der Therapeutischen Jugendwohngruppe.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 12 -
Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen<br />
Förderung im leiblichen Bereich<br />
Im Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe erfahren die betreuten Jugendlichen vielfältige<br />
Unterstützung in der Gesundheitsvorsorge und im Hygienebereich. Im Einzelnen sind dies:<br />
• Gewährleisten von ärztlicher Versorgung, z.B. Achten auf Arztbesuche und ggf. Begleitung<br />
• Kontrolle und Durchführen ärztlicher Anordnungen<br />
• Anleitung zu und Achten auf regelmäßige Körperhygiene<br />
• Ausgabe der Medikamente und Überwachung der Medikamenteneinnahme<br />
• Organisationsgruppe zur Mitgestaltung und Beteiligung der Jugendlichen am Alltag und zur Planung von<br />
Freizeitaktivitäten<br />
• selbständige Zubereitung der Mahlzeiten<br />
• Achten auf die notwendigen Hygienevorschriften in der Küche<br />
• selbständiger Einkauf von Lebensmitteln.<br />
Beim Vorliegen einer Essstörung wird das Gewicht in regelmäßigen Abständen kontrolliert, bei Bedarf eine<br />
Diätbegleitung angeboten.<br />
Beim Verdacht auf Drogenmissbrauch wird ein Drogenscreening (ggf. wird ein Drogenschnelltest in der THWG<br />
durchgeführt) veranlasst und das Ergebnis mit dem Jugendlichen durchgesprochen.<br />
Kontrolluntersuchungen sichern die Medikamenteneinnahme der Jugendlichen.<br />
Auf wettergemäße Kleidung wird geachtet; evtl. wird der Jugendliche dazu angeleitet.<br />
Förderung im emotionalen Bereich<br />
Die Betreuung und Behandlung der Jugendlichen erfolgt in einem emotional ausgeglichenen, wertschätzenden<br />
und fördernden Klima. Hier bieten die Mitarbeiter Orientierung und Modell. Gegenseitige<br />
Akzeptanz und Wertschätzung werden vermittelt. Den Jugendlichen wird mit Achtung vor ihrer<br />
Lebensgeschichte, ihrer Persönlichkeit und Erkrankung begegnet. Bei vielen Jugendlichen ist eine Instabilität<br />
in den Emotionen bzw. eine Schwächung des emotionalen Erlebens vorzufinden. Deshalb wird die emotionale<br />
Entwicklung der Jugendlichen in vielfältiger Weise unterstützt:<br />
• Gewährleistung eines therapeutischen Milieus in der Gruppe<br />
• tägliche Abendreflexionen<br />
• wöchentliche Einzelzeiten des Jugendlichen mit seinem Intensivbetreuer<br />
• verpflichtende, wöchentliche Gruppentherapie für alle Jugendlichen<br />
• externe Einzeltherapie (bei anerkanntem Psychotherapeuten)<br />
• Durchführung spezieller Förderprogramme und Reflexionshilfen (wie <strong>St</strong>immungsbarometer,<br />
Essensprotokoll).<br />
Ziele dieser Methoden sind für den emotionalen Bereich:<br />
• Aufbau von Impulskontrolle<br />
• Aufbau von Selbstwertgefühl<br />
• Kompetenzen im Umgang mit Konflikten<br />
• Umgang mit Krisen bzw. <strong>St</strong>immungsschwankungen<br />
• Abbau von sozialen Ängsten<br />
• Aufbau von Selbstsicherheit<br />
• Förderung von eigener Meinung und Ausdruck von Gefühlen<br />
• Umgang mit Aggressionen<br />
• Umgang mit krankheitsspezifischen Symptomen im emotionalen Bereich.<br />
Förderung im sozialen Bereich<br />
Krankheitsbedingt sind viele der betreuten Jugendlichen sozial isoliert, zum Teil erheblich antriebsgemindert,<br />
oder übermäßig konfliktbereit. Der Aufbau angemessener sozialer Verhaltensweisen bei den Jugendlichen ist<br />
ein zentrales Ziel der pädagogischen und therapeutischen Arbeit. Dazu werden Einzel-, Kleingruppen-, und<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 13 -
Gesamtgruppenangebote eng aufeinander abgestimmt. Die Betreuten erleben die Gruppe als soziales<br />
Lernfeld.<br />
Ein klar strukturierter Alltag mit Regeln und Grenzen verdeutlicht den Jugendlichen Verlässlichkeit, Sicherheit<br />
und Gemeinschaft. Das Regelwerk dient als Grundlage des Zusammenlebens. Oberste Maxime im<br />
Zusammenleben ist die Gruppe als gewaltfreier und wertschätzender Raum.<br />
Unter größtmöglicher Beteiligung der Jugendlichen wird das Gruppengeschehen gemeinsam geplant, gestaltet<br />
und reflektiert. Den Jugendlichen werden ausgewählte Verantwortungsbereiche übertragen, z.B. Einkauf,<br />
hauswirtschaftliche Dienste etc.. Auf die Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte wird geachtet.<br />
Als Methoden werden eingesetzt:<br />
• Leben in einer Wohngruppe<br />
• Teilnahme an der Organisationsgruppe<br />
• Teilnahme an der Therapiegruppe<br />
• Gemeinsames Abendessen<br />
• Gruppenaktivitäten und Freizeitgestaltung<br />
• regelmäßige Reflexion des Zusammenlebens mit den Jugendlichen.<br />
Folgende Ziele werden dabei besonders verfolgt.<br />
• Förderung von Rücksichtnahme<br />
• Übernahme von Verantwortung<br />
• Einbringen eigener Ideen und Meinungen<br />
• Förderung des Kontaktverhaltens<br />
• Einsicht in Krankheitsbilder und Wecken von Verständnis gegenüber anderen<br />
• Aushalten können von Gruppe<br />
• Verantwortungsübernahme im sozialen Kontext<br />
• Aufbau von tragfähigen Beziehungen<br />
• Abgrenzung und gesunde Ich-Durchsetzung.<br />
Förderung im kognitiven Bereich<br />
Das Leistungsgefälle ist zwischen den betreuten Jugendlichen in der Therapeutischen Jugendwohngruppe<br />
beträchtlich. Bestimmte psychische Erkrankungen reduzieren kognitive Fähigkeiten zum Teil beträchtlich.<br />
Einige Psychopharmaka schränken die kognitive Leistungsfähigkeit ein. Andere <strong>St</strong>örungsbilder sind an einen<br />
überhöhten Leistungsanspruch der Jugendlichen gebunden.<br />
Die Mitarbeiter der Therapeutischen Jugendwohngruppe kennen diese Effekte und beachten sie in ihrer Arbeit<br />
mit den Jugendlichen. Der kognitive Bereich der betreuten Jugendlichen wird individuell gefördert über:<br />
• Vereinbarung und Überprüfen von Lernzeiten<br />
• Einübung von Arbeitsstrukturen und Lerntechniken<br />
• Unterstützung bei den Hausaufgaben<br />
• Unterstützung in kritischen Fächern<br />
• Organisation von Nachhilfe<br />
• Regelmäßige Kontakte zu den Lehrern und Ausbildern<br />
• Schaffung eines ruhigen Arbeits- und Lernklimas<br />
• Miteinbeziehung in die Haushaltsplanung und Freizeitplanung.<br />
Beim Vorliegen von Syndromen, bei denen die kognitive Reduzierung im Vordergrund steht, werden spezielle<br />
Förder- und Aktivierungsprogramme, u.a. durch den psychologischen Fachdienst durchgeführt.<br />
Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />
(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />
Ernährung<br />
Die Therapeutische Jugendwohngruppe ist eine Selbstversorgergruppe. Die Jugendlichen kaufen ein, bereiten<br />
alle Mahlzeiten zu und erledigen die weiteren anfallenden Arbeiten. Sie werden anfangs von den Erziehern<br />
intensiv angeleitet und später im individuell notwendigen Maß unterstützt.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 14 -
Bei der Ernährung wird überwiegend auf Frischkost zurückgegriffen und auf schonende Nahrungszubereitung<br />
geachtet.<br />
Eine Ernährungsplanung erfolgt innerhalb der Gruppe unter Beteiligung der Jugendlichen. Auf diätetische<br />
Auflagen wird geachtet. Bei Bedarf können Essensprotokolle geführt werden, so dass die Jugendlichen im<br />
eigenen Essverhalten von den Betreuern angeleitet und unterstützt werden.<br />
Das Vorliegen von Essstörungen macht bei einigen Jugendlichen einen rigiden Umgang mit diesem Bereich<br />
notwendig. Zielrichtung ist in diesen Fällen eine Normalisierung des Umgangs mit Essen.<br />
Gesundheit und Hygiene<br />
Bei Bedarf werden die Jugendlichen zur Hygiene angeleitet. Eigene Hygienepläne können erarbeitet und<br />
geführt werden. Ziel ist das eigenverantwortliche Verhalten von Jugendlichen bezogen auf hygienische<br />
<strong>St</strong>andards und gesundheitliches Wohlbefinden.<br />
Nach ärztlicher Verordnung werden pflegerische Tätigkeiten sowie Ausgabe, Kontrolle und Beschaffung von<br />
Medikamenten übernommen. Die Einnahme von Medikamenten wird kontrolliert und überwacht. Medikamente<br />
werden nicht in die eigenständige Verwaltung durch die Betreuten gegeben.<br />
Gesundheitliche und sexuelle Aufklärung findet im Rahmen der Betreuung der Gruppe statt.<br />
Die Durchführung ärztlicher Empfehlungen bzw. Auflagen (z.B. Krankengymnastik) werden von den Betreuern<br />
gewährleistet. Bei Bedarf werden die Jugendlichen hierbei angeleitet und kontrolliert. Ziel ist auch hier die<br />
selbständige und zuverlässige Erledigung durch den Jugendlichen.<br />
Dem Jugendlichen wird Wissen über seine Erkrankung, über damit verbundene Einschränkungen und Risiken,<br />
sowie für Verhaltensweisen damit umzugehen, vermittelt. Das selbständige Krisenmanagement wird mit ihm<br />
eingeübt.<br />
Wohnen<br />
Die Räume der Therapeutischen Jugendwohngruppe sind modern, geschmackvoll und zweckmäßig möbliert.<br />
Die technische Ausstattung entspricht dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard unter Berücksichtigung<br />
jugendgemäßer Bedürfnisse.<br />
Für die Raumpflege ihrer eigenen Zimmer sorgen die Jugendlichen selbst. Die Pflege der Therapeutischen<br />
Jugendwohngruppe insgesamt durch die Jugendlichen wird in einem wöchentlichen Dienstplan, der die<br />
Aufgaben im Rahmen sogenannter „Dienste“ auf die einzelnen Jugendlichen verteilt, geregelt. Die Mitarbeiter<br />
leisten hier Hilfestellung. Die Jugendlichen sollen damit angeleitet werden zur eigenständigen<br />
Haushaltsführung.<br />
Für die Gestaltung der Zimmer sind die Jugendlichen selbst verantwortlich. Die Einrichtung der Zimmer wird<br />
zur Verfügung gestellt. Im eingeschränkten Rahmen können die Zimmer nach dem individuellen Geschmack<br />
der einzelnen Betreuten gestaltet werden.<br />
Kleinere Reparaturen, die Pflege des Geländes und die Gestaltung des Hauses führen nach Möglichkeit<br />
Jugendliche unter Anleitung und Mitarbeit der Betreuer und des Hausmeisters durch.<br />
Behördenkontakte<br />
Die Jugendlichen nehmen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend Behördenkontakte selbständig<br />
wahr. Die sachgerechte Erledigung wird kontrolliert. Wenn diese Selbständigkeit beim einzelnen Jugendlichen<br />
noch nicht gegeben ist, werden die Jugendlichen zu Ämtern begleitet. Die Aktivität wird gemeinsam vorbereitet<br />
und nachbesprochen. Formulare und Anträge werden zusammen bearbeitet. Für die Therapeutische<br />
Jugendwohngruppe ist es wichtig, den Informationsfluß zwischen der Gruppe und anderen Institutionen<br />
zuverlässig zu sichern.<br />
Kontakte werden schriftlich, telefonisch, oder persönlich gepflegt zu:<br />
- den einzelnen Jugendämtern, Kostenträgern u. a.,<br />
- anderen Ämtern wie z.B. Einwohnermeldeamt, Gesundheitsamt,<br />
- Agentur für Arbeit,<br />
- Sozialamt,<br />
- Polizei,<br />
- Ärzten und Kliniken, Schulamt etc.<br />
Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />
Freizeit<br />
Den betreuten Jugendlichen wird vermittelt, dass die Bewältigung schulischer Anforderungen und der Aufbau<br />
einer beruflichen Perspektive wichtige Voraussetzungen für die spätere Selbständigkeit sind. Sie werden<br />
ermuntert die Schule regelmäßig zu besuchen und die Anforderungen in kognitiver, sozialer und<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 15 -
verhaltensmäßiger Hinsicht zu erfüllen. Schulische Defizite werden in enger Abstimmung mit den Lehrkräften<br />
gezielt bearbeitet (siehe auch „Förderung im Kognitiven Bereich“ S. 16f).<br />
Für den Aufbau einer beruflichen Orientierung werden folgende Methoden eingesetzt:<br />
• gemeinsame Planung einer realistischen Berufslaufbahn<br />
• Begleitung der Berufsinformation für Jugendliche durch das Agentur für Arbeit (BIZ)<br />
• Durchführung berufsbezogener Testverfahren<br />
• Begleitung der Zusammenarbeit mit dem Agentur für Arbeit<br />
• Planung und Organisation berufsfindender Maßnahmen und Förderlehrgänge<br />
• enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Berufsfindung, -vorbereitung, -ausbildung<br />
• Vermittlung von Praktika und Probearbeiten, berufsvorbereitende Maßnahmen.<br />
Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen freizeitpädagogischer Maßnahmen:<br />
• Unterstützung bei der Teilnahme an Vereinen<br />
• Vermittlung von Angeboten in Jugendzentren u.a.<br />
• Förderung von Interessen und Ausprobieren verschiedener Sportmöglichkeiten<br />
• Förderung von kulturellen Interessen.<br />
Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,<br />
die tatsächlich in Anspruch genommen werden können<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verfügt über die eigene, neunstufige „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule zur Erziehungshilfe,<br />
die von den Kindern und Jugendlichen der Therapeutischen Jugendwohngruppe intern besucht werden kann.<br />
Hier findet Unterricht auf Grund- und Hauptschulniveau in kleinen Klassen bis zu zehn Schülern statt.<br />
Heilpädagoginnen ermöglichen eine intensive Förderarbeit. Ergänzt wird das schulische Angebot durch die<br />
<strong>St</strong>ütz- und Förderklasse an der <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule, die eine weitere Individualisierung schulischer Förderung<br />
ermöglicht.<br />
Im näheren Umfeld der Therapeutischen Jugendwohngruppe befinden sich die Hauptschule und eine Schule<br />
zur individuellen Lernförderung. Darüber hinaus sind in Regensburg alle Schultypen vorhanden und von den<br />
betreuten Jugendlichen problemlos zu erreichen. In besonderen Fällen kann in Zusammenarbeit mit der<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrie zeitweise eine Schule für Kranke besucht werden. Auch mit der<br />
Sonderpädagogischen <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse kann für die Jugendlichen der THWG eine individuell<br />
angepasste Lernförderung angeboten werden.<br />
Einzelbeschulung ist in der Therapeutischen Jugendwohngruppe derzeit nicht, oder nur als Zusatzleistung,<br />
möglich.<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und die Therapeutische Jugendwohngruppe haben derzeit keine Möglichkeit<br />
zur internen Berufsausbildung.<br />
Extern besteht in Regensburg jedoch eine breite Palette berufsbildender und berufsfördernder Möglichkeiten,<br />
die von den Jugendlichen der Therapeutischen Gruppen in Anspruch genommen werden können. Dazu<br />
gehören vor allem:<br />
• die trägereigene Lernwerkstatt mit differenzierten Angeboten zur Berufseignung, -findung und Ausbildung.<br />
Hier besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Therapeutischen Jugendwohngruppe und der<br />
Lernwerkstatt in den Bereichen des Aufbaus beruflicher Grundhaltungen, in der Arbeitserprobung und<br />
Berufsfindung<br />
• das Agentur für Arbeit mit seinen Angeboten der Information und Beratung<br />
• Förderlehrgänge verschiedener Träger<br />
• Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr<br />
• diverse Fachschulen<br />
• Jahreskurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Abschlusses<br />
• Beschäftigungstherapie über die Kinder- und Jugendpsychiatrie für noch stark eingeschränkte<br />
Jugendliche.<br />
Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld<br />
Grundsätzlich besteht für alle Betreuten in der Therapeutischen Jugendwohngruppe die Möglichkeit, Besuche<br />
von Verwandten und Freunden in der Gruppe zu empfangen. Besuchszeiten werden vorher vereinbart. Die<br />
Jugendlichen können im Rahmen ihrer Selbständigkeit Freunde besuchen.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 16 -
Die Knüpfung von Kontakten und die Integration in Vereine, Gruppen und Verbände wird gefördert durch die<br />
gezielte Anbahnung bzw. durch den Besuch von verschiedenen Freizeitveranstaltungen.<br />
Freizeitpädagogische Maßnahmen<br />
In der Therapeutischen Jugendwohngruppe werden gruppenintern folgende freizeitpädagogische Maßnahmen<br />
angeboten:<br />
• Durchführung fortlaufender Freizeitangebote im musischen, sportlichen und handwerklichen Bereich<br />
während der Schulwochen<br />
• Erlebnispädagogische Maßnahmen mit unterschiedlicher Dauer in den Bereichen Wasser, Berg,<br />
Mountain-Biking, Trekking, Biwak und Hüttenbau, Höhle<br />
• Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten (gruppenübergreifend)<br />
• Gestaltung von Festen und Feiern und deren Koordination mit den Gruppen.<br />
Zusätzlich findet eine intensive Freizeitarbeit innerhalb der Therapeutischen Jugendwohngruppe statt. Mit den<br />
Betreuten werden regelmäßige Freizeitaktionen durchgeführt. Darüber hinaus werden gemeinsam mit den<br />
Betreuten Wochenendaktionen und Ferienmaßnahmen geplant und durchgeführt. Auf das Kennenlernen des<br />
näheren Umfeldes, der <strong>St</strong>adt Regensburg und der Region wird besonders Wert gelegt. Die Jugendlichen<br />
werden in die Vorbereitung und die Planung intensiv eingebunden und haben die Möglichkeit in vielfältiger<br />
Weise Verantwortung zu übernehmen.<br />
Individuelle Freizeitinteressen der Jugendlichen werden unterstützt und gefördert.<br />
Die Teilnahme an gruppeninternen und externen Feiern, sowie an Veranstaltungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s wird<br />
angeregt. Die Teilnahme an kulturellen Angeboten im sozialen Umfeld und in der <strong>St</strong>adt Regensburg wird<br />
begrüßt und gefördert. Darüber hinaus werden die Jugendlichen regelmäßig informiert über externe Angebote<br />
zur Freizeitgestaltung und Fahrten anderer Träger.<br />
Je nach personellen und zeitlichen Ressourcen werden gruppenübergreifende Freizeitmaßnahmen bzw.<br />
Projekte angeboten.<br />
Hilfen zur Krisenbewältigung<br />
Die hohe Krisengefährdung der betreuten Jugendlichen macht eine intensive Krisenprävention notwendig,<br />
setzt erfahrene Mitarbeiter für die Bewältigung der Krisen voraus, verlangt explizite Krisenpläne und<br />
Sicherungssysteme.<br />
Die enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg schafft schnellen Zugang zu<br />
ambulanter und stationärer jugendpsychiatrischer Intervention, wenn notwendig auch im geschlossenen<br />
Rahmen.<br />
In Abstimmung mit der Psychiatrie kann Bedarfsmedikation gegeben werden.<br />
Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. Ä.<br />
Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />
nötigen Umfang statt. Die gesetzlichen Vertreter (Betreuer), Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen<br />
Kompetenzen in die Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />
• Telefonkontakte<br />
• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />
Abstimmung weiterer Kooperation<br />
• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />
• Beratung der Jugendgerichtshilfe<br />
Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit)<br />
Die Eltern/Sorgeberechtigten nehmen am Vorstellungsgespräch des Jugendlichen, am Auswertungsgespräch<br />
und am Aufnahmegespräch des Jugendlichen teil. Die Eltern sind im Rahmen des Hilfeplanverfahrens am<br />
Hilfeprozess beteiligt. Sie nehmen am Hilfeplangespräch, das nach Möglichkeit in halbjährlichem Turnus<br />
stattfindet, teil.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 17 -
Der Austausch mit Eltern und Sorgeberechtigten erfolgt in regelmäßigen und nach individuellem Bedarf<br />
vereinbarten Abständen auf telefonischer, schriftlicher und persönlicher Basis. Elterngespräche sind im<br />
Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe Bestandteil der Betreuung. Es werden individuell<br />
regelmäßige Elterngespräche durch den Bezugserzieher, die Gruppenleitung, oder den psychologischen<br />
Fachdienst vereinbart. Bei auftretenden Krisen der Jugendlichen werden die Sorgeberechtigten im Bedarfsfall<br />
verstärkt in den Hilfeprozess eingebunden.<br />
Jugendliche können maximal in vierzehntägigen Abständen nach Hause beurlaubt werden und Teile der<br />
Ferien bei ihren Familien verbringen. Beim Abholen und Bringen des Jugendlichen finden Tür- und<br />
Angelgespräche statt.<br />
Bei Bedarf finden Hausbesuche in der Familie des betreuten Jugendlichen statt.<br />
Eltern und Sorgeberechtigte sind in alle wichtigen Entscheidungen während der Betreuungszeit von<br />
Jugendlichen eingebunden. Bei jungen Volljährigen wird die Intensität des Kontakts zu den Eltern und das<br />
Ausmaß an Information mit dem Betreuten explizit vereinbart.<br />
Der notwendige jugendliche Ablösungsprozess des Betreuten von seiner Familie wird einfühlsam begleitet.<br />
Bei Konflikten des Jugendlichen mit seiner Familie versuchen die Mitarbeiter der Gruppen zu vermitteln.<br />
Es besteht die Möglichkeit systemischer Familienarbeit.<br />
Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />
Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />
Einrichtungen)<br />
Die Förderung von Außenkontakten und regelmäßige Planungsgespräche darüber dienen dem Prozess der<br />
Verselbständigung des Jugendlichen. In der Phase des Ablöseprozesses finden vermehrte Gespräche mit<br />
dem Jugendlichen über die notwendigen Kompetenzen zur selbständigen Lebensführung statt. Zunehmend<br />
werden ausgewählte Verantwortungsbereiche (Einkauf, Umgang mit Geld, Einnahme von Medikamenten etc.)<br />
auf den Jugendlichen, jungen Volljährigen übertragen. Die Finanzplanung wird zunehmend vom Jugendlichen<br />
selbst verantwortet.<br />
Gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt plant der Jugendliche die zeitliche Perspektive<br />
des Aufenthalts bzw. seines Auszugs. Durch das Mitarbeiterteam der Therapeutischen Jugendwohngruppe<br />
wird die Wohnungssuche und damit verbundene Anforderungen im Vorfeld des Auszugs unterstützt, wenn der<br />
Jugendliche im Regensburger Umfeld verbleibt. Der Umzug wird unterstützt. Durch Nachbetreuung (als<br />
Zusatzleistung) oder das Angebot des Betreuten Wohnens durch das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, können<br />
„weiche Übergänge“ in die Verselbständigung des Jugendlichen oder jungen Volljährigen geschaffen werden.<br />
Wird der Jugendliche nach Hause entlassen wird die Rückkehr in die Familie vorbereitet. Bei Bedarf werden<br />
hier in Kooperation mit dem Jugendamt weiterführende ambulante Hilfestellungen organisiert, z.B. die<br />
Vermittlung an eine Erziehungsberatung oder ambulante Hilfen anderer Hilfe. Als Zusatzleistung ist bei<br />
Entlassung nach Hause eine zeitlich befristete Nachbetreuung durch die Mitarbeiter möglich.<br />
Bei Verlegung in eine weiterführende stationäre Betreuungseinrichtung oder in eine Wohngemeinschaft<br />
werden mit dem Jugendlichen oder jungen Volljährigen verschiedene Einrichtungen nach Abstimmung mit den<br />
Eltern und dem Kostenträger besichtigt. Zusammen mit dem Jugendlichen und den relevanten Personen<br />
(Eltern, Jugendamt) wird eine geeignete Nachfolgeeinrichtung ausgewählt. Zum Vorstellungsgespräch in eine<br />
gewählte Einrichtung wird der Jugendliche von einem ihm vertrauten Mitarbeiter begleitet. Der Jugendliche<br />
wird von einem Gruppenbetreuer ggf. in die Nachfolgeeinrichtung gebracht, wenn dies den Eltern nicht<br />
möglich ist.<br />
Nach dem Auszug ist der ehemalige Jugendliche ein gern gesehener Gast in der Therapeutischen<br />
Jugendwohngruppe und wird zu entsprechenden Festen eingeladen. Ein Ehemaligentreffen wird in<br />
unregelmäßigen Abständen durchgeführt.<br />
2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />
Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />
zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />
Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />
Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />
unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />
Verwaltung wahrgenommen:<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 18 -
2.3.3.1 Konzeptioneller, organisatorischer Bereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Gesamtverantwortung für die pädagogische und therapeutische Arbeit<br />
• verantwortet die Umsetzung der Konzeption in den pädagogischen Alltag<br />
• Kenntnis und Mitgestaltung der jugendhilfepolitischen Entwicklungen<br />
• entwickelt, schreibt fort und aktualisiert das Leistungsangebot der Einrichtung entsprechend den<br />
Erfordernissen zeitgemäßer Erziehung<br />
• Leitung von Dienst- und Teambesprechungen<br />
• Koordination aller Abteilungen der Einrichtung und Sicherung der Zusammenarbeit<br />
• Sicherung eines Rahmens, der inhaltlich, personell und räumlich die Erfüllung des pädagogischen<br />
Auftrags der Gesamteinrichtung garantiert<br />
• konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung<br />
• Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Organen des Trägers<br />
• Vertretung der Einrichtung nach außen<br />
• Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler und überregionaler Ebene und dem<br />
jeweiligen Spitzenverband<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Koordinierung des Qualitätsmanagement-Prozesses und der im Qualitätsmanagement verabredeten<br />
Zielvereinbarungen und Sicherstellung der fachlichen <strong>St</strong>andards<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Vertretung des <strong>Kinderzentrum</strong>s in politischen Entwicklungen<br />
• Planung von baulichen Veränderungen<br />
• Überwachung gesetzlicher Vorgaben<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung der Kinderunterlagen (Neuaufnahmen und Entlassungen)<br />
• Schreibarbeiten und Korrespondenz<br />
• Ausfertigung von Berichten und Protokollen<br />
• Aufrechterhaltung eines geregelten Pfortenbetriebs<br />
• Sicherung der Erreichbarkeit<br />
2.3.3.2 Personalbereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Schaffung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung<br />
• Personalbedarfsplanung<br />
• Personalentwicklung<br />
• Personalcontrolling<br />
• Personaleinsatzplanung<br />
• Personalführung<br />
• Personalfreisetzung<br />
• Personalgewinnung<br />
• Personalbeurteilung<br />
• Organisation von Fortbildung, Fachberatung und Supervision<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Überwachung der Einhaltung des <strong>St</strong>ellenplans<br />
• Personaleinstellung<br />
• Personalverwaltung<br />
• Gehaltsabrechnung<br />
• Personalcontrolling<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung von Personalunterlagen<br />
• Führung der Urlaubs- und Krankenkartei<br />
• Meldung des monatlichen Personalaufwands für die Gehaltsabrechnung<br />
• Handhabung von Versicherungsfällen<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 19 -
2.3.3.3 Wirtschaftlicher Bereich<br />
Aufgaben der Leitung sind:<br />
• Wirtschaftliche Existenzsicherung und Sicherung der Gesamtfinanzierung<br />
• jährliche Wirtschaftplanung<br />
• Kontrolle der Belegungssituation der Einrichtung<br />
• Sicherung der Liquidität<br />
• Finanzcontrolling<br />
• Auftragsüberwachung und -abrechnung<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />
• Auftragsvergabe<br />
• Controlling<br />
• Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern<br />
• Finanzbuchhaltung<br />
• Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung<br />
Aufgaben der Verwaltung sind:<br />
• Führung der Hauptkasse<br />
• Entgeltabrechnung<br />
• Überwachung laufender Kosten und des Fuhrparks<br />
• Abwicklung und Überwachung des Versicherungswesens<br />
• Erstellen erforderlicher <strong>St</strong>atistiken<br />
2.3.4 Fortbildung und Supervision<br />
Eine regelmäßige Teamsupervision ermöglicht fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der<br />
pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter. Im<br />
Rahmen der vereinbarten Entgelte werden 10 Supervisionssitzungen des Teams pro Jahr finanziell und durch<br />
die Anrechnung von Arbeitszeit unterstützt. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet;<br />
Praxiserfahrung und die Kenntnis des (teil-)stationären Rahmens und der psychiatrischen Klientel werden<br />
erwartet. Bei Bedarf kann auch Einzelsupervision im Rahmen der zugestandenen Entgelte gestattet werden.<br />
Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der (teil-)stationären Erziehungshilfe werden weitere<br />
berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt.<br />
Dafür werden 5 Tage Dienstbefreiung und bis zu 200 € pro Jahr für jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.<br />
Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />
Fragestellungen regelmäßig angeboten. Mehr als 12 Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> wurden und<br />
werden für das Qualitätsmanagement geschult. Die Mitarbeiter der Therapeutischen Jugendwohngruppe<br />
besuchen regelmäßig die Fallvorstellungen und die internen Fortbildungen im Bezirkskrankenhaus<br />
Regensburg.<br />
2.3.5. Versorgung<br />
Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung<br />
Die Versorgungsdienste des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> werden gemäß eines mit der regionalen Kommission<br />
abgesprochenen Verteilungsschlüssels den einzelnen Abteilungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s zugeordnet und<br />
berechnet. Genaueres zur Verteilung siehe Punkt 4.<br />
Hauswirtschaft<br />
Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg hat einen eigenen Hauswirtschaftsbereich. Dieser besteht aus<br />
einer zentralen Großküche, der Hausreinigung und der Wäscherei.<br />
Die Leitung der Hauswirtschaft ist zuständig für:<br />
• Erstellen des Speiseplans (zusammen mit dem Koch)<br />
• Dienstplanung für den Hauswirtschafts- und Küchenbereich<br />
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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 20 -
• Einkauf und Lagerhaltung<br />
• Einhaltung der Hygienevorgaben<br />
• Sorge für die Räumlichkeiten und Ausstattung der zentralen Küche<br />
• Anleitung von Praktikantinnen im Hauswirtschaftsbereich.<br />
Die Hauswirtschaft wird von der Therapeutischen Jugendwohngruppe nur im Bereich der Hausreinigung in<br />
Anspruch genommen und ist dementsprechend gering im Entgelt vorgesehen.<br />
Küchendienst/Verpflegung<br />
Die Therapeutische Jugendwohngruppe versorgt sich selbst. Die zentrale Großküche wird von ihr nicht in<br />
Anspruch genommen.<br />
Technische Dienste<br />
Die Hausmeister des <strong>Kinderzentrum</strong>s führen die notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an<br />
der räumlichen und technischen Ausstattung der Einrichtung durch. Bei größeren Arbeiten überwachen und<br />
unterstützen sie die Arbeiten der beauftragten Firmen. Sie sind auch für die Therapeutische<br />
Jugendwohngruppe zuständig.<br />
Im Einzelnen haben sie für die Therapeutische Jugendwohngruppe folgende Aufgaben:<br />
• Wartung von technischen Anlagen<br />
• Pflege der Außenanlagen, des Mobiliars und des Fuhrparks<br />
• Begleitung von Sanierungsmaßnahmen und Investitionsprojekten<br />
• Durchführung von notwendigen Sanierungen, soweit selbst durchführbar, z.B. Malerarbeiten<br />
• zuständig für die Sicherheit im technischen Bereich<br />
• Unterstützung von gestaltenden Maßnahmen im Haus<br />
• Einkauf benötigter Ausstattung und Materialien.<br />
Reinigung<br />
Der Therapeutischen Jugendwohngruppe ist eine Mitarbeiterin des Reinigungsdienstes zugeordnet. Diese<br />
erledigt alle laufenden Reinigungsarbeiten innerhalb der allgemeinen Räume der Gruppe, sowie die<br />
regelmäßige Grundreinigung. Sie berät die pädagogischen Mitarbeiter in hauswirtschaftlichen Fragen.<br />
Das Reinigungspersonal sorgt für ein sauberes, ordentliches und hygienisches Lebensumfeld für die betreuten<br />
Jugendlichen. Zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Kindern und Jugendlichen gestalten sie<br />
eine wohnliche Atmosphäre und ein klar strukturiertes Umfeld.<br />
Folgende Tätigkeiten führen sie im Einzelnen durch:<br />
• Reinigung der Gruppe, der allgemeinen Räume und Gänge<br />
• Grundreinigung in regelmäßigen Abständen<br />
• Sauberhalten der sanitären Anlagen.<br />
Fahrdienste<br />
Anfallende Fahrdienste werden in der Therapeutischen Jugendwohngruppe von den Mitarbeitern der Gruppe<br />
geleistet. Es stehen zwei Kleinbusse und zwei Pkws für die anfallenden Dienstfahrten im <strong>Kinderzentrum</strong> zur<br />
Verfügung. Vorrangig benutzen die Mitarbeiter auf Grund der räumlichen Entfernung zum <strong>Kinderzentrum</strong> für<br />
Dienstfahrten jedoch ihre privaten Pkws.<br />
Ärztliche Versorgung<br />
In Regensburg sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen ausreichend vorhanden. Außerdem stehen eine Reihe<br />
von Kliniken einschließlich des Universitätsklinikums zur Verfügung. Die betreuten Jugendlichen wählen sich<br />
unter Beratung durch die Mitarbeiter und in Rücksprache mit den Sorgeberechtigten einen Hausarzt in<br />
Regensburg. Facharztbesuche werden von Mitarbeitern vorbereitet und gegebenenfalls begleitet.<br />
_____________________________________________________________________________________________________________<br />
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 21 -
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ist für das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> mit ihren ambulanten<br />
und teilstationären Angeboten, sowie ihrem Krisendienst, ein wichtiger Anlaufpunkt. Notwendige Medikamente<br />
aus dem Bereich der Psychopharmaka werden dort eingestellt und überwacht.<br />
Der Therapeutischen Jugendwohngruppe ist ein Kinder- und Jugendpsychiater der KJP-Regensburg<br />
zugeordnet. Dieser nimmt regelmäßig an den Fallbesprechungen teil, kennt die betreuten Jugendlichen der<br />
Gruppe und berät die Mitarbeiter in psychiatrischen Fragestellungen. In psychiatrischen Krisensituationen ist<br />
er erster Ansprechpartner und vermittelt, wenn notwendig, weiterführende Hilfen.<br />
Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />
Die Jugendlichen übernehmen die Planung, den Einkauf und die Zubereitung der Mahlzeiten unter Anleitung<br />
und Begleitung durch die Mitarbeiter. Es gibt einen Küchenplan der die jeweiligen Aufgaben und<br />
Zuständigkeiten regelt.<br />
Es wird auf gesunde und vollwertige Ernährung in Form von Mischkost Wert gelegt. Jugendliche Bedürfnisse<br />
und spezielle Ernährungswünsche der Jugendlichen werden soweit möglich berücksichtigt.<br />
Einbußen in der geschmacklichen Qualität des Essens durch die möglichst eigenständige Zubereitung durch<br />
die Jugendlichen lassen sich nicht immer vermeiden.<br />
2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung<br />
Die Therapeutische Jugendwohngruppe des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg ist in einer Villa aus den<br />
50er Jahren im <strong>St</strong>adtnorden von Regensburg untergebracht (Donaustaufer <strong>St</strong>r. 95a, 93059 Regensburg, Tel.<br />
0941/4672661). Sie ist mit dem <strong>St</strong>adtbus über mehrere Linien zu erreichen. Das Haus wird ausschließlich von<br />
der Wohngruppe genutzt. Zum Mietobjekt gehören ein Garten mit altem Baumbestand mit etwa 1000 qm. Die<br />
räumliche Nähe zur Lernwerkstatt im Gewerbegebiet und zu den Förderlehrgängen der Handwerkskammer<br />
erleichtert die berufliche Rehabilitation der betreuten Jugendlichen. Eine Vielzahl von öffentlichen Schulen und<br />
vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten sind für die Jugendlichen schnell erreichbar.<br />
Die Lage des Hauses auf einem großen Areal und der Abstand zu den Nachbarhäusern sind wichtige<br />
Voraussetzungen für das gute Auskommen mit der Umgebung.<br />
Folgende Räume stehen zur Verfügung:<br />
Erdgeschoß: Wohn- und Esszimmer 30,9 qm<br />
Erzieherzimmer 22,6 qm<br />
Besprechungsraum und Therapiezimmer 13,0 qm<br />
Küche 9,9 qm<br />
Vorratsraum 1,9 qm<br />
Doppelzimmer 22,9 qm<br />
Einzelzimmer 16,0 qm<br />
Bad und WC für Betreute (1 Badewanne, 1 Waschbecken, 1 WC, 1 Dusche)<br />
4,8 qm<br />
Bad und WC für BetreuerInnen (1 Waschbecken, 1 WC, 1 Dusche)<br />
4,4 qm<br />
WC Besucher und Gäste (1 Waschbecken, 1 WC) 1,3 qm<br />
Flur 25,1 qm<br />
Eingangsbereich 4,1 qm<br />
1. <strong>St</strong>ock: Einzelzimmer 15,0 qm<br />
Einzelzimmer 12,0 qm<br />
Einzelzimmer mit Bad und WC (1 Waschbecken, 1 WC, 1 Dusche)<br />
14,8 qm<br />
Einzelzimmer 13,0 qm<br />
Einzelzimmer 13,8 qm<br />
Bad und WC für Betreute (1 Waschbecken, 1 WC, 1 Dusche)<br />
10,8 qm<br />
Flur 22,5 qm<br />
Keller: Heizungsraum<br />
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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 22 -
Lagerraum 1<br />
Lagerraum 2 (ausgebaut zur Werkstatt)<br />
Waschküche<br />
Extern: Konferenzraum und Leitungsbüro 24,0 qm.<br />
Die Räume sind modern, geschmackvoll und zweckmäßig möbliert. Die technische Ausstattung entspricht<br />
dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit ihr Zimmer zu gestalten und<br />
werden darin von den Mitarbeitern unterstützt. Sie können eigenen Besitz mitbringen. Auf die Unversehrtheit<br />
der Einrichtung, eine klare <strong>St</strong>rukturierung der Räumlichkeiten, und die schnelle Behebung von Schäden durch<br />
die Hausmeister wird geachtet. Fernseher, Musikanlage, Computer und Telefon sind für alle Jugendlichen<br />
zugänglich.<br />
Für das Betreuerteam steht ein eigener Computer und eine moderne Telefonanlage zur Verfügung.<br />
Die Küche ist mit einer modernen Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so ausgestattet,<br />
dass die selbständige Versorgung der Gruppe und eine verantwortliche Lagerhaltung problemlos möglich sind.<br />
Den Jugendlichen stehen eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner zur Verfügung.<br />
Die Betreuer können auf den Fahrzeugpark des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg zurückgreifen (2<br />
PKW, 2 Kleinbusse).<br />
Synergieeffekte können aufgrund der Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>.<br />
<strong>Vincent</strong> Regensburg, mit Institutionen des selben Trägers und auf Grund bewährter Zusammenarbeit mit<br />
anderen Einrichtungen und Diensten erzielt werden. Damit wird eine differenzierte Perspektivenplanung der<br />
aufgenommenen jungen Menschen, sowohl während ihres Aufenthalts in der Therapeutischen<br />
Jugendwohngruppe, wie auch im Anschluss daran möglich.<br />
Einrichtungsinterne Verbundleistungen mit:<br />
-- Jungenwohngruppe<br />
-- Interne Mädchenwohngruppe<br />
-- Betreutes Wohnen<br />
-- Angebot intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)<br />
-- Schule zur Erziehungshilfe / <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse<br />
-- Leistungen einer zentralen Verwaltung<br />
Trägerinterne Verbundleistungen mit:<br />
-- Lernwerkstatt Regensburg<br />
-- Berufsbildungswerk Abensberg<br />
-- Berufliche Förderung im Haus des Guten Hirten Schwandorf<br />
-- Abteilung Allgemeine Jugendhilfe der KJF: Jugendgerichtshilfe,<br />
Betreuung Erwachsener, Erziehungsbeistandschaften<br />
-- Erziehungsberatungsstellen<br />
-- Berufsschulen zur individuellen Lernförderung in Abensberg,<br />
Deggendorf, Schwandorf-Ettmannsdorf<br />
-- Wohngemeinschaften für erwachsene Behinderte in Eggenfelden,<br />
<strong>St</strong>raubing, Haselbach, Abensberg, Mitterteich<br />
-- Fachakademie für Heilpädagogik in Regensburg<br />
-- Fachschule für Heilerziehungspflege in Abensberg.<br />
Bewährte Formen der Zusammenarbeit mit:<br />
-- Kinder- und Jugendpsychiatrien in Regensburg, Landshut und München<br />
-- Jugendämter der Oberpfalz und Niederbayerns<br />
-- Jugendwerkstatt des Diakonischen Werks in Regensburg<br />
-- Förderlehrgang der Handwerkskammer in Regensburg<br />
-- Schulen in Regensburg<br />
-- Agentur für Arbeit<br />
-- Universität Regensburg<br />
-- Fachhochschule für Sozialwesen in Regensburg<br />
-- anderen stationären Einrichtungen der Jugendhilfe<br />
-- niedergelassenen Psychotherapeuten in Regensburg<br />
-- diversen Fachärzten in Regensburg.<br />
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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 23 -
3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung<br />
Folgende individuelle Zusatzleistungen können nach Vereinbarung mit dem zuständigen Kostenträger in<br />
unterschiedlicher Intensität angeboten werden:<br />
• Familientherapie durch systemische Therapeutin<br />
• Nachbetreuung für entlassene Jugendliche und junge Volljährige zeitlich befristet<br />
• erkrankungsbezogene Angehörigenarbeit<br />
• ergänzende Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />
• Einzelbeschulung<br />
• Nachhilfe.<br />
• Beschulung in der <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse<br />
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4. Personelle Ausstattung<br />
Leitung und Verwaltung<br />
(Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,28 Leitung Dipl.-Sozialpäd (FH) 10,8<br />
0,28 Verwaltung kaufm. Angestellte u.a. 10,8<br />
Gruppenübergreifende Dienste<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,32 Psychologischer Fachdienst Dipl.-Psych. 12,3<br />
Erziehung und Betreuung<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
1,0 Gruppenleitung Dipl.-Soz.-Päd. 38,5<br />
3,0 Soz.-Päd. Dipl.-Soz.-Päd. 115,5<br />
2,23 Erzieher ErzieherInnen 85,9<br />
0,33 PraktikantIn FH-PraktikantIn 38,5<br />
Wirtschafts- und Versorgungsdienste<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,04 Hauswirtschaftspersonal Hauswirtschaftsmeisterin 1,5<br />
0,58 Reinigungspersonal Hauswirtschafterin / -helferin 22,3<br />
Technische Dienste<br />
Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />
0,19 Hausmeister Schreiner 7,3<br />
Fremdleistungen<br />
Art Zeitlicher Umfang<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratung durch eine/n<br />
Fachärztin oder Facharzt<br />
3,8<br />
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