09.06.2013 Aufrufe

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Aktenzeichen</strong>: <strong>EK</strong> -<br />

Zwischen<br />

der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz<br />

und der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

wird mit Wirkung ab 01.06.2007 für folgende Einrichtung eine<br />

abgeschlossen<br />

Einrichtung:<br />

(Name, Adresse)<br />

Leistungsvereinbarung<br />

<strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg<br />

Ort der Leistungserbringung: THWG, Donaustaufer <strong>St</strong>r. 95a, 93059 Regensburg<br />

Einrichtungsart: Einrichtung über Tag und Nacht (vollstationär), § 34 SGB VIII<br />

Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i.V. mit §§ 41, 35a SGB VIII<br />

Anzahl Gruppen 1 und Plätze 8<br />

1. Gesamteinrichtung<br />

1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur<br />

Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung<br />

(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen<br />

müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg (Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im<br />

Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit<br />

dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41 des<br />

SGB VIII erbracht.<br />

3 Heilpädagogische Gruppen<br />

3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ)<br />

1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze)<br />

4 Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe)<br />

1 Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen<br />

Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige<br />

Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

Dem <strong>Kinderzentrum</strong> angegliedert ist die „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9<br />

Jahrgangsstufen. Zur <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule gehörig ist auch eine so genannte <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse zur<br />

individualisierten Beschulung in einer Kleinstgruppe (5 Plätze).<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 1 -


1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />

- Gesamtleitung (0,35 <strong>St</strong>ellen)<br />

- Einrichtungsleitung (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-I (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-II (1,0)<br />

- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant).<br />

Insgesamt umfasst die Leitung 3,35 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden Anteilen<br />

in den Entgelten enthalten:<br />

1,57 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />

0,64 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />

0,25 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />

0,39 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

0,21 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

0,29 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />

vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />

Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />

Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />

gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />

Öffentlichkeit. Er initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung vor<br />

Ort und mit dem Träger.<br />

Der Einrichtungsleiter verantwortet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung, die<br />

pädagogische Arbeit nach innen und nach außen sowie eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Er ist<br />

<strong>St</strong>ellvertreter des Gesamtleiters und vertritt ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorgesetzter der<br />

ErziehungsleiterInnen und des Fachdienstes. Der pädagogische Leiter koordiniert die Arbeit der Abteilungen<br />

und plant den “pädagogischen Alltag” der Einrichtung in Abstimmung mit den ErziehungsleiterInnen. Die<br />

Integration der einzelnen Abteilungen in das <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Er sorgt für die<br />

Aktualität der Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />

Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />

ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />

konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />

ErziehungsleiterInnen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />

Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />

den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten Kinder<br />

und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung der ihnen<br />

zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />

1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />

„Miteinander auf dem Weg“<br />

Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor Augen,<br />

die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt als der<br />

Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen Krieges –<br />

vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit entsprach.<br />

<strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und von den<br />

Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein selbständiges Leben.<br />

Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf, die aus<br />

unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet ihnen Schutz<br />

und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue Perspektive für<br />

ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in christlichem Sinn<br />

als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges Wesen ist, sondern<br />

einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die Grundlage in der<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 2 -


Erziehung und Betreuung im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und gleichzeitig eine wertvolle Quelle in der<br />

Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen.<br />

Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und<br />

Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und<br />

Benachteiligungen abgebaut werden.<br />

Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen<br />

Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und Begleitung<br />

ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als Grundlage für unser<br />

pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist die<br />

Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb wir in hohem<br />

Maße den systemischen Ansatz verfolgen.<br />

Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete -<br />

Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der<br />

erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen<br />

verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als<br />

Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den<br />

einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In<br />

diesem Sinne ist auch die am <strong>Kinderzentrum</strong> bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine<br />

eigenständige Schule als auch der Arbeit des <strong>Kinderzentrum</strong>s im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet<br />

mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und<br />

vertrauensvoll zusammen.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion<br />

der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen einer<br />

Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und begründet.<br />

Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und jeder<br />

Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche Entwicklung der<br />

Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur religiösen<br />

Lebensorientierung unterstützt.<br />

2. Leistungsbereiche<br />

2.1 Personenkreis<br />

2.1.1 Zielgruppe<br />

Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts ab 14 Jahren, im Regelfall<br />

nach einem stationären Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik, die zum Personenkreis<br />

der im SGB VIII § 35a Genannten zählen. Folgende Krankheitsbilder stehen dabei im Vordergrund:<br />

psychotische <strong>St</strong>örungen (ICD-10 F2 und F3)<br />

Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 F60)<br />

schwere neurotische <strong>St</strong>örungen (ICD-10 F4)<br />

Essstörungen (ICD-10 F50)<br />

schwere Verhaltens- und emotionale <strong>St</strong>örungen (ICD-10 F92, F95 u.a.).<br />

Das Durchschnittsalter liegt bei 16 bis 17 Jahren. Die Therapeutische Jugendwohngruppe bietet Platz für 8<br />

Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 – 21 Jahren.<br />

Voraussetzung für eine Aufnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit des/der Jugendlichen, in<br />

einer Wohngemeinschaft zu leben, die <strong>St</strong>rukturen und Absprachen mitzutragen und an der Verwirklichung<br />

seiner/ihrer Perspektive im Rahmen der individuellen Möglichkeiten mitzuarbeiten.<br />

Bei diesen Jugendlichen ist im Regelfall durch eine psychiatrische Behandlung die Gesundheit wieder soweit<br />

hergestellt, dass die akuten Krankheitssymptome weitgehend abgeklungen sind und eine stationäre klinische<br />

Behandlung nicht mehr notwendig ist. Die Fähigkeit des Jugendlichen zu einer regelmäßigen Beschäftigung in<br />

Schule, Berufsausbildung, Arbeitsfördermaßnahme, oder zumindest einer arbeitstherapeutischen Maßnahme,<br />

wird vorausgesetzt.<br />

Eine aktuelle psychiatrische Diagnose muss vorliegen.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 3 -


2.1.2 Ausschlusskriterien<br />

Jugendliche, bei denen folgende Problemfelder im Vordergrund stehen, können in der Therapeutischen<br />

Jugendwohngruppe nicht ausreichend betreut und gefördert werden: Das sind Jugendliche mit<br />

- geistiger Behinderung<br />

- schwerer körperlicher Behinderung<br />

- akuter Suizidalität<br />

- akuter Alkohol-/Drogenproblematik<br />

- hoher Gewaltbereitschaft, hoher Selbst- und Fremdgefährdung<br />

- Jugendliche, die der ständigen ärztlichen Aufsicht bedürfen<br />

Auch Jugendliche mit einer primären „<strong>St</strong>örung des Sozialverhaltens“ oder bei denen Dissozialitätssymptomatik<br />

im Vordergrund steht, können im offenen Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe nicht ausreichend<br />

behandelt werden. Auf Grund von Faktoren wie Symptomhäufungen in der Gruppe, oder speziellen<br />

Gruppenkonstellationen, kann das Klima in der Gruppe für bestimmte Jugendliche nicht förderlich sein und<br />

schließt damit eine Aufnahme aktuell aus.<br />

2.1.2.2. Entlassgründe während einer Betreuung<br />

Wenn folgende Faktoren während der Betreuung des Jugendlichen oder jungen Volljährigen massiv auftreten,<br />

können sie zu einer vorzeitigen Entlassung des Betreuten führen:<br />

- fehlende bzw. mangelnde Zusammenarbeit mit den Betreuern<br />

- massive Regelüberschreitungen wie z.B. Drogenkonsum, Gewalt, Alkoholmissbrauch<br />

- Eintritt von Ausschlusskriterien (siehe 2.1.2) während des Betreuungszeitraumes<br />

- deutliche Verschlechterung der Erkrankung (z.B. massiver Gewichtsverlust, psychotische<br />

Symptome), die einen längeren stationären Klinikaufenthalt erfordern<br />

- Beendigung der Maßnahme durch die Personensorgeberechtigten<br />

- vorzeitige Erreichung der Ziele des Hilfeplans<br />

- Weitervermittlung in Betreutes Wohnen bzw. andere Heime als günstigere Perspektive.<br />

2.2 Art und Ziel der Leistungen<br />

2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen<br />

Die Therapeutische Jugendwohngruppe ist ein eigenständiger Bereich des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

Sie bietet Hilfe zur Erziehung (im Sinne des § 27 SGB VIII) für Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige (§<br />

41 SGB VIII) an, die zum Personenkreis der unter § 35a SGB VIII Genannten gehören. In der Regel<br />

übernimmt sie die Nachsorge für Jugendliche und junge Volljährige, die aus einer stationären kinder- und<br />

jugendpsychiatrischen Behandlung entlassen wurden und weitere Betreuung benötigen. Ziel ist eine<br />

Reintegration und Rehabilitation dieser Jugendlichen. Als Einrichtung über Tag und Nacht (§ 34 SGB VIII)<br />

bietet die Therapeutische Wohngruppe intensive erzieherische und therapeutische Hilfestellungen für<br />

Jugendliche und junge Volljährige.<br />

Grundlage ist das Recht junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen<br />

und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />

2.2.2 Ziele<br />

Die Ziele des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind im Leitbild (siehe<br />

Punkt 1.3) ausführlich dargestellt. Die ganzheitliche Entwicklung der betreuten Kinder und Jugendlichen und<br />

die Förderung ihrer Fähigkeiten und <strong>St</strong>ärken stehen im Zentrum der Arbeit.<br />

Ziele der Arbeit in der Therapeutischen Jugendwohngruppe sind die <strong>St</strong>abilisierung des in der psychiatrischen<br />

und psychotherapeutischen Behandlung Erreichten und die Rückführung der jungen Menschen in den Alltag.<br />

Der Umgang mit der <strong>St</strong>örung, die Akzeptanz möglicher Einschränkungen (z.B. fortlaufende<br />

Medikamenteneinnahme), sowie die Notwendigkeit einer veränderten Lebensführung sollen erarbeitet werden.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 4 -


„Ein Zusammenwirken von pädagogischen, psychiatrischen und therapeutischen Hilfen ist dazu notwendig.<br />

Letztlich sollen die Jugendlichen und jungen Volljährigen in die Lage versetzt werden möglichst ...<br />

- sich selbstbestimmt<br />

- für sich selbst sorgend<br />

- sich mit Zufriedenheit gegenüber ihrem Leben<br />

- sozial integriert, sich<br />

- flexibel, unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Gesetze sich<br />

... in einer ständig verändernden Gesellschaft bewegen zu können und auf diese Einfluss zu nehmen.<br />

2.2.3 Methodische Grundlagen<br />

Die stationäre Erziehungshilfe gemäß § 34 SGB VIII zielt auf die Entwicklungsförderung durch die Verbindung<br />

von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten. Der Alltag in der Therapeutischen<br />

Jugendwohngruppe erlangt seine erzieherische Wirkung erst durch die Verbindung mit pädagogischen<br />

und/oder therapeutischen Angeboten.<br />

Folgende pädagogische Leistungen bilden den Kern des methodischen Inventars:<br />

- Bewältigung der Aufgaben des Alltags z.B. gemeinsames Essen, Großputz<br />

- <strong>St</strong>rukturhilfen (regelmäßiger Tagesablauf, Essensplan, spezifisch je nach Krankheitsbild)<br />

- Alltagspädagogik basierend auf einem ausgearbeiteten Regelwerk<br />

- verschiedene Formen der Gruppenpädagogik (regelmäßig und unregelmäßig)<br />

- Gruppenkonferenzen<br />

- Gruppenaktivitäten in Gesamt- und Kleingruppe<br />

- Einzelfallbetreuung<br />

- Intensivbetreuersystem<br />

- verhaltenstherapeutisch orientierte Programme<br />

- tägliche, zeitlich befristete Reflexionsgespräche<br />

- gezielte Förderung im schulischen und beruflichen Bereich<br />

- Selbständigkeitstraining zum Erwerb von Kompetenzen zur Verselbständigung<br />

- Gruppentherapie (themenzentriert, gesprächspsychotherapeutisch, „Hilfe zur Selbsthilfe“)<br />

- Systemische Familienarbeit<br />

- externe Psychotherapie verschiedener Therapierichtungen<br />

- jugendpsychiatrische Betreuung<br />

- Netzwerkarbeit – Kontakt und Zusammenarbeit mit an der Betreuung beteiligten Personen<br />

und Institutionen<br />

- freizeitpädagogische und erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Kanuwochenende)<br />

Es wird versucht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem verbindlichen Regelsystem der Gruppe und<br />

dem Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Betreuten zu verwirklichen.<br />

Folgende Merkmale der pädagogischen Arbeiten werden besonders betont:<br />

Ganzheitliche Sichtweise<br />

Ziele der Arbeit in der Therapeutischen Wohngruppe sind die <strong>St</strong>abilisierung des in der psychiatrischen und<br />

psychotherapeutischen Behandlung Erreichten und die Rückführung der jungen Menschen in den Alltag. Ein<br />

Zusammenwirken von pädagogischen, psychiatrischen und therapeutischen Hilfen ist dazu notwendig. Die<br />

pädagogische und therapeutische Arbeit wird auf der Grundlage einer im heilpädagogischen Sinne<br />

ganzheitlichen Sichtweise der Jugendlichen geleistet.<br />

Koordination der Interventionen<br />

Die Interventionen erfolgen aufeinander abgestimmt und sind bezogen auf eine ständig aktuell<br />

fortgeschriebene Erziehungsplanung, die zusammen mit dem Jugendlichen und anderen Personen seines<br />

Umfeldes entwickelt wird. Alle Dienstleistungen sind in dieser Planung koordiniert. Die Betreuungsarbeit<br />

erfolgt in einem interdisziplinären Team. Die Übergabe von Informationen, die Übereinstimmung in der<br />

Haltung gegenüber den Jugendlichen und die Festlegung von Zuständigkeiten und Aufgaben erfolgen<br />

sorgsam und zuverlässig.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 5 -


Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

Bereits in der Besetzung des Betreuerteams wird Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit gelegt (Sozial-<br />

Pädagogen, Erzieher). Durch die Mitarbeit einer Diplom-Psychologin und einer Kinder- und<br />

Jugendpsychiaterin wird eine erweiterte Sichtweise der einzelnen Jugendlichen möglich. Bezogen auf die<br />

individuelle Situation und Problematik des Jugendlichen werden weitere Fachleute am Betreuungsprozess<br />

beteiligt (Lehrer, Ausbilder, Fachärzte, spezielle Therapeuten etc.). Auf die Zusammenschau der einzelnen<br />

Sichtweisen wird großer Wert gelegt.<br />

Erziehungsstil<br />

Der Erziehungsstil ist grundsätzlich einfühlsam, wertschätzend und akzeptierend. Trotzdem werden die<br />

Grenzen zwischen Jugendlichen und Betreuern sorgfältig beachtet. Durch Anforderungen wird der einzelne<br />

Jugendliche mit seiner Leistungsfähigkeit und seinen <strong>St</strong>ärken vertraut gemacht. Es wird versucht ein<br />

ausgewogenes Verhältnis zwischen dem verbindlichen Regelsystem der Gruppe und dem Eingehen auf die<br />

individuellen Bedürfnisse der Betreuten zu verwirklichen.<br />

Erziehungsatmosphäre<br />

Die Erziehungsatmosphäre ist von Akzeptanz gegenüber dem Jugendlichen mit seinen <strong>St</strong>örungen und<br />

Erkrankungen geprägt. Ein therapeutisches Milieu wird durch das Betreuerteam gesichert.<br />

Regelsystem<br />

Fundament des Zusammenlebens bildet ein differenziertes, auf das Jugendalter abgestimmtes, aktuelles und<br />

verbindliches Regelsystem, das jedem Jugendlichen in schriftlicher Form vorliegt und das in der Gruppe<br />

aushängt. Die Betreuer beziehen sich darauf fortlaufend.<br />

Gruppenpädagogik<br />

Ein festes, für die Jugendlichen nachvollziehbares Regelwerk gibt dem Gruppenleben einen zuverlässigen<br />

Rahmen und vermittelt den Jugendlichen Sicherheit und Kontinuität.<br />

Der Alltag in der Gruppe ist von einer festen Tagesstruktur geprägt, die den Tagesablauf gliedert und den<br />

Jugendlichen damit Orientierungshilfen vermittelt.<br />

In Kleingruppen werden unter Anleitung der Betreuer relevante Themen der Jugendlichen erörtert.<br />

In der wöchentlichen Gruppenkonferenz werden alle Fragen des Zusammenlebens und neue Regelungen<br />

besprochen. Hier findet die notwendige Abstimmung zwischen den Jugendlichen für die Alltagsgestaltung<br />

sowie die Planung anstehender Projekte statt.<br />

In gruppendynamischen Einheiten werden Prozesse der Gruppe thematisiert und aufgearbeitet.<br />

In der Arbeit an Projekten werden individuelle <strong>St</strong>ärken der Jugendlichen gefördert, können sie Kompetenzen<br />

erwerben und Kooperation einüben.<br />

Freizeitpädagogische Aktivitäten werden von den Betreuern und den Jugendlichen gemeinsam gestaltet und<br />

durchgeführt. Sie erweitern den Horizont der Jugendlichen und geben ihnen Möglichkeiten gelernte<br />

Verhaltensweisen außerhalb der Gruppe zu erproben.<br />

Einzelfallbetreuung<br />

Jedem/jeder Jugendlichen ist ein Intensivbetreuer/eine Intensivbetreuerin zugeordnet.<br />

Vereinbarungen und Verhaltensverträge mit dem einzelnen Jugendlichen schaffen Verbindlichkeiten unter<br />

Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Notwendigkeiten.<br />

In regelmäßigen Feedback-Gesprächen zwischen dem Betreuten und Mitarbeitern der Wohngruppe wird das<br />

Tagesgeschehen reflektiert und die nächsten Tage vorstrukturiert.<br />

Verstärkerprogramme geben Impulse zur Veränderung individuell unangepasster Verhaltensweisen.<br />

Angebote von Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, sowie Möglichkeiten zu schulischer und beruflicher<br />

Erprobung schaffen die Voraussetzungen für eine Reintegration in ein weniger schützendes Umfeld und für<br />

eine größtmögliche Selbständigkeit. Sie erproben die <strong>St</strong>abilität erlernter angepasster Verhaltensweisen,<br />

schaffen Selbstvertrauen und geben den Jugendlichen Perspektive und Orientierung.<br />

Die Weiterführung einer Therapie, wie sie im stationären Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />

begonnen wurde, ist im Regelfall für den Jugendlichen verpflichtend.<br />

Durch die enge Zusammenarbeit mit einem/einer Kinder- und JugendpsychiaterIn besteht die Möglichkeit<br />

kontinuierlicher psychiatrischer Behandlung der einzelnen Jugendlichen.<br />

Familienarbeit<br />

Die Bedeutung des familiären Umfelds und früherer Erfahrungen in der Familie durch den Jugendlichen ist<br />

den Betreuern bewusst. Ein differenziertes Wissen darüber ist den Betreuern präsent. Die Familienarbeit<br />

erfolgt zielgerichtet und in der möglichen Dichte durch festgelegte Mitarbeiter, die kontinuierlich mit den<br />

familiären Bezugspersonen in Kontakt stehen. Regelmäßige Familiengespräche im Abstand von maximal vier<br />

Wochen werden angestrebt. Hausbesuche können in besonderen Situationen durchgeführt werden, sofern die<br />

Übernahme der Kosten dafür geklärt sind.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 6 -


Beurlaubungen und Besuche<br />

Im Rahmen der familiären Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der psychischen Verfassung des<br />

Betreuten kann der Jugendliche zu seinen familiären Bezugspersonen beurlaubt werden. Wochenendheimfahrten<br />

sind maximal im Abstand von zwei Wochen möglich. Besuche sind im Rahmen des Regelsystems<br />

der Gruppe willkommen.<br />

Umfeldintegration<br />

Eine Integration der Jugendlichen in ein „natürliches Umfeld“ wie Vereine, Interessengruppen, Nachbarschaft,<br />

peer-group wird aktiv unterstützt. Der Besuch öffentlicher Schulen und von Ausbildungsplätzen auf dem freien<br />

Arbeitsmarkt wird beschützenden Formen der schulischen und beruflichen Bildung vorgezogen, wenn<br />

genügend Erfolgsaussichten für ein Gelingen bestehen.<br />

Therapeutisches Angebot<br />

Für Jugendliche, die nicht in der Lage sind eine externe Psychotherapie zu machen, besteht die Möglichkeit<br />

diese im Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe zu erhalten.<br />

2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />

2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />

Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />

und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung.<br />

2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />

2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />

Der Hilfeplan und die darin formulierten Ziele sind die Grundlage für die Betreuung und Behandlung in der<br />

Therapeutischen Jugendwohngruppe. Der Hilfeplan sollte idealer Weise bereits vor der Aufnahme des<br />

Jugendlichen in die Gruppe gemeinsam erstellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird ein<br />

Hilfeplan umgehend nach der Aufnahme in die Therapeutische Jugendwohngruppe durch das Jugendamt und<br />

in Abstimmung mit der Einrichtung entwickelt.<br />

Das Hilfeplangespräch findet in der Regel in der Therapeutischen Jugendwohngruppe (Donaustaufer <strong>St</strong>r. 95<br />

a, 93059 Regensburg) statt und hat einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten. Hilfeplangespräche werden im<br />

halbjährlichen Turnus durchgeführt, mindestens aber einmal pro Jahr. Andere Regelungen sind abzusprechen<br />

und der Aufwand ist gegebenenfalls zu vergüten. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krisen, Verlegungen)<br />

können häufigere Hilfeplangespräche nötig sein.<br />

Am Hilfeplangespräch sind neben dem Vertreter des Jugendamts folgende Personen beteiligt:<br />

• der Jugendliche selbst<br />

• der Intensivbetreuer/die Intensivbetreuerin<br />

• die Gruppenleitung oder der psychologische Fachdienst<br />

• der/die Sorgeberechtigten<br />

• gegebenenfalls der Vormund bzw. der gesetzliche Vertreter<br />

• andere wichtige Bezugspersonen, z.B. Lehrer, Ausbilder, oder andere, im Einzelfall und bei Bedarf.<br />

Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladungen zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplangespräch findet<br />

unter Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Gesprächsgrundlage für das Hilfeplangespräch ist der<br />

aktuelle Entwicklungsbericht über den Jugendlichen, der seitens der Einrichtung vorher dem Jugendamt zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

Der Jugendliche wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst aktiv am Hilfeplangespräch mit, berichtet über<br />

seinen Aufenthalt, seine eigene Entwicklung im Rahmen der Betreuung und formuliert Wünsche und Anliegen<br />

für die weitere Betreuungsperspektive. Im Rahmen des Hilfeplangesprächs werden die weiteren<br />

Betreuungsziele formuliert, die Mitwirkung der Eltern beschrieben und der Zeitpunkt der nächsten Überprüfung<br />

festgelegt. Das Hilfeplangespräch wird vom Vertreter des Jugendamtes dokumentiert und in einen Hilfeplan<br />

gefasst. Die Fortschreibung des Hilfeplans wird den Vertretern der betreuenden Einrichtung umgehend<br />

zugestellt.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -


Zum Hilfeplangespräch sind folgende Unterlagen wichtig:<br />

Der aktuelle Entwicklungsbericht, ggf. Schulbericht, neue Gutachten, Arztbriefe u.a.<br />

Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt eines Jugendlichen in der Therapeutischen Jugendwohngruppe ist<br />

mittelfristig angelegt. Die Behandlungsdauer sollte sechs Monate nicht unterschreiten und kann sich in<br />

schwierigen Fällen über mehrere Jahre erstrecken. Im Durchschnitt bleiben Jugendliche ein bis zwei Jahre in<br />

der Therapeutischen Jugendwohngruppe. Die Aufenthaltsdauer wird individuell auf die Bedürfnisse des<br />

Jugendlichen und dessen Entwicklungsverlauf nach Maßgabe des Hilfeplans angepaßt.<br />

2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />

Das Aufnahmeverfahren wird in der Regel eingeleitet durch eine telefonische Anfrage des Jugendamtes oder<br />

durch den Sozialdienst einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, nach deren Abstimmung mit dem Kostenträger<br />

und den Sorgeberechtigten. Wenn ein Platz frei ist, oder eine Aufnahmemöglichkeit zeitlich absehbar ist,<br />

sendet das zuständige Jugendamt schriftliche Unterlagen (letzter Arztbrief, <strong>St</strong>ellungnahmen der Klinik,<br />

Hilfeplan, Entwicklungsberichte, andere relevante aussagekräftige Unterlagen) an die Therapeutische<br />

Jugendwohngruppe. Nach Sichtung der Unterlagen und Feststellung des geeigneten Betreuungsangebots auf<br />

der Grundlage der Akten wird baldmöglichst zwischen Einrichtung, Jugendamt und gegebenenfalls der Klinik<br />

ein Informationstermin mit dem Jugendlichen vereinbart. Wird danach die Bereitschaft zu einer<br />

Zusammenarbeit weiterhin von beiden Seiten bejaht, wird ein offizielles Vorstellungsgespräch vereinbart, das<br />

gleichzeitig die Funktion eines Hilfeplangesprächs erfüllt. Zu diesem kommen in die Einrichtung:<br />

• der/die Jugendliche<br />

• der zuständige Vertreter des Jugendamts<br />

• Vertreter der Klinik<br />

• der/die Sorgeberechtigten.<br />

Seitens der Einrichtung nehmen am Aufnahmegespräch teil:<br />

• die Gruppenleitung, oder der psychologische Fachdienst<br />

• ein Mitarbeiter der Gruppe.<br />

Die Therapeutische Jugendwohngruppe ist bemüht um eine schnellstmögliche Klärung der Anfrage. Der<br />

maximale zeitliche Umfang für das Vorstellungsgespräch beträgt 120 Minuten. Eine Entscheidung im Hinblick<br />

auf die Aufnahme des angefragten Jugendlichen sollte innerhalb der nächsten beiden Wochen nach dem<br />

Vorstellungsgespräch zwischen den Beteiligten getroffen werden. In der Gruppe berät das Mitarbeiterteam<br />

über die Aufnahme.<br />

Vor einem offiziellen Vorstellungstermin findet ein unverbindlicher Informationsbesuch durch den Jugendlichen<br />

statt, der die Besichtigung der Gruppe und ein ca. einstündiges Gespräch des Jugendlichen mit dem<br />

diensthabenden Mitarbeiter beinhaltet. Schwerpunkt des Informationsbesuches sollte das Kennenlernen der<br />

Gruppe durch den Jugendlichen sein.<br />

Der Jugendliche hat auch die Möglichkeit, nach dem Informationsgespräch die Therapeutische<br />

Jugendwohngruppe zu besuchen, um die anderen Jugendlichen kennenzulernen und das Klima der Gruppe<br />

zu erleben. Termine dafür werden vorher abgesprochen.<br />

Auf der Grundlage einer positiven Entscheidung nach dem Vorstellungsgespräch wird eine Aufnahmezusage<br />

gemacht. Vor der Aufnahme übersendet der Kostenträger die Zusicherung der Kostenübernahme für die<br />

stationäre Betreuung.<br />

Am Aufnahmetag wird der Jugendliche von einem Mitarbeiter der Gruppe empfangen und in die Gruppe<br />

aufgenommen. Nach Übergabe von Dokumenten, Festlegung von Telefon- und Besuchskontakten<br />

verabschieden sich Eltern und Jugendlicher.<br />

Die ersten vier bis sechs Wochen der Betreuung werden als Probezeit betrachtet, in der die Einrichtung und<br />

der Jugendliche nochmals die Tragfähigkeit ihrer Entscheidung überprüfen können.<br />

Nachfolgend wird der Ablauf in Form einer Skizze dargestellt:<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 8 -


schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt<br />

- ob in naher Zukunft ein Platz<br />

zur Verfügung steht<br />

Anforderung der<br />

Unterlagen (Entwicklungs-,<br />

Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle,<br />

andere relevante Unterlagen)<br />

Sichtung der Unterlagen<br />

Ä<br />

Vorstellung der Anfrage beim<br />

psychologischen Fachdienst und der<br />

betreffenden Gruppenleitung<br />

Vereinbarung eines Vorstellungstermines<br />

mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die<br />

Erziehungsleitung<br />

Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind /<br />

Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des<br />

Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl.<br />

vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung:<br />

Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer<br />

Fachdienst und Erziehungsleiterin)<br />

Beratung über Aufnahme zwischen den o.<br />

g. Teilnehmern seitens der Einrichtung.<br />

Evtl. werden die Beobachtungen eines<br />

Besuchsnachmittags des Kindes in der<br />

Gruppe mit einbezogen.<br />

Rückmeldung ob Aufnahme erfolgen kann.<br />

Aufnahme ist möglich zu dem im<br />

Vorstellungsgespräch vorbesprochenen<br />

Termin<br />

Mündliche Meldung an das zuständige<br />

Jugendamt<br />

Das Jugendamt erteilt mündliche<br />

Kostenübernahme, die umgehend durch<br />

eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird<br />

Aufnahme des Kindes / des Jugendlichen<br />

Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung<br />

Rückmeldung an das Jugendamt,<br />

- ob Anfrage in die Warteliste<br />

(WL) aufgenommen werden<br />

kann<br />

Die Erziehungsleitung<br />

meldet sich beim<br />

zuständigen Jugendamt,<br />

wenn ein Platz für das<br />

Kind / den Jugendlichen<br />

zur Verfügung steht.<br />

Anschl. siehe links<br />

- dass das Kind / der<br />

Jugendliche nicht<br />

aufgenommen werden kann<br />

Beendigung des<br />

Anfrageverfahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfrageverfahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfrageverfahrens<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 9 -


2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />

Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für den Jugendlichen und die Gewinnung von<br />

Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />

wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z.B. aus der Kinder-<br />

und Jugendpsychiatrie, wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine ausführliche<br />

Anamnese verzichtet werden.<br />

Phasen des Anamneseprozesses:<br />

1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />

• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischen Daten<br />

• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc.)<br />

• persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder behandelnden<br />

Institutionen<br />

2. Anamnesegespräch und Exploration mit dem Jugendlichen als halb-strukturiertes Interview<br />

Inhalte:<br />

• Problemdarstellung/Anliegen/aktuelle Situation<br />

• Befindlichkeit und Zustand des Jugendlichen<br />

• Entwicklungsgeschichte: Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte, Kindergarten, Schule,<br />

Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />

• Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />

Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />

Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten bei Eltern, Großeltern und Geschwistern.<br />

Im Regelfall wird auch mit den Eltern des Jugendlichen ein Anamnesegespräch geführt um dessen Angaben<br />

zu ergänzen und zu differenzieren.<br />

3. Ordnung und Sichtung der Befunde:<br />

Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />

der Symptomatik. Erstellung einer Sozialprognose<br />

Die Anamnese wird vom psychologischen Fachdienst verantwortet.<br />

2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />

Die Diagnostik dient der Erziehungs- und Behandlungsplanung, sowie der Prozessbegleitung. Sie wird als<br />

Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik durchgeführt. Die individuellen Fragestellungen, erforderlichen<br />

Untersuchungen und geeigneten diagnostischen Verfahren werden im Einzelfall vom psychologischen<br />

Fachdienst in Abstimmung mit dem Erzieherteam festgelegt. Grundlage ist die Problematik des einzelnen<br />

Kindes/Jugendlichen. Die Qualität bereits vorliegender Befunde wird berücksichtigt.<br />

Erstdiagnostik<br />

Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage ist das Multiaxiale Klassifikationsschema<br />

für psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess<br />

beginnt mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen, die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt<br />

werden. Auf dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen noch fehlen, bzw. nötig sind für die<br />

fachgerechte Behandlung und Förderung des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung. Es wird entschieden,<br />

welche Untersuchungen vom psychologischen Fachdienst vorgenommen werden und welche einer<br />

fachärztlichen Durchführung bedürfen – z.B. durch Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Arzt, Augenarzt,<br />

Neurologen etc. Der psychologische Fachdienst führt die verschiedenen Befunde zusammen und bringt sie in<br />

die Fallkonferenz des Gruppenteams zur Planung der Behandlung und Förderung ein. Das Ziel der<br />

Erstdiagnostik ist einerseits ein differenzierter Befund der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes unter<br />

Berücksichtigung von Entwicklungsrückständen, Teilleistungsstörungen und umschriebenen<br />

Entwicklungsstörungen, sowie <strong>St</strong>ärken und Schwächen der schulischen Leistungsfähigkeit. Andererseits soll<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 10 -


der psychosoziale Entwicklungsstand und die Persönlichkeitsentwicklung differenziert erfasst werden. Am<br />

häufigsten werden folgende psychologische Untersuchungen angewandt:<br />

- Intelligenz – z.B. HAWIK-III, AID, K-ABC, CFT<br />

- Aufmerksamkeit – z.B. d2, DL-KG<br />

- Wahrnehmung und Motorik – z.B. FEW, VMI, LOS, GFT, HDT<br />

- Sprachliche Fertigkeiten – z.B. PET, ASVT<br />

- Schulleistungen – z.B. Lese- und Rechtschreibtests<br />

- Persönlichkeitseigenschaften – z.B. HANES, PFK, AFS, EAS, PFT<br />

- Interessen & Berufsorientierungen – z.B. TIBBS, BIT, BOT<br />

- <strong>St</strong>örungsspezifische Symptomatiken – z.B. HZI-K, DIKJ<br />

- Neben unmittelbar beim Kind/Jugendlichen ansetzenden Verfahren werden auch Fragebogen für<br />

Eltern und Lehrer angewandt – z.B. CONNERS-FB, CBCL.<br />

Verlaufsdiagnostik<br />

Während des Betreuungsverlaufes werden fortlaufend Daten über den Erfolg der Maßnahme und über<br />

Veränderungen des Kindes/Jugendlichen gesammelt. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:<br />

- Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in Einzelsituationen<br />

- Begleitende Gespräche in der Gruppe mit dem Kind/Jugendlichen<br />

- Eltern- und Familiengespräche<br />

- Gespräche mit der Schule<br />

- Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus Schul- und Hausaufgabensituation<br />

- Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. Sporttrainer<br />

- Kontrollwiederholungen und Ergänzungen der Erstdiagnostik.<br />

Abschlussdiagnostik<br />

Das Erreichte wird reflektiert und dokumentiert. Je nach Bedarf beinhaltet die Abschlussdiagnostik Verfahren<br />

aus den o. g. psychologischen und pädagogischen Informations- und Befunderhebungen, insbesondere<br />

Verhaltensbeobachtung, Gruppenteamkonferenz und Gespräche mit Eltern, Lehrern und weiteren wichtigen<br />

Bezugspersonen.<br />

2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische<br />

Besprechungen<br />

Art und Umfang der Erstellung und Fortschreibung<br />

Grundlage für die individuelle Betreuung der Jugendlichen sind Beobachtungen, Ergebnisse aus<br />

Fallbesprechungen und die im Hilfeplan und seiner Fortschreibung formulierten Betreuungsziele und Inhalte.<br />

Die Betreuung des Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Hilfeplans nach § 36 SGB VIII,<br />

wobei auf die aktive Beteiligung des Jugendlichen bei der Ausarbeitung und Umsetzung großer Wert gelegt<br />

wird. Ergänzt wird der Hilfeplan durch eine fortlaufende Betreuungsplanung im Rahmen der wöchentlichen<br />

Teambesprechungen. Das Vorliegen eines aktuellen Betreuungsplans für jeden einzelnen Jugendlichen<br />

stimmt die pädagogische und therapeutische Arbeit aufeinander ab und gibt den Betreuern Sicherheit für<br />

individuelle Entscheidungen im Gruppenalltag.<br />

Fallbesprechungen finden in der Regel halbjährlich zur Erstellung des aktuellen Entwicklungsberichtes, zur<br />

Vorbereitung eines Hilfeplangesprächs und zur Fortschreibung der weiteren Erziehungsplanung statt. In<br />

angezeigten Fällen (Krisensituation, Veränderung der Ziele, etc.) können kurzfristig zusätzlich<br />

Fallbesprechungen einberufen werden. Die Fallbesprechungen werden durch den Intensivbetreuer inhaltlich<br />

vorbereitet und in die Teambesprechung eingebracht. Auf der Grundlage eines entsprechenden Ergebnisses<br />

wird eine neue Erziehungsplanung unter Entwicklung von Zielen, Methoden, zeitlichem Aufwand und<br />

entsprechenden Verantwortlichkeiten erstellt.<br />

In den wöchentlichen Teamgesprächen werden die betreuten Jugendlichen jedesmal kurz durchgesprochen<br />

und eine fortlaufende Betreuungsplanung gewährleistet. Die regelmäßige Teilnahme des Kinder- und<br />

Jugendpsychiaters an den Teamgesprächen fördert die ganzheitliche Sichtweise der Betreuten und die<br />

differenzierte Kenntnis des Arztes über die Jugendlichen der Therapeutischen Jugendwohngruppe.<br />

Der Intensivbetreuer hält regelmäßigen Kontakt zum externen Psychotherapeuten des Jugendlichen und kann<br />

so Therapieplanung und Betreuungsplanung aufeinander abstimmen. Beim Auftreten von Krisen werden<br />

Kriseninterventionspläne entwickelt.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 11 -


Grundsätzlich sind Förderung, Erziehung und Begleitung eines Jugendlichen nur erfolgversprechend bei einer<br />

entsprechenden Zustimmung des betreffenden Jugendlichen zu seiner Entwicklungsplanung und werden nur<br />

ermöglicht durch die aktive Mitarbeit des Jugendlichen.<br />

Art der Dokumentation<br />

Eine zuverlässige Dokumentation wesentlicher individueller Entwicklungen und von Vorgängen, die die<br />

Jugendlichen betreffen, erfolgt. Die Daten werden in einer Akte gesammelt und geordnet. Die Ereignisse des<br />

Tages werden in einem Logbuch gesammelt. Dieses bildet die Grundlage für die tägliche Dienstübergabe. Die<br />

wesentlichen Inhalte der individuellen täglichen Feedback-Gespräche mit den Jugendlichen werden ebenfalls<br />

aufgezeichnet.<br />

Folgende Aufzeichnungen werden durchgeführt:<br />

• Datenblatt und Intensivplanung in der Akte<br />

• tägliche Aufzeichnung über den Tagesablauf, Termine, Krisen, Gespräche usw.<br />

• Teamprotokolle<br />

• Protokolle aus den Hilfeplangesprächen<br />

• Ergebnisse der Fallkonferenzen<br />

• halbjährliche Entwicklungsberichte<br />

• Protokolle über Krisen, Vorfälle, Ereignisse<br />

• Protokolle über Eltern- und Familiengespräche<br />

• Protokolle über Einzelzeiten<br />

• Dokumentation verhaltenstherapeutischer Programme<br />

• Dokumentation medizinisch relevanter Daten (Medikation, Gewicht).<br />

2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />

Täglicher Betreuungsumfang<br />

Therapeutische Jugendwohngruppe ist ganzjährig und rund um die Uhr geöffnet. Nachmittags und am Abend<br />

ist eine doppelte Besetzung mit MitarbeiterInnen notwendig. Im Rahmen der Nachtbereitschaft schläft ein<br />

Mitarbeiter des Teams in der Gruppe. Wenn es die <strong>St</strong>abilität der betreuten Jugendlichen erlaubt (alle in der<br />

Schule oder in der beruflichen Ausbildung), wird die Zeit der Betreuung am Vormittag zu Gunsten einer<br />

dichteren Betreuung am Nachmittag oder am Abend eingeschränkt. Generell können Jugendliche jedoch auch<br />

am Vormittag betreut werden. Die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter sind in einem monatlich erstellten<br />

Dienstplan festgelegt.<br />

Die Dienstzeiten im Einzelnen:<br />

Tagdienst: 8.30 - 17.00 Uhr (von Montag bis Freitag)<br />

Frühdienst: 6.00 - 9.00 Uhr (Montag bis Freitag)<br />

Spätdienst: 14.30 - 22.30 Uhr (von Sonntag bis Donnerstag)<br />

Abenddienst und 16.30 - 23.00 Uhr Dienstzeit, danach Nachtbereitschaft bis 6.00 Uhr am<br />

Nachtbereitschaft: nächsten Morgen von Sonntag bis Donnerstag; Dienstzeit bis 0.30<br />

Uhr an Freitag und Samstag.<br />

Am Wochenende und in den Ferien wird die Dienstplanung flexibel und in Abhängigkeit von den anwesenden<br />

Jugendlichen gestaltet. Die Nutzung dieser Zeiten für Freizeitaktivitäten im Sinne von Ressourcenorientierung<br />

wird beim Personaleinsatz berücksichtigt. Verlängerte Ausgangszeiten der Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen erfordern zusätzliche Dienstzeiten an Freitagen, Samstagen und in den Ferien. An Wochenenden,<br />

an denen die meisten Jugendlichen nach Hause fahren (ca. 14tägig), ist ab Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag<br />

16.00 Uhr nur ein „einfacher“ Dienst vorgesehen.<br />

Während einer verpflichtenden Ferienmaßnahme werden die Jugendlichen bei Vollbelegung von drei<br />

Betreuern begleitet.<br />

In Krisenzeiten einzelner Jugendlicher können zusätzliche Rufbereitschaften installiert werden.<br />

Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />

Es wohnt kein Mitarbeiter auf dem Gelände der Therapeutischen Jugendwohngruppe.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 12 -


Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen<br />

Förderung im leiblichen Bereich<br />

Im Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe erfahren die betreuten Jugendlichen vielfältige<br />

Unterstützung in der Gesundheitsvorsorge und im Hygienebereich. Im Einzelnen sind dies:<br />

• Gewährleisten von ärztlicher Versorgung, z.B. Achten auf Arztbesuche und ggf. Begleitung<br />

• Kontrolle und Durchführen ärztlicher Anordnungen<br />

• Anleitung zu und Achten auf regelmäßige Körperhygiene<br />

• Ausgabe der Medikamente und Überwachung der Medikamenteneinnahme<br />

• Organisationsgruppe zur Mitgestaltung und Beteiligung der Jugendlichen am Alltag und zur Planung von<br />

Freizeitaktivitäten<br />

• selbständige Zubereitung der Mahlzeiten<br />

• Achten auf die notwendigen Hygienevorschriften in der Küche<br />

• selbständiger Einkauf von Lebensmitteln.<br />

Beim Vorliegen einer Essstörung wird das Gewicht in regelmäßigen Abständen kontrolliert, bei Bedarf eine<br />

Diätbegleitung angeboten.<br />

Beim Verdacht auf Drogenmissbrauch wird ein Drogenscreening (ggf. wird ein Drogenschnelltest in der THWG<br />

durchgeführt) veranlasst und das Ergebnis mit dem Jugendlichen durchgesprochen.<br />

Kontrolluntersuchungen sichern die Medikamenteneinnahme der Jugendlichen.<br />

Auf wettergemäße Kleidung wird geachtet; evtl. wird der Jugendliche dazu angeleitet.<br />

Förderung im emotionalen Bereich<br />

Die Betreuung und Behandlung der Jugendlichen erfolgt in einem emotional ausgeglichenen, wertschätzenden<br />

und fördernden Klima. Hier bieten die Mitarbeiter Orientierung und Modell. Gegenseitige<br />

Akzeptanz und Wertschätzung werden vermittelt. Den Jugendlichen wird mit Achtung vor ihrer<br />

Lebensgeschichte, ihrer Persönlichkeit und Erkrankung begegnet. Bei vielen Jugendlichen ist eine Instabilität<br />

in den Emotionen bzw. eine Schwächung des emotionalen Erlebens vorzufinden. Deshalb wird die emotionale<br />

Entwicklung der Jugendlichen in vielfältiger Weise unterstützt:<br />

• Gewährleistung eines therapeutischen Milieus in der Gruppe<br />

• tägliche Abendreflexionen<br />

• wöchentliche Einzelzeiten des Jugendlichen mit seinem Intensivbetreuer<br />

• verpflichtende, wöchentliche Gruppentherapie für alle Jugendlichen<br />

• externe Einzeltherapie (bei anerkanntem Psychotherapeuten)<br />

• Durchführung spezieller Förderprogramme und Reflexionshilfen (wie <strong>St</strong>immungsbarometer,<br />

Essensprotokoll).<br />

Ziele dieser Methoden sind für den emotionalen Bereich:<br />

• Aufbau von Impulskontrolle<br />

• Aufbau von Selbstwertgefühl<br />

• Kompetenzen im Umgang mit Konflikten<br />

• Umgang mit Krisen bzw. <strong>St</strong>immungsschwankungen<br />

• Abbau von sozialen Ängsten<br />

• Aufbau von Selbstsicherheit<br />

• Förderung von eigener Meinung und Ausdruck von Gefühlen<br />

• Umgang mit Aggressionen<br />

• Umgang mit krankheitsspezifischen Symptomen im emotionalen Bereich.<br />

Förderung im sozialen Bereich<br />

Krankheitsbedingt sind viele der betreuten Jugendlichen sozial isoliert, zum Teil erheblich antriebsgemindert,<br />

oder übermäßig konfliktbereit. Der Aufbau angemessener sozialer Verhaltensweisen bei den Jugendlichen ist<br />

ein zentrales Ziel der pädagogischen und therapeutischen Arbeit. Dazu werden Einzel-, Kleingruppen-, und<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 13 -


Gesamtgruppenangebote eng aufeinander abgestimmt. Die Betreuten erleben die Gruppe als soziales<br />

Lernfeld.<br />

Ein klar strukturierter Alltag mit Regeln und Grenzen verdeutlicht den Jugendlichen Verlässlichkeit, Sicherheit<br />

und Gemeinschaft. Das Regelwerk dient als Grundlage des Zusammenlebens. Oberste Maxime im<br />

Zusammenleben ist die Gruppe als gewaltfreier und wertschätzender Raum.<br />

Unter größtmöglicher Beteiligung der Jugendlichen wird das Gruppengeschehen gemeinsam geplant, gestaltet<br />

und reflektiert. Den Jugendlichen werden ausgewählte Verantwortungsbereiche übertragen, z.B. Einkauf,<br />

hauswirtschaftliche Dienste etc.. Auf die Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte wird geachtet.<br />

Als Methoden werden eingesetzt:<br />

• Leben in einer Wohngruppe<br />

• Teilnahme an der Organisationsgruppe<br />

• Teilnahme an der Therapiegruppe<br />

• Gemeinsames Abendessen<br />

• Gruppenaktivitäten und Freizeitgestaltung<br />

• regelmäßige Reflexion des Zusammenlebens mit den Jugendlichen.<br />

Folgende Ziele werden dabei besonders verfolgt.<br />

• Förderung von Rücksichtnahme<br />

• Übernahme von Verantwortung<br />

• Einbringen eigener Ideen und Meinungen<br />

• Förderung des Kontaktverhaltens<br />

• Einsicht in Krankheitsbilder und Wecken von Verständnis gegenüber anderen<br />

• Aushalten können von Gruppe<br />

• Verantwortungsübernahme im sozialen Kontext<br />

• Aufbau von tragfähigen Beziehungen<br />

• Abgrenzung und gesunde Ich-Durchsetzung.<br />

Förderung im kognitiven Bereich<br />

Das Leistungsgefälle ist zwischen den betreuten Jugendlichen in der Therapeutischen Jugendwohngruppe<br />

beträchtlich. Bestimmte psychische Erkrankungen reduzieren kognitive Fähigkeiten zum Teil beträchtlich.<br />

Einige Psychopharmaka schränken die kognitive Leistungsfähigkeit ein. Andere <strong>St</strong>örungsbilder sind an einen<br />

überhöhten Leistungsanspruch der Jugendlichen gebunden.<br />

Die Mitarbeiter der Therapeutischen Jugendwohngruppe kennen diese Effekte und beachten sie in ihrer Arbeit<br />

mit den Jugendlichen. Der kognitive Bereich der betreuten Jugendlichen wird individuell gefördert über:<br />

• Vereinbarung und Überprüfen von Lernzeiten<br />

• Einübung von Arbeitsstrukturen und Lerntechniken<br />

• Unterstützung bei den Hausaufgaben<br />

• Unterstützung in kritischen Fächern<br />

• Organisation von Nachhilfe<br />

• Regelmäßige Kontakte zu den Lehrern und Ausbildern<br />

• Schaffung eines ruhigen Arbeits- und Lernklimas<br />

• Miteinbeziehung in die Haushaltsplanung und Freizeitplanung.<br />

Beim Vorliegen von Syndromen, bei denen die kognitive Reduzierung im Vordergrund steht, werden spezielle<br />

Förder- und Aktivierungsprogramme, u.a. durch den psychologischen Fachdienst durchgeführt.<br />

Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />

(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />

Ernährung<br />

Die Therapeutische Jugendwohngruppe ist eine Selbstversorgergruppe. Die Jugendlichen kaufen ein, bereiten<br />

alle Mahlzeiten zu und erledigen die weiteren anfallenden Arbeiten. Sie werden anfangs von den Erziehern<br />

intensiv angeleitet und später im individuell notwendigen Maß unterstützt.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 14 -


Bei der Ernährung wird überwiegend auf Frischkost zurückgegriffen und auf schonende Nahrungszubereitung<br />

geachtet.<br />

Eine Ernährungsplanung erfolgt innerhalb der Gruppe unter Beteiligung der Jugendlichen. Auf diätetische<br />

Auflagen wird geachtet. Bei Bedarf können Essensprotokolle geführt werden, so dass die Jugendlichen im<br />

eigenen Essverhalten von den Betreuern angeleitet und unterstützt werden.<br />

Das Vorliegen von Essstörungen macht bei einigen Jugendlichen einen rigiden Umgang mit diesem Bereich<br />

notwendig. Zielrichtung ist in diesen Fällen eine Normalisierung des Umgangs mit Essen.<br />

Gesundheit und Hygiene<br />

Bei Bedarf werden die Jugendlichen zur Hygiene angeleitet. Eigene Hygienepläne können erarbeitet und<br />

geführt werden. Ziel ist das eigenverantwortliche Verhalten von Jugendlichen bezogen auf hygienische<br />

<strong>St</strong>andards und gesundheitliches Wohlbefinden.<br />

Nach ärztlicher Verordnung werden pflegerische Tätigkeiten sowie Ausgabe, Kontrolle und Beschaffung von<br />

Medikamenten übernommen. Die Einnahme von Medikamenten wird kontrolliert und überwacht. Medikamente<br />

werden nicht in die eigenständige Verwaltung durch die Betreuten gegeben.<br />

Gesundheitliche und sexuelle Aufklärung findet im Rahmen der Betreuung der Gruppe statt.<br />

Die Durchführung ärztlicher Empfehlungen bzw. Auflagen (z.B. Krankengymnastik) werden von den Betreuern<br />

gewährleistet. Bei Bedarf werden die Jugendlichen hierbei angeleitet und kontrolliert. Ziel ist auch hier die<br />

selbständige und zuverlässige Erledigung durch den Jugendlichen.<br />

Dem Jugendlichen wird Wissen über seine Erkrankung, über damit verbundene Einschränkungen und Risiken,<br />

sowie für Verhaltensweisen damit umzugehen, vermittelt. Das selbständige Krisenmanagement wird mit ihm<br />

eingeübt.<br />

Wohnen<br />

Die Räume der Therapeutischen Jugendwohngruppe sind modern, geschmackvoll und zweckmäßig möbliert.<br />

Die technische Ausstattung entspricht dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard unter Berücksichtigung<br />

jugendgemäßer Bedürfnisse.<br />

Für die Raumpflege ihrer eigenen Zimmer sorgen die Jugendlichen selbst. Die Pflege der Therapeutischen<br />

Jugendwohngruppe insgesamt durch die Jugendlichen wird in einem wöchentlichen Dienstplan, der die<br />

Aufgaben im Rahmen sogenannter „Dienste“ auf die einzelnen Jugendlichen verteilt, geregelt. Die Mitarbeiter<br />

leisten hier Hilfestellung. Die Jugendlichen sollen damit angeleitet werden zur eigenständigen<br />

Haushaltsführung.<br />

Für die Gestaltung der Zimmer sind die Jugendlichen selbst verantwortlich. Die Einrichtung der Zimmer wird<br />

zur Verfügung gestellt. Im eingeschränkten Rahmen können die Zimmer nach dem individuellen Geschmack<br />

der einzelnen Betreuten gestaltet werden.<br />

Kleinere Reparaturen, die Pflege des Geländes und die Gestaltung des Hauses führen nach Möglichkeit<br />

Jugendliche unter Anleitung und Mitarbeit der Betreuer und des Hausmeisters durch.<br />

Behördenkontakte<br />

Die Jugendlichen nehmen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend Behördenkontakte selbständig<br />

wahr. Die sachgerechte Erledigung wird kontrolliert. Wenn diese Selbständigkeit beim einzelnen Jugendlichen<br />

noch nicht gegeben ist, werden die Jugendlichen zu Ämtern begleitet. Die Aktivität wird gemeinsam vorbereitet<br />

und nachbesprochen. Formulare und Anträge werden zusammen bearbeitet. Für die Therapeutische<br />

Jugendwohngruppe ist es wichtig, den Informationsfluß zwischen der Gruppe und anderen Institutionen<br />

zuverlässig zu sichern.<br />

Kontakte werden schriftlich, telefonisch, oder persönlich gepflegt zu:<br />

- den einzelnen Jugendämtern, Kostenträgern u. a.,<br />

- anderen Ämtern wie z.B. Einwohnermeldeamt, Gesundheitsamt,<br />

- Agentur für Arbeit,<br />

- Sozialamt,<br />

- Polizei,<br />

- Ärzten und Kliniken, Schulamt etc.<br />

Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />

Freizeit<br />

Den betreuten Jugendlichen wird vermittelt, dass die Bewältigung schulischer Anforderungen und der Aufbau<br />

einer beruflichen Perspektive wichtige Voraussetzungen für die spätere Selbständigkeit sind. Sie werden<br />

ermuntert die Schule regelmäßig zu besuchen und die Anforderungen in kognitiver, sozialer und<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 15 -


verhaltensmäßiger Hinsicht zu erfüllen. Schulische Defizite werden in enger Abstimmung mit den Lehrkräften<br />

gezielt bearbeitet (siehe auch „Förderung im Kognitiven Bereich“ S. 16f).<br />

Für den Aufbau einer beruflichen Orientierung werden folgende Methoden eingesetzt:<br />

• gemeinsame Planung einer realistischen Berufslaufbahn<br />

• Begleitung der Berufsinformation für Jugendliche durch das Agentur für Arbeit (BIZ)<br />

• Durchführung berufsbezogener Testverfahren<br />

• Begleitung der Zusammenarbeit mit dem Agentur für Arbeit<br />

• Planung und Organisation berufsfindender Maßnahmen und Förderlehrgänge<br />

• enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Berufsfindung, -vorbereitung, -ausbildung<br />

• Vermittlung von Praktika und Probearbeiten, berufsvorbereitende Maßnahmen.<br />

Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen freizeitpädagogischer Maßnahmen:<br />

• Unterstützung bei der Teilnahme an Vereinen<br />

• Vermittlung von Angeboten in Jugendzentren u.a.<br />

• Förderung von Interessen und Ausprobieren verschiedener Sportmöglichkeiten<br />

• Förderung von kulturellen Interessen.<br />

Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,<br />

die tatsächlich in Anspruch genommen werden können<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verfügt über die eigene, neunstufige „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule zur Erziehungshilfe,<br />

die von den Kindern und Jugendlichen der Therapeutischen Jugendwohngruppe intern besucht werden kann.<br />

Hier findet Unterricht auf Grund- und Hauptschulniveau in kleinen Klassen bis zu zehn Schülern statt.<br />

Heilpädagoginnen ermöglichen eine intensive Förderarbeit. Ergänzt wird das schulische Angebot durch die<br />

<strong>St</strong>ütz- und Förderklasse an der <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule, die eine weitere Individualisierung schulischer Förderung<br />

ermöglicht.<br />

Im näheren Umfeld der Therapeutischen Jugendwohngruppe befinden sich die Hauptschule und eine Schule<br />

zur individuellen Lernförderung. Darüber hinaus sind in Regensburg alle Schultypen vorhanden und von den<br />

betreuten Jugendlichen problemlos zu erreichen. In besonderen Fällen kann in Zusammenarbeit mit der<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie zeitweise eine Schule für Kranke besucht werden. Auch mit der<br />

Sonderpädagogischen <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse kann für die Jugendlichen der THWG eine individuell<br />

angepasste Lernförderung angeboten werden.<br />

Einzelbeschulung ist in der Therapeutischen Jugendwohngruppe derzeit nicht, oder nur als Zusatzleistung,<br />

möglich.<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und die Therapeutische Jugendwohngruppe haben derzeit keine Möglichkeit<br />

zur internen Berufsausbildung.<br />

Extern besteht in Regensburg jedoch eine breite Palette berufsbildender und berufsfördernder Möglichkeiten,<br />

die von den Jugendlichen der Therapeutischen Gruppen in Anspruch genommen werden können. Dazu<br />

gehören vor allem:<br />

• die trägereigene Lernwerkstatt mit differenzierten Angeboten zur Berufseignung, -findung und Ausbildung.<br />

Hier besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Therapeutischen Jugendwohngruppe und der<br />

Lernwerkstatt in den Bereichen des Aufbaus beruflicher Grundhaltungen, in der Arbeitserprobung und<br />

Berufsfindung<br />

• das Agentur für Arbeit mit seinen Angeboten der Information und Beratung<br />

• Förderlehrgänge verschiedener Träger<br />

• Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr<br />

• diverse Fachschulen<br />

• Jahreskurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Abschlusses<br />

• Beschäftigungstherapie über die Kinder- und Jugendpsychiatrie für noch stark eingeschränkte<br />

Jugendliche.<br />

Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld<br />

Grundsätzlich besteht für alle Betreuten in der Therapeutischen Jugendwohngruppe die Möglichkeit, Besuche<br />

von Verwandten und Freunden in der Gruppe zu empfangen. Besuchszeiten werden vorher vereinbart. Die<br />

Jugendlichen können im Rahmen ihrer Selbständigkeit Freunde besuchen.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 16 -


Die Knüpfung von Kontakten und die Integration in Vereine, Gruppen und Verbände wird gefördert durch die<br />

gezielte Anbahnung bzw. durch den Besuch von verschiedenen Freizeitveranstaltungen.<br />

Freizeitpädagogische Maßnahmen<br />

In der Therapeutischen Jugendwohngruppe werden gruppenintern folgende freizeitpädagogische Maßnahmen<br />

angeboten:<br />

• Durchführung fortlaufender Freizeitangebote im musischen, sportlichen und handwerklichen Bereich<br />

während der Schulwochen<br />

• Erlebnispädagogische Maßnahmen mit unterschiedlicher Dauer in den Bereichen Wasser, Berg,<br />

Mountain-Biking, Trekking, Biwak und Hüttenbau, Höhle<br />

• Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten (gruppenübergreifend)<br />

• Gestaltung von Festen und Feiern und deren Koordination mit den Gruppen.<br />

Zusätzlich findet eine intensive Freizeitarbeit innerhalb der Therapeutischen Jugendwohngruppe statt. Mit den<br />

Betreuten werden regelmäßige Freizeitaktionen durchgeführt. Darüber hinaus werden gemeinsam mit den<br />

Betreuten Wochenendaktionen und Ferienmaßnahmen geplant und durchgeführt. Auf das Kennenlernen des<br />

näheren Umfeldes, der <strong>St</strong>adt Regensburg und der Region wird besonders Wert gelegt. Die Jugendlichen<br />

werden in die Vorbereitung und die Planung intensiv eingebunden und haben die Möglichkeit in vielfältiger<br />

Weise Verantwortung zu übernehmen.<br />

Individuelle Freizeitinteressen der Jugendlichen werden unterstützt und gefördert.<br />

Die Teilnahme an gruppeninternen und externen Feiern, sowie an Veranstaltungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s wird<br />

angeregt. Die Teilnahme an kulturellen Angeboten im sozialen Umfeld und in der <strong>St</strong>adt Regensburg wird<br />

begrüßt und gefördert. Darüber hinaus werden die Jugendlichen regelmäßig informiert über externe Angebote<br />

zur Freizeitgestaltung und Fahrten anderer Träger.<br />

Je nach personellen und zeitlichen Ressourcen werden gruppenübergreifende Freizeitmaßnahmen bzw.<br />

Projekte angeboten.<br />

Hilfen zur Krisenbewältigung<br />

Die hohe Krisengefährdung der betreuten Jugendlichen macht eine intensive Krisenprävention notwendig,<br />

setzt erfahrene Mitarbeiter für die Bewältigung der Krisen voraus, verlangt explizite Krisenpläne und<br />

Sicherungssysteme.<br />

Die enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg schafft schnellen Zugang zu<br />

ambulanter und stationärer jugendpsychiatrischer Intervention, wenn notwendig auch im geschlossenen<br />

Rahmen.<br />

In Abstimmung mit der Psychiatrie kann Bedarfsmedikation gegeben werden.<br />

Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. Ä.<br />

Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />

nötigen Umfang statt. Die gesetzlichen Vertreter (Betreuer), Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen<br />

Kompetenzen in die Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />

• Telefonkontakte<br />

• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />

Abstimmung weiterer Kooperation<br />

• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />

• Beratung der Jugendgerichtshilfe<br />

Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit)<br />

Die Eltern/Sorgeberechtigten nehmen am Vorstellungsgespräch des Jugendlichen, am Auswertungsgespräch<br />

und am Aufnahmegespräch des Jugendlichen teil. Die Eltern sind im Rahmen des Hilfeplanverfahrens am<br />

Hilfeprozess beteiligt. Sie nehmen am Hilfeplangespräch, das nach Möglichkeit in halbjährlichem Turnus<br />

stattfindet, teil.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 17 -


Der Austausch mit Eltern und Sorgeberechtigten erfolgt in regelmäßigen und nach individuellem Bedarf<br />

vereinbarten Abständen auf telefonischer, schriftlicher und persönlicher Basis. Elterngespräche sind im<br />

Rahmen der Therapeutischen Jugendwohngruppe Bestandteil der Betreuung. Es werden individuell<br />

regelmäßige Elterngespräche durch den Bezugserzieher, die Gruppenleitung, oder den psychologischen<br />

Fachdienst vereinbart. Bei auftretenden Krisen der Jugendlichen werden die Sorgeberechtigten im Bedarfsfall<br />

verstärkt in den Hilfeprozess eingebunden.<br />

Jugendliche können maximal in vierzehntägigen Abständen nach Hause beurlaubt werden und Teile der<br />

Ferien bei ihren Familien verbringen. Beim Abholen und Bringen des Jugendlichen finden Tür- und<br />

Angelgespräche statt.<br />

Bei Bedarf finden Hausbesuche in der Familie des betreuten Jugendlichen statt.<br />

Eltern und Sorgeberechtigte sind in alle wichtigen Entscheidungen während der Betreuungszeit von<br />

Jugendlichen eingebunden. Bei jungen Volljährigen wird die Intensität des Kontakts zu den Eltern und das<br />

Ausmaß an Information mit dem Betreuten explizit vereinbart.<br />

Der notwendige jugendliche Ablösungsprozess des Betreuten von seiner Familie wird einfühlsam begleitet.<br />

Bei Konflikten des Jugendlichen mit seiner Familie versuchen die Mitarbeiter der Gruppen zu vermitteln.<br />

Es besteht die Möglichkeit systemischer Familienarbeit.<br />

Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />

Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />

Einrichtungen)<br />

Die Förderung von Außenkontakten und regelmäßige Planungsgespräche darüber dienen dem Prozess der<br />

Verselbständigung des Jugendlichen. In der Phase des Ablöseprozesses finden vermehrte Gespräche mit<br />

dem Jugendlichen über die notwendigen Kompetenzen zur selbständigen Lebensführung statt. Zunehmend<br />

werden ausgewählte Verantwortungsbereiche (Einkauf, Umgang mit Geld, Einnahme von Medikamenten etc.)<br />

auf den Jugendlichen, jungen Volljährigen übertragen. Die Finanzplanung wird zunehmend vom Jugendlichen<br />

selbst verantwortet.<br />

Gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt plant der Jugendliche die zeitliche Perspektive<br />

des Aufenthalts bzw. seines Auszugs. Durch das Mitarbeiterteam der Therapeutischen Jugendwohngruppe<br />

wird die Wohnungssuche und damit verbundene Anforderungen im Vorfeld des Auszugs unterstützt, wenn der<br />

Jugendliche im Regensburger Umfeld verbleibt. Der Umzug wird unterstützt. Durch Nachbetreuung (als<br />

Zusatzleistung) oder das Angebot des Betreuten Wohnens durch das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, können<br />

„weiche Übergänge“ in die Verselbständigung des Jugendlichen oder jungen Volljährigen geschaffen werden.<br />

Wird der Jugendliche nach Hause entlassen wird die Rückkehr in die Familie vorbereitet. Bei Bedarf werden<br />

hier in Kooperation mit dem Jugendamt weiterführende ambulante Hilfestellungen organisiert, z.B. die<br />

Vermittlung an eine Erziehungsberatung oder ambulante Hilfen anderer Hilfe. Als Zusatzleistung ist bei<br />

Entlassung nach Hause eine zeitlich befristete Nachbetreuung durch die Mitarbeiter möglich.<br />

Bei Verlegung in eine weiterführende stationäre Betreuungseinrichtung oder in eine Wohngemeinschaft<br />

werden mit dem Jugendlichen oder jungen Volljährigen verschiedene Einrichtungen nach Abstimmung mit den<br />

Eltern und dem Kostenträger besichtigt. Zusammen mit dem Jugendlichen und den relevanten Personen<br />

(Eltern, Jugendamt) wird eine geeignete Nachfolgeeinrichtung ausgewählt. Zum Vorstellungsgespräch in eine<br />

gewählte Einrichtung wird der Jugendliche von einem ihm vertrauten Mitarbeiter begleitet. Der Jugendliche<br />

wird von einem Gruppenbetreuer ggf. in die Nachfolgeeinrichtung gebracht, wenn dies den Eltern nicht<br />

möglich ist.<br />

Nach dem Auszug ist der ehemalige Jugendliche ein gern gesehener Gast in der Therapeutischen<br />

Jugendwohngruppe und wird zu entsprechenden Festen eingeladen. Ein Ehemaligentreffen wird in<br />

unregelmäßigen Abständen durchgeführt.<br />

2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />

Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />

zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />

Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />

unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />

Verwaltung wahrgenommen:<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 18 -


2.3.3.1 Konzeptioneller, organisatorischer Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Gesamtverantwortung für die pädagogische und therapeutische Arbeit<br />

• verantwortet die Umsetzung der Konzeption in den pädagogischen Alltag<br />

• Kenntnis und Mitgestaltung der jugendhilfepolitischen Entwicklungen<br />

• entwickelt, schreibt fort und aktualisiert das Leistungsangebot der Einrichtung entsprechend den<br />

Erfordernissen zeitgemäßer Erziehung<br />

• Leitung von Dienst- und Teambesprechungen<br />

• Koordination aller Abteilungen der Einrichtung und Sicherung der Zusammenarbeit<br />

• Sicherung eines Rahmens, der inhaltlich, personell und räumlich die Erfüllung des pädagogischen<br />

Auftrags der Gesamteinrichtung garantiert<br />

• konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung<br />

• Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Organen des Trägers<br />

• Vertretung der Einrichtung nach außen<br />

• Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler und überregionaler Ebene und dem<br />

jeweiligen Spitzenverband<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Koordinierung des Qualitätsmanagement-Prozesses und der im Qualitätsmanagement verabredeten<br />

Zielvereinbarungen und Sicherstellung der fachlichen <strong>St</strong>andards<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Vertretung des <strong>Kinderzentrum</strong>s in politischen Entwicklungen<br />

• Planung von baulichen Veränderungen<br />

• Überwachung gesetzlicher Vorgaben<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Kinderunterlagen (Neuaufnahmen und Entlassungen)<br />

• Schreibarbeiten und Korrespondenz<br />

• Ausfertigung von Berichten und Protokollen<br />

• Aufrechterhaltung eines geregelten Pfortenbetriebs<br />

• Sicherung der Erreichbarkeit<br />

2.3.3.2 Personalbereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Schaffung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung<br />

• Personalbedarfsplanung<br />

• Personalentwicklung<br />

• Personalcontrolling<br />

• Personaleinsatzplanung<br />

• Personalführung<br />

• Personalfreisetzung<br />

• Personalgewinnung<br />

• Personalbeurteilung<br />

• Organisation von Fortbildung, Fachberatung und Supervision<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Überwachung der Einhaltung des <strong>St</strong>ellenplans<br />

• Personaleinstellung<br />

• Personalverwaltung<br />

• Gehaltsabrechnung<br />

• Personalcontrolling<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung von Personalunterlagen<br />

• Führung der Urlaubs- und Krankenkartei<br />

• Meldung des monatlichen Personalaufwands für die Gehaltsabrechnung<br />

• Handhabung von Versicherungsfällen<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 19 -


2.3.3.3 Wirtschaftlicher Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Wirtschaftliche Existenzsicherung und Sicherung der Gesamtfinanzierung<br />

• jährliche Wirtschaftplanung<br />

• Kontrolle der Belegungssituation der Einrichtung<br />

• Sicherung der Liquidität<br />

• Finanzcontrolling<br />

• Auftragsüberwachung und -abrechnung<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Auftragsvergabe<br />

• Controlling<br />

• Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern<br />

• Finanzbuchhaltung<br />

• Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Hauptkasse<br />

• Entgeltabrechnung<br />

• Überwachung laufender Kosten und des Fuhrparks<br />

• Abwicklung und Überwachung des Versicherungswesens<br />

• Erstellen erforderlicher <strong>St</strong>atistiken<br />

2.3.4 Fortbildung und Supervision<br />

Eine regelmäßige Teamsupervision ermöglicht fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der<br />

pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter. Im<br />

Rahmen der vereinbarten Entgelte werden 10 Supervisionssitzungen des Teams pro Jahr finanziell und durch<br />

die Anrechnung von Arbeitszeit unterstützt. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet;<br />

Praxiserfahrung und die Kenntnis des (teil-)stationären Rahmens und der psychiatrischen Klientel werden<br />

erwartet. Bei Bedarf kann auch Einzelsupervision im Rahmen der zugestandenen Entgelte gestattet werden.<br />

Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der (teil-)stationären Erziehungshilfe werden weitere<br />

berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt.<br />

Dafür werden 5 Tage Dienstbefreiung und bis zu 200 € pro Jahr für jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.<br />

Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten. Mehr als 12 Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> wurden und<br />

werden für das Qualitätsmanagement geschult. Die Mitarbeiter der Therapeutischen Jugendwohngruppe<br />

besuchen regelmäßig die Fallvorstellungen und die internen Fortbildungen im Bezirkskrankenhaus<br />

Regensburg.<br />

2.3.5. Versorgung<br />

Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung<br />

Die Versorgungsdienste des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> werden gemäß eines mit der regionalen Kommission<br />

abgesprochenen Verteilungsschlüssels den einzelnen Abteilungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s zugeordnet und<br />

berechnet. Genaueres zur Verteilung siehe Punkt 4.<br />

Hauswirtschaft<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg hat einen eigenen Hauswirtschaftsbereich. Dieser besteht aus<br />

einer zentralen Großküche, der Hausreinigung und der Wäscherei.<br />

Die Leitung der Hauswirtschaft ist zuständig für:<br />

• Erstellen des Speiseplans (zusammen mit dem Koch)<br />

• Dienstplanung für den Hauswirtschafts- und Küchenbereich<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 20 -


• Einkauf und Lagerhaltung<br />

• Einhaltung der Hygienevorgaben<br />

• Sorge für die Räumlichkeiten und Ausstattung der zentralen Küche<br />

• Anleitung von Praktikantinnen im Hauswirtschaftsbereich.<br />

Die Hauswirtschaft wird von der Therapeutischen Jugendwohngruppe nur im Bereich der Hausreinigung in<br />

Anspruch genommen und ist dementsprechend gering im Entgelt vorgesehen.<br />

Küchendienst/Verpflegung<br />

Die Therapeutische Jugendwohngruppe versorgt sich selbst. Die zentrale Großküche wird von ihr nicht in<br />

Anspruch genommen.<br />

Technische Dienste<br />

Die Hausmeister des <strong>Kinderzentrum</strong>s führen die notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an<br />

der räumlichen und technischen Ausstattung der Einrichtung durch. Bei größeren Arbeiten überwachen und<br />

unterstützen sie die Arbeiten der beauftragten Firmen. Sie sind auch für die Therapeutische<br />

Jugendwohngruppe zuständig.<br />

Im Einzelnen haben sie für die Therapeutische Jugendwohngruppe folgende Aufgaben:<br />

• Wartung von technischen Anlagen<br />

• Pflege der Außenanlagen, des Mobiliars und des Fuhrparks<br />

• Begleitung von Sanierungsmaßnahmen und Investitionsprojekten<br />

• Durchführung von notwendigen Sanierungen, soweit selbst durchführbar, z.B. Malerarbeiten<br />

• zuständig für die Sicherheit im technischen Bereich<br />

• Unterstützung von gestaltenden Maßnahmen im Haus<br />

• Einkauf benötigter Ausstattung und Materialien.<br />

Reinigung<br />

Der Therapeutischen Jugendwohngruppe ist eine Mitarbeiterin des Reinigungsdienstes zugeordnet. Diese<br />

erledigt alle laufenden Reinigungsarbeiten innerhalb der allgemeinen Räume der Gruppe, sowie die<br />

regelmäßige Grundreinigung. Sie berät die pädagogischen Mitarbeiter in hauswirtschaftlichen Fragen.<br />

Das Reinigungspersonal sorgt für ein sauberes, ordentliches und hygienisches Lebensumfeld für die betreuten<br />

Jugendlichen. Zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Kindern und Jugendlichen gestalten sie<br />

eine wohnliche Atmosphäre und ein klar strukturiertes Umfeld.<br />

Folgende Tätigkeiten führen sie im Einzelnen durch:<br />

• Reinigung der Gruppe, der allgemeinen Räume und Gänge<br />

• Grundreinigung in regelmäßigen Abständen<br />

• Sauberhalten der sanitären Anlagen.<br />

Fahrdienste<br />

Anfallende Fahrdienste werden in der Therapeutischen Jugendwohngruppe von den Mitarbeitern der Gruppe<br />

geleistet. Es stehen zwei Kleinbusse und zwei Pkws für die anfallenden Dienstfahrten im <strong>Kinderzentrum</strong> zur<br />

Verfügung. Vorrangig benutzen die Mitarbeiter auf Grund der räumlichen Entfernung zum <strong>Kinderzentrum</strong> für<br />

Dienstfahrten jedoch ihre privaten Pkws.<br />

Ärztliche Versorgung<br />

In Regensburg sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen ausreichend vorhanden. Außerdem stehen eine Reihe<br />

von Kliniken einschließlich des Universitätsklinikums zur Verfügung. Die betreuten Jugendlichen wählen sich<br />

unter Beratung durch die Mitarbeiter und in Rücksprache mit den Sorgeberechtigten einen Hausarzt in<br />

Regensburg. Facharztbesuche werden von Mitarbeitern vorbereitet und gegebenenfalls begleitet.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 21 -


Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ist für das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> mit ihren ambulanten<br />

und teilstationären Angeboten, sowie ihrem Krisendienst, ein wichtiger Anlaufpunkt. Notwendige Medikamente<br />

aus dem Bereich der Psychopharmaka werden dort eingestellt und überwacht.<br />

Der Therapeutischen Jugendwohngruppe ist ein Kinder- und Jugendpsychiater der KJP-Regensburg<br />

zugeordnet. Dieser nimmt regelmäßig an den Fallbesprechungen teil, kennt die betreuten Jugendlichen der<br />

Gruppe und berät die Mitarbeiter in psychiatrischen Fragestellungen. In psychiatrischen Krisensituationen ist<br />

er erster Ansprechpartner und vermittelt, wenn notwendig, weiterführende Hilfen.<br />

Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />

Die Jugendlichen übernehmen die Planung, den Einkauf und die Zubereitung der Mahlzeiten unter Anleitung<br />

und Begleitung durch die Mitarbeiter. Es gibt einen Küchenplan der die jeweiligen Aufgaben und<br />

Zuständigkeiten regelt.<br />

Es wird auf gesunde und vollwertige Ernährung in Form von Mischkost Wert gelegt. Jugendliche Bedürfnisse<br />

und spezielle Ernährungswünsche der Jugendlichen werden soweit möglich berücksichtigt.<br />

Einbußen in der geschmacklichen Qualität des Essens durch die möglichst eigenständige Zubereitung durch<br />

die Jugendlichen lassen sich nicht immer vermeiden.<br />

2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung<br />

Die Therapeutische Jugendwohngruppe des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg ist in einer Villa aus den<br />

50er Jahren im <strong>St</strong>adtnorden von Regensburg untergebracht (Donaustaufer <strong>St</strong>r. 95a, 93059 Regensburg, Tel.<br />

0941/4672661). Sie ist mit dem <strong>St</strong>adtbus über mehrere Linien zu erreichen. Das Haus wird ausschließlich von<br />

der Wohngruppe genutzt. Zum Mietobjekt gehören ein Garten mit altem Baumbestand mit etwa 1000 qm. Die<br />

räumliche Nähe zur Lernwerkstatt im Gewerbegebiet und zu den Förderlehrgängen der Handwerkskammer<br />

erleichtert die berufliche Rehabilitation der betreuten Jugendlichen. Eine Vielzahl von öffentlichen Schulen und<br />

vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten sind für die Jugendlichen schnell erreichbar.<br />

Die Lage des Hauses auf einem großen Areal und der Abstand zu den Nachbarhäusern sind wichtige<br />

Voraussetzungen für das gute Auskommen mit der Umgebung.<br />

Folgende Räume stehen zur Verfügung:<br />

Erdgeschoß: Wohn- und Esszimmer 30,9 qm<br />

Erzieherzimmer 22,6 qm<br />

Besprechungsraum und Therapiezimmer 13,0 qm<br />

Küche 9,9 qm<br />

Vorratsraum 1,9 qm<br />

Doppelzimmer 22,9 qm<br />

Einzelzimmer 16,0 qm<br />

Bad und WC für Betreute (1 Badewanne, 1 Waschbecken, 1 WC, 1 Dusche)<br />

4,8 qm<br />

Bad und WC für BetreuerInnen (1 Waschbecken, 1 WC, 1 Dusche)<br />

4,4 qm<br />

WC Besucher und Gäste (1 Waschbecken, 1 WC) 1,3 qm<br />

Flur 25,1 qm<br />

Eingangsbereich 4,1 qm<br />

1. <strong>St</strong>ock: Einzelzimmer 15,0 qm<br />

Einzelzimmer 12,0 qm<br />

Einzelzimmer mit Bad und WC (1 Waschbecken, 1 WC, 1 Dusche)<br />

14,8 qm<br />

Einzelzimmer 13,0 qm<br />

Einzelzimmer 13,8 qm<br />

Bad und WC für Betreute (1 Waschbecken, 1 WC, 1 Dusche)<br />

10,8 qm<br />

Flur 22,5 qm<br />

Keller: Heizungsraum<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 22 -


Lagerraum 1<br />

Lagerraum 2 (ausgebaut zur Werkstatt)<br />

Waschküche<br />

Extern: Konferenzraum und Leitungsbüro 24,0 qm.<br />

Die Räume sind modern, geschmackvoll und zweckmäßig möbliert. Die technische Ausstattung entspricht<br />

dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit ihr Zimmer zu gestalten und<br />

werden darin von den Mitarbeitern unterstützt. Sie können eigenen Besitz mitbringen. Auf die Unversehrtheit<br />

der Einrichtung, eine klare <strong>St</strong>rukturierung der Räumlichkeiten, und die schnelle Behebung von Schäden durch<br />

die Hausmeister wird geachtet. Fernseher, Musikanlage, Computer und Telefon sind für alle Jugendlichen<br />

zugänglich.<br />

Für das Betreuerteam steht ein eigener Computer und eine moderne Telefonanlage zur Verfügung.<br />

Die Küche ist mit einer modernen Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so ausgestattet,<br />

dass die selbständige Versorgung der Gruppe und eine verantwortliche Lagerhaltung problemlos möglich sind.<br />

Den Jugendlichen stehen eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner zur Verfügung.<br />

Die Betreuer können auf den Fahrzeugpark des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg zurückgreifen (2<br />

PKW, 2 Kleinbusse).<br />

Synergieeffekte können aufgrund der Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>.<br />

<strong>Vincent</strong> Regensburg, mit Institutionen des selben Trägers und auf Grund bewährter Zusammenarbeit mit<br />

anderen Einrichtungen und Diensten erzielt werden. Damit wird eine differenzierte Perspektivenplanung der<br />

aufgenommenen jungen Menschen, sowohl während ihres Aufenthalts in der Therapeutischen<br />

Jugendwohngruppe, wie auch im Anschluss daran möglich.<br />

Einrichtungsinterne Verbundleistungen mit:<br />

-- Jungenwohngruppe<br />

-- Interne Mädchenwohngruppe<br />

-- Betreutes Wohnen<br />

-- Angebot intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)<br />

-- Schule zur Erziehungshilfe / <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse<br />

-- Leistungen einer zentralen Verwaltung<br />

Trägerinterne Verbundleistungen mit:<br />

-- Lernwerkstatt Regensburg<br />

-- Berufsbildungswerk Abensberg<br />

-- Berufliche Förderung im Haus des Guten Hirten Schwandorf<br />

-- Abteilung Allgemeine Jugendhilfe der KJF: Jugendgerichtshilfe,<br />

Betreuung Erwachsener, Erziehungsbeistandschaften<br />

-- Erziehungsberatungsstellen<br />

-- Berufsschulen zur individuellen Lernförderung in Abensberg,<br />

Deggendorf, Schwandorf-Ettmannsdorf<br />

-- Wohngemeinschaften für erwachsene Behinderte in Eggenfelden,<br />

<strong>St</strong>raubing, Haselbach, Abensberg, Mitterteich<br />

-- Fachakademie für Heilpädagogik in Regensburg<br />

-- Fachschule für Heilerziehungspflege in Abensberg.<br />

Bewährte Formen der Zusammenarbeit mit:<br />

-- Kinder- und Jugendpsychiatrien in Regensburg, Landshut und München<br />

-- Jugendämter der Oberpfalz und Niederbayerns<br />

-- Jugendwerkstatt des Diakonischen Werks in Regensburg<br />

-- Förderlehrgang der Handwerkskammer in Regensburg<br />

-- Schulen in Regensburg<br />

-- Agentur für Arbeit<br />

-- Universität Regensburg<br />

-- Fachhochschule für Sozialwesen in Regensburg<br />

-- anderen stationären Einrichtungen der Jugendhilfe<br />

-- niedergelassenen Psychotherapeuten in Regensburg<br />

-- diversen Fachärzten in Regensburg.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 23 -


3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung<br />

Folgende individuelle Zusatzleistungen können nach Vereinbarung mit dem zuständigen Kostenträger in<br />

unterschiedlicher Intensität angeboten werden:<br />

• Familientherapie durch systemische Therapeutin<br />

• Nachbetreuung für entlassene Jugendliche und junge Volljährige zeitlich befristet<br />

• erkrankungsbezogene Angehörigenarbeit<br />

• ergänzende Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

• Einzelbeschulung<br />

• Nachhilfe.<br />

• Beschulung in der <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 24 -


4. Personelle Ausstattung<br />

Leitung und Verwaltung<br />

(Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,28 Leitung Dipl.-Sozialpäd (FH) 10,8<br />

0,28 Verwaltung kaufm. Angestellte u.a. 10,8<br />

Gruppenübergreifende Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,32 Psychologischer Fachdienst Dipl.-Psych. 12,3<br />

Erziehung und Betreuung<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

1,0 Gruppenleitung Dipl.-Soz.-Päd. 38,5<br />

3,0 Soz.-Päd. Dipl.-Soz.-Päd. 115,5<br />

2,23 Erzieher ErzieherInnen 85,9<br />

0,33 PraktikantIn FH-PraktikantIn 38,5<br />

Wirtschafts- und Versorgungsdienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,04 Hauswirtschaftspersonal Hauswirtschaftsmeisterin 1,5<br />

0,58 Reinigungspersonal Hauswirtschafterin / -helferin 22,3<br />

Technische Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,19 Hausmeister Schreiner 7,3<br />

Fremdleistungen<br />

Art Zeitlicher Umfang<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratung durch eine/n<br />

Fachärztin oder Facharzt<br />

3,8<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 25 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!