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Aktenzeichen: EK - - Kinderzentrum St. Vincent

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<strong>Aktenzeichen</strong>: <strong>EK</strong> -<br />

Zwischen<br />

der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Niederbayern / Oberpfalz<br />

und der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.<br />

wird mit Wirkung ab 01.06.2007 für folgende Einrichtung eine<br />

abgeschlossen<br />

Einrichtung:<br />

(Name, Adresse)<br />

Leistungsvereinbarung<br />

<strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>, Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 94053 Regensburg<br />

Ort der Leistungserbringung: Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

Einrichtungsart: vollstationär<br />

Angebotene gesetzl. Leistungen: § 27 i.V. mit §§ 34, 35a SGB VIII<br />

Anzahl Gruppen 1 und Plätze 9<br />

1. Gesamteinrichtung<br />

1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur<br />

Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung<br />

(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen<br />

müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg (Johann-Hösl-<strong>St</strong>r. 4, 93053 Regensburg) erbringt Leistungen im<br />

Rahmen der Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Mit<br />

dem Schwerpunkt der stationären und teilstationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen werden Angebote nach den §§ 32, 34 und 35 auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 35a und 41 des<br />

SGB VIII erbracht.<br />

3 Heilpädagogische Gruppen<br />

3 Therapeutische Gruppen (ÜBZ)<br />

1 Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

1 Heilpädagogische Erziehungsstelle (2 Plätze)<br />

4 Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

2 Heilpädagogische Jugendwohngruppen (Mädchenwohngruppe, Jungenwohngruppe)<br />

1 Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

1 Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle mit insgesamt 7 Plätzen<br />

Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige<br />

Flexible Hilfen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

Dem <strong>Kinderzentrum</strong> angegliedert ist die „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule“, Private Schule zur Erziehungshilfe mit 9<br />

Jahrgangsstufen. Zur <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule gehörig ist auch eine so genannte <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse zur<br />

individualisierten Beschulung in einer Kleinstgruppe (5 Plätze).<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 1 -


1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s besteht aus folgenden <strong>St</strong>ellen:<br />

- Gesamtleitung (0,35 <strong>St</strong>ellen)<br />

- Einrichtungsleitung (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-I (1,0)<br />

- Erziehungsleitung-II (1,0)<br />

- Schulleitung (für den Jugendhilfebereich nicht kostenrelevant).<br />

Insgesamt umfasst die Leitung 3,35 <strong>St</strong>ellen (ohne Schulleitung). Die Leitungsstellen sind in folgenden Anteilen<br />

in den Entgelten enthalten:<br />

1,57 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Heimgruppen und Jugendwohngruppen, Erziehungsstelle<br />

0,64 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Gruppen (Überregionales Beratungszentrum)<br />

0,25 <strong>St</strong>ellen ITG/C Intensiv-therapeutische Gruppe mit integrierter Clearingstelle<br />

0,39 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Tagesgruppen<br />

0,21 <strong>St</strong>ellen Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe<br />

0,29 <strong>St</strong>ellen Therapeutische Jugendwohngruppe<br />

Der Gesamtleiter nimmt im Auftrag des Rechtsträgers die Gesamtleitung der Einrichtung vor Ort wahr. Er<br />

vertritt das <strong>Kinderzentrum</strong> gegenüber externen Institutionen und Dienststellen. Durch seine Mitarbeit in den<br />

Fachgremien kennt er die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe und stellt diese zeitnah in der<br />

Einrichtung zur Diskussion, um so eine hohe Flexibilität und zeitgemäßes Handeln des <strong>Kinderzentrum</strong>s zu<br />

gewährleisten. Er sorgt für eine umfangreiche und angemessene Darstellung der Einrichtung in der<br />

Öffentlichkeit. Er initiiert und koordiniert die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung vor<br />

Ort und mit dem Träger.<br />

Der Einrichtungsleiter verantwortet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung, die<br />

pädagogische Arbeit nach innen und nach außen sowie eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Er ist<br />

<strong>St</strong>ellvertreter des Gesamtleiters und vertritt ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorgesetzter der<br />

ErziehungsleiterInnen und des Fachdienstes. Der pädagogische Leiter koordiniert die Arbeit der Abteilungen<br />

und plant den “pädagogischen Alltag” der Einrichtung in Abstimmung mit den ErziehungsleiterInnen. Die<br />

Integration der einzelnen Abteilungen in das <strong>Kinderzentrum</strong> ist ihm ein besonderes Anliegen. Er sorgt für die<br />

Aktualität der Konzeption und sichert die Qualität der geleisteten Arbeit.<br />

Die Erziehungsleitungen führen ihre Abteilungen selbständig und verantworten die pädagogische Arbeit in<br />

ihrem Bereich. Sie sind Vorgesetzte der pädagogischen MitarbeiterInnen ihres Bereichs. Sie vertreten die<br />

konkrete Arbeit nach außen und sichern die Einhaltung getroffener Regelungen in ihrer Abteilung. Die<br />

ErziehungsleiterInnen sind Mitglieder in der Leitungskonferenz und bringen sich in die Planung und<br />

Umsetzung konzeptioneller Weiterentwicklungen aktiv ein. Sie haben Kenntnis der pädagogischen Arbeit in<br />

den ihnen zugeordneten Gruppen und überblicken die wesentlichen Entwicklungen der darin betreuten Kinder<br />

und Jugendlichen. Sie verfügen über die fachliche Kompetenz zur Anleitung, Beratung und Führung der ihnen<br />

zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter und nehmen diese Aufgaben kontinuierlich wahr.<br />

1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild<br />

„Miteinander auf dem Weg“<br />

Der Name der Einrichtung „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>“ hat eine Persönlichkeit des kirchlichen Lebens als Leitfigur vor Augen,<br />

die wegweisend in der Geschichte der Caritas und der christlichen Erziehung ist. <strong>Vincent</strong> de Paul gilt als der<br />

Begründer des christlichen privaten Erziehungswesens und hat zu seiner Zeit – der des 30-jährigen Krieges –<br />

vor allem in Paris ein Erziehungs- und Sozialwerk aufgebaut, das den Bedürfnissen dieser Zeit entsprach.<br />

<strong>Vincent</strong> de Paul holte seinerzeit in Paris Findelkinder aus den staatlichen Krankenhäusern und von den<br />

Kirchentüren. Damit rettete er sie oftmals vor dem Tod und eröffnete ihnen Wege in ein selbständiges Leben.<br />

Entsprechend nimmt das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> heute Kinder und Jugendliche auf, die aus<br />

unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können. Es bietet ihnen Schutz<br />

und Hilfe und entwickelt zusammen mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten eine neue Perspektive für<br />

ihre Zukunft. Dieser doppelten Aufgabe – Schützen und Zukunft eröffnen – wissen sich die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> verpflichtet und sie verstehen ihre Arbeit in christlichem Sinn<br />

als Weggemeinschaft, der die Vorstellung zugrunde liegt, dass kein Mensch ein fertiges Wesen ist, sondern<br />

einen für ihn einmaligen Weg zurücklegt. Das christliche Welt- und Menschenbild ist die Grundlage in der<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 2 -


Erziehung und Betreuung im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> und gleichzeitig eine wertvolle Quelle in der<br />

Vermittlung von Werten gegenüber jungen Menschen.<br />

Auf der Basis der aktuellen Theoriebildung in der Erziehungswissenschaft, der Heil-, Sonder- und<br />

Sozialpädagogik und der Psychologie sollen Gefährdungen der jungen Menschen verhindert und<br />

Benachteiligungen abgebaut werden.<br />

Die Arbeit in den Gruppen und somit auch die Betreuung im Alltag orientiert sich an heilpädagogischen<br />

Grundsätzen. Das bedeutet, dass das Verstehen des Kindes in seiner Situation erst Förderung und Begleitung<br />

ermöglicht. Wir sehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen als Grundlage für unser<br />

pädagogisches Handeln (Ressourcenorientierung). Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist die<br />

Einbeziehung der Familie bzw. des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, weshalb wir in hohem<br />

Maße den systemischen Ansatz verfolgen.<br />

Grundlage jeder erzieherischen Arbeit ist die – in Nähe und Distanz individuell und behutsam gestaltete -<br />

Beziehung einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem jungen Menschen. Der primäre Verwirklichungsort der<br />

erzieherischen Tätigkeit ist die jeweilige Gruppe, in der der junge Mensch lebt. Die therapeutischen Hilfen<br />

verstehen sich als Ergänzung in der Betreuung des einzelnen jungen Menschen und gleichzeitig als<br />

Unterstützung der Arbeit in der Gruppe, weshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes den<br />

einzelnen Gruppen zugeordnet sind und ein enger Austausch zwischen Gruppe und Fachdienst besteht. In<br />

diesem Sinne ist auch die am <strong>Kinderzentrum</strong> bestehende Private Schule zur Erziehungshilfe sowohl eine<br />

eigenständige Schule als auch der Arbeit des <strong>Kinderzentrum</strong>s im besonderen Maße verpflichtet. Sie arbeitet<br />

mit den einzelnen Gruppenerzieherinnen und –erziehern, dem Fachdienst und der Leitung eng und<br />

vertrauensvoll zusammen.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> weiß sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Funktion<br />

der Unterstützung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet. Ein besonderes Anliegen ist ihr das Gelingen einer<br />

Dienstgemeinschaft. Entscheidungen und Beschlüsse werden daher durchschaubar gemacht und begründet.<br />

Die Förderung und Entwicklung von Teamgeist ist ein wichtiges Anliegen; jede Mitarbeiterin und jeder<br />

Mitarbeiter trägt ihren/seinen Teil zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit bei. Die persönliche Entwicklung der<br />

Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen, Supervision und Angebote zur religiösen<br />

Lebensorientierung unterstützt.<br />

2. Leistungsbereiche<br />

2.1 Personenkreis<br />

2.1.1 Zielgruppe<br />

In die Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe werden Mädchen und Jungen im Alter von 7 bis ca. 12 Jahren mit<br />

Verhaltens- und emotionalen <strong>St</strong>örungen aufgenommen, welche sich oftmals in komplexen <strong>St</strong>örungsbildern<br />

äußern und heilpädagogische bzw. therapeutische Hilfen nötig machen. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB<br />

VIII kann gewährt werden. Für die betreuten Kinder und Jugendlichen muss gewährleistet sein, dass sie<br />

außerhalb der Betreuungszeiten in der Gruppe in ihrer jeweiligen Familie und im sozialen Umfeld ausreichend<br />

versorgt werden können. Die familiären Bindungen zwischen Eltern und Kind sollen so weit stabil sein, dass<br />

ein Zusammenleben grundsätzlich möglich ist. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Fünf-Tage-<br />

Gruppe ist die Bereitschaft der Eltern zur intensiven Zusammenarbeit mit der betreuenden Einrichtung im<br />

Sinne von Elternarbeit. Die räumliche Entfernung zwischen Elternhaus und Einrichtung darf für diese nicht<br />

hinderlich sein. Die Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe kann auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen<br />

eine Hilfe sein, die aus einer vollstationären Heimgruppe entlassen und schrittweise wieder in die<br />

Herkunftsfamilie integriert werden sollen, oder für Kinder und Jugendliche aus teilstationären<br />

Betreuungsformen, die aufgrund von Veränderungen im familiären Umfeld dort nicht mehr ausreichend Hilfe<br />

erhalten können.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 3 -


Indikationsschwerpunkte sind belastende Lebensumstände und individuelle <strong>St</strong>örungsbilder, die eine<br />

familienergänzende Hilfe im Rahmen einer heilpädagogischen Fünf-Tage-Betreuung erforderlich machen. Auf<br />

Seiten des Kindes sind dies vor allem folgende <strong>St</strong>örungsbilder:<br />

• <strong>St</strong>örungen des Sozialverhaltens<br />

• Hyperkinetische <strong>St</strong>örungen<br />

• Teilleistungsprobleme, Schulversagen, Bedarf der Beschulung in einer Schule zur Erziehungshilfe<br />

• Neurotische, Belastungs- und somatoforme <strong>St</strong>örungen<br />

• Verdacht auf Persönlichkeitsentwicklungsstörungen<br />

• spezielle, nicht anderweitig klassifizierbare Symptome oder Syndrome (z.B. Enuresis, Tics,<br />

Essstörungen)<br />

• multiple Entwicklungsrückstände des Kindes.<br />

2.1.2 Ausschlusskriterien<br />

2.1.2.1 Ausschlusskriterien für eine Aufnahme<br />

Nicht aufgenommen werden können Kinder, die einer intensiveren heilpädagogischen bzw. therapeutischen<br />

vollstationären Hilfe bedürfen, deren familiäres Umfeld nicht stabil genug ist, oder bei denen folgende<br />

Symptome/Syndrome im Vordergrund stehen:<br />

• Selbst- oder Fremdgefährdung<br />

• schwere Körper- und Sinnesbehinderung<br />

• geistige Behinderung<br />

• akute Suizidgefährdung<br />

• Suchtverhalten<br />

• <strong>St</strong>örungen mit überwiegend körperlicher Symptomatik<br />

• Kinder, die einer geschlossenen Unterbringung bedürfen<br />

• Kinder, die einer Einzelbeschulung bedürfen bzw. nicht beschulbar sind<br />

• wirken die Eltern nicht aktiv an der Betreuung des Kindes mit, kann das Kind ebenfalls nicht<br />

aufgenommen werden.<br />

2.1.2.2 Entlassgründe während der Betreuung<br />

Zur Entlassung eines Kindes können folgende Faktoren führen:<br />

• die Erfüllung des im Hilfeplan formulierten Auftrags im Sinne der Hilfe zur Erziehung, d.h. im Rahmen<br />

der Betreuung sind die formulierten Erziehungsziele erreicht<br />

• auf der Grundlage des aktuell ermittelten Bedarfs besteht die Notwendigkeit einer anderen, besser<br />

geeigneten, Form der Betreuung (Tagesgruppe, vollstationäre heilpädagogische bzw. therapeutische<br />

Gruppe)<br />

• keine nachhaltige Bereitschaft zur Mitarbeit an den Erziehungszielen durch das Kind<br />

• falls die Sorgeberechtigten sich gegen die Maßnahme entscheiden, oder dem Aufenthalt in der Fünf-<br />

Tage-Gruppe entgegenwirken<br />

• das Kind lehnt die Gruppe als überwiegenden Aufenthaltsort ab, z.B. durch häufiges Entweichen<br />

• das Kind ist über einen längeren Zeitraum nicht beschulbar<br />

• ein hohes Maß an Gewalt bzw. Gewaltbereitschaft gegenüber Betreuern und Mitbewohnern<br />

• massive, länger anhaltende Widerstände des Kindes gegen die Betreuung.<br />

2.2 Art und Ziel der Leistungen<br />

2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen<br />

In der Heilpädagogischen Fünf-Tage-Gruppe werden 9 Kinder bzw. Jugendliche stationär betreut. Grundlage<br />

ist das Recht junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und<br />

gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 4 -


Die Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe stellt auf der Grundlage der Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) ein<br />

differenziertes Betreuungsangebot nach § 34 SGB VIII in der Heimerziehung dar. Es richtet sich im<br />

besonderen an Kinder und Jugendliche, die einerseits aufgrund ihres Hilfebedarfes in einer Tagesgruppenbetreuung<br />

nicht ausreichend betreut und gefördert werden können, die andererseits aufgrund ihres stabilen<br />

familiären Lebensumfeldes Betreuung in einer vollstationären anderen heilpädagogischen Heimgruppe nicht<br />

bedürfen. Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII kann<br />

erbracht werden.<br />

Art der Einrichtung Rechtliche Möglichkeiten<br />

Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe/Heilpädagogisches<br />

Heim<br />

§ 27 i.V.m. §§ 34, 35a, 36 SGB VIII<br />

2.2.2 Ziele<br />

Die Ziele des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind im Leitbild (siehe<br />

Punkt 1.3) ausführlich dargestellt. Die ganzheitliche Entwicklung der betreuten Kinder und Jugendlichen und<br />

die Förderung ihrer Fähigkeiten und <strong>St</strong>ärken stehen im Zentrum der Arbeit.<br />

• Die Betreuung eines Kindes in der Heilpädagogischen Fünf-Tage-Gruppe hat das vorrangige Ziel, die<br />

individuellen Verhaltensauffälligkeiten, welche das Kind in seiner Entwicklung beeinträchtigen bzw.<br />

behindern, mit den Möglichkeiten von Heilpädagogik, Erziehung und Therapie abzubauen.<br />

• Gleichzeitig sollen neue, besser angepasste Verhaltensmuster vom Kind erworben werden.<br />

• Komplexe, verfestigte Problemlagen innerhalb der Herkunftsfamilie, die die Entwicklung des Kindes be-<br />

bzw. verhindern, sollen durch Familienarbeit bearbeitet werden mit dem Ziel der <strong>St</strong>eigerung der elterlichen<br />

Erziehungskompetenz.<br />

• Ein intensives Zusammenwirken von Heimgruppe und Eltern stellt, im Hinblick auf die Reintegration des<br />

Kindes als vorrangiger Perspektive, einen wesentlichen Schwerpunkt in der Betreuung dar.<br />

• Ein weiteres Ziel kann sein, den betreuten Kindern und deren Familien, durch eine zeitliche und räumliche<br />

Trennung, Möglichkeiten der Entlastung und zur Neuorientierung zu bieten.<br />

• Zusätzlich sollen zu Grunde liegende Lebensbedingungen und der jeweilige Situationskontext der<br />

problematischen Verhaltensweisen in die Entwicklungsplanung mit einbezogen werden.<br />

• Durch die <strong>St</strong>rukturierung des Lebensalltags und entsprechender schulischer Förderung soll dass Kind<br />

regelmäßig die Schule besuchen können und schulische Defizite abbauen durch gezielte Trainings- und<br />

Förderprogramme.<br />

• Durch heilpädagogische Beziehungsgestaltung und gezielte heilpädagogische Angebote (z.B.<br />

Projektarbeit) erwerben die Kinder Kompetenzen zur Förderung und Entwicklung einer positiven<br />

Persönlichkeit. Hier werden insbesondere die vorhandenen Ressourcen und <strong>St</strong>ärken aktiviert.<br />

• Die Entwicklung einer eigenen Identität und die <strong>St</strong>eigerung des eigenen Selbstwertgefühls sind Ziel und<br />

Aufgabe in der Betreuung und Behandlung der Kinder.<br />

2.2.3 Methodische Grundlagen<br />

Erziehung, Behandlung und Förderung des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen beruhen auf einer<br />

sorgfältigen diagnostischen Abklärung der Problemlage und werden auf den Einzelfall individuell abgestimmt.<br />

Die heilpädagogische Arbeit erfolgt in erster Linie über entsprechende Gruppenarbeit, über die<br />

heilpädagogische Beziehungsgestaltung und durch die Integration therapeutischer Methoden in den<br />

Gruppenkontext. Im Einzelfall können therapeutische Ansätze zeitlich befristet, gruppenergänzend<br />

durchgeführt werden (z.B. Einzeltherapie, heilpädagogische Einzelförderung 1 x wöchentlich). Der<br />

systemische Ansatz wird der Entwicklung der Betreuungsinhalte und Ziele zugrunde gelegt.<br />

Im Rahmen der Betreuung in der Fünf-Tage-Gruppe werden folgende methodische Vorgehensweisen<br />

eingesetzt:<br />

Die Gruppe dient als Lernfeld für<br />

• die Entwicklung sozialer Kompetenzen<br />

• die Möglichkeit der Erprobung von Kontaktaufbau und Beziehungsgestaltung<br />

• die Entwicklung hilfreicher Kommunikationsstrukturen<br />

• den Erwerb neuer positiver Verhaltensmuster.<br />

Grundsätzlich erfährt die „Pädagogik im Alltag“ einen hohen <strong>St</strong>ellenwert in der Betreuung der Kinder und<br />

Jugendlichen.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 5 -


Eine intensive heilpädagogische Beziehungsgestaltung zwischen Mitarbeitern und Betreuten fördert die<br />

Entwicklung der Kinder, lässt sie Akzeptanz erleben, stärkt ihre Selbstachtung, fördert ihre<br />

Persönlichkeitsentwicklung und steigert ihren Selbstwert.<br />

Eine gezielte Förderung in Kleingruppen bzw. eine individuell ausgerichtete Einzelförderung orientiert sich an<br />

den jeweiligen Problemlagen und Ressourcen der betreuten Kinder im Sinne einer individuellen Hilfe. Sie kann<br />

jedoch nur begrenzt, entsprechend des im Entgelt abgesicherten Personalschlüssels, geleistet werden. So<br />

kommen folgende individuelle heilpädagogische und therapeutische Angebote zum Einsatz:<br />

• heilpädagogische Übungsbehandlung<br />

• Spieltherapie (Einzel- und in Kleingruppe)<br />

• handlungsorientierte pädagogische Methoden, z.B. erlebnispädagogische Maßnahmen und Projekte<br />

• regelmäßige kreative und sportliche Aktivitäten (wöchentlich)<br />

• Entspannungsverfahren, Konzentrationshilfen und andere Möglichkeiten der Heilpädagogik und<br />

Psychologie<br />

• Lernförderung auf der Grundlage einer ganzheitlichen Sichtweise des Kindes und seiner Problemlagen,<br />

durch regelmäßige Hausaufgabenbegleitung und Lernhilfen<br />

• Förderung der Integration in andere Bezugssysteme, wie Jugendgruppen, Vereine usw.<br />

• Elemente der Motopädagogik im Sinne von Einzelförderung bzw. Kleingruppenangebot.<br />

• eine verordnete medikamentöse Therapie wird bei Bedarf mit unterstützt und gewährleistet<br />

• regelmäßige Elternarbeit nach systemischem Ansatz mit hoher Intensität (Elterngespräche,<br />

Hausbesuche, Elterncafé, Eltern/Kind-Freizeiten).<br />

• interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Institutionen, wie z.B. Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrien, Schulen usw.<br />

Die Vernetzung mit anderen Institutionen wie Schulen, Verbänden, Kindern und Jugendpsychiatrien, etc.<br />

ergänzen die einrichtungsintern vorgehaltenen Angebote und werden bedarfsgerecht in die pädagogische<br />

Arbeit integriert.<br />

2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen<br />

2.3.1 Pädagogische Regelversorgung<br />

Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt<br />

und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung.<br />

2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich<br />

2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive<br />

Der Hilfeplan und die darin formulierten Ziele sind die Grundlage für die Betreuung in der Heilpädagogischen<br />

Fünf-Tage-Gruppe.<br />

Das Hilfeplangespräch findet in der Regel im <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> statt und hat einen zeitlichen Umfang<br />

von maximal 90 Minuten. Hilfeplangespräche finden im halbjährlichen Turnus statt, mindestens aber einmal<br />

pro Jahr. Andere Regelungen sind abzusprechen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krisen, Verlegungen)<br />

können häufigere Hilfeplangespräche nötig sein.<br />

Fahrtkosten der Hilfeplangespräche, die auf Wunsch des Jugendamtes außerhalb der Einrichtung stattfinden<br />

sind nicht im Entgelt enthalten und eigens zu vergüten.<br />

Am Hilfeplangespräch sind neben dem Vertreter des Jugendamts folgende Personen beteiligt:<br />

- das Kind / der Jugendliche selbst<br />

- der Intensiverzieher/die Intensiverzieherin oder die Gruppenleitung<br />

- der/die Sorgeberechtigten<br />

- gegebenenfalls der gesetzliche Vertreter (Betreuer)<br />

- der psychologische Fachdienst bzw. die zuständige Leitung nach Bedarf<br />

- andere wichtige Bezugspersonen, z.B. Lehrer, oder andere, im Einzelfall und bei Bedarf.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 6 -


Das Jugendamt ist verantwortlich für die Einladungen zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplangespräch findet<br />

unter Federführung des Jugendamtmitarbeiters statt. Gesprächsgrundlage für das Hilfeplangespräch ist der<br />

aktuelle Entwicklungsbericht über das Kind, der seitens der Einrichtung vorher dem Jugendamt zur Verfügung<br />

gestellt wird.<br />

Das Kind wird im Rahmen der Betreuung nach seinen Möglichkeiten angemessen auf das Hilfeplangespräch<br />

vorbereitet und es wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst aktiv am Hilfeplangespräch mit, berichtet über<br />

seinen Aufenthalt, seine eigene Entwicklung im Rahmen der Betreuung und formuliert Wünsche und Anliegen<br />

für die weitere Betreuungsperspektive. Im Rahmen des Hilfeplangesprächs werden die weiteren<br />

Betreuungsziele formuliert, die Mitwirkung der Eltern beschrieben und der Zeitpunkt der nächsten Überprüfung<br />

festgelegt. Das Hilfeplangespräch wird vom Vertreter des Jugendamtes dokumentiert und in einen Hilfeplan<br />

gefasst. Die Fortschreibung des Hilfeplans wird den Vertretern der betreuenden Einrichtung umgehend<br />

zugestellt.<br />

Mit den Sorgeberechtigten und dem Kind wird zeitnah das Hilfeplangespräch nachbereitet, resultierende<br />

Vereinbarungen formuliert bzw. getroffen und weitere Vorgehensweisen verabredet. Die im Hilfeplangespräch<br />

vereinbarten Ziele werden sowohl im Rahmen der Teambesprechungen, der Fallkonferenz und den<br />

Elterngesprächen konkretisiert und fortlaufend überprüft.<br />

Zum Hilfeplangespräch sind folgende Unterlagen wichtig:<br />

der aktuelle Entwicklungsbericht, ggf. Schulbericht, neue Gutachten, Arztbriefe u.a.<br />

Der zeitliche Rahmen für den Aufenthalt in der Heilpädagogischen Fünf-Tage-Gruppe ergibt sich aus der<br />

persönlichen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen, der Entwicklung seiner Familie und seines sozialen<br />

Umfelds.<br />

Insbesondere der Grad der Intensität der Mitwirkung der Eltern an der gewährten Hilfe, deren Motivation und<br />

Bereitschaft bzw. Fähigkeit angebotene Hilfestellungen anzunehmen und umzusetzen, beeinflussen das<br />

Gelingen der Betreuung und die zeitliche Verweildauer des Kindes in der Fünf-Tage-Gruppe wesentlich.<br />

Über das regelmäßige Hilfeplangespräch hinaus wird der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes über alle<br />

wesentlichen Schritte im Betreuungsprozess fortlaufend (mindestens einmal monatlich) telefonisch und in<br />

begründeten Fällen schriftlich informiert.<br />

Die konkrete Perspektive wird im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung mit dem Kostenträger und allen an<br />

der Hilfe Beteiligten festgelegt. Kinder, die in der Fünf-Tage-Gruppe betreut werden, sollten das Alter von 14<br />

Jahren nicht überschreiten.<br />

Für Kinder, deren Rückführung in die Familie nicht möglich und sinnvoll erscheint, wird frühzeitig unter<br />

Mitwirkung aller Beteiligter nach Betreuungsalternativen gesucht, die dem Kind einen längerfristigen Aufenthalt<br />

in einem stabilen Umfeld bis hin zur Verselbständigung ermöglichen.<br />

2.3.2.2 Aufnahmeverfahren<br />

Die Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg nimmt bevorzugt mit<br />

Schuljahresbeginn auf. Vereinzelte freie Plätze werden auch unter dem Schuljahr belegt.<br />

Das Aufnahmeverfahren wird eingeleitet durch eine telefonische Anfrage seitens des Jugendamtes. Bei<br />

vorhandenem freien Platz, oder absehbarer Aufnahmemöglichkeit, sendet das zuständige Jugendamt<br />

schriftliche Unterlagen (Hilfeplan, Entwicklungsberichte, Anamnesedaten und andere relevante<br />

aussagekräftige Unterlagen) an die Einrichtung. Nach Sichtung der Unterlagen und der Feststellung des<br />

Betreuungsbedarfs nach Aktenlage, wird baldmöglichst zwischen Einrichtung und Jugendamt ein<br />

Vorstellungstermin vereinbart, an dem das Kind, der zuständige Vertreter des Jugendamts, der/die<br />

Sorgeberechtigten und ggf. andere wichtige Bezugspersonen teilnehmen. Seitens der Einrichtung nehmen am<br />

Aufnahmegespräch teil: ein Mitarbeiter der Gruppe, der psychologische Fachdienst, die zuständige Leitung.<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> ist bemüht um eine schnellstmögliche Klärung der Anfrage. So sollte das<br />

Vorstellungsgespräch innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Anfrage ermöglicht werden. Der zeitliche<br />

Umfang für das Vorstellungsgespräch beträgt ca. 90 Minuten. Bei Bedarf wird vor einem offiziellen<br />

Vorstellungstermin ein unverbindlicher Informationsbesuch für das Kind ermöglicht, der die Besichtigung der<br />

Gruppe und ein Gespräch mit dem Kind und den Sorgeberechtigten beinhaltet. Schwerpunkt des<br />

Informationsbesuches sollte das Kennenlernen der Gruppe durch das Kind sein. Als Vorinformation kann auch<br />

ein Video über das <strong>Kinderzentrum</strong> an die anfragenden Eltern und das Kind versandt werden. Das<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 7 -


Aufnahmeverfahren wird koordiniert von der zuständigen Erziehungsleitung in Abstimmung mit<br />

Gruppenleitung und Fachdienst.<br />

Ein Besuchstag, der im Zuge der Aufnahmeerklärung erfolgen kann, soll die Möglichkeiten gegenseitigen<br />

Kennenlernens ergänzen.<br />

Am Aufnahmetag wird das Kind von einem Gruppenerzieher empfangen und in die Gruppe aufgenommen. Auf<br />

eine sorgsame und einfühlende Ausgestaltung der schwierigen Situation für das Kind und für die Eltern wird<br />

geachtet. Nach der Übergabe von Dokumenten, dem Austausch notwendiger Informationen und der<br />

Festlegung der nächsten Telefon- und Besuchskontakte verabschieden sich Eltern und Kind.<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 8 -


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schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Erziehungsleitung durch das zuständige Jugendamt<br />

- ob in naher Zukunft ein Platz<br />

zur Verfügung steht<br />

Anforderung der<br />

Unterlagen (Entwicklungs-,<br />

Arzt-, Schulberichte, Hilfeplangesprächsprotokolle,<br />

andere relevante Unterlagen)<br />

Sichtung der Unterlagen<br />

Vorstellung der Anfrage beim<br />

psychologischen Fachdienst und der<br />

betreffenden Gruppenleitung<br />

Vereinbarung eines Vorstellungstermines<br />

mit dem Jugendamt i. d. Regel durch die<br />

Erziehungsleitung<br />

Vorstellungsgespräch (Teilnehmer: Kind /<br />

Jugendl; Sorgeberechtigte; zuständiger Vertreter des<br />

Jugendamts; Vertreter / Fachdienst einer evtl.<br />

vorherigen Betreuung; Seitens der Einrichtung:<br />

Gruppenleitung oder Vertretung, psychologischer<br />

Fachdienst und Erziehungsleiterin)<br />

Beratung über Aufnahme zwischen den o.<br />

Ä<br />

g. Teilnehmern seitens der Einrichtung.<br />

Ä<br />

Evtl. werden die Beobachtungen eines<br />

Ä<br />

Besuchsnachmittags des Kindes in der<br />

Ä<br />

Gruppe mit einbezogen.<br />

Ä<br />

Rückmeldung ob Aufnahme erfolgen kann.<br />

Ä<br />

Ä<br />

Aufnahme ist möglich zu dem im<br />

Vorstellungsgespräch vorbesprochenen<br />

Termin<br />

Mündliche Meldung an das zuständige<br />

Jugendamt<br />

Das Jugendamt erteilt mündliche<br />

Kostenübernahme, die umgehend durch<br />

eine schriftliche Bestätigung ersetzt wird<br />

Aufnahme des Kindes / des Jugendlichen<br />

Bearbeitung der Anfrage durch die Erziehungsleitung<br />

Rückmeldung an das Jugendamt,<br />

- ob Anfrage in die Warteliste<br />

(WL) aufgenommen werden<br />

kann<br />

Die Erziehungsleitung<br />

meldet sich beim<br />

zuständigen Jugendamt,<br />

wenn ein Platz für das<br />

Kind / den Jugendlichen<br />

zur Verfügung steht.<br />

Anschl. siehe links<br />

- dass das Kind / der<br />

Jugendliche nicht<br />

aufgenommen werden kann<br />

Beendigung des<br />

Anfrageverfahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfrageverfahrens<br />

Aufnahme ist aufgrund der<br />

Problemlagen des Kindes / des<br />

Jugendlichen nicht möglich <br />

Absage an das Jugendamt<br />

Beendigung des Anfrageverfahrens<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 9 -


2.3.2.3 Anamneseverfahren<br />

Ziele des Anamneseverfahrens sind ein ganzheitlicher Blick für das Kind und die Gewinnung von<br />

Informationen über seine aktuelle Situation, die Biographie, seine psychosozialen Umstände und von<br />

wichtigen Ereignissen in seinem Leben. Wenn eine aktuelle Anamnese bereits vorliegt, z.B. aus der Kinder-<br />

und Jugendpsychiatrie, wird diese nur ergänzt. Bei begrenzten Aufgabenstellungen kann auf eine ausführliche<br />

Anamnese verzichtet werden.<br />

Phasen des Anamneseprozesses:<br />

1. Sammlung vorhandener anamnestischer Informationen über<br />

• Sichtung der vorhandenen Akten nach anamnestischen Daten<br />

• Anfordern weiterer Unterlagen (bei KJP, Jugendamt etc.)<br />

• persönliche Gespräche bzw. Telefonkontakte mit früheren betreuenden Personen oder behandelnden<br />

Institutionen<br />

2. Anamnesegespräche<br />

Die Anamnesegespräche werden als halb-strukturiertes Interview mit den Eltern und dem Kind getrennt<br />

durchgeführt. Wichtige Inhalte im Gespräch mit den Eltern sind:<br />

1. Problemdarstellung / Anliegen der Eltern<br />

2. aktuelle Situation, Befindlichkeit und Verhaltensweisen des Kindes<br />

3. Entwicklungsgeschichte: Erwünschtheit des Kindes, Geburtsumstände, erste Entwicklungsschritte,<br />

Kindergarten, Schule, Krankheiten, Freundeskreis, besondere Ereignisse etc.<br />

4. Psychosoziale Umstände: Familiensituation, Geschwister, Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeits- und<br />

Wohnsituation der Eltern, Entwicklung der Beziehungen zu Vater, Mutter und Geschwistern,<br />

Familienkrankheiten, wichtige biographische Daten der Eltern, Großeltern und Geschwister.<br />

Im explorierenden Gespräch mit dem Kind werden die Anliegen, die aktuelle Situation, Probleme,<br />

Erinnerungen und Zukunftsphantasien des Kindes erforscht.<br />

3. Ordnung und Sichtung der Befunde<br />

Bildung von Hypothesen über das Lebensumfeld, die Ursachen der Schwierigkeiten und über Hintergründe<br />

der Symptomatik<br />

Erstellung einer Sozialprognose<br />

Die Anamneseerstellung liegt in der Verantwortung des psychologischen Fachdienstes. Dieser gleicht das<br />

erhobene Datenmaterial mit dem Vertreter des Jugendamtes im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ab.<br />

Um die Anamneseerstellung möglichst effizient zu gestalten leitet der zuständige Vertreter des Jugendamtes<br />

bereits im Zuge der Anfrage vorhandene Anamneseinformationen an die Einrichtung.<br />

2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik<br />

Bei den diagnostischen Prozessen wird zwischen Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik unterschieden.<br />

Hervorzuheben ist, dass es im Bereich der Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe keine <strong>St</strong>andarddiagnostik<br />

gibt, die mit jedem Betreuten durchgeführt wird. Über den Einsatz diagnostischer Instrumente entscheidet der<br />

psychologische Fachdienst, nach Abstimmung mit dem Erzieherteam, auf der Grundlage der Problematik des<br />

Kindes und unter Berücksichtigung der Qualität bereits vorliegender Diagnostikergebnisse.<br />

1. Erstdiagnose<br />

Die Diagnostik ist multiaxial und multidisziplinär angelegt. Grundlage des Diagnoseprozesses ist das<br />

multiaxiale Klassifikationsschema für psychische <strong>St</strong>örungen des Kindes- und Jugendalters (MAS) nach<br />

ICD-10 der WHO. Der Diagnoseprozess beginnt mit der Sichtung der Befunde bisheriger Untersuchungen,<br />

die vom Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis wird festgestellt, welche Untersuchungen<br />

noch fehlen, bzw. nötig sind für die fachgerechte Behandlung des Kindes in der Heilpädagogische<br />

Fünf-Tage-Gruppe. Anschließend wird entschieden, welche Untersuchungen vom psychologischen<br />

Fachdienst vorgenommen werden und welche einer fachärztlichen Durchführung bedürfen (Kinder- und<br />

Jugendpsychiater, andere Fachärzte z.B. HNO-, Augenarzt, Neurologen etc.). Der psychologische Fachdienst<br />

übernimmt die Zusammenführung der multidisziplinär erhobenen Befunde. Die Befunde werden in<br />

der Teamsitzung in einer Fallkonferenz besprochen und fließen dann in die Therapieplanung ein.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

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Folgende pädagogische und psychologische Diagnostikverfahren kommen zur Anwendung:<br />

- Allgemeine Intelligenztests: HAWIK-R, HAWIK-3, K-ABC, AID, CFT, Raven-Test<br />

- Teilleistungs- und Wahrnehmungstests: FEW, Beery-Test,<br />

- Diagnostik hirnorganischer <strong>St</strong>örungen: Benton-Test<br />

- Diagnostik umschriebener Entwicklungsstörungen und schulischer Fertigkeiten: Lese-, Rechtschreib-<br />

und Rechentests für alle Altersstufen<br />

- Konzentrations- und Leistungstests: d2-Test<br />

- Projektive Verfahren und Zeichentests: Familie in Tieren, Freie Zeichnung, Mann Zeichen Test,<br />

Baumtest, Wartegg, Schweinchen Schwarzfuß Test, Satzergänzungstest, Sceno<br />

- Persönlichkeitstests: Hanes, FPI-R, PFK 9-14, AFS, GT, DIK<br />

- Fragebögen für Eltern bzw. Lehrer: z.B. DEF, Conners Fragebogen<br />

2. Verlaufsdiagnostik:<br />

Während des Betreuungsverlaufs werden fortlaufend Daten über den Erfolg der Maßnahme und über<br />

Veränderungen des Kindes gesammelt.<br />

Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:<br />

• Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag und in der Einzelsituation<br />

• begleitende Gespräche in der Gruppe mit den Kind<br />

• Gespräche mit der Schule<br />

• Einholen von Leistungs- und Verhaltensdaten aus der Schulsituation<br />

• Gespräche mit anderen wichtigen Bezugspersonen z.B. Sporttrainer.<br />

3. Abschlussdiagnostik:<br />

Die Abschlussdiagnostik umfasst die Reflexion und Dokumentation des Erreichten.<br />

Die Abschlussdiagnostik beinhaltet bei Bedarf Verfahren aus den oben genannten psychologischen und<br />

pädagogischen Tests, im besonderen aber Verhaltensbeobachtung, Fachteamkonferenz und<br />

Gespräche mit Lehrern und wichtigen Bezugspersonen.<br />

2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische<br />

Besprechungen<br />

2.3.2.5.1 Art und Umfang der Erstellung und Fortschreibung<br />

Grundlage für die individuelle Betreuung des Kindes sind die im Hilfeplan und seiner Fortschreibung<br />

formulierten Betreuungsziele und –inhalte, die Beobachtungen aus dem Alltag und Ergebnisse aus<br />

Fallbesprechungen.<br />

Auf der Grundlage aller über das Kind verfügbarer Daten wird eine interdisziplinäre Förder-, Erziehung-, und<br />

Therapieplanung erstellt. Diese erfolgt im Rahmen von Teamsitzungen unter Mitwirkung des pädagogischen<br />

Teams, des psychologischen Fachdienstes und der Erziehungsleitung. Hier wird der Veränderungs- bzw.<br />

Therapiebedarf des Kindes ermittelt und darauf basierend ein entsprechender Förderbedarf und relevante<br />

Erziehungsziele abgeleitet. Die Förderpläne werden regelmäßig überprüft und modifiziert, je nach<br />

Entwicklungs- und Behandlungsverlauf bzw. der wahrnehmbaren Veränderungen.<br />

Fallbesprechungen finden in der Regel halbjährlich zur Erstellung eines aktuellen Entwicklungsberichtes und<br />

zur Fortschreibung der weiteren Erziehungsplanung statt. Konkrete Feinziele, die mit den im Hilfeplan<br />

formulierten Grobzielen korrespondieren werden formuliert, Methoden und eine Zeitplanung zur Zielerreichung<br />

benannt. In angezeigten Fällen (Krisensituation, Veränderung der Ziele, Verlegung/Entlassung, etc.) werden<br />

kurzfristig zusätzliche Fallbesprechungen einberufen.<br />

Vom Mitarbeiterteam werden Beobachtungen gesammelt und entsprechend dokumentiert und ausgewertet.<br />

Hierfür liegen eigene Formulare vor. Zusätzlich werden mit jedem Kind regelmäßig und nach Bedarf Planungs-<br />

und Beratungsgespräche, Reflexionsgespräche und Krisengespräche geführt. Täglich finden Feedback-<br />

Gespräche statt.<br />

Diese Informationen werden gemeinsam vom Mitarbeiterteam, Fachdienst und der zuständigen Leitung<br />

ausgewertet. Auf ihrer Grundlage wird eine neue Planung für die weitere Behandlung und Erziehung des<br />

Kindes, unter entsprechenden Methodenentwicklung und Abstimmung auf zeitlichen Umfang und<br />

entsprechende Verantwortlichkeiten, erstellt.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

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2.3.2.5.2 Fachliche und organisatorische Besprechungen<br />

Regelmäßig einmal wöchentlich wird für die Dauer von drei <strong>St</strong>unden eine Teamkonferenz unter Anwesenheit<br />

aller Mitarbeiter des Teams durchgeführt. Zeitlich begrenzt nehmen daran der psychologische Fachdienst und<br />

die Abteilungsleitung teil.<br />

Fallkonferenzen finden in der Regel halbjährlich statt; bei Bedarf aufgrund aktueller Krisen oder wegen der<br />

Notwendigkeit der Veränderung der Erziehungsplanung auch öfter.<br />

Ein jährlicher Klausurtag sichert unter Teilnahme aller Teammitglieder, des psychologischen Fachdienstes und<br />

der zuständigen Leitung, eine differenzierte Reflexion der Arbeit in der Heilpädagogischen Fünf-Tage-Gruppe<br />

und gewährleistet die laufende konzeptionelle Fortentwicklung und Neuausrichtung. Bei Bedarf werden zu<br />

einzelnen Themen Experten hinzugeladen.<br />

Die Gruppen sind darüber hinaus in folgenden Besprechungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> vertreten:<br />

• Fachkonferenz (sechsmal jährlich)<br />

• Gruppenleiterkonferenz (sechsmal jährlich, Gruppenleiter)<br />

• Gesamtkonferenzen (dreimal jährlich, alle Mitarbeiter)<br />

• Bereichskonferenz (zweimal jährlich, alle Mitarbeiter des Bereiches)<br />

• Qualitätszirkel<br />

• Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten (vgl. 2.3.4).<br />

Die Mitarbeiter arbeiten darüber hinaus in verschiedenen Arbeitskreisen des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg mit, und gestalten auf diese Weise das gesamte pädagogische Umfeld ihrer Arbeit.<br />

2.3.2.5.3 Art der Dokumentation<br />

Von Fallbesprechungen, Teamsitzungen, Gruppenkonferenzen und Gruppenabenden werden Protokolle<br />

erstellt. Für jedes Kind wird ein Beobachtungsbogen entwickelt und geführt. Hier werden die Beobachtungen<br />

aus dem Alltag und die Inhalte der täglichen Feedbacks (täglich nicht leistbar) festgehalten. Für weitere<br />

Aktivitäten, wie Aktionen und Projekte werden eigene Dokumentationsraster angefertigt. Der Tagesablauf,<br />

Freizeitveranstaltungen, Projekte und Aktivitäten werden ebenfalls dokumentiert. Die Bezugserzieherin sorgt<br />

für die Dokumentation von Lehrer- und Elterngesprächen. Planungs-, Krisen- und Beratungsgespräche, sowie<br />

besondere Vorkommnisse (Entweichungen u.a.) werden ebenfalls protokolliert. Trainings- und<br />

Verstärkerprogramme, sowie spezielle Betreuungsvereinbarungen mit dem einzelnen Kind, werden schriftlich<br />

festgehalten. Die zuständige Bezugserzieherin sorgt für die Weitergabe der schriftlichen Informationen an die<br />

relevanten <strong>St</strong>ellen innerhalb und außerhalb der Einrichtung.<br />

Die EVAS-Bögen für die Sicherung der Ergebnisqualität werden vom zuständigen psychologischen Fachdienst<br />

geführt.<br />

Die Therapieplanung, sowie die Dokumentation der Therapiesitzungen, liegt in der Verantwortung des<br />

zuständigen Psychologen.<br />

Der Entwicklungsverlauf des Kindes wird halbjährlich in einem aussagekräftigen Entwicklungsbericht<br />

(standardisierte Gliederung, operationalisierte Zielformulierungen) beschrieben. Inhalte des<br />

Entwicklungsberichtes einschließlich seiner Ziele und der Bewertung der bisherigen Entwicklung im<br />

Betreuungsverlauf bespricht der Intensiverzieher im Zuge der Berichtserstellung mit dem betreuten Kind und<br />

den sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern und ruft deren Einschätzung zum<br />

Betreuungsverlauf und Anliegen zur Zielformulierung bzw. Zielerreichung mit ab und lässt diese in den Bericht<br />

einfließen.<br />

2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung<br />

Täglicher Betreuungsumfang<br />

Die Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe ist an 220 Tagen im Jahr geöffnet. Im Rahmen der Gruppenpädagogik<br />

werden die betreuten Kinder und Jugendlichen rund um die Uhr (mit Ausnahme der Unterrichtszeit)<br />

betreut. Durch die Präsenz und Ansprechbarkeit der Mitarbeiter über Tag und Nacht wird die Aufsichtspflicht<br />

wahrgenommen und eine Betreuung und Pflege im Krankheitsfall kurzzeitig gewährleistet.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 12 -


Täglicher Betreuungsumfang:<br />

In der Fünf-Tage-Gruppe werden die Kinder von Sonntag bis Freitag folgendermaßen betreut:<br />

Montag bis Donnerstag: 6.30 bis 8.30 Uhr und 12.00 bis 21.00 Uhr.<br />

Bei Bedarf wird aufgrund des jungen Alters der Kinder korrespondierend zum Schulschluss die Betreuungszeit<br />

auf 11.00 Uhr vorverlegt.<br />

Freitag: 6.30 bis 8.30 Uhr und 11.00 bis 17.00 Uhr<br />

Sonntag: 18.00 bis 22.00 Uhr<br />

Nachtbereitschaft: Sonntag bis Donnerstag zwischen 21.00 und 6.30 Uhr.<br />

Diese Dienstzeiten gelten für die regulären Schulwochen. In Ferienzeiten und an anderen Öffnungstagen<br />

richtet sich die Kernarbeitszeit nach dem aktuellem Bedarf, abhängig von der Anzahl der anwesenden Kinder<br />

und den geplanten Aktionen.<br />

Personelle Besetzung:<br />

Eine einfache Besetzung besteht für Frühdienst und Nachtbereitschaft. Eine Doppelbesetzung jeweils<br />

Sonntag von 18.00 bis 22.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 21.00 Uhr, sowie Freitag von<br />

11.00 bis 17.00 Uhr. In den Zeiten zwischen 15.00 und 18.00 Uhr steht von Montag bis Donnerstag in der<br />

Regel eine dritte Kraft zur Verfügung.<br />

Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung<br />

Außer dem Gesamtleiter und dem Hausmeister wohnt kein Mitarbeiter dauerhaft auf dem Gelände.<br />

Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen<br />

Förderung im leiblichen Bereich<br />

Siehe hier Regelleistung. Nach Maßgabe des Hilfeplans sind individuelle Förderungen wie<br />

Ernährungsplanung, Essenstrainings und andere möglich.<br />

Die Mitarbeiter aktivieren täglich die Kinder und Jugendlichen zu Spiel, Sport und Bewegung im Freien.<br />

Förderung im emotionalen Bereich<br />

Die Betreuung und Behandlung der Kinder erfolgt in einem emotional ausgeglichenen, wertschätzenden und<br />

fördernden Klima. Hier bieten die Erzieher Orientierung und Modell. Gegenseitige Akzeptanz und<br />

Wertschätzung werden vermittelt.<br />

Durch tägliche Reflexionsgespräche werde Möglichkeiten des Erkennens der eigenen emotionalen<br />

Verfassung vermittelt. Durch <strong>St</strong>immungsbarometer und andere Methoden lernen die Kinder ihre eigene<br />

Befindlichkeit verbal auszudrücken. Darüber hinaus wird ihnen über vielfältige kreative Angebote ermöglicht,<br />

ihre emotionale Befindlichkeit zu zeigen (Kreatives Malen, Phantasiereisen, etc.).<br />

Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist der Erwerb von Selbstkontrolle, der Umgang mit Frustration,<br />

der Umgang mit Konflikten und Aggressionen, sowie der Erwerb von Coping-<strong>St</strong>rategien. Durch ausgewählte<br />

pädagogische Maßnahmen im Rahmen der Einzelförderung und des Gruppensettings sollen Selbstwertgefühl<br />

und Selbstsicherheit aufgebaut werden. So wird dem Kind vermittelt, seine eigene Person wertzuschätzen,<br />

sich in den eigenen <strong>St</strong>ärken und Ressourcen zu erleben und weiterzuentwickeln, und sich zu sensibilisieren<br />

für sich selbst und anderen gegenüber, z.B. auch über Einzeltherapie und Gruppenangebote.<br />

Regelmäßig stattfindende Entspannungsübungen erhöhen die Eigenwahrnehmung des Kindes.<br />

Schwerwiegende emotionale Krisen werden durch eine wertschätzende und geduldige Haltung der Mitarbeiter<br />

gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ausgehalten und bewältigt.<br />

Förderung im sozialen Bereich<br />

In einer engen Verzahnung von Einzel- und Gruppenpädagogik erleben die Betreuten die Gruppe als soziales<br />

Lernfeld. Ein klar strukturierter Alltag mit Regeln und Grenzen vermittelt den Kindern und Jugendlichen<br />

Verlässlichkeit, Sicherheit und Gemeinschaft. Das bestehende Regelwerk dient hier als Grundlage des<br />

Zusammenlebens. Oberste Maxime ist, dass die betreuten Kinder und Jugendlichen die Gruppe als<br />

gewaltfreien und wertschätzenden Raum erleben. Unter angemessener Beteiligung der Kinder wird das<br />

Gruppengeschehen gemeinsam geplant, gestaltet und reflektiert.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 13 -


Den Kindern werden ausgewählte Verantwortungsbereiche übertragen, z.B. Einkauf, hauswirtschaftliche<br />

Dienste etc.. Auf die Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte wird geachtet. Die Einübung von<br />

Sozialverhalten durch gezielte Maßnahmen, z.B. Gruppenabend, gemeinsame Freizeitprojekte, themenzentrierte<br />

Angebote usw. werden angeregt und ermöglicht. Durch regelmäßige Gruppengespräche<br />

(Gruppenkonferenz) und Gruppenaktivitäten, z.B. Soziales Kompetenztraining werden die Kinder in ihrem<br />

Kontakt- und Kommunikationsverhalten unterstützt und befähigt.<br />

Auf die Vermittlung von Außenkontakten und die Integration in externe Gruppen, Vereine und Verbände wird<br />

gezielt hingearbeitet. Darüber hinaus sind im Hilfeplan individuell festgelegte Schwerpunkte Grundlage der<br />

Förderung.<br />

Gemeinsame Feste und Feiern vermitteln Gemeinschaft.<br />

Förderung im kognitiven Bereich<br />

Eingebettet in das Regelwerk der Gruppe sind täglich wiederkehrende, fest vereinbarte Lernzeiten. In ihnen<br />

findet bei Bedarf auch als Einzelbetreuung gezielte Hausaufgabenbegleitung und Lernförderung statt.<br />

Auf der Grundlage der Ressourcen des Kindes und seines Förderbedarfs werden für jedes Kind individuelle<br />

Förderschwerpunkte gesetzt und Programme im Bereich der Leistungsmotivation und des zunehmend<br />

eigenverantwortlichen Tuns erstellt. Hier wird ein hohes Maß an Unterstützung und Kontrolle durch die<br />

Mitarbeiter angeboten.<br />

In enger Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft des Kindes werden gegebenenfalls spezielle Hilfen, z.B.<br />

Motivationstraining, Lese-Rechtschreibtraining u.a. geleistet, auf der Grundlage der aktuellen fachlichen<br />

<strong>St</strong>andards. Diese Hilfen sind immer zeitlich befristet.<br />

Das reichhaltige Angebot an Regel- und Kombinationsspielen fordert die kognitiven Fähigkeiten ebenso<br />

heraus, wie die Teilnahme der Kinder an thematischen Jahresprojekten und kulturellen Veranstaltungen.<br />

Altersadäquat werden den Kindern Zeitschriften, Literatur, Tageszeitungen zur Verfügung gestellt und in den<br />

pädagogischen Alltag integriert.<br />

Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung<br />

(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich<br />

Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte<br />

Ernährung<br />

Frühstück und Mittagessen werden in der zentralen Großküche der Einrichtung zubereitet. Auf Wunsch und<br />

bei Bedarf wird Reduktionskost angeboten. Das Abendessen wird von den Mitgliedern der Gruppe nach einem<br />

selbsterstellten Speiseplan zubereitet. Jedes Kind beteiligt sich am Einkauf und an der Zubereitung in<br />

angemessenem Umfang und nach seinen Fähigkeiten. Unter dem Aspekt der Ganzheitlichkeit wird die<br />

Zubereitung der Nahrung auch unter dem Gesichtspunkt des sozialen Lernens gesehen. Augenmerk wird auf<br />

bewusste und gesunde Ernährung gelegt.<br />

Gesundheit und Hygiene<br />

Siehe Regelleistungen.<br />

Die Verabreichung ärztlich verordneter Medikamente wird durch die Gruppenerzieher gewährleistet. Die<br />

Medikamentenausgabe wird entsprechend dokumentiert. Die Medikation wird regelmäßig ärztlich überwacht<br />

bzw. kontrolliert und bei Bedarf geändert.<br />

Wohnen<br />

Den Kindern steht in der Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe eine großzügige Gruppenwohnung mit Zwei-<br />

und Dreibett-Zimmern zur Verfügung. Das Grundmobiliar wird von der Einrichtung gestellt. Jedoch haben die<br />

Kinder die Möglichkeit, ihre eigenen Zimmer und die Gruppenräume selbst zu gestalten. In der Ausgestaltung<br />

der Räume werden sie nach ihren Ressourcen gefördert und von den Mitarbeitern unterstützt. Sie werden zu<br />

Ordnung in ihren Zimmern angehalten und darin von den Mitarbeitern begleitet und gefordert.<br />

Behördenkontakte<br />

In der Regel übernehmen die Eltern der Kinder in der Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe die notwendigen<br />

Kontakte zu Behörden. In Einzelfällen werden Behördenkontakte von den Mitarbeitern der Gruppe, nach<br />

Möglichkeit unter Beteiligung der Eltern, übernommen.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

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Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und<br />

Freizeit<br />

Die tägliche Hausaufgaben- und Lernzeit ist innerhalb der Gruppe durch eine hohe personale Präsenz (3<br />

Mitarbeiter) möglichst intensiv gestaltet, da viele der betreuten Kinder erhebliche schulische Schwierigkeiten<br />

haben. Auf eine enge Kooperation zwischen den einzelnen Lehrkräften und der Gruppe wird Wert gelegt.<br />

Insbesondere mit der Schule zur Erziehungshilfe finden regelmäßige und nach Bedarf anzuberaumende<br />

Übergabegespräche statt.<br />

Im Rahmen der Freizeitgestaltung können die Kinder ein so genanntes <strong>St</strong>adtgangzertifikat erwerben, um sich<br />

nach außen zu orientieren und selbständig ihr Umfeld in Regensburg erkunden zu können. Der Erwerb des<br />

<strong>St</strong>adtgangzertifikats wird in einer 1:1-Situation mit dem zuständigen Bezugserzieher, eingebettet in die<br />

Einzelförderung des Kindes, ermöglicht.<br />

Darüber hinaus bieten freizeitpädagogische Angebote entsprechende Möglichkeiten der Entwicklung von<br />

Handlungskompetenzen in verschiedenen Erlebnisfeldern. Auf die Möglichkeit der Integration in Vereine wird<br />

gemeinsam mit den Kindern und deren Eltern hingearbeitet. Die Kinder<br />

werden hier in Planung und Durchführung begleitet.<br />

Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,<br />

die tatsächlich in Anspruch genommen werden können<br />

Auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> befindet sich die neunklassige „<strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule. Private<br />

Schule zur Erziehungshilfe der Katholischen Jugendfürsorge e.V.“, die von den Kindern und Jugendlichen der<br />

Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe intern, derzeit in den Klassenstufen 2 bis 9, besucht werden kann. Hier<br />

findet Unterricht auf Grund- und Hauptschulniveau in kleinen Klassen bis zu zehn Schülern statt.<br />

Heilpädagoginnen ermöglichen eine intensive Förderarbeit. Ergänzt wird das schulische Angebot durch die<br />

<strong>St</strong>ütz- und Förderklasse an der <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong>-Schule, die eine weitere Individualisierung schulischer Förderung<br />

ermöglicht.<br />

Im näheren Umfeld des <strong>Kinderzentrum</strong>s befinden sich die Grundschule, die Hauptschule und ein<br />

Sonderpädagogisches Förderzentrum mit Schwerpunkt Lernen und emotionale Entwicklung. Darüber hinaus<br />

sind in Regensburg alle Schultypen vorhanden und von den betreuten Kindern und Jugendlichen problemlos<br />

zu erreichen. In besonderen Fällen kann in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie zeitweise<br />

eine Schule für Kranke besucht werden.<br />

Einzelbeschulung ist nur als Zusatzleistung, möglich.<br />

Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld<br />

Grundsätzlich wird in jedem Fall der Betreuung in der Heilpädagogischen Fünf-Tage-Gruppe auf die<br />

Einbeziehung des Herkunftsumfeldes, im besonderen der Familie und anderer wichtiger Bezugspersonen,<br />

sehr geachtet. Eine Integration in Vereine und Verbände, wenn möglich unter Einbindung der Familie in das<br />

Herkunftsumfeld, wird befürwortet und ggf. unterstützt in der Anbahnung und der Umsetzung.<br />

Auf die Wahrnehmung des <strong>St</strong>adtteilangebotes, der kirchlichen Gemeinden und der kommunalen Anbieter wird<br />

regelmäßig hingewiesen. Durch regelmäßige Besuche dort, wird das öffentliche Angebot nach Interesse<br />

wahrgenommen.<br />

Freizeitpädagogische Maßnahmen<br />

Freizeitpädagogische Maßnahmen innerhalb der Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe:<br />

Regelmäßige Sportaktivitäten finden im Rahmen des Wochenprogramms der Gruppe statt (Schwimmbadbesuch,<br />

Joggen, etc.). Darüber hinaus findet innerhalb der Gruppe regelmäßig Projektarbeit im Sinne von<br />

saisonalen Angeboten und erlebnispädagogischen Jahresprojekten (Projekt „<strong>St</strong>einzeit“, „Sonne, Mond und<br />

<strong>St</strong>erne“, u.a.) statt.<br />

Im Rahmen der Gruppenbetreuung werden tägliche Spielaktivitäten initiiert und ein wöchentliches kreatives<br />

Projektangebot (Basteln, Holzwerkstatt) wird gemeinsam mit den Kindern vorbereitet und durchgeführt. Die<br />

Teilnahme an internen Freizeitangeboten werden von jedem Kind rege in Anspruch genommen.<br />

Ergänzend finden ein- und mehrtägige Ferienmaßnahmen unter Mitgestaltung der Kinder statt.<br />

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Je nach personellen und zeitlichen Ressourcen werden gruppenübergreifende Freizeitmaßnahmen bzw.<br />

Projekte angeboten.<br />

Hilfen zur Krisenbewältigung<br />

Folgende Hilfen können für die Bewältigung individueller Krisen der betreuten Kinder geleistet werden:<br />

• Einzel - und Gruppengespräche<br />

• Konfliktbewältigungstraining in der Klein- oder Gesamtgruppe<br />

• individuell erstellter Krisenplan und Krisenmanagement unter Einbeziehung sämtlicher sächlicher,<br />

räumlicher und personeller Ressourcen der Gruppe, sowie anderer Fachdienste des Heims<br />

• verstärkte Präsenz der Mitarbeiter in Krisen, bei Bedarf Rufbereitschaft.<br />

• bei Bedarf Anbahnung der Kontakte mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg und mit anderen<br />

Therapeuten.<br />

• wenn nötig körperlicher Einsatz zum Schutz des Kindes im Sinne von Halt, Hilfe und Abwehr.<br />

• bei Bedarf Vermittlung in andere Betreuungsmaßnahmen im Sinne der Krisenintervention, wie z.B. ISE,<br />

vollstationäre Betreuung u.a.<br />

Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern u. Ä.<br />

Die Kooperation mit gesetzlichen Vertretern (Betreuern), Pflegern und z.B. der Jugendgerichtshilfe findet im<br />

nötigen Umfang statt. Die gesetzlichen Vertreter (Betreuer) und Pfleger werden im Rahmen ihrer rechtlichen<br />

Kompetenzen in die Betreuung einbezogen. Folgende Formen der Kooperation werden genutzt:<br />

• Telefonkontakte<br />

• gemeinsame Besprechungen im Sinne eines gegenseitigen Informationsaustausches und zur<br />

Abstimmung weiterer Kooperation<br />

• ggf. gemeinsame Krisengespräche<br />

• Beratung der Jugendgerichtshilfe.<br />

Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit)<br />

Die Mitwirkung der Eltern ist ein wesentliches Ziel in der Betreuung von Kindern in der Heilpädagogischen<br />

Fünf-Tage-Gruppe. Die Betreuung in der Fünf-Tage-Gruppe ist als familienergänzende Betreuung konzipiert<br />

und hat zum Ziel, die Handlungskompetenz der Familie bzw. der Eltern zu stärken. So werden Eltern und<br />

Sorgeberechtigte in alle relevanten Prozesse, die ihr Kind betreffen, mit einbezogen (Lehrergespräche,<br />

Arztbesuche etc.).<br />

Um den Informationsfluss zwischen Elternhaus und Gruppe zu sichern, finden regelmäßige Tür- und<br />

Angelgespräche, wöchentliche Telefonkontakte und schriftliche Mitteilungen an die Eltern (monatliche<br />

Elternbriefe) statt. Darüber hinaus steht den Eltern am Freitagnachmittag in den Räumen der Gruppe ein so<br />

genanntes Elterncafe zum gegenseitigen Kennenlernen und für den Austausch zur Verfügung.<br />

Eltern-Kind-Ausflüge bzw. –freizeiten sind im Jahresprogramm der Gruppe verankert.<br />

Der Turnus der regelmäßigen Elterngespräche orientiert sich am jeweiligen Bedarf des Kindes. Ein 3wöchentlicher<br />

bis 4-wöchentlicher Turnus ist möglich. Teilnehmer am Elterngespräch sind der/die<br />

Bezugserzieher/in, die Eltern bzw. ein Elternteil und nach Bedarf der psychologische Fachdienst. Nach<br />

Möglichkeit wird das Kind themen- bzw. bedarfsbezogen eingebunden.<br />

Der zeitliche Umfang des Elterngespräches dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Regelmäßige Telefonkontakte zu<br />

Eltern und Sorgeberechtigten dienen zur Vermittlung aktueller relevanter Informationen aus dem<br />

Betreuungsprozess bzw. aus der Familie.<br />

Hausbesuche finden in der Regel einmal pro Jahr statt.<br />

Die Bedeutung des familiären Umfelds und früherer Erfahrungen in der Familie durch die Kinder sind den<br />

Mitarbeitern bewusst. Ein differenziertes Wissen darüber ist den Betreuern präsent. Die Familienarbeit erfolgt<br />

zielgerichtet und in der möglichen Dichte durch festgelegte Mitarbeiter, die kontinuierlich mit den familiären<br />

Bezugspersonen in Kontakt stehen.<br />

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Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre<br />

Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre<br />

Einrichtungen)<br />

Mit der vorrangigen Zielrichtung der Reintegration der betreuten Kinder und Jugendlichen in die<br />

Herkunftsfamilie, sind eine intensive Elternarbeit, sowie die Arbeit mit dem sozialen Umfeld, unbedingt<br />

erforderlich. Die Eltern- und Familienarbeit gestaltet sich nach Situation und Problemlage sehr vielfältig. Dafür<br />

steht ein hohes zeitliches und personelles Angebot zur Verfügung.<br />

Um den Ablöseprozess des Kindes aus der Fünf-Tage-Gruppe zu optimieren, finden in der Ablösephase<br />

verstärkt vorbereitende Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen durch den jeweiligen Bezugserzieher, im<br />

Einzelfall unter Begleitung des psychologischen Fachdienstes, statt. Die für den Ablöseprozess relevanten<br />

Themen werden im Rahmen der Elterngespräche, sowie im Hilfeplangespräch erörtert. Abgestimmt auf die<br />

nachfolgende Betreuung (Wechsel ins Elternhaus, Wechsel in eine andere Familie, Wechsel in eine andere<br />

Betreuungsform, Wechsel in eine andere Einrichtung), wird verstärkt der Erwerb der dort relevanten und<br />

benötigten Kompetenzen gefördert.<br />

Um die Wahlmöglichkeit für Eltern und Kinder nach dem SGB VIII zu ermöglichen, werden gegebenenfalls<br />

nach Abstimmung mit dem Kostenträger verschiedene Einrichtungen bzw. Betreuungsformen besichtigt.<br />

Die Anbahnung in andere Einrichtungen und Betreuungsformen wird mittels eines gemeinsamen Vorbesuchs,<br />

über Informationsgespräche, Teilnahme an dort stattfindenden Maßnahmen und Aktivitäten durch das Kind,<br />

die Eltern und einen Mitarbeiter begleitet.<br />

Ein Betreuer aus der Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe nimmt bei Bedarf an der Verlegung des<br />

Kindes/Jugendlichen teil.<br />

2.3.3 Leitung- und Verwaltung<br />

Träger des <strong>Kinderzentrum</strong>s ist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., die durch ihre<br />

zentralen Verwaltungsdienste das <strong>Kinderzentrum</strong> vor allem in den Bereichen Personalverwaltung,<br />

Finanzcontrolling, Baureferat und Fachberatung unterstützt.<br />

Die Leitung des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg und die Verteilung der Verantwortlichkeiten sind<br />

unter Punkt 1.2 ausführlich beschrieben. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben durch Leitung und<br />

Verwaltung wahrgenommen:<br />

2.3.3.1 Konzeptioneller, organisatorischer Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Gesamtverantwortung für die pädagogische und therapeutische Arbeit<br />

• verantwortet die Umsetzung der Konzeption in den pädagogischen Alltag<br />

• Kenntnis und Mitgestaltung der jugendhilfepolitischen Entwicklungen<br />

• entwickelt, schreibt fort und aktualisiert das Leistungsangebot der Einrichtung entsprechend den<br />

Erfordernissen zeitgemäßer Erziehung<br />

• Leitung von Dienst- und Teambesprechungen<br />

• Koordination aller Abteilungen der Einrichtung und Sicherung der Zusammenarbeit<br />

• Sicherung eines Rahmens, der inhaltlich, personell und räumlich die Erfüllung des pädagogischen<br />

Auftrags der Gesamteinrichtung garantiert<br />

• konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung<br />

• Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Organen des Trägers<br />

• Vertretung der Einrichtung nach außen<br />

• Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler und überregionaler Ebene und dem<br />

jeweiligen Spitzenverband<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Koordinierung des Qualitätsmanagement-Prozesses und der im Qualitätsmanagement verabredeten<br />

Zielvereinbarungen und Sicherstellung der fachlichen <strong>St</strong>andards<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Vertretung des <strong>Kinderzentrum</strong>s in politischen Entwicklungen<br />

• Planung von baulichen Veränderungen<br />

• Überwachung gesetzlicher Vorgaben<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 17 -


Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Kinderunterlagen (Neuaufnahmen und Entlassungen)<br />

• Schreibarbeiten und Korrespondenz<br />

• Ausfertigung von Berichten und Protokollen<br />

• Aufrechterhaltung eines geregelten Pfortenbetriebs<br />

• Sicherung der Erreichbarkeit<br />

2.3.3.2 Personalbereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Schaffung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung<br />

• Personalbedarfsplanung<br />

• Personalentwicklung<br />

• Personalcontrolling<br />

• Personaleinsatzplanung<br />

• Personalführung<br />

• Personalfreisetzung<br />

• Personalgewinnung<br />

• Personalbeurteilung<br />

• Organisation von Fortbildung, Fachberatung und Supervision<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Überwachung der Einhaltung des <strong>St</strong>ellenplans<br />

• Personaleinstellung<br />

• Personalverwaltung<br />

• Gehaltsabrechnung<br />

• Personalcontrolling<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung von Personalunterlagen<br />

• Führung der Urlaubs- und Krankenkartei<br />

• Meldung des monatlichen Personalaufwands für die Gehaltsabrechnung<br />

• Handhabung von Versicherungsfällen<br />

2.3.3.3 Wirtschaftlicher Bereich<br />

Aufgaben der Leitung sind:<br />

• Wirtschaftliche Existenzsicherung und Sicherung der Gesamtfinanzierung<br />

• jährliche Wirtschaftplanung<br />

• Finanzcontrolling<br />

• Kontrolle der Belegungssituation der Einrichtung<br />

• Sicherung der Liquidität<br />

• Auftragsüberwachung und -abrechnung<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:<br />

• Auftragsvergabe<br />

• Controlling<br />

• Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern<br />

• Finanzbuchhaltung<br />

• Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung<br />

Aufgaben der Verwaltung sind:<br />

• Führung der Hauptkasse<br />

• Entgeltabrechnung<br />

• Überwachung laufender Kosten und des Fuhrparks<br />

• Abwicklung und Überwachung des Versicherungswesens<br />

• Erstellen erforderlicher <strong>St</strong>atistiken<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 18 -


2.3.4 Fortbildung und Supervision<br />

Eine regelmäßige Teamsupervision ermöglicht fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der<br />

pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter. Im<br />

Rahmen der vereinbarten Entgelte werden 10 Supervisionssitzungen des Teams pro Jahr finanziell und durch<br />

die Anrechnung von Arbeitszeit unterstützt. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet;<br />

Praxiserfahrung und die Kenntnis des (teil-)stationären Rahmens werden erwartet. Bei Bedarf kann auch<br />

Einzelsupervision im Rahmen der zugestandenen Entgelte gestattet werden.<br />

Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der (teil-)stationären Erziehungshilfe werden weitere<br />

berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt.<br />

Dafür werden 5 Tage Dienstbefreiung und bis zu 200 € pro Jahr für jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.<br />

Interne Fortbildungen für die Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s werden zu aktuellen pädagogischen<br />

Fragestellungen regelmäßig angeboten. Mehr als 12 Mitarbeiter des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> wurden und<br />

werden für das Qualitätsmanagement geschult.<br />

2.3.5 Versorgung<br />

Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> Regensburg hat einen eigenen Hauswirtschaftsbereich. Dieser besteht aus<br />

einer zentralen Großküche, der Hausreinigung und der Wäscherei.<br />

Die Leitung der Hauswirtschaft ist zuständig für:<br />

• Erstellen des Speiseplans (zusammen mit dem Koch)<br />

• Dienstplanung für den Hauswirtschafts- und Küchenbereich<br />

• Einkauf und Lagerhaltung<br />

• Einhaltung der Hygienevorgaben<br />

• Sorge für die Räumlichkeiten und Ausstattung der zentralen Küche<br />

• Anleitung von Praktikantinnen im Hauswirtschaftsbereich.<br />

Die Versorgungsdienste des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> werden gemäß eines mit der regionalen Kommission<br />

abgesprochenen Verteilungsschlüssels den einzelnen Abteilungen des <strong>Kinderzentrum</strong>s zugeordnet und<br />

berechnet. Genaueres zur Verteilung siehe Punkt 4..<br />

Die zentrale Küche liefert täglich Frühstück und Mittagessen an die stationären Kindergruppen und die<br />

teilstationären Gruppen des <strong>Kinderzentrum</strong>s (insgesamt zwölf Gruppen). Sie sorgt für eine ausgewogene und<br />

gesunde Ernährung der Kinder und Jugendlichen. Die Einhaltung der hygienischen <strong>St</strong>andards wird nach<br />

HACCP gesichert. Mittags wird eine Kantine für die Mitarbeiter betrieben, die nicht in den Gruppen mit den<br />

Kindern essen.<br />

Abends versorgen sich die Gruppen selbst. Das Abendessen wird von den Kindern unter Mithilfe durch die<br />

Gruppenpädagogen geplant, eingekauft und zubereitet (siehe Punkt 2.3.2.6)<br />

Technische Dienste<br />

Die Hausmeister des <strong>Kinderzentrum</strong>s führen die notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an<br />

der räumlichen und technischen Ausstattung der Einrichtung durch. Bei größeren Arbeiten überwachen und<br />

unterstützen sie die Arbeiten der beauftragten Firmen.<br />

Im Einzelnen haben sie folgende Aufgaben:<br />

• Instandhaltung von Gebäuden<br />

• Wartung von technischen Anlagen<br />

• Pflege der Außenanlagen, des Mobiliars und des Fuhrparks<br />

• Begleitung von Sanierungsmaßnahmen und Investitionsprojekten<br />

• Durchführung von notwendigen Sanierungen, soweit selbst durchführbar, z.B. Malerarbeiten<br />

• zuständig für die Sicherheit im technischen Bereich<br />

• Unterstützung von gestaltenden Maßnahmen im Haus<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 19 -


• <strong>St</strong>raßen- und Wegereinigung<br />

• Müllentsorgung<br />

• Einkauf benötigter Ausstattung und Materialien<br />

• Absperren des Hauses.<br />

Reinigung<br />

Jeder Gruppe ist eine Mitarbeiterin des Reinigungsdienstes zugeordnet. Diese erledigt alle laufenden<br />

Reinigungsarbeiten innerhalb der Gruppe sowie die regelmäßige Grundreinigung. Sie berät die<br />

pädagogischen Mitarbeiter in hauswirtschaftlichen Fragen. Die Pflege der allgemeinen Räumlichkeiten des<br />

Hauses (Gänge, Treppenhäuser, Büros) wird ebenso von diesen Mitarbeiterinnen zusammen mit anderen<br />

Mitarbeiterinnen aus dem Hauswirtschaftsbereich geleistet.<br />

Das Reinigungspersonal sorgt für ein sauberes, ordentliches und hygienisches Lebensumfeld für die betreuten<br />

Kinder. Zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Kindern und Jugendlichen gestalten sie eine<br />

wohnliche Atmosphäre und ein klar strukturiertes Umfeld.<br />

Folgende Tätigkeiten führen sie im Einzelnen durch:<br />

• Reinigung der Gruppen, der allgemeinen Räume und Gänge<br />

• Grundreinigung in regelmäßigen Abständen<br />

• Sauberhalten der sanitären Anlagen.<br />

Fahrdienste<br />

Anfallende Fahrdienste wie z.B. Einkäufe, Behördengänge, Freizeiten, Arztbesuche usw. werden in den<br />

stationären Gruppen von den Mitarbeitern der Gruppe geleistet. Es stehen zwei Kleinbusse und zwei Pkws für<br />

die anfallenden Dienstfahrten im <strong>Kinderzentrum</strong> zur Verfügung.<br />

Ärztliche Versorgung<br />

In Regensburg sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen ausreichend vorhanden. Außerdem stehen eine Reihe<br />

von Kliniken einschließlich des Universitätsklinikums zur Verfügung.<br />

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ist für das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> mit ihren ambulanten<br />

und teilstationären Angeboten sowie ihrem Krisendienst, ein wichtiger Anlaufpunkt. Notwendige Medikamente<br />

aus dem Bereich der Psychopharmaka werden dort eingestellt und überwacht. Die räumliche Nähe zur Klinik<br />

und das gute persönliche Kennen untereinander helfen Krisen bei den Kindern und Jugendlichen effektiv<br />

anzugehen.<br />

Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />

Versorgung der untergebrachten Kinder mit Mahlzeiten<br />

Sowohl in der zentralen Großküche wie auch in den Gruppenküchen, wird auf gesunde und vollwertige<br />

Ernährung in Form von Mischkost Wert gelegt. Kindliche Bedürfnisse an das Essen werden berücksichtigt und<br />

von der Großküche immer wieder abgefragt.<br />

Die zentrale Küche ist in der Lage Diätkost und spezielle Ernährungsangebote auf Grund kultureller oder<br />

religiöser Vorgaben zuzubereiten.<br />

Auszubildende und Mitarbeiter im Gruppendienst nehmen an den Mahlzeiten in der Gruppe mit teil.<br />

2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung<br />

Die Heilpädagogische Fünf-Tage-Gruppe befindet sich auf dem Gelände des <strong>Kinderzentrum</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong><br />

Regensburg im südlichen <strong>St</strong>adtgebiet von Regensburg. Der Gruppe steht eine Gruppenwohnung im<br />

Erdgeschoss des <strong>Kinderzentrum</strong>s zur Verfügung. Das Raumkonzept ist so angelegt, dass die<br />

heilpädagogischen Schwerpunkte, sowie individuelle Bedürfnisse der Betreuten und andere Erfordernisse<br />

einer Fünf-Tage-Gruppe berücksichtigt sind.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 20 -


Zum Raumangebot zählen folgende Räume:<br />

• ein so genanntes Elterncafé im Eingangsbereich dient als offener Treffpunkt für die Eltern beim<br />

Bringen bzw. Abholen der Kinder<br />

• ein Entspannungsraum<br />

• ein großes Spielzimmer einschl. Spielhaus<br />

• ein Esszimmer<br />

• eine Küche<br />

• drei Doppelzimmer<br />

• ein Dreibettzimmer<br />

• ein Erzieherzimmer<br />

• zwei Waschräume mit je drei Waschbecken, einer Dusche, einer Toilette und Fußwaschbecken<br />

• eine separate Toilette mit Waschbecken<br />

• ein Bad incl. Toilette und Waschbecken<br />

• ein Bad mit Toilette und Waschbecken angrenzend an das Erzieherzimmer<br />

• ein Abstellraum<br />

• eine Wäschekammer.<br />

Außerdem stehen der Heilpädagogischen Fünf-Tage-Gruppe Räume zur Therapie und heilpädagogischen<br />

Förderung, Bastel- und Freizeiträume (Kegelbahn, Gymnastikraum, Tischtennisraum mit Kicker,<br />

Computerraum) und entsprechenden Außenanlagen mit einem großen Spielplatz und einem Allwetterplatz zur<br />

Verfügung.<br />

Die Räume sind modern, geschmackvoll und zweckmäßig möbliert. Die technische Ausstattung entspricht<br />

dem üblichen familiären <strong>St</strong>andard, wobei auf die besondere Situation der Heilpädagogische Fünf-Tage-<br />

Gruppe in der Gestaltung Rücksicht genommen wurde. Die Gruppe soll die betreuten Kinder stärker anregen,<br />

als sie zu beheimaten.<br />

Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit ihr Zimmer zu gestalten und werden darin von den Mitarbeitern<br />

unterstützt. Sie können eigenen Besitz mitbringen. Auf die Unversehrtheit der Einrichtung, eine klare<br />

<strong>St</strong>rukturierung der Räumlichkeiten, und die schnelle Behebung von Schäden durch die Hausmeister wird<br />

geachtet.<br />

An technischer Ausstattung steht für das Betreuerteam eine moderne Telefonanlage zur Verfügung.<br />

Die Gruppenküche ist mit einer modernen Einbauküche mit den notwendigen elektronischen Geräten so<br />

ausgestattet, dass eine zeitweilig selbständige Versorgung der Gruppe und eine verantwortliche Lagerhaltung<br />

problemlos möglich sind. Den Kindern und Jugendlichen steht pro Gruppe eine Waschmaschine zur<br />

Verfügung.<br />

Das <strong>Kinderzentrum</strong> <strong>St</strong>. <strong>Vincent</strong> ist mit dem <strong>St</strong>adtbus gut zu erreichen. Die von den Kindern und Jugendlichen<br />

besuchten Schulen befinden sich im direkten Umkreis. Die „Private Schule zur Erziehungshilfe“ ist im<br />

Gesamtgebäude untergebracht. Das großzügige Gelände ermöglicht vielfältige Freizeit- und Sportaktivitäten.<br />

3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung<br />

Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem<br />

belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen gegebenenfalls eine eigene<br />

Vergütung:<br />

Folgende individuelle Zusatzleistungen können in unterschiedlicher Intensität angeboten werden. In diesen<br />

Fällen ist vorher mit dem zuständigen Jugendamt eine Einzelfallvereinbarung speziell für den jeweiligen<br />

Klienten zu treffen:<br />

• in aktuellen Krisensituationen kann das betreute Kind im Sinne einer Inobhutnahme über das<br />

Wochenende in einer vollstationären Gruppe der Einrichtung betreut werden (nach vorheriger<br />

Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes unter Verrechnung des Kostensatzes des<br />

heilpädagogischen Heimes)<br />

• zusätzliche Therapien und Behandlungen (Psychotherapie, Familientherapie, Ergotherapie,<br />

Heilpädagogische Übungsbehandlungen, Einzelförderungen...), soweit sie nicht durch die<br />

beschriebenen Regelleistungen abgedeckt werden<br />

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Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII; Anlage 3; Leistungsvereinbarung (<strong>St</strong>and: 13.03.2003) - 21 -


• Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren<br />

• Nachbetreuung in der Familie über einen begrenzten Zeitraum<br />

• zusätzliche, unterstützende Maßnahme im Sinne der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung<br />

• Einzelbeschulung<br />

• Beschulung in der <strong>St</strong>ütz- und Förderklasse<br />

• Betreuung von Kindern und Jugendlichen vormittags an Schultagen bei längerfristigen Schulausschlüssen<br />

und Beurlaubungen<br />

4. Personelle Ausstattung<br />

Leitung und Verwaltung<br />

(Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,21 Leitung Dipl.-Päd. u.a. 8,1<br />

0,21 Verwaltung Bürokauffrau, Sekretärin u.a. 8,1<br />

Gruppenübergreifende Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,23 Psychologischer Fachdienst Dipl.-Psych. 8,9<br />

Erziehung und Betreuung<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

2,72 Erzieher im Gruppendienst ErzieherInnen 104,7<br />

0,33 Praktikantin FH-Praktikantin 38,5<br />

Wirtschafts- und Versorgungsdienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,03 Hauswirtschaftspersonal Hauswirtschaftsleiterin 1,2<br />

0,43 Reinigungspersonal Hauswirtschaftshelferin u.a. 16,6<br />

0,32 Küchenpersonal Koch, Küchenhilfen 12,3<br />

Technische Dienste<br />

Anzahl <strong>St</strong>ellen Funktion Qualifikation Wochenstunden<br />

0,14 Hausmeister Schreiner, Metallbauer 5,4<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

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