09.06.2013 Aufrufe

4 - VHS Henstedt-Ulzburg

4 - VHS Henstedt-Ulzburg

4 - VHS Henstedt-Ulzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Es erfolgt keine Anmeldebestätigung.<br />

Qualifikation unserer Dozent/innen<br />

Bei der Beauftragung von Dozent/innen durch die <strong>VHS</strong> wird auf<br />

folgende Kriterien Wert gelegt bzw. wird als obligatorisch betrachtet:<br />

Fachliche Kompetenzen<br />

• Ausbildung/Qualifikation im jeweiligen Fachbereich ist dokumentiert<br />

• Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung ist erkennbar<br />

• Kenntnisse und Erfahrungen in Erwachsenenpädagogik (Didaktik/<br />

Methodik) sind belegbar (ggf. kann stattdessen die verbindliche<br />

Teilnahme an einer von der <strong>VHS</strong> initiierten Fortbildung als<br />

verspäteter Nachweis dienen).<br />

• Fähigkeit bzw. Bereitschaft zu einer kollegialen Fachberatung<br />

Persönliche/soziale Kompetenzen<br />

• Kommunikationsfähigkeit<br />

• Kontaktfähigkeit<br />

• Empathie/Diplomatie<br />

• Motivationsfähigkeit<br />

• Kritikfähigkeit<br />

• Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem<br />

• psychische Belastbarkeit<br />

• Spontaneität<br />

• Zuverlässigkeit<br />

Was ist Bildungsurlaub?<br />

Seit dem 1.7.1990 gibt es in Schleswig-Holstein, wie in Hamburg, ein<br />

Gesetz, nach dem Arbeitnehmer/innen von ihrem Betrieb unter Fortzahlung<br />

des Gehaltes für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen<br />

freigestellt werden müssen. Sie besitzen somit einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung im Jahr.<br />

Ausschließlich dem/der Beschäftigten ist die Entscheidung, an einer<br />

Bildungsurlaubsmaßnahme teilzunehmen, vorbehalten.<br />

Aus berechtigten beruflichen und sozialen Gründen kann der Bildungsurlaub<br />

vom Arbeitgeber versagt werden. Ihr Bildungsurlaubsanspruch<br />

verfällt dann jedoch nicht, sondern ist auf das folgende Jahr übertragbar.<br />

Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich,<br />

jedoch mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Ihre Absicht<br />

mitteilen, Freistellung zu beantragen.<br />

Selbstverständlich können Sie auch ohne einen gesetzlichen Freistellungsanspruch<br />

(z.B. als Hausfrau/mann, Student/in) an einer Bildungsurlaubsveranstaltung<br />

teilnehmen.<br />

Tel. 04193-7 55 30 00 • Fax 04193-7 55 30 29 • info@vhs-henstedt-ulzburg.de<br />

7<br />

A

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!