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Der Bodensee - Zustand – Fakten - HYDRA-Institute

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• Die Mündungen der <strong>Bodensee</strong>zuflüsse sollten revitalisiert werden, ihre Eigendynamik<br />

und Deltabildung soll hierdurch gefördert werden.<br />

• Verbliebene künstliche Kontinuumsunterbrechungen im Einzugsgebiet sollen<br />

beseitigt oder durchgängig gemacht werden.<br />

• Zur Vergleichmäßigung des Abfluss- und Feststoffregimes sind naturnahe Retentionsräume<br />

zu schaffen oder wieder herzustellen.<br />

• Die ökologischen Funktionsfähigkeit, Selbstreinigungskraft und Lebensraumqualität<br />

soll durch großflächige Revitalisierungen in den Zuflüssen wiederhergestellt<br />

werden (Ausnutzung des gesamten Entwicklungspotentials).<br />

• Wasserbauliche Eingriffe im Einzugsgebiet des <strong>Bodensee</strong>s und insbesondere im<br />

Mündungsbereich der Zuflüsse sind stets in ihren Auswirkungen auf den See zu<br />

prüfen und grundsätzlich so naturnah wie möglich auszuführen.<br />

• Wasserbauliche Eingriffe im Mündungsbereich von Seezuflüssen dürfen keine negativen<br />

Auswirkungen auf das Sedimentationsgeschehen im See haben.<br />

• Beeinträchtigungen der Zuflüsse durch ökologisch bedenkliche Nutzungen (Bewirtschaftungen)<br />

wie Schwallbetrieb, geringes Dotierwasser, hohe Wasserentnahmen,<br />

Kiesentnahmen, Stauraumspülungen u. a. sollen minimiert und langfristig<br />

durch unbedenklichere Konzepte ersetzt werden.<br />

• Zum Schutz der Gewässer vor schädlichen Einträgen, wie auch zur Ermöglichung<br />

der Entwicklung einer gewässereigenen Dynamik und als ökologische<br />

Korridore sollen ausreichende Pufferzonen bzw. Randstreifen entlang der<br />

Gewässer ausgewiesen werden. Dies ist vor allem in einer stark zersiedelten<br />

und/oder landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft erforderlich.<br />

• Zur Gewährleistung einer naturnahen Gewässerentwicklung bei gleichzeitiger<br />

Optimierung des Hochwasserschutzes sind ausreichend Überschwemmungszonen<br />

auszuweisen, deren Nutzung diesem Zweck entsprechend anzupassen ist.<br />

• Bestehende Defizite der biologischen und chemischen Gewässergüte sollen zügig<br />

beseitigt werden.<br />

Grundwasserschutz<br />

• Grundwasser darf nur in dem Umfang genutzt werden, wie es sich im Wasserkreislauf<br />

neu bildet. Die Entnahme darf die Neubildungsrate höchstens kurzfristig<br />

überschreiten und sollte im Mittel deutlich geringer als die Neubildungsrate<br />

sein (Prinzip der nachhaltigen Nutzung). Langfristig darf durch die Entnahme<br />

der Grundwasserspiegel nicht abgesenkt werden.<br />

• Die Entnahme von Grundwasser ist nach Möglichkeit auf die oberen Grundwasserstockwerke<br />

zu beschränken. Tiefere Grundwasserkörper sind besonders zu<br />

schonen.<br />

• <strong>Der</strong> Bedarf an Brauch- und Produktionswasser soll möglichst aus oberirdischen<br />

Gewässern und durch Mehrfachnutzung des Wassers gedeckt werden.<br />

• Grundwasserverluste durch Flächendrainagen sind zu vermeiden.<br />

• Das natürliche Wasserrückhaltevermögen der Böden soll erhalten und nach Möglichkeit<br />

wiederhergestellt werden.<br />

• Die Grundwasserneubildung ist durch eine Beschränkung der Flächenversiegelung<br />

zu fördern.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bodensee</strong>. <strong>Zustand</strong>, <strong>Fakten</strong>, Perspektiven<br />

Grundwasser, Bäche und Flüsse im Einzugsgebiet 2.4<br />

Maßnahmen<br />

Qualitätsziele und<br />

Handlungserfordernisse<br />

für das Grundwasser<br />

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