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Der Bodensee - Zustand – Fakten - HYDRA-Institute

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Schutzzonen und<br />

Uferpläne<br />

26<br />

Kapitel 2<br />

<strong>Der</strong> Lebensraum <strong>Bodensee</strong> und sein <strong>Zustand</strong><br />

Natürliche Flachwasserzonen und eine enge Verzahnung mit dem Ufer gehören zu den<br />

wichtigsten ökologischen Entwicklungszielen für den <strong>Bodensee</strong> Foto [i]<br />

Eine sichtbare Erholung der empfindlichen Biozönosen des Flachwasserbereichs<br />

stellte sich seit Beginn der 1980er Jahre mit dem Rückgang der Eutrophierungsphänomene<br />

ein. Das <strong>Bodensee</strong>-Litoral profitierte damit von den umfassenden Maßnahmen<br />

zur Reduzierung des Nährstoffeintrags.<br />

Die Ufer- und Flachwasserzone ist in allen internationalen Vereinbarungen und<br />

Absichtserklärungen zum Schutz des <strong>Bodensee</strong>s an herausragender Stelle berücksichtigt.<br />

Am baden-württembergischen Ufer wurden schon vor rund 20 Jahren<br />

Schutzzonen unterschiedlicher Priorität (Schutzzone I und II) ausgewiesen. Um den<br />

gesamten <strong>Bodensee</strong> sind ausgewiesene Bereiche von der direkten Nutzung ausgeschlossen<br />

oder dürfen nur extensiv genutzt werden. Hierzu zählen verschiedene<br />

Natur-, Landschafts-, Biotop- oder Vogelschutzgebiete, stellenweise stehen auch<br />

Flachwasserbereiche unter Schutz. In den <strong>Bodensee</strong>uferplänen (Baden-Württemberg<br />

und Bayern) wird eine Entlastung des durch Freizeitanlagen genutzten <strong>Bodensee</strong>ufers<br />

durch die Anlage oder Erweiterung von Plätzen im Hinterland angestrebt.<br />

Erweiterungen oder Neuanlagen direkt am See sind nur in besonderen Ausnahmefällen<br />

zulässig. In Vorarlberg ist ein entsprechender Uferschutzplan in Arbeit. <strong>Der</strong><br />

Flachwasserschutz wird hier durch die Naturschutzverordnungen geregelt. Im<br />

Kanton St. Gallen liegt ein spezieller Plan zum Schutz des <strong>Bodensee</strong>ufers vor. Im<br />

Kanton Thurgau werden entsprechende Maßnahmen weitgehend über Bundesgesetze<br />

geregelt, die Ufer selbst sind im Kantonalen Richtplan berücksichtigt.<br />

Auf Grund der Bestandsaufnahmen und der erklärten Ziele der <strong>Bodensee</strong>uferpläne<br />

sind allein am baden-württembergischen <strong>Bodensee</strong>ufer bislang etwa 25 km verbauter<br />

Ufer erfolgreich revitalisiert bzw. saniert worden. Auch in Bayern, der Schweiz<br />

und Österreich wurden erste Maßnahmen zur Uferrevitalisierung durchgeführt oder<br />

sind geplant. Intensive Anstrengungen wurden zur Regeneration geschädigter und<br />

zur Anlage neuer Schilfbestände unternommen.<br />

Verschiedentlich wurden bereits gute Erfahrungen mit umweltverträglicher Gestaltung<br />

und Betrieb von Bade- und Campingplätzen gemacht. Wichtig war dabei neben<br />

dem Schutz des genutzten Ufers selbst auch der Schutz der angrenzenden Flachwasserbereiche.<br />

Als Maßnahmen oder Vorgehensweisen, die dem Erreichen des angestrebten ökologischen<br />

<strong>Zustand</strong>s des <strong>Bodensee</strong>-Litorals dienen, sind insbesondere zu nennen:<br />

Internationale Gewässerschutzkommission für den <strong>Bodensee</strong> (IGKB)

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