Der Bodensee - Zustand – Fakten - HYDRA-Institute
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Schutzzonen und<br />
Uferpläne<br />
26<br />
Kapitel 2<br />
<strong>Der</strong> Lebensraum <strong>Bodensee</strong> und sein <strong>Zustand</strong><br />
Natürliche Flachwasserzonen und eine enge Verzahnung mit dem Ufer gehören zu den<br />
wichtigsten ökologischen Entwicklungszielen für den <strong>Bodensee</strong> Foto [i]<br />
Eine sichtbare Erholung der empfindlichen Biozönosen des Flachwasserbereichs<br />
stellte sich seit Beginn der 1980er Jahre mit dem Rückgang der Eutrophierungsphänomene<br />
ein. Das <strong>Bodensee</strong>-Litoral profitierte damit von den umfassenden Maßnahmen<br />
zur Reduzierung des Nährstoffeintrags.<br />
Die Ufer- und Flachwasserzone ist in allen internationalen Vereinbarungen und<br />
Absichtserklärungen zum Schutz des <strong>Bodensee</strong>s an herausragender Stelle berücksichtigt.<br />
Am baden-württembergischen Ufer wurden schon vor rund 20 Jahren<br />
Schutzzonen unterschiedlicher Priorität (Schutzzone I und II) ausgewiesen. Um den<br />
gesamten <strong>Bodensee</strong> sind ausgewiesene Bereiche von der direkten Nutzung ausgeschlossen<br />
oder dürfen nur extensiv genutzt werden. Hierzu zählen verschiedene<br />
Natur-, Landschafts-, Biotop- oder Vogelschutzgebiete, stellenweise stehen auch<br />
Flachwasserbereiche unter Schutz. In den <strong>Bodensee</strong>uferplänen (Baden-Württemberg<br />
und Bayern) wird eine Entlastung des durch Freizeitanlagen genutzten <strong>Bodensee</strong>ufers<br />
durch die Anlage oder Erweiterung von Plätzen im Hinterland angestrebt.<br />
Erweiterungen oder Neuanlagen direkt am See sind nur in besonderen Ausnahmefällen<br />
zulässig. In Vorarlberg ist ein entsprechender Uferschutzplan in Arbeit. <strong>Der</strong><br />
Flachwasserschutz wird hier durch die Naturschutzverordnungen geregelt. Im<br />
Kanton St. Gallen liegt ein spezieller Plan zum Schutz des <strong>Bodensee</strong>ufers vor. Im<br />
Kanton Thurgau werden entsprechende Maßnahmen weitgehend über Bundesgesetze<br />
geregelt, die Ufer selbst sind im Kantonalen Richtplan berücksichtigt.<br />
Auf Grund der Bestandsaufnahmen und der erklärten Ziele der <strong>Bodensee</strong>uferpläne<br />
sind allein am baden-württembergischen <strong>Bodensee</strong>ufer bislang etwa 25 km verbauter<br />
Ufer erfolgreich revitalisiert bzw. saniert worden. Auch in Bayern, der Schweiz<br />
und Österreich wurden erste Maßnahmen zur Uferrevitalisierung durchgeführt oder<br />
sind geplant. Intensive Anstrengungen wurden zur Regeneration geschädigter und<br />
zur Anlage neuer Schilfbestände unternommen.<br />
Verschiedentlich wurden bereits gute Erfahrungen mit umweltverträglicher Gestaltung<br />
und Betrieb von Bade- und Campingplätzen gemacht. Wichtig war dabei neben<br />
dem Schutz des genutzten Ufers selbst auch der Schutz der angrenzenden Flachwasserbereiche.<br />
Als Maßnahmen oder Vorgehensweisen, die dem Erreichen des angestrebten ökologischen<br />
<strong>Zustand</strong>s des <strong>Bodensee</strong>-Litorals dienen, sind insbesondere zu nennen:<br />
Internationale Gewässerschutzkommission für den <strong>Bodensee</strong> (IGKB)