09.06.2013 Aufrufe

Lösungsskizze - Verwaltungsgericht Sigmaringen

Lösungsskizze - Verwaltungsgericht Sigmaringen

Lösungsskizze - Verwaltungsgericht Sigmaringen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

setz vorgeschriebenen Fällen. Von dieser Ermächtigung hat der Landes-<br />

gesetzgeber Gebrauch gemacht. Nach § 12 Landesverwaltungsvollstre-<br />

ckungsgesetz - LVwVG - haben Widerspruch (und Anfechtungsklage) kei-<br />

ne aufschiebende Wirkung, so weit sie sich gegen Maßnahmen richten, die<br />

in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden. Die Androhung eines<br />

Zwangsgeldes ist eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung nach §§<br />

18 ff. LVwVG. Vorläufiger Rechtsschutz ist daher ebenfalls nach § 80 Abs.<br />

5 Satz 1 VwGO - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des<br />

Widerspruchs - statthaft.<br />

I. Zulässigkeit des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des<br />

Widerspruchs gegen das Verbot, sich auf dem Gelände des gesamten Stadtgebiets<br />

der Stadt Ü. südlich der Bundesstrasse sowie im Bereich der Bahnhöfe aufzuhalten<br />

a) Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache nach § 80 Abs. 5,<br />

§ 45 VwGO (sachliche Zuständigkeit), § 52 Nr. 3 VwGO (örtli-<br />

che Zuständigkeit)<br />

Die Große Kreisstadt Ü. liegt im Bodenseekreis und damit im<br />

Regierungsbezirk Tübingen (§ 11 Abs. 1 Landesverwaltungs-<br />

gesetz - LVG). Da der Regierungsbezirk Tübingen gem. § 1<br />

Abs. 2 AGVwGO zum Gerichtsbezirk des <strong>Verwaltungsgericht</strong>s<br />

<strong>Sigmaringen</strong> gehört, ist das <strong>Verwaltungsgericht</strong> <strong>Sigmaringen</strong><br />

örtlich zuständig.<br />

b) Antragsbefugnis - § 42 Abs. 2 VwGO in entsprechender An-<br />

wendung<br />

Der Antrag des P als Adressat der ihn belastenden Regelung<br />

ist zulässig.<br />

c) Widerspruch als potenzieller Träger der aufschiebenden<br />

Wirkung ist eingelegt (zur Notwendigkeit der vorherigen Einle-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!