Amtsgericht Waldshut-Tiengen Geschäftsverteilung ab 01.03.2013
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Turnusregelung in Familiensachen<br />
In Familiensachen werden die eingehenden Verfahren unter den Abteilungen 4 und 6 im Turnus im Verhältnis 1/1 verteilt, wobei zu<br />
Beginn jeden Monats die ersten drei Verfahren ausserhalb des Turnus der Abteilung 6 zugewiesen werden.<br />
Bei gleichzeitigem Eingang ergibt sich die Reihenfolge nach der alph<strong>ab</strong>etischen Einordnung des Nachnamens des jeweils an erster<br />
Stelle stehenden Antragsgegners.<br />
Für die alph<strong>ab</strong>etische Einordnung gilt im übrigen folgendes:<br />
a) Adelsbezeichnungen und Namenszusätze bleiben außer Betracht. Im übrigen ist der alph<strong>ab</strong>etisch erste in der Bezeichnung des<br />
Antragsgegners oder Beteiligten vorkommende Familienname maßgebend.<br />
b) In Abstammungssachen richtet sich die Einordnung nach dem Anfangsbuchst<strong>ab</strong>en des Familiennamens des Kindes.<br />
c) Ist ein Verfahren nach dem 1.1.2012 bei einer der beiden Abteilungen anhängig, so werden neu eingehende Verfahren aus<br />
Gründen des Sachzusammenhanges unter Anrechnung auf den Turnus der selben Abteilung zugeteilt, wenn zumindest eine der<br />
Parteien / Beteiligten auch Partei / Beteiligte(r) des bereits anhängigen Verfahrens ist.<br />
d) Erledigte Sachen, in denen das Gericht zum Beispiel durch Wiederaufnahme, Zurückverweisung usw. wieder tätig wird, fallen<br />
ohne Anrechnung auf den Turnus wieder in die Zuständigkeit der Abteilung, in der das Verfahren erledigt wurde.<br />
e) Anträge auf Erlass eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung, eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, sowie<br />
Unterbringungsanträge werden unter Anrechnung auf den Turnus sofort zugeteilt, die Regelung unter c) gilt entsprechend.<br />
f) Rechtshilfe- und sonstige AR - Sachen werden nach einer jeweils gesonderten Turnusliste zugeteilt, wobei die Reihenfolge des<br />
Turnus und die obengenannten Grundsätze entsprechend gelten.