09.06.2013 Aufrufe

Schlachttieruntersuchung

Schlachttieruntersuchung

Schlachttieruntersuchung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anmerkung:<br />

Die „Downloads“ stellen einen<br />

kkomprimierten i i t Themenauszug Th dar d<br />

und dienen als ergänzende<br />

Informationsgrundlage !<br />

Sie ersetzen weder den Besuch der<br />

weiterführenden Veranstaltungen,<br />

noch oc das Studium Stud u vertiefender e t e e de<br />

Literatur und Rechtsmaterie !<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

F L E I S C H H Y G I E N E<br />

SCHLACHTTIERUNTERSUCHUNG<br />

INHALT<br />

• VO (EG) Nr. 854/2004<br />

Dr. med. vet.<br />

Wolfgang H. Zens<br />

- „Risikobasiertes System“<br />

- Informationen zur Lebensmittelkette<br />

- Wohlbefinden der Tiere<br />

- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

- klassischer Untersuchungsgang:<br />

siehe Skript „Anleitung zur Schlachttier- und<br />

Fleischuntersuchung“<br />

• Schlachtverbot<br />

SS 2008


RISIKOBASIERTES SYSTEM<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

• Das sog. „risikobasierte System“ erfordert umfangreiche Maßnahmen,<br />

wobei der amtliche Tierarzt eine zentrale Rolle spielt:<br />

Wolfgang H. Zens<br />

- Das System basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und berücksichtigt alle<br />

bekannten, für die Lebensmittelsicherheit relevanten Risiken<br />

- Der amtliche Tierarzt (und Mitarbeiter bei amtlichen Kontrollen) unterliegen<br />

(zusätzlichen) Ausbildungsbestimmungen<br />

- zu erfüllen durch die Universitäten/Hochschulen<br />

-möglicherweise Durchführung von postgraduierten Kursen<br />

- Die amtliche Kontrolle berücksichtigt die relevanten Aspekte von<br />

Tiergesundheit g und Tierschutz<br />

- Die Häufigkeit und Intensität der amtlichen Überwachung sind vom Risiko<br />

abhängig<br />

- Für bestimmte Sektoren ist eine Mitarbeiterbeteiligung der Betriebe vorgesehen


GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

• Auf der Grundlage epidemiologischer oder anderer Daten kann die<br />

zuständige Behörde entscheiden, dass (alle oder nur bestimmte)<br />

Mast-/Hausschweine eines Betriebs nur einer Besichtigung unterzogen<br />

werden müssen<br />

Wolfgang H. Zens<br />

• Die „risikoorientierte Fleischuntersuchung“ betrifft nur Mastschweine, die<br />

nach dem Absetzen in integrierten Produktionsstätten gehalten wurden<br />

- die Schlachtieruntersuchung erfolgt durch einen zugelassenen oder amtlichen<br />

Tierarzt im Herkunftsbetrieb<br />

- nach früherem (nationalen) Fleischhygienerecht nur bei Geflügel möglich !


GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN<br />

• „Alternative/risikoorientierte Untersuchung“<br />

- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> im Herkunftsbetrieb<br />

- Kontrolle der Betriebsbücher<br />

- Untersuchung der Tiere auf<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

Zoonosen(-verdacht) Zoonosen( verdacht) und allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen<br />

Krankheitsanzeichen,<br />

die zur „Untauglichkeit“ des Fleisches führen können,<br />

Rückstände (verbotene Substanzen oder über den Höchstgrenzen)<br />

- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> auf dem Schlachthof<br />

- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> auf dem Schlachthof<br />

- Einhaltung der Bestimmungen zum Wohlbefinden der Tiere<br />

- Anzeichen eines Zustands, der sich nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier<br />

auswirken könnte<br />

Wolfgang H. Zens


GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN<br />

• „Alternative/risikoorientierte Untersuchung“<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

- Modifizierte Fleischuntersuchung<br />

- der bekannte Grunduntersuchungsgang dient als Ausgangsbasis<br />

- die zuständige Behörde kann auf der o. g. Grundlage entscheiden, dass bei<br />

Mastschweinen Mastschweinen, die seit dem Absetzen kontrolliert in integrierten Produktionssystemen<br />

gehalten wurden, nur eine Adspektion erfolgen muss<br />

• Konkrete Vorgaben g im speziellen Teil der VO (EG) ( ) Nr. 854/2004 für:<br />

- Schweine, Rinder, Schafe/Ziegen, Einhufer<br />

- nicht für Geflügel !<br />

Wolfgang H. Zens


VO (EG) NR. 854/2004<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

Wolfgang H. Zens<br />

• Der amtliche Tierarzt führt in Schlachthöfen, Wildbearbeitungsbetrieben<br />

und Zerlegungsbetrieben Inspektionen v. a. in Bezug auf Folgendes<br />

durch:<br />

- Informationen zur Lebensmittelkette<br />

- GGesundheitsstatus dh it t t von RRegion, i BBetrieb, t i b Ti Tiere und d lletzte t t (Fl (Fleisch-)Untersuchungsergebnisse<br />

i h )U t h b i<br />

- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

- Wohlbefinden der Tiere<br />

- Fleischuntersuchung<br />

- Spezifiziertes p Risikomaterial und andere tierische Nebenprodukte p<br />

- Labortests<br />

• Amtliche Fachassistenten und ggf Betriebspersonal (bei Geflügel und<br />

• Amtliche Fachassistenten und ggf. Betriebspersonal (bei Geflügel und<br />

Hasentieren) können den amtlichen Tierarzt unterstützen


AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES<br />

• Systemüberprüfungen und Inspektionen der Betriebe<br />

- zur Beurteilung der Einhaltung aller geforderten Maßnahmen<br />

mit Überprüfung der<br />

- „Guten Hygienepraxis“ nach HACCP-gestützten Grundsätzen<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

- Verfahren der Lebensmittelunternehmer zur größtmöglichen Sicherstellung<br />

Sicherstellung,<br />

dass das Fleisch frei ist von<br />

- pathophysiologischen Anomalien/Veränderungen<br />

- fäkalen/anderen Verunreinigungen<br />

- spezifiziertem Risikomaterial<br />

Wolfgang H. Zens<br />

• Prüfung der Unterlagen/Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der Tiere<br />

- unter Beachtung der relevanten Informationen zur Lebensmittelkette


AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES<br />

• Durchführung der <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

- unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzes<br />

• Durchführung der Schlachtkörper-/Fleischuntersuchung<br />

- mit Adspektion der äußeren Oberflächen<br />

- zusätzliche Untersuchungen sind möglich<br />

- z. B. Palpation, Inzision und Labortests/Hilfsproben<br />

• Durchführung der Laboruntersuchungen<br />

• Entnahme des spezifizierten Risikomaterials<br />

• Vornahme der Genusstauglichkeitskennzeichnung<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

A f i h d B t fli ht d U t h b f d<br />

• Aufzeichnungs- und Bewertungspflicht der Untersuchungsbefunde<br />

- Übermittlung an den Lebensmittelunternehmer !<br />

Wolfgang H. Zens


INSPEKTIONSAUFGABEN<br />

• Informationen zur Lebensmittelkette<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

- Der amtliche Tierarzt hat bei der Durchführung der Schlachttier Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />

die relevanten Informationen aus den Aufzeichnungen des<br />

Herkunftsbetriebs der zur Schlachtung bestimmten Tiere zu prüfen,<br />

zu analysieren und zu berücksichtigen<br />

- Bei der Durchführung der Inspektionen hat der amtliche Tierarzt amtliche<br />

Bescheinigungen, die die Tiere begleiten, zu berücksichtigen<br />

- sowie Erklärungen von Tierärzten (einschließlich amtlichen Tierärzten und zugelassenen<br />

Tierärzten), die Kontrollen auf der Ebene der Primärerzeugung durchführen<br />

Wolfgang H. Zens


INSPEKTIONSAUFGABEN<br />

• Informationen zur Lebensmittelkette<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

- Wenn die Lebensmittelunternehmer zusätzliche Maßnahmen treffen treffen, um die<br />

Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, indem sie<br />

- integrierte Systeme,<br />

- eigene Qualitätskontrollsysteme<br />

Qualitätskontrollsysteme,<br />

- unabhängige Zertifizierung durch Dritte oder andere Mittel<br />

oder andere Mittel einsetzen und wenn<br />

- diese Maßnahmen dokumentiert werden und<br />

- die betreffenden Tiere eindeutig identifizierbar sind,<br />

so kann der amtliche Tierarzt die Beteiligung an diesen Systemen bei den<br />

Inspektionen und der Überprüfung der HACCP-Verfahren berücksichtigen<br />

Wolfgang H. Zens


INSPEKTIONSAUFGABEN<br />

• <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

Wolfgang H. Zens<br />

- Mit Ausnahme der ( (…) ) vorgesehenen Fälle (Unterstützung durch Fachassistenten)<br />

hat der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung alle Tiere einer <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

zu unterziehen<br />

- diese Untersuchung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Tiere im Schlachthof<br />

und innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung erfolgen<br />

- Darüber hinaus kann der amtliche Tierarzt auch zu jeder anderen Zeit eine<br />

UUntersuchung t h verlangen l<br />

- Mit der <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> ist insbesondere festzustellen, ob Anzeichen<br />

dafür vorliegen, dass<br />

- gegen die Tierschutzvorschriften verstoßen wurde oder<br />

- das Tier sich in einem Zustand befindet, der die Gesundheit von Mensch oder Tier<br />

beeinträchtigen kann<br />

- besonders Zoonosen und Krankheiten der Liste A (ggf (ggf. Liste B) des<br />

Internationalen Tierseuchenamts (Office International des Epizooties, OIE)


INSPEKTIONSAUFGABEN<br />

• <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

- Zusätzlich hat der amtliche Tierarzt eine klinische Untersuchung aller Tiere<br />

durchzuführen, die der Lebensmittelunternehmer oder ein amtlicher<br />

Fachassistent evtl. ausgesondert hat<br />

- Im Falle einer Notschlachtung außerhalb des Schlachthofs und bei erlegtem<br />

frei lebendem Wild hat der amtliche Tierarzt im Schlachthof oder im Wildbearbeitungsbetrieb<br />

die vom Tierarzt (oder von einer kundigen Person)<br />

ausgestellte Bescheinigung, die den Tierkörper begleitet, zu prüfen<br />

- In bestimmten Fällen kann die <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> im Herkunftsbetrieb<br />

durchgeführt g werden<br />

- dann hat der amtliche Tierarzt im Schlachthof eine <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> nur insoweit<br />

vorzunehmen, wie dies vorgesehen ist<br />

Wolfgang H. Zens


INSPEKTIONSAUFGABEN<br />

• Wohlbefinden der Tiere<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

- Der amtliche Tierarzt hat die Einhaltung der gemeinschaftlichen und<br />

nationalen Vorschriften für das Wohlbefinden der Tiere zu verifizieren<br />

- z. B. Vorschriften über den Schutz von Tieren bei der Schlachtung und Transport<br />

- Tierschutz-Transportverordnung (+ Tierschutz-Schlachtverordnung)<br />

- siehe Vorlesung Querschnittsfach „Lebensmittel“ (Tierschutz – Tiertransport) !<br />

Wolfgang H. Zens


SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)<br />

• <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

- Die zuständige Behörde kann beschließen beschließen, dass die zur Schlachtung<br />

bestimmten Schweine im Herkunftsbetrieb der <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

zu unterziehen sind<br />

- In diesem Fall darf eine Partie Schweine aus einem Haltungsbetrieb nur<br />

geschlachtet werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:<br />

- die Gesundheitsbescheinigung liegt bei und<br />

- di die ffolgenden l d VVorschriften h ift sind i d erfüllt:<br />

füllt<br />

Wolfgang H. Zens


SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

Wolfgang H. Zens<br />

- Die <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> im Herkunftsbetrieb muss Folgendes umfassen:<br />

- Kontrollen von Betriebsbüchern oder anderer Aufzeichnungen im Betrieb Betrieb, einschließlich<br />

von Informationen zur Lebensmittelkette<br />

- Untersuchung der Schweine, um festzustellen,<br />

ob sie an einer durch Kontakt oder Verzehr des Fleisches auf Mensch oder Tier übertragbaren g<br />

Krankheit leiden oder einen entsprechenden Zustand aufweisen oder<br />

ob einzelne Tiere oder die gesamte Partie Anzeichen aufweisen, die den Ausbruch einer<br />

solchen Krankheit befürchten lassen,<br />

ob sie allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen zeigen zeigen, die bewirken<br />

können, dass das Fleisch genussuntauglich wird, oder<br />

ob nachzuweisen ist (oder der begründete Verdacht besteht), dass sie chemische Rückstände<br />

über den festgelegten Höchstwerten oder Rückstände verbotener Stoffe enthalten<br />

- Ein amtlicher (oder zugelassener) Tierarzt muss die <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />

im Herkunftsbetrieb durchführen<br />

- die Schweine sind unmittelbar zur Schlachtung zu versenden und dürfen nicht mit anderen<br />

Schweinen zusammenkommen


SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

Wolfgang H. Zens<br />

- Die <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> im Schlachthof muss nur Folgendes umfassen:<br />

- eine Überprüfung der Identität der Tiere und<br />

- ein Screening, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen über das Wohlbefinden der Tiere<br />

eingehalten wurden und dass keinerlei Anzeichen eines Zustandes vorhanden sind, der sich<br />

nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken könnte<br />

- kann von einem amtlichen Fachassistenten durchgeführt werden !<br />

- Werden die Schweine nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellung der<br />

Gesundheitsbescheinigung g g geschlachtet, g , so müssen sie<br />

- erneut untersucht und es muss eine neue Gesundheitsbescheinigung ausgestellt<br />

werden, wenn die Tiere den Herkunftsbetrieb noch nicht verlassen haben, um in den<br />

Schlachthof verbracht zu werden<br />

- kann die Schlacht Schlachtung, ng wenn enn sich die Tiere bereits auf a f dem Weg in den oder im Schlachthof<br />

befinden (und der Grund für die Verzögerung geprüft wurde), genehmigt werden,<br />

vorausgesetzt, die Tiere werden einer erneuten <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> unterzogen


SCHLACHTVERBOT<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

Wolfgang H. Zens<br />

Quelle: aho 16.02.2007<br />

• Folgt man dem geltenden Fleischhygienerecht, Fleischhygienerecht so muss bei vielen Schweinen<br />

und Rindern am Schlachthof ein Schlachtverbot ausgesprochen (oder der<br />

Schlachtkörper als genussuntauglich beurteilt) werden<br />

• Gemäß VO (EG) Nr. 854/2004, Anhang I, Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 Buchstabe e<br />

ist das Fleisch für genussuntauglich zu erklären, wenn es von Tieren stammt, die<br />

von einer durch das Internationale Tierseuchenamt (OIE) auf der OIE-Liste A oder<br />

ggf. der OIE-Liste B aufgenommenen Tierseuche betroffen sind<br />

- genannt werden bei allen Tieren die Paratuberkulose (Para-TB) und Blauzungenkrankheit<br />

- beim Rind werden u. a. die BVD/MD (Bovine viral diarrhoea) und die BHV1 (Infectious bovine<br />

rhinotracheitis/infectious pustular vulvovaginitis) aufgelistet<br />

- beim Schwein ist es v. a. das PRRS-Virus (Porcine reproductive and respiratory syndrome)


SCHLACHTVERBOT<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

Wolfgang H. Zens<br />

• Das bedeutet für die Praxis auf den Schlachtbetrieben, dass für bakteriologisch<br />

oder virologisch g (nicht ( serologisch g ! ) )p positive Tiere ein Schlachtverbot zwingend g<br />

ausgesprochen werden muss und Fleisch von krankheitsverdächtigen Tieren bis<br />

zum Abschluss der weitergehenden Untersuchungen nicht beurteilt werden kann<br />

- dies dürfte Schlachtbetriebe und die in der Fleischhygiene tätigen Tierärzte bei Rindern mit<br />

PParatuberkuloseverdacht b k l d h mit i erheblichen h blih PProblemen bl kkonfrontieren, f i nimmt i ddoch h eine i AAnzüchtung ü h<br />

des Erregers „Mycobacterium avium paratuberculosis“ oft mehrere Monate in Anspruch<br />

• Aber auch bei Schweinen besteht Handlungsbedarf, da das PRRS-Virus in vielen<br />

europäischen Schweinehaltungen vorkommt und eine Bekämpfung dieses Virus<br />

bisher nur halbherzig vorangetrieben wurde<br />

- folgt man dem EU-Recht, so sind Millionen von Schweinen in der EU am Schlachthof untauglich


SCHLACHTVERBOT<br />

• OIE Listed diseases (Auszug)<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

Wolfgang H. Zens<br />

- Multiple species diseases / Krankheiten, die bei verschiedenen Arten vorkommen<br />

- Anthrax, Aujeszky’s disease, Bluetongue, Brucellosis (Brucella abortus), Brucellosis (Brucella<br />

melitensis), Brucellosis (Brucella suis), Crimean Congo haemorrhagic fever, Echino-<br />

coccosis/hydatidosis, i /h d tid i Foot F t and d mouth th di disease, HHeartwater, t t J Japanese encephalitis, h liti Lepto- L t<br />

spirosis, New world screwworm (Cochliomyia hominivorax), Old world screwworm (Chrysomya<br />

bezziana), Paratuberculosis, Q fever, Rabies, Rift Valley fever, Rinderpest, Trichinellosis,<br />

Tularemia, , Vesicular stomatitis, , West Nile fever<br />

- Cattle diseases / Rinderkrankheiten<br />

- Bovine anaplasmosis, Bovine babesiosis, Bovine genital campylobacteriosis, Bovine spongi-<br />

form encephalopathy, Bovine tuberculosis, Bovine viral diarrhoea (BVD/MD), Contagious<br />

bovine pleuropneumonia, Enzootic bovine leukosis, Haemorrhagic septicaemia, Infectious<br />

bovine rhinotracheitis/infectious pustular vulvovaginitis (BHV1), Lumpky skin disease,<br />

Malignant catarrhal fever, Theileriosis, Trichomonosis, Trypanosomosis (tsetse-transmitted)


SCHLACHTVERBOT<br />

• OIE Listed diseases (Auszug)<br />

INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />

- Sheep and goat diseases / Schaf- und Ziegenkrankheiten<br />

- Caprine arthritis/encephalitis, Contagious agalactia, Contagious caprine pleuropneumonia,<br />

Enzootic abortion of ewes (ovine chlamydiosis), Maedi-visna, Nairobi sheep disease, Ovine<br />

epididymitis idid iti (Brucella (B ll ovis), i ) Peste P t des d petits tit ruminants, i t SSalmonellosis l ll i (S. (S abortusovis), b t i )<br />

Scrapie, Sheep pox and goat pox<br />

Wolfgang H. Zens<br />

- Equine diseases / Pferdekrankheiten (Einhufer)<br />

- Af African i h horse sickness, i k CContagious t i equine i metritis, t iti Dourine, D i Equine E i encephalomyelitis h l liti<br />

(Eastern), Equine encephalomyelitis (Western), Equine infectious anaemia • Equine influenza,<br />

Equine piroplasmosis, Equine rhinopneumonitis, Equine viral arteritis, Glanders, Surra<br />

(Trypanosoma evansi), Venezuelan equine encephalomyelitis<br />

- Swine diseases / Schweinekrankheiten<br />

- African swine fever , Classical swine fever, Nipah virus encephalitis, Porcine cysticercosis,<br />

Porcine reproductive and respiratory syndrome (PRRS), (PRRS) Swine vesicular disease, disease Trans- Trans<br />

missible gastroenteritis

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!