Schlachttieruntersuchung
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kkomprimierten i i t Themenauszug Th dar d<br />
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Literatur und Rechtsmaterie !<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
F L E I S C H H Y G I E N E<br />
SCHLACHTTIERUNTERSUCHUNG<br />
INHALT<br />
• VO (EG) Nr. 854/2004<br />
Dr. med. vet.<br />
Wolfgang H. Zens<br />
- „Risikobasiertes System“<br />
- Informationen zur Lebensmittelkette<br />
- Wohlbefinden der Tiere<br />
- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
- klassischer Untersuchungsgang:<br />
siehe Skript „Anleitung zur Schlachttier- und<br />
Fleischuntersuchung“<br />
• Schlachtverbot<br />
SS 2008
RISIKOBASIERTES SYSTEM<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
• Das sog. „risikobasierte System“ erfordert umfangreiche Maßnahmen,<br />
wobei der amtliche Tierarzt eine zentrale Rolle spielt:<br />
Wolfgang H. Zens<br />
- Das System basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und berücksichtigt alle<br />
bekannten, für die Lebensmittelsicherheit relevanten Risiken<br />
- Der amtliche Tierarzt (und Mitarbeiter bei amtlichen Kontrollen) unterliegen<br />
(zusätzlichen) Ausbildungsbestimmungen<br />
- zu erfüllen durch die Universitäten/Hochschulen<br />
-möglicherweise Durchführung von postgraduierten Kursen<br />
- Die amtliche Kontrolle berücksichtigt die relevanten Aspekte von<br />
Tiergesundheit g und Tierschutz<br />
- Die Häufigkeit und Intensität der amtlichen Überwachung sind vom Risiko<br />
abhängig<br />
- Für bestimmte Sektoren ist eine Mitarbeiterbeteiligung der Betriebe vorgesehen
GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
• Auf der Grundlage epidemiologischer oder anderer Daten kann die<br />
zuständige Behörde entscheiden, dass (alle oder nur bestimmte)<br />
Mast-/Hausschweine eines Betriebs nur einer Besichtigung unterzogen<br />
werden müssen<br />
Wolfgang H. Zens<br />
• Die „risikoorientierte Fleischuntersuchung“ betrifft nur Mastschweine, die<br />
nach dem Absetzen in integrierten Produktionsstätten gehalten wurden<br />
- die Schlachtieruntersuchung erfolgt durch einen zugelassenen oder amtlichen<br />
Tierarzt im Herkunftsbetrieb<br />
- nach früherem (nationalen) Fleischhygienerecht nur bei Geflügel möglich !
GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN<br />
• „Alternative/risikoorientierte Untersuchung“<br />
- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> im Herkunftsbetrieb<br />
- Kontrolle der Betriebsbücher<br />
- Untersuchung der Tiere auf<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
Zoonosen(-verdacht) Zoonosen( verdacht) und allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen<br />
Krankheitsanzeichen,<br />
die zur „Untauglichkeit“ des Fleisches führen können,<br />
Rückstände (verbotene Substanzen oder über den Höchstgrenzen)<br />
- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> auf dem Schlachthof<br />
- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> auf dem Schlachthof<br />
- Einhaltung der Bestimmungen zum Wohlbefinden der Tiere<br />
- Anzeichen eines Zustands, der sich nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier<br />
auswirken könnte<br />
Wolfgang H. Zens
GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN<br />
• „Alternative/risikoorientierte Untersuchung“<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
- Modifizierte Fleischuntersuchung<br />
- der bekannte Grunduntersuchungsgang dient als Ausgangsbasis<br />
- die zuständige Behörde kann auf der o. g. Grundlage entscheiden, dass bei<br />
Mastschweinen Mastschweinen, die seit dem Absetzen kontrolliert in integrierten Produktionssystemen<br />
gehalten wurden, nur eine Adspektion erfolgen muss<br />
• Konkrete Vorgaben g im speziellen Teil der VO (EG) ( ) Nr. 854/2004 für:<br />
- Schweine, Rinder, Schafe/Ziegen, Einhufer<br />
- nicht für Geflügel !<br />
Wolfgang H. Zens
VO (EG) NR. 854/2004<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
Wolfgang H. Zens<br />
• Der amtliche Tierarzt führt in Schlachthöfen, Wildbearbeitungsbetrieben<br />
und Zerlegungsbetrieben Inspektionen v. a. in Bezug auf Folgendes<br />
durch:<br />
- Informationen zur Lebensmittelkette<br />
- GGesundheitsstatus dh it t t von RRegion, i BBetrieb, t i b Ti Tiere und d lletzte t t (Fl (Fleisch-)Untersuchungsergebnisse<br />
i h )U t h b i<br />
- <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
- Wohlbefinden der Tiere<br />
- Fleischuntersuchung<br />
- Spezifiziertes p Risikomaterial und andere tierische Nebenprodukte p<br />
- Labortests<br />
• Amtliche Fachassistenten und ggf Betriebspersonal (bei Geflügel und<br />
• Amtliche Fachassistenten und ggf. Betriebspersonal (bei Geflügel und<br />
Hasentieren) können den amtlichen Tierarzt unterstützen
AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES<br />
• Systemüberprüfungen und Inspektionen der Betriebe<br />
- zur Beurteilung der Einhaltung aller geforderten Maßnahmen<br />
mit Überprüfung der<br />
- „Guten Hygienepraxis“ nach HACCP-gestützten Grundsätzen<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
- Verfahren der Lebensmittelunternehmer zur größtmöglichen Sicherstellung<br />
Sicherstellung,<br />
dass das Fleisch frei ist von<br />
- pathophysiologischen Anomalien/Veränderungen<br />
- fäkalen/anderen Verunreinigungen<br />
- spezifiziertem Risikomaterial<br />
Wolfgang H. Zens<br />
• Prüfung der Unterlagen/Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der Tiere<br />
- unter Beachtung der relevanten Informationen zur Lebensmittelkette
AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES<br />
• Durchführung der <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
- unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzes<br />
• Durchführung der Schlachtkörper-/Fleischuntersuchung<br />
- mit Adspektion der äußeren Oberflächen<br />
- zusätzliche Untersuchungen sind möglich<br />
- z. B. Palpation, Inzision und Labortests/Hilfsproben<br />
• Durchführung der Laboruntersuchungen<br />
• Entnahme des spezifizierten Risikomaterials<br />
• Vornahme der Genusstauglichkeitskennzeichnung<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
A f i h d B t fli ht d U t h b f d<br />
• Aufzeichnungs- und Bewertungspflicht der Untersuchungsbefunde<br />
- Übermittlung an den Lebensmittelunternehmer !<br />
Wolfgang H. Zens
INSPEKTIONSAUFGABEN<br />
• Informationen zur Lebensmittelkette<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
- Der amtliche Tierarzt hat bei der Durchführung der Schlachttier Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />
die relevanten Informationen aus den Aufzeichnungen des<br />
Herkunftsbetriebs der zur Schlachtung bestimmten Tiere zu prüfen,<br />
zu analysieren und zu berücksichtigen<br />
- Bei der Durchführung der Inspektionen hat der amtliche Tierarzt amtliche<br />
Bescheinigungen, die die Tiere begleiten, zu berücksichtigen<br />
- sowie Erklärungen von Tierärzten (einschließlich amtlichen Tierärzten und zugelassenen<br />
Tierärzten), die Kontrollen auf der Ebene der Primärerzeugung durchführen<br />
Wolfgang H. Zens
INSPEKTIONSAUFGABEN<br />
• Informationen zur Lebensmittelkette<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
- Wenn die Lebensmittelunternehmer zusätzliche Maßnahmen treffen treffen, um die<br />
Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, indem sie<br />
- integrierte Systeme,<br />
- eigene Qualitätskontrollsysteme<br />
Qualitätskontrollsysteme,<br />
- unabhängige Zertifizierung durch Dritte oder andere Mittel<br />
oder andere Mittel einsetzen und wenn<br />
- diese Maßnahmen dokumentiert werden und<br />
- die betreffenden Tiere eindeutig identifizierbar sind,<br />
so kann der amtliche Tierarzt die Beteiligung an diesen Systemen bei den<br />
Inspektionen und der Überprüfung der HACCP-Verfahren berücksichtigen<br />
Wolfgang H. Zens
INSPEKTIONSAUFGABEN<br />
• <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
Wolfgang H. Zens<br />
- Mit Ausnahme der ( (…) ) vorgesehenen Fälle (Unterstützung durch Fachassistenten)<br />
hat der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung alle Tiere einer <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
zu unterziehen<br />
- diese Untersuchung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Tiere im Schlachthof<br />
und innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung erfolgen<br />
- Darüber hinaus kann der amtliche Tierarzt auch zu jeder anderen Zeit eine<br />
UUntersuchung t h verlangen l<br />
- Mit der <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> ist insbesondere festzustellen, ob Anzeichen<br />
dafür vorliegen, dass<br />
- gegen die Tierschutzvorschriften verstoßen wurde oder<br />
- das Tier sich in einem Zustand befindet, der die Gesundheit von Mensch oder Tier<br />
beeinträchtigen kann<br />
- besonders Zoonosen und Krankheiten der Liste A (ggf (ggf. Liste B) des<br />
Internationalen Tierseuchenamts (Office International des Epizooties, OIE)
INSPEKTIONSAUFGABEN<br />
• <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
- Zusätzlich hat der amtliche Tierarzt eine klinische Untersuchung aller Tiere<br />
durchzuführen, die der Lebensmittelunternehmer oder ein amtlicher<br />
Fachassistent evtl. ausgesondert hat<br />
- Im Falle einer Notschlachtung außerhalb des Schlachthofs und bei erlegtem<br />
frei lebendem Wild hat der amtliche Tierarzt im Schlachthof oder im Wildbearbeitungsbetrieb<br />
die vom Tierarzt (oder von einer kundigen Person)<br />
ausgestellte Bescheinigung, die den Tierkörper begleitet, zu prüfen<br />
- In bestimmten Fällen kann die <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> im Herkunftsbetrieb<br />
durchgeführt g werden<br />
- dann hat der amtliche Tierarzt im Schlachthof eine <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> nur insoweit<br />
vorzunehmen, wie dies vorgesehen ist<br />
Wolfgang H. Zens
INSPEKTIONSAUFGABEN<br />
• Wohlbefinden der Tiere<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
- Der amtliche Tierarzt hat die Einhaltung der gemeinschaftlichen und<br />
nationalen Vorschriften für das Wohlbefinden der Tiere zu verifizieren<br />
- z. B. Vorschriften über den Schutz von Tieren bei der Schlachtung und Transport<br />
- Tierschutz-Transportverordnung (+ Tierschutz-Schlachtverordnung)<br />
- siehe Vorlesung Querschnittsfach „Lebensmittel“ (Tierschutz – Tiertransport) !<br />
Wolfgang H. Zens
SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)<br />
• <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
- Die zuständige Behörde kann beschließen beschließen, dass die zur Schlachtung<br />
bestimmten Schweine im Herkunftsbetrieb der <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
zu unterziehen sind<br />
- In diesem Fall darf eine Partie Schweine aus einem Haltungsbetrieb nur<br />
geschlachtet werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:<br />
- die Gesundheitsbescheinigung liegt bei und<br />
- di die ffolgenden l d VVorschriften h ift sind i d erfüllt:<br />
füllt<br />
Wolfgang H. Zens
SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
Wolfgang H. Zens<br />
- Die <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> im Herkunftsbetrieb muss Folgendes umfassen:<br />
- Kontrollen von Betriebsbüchern oder anderer Aufzeichnungen im Betrieb Betrieb, einschließlich<br />
von Informationen zur Lebensmittelkette<br />
- Untersuchung der Schweine, um festzustellen,<br />
ob sie an einer durch Kontakt oder Verzehr des Fleisches auf Mensch oder Tier übertragbaren g<br />
Krankheit leiden oder einen entsprechenden Zustand aufweisen oder<br />
ob einzelne Tiere oder die gesamte Partie Anzeichen aufweisen, die den Ausbruch einer<br />
solchen Krankheit befürchten lassen,<br />
ob sie allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen zeigen zeigen, die bewirken<br />
können, dass das Fleisch genussuntauglich wird, oder<br />
ob nachzuweisen ist (oder der begründete Verdacht besteht), dass sie chemische Rückstände<br />
über den festgelegten Höchstwerten oder Rückstände verbotener Stoffe enthalten<br />
- Ein amtlicher (oder zugelassener) Tierarzt muss die <strong>Schlachttieruntersuchung</strong><br />
im Herkunftsbetrieb durchführen<br />
- die Schweine sind unmittelbar zur Schlachtung zu versenden und dürfen nicht mit anderen<br />
Schweinen zusammenkommen
SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
Wolfgang H. Zens<br />
- Die <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> im Schlachthof muss nur Folgendes umfassen:<br />
- eine Überprüfung der Identität der Tiere und<br />
- ein Screening, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen über das Wohlbefinden der Tiere<br />
eingehalten wurden und dass keinerlei Anzeichen eines Zustandes vorhanden sind, der sich<br />
nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken könnte<br />
- kann von einem amtlichen Fachassistenten durchgeführt werden !<br />
- Werden die Schweine nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellung der<br />
Gesundheitsbescheinigung g g geschlachtet, g , so müssen sie<br />
- erneut untersucht und es muss eine neue Gesundheitsbescheinigung ausgestellt<br />
werden, wenn die Tiere den Herkunftsbetrieb noch nicht verlassen haben, um in den<br />
Schlachthof verbracht zu werden<br />
- kann die Schlacht Schlachtung, ng wenn enn sich die Tiere bereits auf a f dem Weg in den oder im Schlachthof<br />
befinden (und der Grund für die Verzögerung geprüft wurde), genehmigt werden,<br />
vorausgesetzt, die Tiere werden einer erneuten <strong>Schlachttieruntersuchung</strong> unterzogen
SCHLACHTVERBOT<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
Wolfgang H. Zens<br />
Quelle: aho 16.02.2007<br />
• Folgt man dem geltenden Fleischhygienerecht, Fleischhygienerecht so muss bei vielen Schweinen<br />
und Rindern am Schlachthof ein Schlachtverbot ausgesprochen (oder der<br />
Schlachtkörper als genussuntauglich beurteilt) werden<br />
• Gemäß VO (EG) Nr. 854/2004, Anhang I, Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 Buchstabe e<br />
ist das Fleisch für genussuntauglich zu erklären, wenn es von Tieren stammt, die<br />
von einer durch das Internationale Tierseuchenamt (OIE) auf der OIE-Liste A oder<br />
ggf. der OIE-Liste B aufgenommenen Tierseuche betroffen sind<br />
- genannt werden bei allen Tieren die Paratuberkulose (Para-TB) und Blauzungenkrankheit<br />
- beim Rind werden u. a. die BVD/MD (Bovine viral diarrhoea) und die BHV1 (Infectious bovine<br />
rhinotracheitis/infectious pustular vulvovaginitis) aufgelistet<br />
- beim Schwein ist es v. a. das PRRS-Virus (Porcine reproductive and respiratory syndrome)
SCHLACHTVERBOT<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
Wolfgang H. Zens<br />
• Das bedeutet für die Praxis auf den Schlachtbetrieben, dass für bakteriologisch<br />
oder virologisch g (nicht ( serologisch g ! ) )p positive Tiere ein Schlachtverbot zwingend g<br />
ausgesprochen werden muss und Fleisch von krankheitsverdächtigen Tieren bis<br />
zum Abschluss der weitergehenden Untersuchungen nicht beurteilt werden kann<br />
- dies dürfte Schlachtbetriebe und die in der Fleischhygiene tätigen Tierärzte bei Rindern mit<br />
PParatuberkuloseverdacht b k l d h mit i erheblichen h blih PProblemen bl kkonfrontieren, f i nimmt i ddoch h eine i AAnzüchtung ü h<br />
des Erregers „Mycobacterium avium paratuberculosis“ oft mehrere Monate in Anspruch<br />
• Aber auch bei Schweinen besteht Handlungsbedarf, da das PRRS-Virus in vielen<br />
europäischen Schweinehaltungen vorkommt und eine Bekämpfung dieses Virus<br />
bisher nur halbherzig vorangetrieben wurde<br />
- folgt man dem EU-Recht, so sind Millionen von Schweinen in der EU am Schlachthof untauglich
SCHLACHTVERBOT<br />
• OIE Listed diseases (Auszug)<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
Wolfgang H. Zens<br />
- Multiple species diseases / Krankheiten, die bei verschiedenen Arten vorkommen<br />
- Anthrax, Aujeszky’s disease, Bluetongue, Brucellosis (Brucella abortus), Brucellosis (Brucella<br />
melitensis), Brucellosis (Brucella suis), Crimean Congo haemorrhagic fever, Echino-<br />
coccosis/hydatidosis, i /h d tid i Foot F t and d mouth th di disease, HHeartwater, t t J Japanese encephalitis, h liti Lepto- L t<br />
spirosis, New world screwworm (Cochliomyia hominivorax), Old world screwworm (Chrysomya<br />
bezziana), Paratuberculosis, Q fever, Rabies, Rift Valley fever, Rinderpest, Trichinellosis,<br />
Tularemia, , Vesicular stomatitis, , West Nile fever<br />
- Cattle diseases / Rinderkrankheiten<br />
- Bovine anaplasmosis, Bovine babesiosis, Bovine genital campylobacteriosis, Bovine spongi-<br />
form encephalopathy, Bovine tuberculosis, Bovine viral diarrhoea (BVD/MD), Contagious<br />
bovine pleuropneumonia, Enzootic bovine leukosis, Haemorrhagic septicaemia, Infectious<br />
bovine rhinotracheitis/infectious pustular vulvovaginitis (BHV1), Lumpky skin disease,<br />
Malignant catarrhal fever, Theileriosis, Trichomonosis, Trypanosomosis (tsetse-transmitted)
SCHLACHTVERBOT<br />
• OIE Listed diseases (Auszug)<br />
INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE<br />
- Sheep and goat diseases / Schaf- und Ziegenkrankheiten<br />
- Caprine arthritis/encephalitis, Contagious agalactia, Contagious caprine pleuropneumonia,<br />
Enzootic abortion of ewes (ovine chlamydiosis), Maedi-visna, Nairobi sheep disease, Ovine<br />
epididymitis idid iti (Brucella (B ll ovis), i ) Peste P t des d petits tit ruminants, i t SSalmonellosis l ll i (S. (S abortusovis), b t i )<br />
Scrapie, Sheep pox and goat pox<br />
Wolfgang H. Zens<br />
- Equine diseases / Pferdekrankheiten (Einhufer)<br />
- Af African i h horse sickness, i k CContagious t i equine i metritis, t iti Dourine, D i Equine E i encephalomyelitis h l liti<br />
(Eastern), Equine encephalomyelitis (Western), Equine infectious anaemia • Equine influenza,<br />
Equine piroplasmosis, Equine rhinopneumonitis, Equine viral arteritis, Glanders, Surra<br />
(Trypanosoma evansi), Venezuelan equine encephalomyelitis<br />
- Swine diseases / Schweinekrankheiten<br />
- African swine fever , Classical swine fever, Nipah virus encephalitis, Porcine cysticercosis,<br />
Porcine reproductive and respiratory syndrome (PRRS), (PRRS) Swine vesicular disease, disease Trans- Trans<br />
missible gastroenteritis